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Warnliste
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Agentur Norbert Hölzen, Postfach 22 61, 49651 Cloppenburg
Fünf verschieden gestaltete Gewinnmitteilungen (=Kaffeefahrten-Einladungen) unter den Überschriften:
- „Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung“
- Ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben,
- „Eilsendung- Erinnerung“,
- „EUROSTAR“,
- „Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ und
- "TV-BINGO BARGELDREGEN"


Warnung veröffentlicht am 11. Juni 2010. Fünf Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 7. Juli 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Die Gewinnmitteilung „Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung“ erhalten wir von einem aufmerksamen Bürger aus dem Landkreis Mainz-Bingen

Die Einladung ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben, schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Städteregion Aachen,
- dem Landkreis Heinsberg (beide NRW),
- dem Landkreis Oberallgäu,
- dem Landkreis Unterallgäu,
- dem Landkreis Starnberg,
- dem Landkreis Oberallgäu (alle Bayern).
- dem Kreis Wesel in zwei Fällen,
- den kreisfeien Städten Hamm und
- Hagen,
- dem Kreis Warendorf,
- dem Ennepe-Ruhr-Kreis - alle NRW und
- dem Kreis Dahme-Spreewald (Brandenburg).

Das Schreiben „Eilsendung- Erinnerung“ senden uns Bürger aus
- dem Landkreis Rhön-Grabfeld in Nordbayern,
- dem Landkreis Lippe (NRW),
- der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg in zwei Fällen,
- dem Landkreisen Euskirchen,
- dem Hochsauerlandkreis,
- dem Rhein-Erft-Kreis,
- dem Rhein-Sieg-Kreis,
- Bonn - alle NRW,
- dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen,
- dem Landkreis Aschaffenburg (beide Bayern) und
- dem Main-Kinzig-Kreis (Hessen).

Trauriger Höhepunkt: Vor 20 Jahren Verstorbener hat gewonnen!
Eine Frau aus Südhessen schreibt uns Folgendes:
"... ich habe mich doch sehr über die Gewinnmitteilung der Agentur Norbert Hölzen aus Cloppenburg gewundert. Gerichtet ist diese an meinen 1990 verstorbenen Vater. Wie im Text beschrieben ist, wurde die Antwortkarte unter Aufsicht gezogen. Gern würde ich diese Karte einmal sehen, denn sie belegt ja wohl, dass es ein "Leben nach dem Tod" gibt. Im Internet habe ich mich dann über die Agentur informiert und auch Ihre Warnmeldung gelesen."
Dem ist nicht hinzuzufügen!

Die Gewinnmitteilung „EUROSTAR“ lässt uns ein Bürger aus Jena in Thüringen zukommen.

Einladungen mit der Überschrift "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ schicken uns Bürger aus
- Weimar, Thüringen,
- der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam,
- Berlin in vier Fällen,
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg),
- dem Rems-Murr-Kreis (BW),
- Gelsenkirchen und
- Mönchengladbach (beide NRW).

Einladungen mit der Überschrift "TV-BINGO BARGELDREGEN“ schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Viersen (NRW) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Ravensburg (BW).

Alle Einsender ermöglichen so erst diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladungen gerade kursieren.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Deswegen bitten wir auch, wenn möglich, von Anrufen abzusehen.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:
"Steckbrief" zu den sechs verschiedenen Einladungen von "Norbert Hölzen", Cloppenburg

Allgemeines Merkblatt mit Informationen und Tipps rund um Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten sowie Anregungen was SIE gegen das unseriöse Treiben tun können.

Druckversion


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