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LOTTO Service
- Postfach 11 05, 49686 Lastrup
- Infozentrale Abt. Lotto-Service, Postfach 44 81 41, 28281 Bremen


Warnung veröffentlicht am 9. Juli 2010.
22 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 24. März 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Alle Jahre wieder werden – vorzugsweise von unbekannten Unternehmen aus dem Bereich Cloppenburg/Oldenburg/Vechta/Bremen – Gewinnmitteilungen verschickt, die auf den ersten Blick aussehen als kämen sie von den „echten“ Lotto-Gesellschaften. So ist es auch hier wieder einmal. Für weitere Informationen klicken Sie den „Steckbrief“ und unser allgemeines Merkblatt über Kaffeefahrten an.

Postfach-Adresse in Lastrup
Aufmerksame Bürger aus
- dem Saale-Orla-Kreis, Thüringen,
- mehreren Städten und Gemeinden unseres Lahn-Dill-Kreises,
- dem Landkreis Kulmbach (Bayern) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Bamberg,
- der Städteregion Aachen in mehreren Fällen (NRW),
- Nürnberg,
- dem Landkreis Bayreuth,
- dem Landkreis Hof (alle Bayern),
- Mönchengladbach (NRW),
- dem Landkreis Meißen,
- Dresden (beide Sachsen),
- dem Landkreis Aichach-Friedberg,
- dem Landkreis Miesbach in zwei Fällen,
- dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen (alle drei Bayern),
- dem Kreis Borken (NRW),
- dem Enzkreis (BW),
- dem Landkreis Germersheim (RP),
- dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen,
- München (beide Bayern),
- mehreren Gemienden des Hohenlohekreises (BW),
- dem Neckar-Odenwald-Kreis (BW),
- dem Landkreis Miesbach (Bayern),
- Dortmund (NRW),
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen),
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW),
- dem Landkreis Lippe (NRW),
- dem Landkreis Pinneberg (Schleswig-Holstein),
- dem Landkreis Neuwied,
- dem Landkreis Vulkaneifel (beide Rheinland-Pfalz),
- unserem Lahn-Dill-Kreis,
- dem Landkreis Calw (BW),
- dem Landkreis Rhön-Grabfeld,
- dem Landkreis Oberallgäu (beide BY),
- dem Landkreis Ludwigsburg in mehreren Fällen (BW),
- dem Landkreis Würzburg (BY),
- dem Landkreis Heilbronn,
- dem Landkreis Heidenheim,
- dem Hohenlohekreis (alle drei in BW),
- dem Landkreis Emsland (Niedersachsen) und
- Kiel (SH) ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Insgesamt liegen uns per 13. Januar 2011 62 Stück vor.

Postfach-Adresse in Bremen
Beginnend im September 2010 erhalten wir Gewinnmitteilungen in dieser Ausführung von Bürgern aus
- unserem Lahn-Dill-Kreis in sieben Fällen,
- dem Schwalm-Eder-Kreis (ebefalls Hessen) und
- Berlin.
Per 29. Dezember 2010 liegen uns 15 Stück in der Bremen-Variante vor. Seither verzeichnen wir über fast drei Monate hinweg keine Eingänge mehr. Am 14. März 2011 erhalten wir aber plötzlich eine weitere Gewinnmitteilung aus dem Landkreis Leipzig. Die Fahrt war im Februar 2011.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir (außer in unserem Kreis natürlich) nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:
Individueller "Steckbrief" zur Gewinnmitteilung von "LOTTO Service".

Allgemeines Merkblatt mit Informationen und Tipps rund um Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten sowie Anregungen was SIE gegen das unseriöse Treiben tun können.

Filmbericht im RBB-Magazin "Klartext" vom 19. Januar 2011 auf youtube.

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