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Spiel, Spaß und Abenteuer:
Kinder- und Jugendfreizeiten des Lahn-Dill-Kreises 2010 [mehr]
Architektenwettbewerb zum Neubau der Kreisverwaltung in Wetzlar
Ausstellung der eingereichten Arbeiten kann ab sofort besichtigt werden. [mehr]
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Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill lädt ein: Tag der offenen Tür am 19. Juni im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
Wetzlar/Dillenburg, den 2010-06-04
Rund 230.000 Tonnen Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeabfälle fallen jährlich im Lahn-Dill-Kreis an. Und was geschieht damit? Am Tag der offenen Tür am 19. Juni von 10 bis 16 Uhr können sich Besucher im Abfallwirtschaftszentrum in Aßlar-Bechlingen („Am grauen Stein“) ein genaues Bild davon machen, wo der überwiegende Teil ihrer Abfälle landet, wie dieser weiterverarbeitet wird und welche Rolle die kreiseigene Deponie dabei spielt. „Lange gab es an unserem Standort Aßlar keinen Tag der offenen Tür mehr. In diesem Jahr möchten wir diese Tradition wieder aufnehmen und den Bürgerinnen und Bürgern einmal am Ort des Geschehens zeigen, wie Abfallwirtschaft im Lahn-Dill-Kreis funktioniert“, so Landrat Wolfgang Schuster, der auf viele neugierige Besucher hofft.

Um den Gästen einen möglichst umfassenden Einblick zu geben, beteiligen sich mit der Trockenstabilatanlage Aßlar GmbH & Co. KG, der E.ON Mitte Natur GmbH, der SITA Mitte GmbH & Co. KG sowie der Wehrle Umwelt GmbH und der HIM GmbH wichtige Partner der Abfallwirtschaft Lahn-Dill mit Aktionen und Informationen am Tag der offenen Tür. Unter anderem wird erstmals die neue Sickerwasser-Reinigungsanlage der Deponie zu besichtigen sein, es werden Führungen durch die benachbarte Trockenstabilatanlage und das Kompostwerk stattfinden und eine große Fahrzeugschau zeigt, wie Shredder, Raupe und Kompaktor dem Abfall zu Leibe rücken oder wie modernste Müllfahrzeuge funktionieren. Auch können Kinder eine Rundfahrt im SITA-Müllauto unternehmen. Vor und nach dem Deponierundgang sind die Besucher herzlich eingeladen, sich mit Gegrilltem und alkoholfreien Getränken sowie Kaffee und Kuchen zu stärken. Der Erlös ist für einen guten Zweck bestimmt. Torwandschießen, Musik und ein Gewinnspiel runden das Angebot ab.

Die Besucher werden gebeten, den Shuttle-Bus zu nutzen, der im 30-Minuten-Takt zum Abfallwirtschaftszentrum verkehrt. Die Parkflächen befinden sich am Zufahrtsweg für Müllfahrzeuge zur A 45 und sind von der Landstraße 3376 zwischen Aßlar und Bechlingen aus zu erreichen (keine Zufahrt von der Autobahn oder von Werdorf). Besucher, die von dort zur Deponie laufen möchten, sollten ca. 30 Minuten Fußweg einplanen. Auf dem Deponiegelände selbst stehen aufgrund des begrenzten Platzangebotes nur wenige Parkplätze für Gehbehinderte zur Verfügung. Jedoch können Besucher mit dem Pkw abgesetzt werden. Für Abfallanlieferungen stehen Deponie und Wertstoffhof am 19. Juni nicht zur Verfügung.
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Lahn-Dill-Kreis schickt derzeit keine Müllkontrolleure
Wetzlar/Dillenburg, den 2010-01-28
Bei den Abfallberatern des Lahn-Dill-Kreises haben sich Bürger gemeldet, die von einem falschen Müllkontrolleur berichten. [mehr]
Neue Broschüre informiert über die Abfallwirtschaft im Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar/Dillenburg, den 2009-11-11
Die neue Info-Broschüre der Abfallwirtschaft Lahn-Dill liegt vor. Darin fasst der Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises auf wenigen Seiten anschaulich und verständlich die wichtigsten Informationen über die Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis zusammen. [mehr]
Vereinfachte Sperrmüll-Anmeldung im Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar/Dillenburg, den 2009-08-13
Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill vereinfacht die Anmeldung von Sperrabfällen. Bisher mussten die Bürgerinnen und Bürger im Lahn-Dill-Kreis die zu entsorgenden Gegenstände bei der Sperrmüllanmeldung unter der Hotline 02771 800474 einzeln angeben. Dadurch waren die Anmeldungen sehr zeitintensiv und das Sperrabfalltelefon häufig besetzt. In Absprache mit dem beauftragten Abfuhrunternehmen wird ab sofort bei der telefonischen Anmeldung von Sperrabfällen nur noch in zwei Gruppen unterschieden:

• Holzabfälle (Möbel)
• Sperrrestabfall (Polstermöbel, Matratzen, Kunststoffteile, Teppiche usw.)

Die maximale Entsorgungsmenge pro Abfuhr von 5 Kubikmetern bleibt weiterhin gültig. Die neue Regelung gilt für den Lahn-Dill-Kreis mit Ausnahme der Stadt Wetzlar, die ihre Abfallwirtschaft in Eigenregie betreibt.

Sperrabfall-Anmeldungen nimmt das beauftragte Abfuhrunternehmen direkt unter Tel. 02771 800474 entgegen. Weitere Informationen gibt es auch bei der Abfallwirtschaft Lahn-Dill unter Tel. 06441 407-1818 oder www.awld.de.

Wichtiger Hinweis:
Teile von Umbauarbeiten – es handelt sich hierbei um alle Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden waren - gehören nicht zum Sperrmüll.

