Presseinformation
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Nr.: 163/
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Landrat Dr. Ihmels: Neues Abfallrecht soll Existenz des Dualen Systems absichern – Ökologie und Ökonomie bleiben außen vor
Wetzlar/Dillenburg, 2006-08-04
Die Bundesbürger zahlen im europäischen Vergleich das meiste Geld für die Abfallentsorgung, treiben den größten Mitwirkungsaufwand (Getrenntsammlung, Flaschenrückgabe usw.) und halten in diesem Zusammenhang deutlich mehr Wohn- und Hoffläche vor als die europäischen Nachbarn. Der ökologische Ertrag aber ist vergleichsweise gering. Er ließe sich bei gleichzeitiger Verringerung des Aufwandes deutlich erhöhen.
Den entscheidenden Kostenblock bildet die Verpackungsverwertung. Für die Entsorgung eines relativ kleinen Anteils vom Gesamtabfallaufkommen werden der Bevölkerung 2 Milliarden Euro abverlangt (im Vergleich: die Hausmüllversorgung mit grauer, brauner und blauer Tonne, Sperrmüll und Kleinmengensondermüll erfordert knapp fünf Milliarden Euro). Hinzu kommen die Kosten für Pflichtpfand und Mehrwegbehälter jeweils in Milliardenhöhe. Der Bundesregierung ist dies offensichtlich nach wie vor kein Problem. Mit der Novellierung der Verpackungsverordnung will sie nur nachbessern. Konkret: Durch Erhöhung des ohnehin schon beträchtlichen administrativen Aufwands soll den Konkurrenten des DSD nebst so genannten „Trittbrettfahrern“ des Handels das Handwerk erschwert und dem „Grünen Punkt“ das Überleben gesichert werden. Die eher schlecht als recht gelösten eigentlichen Probleme wie Ressourcenschonung und Kosten bleiben außen vor.
Am Anfang der mittlerweile zum Preistreiber mutierten Verpackungsverwertung stand eine grandiose Idee von Umweltminister Klaus Töpfer. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss sie gemäß einer entsprechenden Verordnung nach Gebrauch zurück nehmen und verwerten (so genannte Selbstentsorgung). Alternativ kann er sich eines Dritten (Duales System) bedienen und sich durch Zahlung so genannter Lizenzgebühren für den Grünen Punkt von der Rücknahmepflicht befreien.
Voraussetzung ist, dass über diesen Weg die in der Verpackungsverordnung prozentual festgesetzten Verwertungsquoten erreicht werden. Hinsichtlich der Kunststoffverpackungen, den Kostentreibern des gesamten Projekts, musste man dies bis jetzt leider verneinen. Die anfänglichen Festsetzungen, die gemäß der Töpfer’schen Konzeption sukzessive hätten gesteigert werden sollen, sind dramatisch zurück gefahren worden. Dabei war es gerade diese Fraktion, um deren Willen die kommunale Ebene bereit war, die gesamte Verpackungserfassung und Verwertung einschließlich der von ihr bereits aufgebauten Sammlung von Glas und Papier zu privatisieren. Dies sollte sich als folgenschwere Fehlentscheidung heraus stellen.
Aus einer Monopolstellung heraus hat das DSD jahrelang alle innovativen Bemühungen um Kosten senkende Alternativen zur Getrennterfassung mit Unterstützung von Politik, Verwaltung und Justiz unterbunden. Die anfangs hoch gesteckten Verwertungsziele der Verpackungsverordnung wurden vom Verordnungsgeber drastisch reduziert. Hinsichtlich der Gründe für die Willfährigkeit der Politik kann man nur spekulieren. Es bedurfte erst der Intervention von Europäischer Kommission, Europäischem Gerichtshof und Bundeskartellamt um das Monopol zu knacken. Auch danach noch hat die Administration abenteuerliche bürokratische Hürden aufgebaut, um Wettbewerbern den Marktzutritt zu erschweren.
Das bis dahin über Lizenzgebühren vom rechtswidrigen Monopol angehäufte Kapital wurde im Rahmen der Anpassung des DSD an Wettbewerbsbedingungen und der Übertragung auf einen Finanzinvestor in dreistelliger Millionenhöhe auf dubiose Weise „privatisiert“. Zum Schutz des finanziell schwächelnden DSD soll nun die Verpackungsverordnung erneut modifiziert werden.
Die erste Novellierung war bereits 1998 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Merkel erfolgt. Entgegen seinen mit höchst aufwändiger PR verbreiteten Behauptungen hatte das DSD die in der Verpackungsverordnung vorgegebene Verwertungsquote für Kunststoffverpackungen (64 %) bei weitem nicht erfüllt. Dessen ungeachtet hatte ein von den 16 Bundesländern parallel beauftragtes (und vom DSD finanziertes) Ingenieurbüro die Quotenerfüllung anstandslos testiert. Auf die Gegenprobe hatte man verzichtet. Sie hätte nämlich ergeben, dass bundesweit bis zu 50 % der Verpackungsabfälle im Restmüll landen und folglich allenfalls 50 % verwertet worden sein konnten.
