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Warnliste
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"Rosarote Zeiten für Sie, ..." verschiedenen Adressen in den Antwortkarten:
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf


Warnung veröffentlicht am 21. April 2010.
Ergänzt am 30. April 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der Veranstaltungsservice in Holdorf ist nicht im Telefonbuch zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei der Sonderverlosung „Herbst 2009“ den Hauptpreis gewonnen: 1.398 €!

Wer allerdings hinsieht, erkennt den Pferdefuß
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen nämlich eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
Nirgendwo in dem Brief wird verbindlich erklärt, dass der Empfänger auch die 1.398 € erhält. Vielmehr steht dort auch, dass das Geld auf den Gewinner wartet, nicht ausgeschlossen, dass das ein Anderer ist oder sogar Mehrere.

Der Eindruck des Geldgewinns wird aber dadurch massiv verstärkt, dass der Einladung eine vorbereitete Quittung beigefügt ist, auf der der Gewinner den Empfang des Geldes bestätigen soll.

Ganz unabhängig davon, wie die Gewinnversprechen formuliert und verklausuliert sind: Geld gibt es ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere erhalten höchstens Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und das angebliche Geschenk – eigentlich immer billige Containerware aus ostasiatischer Produktion – dabei mehr als mitbezahlen. Die Bezeichnung "Geschenk" ist in diesem Zusammenhang also auch irreführend.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.398 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 2,09 und 6,99 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich freue mich auf die Übergabe und melde für diese Fahrt ___ Person/en verbindlich an.", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse in Holdorf ist eine alte Bekannte. So liegen uns aus 2009 und 2010 bereits fünf gänzlich anders gestaltete Gewinnmitteilungen mit der gleichen Postfach-Adresse in Holdorf vor. Vor der Adresse warnt im Übrigen auch die Verbraucherzentrale in Hamburg im Internet.

6. BESONDERHEITEN
Bereits im vergangenen Jahr kursierten Schwindel-Gewinnmitteilungen, die den absolut gleichen Text enthielten. Nur optisch waren Sie etwas anders aufgemacht.

Auf dem Briefkuvert prangt "Qualitätsurteil: GUT - Note 1,7". Hier kokettieren die Täuscher mit einem Qualitätsurteil der Stiftung Warentest, ohne allerdings deren Namen zu nennen. Das Qualitätsurteil ist natürlich frei erfunden.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:

Merkblatt mit Informationen und Tipps rund um Verkausfveranstaltungen und Kaffeefahrten sowie Anregungen was SIE gegen das unseriöse Treiben tun können.

Druckversion


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