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Abfallwirtschaft Lahn-Dill investiert in Betriebsgebäude in Aßlar –
Preise für die Direktanlieferung von gemischten Gewerbeabfällen gesenkt

Wetzlar/Dillenburg, den 2009-04-07
Seit der Eröffnung der Abfallentsorgungsanlage im Jahre 1972 sind in Aßlar-Bechlingen rund sieben Millionen Tonnen Abfall abgelagert worden. Und noch immer ist die Deponie ein unverzichtbares Werkzeug der Abfallwirtschaft im Lahn-Dill-Kreis. Der Hausmüll der 250.000 Kreisbewohner wird hier zwar schon seit 1997 nicht mehr abgelagert, sondern in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) zum Sekundärbrennstoff Trockenstabilat verarbeitet, doch ist die Deponie Anlaufstelle für die unterschiedlichsten Industrie- und Gewerbeabfälle aus dem gesamten Kreisgebiet und angrenzenden Regionen. Jetzt hat die Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises, weiter am Standort Aßlar investiert und in einem ersten Bauabschnitt Teile der zuletzt in den 80er Jahren erweiterten Betriebsgebäude modernisiert. Die 180.000 Euro umfassende Maßnahme beinhaltet Büro- und Kassenräume sowie das Wiegehaus, das die Abfallfahrzeuge nun in futuristischer doch zweckmäßiger Architektur auf dem Deponiegelände empfängt. [mehr]
BioRegio-Holz Lahn startet erfolgreich in die Umsetzungsphase
Wetzlar/Dillenburg, den 2009-02-12
Halbzeit für Hessens fünfte Modellregion BioRegio-Holz: Ziel der Kooperationspartner Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Gießen, Kreis Marburg-Biedenkopf und Stadt Marburg ist es, den Einsatz des nachwachsenden Energieträgers Holz zu forcieren, damit zur Verringerung des CO2-Austoßes beizutragen und zugleich die heimische Forstwirtschaft und Brennstofflogistik zu unterstützen. [mehr]
Landrat wirbt für die Benutzung des Gelben Sackes – zu viele Leichtverpackungen in der Restabfalltonne
Wetzlar/Dillenburg, den 2008-11-17
Leichtverpackungen mit dem Grünen Punkt werden über den Gelben Sack entsorgt – für dieses System bezahlt der Kunde schon beim Kauf seines Produktes. Im Lahn-Dill-Kreis landen viele Joghurtbecher, Konservendosen, Safttüten und Plastikfolien aber noch immer in der Grauen Tonne. Eine zu Beginn dieses Jahres durchgeführte Sortieranalyse hatte ergeben, dass Leichtverpackungen bis zu acht Prozent des Restabfallvolumens ausmachen. Damit bezahlen viele Lahn-Dill-Kreis-Bürger genaugenommen zweimal für die Entsorgung der mit dem Grünen Punkt gekennzeichneten Verkaufsverpackungen – einmal an der Ladenkasse und ein zweites Mal über die Abfallgebühren. Denn alles, was nicht in den Gelben Sack wandert, muss in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Aßlar getrennt werden. Das stellt zwar technisch kein Problem dar, doch die Kosten für diese zusätzlich zu trennenden Abfallmengen tragen am Ende die Gebührenzahler. Zudem spielen die Mengen bei der geplanten Neuausschreibung des Restabfallvolumens durch den Lahn-Dill-Kreis eine buchstäblich gewichtige Rolle. [mehr]
Lahn-Dill-Kreis hält den von der IHK vorgestellten Vergleich der Abfallgebühren für wenig aussagekräftig
Wetzlar/Dillenburg, den 2008-09-24
Unterschiedliche Leistungen der Landkreise nicht berücksichtigt – Standortnachteil nicht erkennbar! [mehr]
Lahn-Dill-Kreis startet Tauschaktion – Kleine Altpapiertonnen werden auf Wunsch kostenlos gegen große Gefäße ausgetauscht
Wetzlar/Dillenburg, den 2008-09-04
Ob Zeitung oder Zeitschrift, Werbeprospekt oder Versandkatalog, Schuhkarton oder Geschenkpapier – im Idealfall beginnt für all diese Papierprodukte mit dem Wurf in die blaue Altpapiertonne der Stoffkreislauf aufs Neue. Im Lahn-Dill-Kreis werden so jährlich rund 16.000 Tonnen Altpapier einer neuen Verwertung zugeführt. Bald schon könnte es etwas mehr werden, denn wem die kleine Tonne bisher nicht immer ausreichend Platz bot, kann nun kostenlos eine große ordern. In einer einmaligen Aktion bietet der Lahn-Dill-Kreis seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre 120-Liter-Altpapiergefäße gegen 240-Liter-Tonnen auszutauschen. Bislang hatten nur Haushalte ab drei Personen Anspruch auf eine große Altpapiertonne. Das Angebot gilt für den gesamten Lahn-Dill-Kreis mit Ausnahme der Stadt Wetzlar, die ihre Abfallwirtschaft in Eigenregie betreibt. Der Umtausch, der von der SITA Kommunal Service West GmbH durchgeführt wird, ist kostenlos und freiwillig. Anmeldungen nimmt SITA bis zum 1. Oktober entgegen, dann beginnt der Austausch der Müllgefäße, der bis zum Jahresende abgeschlossen sein soll.

