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"Reiseplaner Luxxa - Gewinnabteilung", Reiseplaner Luxxa, Postfach 2253, 49651 Emstekerfeld
Warnung veröffentlicht am 19. Januar 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8. Februar 2010.
Aufmerksame Bürgern aus
- Dresden,
- dem Landkreis Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern) und
- dem Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Angehörige eines Opfers haben sich auch bereits gemeldet. Mehr dazu am Ende des Beitrages.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Reiseplaner Luxxa" ist im Telefonbuch von Emstekerfeld bzw. Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Recht bescheiden kommt das Gewinnversprechen daher, das in derartigen Einladungen sonst immer zu finden ist. Man sei Rubbellosgewinner heißt es. Tatsächlich kann es passieren, dass man ein Rubbellos bekommt das war's. Uns liegt nur die Vorderseite des Einladungsschreibens vor. Gut möglich also, dass auf der Rückseite attraktive Sachpreise oder Geschenke versprochen werden.
Ausnahmslos gilt: Etwaige Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Person(en) ___", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Erst vor Kurzem trugen wir das Postfach 2253 in Emstekerfeld erstmals in diese Warnliste ein, weil eine anders aufgemachte Einladung unter der Überschrift "Neujahrstouristik" kursierte.
6. BESONDERHEITEN
Im Schreiben, das den Reichstag in Berlin im Briefkopf zeigt, distanziert man sich von unseriösen Firmen. Unser Motto lautet "Vertrauen & Ehrlichkeit" setzen sich durch". Einmal davon abgesehen, dass wir diesen Satz auch bereits aus anderen irreführenden Geinnmitteilungen kennen, darf man darauf nichts geben. Wer ein angeblich vertrauliches und ehrliches Geschäftsverhältnis anstrebt und dies damit beginnt, dass er falsche Firmenangaben verwendet, dem ist jede Glaubwürdigkeit abzusprechen.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
7. TEILNEHMERBERICHT BESTÄTIGT UNSERE WARNUNG
Mitte März 2010 melden sich bei uns die Angehörigen einer älteren Dame, die hereingefallen ist und für 1.500 € Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gekauft hat. Dabei konnte sich die Frau das Ganze eigentlich nicht leisten und zahlt in Raten ab. Zwar hat sie zu den NEM auch noch Geschenke bekommen, dennoch erscheint das Paket heillos überteuert zu sein. Der groben Zusammensetzung der Mittel zu Folge, kann man Vergleichbares in der Drogerie für ein paar Euro kaufen.
LINKS
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