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- "Dr. Koch & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schneider & König", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
- "Dr. Hoffmann & Partner", Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Böhm & Schneider", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
- „Dr. Hoffmann & Partner“ Postfach 150369, 28093 Bremen
- „Dr. Beckmann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Beckmann & Partner, 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schmidt & Partner", Buchungsservice Gr. Dr. Schmidt & Partner, 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schulz & Partner", Buchungsservice Gr., Dr. Werner & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Richter & Partner"
- "Dr. Werner & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
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- "Dr. Lange & Partner" Buchungsservice Gr., "Dr. Lange & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen,
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- "Dr. Walter & Partner", Buchungsservice Gr., "Dr. Walter & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schröder & Partner"


Warnung veröffentlicht am 16. September 2009.
Mehrmals ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 5. November 2010.

EINLEITUNG
In ganz Deutschland kursieren seit etwa Herbst 2009 unzählige Gewinnmitteilungen, in denen meist genau 946,72 € versprochen werden. Bei diesen Schreiben handelt es sich natürlich um Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten. Die Einladungen weisen sehr unterschiedliche wiederum frei erfundene Absender-Angaben in den Briefköpfen auf, sind inhaltlich ansonsten aber identisch. Deswegen werden die Informationen zu diesen Einladungen an dieser Stelle zusammengefasst.

„Dr. Beckmann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Beckmann & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung spielen uns aufmerksame Bürgern aus
- dem Rhein-Lahn-Kreis (RLP) und
- dem Hochtaunuskreis (HE)
zu.

"Dr. Schneider & König", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
Diese Variante der Einladung erhalten wir aus
- Dresden (SA),
- dem Landkreis Konstanz (BW) sowie
- dem Landkreis Neuwied (RLP) am 30. Oktober 2009.

"Dr. Böhm & Schneider", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
Diese Variante der Einladung schicken uns Verbraucher aus
- dem Landkreis Limburg-Weilburg (HE) - 5 Stück -,
- dem Landkreis Zwickau (SA) am 10. November,
- dem Landkreis Oder-Spree (BR) am 10. November und
- der brandenburgischen Hauptstadt Potsdam am 11. und 16. November 2009 und
Die Welle bricht über unseren Lahn-Dill-Kreis erstmals im Januar 2010 herein und ein weiteres Mal im Oktober 2010. Insgesamt liegen uns von dieser Einladung am 4. November 2010 sage und schreibe 65 Stück vor. Das ist Rekord. Die dazu geführten ungezählten Telefonate sind nicht eingerechnet. Wir haben in der Lokalpresse im Januar 2010 gewarnt. Teilweise vergeblich. Es hat Opfer gegeben. Teilnehmerberichte dazu gibt es weiter unten im Text. Auch heute (19. Okt. 2010) haben wir eine weitere Warnung an die Presse herausgegeben. Die hat offenbar gewirkt. Viele, die sich angemeldet hatten, nahmen nicht teil und sagten teilweise ab. Sie berichten von unfreundlichen Anrufen, in denen man versucht habe, sie doch in die Busse zu bekommen. Tatsach ist: Ein Bus, der am 27. Oktober 2010 hätte fahren sollen, kam nicht. Wenn er Mangels Beteiligung nicht gekommen ist, verbuchen wir dies als Erfolg unserer Aufklärungsarbeit.

"Dr. Hoffmann & Partner", Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir aus
- dem Kreis Herford (NRW) und
- Hamburg.

"Dr. Koch & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir am 5. Februar 2010 aus dem oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau.

"Dr. Schmidt & Partner", Buchungsservice Gr. Dr. Schmidt & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Abart der Einladung erhalten wir am 2. März 2010 aus dem niedersächsichen Hildesheim.

„Dr. Schulz & Partner“, weitere Anschrift unbekannt, da uns die Anmeldepostkarte nicht mit übermittelt wurde
Diese Variante der Einladung erhalten wir von Bürgern aus ...
- dem Landkreis Lörrach (BW) und
- Worms (RLP).

„Dr. Richter & Partner“, weitere Anschrift unbekannt, da uns die Anmeldepostkarte nicht mit übermittelt wurde
Diese Variante der Einladung erhalten wir von einem Bürger aus ...
- dem Landkreis Konstanz am Bodensee (BW).