Aus Gründen des Behältermanagements ändert sich die Farbe der Altpapiergefäße, blau ist künftig nur noch der Deckel. Mit dem Wechselangebot will die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill (AEWLD) einen zusätzlichen Anreiz für die Abfalltrennung im Lahn-Dill-Kreis schaffen. Nachdem zur Jahresmitte die kostenlose Anlieferung von Bauschutt auf der kreiseigenen Deponie in Aßlar ausgeweitet wurde (bis zu 1 t Nutzlast), ist dies die zweite Konsequenz, die der Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises aus einer Sortieranalyse zieht, welche ergeben hatte, dass noch immer zu viele Wertstoffe in die Restabfalltonne geworfen werden. Daneben erhoffen sich die Verantwortlichen der Abfallwirtschaft höhere Erlöse aus dem Altpapierverkauf. „Derzeit stehen im Lahn-Dill-Kreis noch etwa 34.000 kleine Papiergefäße. Wenn nur knapp ein Drittel davon ausgetauscht würde, könnten bereits nennenswerte Mengen Altpapier zusätzlich eingesammelt werden, was bei der derzeitigen Preissituation einen guten Mehrerlös erwarten lässt“, erläutert AEWLD-Betriebsleiter Frank Dworaczek. Die Mehreinnahmen würden auch einen weiteren Beitrag zur Gebührenstabilität im Lahn-Dill-Kreis bedeuten, so Landrat Schuster. „Wir haben seit 2003 keine Gebührenerhöhung vornehmen müssen und wollen auch künftig unsere Abfallpolitik daran messen lassen.“ Außerdem stehe der Umweltschutz im Fokus der kreiseigenen Abfallwirtschaft. „Wir setzen den gesetzlichen Auftrag Verwertung vor Beseitigung konsequent um“, so Schuster.

Der logistischen Herausforderung, die der Austausch von tausenden Abfallgefäßen bedeutet, nimmt sich die SITA Kommunal Service West GmbH an. Nach Sammlung der Anmeldungen werden die erforderlichen Touren geplant. Ziel ist es, die Altpapiertonnen nach Start der Aktion am 1. Oktober möglichst innerhalb von 4 bis 8 Wochen auszutauschen. Wie der Austausch vonstatten geht, darüber werden die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die Medien informiert. SITA nimmt Wechselwünsche ab sofort unter der eigens eingerichteten eMail-Adresse sks.blaue-tonne@sita-deutschland.de sowie per Fax (02771 9009-410) und auf dem Postweg entgegen (SITA Kommunal Service West GmbH, Grube Falkenstein, 35688 Dillenburg). Dazu können auch Anmeldecoupons genutzt werden, die in Tageszeitungen und Anzeigenblättern veröffentlicht werden. Der Coupon kann auch unter www.aewld.de heruntergeladen werden.
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Ergebnis des Sortierversuches liegt vor – nur 44,3 Prozent Restabfall in den grauen Tonnen
Wetzlar/Dillenburg, den 2008-06-18
Rund 12,2 Millionen Euro hat den Lahn-Dill-Kreis die Restabfallentsorgung im vergangenen Jahr gekostet. Da spielt jede Tonne Restabfall, die nicht schon vom Bürger zu Hause, sondern erst in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) getrennt wird, am Ende eine buchstäblich „gewichtige“ Rolle. Leider ist der Anteil an Wertstoffen in den Restabfallgefäßen noch immer zu hoch: Nur 44,3 Gewichtsprozent des in den grauen Tonnen gesammelten Abfalls sind tatsächlich Restabfälle. Das ist das Ergebnis des Sortierversuches, den die Heuchelheimer AC Consult & Engineering GmbH im Auftrag der Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill (AEWLD) durchgeführt hat. Wie bereits Ende April 2008 berichtet, sind dazu auf dem Gelände der kreiseigenen Deponie in Aßlar-Bechlingen knapp 5 Tonnen Abfall aus Dillenburg und Siegbach per Hand sortiert worden.

• Nach den Restabfällen stellen die Sortierreste mit 16,4 Prozent die größte Fraktion dar. Dabei handelt es sich um Material, das so klein oder miteinander verbunden ist, dass es händisch nicht mehr zu trennen ist.
• Gleich danach folgen mit 8 Prozent die Leichtverpackungen – also Stoffe, die eigentlich in den Gelben Sack gehören.
• 5,3 Prozent macht der Bioabfall aus, 5,2 Prozent sind Hohlglas, 4,7 Prozent Bauschutt, 4,6 Prozent Altpapier und
• 4 Prozent stoffgleiche Nichtverpackungen, darunter vor allem Folien ohne den Grünen Punkt.
• Der Rest setzt sich wie folgt zusammen: Altkleider (2,5 Prozent), Altholz (2,5 Prozent) und Metall (1,5 Prozent). Elektroschrott (0,9 Prozent) und Schadstoffe (0,3 Prozent) spielen erfreulicherweise nur eine untergeordnete Rolle.

„Die vielen Wertstoffe im Restabfall sind leider ein Zeichen dafür, dass es im Lahn-Dill-Kreis noch nicht selbstverständlich ist, die Getrennterfassungssysteme wie Gelber Sack, blaue Papiertonne, braune Bioabfalltonne, Glascontainer oder Wertstoffhöfe zu nutzen“, zieht AEWLD-Betriebsleiter Frank Dworaczek ein erstes Fazit. Hohes Gewicht verursachen insbesondere Glas und das so genannte inerte Material – also Bauschutt. Und genau hier will der Eigenbetrieb Abfall- und Energiewirtschaft zuerst ansetzen.

Ab sofort können Lahn-Dill-Kreis-Bürger (ohne Stadt Wetzlar) an der Entsorgungsanlage in Aßlar-Bechlingen Bauschutt auf einem Anhänger mit bis zu einer Tonne Nutzlast kostenlos anliefern.

Bislang waren nur Anlieferungen im Pkw kostenfrei.

