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"Dr. Schuster und Söhne", verschiedene Postfach-Adressen
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Buchungszentrale IGT GmbH, Postfach 207, CH-8253 Diessenhofen
- Buchungsservice, Postfach 28 01 20, 20514 Hamburg
- Buchungsservice, Postfach 39 01 42, 14091 Berlin
Warnung veröffentlicht am 4. Februar 2010.
Acht Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 2. Juni 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- Duisburg (NRW) - Steinfeld-Variante,
- dem Rheinisch-Bergichen-Kreis (NRW) - Holdorf-Variante,
- Nürnberg (Bayern) - Neuenkirchen-Variante,
- dem Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) - Steinfeld-Variante,
- dem mittelhessichen Vogelsbergkreis Neuenkirchen-Variante,
- dem Oberbergischen Kreis (NRW) - Holdorf-Variante,
- Leverkusen (NRW) - Holdorf-Variante,
- dem Landkreis München am 30. März 2010 - Steinfeld-Variante,
- dem Landkreis Celle (Niedersachsen) - Hamburg-Variante,
- Dessau - Berlin-Variante,
- dem Landkreis Emsland (Niedersachsen) in der Holdorf-Variante,
- Heilbronn in der Neuenkirchen-Ausführung am 10. Mai 2010,
- dem Landkreis Karlsruhe (Holdorf-Variante),
- Heilbronn (Neuenkirchen-Variante) am 17. Mai 2010 und
- dem Saale-Holzland-Kreis (Thürigen) in der Berlin-Fassung
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Aus dem Kanton Bern in der Schweiz erhalten wir eine Einladung, in der eine IGT GmbH als Empfängerin der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss, genannt ist. Das Schreiben ist genauso wie in Deutschland abgefasst. Man hat nur die Währungsbezeichnung von € in SFR geändert.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die oben genannte "Firma" ist frei erfunden. Man versteckt sich hinter einer Postfachadresse. In diesem Fall sogar gleich hinter mehreren. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den vorliegenden Fällen wird den Empfängern eingeredet, ihnen stünden 937,52 € aus einen anderen Gewinnversprechen zu. Es wird der Eindruck erweckt, dass Sie sich die Absender der Schwindel-Post für den Empfänger des Briefes eingesetzt und so ein früheres irreführendes Gewinnversprechen realisiert hätten.
Aus mehrjähriger Erfahrung wissen wir:
Verspricht jemand einen lukrativen Geldgewinn oder einen attraktiven Sachpreis im Rahmen einer Busfahrt zu überreichen, so lügt er.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 5.000 Einladungen versandt. Die Zahlen ergeben sich aus einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2002 bzw. aus gut recherchierten Medienberichten.
Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wird immer der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit der angeblichen jedem zustehenden Summe in Höhe von 935,52 €, stellt man fest, dass die Firma, die es ja nicht gibt, zwischen 1,41 und 4,69 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern wie hier sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich melde ___ Person/en verbindlich an!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT – PRESSEBERICHTE – TEILNEHMERBERICHTE
Die Postfach-Adresse 1120 in Steinfeld ist uns schon bekannt. Im Jahr 2009 sind uns bereits neun ganz andere Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten) mit dieser Adresse zugegangen. Alle sind in dieser Warnliste bereits verzeichnet. Selbst im noch jungen Jahr 2010 ist dies bereits die dritte Einladung.
6. BESONDERHEITEN
Die Gestaltung der Einladung ist bemerkenswert. Fast wie ein Schreiben vom Anwalt ist es abgefasst, obwohl bei allen als Branchen-Bezeichnung Finanzdienstleistungen angeführt ist. Man verspricht dem Empfänger die Auszahlung eines Gewinns, den man erfolgreich aus einer früheren Gewinnmitteilungen für den Empfänger der Einladung erstritten hat. Derart gestaltete Einladungen sind recht neu. Sie zeigen, dass sich die Kaffeefahrten-Branche immer neue Formulierungs-Tricks einfallen lässt, um auf jeden Fall seriös zu wirken.
Seit Herbst 2009 kursieren bundesweit sehr ähnlich Einladungen mit Gewinnversprechen in Höhe von 946,72 €. Diese Einladungen haben für erheblichen Pressewirbel verursacht. Wenn Sie sich auch dafür interessieren, folgen sie dem entsprechenden Link am Ende dieses Beitrages.
Besonders bemerkenswert:
das gleiche Schreiben kursiert bundesweit und in der Schweiz mit sage und schreiben sechs verschiedenen Adressen in den Antwortkarten, mit denen man sich zur Fahrt anmelden soll. In diesem Punkt ist der Fall einmalig.
Kurzum: Nichts von den Versprechungen stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken. Viele - auch solche, die sich eigentlich für hartgesotten halten - sind schlussendlich doch hereingefallen. Deswegen raten wir von Teilnahmen an Kaffeefahrten grundsätzlich ab.
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