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Jeden Tag ein neuer Bargeldgewinner - EURO plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr
Warnung veröffentlicht am 6. April 2010.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Herford (NRW) ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Ihren Sitz hat Sie in der Franz-Grashof-Straße 4-8, in Bremen. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.
Von daher könnte ein Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn, gestützt auf den § 661a des BGB, einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren. Ob Sie zahlungskräftig ist, steht auch nicht fest. Laut Handelsregister verfügt sie über ein Stammkapital in Höhe von 2.500 €. Das ist damit gerade einmal halb so hoch wie das Gewinnversprechen aus nur einer einzigen Einladung!
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 5.000 € gewonnen. Das Scheiben ist so abgefasst, dass ihm möglicherweise eine andere Gewinnmitteilung, auf die der Empfänger vollkommen zu recht nicht reagiert hat, vorausgegangen ist.
Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei kleine aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".
Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und 5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!
Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze für mich am XX.04. 2010", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Zwar wird in der Einladung des Bürgers aus NRW das Steihuder Meer als Ziel genannt, das muss aber nichts heißen, denn fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Im Juli 2009 erhielten wir kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit von den ausgewiesenen Zielen entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr narrt die die Firma die Verbraucher bereits mit der vierten Einladung. Selbstverständlich sind alle vier in unserer Liste verzeichnet.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.
"Herr ____ hat seinen Gewinn nicht abgeholt" und
"Sie haben unverständlicherweise auf unser erstes schreiben nicht reagiert"
heißt es dort.
Bloß: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
Datei oder Merkblatt zum Download:
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