Welche weiteren Anreize geschaffen werden können, um das Sortierverhalten positiv zu beeinflussen, darüber wollen die Verantwortlichen des Lahn-Dill-Kreises nun beraten. Fest steht aber bereits, dass es keine Kontrollen der Abfallgefäße und somit keine Sanktionen geben wird. „Unsere Abfallwirtschaft versteht sich als Partner der Bürgerinnen und Bürger. Müll-Detektive wird es im Lahn-Dill-Kreis nicht geben“, stellt Landrat Wolfgang Schuster klar. Stattdessen baut man auf die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger, die durch gewissenhafte Abfalltrennung einen wichtigen Beitrag zur Gebührenstabilität im Lahn-Dill-Kreis leisten können.
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Abfall aus dem Lahn-Dill-Kreis wird unter die Lupe genommen –
Sortierversuch auf dem Gelände der Abfallentsorgungsanlage in Aßlar

Wetzlar/Dillenburg, den 2008-04-29
Was steckt drin im LDK-Abfall? Dieser Frage ging jetzt die Heuchelheimer AC Consult & Engineering GmbH nach. Im Auftrag der Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill wurde auf dem Gelände der kreiseigenen Abfallentsorgungsanlage in Aßlar-Bechlingen ein Sortierversuch durchgeführt. [mehr]
Entsorgungssicherheit für das Gewerbe in Mittelhessen: Abfallentsorgungsanlage in Aßlar hält ausreichend Kapazitäten vor
Wetzlar/Dillenburg, den 2008-02-14
Wohin mit dem Gewerbemüll? Vor allem große Betriebe und Containerdienste müssen sich die Frage stellen. Denn immer weniger Landkreise verfügen über eigene Deponien, die die Abfälle heimischer Unternehmen aufnehmen könnten. In Hessen sind es gerade noch rund ein Dutzend. Vor allem den Umstand, dass seit Mitte 2005 nur noch vorbehandelte Abfälle deponiert werden dürfen, nahmen viele Kreise zum Anlass, ihre Deponien vorzeitig abzuschließen. Die Folge: Auch immer mehr Gewebeabfälle gehen auf Reisen quer durch das Bundesland und darüber hinaus, um auf den verbliebenen Deponien oder direkt in Verbrennungsanlagen entsorgt zu werden. [mehr]
Auch in 2008 keine Gebührenerhöhung – Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis bleiben stabil
Wetzlar/Dillenburg, den 2007-12-12
„Die Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis werden auch im Jahr 2008 nicht erhöht“, das erklärte Landrat Wolfgang Schuster jetzt mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel. Damit bleiben die Abfallgebühren bereits das fünfte Jahr in Folge auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. „Unsere Abfallpolitik ist auf Gebührenstabilität ausgerichtet, und daran werden wir weiterhin festhalten“, so Schuster. [mehr]
Lahn-Dill-Kreis schließt Vergleich mit der Firma Trockenstabilat-Anlage Aßlar – Abfallgebühren bleiben auch in 2008 stabil

Wetzlar/Dillenburg, den 2007-12-03
Mit einem Vergleich zieht der Eigenbetrieb Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill einen Schlussstrich unter die Meinungsverschiedenheiten mit der Firma Trockenstabilat-Anlage Aßlar und wendet damit ein drohendes Schiedsgerichtsverfahren ab. Nachdem der Lahn-Dill-Kreis im Juni dieses Jahres von seinem Sonderkündigungsrecht einer Kapazität von maximal 30.000 Tonnen Restabfall Gebrauch gemacht hatte, gab es unterschiedliche Auffassungen über die Berechtigung der Kündigung sowie darüber, wer das Risiko einer Minderauslastung zu tragen hat. Ein Rechtstreit hätte zur Folge haben können, dass der Kreis Abfälle zu einem niedrigeren Entgelt annehmen muss als er selbst an die Firma Trockenstabilat-Anlage Aßlar zahlt. [mehr]
Wichtiger Hinweis zur Sperrmüllentsorgung: Bitte nicht mehr als fünf Kubikmeter
Wetzlar/Dillenburg, den 2007-10-22
Wohin mit dem ramponierten Sessel, der alten Matratze oder dem zerschlissenen Teppich? Der Eigenbetrieb Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill (AEWLD) bietet allen Haushalten im Lahn-Dill-Kreis – außer in der Stadt Wetzlar, wo die eigene Stadtreinigung zuständig ist – zweimal im Jahr die Möglichkeit, ihren Sperrmüll kostenlos abholen zu lassen. Den Entsorgungstermin können die Bürgerinnen und Bürger mit dem vom AEWLD beauftragten Abfuhrunternehmen Fehr Umwelt-Hessen und Co. KG unter der Sperrmüll-Hotline 02771 8004-74 direkt vereinbaren.

Wer dieses Angebot in Anspruch nimmt, sollte jedoch unbedingt darauf achten, dass er nicht mehr als fünf Kubikmeter Sperrmüll an den Straßenrand stellt. „Leider kommt es immer wieder vor, dass weit mehr herausgestellt wird und das Entsorgungsunternehmen dann nicht alles mitnehmen kann“, weiß Abfallberater Lothar Brückel aus Erfahrung. Außerdem sind bei der Anmeldung stets die zu entsorgenden Gegenstände zu nennen – und nur die angegebenen Teile werden auch verladen. Nicht zum Sperrmüll gehörende Gegenstände, wie Teile von Umbauarbeiten, bleiben ebenfalls stehen. Wer sich nicht sicher ist, was wohin gehört, erhält beim Eigenbetrieb Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill unter www.aewld.de oder Tel. 06441 407-1818 alle nötigen Informationen.