Der Einfluss des DSD war so groß, dass dieser Skandal nicht öffentlich thematisiert wurde. Stattdessen setzte der Verordnungsgeber die Verwertungsquote wie auch die Qualitätsanforderung (rückwirkend!) drastisch herab. Die Quote wurde von 64 auf 60 % abgesenkt und die Vorgabe stofflicher Verwertung (Herstellung neuer Kunststoffprodukte aus dem Verwertungsgranulat) bei gleichzeitiger Zulassung preiswerterer Verwertungsverfahren auf 36 Prozentpunkte reduziert. Dies bedeutete nahezu eine Halbierung, weil zugleich die bisherige Referenzgröße „in Verkehr gebrachte Menge“ ersetzt wurde durch „lizenzierte Menge“. Die Lizenzierungen aber sind kontinuierlich und mittlerweile dramatisch zurückgefahren worden; lt. amtlicher Auskunft auf 2/3.
Für den Fall, dass das DSD die Quote nach wie vor nicht erfüllen würde ist zugleich zu dessen Gunsten noch eine weitere Sicherung eingebaut worden. In der alten Regelung war vorgesehen, dass das DSD die Verpackungsabfälle zu 80 % erfasst und davon 80 % verwertet (ergibt eine Gesamtquote von 64 %). Durch den Erfassungsnachweis hätte verhindert werden sollen, dass Materialien kostengünstiger als über die rechtlich vorgeschriebene haushaltsnahe Erfassung beschafft und als verwertete Verpackung ausgewiesen werden. Diese Vorschrift wurde in der Novellierung eliminiert (weil vorher schon ignoriert).
Indes hat nicht nur das DSD die in dem Kontrollverzicht liegende Chance ergriffen. Nach der Freigabe des Wettbewerbs haben auch und vor allem die neu zugelassenen Konkurrenten mit einzelnen Einzelhandelsketten so genannte Selbstentsorgungsverträge mit konkurrenzlos niedrigen Lizenzgebühren abgeschlossen. Die erforderlichen Abfallmengen haben sie sich unter Verzicht auf Getrenntsammlung aus Kinos, Krankenhäusern usw. beschafft und diesen zugleich damit eine preiswerte Restmüllentsorgung angeboten. Die Regierung möchte dies durch neue Kontrollvorschriften verhindert wissen. Zugleich soll die Tendenz des Handels, weniger Verpackungen als in den Verkehr gebracht zu lizenzieren, unterbunden werden. Dies soll dadurch geschehen, dass dem Handel auferlegt wird, durch von Wirtschaftsprüfern testierte Unterlagen nachzuweisen, wie viel Verpackungen die einzelnen Unternehmen in Verkehr gebracht (und lizenziert) haben.
Die heilige Kuh Getrenntsammlung bleibt unangetastet, obwohl mittlerweile auf anderen Wegen weitaus bessere Ergebnisse erzielt werden könnten. So wird seit nahezu einem Jahrzehnt im Lahn-Dill-Kreis das Trockenstabilatverfahren praktiziert. Der Müll wird nach mechanischer Zerkleinerung biologisch getrocknet. Im Anschluss daran werden die Wertstoffe mechanisch aussortiert, z.B. die Batterien zu nahezu 100 %. Dennoch besteht der Gesetzgeber auf einer vorhergehenden Getrenntsammlung der Batterien, die im Bundesdurchschnitt gut 35 % Erfassungsquote aufweisen kann. Vergleichbares gilt auch für Metallverpackungen wie z.B. die Leichtmetallbehälter für Hunde- und Katzenfutter, die man sinnvollerweise insbesondere im Sommer nicht ungereinigt dem gelben Sack überlässt. Die Abschöpfung im Trockenstabilatverfahren demgegenüber liegt bei nahezu 100 %.
Damit verkehrt sich die ursprüngliche Töpfer’sche Idee in ihr Gegenteil. Mit einem höheren Aufwand sollte die Verwertung gebrauchter Verpackungen modellhaft vielfältig optimierte Möglichkeiten der Hausmüllentsorgung vorbereiten. Tatsächlich starteten Bundesumweltministerin Merkel und das DSD nach Präsentation der Trockenstabilattechnik eine Kampagne zur Diffamierung des Konkurrenzmodells. Auch Minister Trittin war sich nicht zu schade, für Überlegungen zur Optimierung der Verpackungsverwertung das Trockenstabilatverfahren von vornherein auszuschließen.
