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"Besuch in einem großen Einkaufscenter in Ihrer Region!!!!",
verschiedene Postfach-Adressen:
- Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
- Planungsservice, Postfach 1105, 49753 Werlte
Warnung veröffentlicht am 4. Januar 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 11. November 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Augsburg (Bayern),
- dem Rems-Murr-Kreis (BW) - beide in der Molbergen-Fassung -
- dem Landkreis Zwickau (Sachsen) in der Werlte-Variante,
- dem Landkreis Viersen (NRW) im Mai 2010,
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW) im Juni 2010,
- Berlin,
- dem Landkreis Wolfenbüttel und
- dem Landkreis Börde
- Magdeburg (beide Sachsen-Anhalt) (alle fünf in der Molbergen-Ausführung)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihrer/Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Während der übrige Text in allen Einladungen gleich ist, unterscheiden sich die Gewinnversprechen. Gleich ist noch, das jeder Empfänger den 2. Preis gewonnen hat. Der Unterschied liegt in der Höhe des angeblichen Gewinns. In der zuerst aufgetauchten Variante wird dem Empfänger zu 5.000 € gratuliert. In einer späteren Fassung schoss der Gewinn auf 21.500 € hoch, um sich im jüngsten Einladungs-Typ wieder auf 10.000 € zu reduzieren.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld, in dem der jeweilige Gewinn genannt ist, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
"Denn der Bargeldgewinner, Frau _____ erhält , garantiert 5000 € in Bar ausgezahlt.
Achtung: "Frau _____" wird in diesem Fall als Anrede zu verstehen sein, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-oder gar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Im Jahre 2009 sind uns aus der Bevölkerung sechs ganz verschieden gestaltete Einladungen zugegangen, die aber die Postfach-Adresse 1107 in Molbergen gemeinsam hatten. Alle haben wir in dieser Warn-Liste an anderer Stelle verewigt. Von machen Einladungs-Typen haben wir gleich mehrere erhalten. Insgesamt waren es 23 Stück.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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