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Welche Verpackungen mit dem Grünen Punkt gehören in den Gelben Sack?
Wetzlar/Dillenburg, den 2007-05-18
„Die Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis sind seit dem Jahre 2003 stabil – helfen Sie uns, dass es weiter so bleibt!“ Die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill (AEWLD) bittet die Bürgerinnen und Bürger, verstärkt die Möglichkeit des Gelben Sackes zu nutzen. [mehr]
Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis seit dem Jahre 2003 stabil – helfen Sie uns, dass es weiter so bleibt!
Wetzlar/Dillenburg, den 2007-05-08
In dieser Pressemitteilung bittet die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill (AEWLD) die Bürgerinnen und Bürger, verstärkt die Möglichkeit des Gelben Sackes zu nutzen. [mehr]
Verpackungen mit dem grünen Punkt gehören nicht in die Restmülltonne!
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-12-01
DSD und Mitbewerber sind laut Verpackungsordnung verpflichtet, Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ zu entsorgen. Die Verpackungsentsorgung wird über den Verkaufspreis bezahlt. Für alle Verpackungen mit dem Symbol des „Grünen Punktes“ hat der Kunde/die Kundin durch den Kauf der Ware bereits seinen/ihren Obolus zur Entsorgung der Verpackung entrichtet.

Das DSD und dessen Wettbewerber erhalten ihr Geld dafür, dass sie diese Verpackungen entsorgen – im Lahn-Dill-Kreis z. B. über den allseits bekannten gelben Sack, der alle 4 Wochen im Kreisgebiet eingesammelt wird. Damit das DSD u. a. die Leistung erbringen kann, für die sie ihr Geld bekommen, heißt das konkret: Verpackungen mit dem grünen Punkt gehören nicht in die Restmülltonne, sondern in den gelben Sack, in die Glascontainer und in die blauen Papiertonnen. Das spart dem Kreis bares Geld – schließlich sollen die Abfallgebühren im Jahr 2007 konstant bleiben.

Mit der jetzt avisierten Neuregelung der Verpackungsentsorgung in Deutschland wird das Getrennterfassungssystem weiter stabilisiert, die haushaltsnahe Entsorgung bei den Bürgerinnen und Bürgern soll gesichert werden.

Der Lahn-Dill-Kreis ruft daher seine Bürgerinnen und Bürger auf, sich aktiv am System zu beteiligen, indem sie

• ihre Glasverpackungen kostenlos über die zahlreichen Glascontainer und
• Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton über die blauen Tonnen entsorgen.
Größere Mengen an Papier, Pappe und Karton können kostenlos an den
Wertstoffhöfen des Lahn-Dill-Kreises oder an der zentralen
Entsorgungseinrichtung in Aßlar-Bechlingen abgegeben werden;
• die übrigen Verpackungen über den gelben Sack entsorgen, der kostenlos an die
Haushalte verteilt wird oder bei Bedarf bei der Entsorgungsfirma Firma Krätz
GmbH, 35764 Sinn, Herborner Str. 7-9 (Industriepark), Telefonnummer 02772
9586-45 oder 9586-46, nachgeordert werden kann.

So können alle Bürgerinnen und Bürger mithelfen, auch in Zukunft für stabile Abfallgebühren zu sorgen. Denn die Entsorgung von Verpackungen wird bereits beim Kauf der Produkte von uns allen gezahlt!

Bei Fragen zum Thema Abfallentsorgung stehen die Abfallberater der Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill (AEWLD), Tel.-Nr. 06441 407-1813 oder 407-1818 zur Verfügung. Im Internet gibt es unter www.aewld.de weitere Informationen.
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DSD sagt der Regierung, wo es lang geht
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-10-13
Die Verpackungsverwertung ist das aufwändigste Entsorgungssystem der Welt. Ihre Geschichte ist eine Geschichte von Durchstechereien seitens und zu Gunsten des Dualen Systems Deutschland (DSD). Spitzenreiter politisch begünstigender Fürsorglichkeit für das Unternehmen mit dem Grünen Punkt war bislang Angela Merkel. Als das DSD entgegen allen öffentlichen Bekundungen die gesetzlichen Verwertungsquoten nicht erreichte, bewirkte Bundesumweltministerin Merkel 1998 eine (rückwirkende!) Absenkung durch Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag. Sigmar Gabriel ist dabei – sofern Frau Merkel ihn denn lässt –, ihr den Rang abzulaufen.

Mit einer so genannten kleinen Novelle der Verpackungsverordnung soll noch mehr Geld in das System gepumpt werden, ohne dass der Anreiz für die Bevölkerung erhöht wird, auch nur einen einzigen Jogurtbecher mehr als bisher in den Gelben Sack zu werfen. Einziger Nutznießer wird nach dem jetzigen Stand der Novellierungsarbeiten das DSD sein. Damit setzt sich die SPD an die Spitze regierungsamtlicher Willfahrigkeit.

Neben den ökologischen und ökonomischen (der Bürger weiß nicht, was er zahlt!) Aspekten bleiben auch die kommunalpolitischen Vorstellungen außen vor: Mit der Wirtschaft nicht zu machen.

Das seinerzeit insbesondere auf Betreiben der FDP geschaffene Monopol hat über nahezu ein Jahrzehnt jeden Ansatz von Konkurrenz mit Regierungshilfe platt gemacht. Es bedurfte massiver Intervention von Europäischer Kommission und Bundeskartellamt, um das Monopol zu knacken. Die bis dahin durch das rechtswidrige Monopol den Verbrauchern abgepressten Gewinne wurden im Zusammenhang mit dem Erwerb durch den amerikanischen Finanzinvestor KKR (Müntefering: „Heuschrecke“) in mehrstelliger Millionenhöhe privatisiert.

Die mittlerweile gegen hinhaltenden Widerstand der Administration auf Ebene von Bund und Ländern auf dem Markt „zugelassenen“ Wettbewerber gefährden die Gewinnerwartungen des DSD und damit des Erwerbers KKR, der sich mit dem Gedanken trägt, das DSD weiter zu veräußern.

Um die Braut schön zu machen, ist der Bundesregierung keine Mühe zu groß. Sie ist bereit, die Verpackungsverordnung entsprechend zu ändern und dafür Bundesrat und Bundestag zu gewinnen. Für dringend gebotene ökologische Optimierungen der Verpackungsverwertung fehlt es ihr an Kraft. Umweltverbände wie z. B. der BUND, die in ihren Jahresrechnungen das DSD als Hauptsponsor ausweisen, schauen kommentarlos zu und kämpfen weiterhin für die Getrenntsammlung (sprich: DSD).

