Denkmalschutz im Lahn-Dill-Kreis

Der Lahn-Dill-Kreis ist eine Region mit bewegter Vergangenheit und einem reichen kulturellen Erbe. Sichtbares Zeugnis davon stellen unsere Denkmäler dar.

Die Kulturdenkmäler im Lahn-Dill-Kreis sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Dieses Verzeichnis ist komfortabel über die Online-Datenbank „Kulturdenkmäler in Hessen“ https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de einzusehen oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu erfragen.

Neben einzelnen Gebäuden kann auch das Erscheinungsbild historischer Ortskerne und Grünanlagen als sogenannte Gesamtanlagen unter Denkmalschutz stehen.

Im Boden verborgene historische Zeugnisse können auch als Bodendenkmäler geschützt sein.

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Genehmigungen im Denkmalschutz

Planen Sie eine Maßnahme an einem Kulturdenkmal, dann benötigen Sie in aller Regel eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über den Antrag im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Sollten die geplanten Maßnahmen baugenehmigungspflichtig sein, wird die denkmalschutzrechtliche Genehmigung mit der Baugenehmigung erteilt.

Die Untere Denkmalschutzbehörde berät Eigentümer, Architekten, Handwerker und andere Interessierte, wenn sie an denkmalgeschützten Gebäuden Sanierungs- und/oder andere Baumaßnahmen vornehmen möchten oder ein Kulturdenkmal erwerben wollen.

Im Hessischen Denkmalschutzgesetz wird geregelt, welche Rechte und Pflichten Denkmaleigentümer besitzen. Auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen werden diese und weitere Tipps unter dem Link https://lfd.hessen.de/service anschaulich erläutert.

Energetische Sanierung von Kulturdenkmälern

Energieeffizienz und Denkmalschutz lassen sich sinnvoll miteinander verbinden. Ziel ist es, denkmalgeschützte Baubestände möglichst energiesparend zu nutzen, gleichzeitig aber deren Denkmalwert zu bewahren und den Wohnwert zu verbessern. Es gibt aber keine allgemeingültigen Konzepte zur Optimierung denkmalgeschützter Gebäude. Lösungen sind hierbei immer mit Blick auf das Einzelobjekt zu entwickeln. Die Fachleute bei der Kreisverwaltung bieten Ihnen eine Erstberatung zu diesem Thema und zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten auf.

Steuerliche Abschreibungen bei Kulturdenkmälern

Als Denkmaleigentümer bestehen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. Unter Steuer-Tipps für Denkmaleigentümer können Sie ein Merkblatt zu diesem Thema erhalten.

Zuschüsse zum Erhalt eines Kulturdenkmals

Für Maßnahmen, die der Erhaltung eines Kulturdenkmals dienen, können Fördermittel beantragt werden. Der Lahn-Dill-Kreis gewährt Zuschüsse für denkmalpflegerisch bedingte Mehrkosten. Nähere Informationen finden Sie in der Denkmalförderrichtlinie oder sprechen Sie uns an.

Denkmalbeirat

Der Denkmalbeirat unterstützt die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung der Aufgaben, die sie nach dem Gesetz zu erfüllen hat. Er wird zu wichtigen Entscheidungen gehört, wie beispielsweise zu geplanten Abbrüchen von Kulturdenkmälern. Auch bei der Verwendung der im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Denkmalfördermittel und der Vergabe des jährlichen Denkmalschutzpreises wird der Denkmalbeirat beteiligt.

Wichtig zu wissen

Denkmalschutz bedeutet nicht, dass am Gebäude nichts verändert werden darf! Modernisierungen, energetische Ertüchtigungen und auch Umnutzungen sind meistens möglich. Es sind aber auf die jeweilige Situation abgestimmte Einzelfallbeurteilungen erforderlich.

Wir empfehlen daher eine frühzeitige Einbindung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Neben der Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit, können Sie eine allgemeine Beratung und Hilfen zum Umgang mit historischer Bausubstanz erhalten. Damit können oft teure Fehler vermieden werden.

Formulare und Anträge

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Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1717

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