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Warnliste
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Superplus Reisen UG,
- Postfach 21 03, 28808 Stuhr bzw.
- Steinfeldstraße 3, 39179 Barleben
Acht verschieden gestaltete Gewinnmitteilungen (= Kaffeefahrten-Einladungen) unter den Überschriften:
- Ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben,
- „Eilsendung- Erinnerung“ (blaue Ausführung),
- „Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“,
- "EUROSTAR",
- "TV-BINGO BARGELDREGEN",
- "Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung",
- "Eilsendung-Erinnerung" (gelbe Ausführung) und
- "Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale"


Warnung veröffentlicht am 7. Juli 2010.
15 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 3. Dezember 2010.

Nehmen Sie an den Fahrten nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Die Einladung ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben, schickt uns eine Bürgerin aus München.

Das Schreiben „Eilsendung- Erinnerung“ in blau schicken uns mehrere Bürger aus unserem Landkreis. Derzeit (Stand am 3. Dezember 2010) liegen uns 7 Exemplare vor.

Im September 2010 taucht diese Einladung erstmals auf mit Angabe einer zustellfähigen Anschrift in Barleben. Diese Unterart der Einladung erhalten wir aus
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und
- dem Landkreis Karlsruhe.
Die Angabe der vollständigen Adresse ist sehr ungewöhnlich, weil sich die Fa. so angreifbar macht.

Gewinnmitteilungen unter der Überschrift "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ schicken uns Bürger aus
- Baden-Baden in zwei Fällen und
- dem Ortenaukreis,
- dem Landkreis Schwäbsich Hall,
- dem Rhein-Neckar-Kreis,
- Heidelberg, alle in Baden-Württemberg gelegen und
- zwei kreisfreien Städten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in drei Fällen,
- Leipzig,
- dem Landkreis Leipzig,
- dem Landkreis Nordsachsen,
- dem Landkreis Calw (BW),
- Frankfurt am Main in zwei Fällen,
- dem hessischen Main-Taunus-Kreis,
- dem Burgenlandkreis,
- dem Landkreis Wittenberg, beide Sachsen-Anhalt,
- dem Kreis Groß-Gerau, Hessen, in zwei Fällen,
- dem Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg,
- Nürnberg in zwei Fällen,
- Halle an der Saale und
- dem Landkreis Leipzig.

Die Gewinnmitteilung unter der Überschrift "EUROSTAR“ lassen uns Bürger aus
- dem Kreis Heinsberg,
- Köln,
- der Städteregion Aachen, alle in NRW gelegen, und
- dem Kreis Würzburg
zukommen.

Die Gewinnmitteilung unter der Überschrift "TV-BINGO BARGELDREGEN“ überlassen uns Bürger aus
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz und
- Karlsruhe.

Die Gewinnmitteilung vom Typ "Letzte schriftliche Erinnerung das Barauszahlung" schicken uns Bürger aus
- Hamburg und
- dem Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein) bei Hamburg.

Die Gewinnmitteilung unter der Überschrift "Eilsendung-Erinnerung" in gelb schicken uns Bürger aus ...
- zwei verschiedenen Gemeinden des Landkreises Waldshut (Baden-Württemberg) und
- dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Hessen) in drei Fällen,
- dem Landkreis Wittmund
- dem Landkreis Harburg (beide Niedersachsen),
- dem Landkreis Warendorf (NRW).
In den letzten vier Fällen hat die Fa. sogar ihre Straße mit Hausnummer in der Antwortkarte genannt! Das ist sehr ungewöhnlich und macht sie angreifbar.

Die Gewinnmitteilung vom Typ "Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale" schicken uns Bürger aus zwei verschiedenen Gemeinden des Landkreises Böblingen (Baden-Württemberg). Ende September erreicht uns das erste Exemplar, in dem die Anschrift mit Straße und Hausnummer in Barleben angegeben ist. Zugesandt hat es uns ein Bürger aus dem Landkreis München. Es folgt eine weitere aus dem Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis.

Alle Einsender ermöglichen so erst diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladungen gerade kursieren.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Deswegen bitten wir auch, wenn möglich, von Anrufen abzusehen.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:
Individueller "Steckbrief" zu den Gewinnmitteilungen von Superplus Reisen UG, Postfach 21 03, 28808 Stuhr

Allgemeines Merkblatt mit Informationen und Tipps rund um Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten sowie Anregungen was SIE gegen das unseriöse Treiben tun können.

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