[Landrat Dr. Karl Ihmels]
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Kreisausschuss will mehr Energie aus Biomasse
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-10-05
Kein Tag ohne spektakuläre Meldungen über Klimakatastrophen. Das ist die Wirklichkeit. Mittlerweile besteht kein Zweifel mehr, dass die Erwärmung der Erdatmosphäre eine erhöhte Feuchtigkeitsaufnahme bewirkt und entsprechend stärkere Entladungen auslöst. Ursächlich ist die verstärkte CO2-Freisetzung durch den Verbrauch fossiler Energien.

Die Landesregierung setzt deswegen auf Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen, sprich Biomasse. Das zuständige Ministerium hat eine Biomassenpotentialstudie erarbeitet. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass im gesamten Land Hessen die Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen vervierfacht werden könnte. Dafür müssten landwirtschaftliche Flächen und die Rest-, Schwachholz- und Altholzmengen aus unseren Wäldern konsequent für die Erzeugung von Energie herangezogen werden. Diese Problematik hat der Lahn-Dill-Kreis unter Federführung der Abteilung für den ländlichen Raum sowie des Eigenbetriebes Abfall- und Energiewirtschaft in einem Planungsworkshop aufbereitet. Unter Mitwirkung hochrangiger Vertreter auf der Gemeinde- und Kreisebene sowie der Land- und Forstwirtschaft, IHK und Energieversorger ist die Verabredung getroffen worden, die Ziele der Hessischen Landesregierung zum Ausbau der Biomassennutzung tatkräftig zu unterstützen.

Als Konsequenz daraus bereiten die Fachleute eine Empfehlung des Kreisausschusses für den Kreistag vor, dass der Lahn-Dill-Kreis sich am Wettbewerb des Landes Hessen „Bioregio Holz“ beteiligt. In Aussicht steht die nachhaltige planerische Unterstützung von Anlagen Holz befeuerter Wärme- und Stromerzeugung. Dies soll durch die „Hessen-Energie“ geschehen, die speziell auf diesem Sektor über vielfältige Erfahrungen verfügt.

Die Fachleute schlagen vor, dass der Lahn-Dill-Kreis eine umfassende Informations- und Kommunikationspolitik zur Förderung der Biomassen entwickelt. Auch soll er Hilfestellung leisten bei der Entwicklung von Modellen zur Biogasnutzung in Verbindung mit der Landwirtschaft.

„Die Energieversorgung bildet den Dreh- und Angelpunkt moderner Volkswirtschaften. Die Entwicklung der Energiepreise verdeutlicht schmerzhaft, wie abhängig jeder Bürger persönlich aber auch die Wirtschaft insgesamt von diesem Lebens- und Produktionsfaktor ist“, so Landrat Dr. Karl Ihmels. „Es gilt die Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten abzumildern und zugleich die Klimabelastungen zu reduzieren. Beides wird durch den Einsatz heimischer Ressourcen ermöglicht und dadurch zugleich Kaufkraft aus und für die Region entwickelt.“

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Hochwasserschäden im Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-09-19
Aufgrund der aktuellen Hochwassersituation in einzelnen Städten und Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises wird die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill
den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern folgende Unterstützung anbieten:

1. Auf den Wertstoffhöfen Bischoffen, Dillenburg, Haiger, Siegbach und Solms werden ab sofort kostenlos Restabfallcontainer für die Geschädigten bereitgestellt. Dort kann der durch das Hochwasser entstandene Abfall kostenlos zu den üblichen Öffnungszeiten, samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, angeliefert werden.

2. Die Betroffenen können auf der Abfallentsorgungsanlage Aßlar montags bis freitags von 07.30 bis 16.00 Uhr und samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr
sowie samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr bei der Fa. SITA Kommunalservice
in Dillenburg-Oberscheld kostenlos Restabfall anliefern. Als Nachweis der Bedürftigkeit ist lediglich der Personalausweis vorzuzeigen.

3. Zusätzlich wird in den Städten und Gemeinden

Dillenburg
- Kernstadt
- Eibach
- Manderbach
- Frohnhausen
- Niederscheld
- Oberscheld
- Nanzenbach

Haiger
- Kernstadt
- Sechshelden
- Flammersbach
- Allendorf

Siegbach
- Übernthal
- Eisemroth

Bischoffen

Braunfels
- Philippstein

am Donnerstag und Freitag, den 21.09. und 22.09.2006 eine kostenlose Sperrabfall-Entsorgung durch die Fa. SITA Kommunalservice West GmbH und die Fa. Fehr Umwelt Hessen und Co angeboten.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die zu entsorgenden Abfälle ab Donnerstagmorgen 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Elektrogeräte sind separat bereit zu stellen und werden separat abgeholt.

Sämtliche Maßnahmen werden von allen Fraktionen des Kreistages ausdrücklich
befürwortet.
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Landrat Dr. Ihmels: Bundesregierung soll beim Grünen Punkt den Verbleib von 800 Millionen Euro aufklären
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-09-13
Umweltverbände bitten die Bundesregierung um Aufklärung des Verbleibs von 800 Millionen Euro die beim Dualen System Deutschland (DSD) aus der Bilanz verschwunden sind. Es handelt sich dabei um Gelder, die von den Verbrauchern für die Verpackungsverwertung gezahlt worden sind und bei der Übernahme durch Heuschrecken in schwarze Kanäle geflossen sein sollen.

