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"Eilsendung" - Zentrale Gewinnverteilung, mit verschiedenen Postfach-Adressen:
- Postfach 1271, 26892 Dörpen
- Postfach 1132, 26905 Börger
Warnung veröffentlicht am 25. Januar 2010.
Zwölf Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 3. August 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Verden (Niedersachsen),
- dem Landkreis München im April,
- aus Kassel,
- dem Rhein-Sieg-Kreis,
- dem Landkreis Esslingen (BW),
- Rheinland-Pfalz,
- dem Landkreis Heilbronn,
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW),
- dem Oberbergischen Kreis (NRW) und
- dem Landkreis München, beide im Juli 2010
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Mitte März erreichten die Einladungen in der Dörpen-Variante unseren heimischen Lahn-Dill-Kreis. Ende Juli 2010 tauchen sie erneut auf. Insgesamt liegen uns derzeit (3. August 2010) 24 Einladungen in der Dörpen-Variante vor.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Zentrale-Gewinnverteilung" ist frei erfunden. Die unbekannten Hintermänner verstecken hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe den 1. Preis im "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 2.500 € in bar!
Die Sache hat gleich mehrere Pferdefüße:
"Auszahlung des 1. Preises, 2500 Euro in Bar", heißt es plötzlich abstrakt im Betreff des Schwindel-Briefes. Es wird kein Bezug zum Empfänger hergestellt.
Im entsprechenden Textfeld am rechten Rand des Schreibens ist plötzlich nur von einer "Gewinnoption" die Rede. Das übersetzt die Kaffeefahrten-Branche gerne mit "Möglichkeit", nicht aber mit Gewissheit.
Zudem heißt es weiter: "Denn der Bargeldgewinner, Frau _____, erhält garantiert 2.500 € in Bar ausgezahlt.
Ein weiterer Schwindel, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen, also 1.500 bis 5.000, mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) verteilen müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen- oder sogar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebensowenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche "Geschenke" hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können, aber auch ihrer eigenen (Neu-)Gier erliegen. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen trickreichen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich/uns ___ Platz/Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das gebaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region ist jeweils angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit von den ausgewiesenen Zielen entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Adresse in Dörpen ist bereits 2009 im Zusammenhang mit Kaffeefahrten aufgefallen und in unserer Warnliste deswegen mit zwei Eintragungen bedacht worden.
Ähnliches gilt auch für die Anschrift in Börger
6. BESONDERHEITEN
Eine Frau aus Baden-Württemberg erhielt gleich drei weitgehend inhlaltsgleiche Einladungen der "Zentrale-Gewinnverteilung", Dörpen, für Fahrten im März, April und Juni 2010! Ein Bürger aus dem Landkreis München hat auch berits zwei Stück erhalten. Die Fahrten sollen im April bzw. Ende Juli 2010 stattfinden.
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
6. TEILNEHMERBERICHT
Gleich zwei Packungen Nahrungsergänzungsmittel hat sich ein Paar aus Thüringen für insgesamt 1.100 € aufschwatzen lassen. Am Tag nach der Veranstaltung wurde ausgeliefert. Die Opfer haben bar bezahlt. Es existieren keine Belege. Sie haben keine Chance die Sache rückabzuwickeln. Es bleibt festzuhalten: Wir warnen an dieser Stelle nicht umsonst!
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