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"Jubiläums-Sonderfahrt", verschiedene Adresse in der Antwortkarte
- K.-Travel, Postfach 1606, 49786 Holthausen
- Buchungszentrale, Abt. Platzreservierung, Postfach 1606, 49786 Lingen
- Buchungszentrale Heyder, Abt. Platzreservierung, Postfach 11 40, 49587 Bersenbrück
Warnung veröffentlicht am 21. August 2009.
13 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 22. November 2010.
Wir erhalten Gewinnmitteilungen/Einladungen in der Holthausen-Variante von aufmerksamen Bürgern aus
- dem Landkreis Eschwege (Hessen),
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen),
- dem Landkreis Hameln-Pyrmont (NRW),
- dem Wetteraukreis (Hessen) am 28. Oktober 2009,
- dem fränkischen Main-Spessart-Kreis (Bayern) und
- dem sächsischen Landkreis Bautzen im Mai 2010.
Eine erste Einladung aus Lingen erhalten wir im Juni 2010 aus dem Landkreis Kulmbach in Bayern. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Postfach-Nr. und die Postleitzahl gleich, die Ortsangaben aber unterschiedlich sind. Es folgt eine Einladung aus dem Landkreis Müritz (Mecklenburg-Vorpommern).
Die Postfach-Adresse aus Bersenbrück taucht erstmals auf, als uns ein Bürger aus dem Landkreis Ludwigsburg (BW) im September 2010 seine Gewinnmitteilung schickt. In seinem Fall war oben rechts im Schreiben eine Teilnahmepostkarte eingeblendet, die er selbst ausgefüllt hatte. Offenbar handelt es sich um ein kleines Kreuzworträtsel, bei dem europäische Hauptstädte abgefragt wurden, was einmal mehr beweist, dass Preisrätselveranstalter mitunter Adressen an die Kaffeefahrten-Branche weiterverkaufen oder aber bestimmte Gewinnspiele nur zu dem Zweck veranstaltet werden aktuelle Adressen für die Kaffeefahrten-Branche einzuwerben. Weitere Einladungen vom Typ "Bersenbrück" erhalten wir von Bürgern aus ...
- unserem Lahn-Dill-Kreis (beginnend Mitte Oktober 2010),
- dem Landkreis Oder-Spree (Brandenburg),
- dem Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) und
- Ludwigshafen.
Aktuell (Stand: 22. November 2010) liegen uns 37 Stück vor.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "K.-Travel" und die beiden "Buchungszentralen" sind frei erfunden und so in keinem amtlichen Gewerbe- oder Handelsregister eingetragen. Man versteckt sich hinter einer Postfachadressen. Das hat drei gute Gründe: Die Verantwortlichen wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird den Empfängern mitgeteilt, sie seien jeweils für 3.000 € in Bar "nominiert". Das Wort bedeutet so viel wie vorgeschlagen, benannt, vorgesehen. Endgültig ist damit aber eben nichts. Man muss allerdings auch wissen, dass das Wort "nominiert" in etwa einem Drittel aller Kaffeefahrten-Einladungen vorkommt. Bei der Veranstaltung vor Ort berufen sich die "Sprecher" auf die Unbestimmtheit und bestreiten so den Anspruch auf die genannte Summe Bargeldes.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 4,5 und 15 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Es ist nicht unüblich, dass die gleiche Einladung von verschiedenen Kaffeefahrten-Unternehmen verwendet wird. So ist es auch hier. Bereits im April haben wir eine solche Einladung aus den Landkreisen Nürnberger Land und Neu-Ulm, beide in Bayern, erhalten. Schriftart, Text und Aufmachung sind gleich. Unterschiede gibt es nur bei der Bezeichnung im Briefkopf und bei der Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss.
6. BESONDERHEITEN
Der Einladung vorausgegangen ist offenbar ein Preisrätsel. Wir wissen, dass manches Preisrätsel nur veranstaltet wird, um Adressen für die Kaffeefahrten-Branche zu gewinnen. So liegt der Fall offenbar auch hier. Die Teilnehmer dürfen sich also auf viele Einladungen zu Kaffeefahrten "freuen". Dass es die versprochenen Gewinne gibt, darf man hingegen getrost vergessen.
Nicht ganz alltäglich ist die Masche, dass sich lediglich die Angaben zur Region, dem angeblichen Ziel also, unterscheiden. Jeder Empfänger erhält einen Brief, in dem eine Region oder eine Stadt in seiner Nähe genannt wird.
Im Juni 2010 berichtet ein betroffener Bürger, dass er drei Mal angeschrieben wurde, weil er auf die jeweils vorangegangenen Schreiben nicht reagiert hatte. Die Schwindler erweisen sich also auch noch als ziemlich hartnäckig.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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