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BIO-Köstlichkeiten frisch geerntet! - Fa. Feenstein (GmbH), VIP-Buchung, Postfach 2161, 49651 Stapelfeld


Warnung veröffentlicht am 4. Mai 2010.
Dreu Mal ergänzt, zuletzt am 21. Juni 2010

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Ludwigsburg (4. Mai) Dresden,
- Rheinland-Pfalz (10. Mai) und
- unserem Lahn-Dill-Kreis ( ab 2. Juni)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Derzeit (Stand: 21. Juni 2010) liegen uns sieben Stück vor.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Wer Internet nach der „Fa. Feenstein“ sucht wird ausschließlich in Verbraucherschutz-Portalen oder auf ähnlich nützlichen Internetseiten fündig. Es handelt sich also um eine Scheinfirma. Bemerkenswert und deist zugleich ist, dass sich die "Fa." in der Einladung, die uns aus Rheinland-Pfalz zugespielt wird auch noch in rechtswideriger Weise zu Unrecht den Rechtsformenzusatz "GmbH" verleiht. In der Einladung aus Baden-Württemberg fehlt der Zusatz noch.

Im eigentlich Text stellt man sich als „Fa. BIO-Produkte“ aus Deutschland vor. Rechtsform, Adresse, Geschäftsführer: Fehlanzeige. Die unbekannten Hintermänner verstecken sich hinter einer Postfachadresse und geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Während in den meisten Gewinnmitteilungen mehrere Hundert oder gar Tausende von Euro versprochen werden, ist das hier etwas anders. Angeblich hat man eine Chance „BIO-Beauftragter“ zu werden und so in einem Jahr kostenlose Bio-Lebensmittel im Wert von 2.500 € zu erhalten.

Versprochen werden aber darüber hinaus Geschenke.

Hinter der Einladung verbirgt sich natürlich eine der berühmt-berüchtigten Kaffeefahrten. Wir wissen aus unzähligen Teilnehmerberichten, dass es dort die versprochenen Geldgewinne ebenso wenig gibt, wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit bitte ich um Platzreservierung für ___ Person(en)", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nebulös heißt es nur: „…bei uns in der Firmenniederlassung“. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. BESONDERHEITEN
Aus Berlin liegt uns eine Einladung vor, die von der Aufmachung her der von der „Fa. Feenstein“ gleicht. Identisch sind
- das Landschaftsbild im Briefkopf,
- das große Logo „BIO Ernte“ oben rechts,
- die Gutscheine für ein Bio-Frühstück, ein Bio-Genusspaket, ein Bio-Schlemmerpaket.
Sogar die mit Computer-Schrift erzeugte Unterschrift „Sabine Mathisseen“ ist gleich, obwohl zwei verschiedenen Firmen in der Antwortkarte genannt sind. Im Fall von Berlin war es eine natürlich ebenfalls nicht existierende „Fa. SCB“.
Im Fall der Berliner Einladung ist allerdings ein anderer Text verfasst. Zudem waren die Leute dort zu einer im Brief genannten Adresse in Berlin eingeladen worden. Es gab also keine Busfahrt. Die genannte Adresse lässt allerdings aufhorchen. Es handelt sich um den Sitz einer tatsächlich existierenden Firma, die in Kaffeefahrten-Expertenkreisen als Kaffeefahrtenveranstalter bekannt ist.

Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken. Viele Verbraucher, die sich für hart gesotten hielten sind dann doch hereingefallen. Deswegen können wir nach alledem nur raten: Finger weg, nicht teilnehmen und stattdessen die Presse informieren. Nur ganz Unerschrockene können teilnehmen und sollten dann versuchen mit Hilfe von Polizei und Ordnungsämtern die Verkaufsveranstaltung auffliegen zu lassen.

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:

Merkblatt mit Informationen und Tipps rund um Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten sowie Anregungen was SIE gegen das unseriöse Treiben tun können.

Druckversion


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