Aktuelles
Wirtschaft
Tourismus
Verkehr
Jugend Frauen Bildung
Gesundheit
Soziales
Politik
Verwaltung
Volltextsuche:
Warnliste
zurück

"Kloster Marien-Quell", 52537 Gangelt


Warnung erstmals veröffentlicht im Dezember 2007.
Text mehrfach überarbeitet und ergänzt, zuletzt am 21. Mai 2010.

In dieser Liste warnen wir eigentlich nur vor unseriösen Werbefahrten. Im Hinblick auf den Schwindel um das angebliche Kloster Marien-Quell aber machen wir eine Ausnahme und warnen ausdrücklich vor den irreführenden und täuschenden Versendern von Gesundheitsprodukten.

Das „Kloster Marienquell“ gibt es nicht
Verbraucher, die glauben, tatsächlich bei einem Kloster zu bestellen, irren sich. Das Kloster Marienquell gibt es nicht. Dass die Verantwortlichen, es soll sich um eine oder mehrere belgische Firmen handeln, hier einen falschen Eindruck erwecken, zeigt bereits, wie unseriös man handelt.
In der Schwindel-Werbung wird aus angeblichen Dankesschreiben an die „Klosterbrüder“ zitiert, die es natürlich auch nicht gibt. Wir finden: Unverschämt.

Die Verantwortlichen betreiben den Versandhandel mit gesundheitsbezogenen Produkten
Mönchs-Herz-Trunk, Wacholderkapseln und andere Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, kann man in Gangelt, einem Ort nördlich von Aachen unweit der belgischen und auch der niederländischen Grenze, bestellen. Aber bei wem, bleibt dem Verbraucher unklar.

Bei den Behörden ist das Kloster Marien-Quell nicht bekannt
Beim Gewerbeamt der Gemeinde Gangelt ist kein Unternehmen dieses Namens gemeldet. Dort befindet sich nur ein Call-Center, das für belgische Firmen arbeitet. Wohl aber berichtet man uns von vielen Anfragen und Beschwerden. Auch das Fernsehen sei schon vor Ort gewesen, um zu ermitteln.

Die Geschäftsbedingungen stehen auf der Innenseite des Briefumschlages
Kein seriöses Unternehmen käme auf die Idee Geschäftsbedingungen in kleiner hellgrauer Schrift auf weißem Grund auf die Innenseite eines Briefumschlages zu drucken. Die unbekannten Verantwortlichen tun das.

Gewinnversprechen über 7.850 € wird im Kleingedruckten wieder einkassiert
Dass man versprochene Gewinne nicht mit dem Preis von Warenbestellungen verrechnen kann, steht im Kleingedruckten und auch Folgendes:
“Erst durch eine Einladung zur Gewinnübergabe ist die Sicherheit gewährleistet, einen Preis ab € 50,- zu erhalten unabhängig von allen im werblichen Umfeld gemachten Aussagen und dem durch die Gestaltung eventuell erweckten Eindruck.“
Dreist: Was in Großbuchstaben versprochen wird, wird kaum leserlich wieder einkassiert.

Das „Kloster Marien-Quell“ betreibt offenbar auch Adressenhandel
Auch das ergibt sich aus dem kaum auffindbar und kaum leserlich gestalteten Kleingedruckten:
“Datenschutzhinweis: Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ihren Namen speichert und verwendet Kloster Marien-Quell auch über die Dauer des Gewinnspiels hinaus, um sie künftig über Gewinne und interessante Angebote, auch von Partnerunternehmen, zu informieren.“
Wer hier widersprechen will, muss einen Widerruf senden an:
Kloster Marien-Quell im Hause Salvebis Ltd.
Wir haben recherchiert. In Großbritannien ist eine Firma Salvebis Ltd. im Firmenregister eingetragen. Zwischenzeitig war sie sgar zur Löschung vorgeschlagen. Zudem verstößt sie gegen britische Bestimmungen. Das ist inzwischen (Stand: 21. Mai 2010) offenbar ausgeräumt. Lt. Eintrag im Register handelt es sich um eine kleine Firma, die sich Erleichterungen hinsichtlich der in Großbritannien bestehenden Publizitätspflichten hat einräumen lassen.

Achtung: Wer etwas bestellt, schließt fast automatisch ein Abo ab!
Das „Kloster Marien-Quell“ arbeitet gerne mit Sternchen. Kaum lesbar steht in einer aktuellen Werbeschrift (Stand: Dezember 2009) geschrieben, dass, wer den „Mönchs-Herz-Trunk“ bestellt, gleichzeitig Folgelieferungen ordert. Man schließt automatisch quasi ein Abo ab. Gleiches gilt auch für die anderen dort genannten Produkte. Der entsprechende Hinweis ist aber kaum lesbar, zumal für ältere Leute, die auf Grund des Produktsortiments wohl der bevorzugte Kundenkreis sind. Wir halten das für eine Frechheit. Dazu zitieren wir aus dem Kleingedruckten:
„Bei einer unverbindlichen Warenbestellung bestimmter Artikel erhalten Sie eine Folgelieferung zu besonders günstigen Konditionen.“
Viele Verbraucher haben sich schon bei uns gemeldet und von unbestellten Warenlieferungen berichtet. Vermutlich haben Sie übersehen, dass sie so etwas wie ein Abonnement abgeschlossen haben. Möglicherweise kann der Kunde den Vertrag aber wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten. Im Detail kann hier aber wieder nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale helfen.

