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Abteilung Abwicklung/Benachrichtigung
- Info-Zentrale, Postfach 44 81 41, 28281 Bremen
Warnung veröffentlicht am 7. April 2010.
Mehrfach aktualisiert/überarbeitet, zuletzt am 22. November 2010
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Oder-Spree-Kreis (Brandenburg) im April 2010,
- unserem Lahn-Dill-Kreis, im August 2010 und
- dem Landkreis Tuttlingen (BW) im November 2010
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 700 Gewinnmitteilungen (Stand: 19. Oktober 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.600 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
LINKS
Datei oder Merkblatt zum Download:
© 2005 Lahn-Dill-Kreis, Tel.: 06441 407-0
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