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"Neujahrstouristik", Preiseplaner Luxxa GmbH, Postfach 2253, 49651 Emstekerfeld


Warnung veröffentlicht am 11. Januar 2010.
Zwei Mal aktualisiert/überarbeitet, zuletzt am 7. April 2010.

Fünf aufmerksame Bürger aus unserem Lahn-Dill-Kreis sind die ersten, die uns ihre Einladung übermittelt und so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglicht.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Reiseplaner Luxxa GmbH" geben sie eine Firma an, die im Handelsregister des für Emsterkerfeld zuständigen Amtsgerichtes in Oldenburg aber nicht eingetragen ist. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Etwas untypisch in diesem Fall: Großes Geld wird nicht versprochen, sondern vielmehr Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Unterhaltungselektronik usw.
Aber auch hier gilt: Teilweise sind die Versprechen mit * gekennzeichnet und das bedeutet, dass sie in versteckten Fußnoten oft relativiert oder gleich ganz einkassiert werden beispielsweise durch den Hinweis "Änderungen vorbehalten".

Ein weiteres Hintertürchen: Auf der Rückseite der Einladung wird allen Gästen etwas versprochen, wer aber die Vorderseite dazu kritsch liest, entdeckt unmittelbar nach dem ausgeführten Geschenkeversprechen den Satz: Tragen Sie sich in unsere Liste der VIP-Kunden ein. Kunde ist in der speziellen Kaffeefahrten-Sprache aber nur, wer etwas heillos überteuertes kauft.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Geschenkeversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde das gleiche versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Geschenken, müssten die unbekannten Veranstalter containerweise Ware vorhalten und verschenken. Es ist klar, dass die Schwindel-Firmen, die sich nicht zu erkennen geben, nichts zu verschenken haben. Sie wollen Gewinne machen und vom Verschenken kann man nicht leben.

Tatsächlich dienen solche und ähnlich Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit bitte ich um Reservierung für die Neujahrsfeier für insgesamt ___ Person(en)", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. BESONDERHEIT
Wer sich nicht gleich zur Fahrt anmeldet, wird von den Täuschern erneut angeschrieben. Die Kaffeefahrten-Branche kann hartnäckig sein. Im zweiten Schreiben wird ein Gewinn in Höhe von 179,00 € versprochen. Gewinn in Höhe bedeutet in der sehr eigenen Sprache der Kaffeefahrten-Branche, dass es vielleicht ein Geschenk gibt, dem ein solcher Wert angedichtet wird oder einen Gutschein, der nur für heillos überteuerte Ware eingesetzt werden kann und der sich somit tatsächlich als wertlos entpuppt.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

6. TEILNEHMERBERICHT
Ein Ehepaar hat sich bei uns gemeldet. Es ist hereingefallen und hat für 1.798 € Unterbetten mit Magneten, die heilende Kräfte besitzen sollen gekauft. Der Versuch nach der Veranstaltung vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat sich als schwierig erwiesen. Das Paar bemüht derzeit einen Rechtsanwalt.

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:

Merkblatt mit Informationen und Tipps rund um Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten sowie Anregungen was SIE gegen das unseriöse Treiben tun können.

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