Adoptions- und Pflegestellen­bewerbungen

Sie haben sich bei der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe oder bei einem anderen Dienst für die Aufnahme eines Adoptiv- bzw. Pflegekindes beworben. Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.

Die Abteilung Gesundheit erhält von der zuständigen Stelle den Auftrag, den körperlichen und psychischen Gesundheitszustand der Bewerber zu erfassen und mögliche Erkrankungen und Risiken zu benennen, die zu einer wesentlichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit als Adoptiv- bzw. Pflegeelternteil führen könnten. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen finden Sie hier: Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe.

Sie werden von uns zu einem Begutachtungstermin eingeladen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Impfpass und (falls vorhanden) Titer-Bestimmungen (z. B. Hepatitis B)
  • unser Einladungsschreiben

Vor der Vergabe eines Begutachtungstermins bitten wir Sie, folgende Unterlagen einzureichen:

  • ärztliche Befundberichte und Entlassungsbriefe von Kliniken bei körperlichen und psychischen Vorerkrankungen
  • Schwerbehindertenausweis und -bescheid (falls vorhanden)
  • sowie die nachfolgend aufgezählten Formulare ausgefüllt und unterschrieben: Fragebogen zu Vorerkrankungen und Gesundheitszustand, Informationen zur DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) sowie Information zur amtsärztlichen Untersuchung.
  • Um unnötige zeitliche Verzögerungen bei der Erstellung des Gutachtens zu vermeiden, sollten Sie die gewünschten Unterlagen möglichst vollständig einzureichen beziehungsweise mitbringen.

Der Begutachtungstermin beinhaltet:

  • Erhebung der Krankenvorgeschichte
  • Untersuchung auf körperliche und psychische Gesundheitsstörungen
  • Laboruntersuchungen
  • Seh- und Hörtestung

Damit der Auftraggeber eine abschließende Entscheidung treffen kann, wird ihm das Ergebnis der Begutachtung mit Ihrem Einverständnis mitgeteilt. Das Gutachten dient dem Auftraggeber dabei als Entscheidungshilfe.

Die Untersuchungskosten werden für Pflegestellenbewerberinnen und -bewerber vom Auftraggeber (Lahn-Dill-Kreis) übernommen. Adoptionswillige tragen die Kosten selbst.

Falls Sie zu einem Termin nicht erscheinen können, bitten wir Sie, diesen möglichst frühzeitig abzusagen.

Formulare und Anträge

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