Presseinformation


Erster Kreisbeigeordneter
Wolfgang Hofmann
Nr.: 032/ 2010
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Gewässerrenaturierung ist Natur- und Hochwasserschutz

Wetzlar/Dillenburg, 2010-02-05

Erster Kreisbeigeordneter Wolfgang Hofmann übergibt Zuwendungsbescheide des Kreises an Bürgermeister Jörg Ludwig, Solms.

Der Lahn-Dill-Kreis fördert Gewässerrenaturierungsmaßnahmen in Solms aus Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe in Höhe von 50.000 Euro. Die Arbeiten dienen neben der Verbesserung der Gewässerökologie auch dem vorbeugenden Hochwasserschutz.

In der Vergangenheit wurden viele Flüsse und Bäche begradigt und zum Teil in Betonschalen gezwängt. Die Folge war, dass sich auf Grund der steigenden Fließgeschwindigkeit das Gewässerbett immer mehr vertiefte. Ufer wurden unterspült und brachen ab. Bei Hochwasser wurde die Gewässerentwicklung schlichtweg unberechenbar. Ein sich durch die Wiesen schlängelndes Gewässer fließt langsamer und hat die Möglichkeit, sich in der Aue zu verbreiten.

Dies wurde auch in Solms erkannt. Die Stadt beabsichtigt nun Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern im Stadtgebiet durchzuführen. Erste Planungen liegen bereits vor. Ziel der Arbeiten wird es sein, durch Anhebung der Gewässersohle, Einbau von Sohlschwellen und Beseitigung von Abstürzen dem Gewässer wieder zu einem naturnahen Verlauf zu verhelfen.

Nun kosten solche Maßnahmen Geld, wobei sich die Stadt Solms um Fördermittel bemüht hat. Das Land Hessen unterstützt die Gewässerrenaturierung mit entsprechenden Programmen und auch der Lahn-Dill-Kreis fördert seit Jahren solche Projekte aus Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe. Aus diesem Topf wurde der Stadt Solms ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro zugesagt.

Bei der Übergabe der Bescheide an Bürgermeister Jörg Ludwig betonte der Erste Kreisbeigeordnete Wolfgang Hofmann die Bedeutung des städtischen Engagements. Dies sei umso wertvoller, als es schon im Vorfeld der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfolge, durch die die Kommunen ab 2015 zu entsprechenden Maßnahmen an Gewässer verpflichtet würden. Öffentliche Mittel könnten dann nicht mehr, wie im bisherigen Maße, in Anspruch genommen werden.


Was steckt dahinter?

Erläuterung zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe


Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft, die z. B. durch Baumaßnahmen im Außenbereich entstehen, auszugleichen. Vornehmlich soll dies durch Biotop aufwertende Maßnahmen auf weniger wertvollen Flächen geschehen. Falls diese Flächen nicht zur Verfügung stehen, wird die Zahlung einer Ausgleichsabgabe gefordert. Diese Mittel werden zentral in Wiesbaden eingezahlt und stehen als Landesmittel dann zur Hälfte den Unteren Naturschutzbehörden zur Verfügung, um andere, ohne sonstige Verpflichtung durchgeführte Vorhaben zu finanzieren. Die anderen 50% werden vom Land Hessen für Maßnahmen in Natura-2000 Gebieten verwendet.