Damit scheint sich die Geschichte des Unternehmens mit dem Grünen Punkt als Geschichte von Durchstechereien fortzusetzen. Vor allem hat das DSD von Anbeginn seiner Existenz an der Politik gesagt, wo es lang geht. Bisher fragte man vergeblich nach den Gründen dieser Willfährigkeit. Das SPD-geführte Ministerium solle diesem Eindruck ein Ende bereiten und die zum Schutz des DSD geplante Novellierung der Verpackungsverordnung wenigstens zurückstellen bis der Verbleib der versickerten 800 Millionen Euro aufgeklärt ist.

Konkret geht es bei der Novellierung der Verpackungsverordnung darum, dass das DSD unliebsame Konkurrenz erhalten hat. Ökologisch bringt sie keinen Fortschritt. Im System gibt es keine Veränderung, die den Benutzern Anreiz geben könnte, mehr Verpackungsabfälle als bisher über den Gelben Sack usw. der Verwertung zuzuführen. Es bleibt dabei, dass – insbesondere in Ballungsräumen – etwa die Hälfte der Verpackungsabfälle im Restmüll landet, d. h. überwiegend in der klassischen Verbrennung (=Vernichtung). Verschärfte Konkurrenz gibt es lediglich hinsichtlich der Verteilung der Lizenzgebühren von nahezu 2 Mrd. Euro jährlich.

Zwar haben die neuen Konkurrenten in einem Punkt zur Erhöhung der Erfassungsmenge beigetragen. Sie würden dies auch gerne weiterhin tun. Nämlich durch Einbeziehung von Kinos, Krankenhäusern und anderen Großanfallstellen für Verpackungsabfälle. Insoweit waren sie pfiffiger als der Grüne Punkt. Dieser Praxis will die Bundesregierung indes durch Veränderung der Verpackungsverordnung einen Riegel vorschieben.

Es gehe hier um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Einziger Nutznießer ist zufälligerweise das Unternehmen mit dem Grünen Punkt. Es wird dadurch auch zukünftig Dividenden an die Heuschrecken abgeben können.

Über eine – ökologisch sicherlich wünschbare – Steigerung der Erfassungsmengen (bei der der Koloss DSD sicherlich Federn verlieren würde) möchte die Bundesregierung erst auf der Basis der Ergebnisse weiterer Großversuche nachdenken. Wenn indes auf der Basis der aktuellen Novellierung der Verpackungsverordnung neue Einsammlungs- und Verwertungsverträge abgeschlossen worden sind, stehen diese einer künftigen Öffnung der Verpackungsverordnung für neue Technologien als unausräumbares juristisches Hindernis entgegen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Damit ist nicht nur sichergestellt, dass Deutschland auch in der Zukunft das weltweit kostenträchtigste System der Verpackungsentsorgung haben wird und die aufwändigsten Mitwirkungsverpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird damit zugleich jegliche Innovation blockiert, die durch Vernetzung der Verpackungsverwertung mit Materialströmen anderer Provenienz herbeigeführt werden könnte.

Im Rahmen einer Abfallwirtschaft im Sinne von Materialwirtschaft sind nach Finanzverantwortung organisierte Stoffströme notgedrungen aufwändiger als erforderlich. Abfallwirtschaft ist zu einem ganz wesentlichen Anteil Logistik. Isolierte Lösungen haben keine Zukunft. Es macht weder ökologisch noch ökonomisch Sinn, Portionspackungen für Kaffeesahne (weil Verbrauchsverpackungen) getrennt zu erfassen, um sie dann am Ende doch nach Sortierung der Restmüllentsorgung zuzuführen und die Kinderbadewanne aus Plastik der Verwertung vorzuenthalten, weil sie keine Verpackung darstellt.

In der Sache geht es darum, dass mit der Verpackungsverordnung für alle, die Verpackungen in Verkehr bringen, eine Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung begründet worden ist. Dabei ging man davon aus, dass die Adressaten dieser Verpflichtung dieser nicht selbst nachkommen würden (Selbstentsorgung), sondern sich eines Dritten, nämlich des Dualen Systems Deutschland (DSD „Der Grüne Punkt“) bedienen würden. Dies wurde in der Folgezeit auch gängige Praxis.

Das DSD errichtete mit administrativer Unterstützung aller Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) ein flächendeckendes System zur Erfassung gebrauchter Verpackungen mit nachfolgender Verwertung. Daraus entwickelte sich ein Imperium mit Monopolcharakter, das mit hohem Aufwand die politische und politiknahe Landschaft pflegte und nicht zuletzt unter Mithilfe von Administration und Justiz jeglichen Ansatz von Konkurrenz brachial niederwalzte. Genannte sei beispielsweise ein mit 300.000 DM finanzierter Film, der dem Ziel der Diffamierung des Trockenstabilatverfahrens diente, das das Prinzip der Getrenntsammlung und damit das Monopol des DSD in Frage stellte.

Die Regierungen betrachteten diese Entwicklung nicht nur mit Wohlgefallen, sondern unterstützten sie aktiv. An der Spitze Bundesumweltministerin Merkel. Als offenbar wurde, dass das DSD die gesetzlichen Verwertungsanforderungen nicht erfüllte, bewirkte sie eine Herabsetzung der Anforderungen durch Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag statt das Monopol aufzulösen und Wettbewerb einzuführen. Geknackt wurde das Monopol am Ende durch unterschiedliche Aktivitäten seitens der Europäischen Kommission, des Europäischen Gerichtshofes sowie des Bundeskartellamtes.

Nachdem über diesen Weg die Mitbenutzung der Einrichtung des DSD durch Wettbewerber erzwungen worden war, bauten die Administrationen von Bund und Ländern geradezu karikaturhaft neue Hürden auf. Sie forderten, dass für jede Mitbenutzung, die weder die Bevölkerung noch einen Landkreis berührten oder interessierten, flächendeckend Abstimmungserklärungen mit den Landkreisen beizubringen seien. Die Konkurrenten mussten also bei jedem Landrat und weiteren Würdenträgern Klinken putzen; teilweise wurden sogar Entscheidungen der Kommunalparlamente herbeigeführt. Darüber hinaus musste jeder Mitbewerber mit dem vom DSD beauftragten örtlichen Entsorger Anschlussverträge über Teilleistungen aushandeln. Dies alles für einen Vorgang, der noch nicht einmal eine minimale Verbesserung der Entsorgung mit sich brachte.

