Presseinformation
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Nr.: 358/
2009 Auskunft erteilt: Susanne Müller-Etzold (Pressestelle) Telefon: 06441 407-1105 Telefax: 06441 407-1051 E-Mail: presse@lahn-dill-kreis.de Internet: http://www.lahn-dill-kreis.de |
Nachweispflicht zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Wetzlar/Dillenburg, 2009-12-01
Die Anforderungen zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Waffenschränken wurden im Rahmen der Änderungen des Waffengesetzes neu geregelt. Der damit verbundenen vorgeschriebenen Anzeigepflicht sind nach Hinweis und Aufforderung durch Landrat Wolfgang Schuster in der heimischen Presse bereits zahlreiche Waffenbesitzer gefolgt. Sie haben der zuständigen Waffenbehörde darüber Auskunft gegeben, wie sie ihre Waffen und Munition aufbewahren.
Trotzdem steht dieser Nachweis noch bei annähernd 5000 Waffen- und Munitionsbesitzern aus.
Dieser Personenkreis wurde jetzt in einem aufwändigen Verfahren von der Waffenbehörde des Lahn-Dill-Kreises einzeln angeschrieben und unter Fristsetzung bis 31. Dezember 2009 nochmals deutlich auf die Pflichten, die sich aus dem Besitz von Schusswaffen und Munition ergeben, hingewiesen. Zur Vermeidung unnötiger Belastungen hat die Waffenbehörde, so Abteilungsleiter Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor, den Waffenbesitzern die Antwort leicht gemacht. Alle haben mit dem Anschreiben gleich ein einfaches Formblatt erhalten, dass nur noch in kurzer Zeit ausgefüllt werden kann und der Behörde zurückzusenden ist.
Wer bis zum Jahresende 2009 der gesetzlich festgeschriebenen Nachweispflicht nicht nachgekommen ist, wird zum Jahresbeginn 2010 im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Reinhard Strack-Schmalor weist darüber hinaus darauf hin, dass Waffenbesitzer, die keine Auskunft geben, neben einem Bußgeld auch mit einem Hausbesuch rechnen müssen.
Landrat Wolfgang Schuster ist es wichtig zu betonen, dass hier keine Schikane der verantwortungsbewussten Waffenbesitzer gewollt ist, sondern ausschließlich die „schwarzen Schafe“ unter den Waffenbesitzern ausgesondert werden sollen. Man dürfe nicht vergessen, dass es schon wiederholt unsachgemäß verwahrte Waffen waren, die dann durch Dritte missbraucht wurden.
Abschließend weist die Behörde nochmals auf folgendes hin:
Ebenfalls am 31. Dezember 2009 endet die sogenannte „Amnestieregelung“ im Waffenrecht, welche unter anderem Straffreiheit garantiert, wenn unerlaubt bzw. illegal besessene Waffen der zuständigen Waffenbehörde übergeben werden.
Die Waffenbehörde bittet darum, Waffenabgaben vorher telefonisch unter 06441 407-2451 oder 06441 407-2450 anzumelden.