Zwar bescheinigt das seinerzeit an der Diffamierung beteiligte Ökoinstitut dem Einsatz von Trockenstabilat in der Zementindustrie mittlerweile höchste Ökoeffizienz. Auch liegt dem Umweltministerium eine höchst aufwändige Untersuchung vor, wonach sich die getrennte Sammlung von Restabfall und Leichtverpackungen einerseits und die gemeinsame Erfassung mit nachfolgender Sortierung andererseits ökologisch und ökonomisch nicht eindeutig unterscheiden. Entscheidend seien die jeweiligen Randbedingungen vor Ort, insbesondere die Siedlungs- und Bebauungsstruktur.
Dies legt nahe, die Entscheidung der Kommunalpolitik vor Ort zu übertragen. Abfallwirtschaft – verstanden als Materialwirtschaft – ist zu einem Großteil Logistik. Sie muss an der Verwertbarkeit der Materialien orientiert werden. Dies lässt sich am besten bei lokaler Gesamtverantwortung organisieren. Es macht weder ökologisch noch ökonomisch Sinn, Plastikabfälle (gemischt mit anderen Materialien, die eine Nachsortierung ohnehin erforderlich machen) in drei unterschiedlichen Systemen (Gelber Sack, Restmüll, Pflichtpfand) zu erfassen. Dies gilt in unterschiedlicher Ausprägung auch für andere Materialfraktionen. Die Optimierung könnte durch Anreizsysteme für die Kommunen attraktiv gemacht werden. Schlechtestenfalls würde die alte Getrennterfassungslogistik fortgeführt.
Mit der hier nur angedeuteten Regelung könnte zugleich im Rahmen der Verordnungsnovellierung sichergestellt werden, dass den Müllwerkern Tariflöhne gezahlt werden (in Einzelfällen liegen die Verfügungen zurzeit bei 5 Euro/Stunde!).
Das Umweltministerium hat in einem Eckpunktepapier Überlegungen zur Rekommunalisierung strikt abgelehnt. Es sieht statt dessen – isoliert gesehen sicherlich sinnvoll – Verschärfungen der Kontroll- und Abrechnungsmodalitäten vor. Dafür bedarf es neben neuen Regelungen der Abgrenzung bzw. Einstufung von Abfällen und Betrieben neuer Kontrollinstanzen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis neue Schlupflöcher entdeckt werden. Dann wird man wieder neu diskutieren und die Erfahrung machen müssen, dass der Staat sich darauf beschränken sollte, Ziele festzusetzen und nicht auch Wege dorthin zu bestimmen statt in dem Zusammenhang auf die Innovationskräfte der Gesellschaft zu vertrauen. Weniger Regelung bedeutet im Zweifel auch weniger Umgehung.
Ergänzt wird die Überregulierung durch eine Pflichtpfandregelung vergleichbarer Qualität. Es ist einem Ökonomen nur schwer zu vermitteln, warum man als Befürworter eines Spezialsystems zur Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen diesem die ertragsträchtigen Filetstücke (Getränkedosen, PET-Flaschen usw.) entzieht und dadurch für die verbleibenden Materialien bei gleichen Grundkosten und gleichem Overhead die Stückkosten drastisch nach oben treibt. Es ist auch unter den Aspekten einer Abfallwirtschaft als Materialwirtschaft nicht nachvollziehbar, warum das Alkopop-Fläschchen mit Pfand belegt wird, die Sektflasche mit einem x-fach höheren Materialwert demgegenüber nicht. Geradezu absurd wird es, wenn die Pfandpflicht vom Prozentanteil Alkohol bzw. Milch an Mixgetränken abhängig gemacht wird. Mit ökologisch und ökonomisch optimierter Abfallwirtschaft als Materialwirtschaft hat dies nur wirklich gar nichts zu tun. Das Gebot des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das unvermeidbare Abfälle in möglichst hohem Maße verwertet werden müssen, wird schlicht ignoriert. Über die Kosten des Pflichtpfands sowie über die missbräuchlichen praktischen Möglichkeiten mag man gar nicht nachdenken.
Fazit: Es gibt mittlerweile unterschiedliche technische Möglichkeiten einer deutlichen Abschöpfung von Wertstoffen als dies mit Hilfe der Getrenntsammlung erfolgt. Vor allem könnte man die ökologische Effizienz durch Einbeziehung der stoffgleichen Nichtverpackung aus dem Restmüll noch deutlich steigern. Erforderlich wäre eine Rückübertragung der entsprechenden Kompetenz auf die kommunale Ebene, die gut beraten wäre durch Vergabe an private Unternehmen. Die Lizenzgebühren müssten als Verpackungsabgabe erhoben und unter Beachtung von Effizienz- und Anreizkriterien an die kommunale Ebene verteilt werden. Dies könnte mit der Verpflichtung zur Tarifeinhaltung und jährlicher Landschaftssäuberung (nicht nur) von Verpackungsabfällen verknüpft werden.