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"Eilsendung - Erinnerung" - Reiseservice Hömmen, Postfach 11 10, 49618 Löningen
Warnung veröffentlicht am 27. Mai 2010.
Sieben Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. Juni 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Aufmerksame Bürger aus
- Dresden zwei Mal,
- vier verschiedenen Gemeinden des Landkreises Landshut (BY),
- dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm (BY),
- dem Landkreis Kelheim (BY),
- dem Landkreis Passau (BY),
- dem Landkreis Aichach-Friedberg (BY),
- dem Landkreis Bautzen (Sachsen),
- dem Landkreis Sächsiche Schweiz - Osterzgebirge (Sachsen),
- Nürnberg,
- Chemnitz,
- Augsburg,
- Regensburg,
- dem Landkreis Zwickau,
- dem Landkreis Altötting,
- dem Landkreis Coburg in Oberfranken und
- dem Kreis Tuttlingen (BW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Derzeit (11. Juni 2010) sind vor allen Dingen Bayern und Sachsen betroffen. Am 8. Juni erreicht uns eine erste Einladung aus der entgegensgestzten Richtung, nämlich aus
- dem Landkreis Leer in Ostfriesland.
Insgesamt 20 Einladungen liegen uns derzeit (11. Juni 2010, 16:00 Uhr) vor.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht leisten.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt.
Weitere Merkmale sind:
- Man kann noch andere Personen mit zur "Gewinnübergabe" mitbringen und
- die verlogenen Schreiben kommen in über 90% der Fälle aus der Region Bremen/Cloppenburg/Oldenburg, die man leider als Kaffeefahrten-Hochburg bezeichnen muss.
Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
LINKS
Datei oder Merkblatt zum Download:
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