Presseinformation


Landrat
Wolfgang Schuster
Nr.: 296/ 2009
Auskunft erteilt:
Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor
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Telefax: 06441 407-2900
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Schächten – Dauerhafter Streit könnte sich einem Ende nähern

Wetzlar/Dillenburg, 2009-10-05

Landrat Wolfgang Schuster berichtet in einer Presseerklärung, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem aktuellen Beschluss vom 28. September 2009 einen Weg gewiesen hat, der es nach seiner Auffassung nunmehr erlauben könnte, den seit bereits vielen Jahren andauernden Streit zwischen einem in Aßlar, im Lahn-Dill-Kreis, ansässigen türkischen Schlachter, welcher Tiere ohne Betäubung schlachten will (schächten) und dem Lahn-Dill-Kreis, zu einem Ende zu bringen.

In seinem Beschluss vom 28. September hat das Bundesverfassungsgericht zwar einerseits festgestellt, dass eine Entscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofes in dieser Sache und ein Teil einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen verfassungswidrig gewesen seien, andererseits habe es alle Regelungen, die der Lahn-Dill-Kreis bereits in den letzten Jahren zum Schächten getroffen hatte, voll umfänglich bestätigt.

„Aufgrund dieses neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes können wir jetzt gerichtsfest dem türkischen Schlachter jährlich Genehmigungen erteilen, die einerseits in sehr engem Rahmen die Glaubensgrundsätze einer kleinen Gruppe von Muslime schützt; andererseits aber sicherstellt, dass nur im Sinne einer Ausnahme in sehr kleinem Umfang für diese Personen Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden. Ich glaube, dass damit ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen einer kleinen, sehr gläubigen Gruppe von Muslimen, gefunden wird und andererseits den Interessen der Bevölkerung am Schutz der Tiere“.
Der türkische Schlachter darf jetzt vorübergehend, und entsprechend der vom Lahn-Dill-Kreis beabsichtigten Genehmigung zukünftig jeweils für ein Jahr wöchentlich zwei Rinder und 30 Schafe schächten, soweit er zuvor sicherstellt, dass das geschächtete Fleisch nur an streng Gläubige abgegeben wird, deren Bedürfnis durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung glaubhaft gemacht wurde. Das geschächtete Fleisch darf nur an Endverbraucher abgegeben werden; ein Verkauf an Moscheevereine oder Lebensmittelläden ist nicht gestattet. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht 20 Regelungen des Lahn-Dill-Kreises bestätigt, die dem Tierschutz dienen.

„Ich hoffe, dass der türkische Schlachter jetzt diesen engen Rahmen akzeptieren wird. Ein Schritt zur Normalität im Umgang mit einer kleinen muslimischen Gruppe im Lahn-Dill-Kreis ist damit in greifbarer Nähe“, meint Landrat Schuster, der in diesem Zusammenhang nicht versäumt, dem in den vielfältigen Verwaltungsstreitverfahren für den Lahn-Dill-Kreis tätigen Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D. Hans-Georg Kluge, den Kreisbediensteten sowie Herrn Veterinärdirektor Dr. Hans-Joachim Stumpf und Herrn Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor herzlich für die nachhaltige Arbeit zu danken.