Gewinnversprechen wird mit Warenbestellung verknüpft
Wer am Gewinnspiel teilnehmen will und seine entsprechenden Unterlagen mit dem beigefügten Rückumschlag zurücksenden will wird geradezu zu Bestellungen gedrängt:
Wichtig! Bestellung unbedingt abschicken, damit Sie auch in Zukunft alle Ihre
Chancen wahrnehmen können.

Da auf dem Umschlag das Feld "Bestellung aufgeben" bereits vorangekreuzt ist, muss, wer nur am Gewinnspiel teilnimmt, einen eigenen Briefumschlag verwenden.
Ob überhaupt Geldgewinne augeschüttet werden und wenn ja, in welcher Höhe bleibt unklar, denn keine Behörde kontrolliert, ob die Gewinnversprechen im Allgemeinen eingehalten werden. Aufgrund des bis hier geschilderten unseriösen Umfeldes gehen wir davon aus, dass diese Versprechen nur gemacht werden, um zu Warenbestellungen zu animieren.

Wichtiger rechtlicher Hinweis
Wer mit dem „Kloster Marien-Quell“ Ärger hat – und das haben viele Verbraucher – hat ein zivilrechtliches Problem. Das Gesetz, das hier gilt, ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Unsere Behörde hat weder zivilrechtliche Kompetenzen noch irgendwelche Zuständigkeiten.
Wir gehen davon aus, dass die unbekannten Verantwortlichen vieles tun, was rechtlich angreifbar ist. Wirklich weiterhelfen können dem betroffenen Verbraucher allerdings nur die nächstgelegene Verbraucherzentrale oder ein Anwalt/eine Anwältin. Die Rechtsverfolgung dürfte sich aber als schwierig erweisen, weil die Veranstwortlichen nicht ohne weiteres greifbar sind.

Auch Andere warnen
Im kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 15. Dezember 2006 heißt es:
"Warnung vor unlauteren Werbemaßnahmen eines angeblichen Klosters Marienquell“
Auch im Bereich unserer Diözese wurden neuerdings Werbematerialien eines angeblichen Klosters Marienquell per Post zugestellt, die zum Kauf von Löwenzahnprodukten auffordern und dabei die abenteuerliche Behauptung aufstellen, zur Zeit sei auf dem Kloster-Konto ein Betrag von € 6.400,– übrig, mit dem das »Kloster« dem potentiellen Kunden eine Freude machen wolle. Das Auszahlungsersuchen soll zusammen mit einer Warenbestellung zurückgesandt werden. In anderen Teilen der Bundesrepublik warb das »Kloster« mit Beiträgen zur Alterssicherung, aber auch hier ging es eigentlich nur um einen Vertragsabschluss zum Verkauf von 30 Ampullen eines »Augenwunders«. Hinter dem angeblichen Kloster steht eine höchst unseriöse Firma, vor der die Verbraucherzentralen Hamburg und Sachsen-Anhalt warnen.
Ein Kloster dieses Namens, das in Masseik/Belgien liegen soll, existiert nicht, die Methoden, mit denen das »Kloster Marienquell« für seine Waren wirbt, sind nicht diejenigen klösterlicher Betriebe, sondern erfüllen mutmaßlich den Straftatbestand des Betruges. Soweit mit dem »Kloster« ein Vertrag abgeschlossen wurde, sollten keinesfalls Zahlungen auf diesen geleistet werden. Die Androhung rechtlicher Schritte seitens des »Klosters« ist eine leere Drohung. Es handelt sich um einen durch arglistige Täuschung und mit betrügerischen Mitteln zustande gekommenen Vertrag, der jederzeit angefochten werden kann. Drohschreiben des »Klosters« sollten den örtlichen Polizeidienststellen mit der Bitte übergeben werden, die erforderliche Strafverfolgung einzuleiten."

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat "Kloster Marien-Quell" auch auf ihre Warn-Liste genommen und spricht zudem vom Vertrieb "dubioser Gesundheitsprodukte".
Auch in den Westfälischen Nachrichten vom 16. Aug. 2007 ist ein Bericht erschienen. Der Artikel ist unten verlinkt.

Nachtrag vom 21. Mai 2010
Eine Verbraucherin hat sich bei uns gemeldet. Auch sie hat Folgelieferungen erhalten, obwohl sie diese wissentlich nicht bestellt hat. Aus Ihren Unterlagen ergibt sich, dass der Rechnungsbetrag nach Belgien überwiesen werden soll. Die Dame will den Kaufvertrag nunmehr wegen arglistiger Täuschung anfechten.
In den Unterlagen ist zudem erneut die Fa. Salvebis Ltd. erwähnt (siehe auch oben).

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:

Bericht in den Westfälischen Nachrichten vom 16. Aug. 2007

"Gewinn-Benachrichtigungen", Merkblatt des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel.

Druckversion


| Aktuelles | Wirtschaft | Tourismus | Verkehr | Jugend Frauen Bildung | Gesundheit | Soziales | Politik | Verwaltung |

© 2005 Lahn-Dill-Kreis, Tel.: 06441 407-0
Bei Fragen, Anregungen und Kritiken zu den Webseiten klicken Sie bitte hier.