„Dr. Werner & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Werner & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung wird uns übermittelt aus ...
- dem sächsischen Landkreis Görlitz, am 19. April 2010,
- Rostock, am 21. April 2010.

„Dr. Krüger & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Krüger & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung wird uns übermittelt aus ...
- dem südhessischen Wetteraukareis, am 5. Mai 2010.

„Dr. Neumann & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Krüger & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir am 20. Mai 2010 von einem Bürger aus
der Städteregion Aachen und am 10. Juni 2010 aus Aachen (NRW) selbst.

„Dr. Lange & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Lange & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung übermittelt uns ein Bürger aus
- Baden-Baden.

„Dr. Krause & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Krause & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir von einem Bürger aus
- Oberhausen, NRW und
- Ingolstadt in Bayern.

„Dr. Zimmermann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Zimmermann & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diesen Typ der Einladung erhalten wir von Bürgern aus
- dem Landkreis Gotha, Thüringen und
- dem Vogelsbergkreis (Hessen).

Am 31. August landen die ersten Gewinnmitteilungen von "Dr. Herrmann & Partner" in den Briefkästen zahlreicher Bürger unseres Lahn-Dill-Kreises. Kaum 24 Stunden später liegen uns bereits 18 Stück im Original, als Fax oder Scan vor. Das und zahlreiche zusätzliche Anrufe zeugen davon, dass die Bürgerinnen und Bürgern unseres Kreises von der Gewinnmitteilung der Schein-Firma umgetrieben werden und sich sehr ärgern über das betrügerische Geschick. Verwendet wird die bereits oben mehrfach erwähnte Postfach-Adresse in Bethen. Auffällig: Eine ganze Reihe der Einladungen gingen an Kolleginnen und Kollegen aus der Kreisverwaltung! Fragt sich, aus welcher Adressdatenbank sich die Schwindler da bedient haben.
Zahl der am 4. November 2010 vorliegenden Einladungen: 42 Stück.

„Dr. Walter & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Walter & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diesen Typ der Einladung - für uns ist es die 16. Variante !!! - erhalten wir von einem Bürger aus ...
- dem Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen).

„Dr. Schröder & Partner“
Eine Gewinnmitteilungen mit dieser erfundenen Firmen-Bezeichnung schickt uns eine Person aus ...
- dem Landkreis Harburg (Niedersachsen).

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die oben genannten Firmierungen sind allesamt frei erfunden. Es handelt sich um Scheinfirmen. Die Schwindler verstecken sich hinter zwei verschiedenen Postfachadressen. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den vorliegenden Fällen wird den Empfängern eingeredet, ihnen stünden 946,72 € aus einen anderen Gewinnversprechen zu. Es wird der Eindruck erweckt, dass Sie sich die Absender der Schwindel-Post für den Empfänger des Briefes eingesetzt und so ein früheres irreführendes Gewinnversprechen realisiert hätten.

Aus mehrjähriger Erfahrung wissen wir:
Verspricht jemand einen lukrativen Geldgewinn oder einen attraktiven Sachpreis im Rahmen einer Busfahrt zu überreichen, so lügt er.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:

Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 5.000 Einladungen versandt. Die Zahlen ergeben sich aus einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2002 bzw. aus gut recherchierten Medienberichten.

Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wird immer der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit der angeblichen jedem zustehenden Summe in Höhe von 946,72 €, stellt man fest, dass die Firma, die es ja nicht gibt, zwischen 1,42 und 4,73 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern wie hier sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT – PRESSEBERICHTE – TEILNEHMERBERICHTE
Die Postfach-Adresse 150369 in Bremen ist uns bereits vertraut. Im Jahr 2009 sind uns bereits drei ganz andere Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten) mit dieser Adresse zugegangen. Alle sind in dieser Warnliste bereits verzeichnet.

Die Presse berichtet auch.
Im Forum www.antispam.de verlinken die Aktiven des dahinterstehenden Verbaucherschutzvereins ungezählte Presseberichte aus der ganzen Republik mit dem Eintrag zu Dr. Brinkmann. Zu dem entsprechenden Thread führt ein Link am Ende dieses Beitrages. Aufgrund der Fülle der Presseberichte verzichten wir an dieser Stellen auf weitere Links zu einzelnen davon.

