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- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld


Warnung veröffentlicht am 9. Oktober 2009.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 26. Februar 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Ingolstadt,
- Rheinland-Pfalz und
- dem Landkreis Nienburg/Weser (Niedersachsen) in der Steinfeld-Variante
schicken uns ihre Einladungen und ermöglichen so, dass diese Warnung überhaupt erfolgen kann.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Beide "Firmen" sind in den jeweiligen Telefonbüchern nicht zu finden. Es handelt sich um Scheinfirmen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei der Bargeld-Sonderverlosung 3.000,- gewonnen!
Irritierend ist die Tabelle, in der das zunächst nur nebulös formulierte Gewinnversprechen konkretisiert wird: 3.000,-. Im Tabellenkopf steht "Betrag/hl. Stand". Was sich dahinter verbirgt ist unklar. Wahrscheinlich aber ist, dass sich Verkäufer auf diese unklare Formulierung beziehen werden, sollte ein Mitfahrer seinen Gewinn einfordern. Denkbar ist, dass hier ein Gewinn in tschechischen Kronen versprochen wird. Grund: Es ist von einer "Bargeld-Sonderverlosung von böhmischen Produktherstellern" die Rede. In Böhmen aber bezahlt man nicht mit Euro, sondern mit Kronen. 3.000 Kronen entsprechen übrigens etwa 115 €. Die Bezeichnung "hl." im Tabellenkopf könnte insofern sogar für Heller stehen. Eine Krone unterteilt sich in 100 Heller. Stimmt das, bekommen die Teilnehmer nicht 3.000 Kronen, sondern 3.000 Heller, was 1,15 € entspricht.

Im Rahmen einer "großen Kunden-Prämienaktion" soll jeder Teilnehmer für jedes Lebensjahr einen Euro erhalten. Hier gilt es das Kaffeefahrten-Deutsch in allgemein verständliches Deutsch zu übersetzen. Kunde ist demnach nämlich nur wer (etwas heillos überteuertes) kauft. Dieses Versprechen bedeutet also so etwas wie einen Rabatt. Aufgeklärte Verbraucher wissen aber: Rabatt ist das, was vorher draufgeschlagen wird.

Die Geldgewinne gibt es nie ( es sei den sie sind mickerig), ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen im allgemeinen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 4,5 und 15 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer Reisen bucht, wird oft getäuscht. Für angeblich gewonnene oder vordergründig billige Reisen müssen zunächst Buchungs- und Beratungsgebühren bezahlt werden. Die können schon mal knapp 50 € pro Person und Reise betragen. Abgebucht über mobile EC-Terminals, sind die Gelder verloren, auch wenn man später vom Vertrag zurücktritt. An der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens der Verkäufer haben wir Zweifel. So oder so wird es aber schwierig dies „Gebühren“ zurückzuerhalten. Das dicke Ende kommt aber erst später, denn im Kleingedruckten heißt es mitunter, dass ein Ausflugspaket für 175 € gebucht werden muss, wenn die eigentliche Reise weniger als 100 € oder gar nichts kostet. Diese Falle bemerken die Verbraucher aber meist erst, wenn die unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Anmeldung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Vor Kurzem kursierte bereits eine ganz anders aufgemachte Gewinnmitteilung/Kaffeefahrteneinladung mit der Postfachadresse 1207 in Neuenkirchen. Bereits dieser Einladung haben wir einen Warnlisten-Eintrag gewidmet.
Die Adresse ist zudem auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg eingetragen.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS

Datei oder Merkblatt zum Download:

Merkblatt mit Informationen und Tipps zu Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten sowie Anregungen, was SIE gegen das unseriöse Treiben tun können.

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