Presseinformation


Erster Kreisbeigeordneter
Wolfgang Hofmann
Nr.: 201/ 2009
Auskunft erteilt:
Susanne Müller-Etzold (Pressestelle)
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Unseriöse Werbepraktiken mit neuer Rettungswachenstruktur im Lahn-Dill-Kreis

Wetzlar/Dillenburg, 2009-07-08

In den letzten Tagen treten, insbesondere im nördlichen Kreisgebiet, Werber auf, die Bürgerinnen und Bürger für eine Mitgliedschaft in einer angesehenen Hilfsorganisation gewinnen wollen. Wie der Erste Kreisbeigeordnete Wolfgang Hofmann mitteilt, haben einzelne Werber die Mitgliederwerbung mit bewussten Falschaussagen betrieben. So wurde wahrheitswidrig behauptet, dass die beworbene Hilfsorganisation in Kürze die neuen Rettungswachenstandorte in Haiger-Weidelbach und Greifenstein-Holzhausen besetzt. Damit sollte der Eindruck erweckt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mitgliedschaft diese Einrichtung unterstützen.

Der Erste Kreisbeigeordnete legt Wert auf die Feststellung, dass der Lahn-Dill-Kreis die Besetzungen der neuen Rettungswachen in einem transparent gestalteten öffentlichen Auswahlverfahren betreibt. Hierbei war der 3. Juli 2009 Abgabeschluss für Bewerbungen. Nach Auswertung aller Bewerbungsunterlagen wird der Kreisausschuss in Kürze entscheiden, welche Hilfsorganisation oder welches in der Notfallversorgung tätige Unternehmen an den Wachenstandorten Haiger-Weidelbach und Greifenstein-Holzhausen mit Leistungen der Notfallversorgung beauftragt wird.

Weiter stellt Wolfgang Hofmann klar, dass die Finanzierung der Notfallversorgung im Hessischen Rettungsdienstgesetz klar geregelt ist. Danach erfolgt die Finanzierung des Rettungsdienstes über Benutzungsentgelte, die zwischen den mit der Notfallversorgung beauftragten Unternehmen und den Krankenkassen vereinbart werden und nicht über Spenden oder Beiträge.

Erster Kreisbeigeordneter Wolfgang Hofmann bedauert, dass durch unseriöse, offensichtlich nur vom eigenen Profitdenken geleitete Werber gezielte Desinformationen der Bevölkerung zum System der Notfallversorgung verbreitet werden. Er versichert, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises unabhängig möglicher Mitgliedschaften in den verschiedenen Hilfsorganisationen auf eine den Vorgaben entsprechende, qualitativ hochwertige und sogleich wirtschaftliche Notfallversorgung im Lahn-Dill-Kreis vertrauen dürfen.