SAT1 Akte 09 berichtet
In der Sendung vom 10. November 2009 berichtet SAT1 über genau das, was und vorher schon klar war, über die Kaffeefahrt nämlich, die sich hinter den Schwindel-Briefen verbirgt. Der Beitrag ist im Internet abrufbar. Unten finden Sie den entsprechenden Link.

Teilnehmerberichte
Busse, die für „Dr. Böhm & Schneider“ fuhren, sammelten Mitfahrer in unserem Kreis vom 25. bis 27. Januar 2010 ein. Am 26. Januar nahmen zwei Personen teil, die sich vorher mit uns abgesprochen hatten. Sie meldeten sich mit dem Handy und von hier konnte das örtlich zuständige Ordnungsamt eines osthessischen Kreises verständigt werden. Interessant hierbei war, dass der Kollege dort bereits am Vortage die entsprechende Gaststätte aufgesucht hatte und gegen die Kaffeefahrten-Sprecher bereits Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen § 56a der GewO eingeleitet hatte.

In Osthessen verlief die von uns befürchtete Kaffeefahrt regelrecht milde. Nur kleinpreisige Artikel wurden verkauft und Reisen vermittelt. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass es die 946,72 € nicht gab. Man redete sich heraus. Man habe den Termin von „Dr. Böhm & Schneider“ (die es ja überhaupt nicht gibt) lediglich übernommen, deswegen gäbe es den Gewinn auch nicht, wurde den Teilnehmern – es waren insgesamt nur 24 Personen, die mit zwei Bussen herangekarrt wurden – sofort der Schneid abgekauft.

Einige Tage später meldet sich ein Opfer bei uns, das einen Tag früher, also am 25. Januar, mit „Dr. Böhm“ gefahren war. Interessant: Es ging nicht nach Osthessen, sondern in die entgegengesetzte Richtung – nach Koblenz. Dort kam es auch zu der befürchteten Abzocke. Einer Magnetmatte wurde ein Preis weit über 2.000 € angedichtet. Scheinrabatte wurden abgezogen und das Produkt schließlich für knapp 1.300 € verkauft. Wir wissen: Im Einkauf bezahlt die Branche Preise um ca. 30 € dafür!!!

Außerdem wurden spezielle Seniorenhandys angeboten. Einschlägigen Informationen aus dem Internet und eigenen Erfahrungen unserer Behörde zu Folge, werden diese aber zu teuer angeboten. Uns liegt zudem ein Schreiben einer Firma vor, deren Verträge in diesem Zusammenhang auf einer Verkaufsveranstaltung vermittelt wurden. Sie distanzierte sich davon und kündigte sogar rechtliche Schritte gegenüber den unseriösen Vermittlern an.

Übers Ohr gehauen wurde hinsichtlich des Gewinns. Den gab es nicht in bar. Den „Gewinnern“ wurde schließlich eine kostenlose Reise im angeblichen Gegenwert des Gewinns wahlweise nach Südtirol/Trentino, Paris oder Salzburg angeboten und hier begann der Nepp, denn für die entsprechende Buchung wurden pro Person und Reise 49 € Gebühren verlangt. Eine weitere Falle findet sich im Kleingedruckten. Bei Null- und Gratisreisen und solchen, die weniger als 150 € kosten, „muss ein Mindestumsatz von 175 € pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Zudem behält man sich vor, einen Dieselzuschlag in Höhe von weiteren 15 € pro Person zu erheben. Das Alles wussten die Teilnehmer nicht, sie wurden wie auf Kaffeefahrten üblich, arglistig getäuscht.

Auf der Buchungsbescheinigung ist eine Fa. Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd. verzeichnet, eine Firma mit englischer Rechtsform und angeblichem Sitz in den Niederlanden. In der Widerrufsbelehrung ist eine tatsächlich existierende deutsche Firma genannt, die allerdings schon oft negativ aufgefallen ist.

Zwar ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Personen die Reisen stornieren, die Buchungsgebühren hingegen sind sicherlich verloren. Ob das rechtmäßig ist, können wir nicht beurteilen. Es scheint allerdings Masche zu sein, Geld zu kassieren, für das keine ordentliche Gegenleistung erbracht wurde. Dass oft storniert wird, macht nichts, man hat ja immerhin Gebühren kassiert.

Merkwürdig ist, dass in Osthessen und in Koblenz für zwei ganz verschiedene Firmen Reisen vermittelt wurden. Auch der unterschiedliche Verlauf fällt auf. Gut möglich also, dass sich hinter „Dr. Böhm“ ein großer Planer verbirgt, der lediglich die Kaffeefahrten organisiert also die Gaststätten reserviert, die Busse bucht, die Einladungen verschickt und den Rücklauf der Antwortkarten bearbeitet, der den eigentlichen Termin aber an Unternehmen der Kaffeefahrten-Branche verkauft.

Pressewarnungen haben in beiden Fällen aber immerhin Wirkung gezeigt. In Koblenz war für über 80 Personen eingedeckt. Nur 13 waren schlussendlich mitgekommen. In Osthessen waren es auch nur 24, obwohl in beiden Fällen jeweils zwei Busse mit zusammen mindestens 100 Plätzen eingesetzt waren.

Das Opfer, dass – so steht zu vermuten – knapp 100 € aus dem Fenster geworfen hat, war übrigens aus purer Neugier mitgefahren und wollte eigentlich nichts kaufen!

Zwei weitere Opfer melden sich am 5. Februar bei uns. Auch sie haben Reisen in dem irrigen Glauben gebucht, sie seien gewonnen bzw. kostenlos. Sie haben zudem Seniorenhandys erworben. Die waren verlost worden aber selbstverständlich sind sie mit einem 24-monatigen Telekommunikationsvertrag verbunden. Den insofern unerfahrenen Rentnern war nicht bewusst, dass das Gerät durch die monatlichen Raten mitbezahlt wird. Das Gerät erzeugt zudem Martinshorn-Geräusche, wodurch sich die Rentner im Falle eines Überfalls beispielsweise geschützt fühlen. Das Gerät hat zudem einen Notfall-Knopf, über den Hilfe gerufen werden kann. Unterdrückt wurde die Tatsache, dass das Gerät nicht mehr kann als jedes normale Handy, über das über die Rettungsleitstellen Hilfe gerufen und das zudem so geortet werden kann. Recherchen zeigen, dass das Telefon beim Händler erstanden und mit Prepaid-Karte bestückt, bei monatl. etwa 60 min Gesprächsdauer ins Festnetz immer noch mehr als 100 € günstiger ist (bezogen auf zwei Jahre) als der 24-monatige Handy-Vertrag. Auch in dieser Veranstaltung waren Magnetfeldmatten für einen vierstelligen Betrag angeboten worden sowie Salben und Waschmittel. Wie oben bereits beschrieben, war der angebliche Gewinn mit Reisen verrechnet worden, die aber noch erhebliche Kosten nach sich ziehen, wie dem Kleingedruckten zu entnehmen ist. Die beiden Opfer müssen jetzt regelmäßig ihr Konto überwachen, denn Sie hatten Einzugsermächtigungen erteilt.

6. BESONDERHEITEN
Die Gestaltung der Einladung ist bemerkenswert. Fast wie ein Schreiben vom Anwalt ist es abgefasst, obwohl bei allen als Branchen-Bezeichnung Finanzdienstleistungen angeführt ist. Man verspricht dem Empfänger die Auszahlung eines Gewinns, den man erfolgreich aus einer früheren Gewinnmitteilungen für den Empfänger der Einladung erstritten hat. Derart gestaltete Einladungen sind recht neu. Sie zeigen, dass sich die Kaffeefahrten-Branche immer neue Formulierungs-Tricks einfallen lässt, um auf jeden Fall seriös zu wirken.

Bemerkenswert ist auch, dass bundesweit weitere inhaltlich gleiche Einladungen aber unter anderen Namen kursieren. Folgende Namen sind noch bekannt:
- Dr. Müller & Partner
- Dr. Schneider und Partner
- Dr. Lehmann & Partner
- Dr. Weber & Partner
- Dr. Ludwig & Partner
- Dr. Fischer & Partner
- Dr. Wagner & Partner
- Dr. Becker & Partner
- Dr. Hoffmann & Partner
- Dr. Gruber & Partner
- Dr. Koch & Partner

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:

Merkblatt mit Informationen und Tipps rund um Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten sowie Anregungen was SIE gegen das unseriöse Treiben tun können.

SAT1 Akte 09 vom 10. November 2009.

Thread bei Antispam e.V. (über 32.000 Klicks und über 300 Beiträge).

Pressemitteilung in der Online-Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung vom 22.06.2010

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