Zu diesem unglaublichen administrativen Aufwand sind noch die Mengenstromnachweise hinzuzurechnen, die von den einzelnen Unternehmen landesweit vorzulegen sind (die indes offensichtlich von den Bürokratien nicht überprüft wurden). Erwähnt seien schließlich die Unzahlen von prozessualen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit der Verpackungsverwertung geführt worden sind. Es wäre interessant zu wissen, wie der neu geschaffene Normenkontrollrat einen solchen Komplex beurteilen würde. Vielleicht findet er ja im Zusammenhang mit der Novellierung und dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand einen Einstieg.
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Achtung: Deponie Aßlar am 9. September 2006 wegen Betriebsausflug geschlossen
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-08-29
Hier eine wichtige Information für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis:

Am Samstag, 9. September 2006, ist die Abfallentsorgungsanlage Aßlar, Am grauen Stein, 35614 Aßlar wegen des Betriebsausfluges der Kreisverwaltung geschlossen.

[Übliche Annahmezeiten der Deponie Aßlar als Sammelstelle für Elektronik-Schrott: montags bis freitags 07:30 bis 16:00 Uhr; samstags 08:00 bis 12:00 Uhr.]
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Abfallwirtschaft mit Überschuss von 834.000 Euro – Verwertungsmarkt weiterhin angespannt
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-08-09
Die Betriebsleitung der Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises hat der Betriebskommission in ihrer konstituierenden Sitzung den Jahresabschluss für das Jahr 2005 vorgelegt. Er weist einen Überschuss in Höhe von 834.821,26 Euro aus. Die Betriebskommission empfiehlt dem Kreistag, den Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Aus dem parallel vorgelegten Bericht für das 1. Quartal dieses Jahres ergibt sich die fundierte Erwartung eines erneuten Überschusses. Dies erscheint auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung als durchaus verlässlich. Folglich wird der Eigenbetrieb dem Kreistag auch für 2006 keine Gebührenerhöhung vorschlagen. Die in 2003 getroffene Festsetzung, die zwischenzeitlich familienfreundlich durch Ausweitung der Gebührenfreiheit auch auf das zweite Kind einer Familie modifiziert wurde, geht damit in das vierte Jahr.

Die Trockenstabilatanlage in Aßlar ist mittlerweile in den Routinebetrieb übergegangen. Seit Mitte vorigen Jahres bewegt sich die Anlieferung auf dem vertraglichen Volumen von 140.000 Jahrestonnen. Dieses wird auch verarbeitet und zeitweilig leicht überschritten.

Probleme gibt es nach wie vor bei der Stabilatverwertung. Der Engpass wird nach Einschätzung von Fachleuten auch noch einige Jahre andauern. Dies beruht darauf, dass seit Mitte vorigen Jahres Abfälle nur noch nach Vorbehandlung deponiert werden dürfen.

Dies hatte zur Folge, dass die bis dahin auf Deponien abgelagerten Gewerbeabfälle seitdem zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet auf den Verwertungsmarkt drängen. Auf Grund der langen Planungs- und Genehmigungsvorläufe für energetische Verwertungsanlagen wird die Marktanpassung nach Einschätzung von Landrat Dr. Ihmels leider noch einige Jahre dauern.
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Landrat Dr. Ihmels: Neues Abfallrecht soll Existenz des Dualen Systems absichern – Ökologie und Ökonomie bleiben außen vor
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-08-04
Die Bundesbürger zahlen im europäischen Vergleich das meiste Geld für die Abfallentsorgung, treiben den größten Mitwirkungsaufwand (Getrenntsammlung, Flaschenrückgabe usw.) und halten in diesem Zusammenhang deutlich mehr Wohn- und Hoffläche vor als die europäischen Nachbarn. Der ökologische Ertrag aber ist vergleichsweise gering. Er ließe sich bei gleichzeitiger Verringerung des Aufwandes deutlich erhöhen.
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Neuer Internetauftritt des AEWLD - Eigenbetrieb Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-06-30
Der AEWLD - Eigenbetrieb Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill – bietet mit der Neugestaltung seiner Internetseiten neue Servicedienstleistungen im Web an. Der bisherige Internetauftritt wurde komplett überarbeitet und um viele neue Funktionen erweitert. Den Kundinnen und Kunden des AEWLD bietet der neue Internetauftritt einen einfachen und übersichtlicheren Zugang zu den aktuellen Informationen rund um das Thema Abfall.

Der neue Internetauftritt enthält zudem zahlreiche Informationen zu den immer wieder gestellten Fragen „Was gehört wohin?“.

Auf besondere Kundenfreundlichkeit wurde bei den Online- Eingabemöglichkeiten geachtet. So können online z. B. Anträge auf Eigenkompostierung und Gebührenermäßigung gestellt oder ein Abfalldeklarationsschein ausgefüllt werden.

Da die Daten mit einer SSL(Secure Sockets Layer)- Verschlüsselung übertragen werden, ist hierbei ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet.

Bei Fragen oder Anregungen erleichtert die Nennung direkter Ansprechpartner die Kontaktaufnahme. Mit der aktuellen Internetseite will der AEWLD zukünftig noch besser über neue Angebote informieren.

Der AEWLD wird den Internetauftritt weiter ausbauen und stetig neue Angebote hinzufügen. Ein besonderes Augenmerk wurde auch auf den barrierefreien Zugang insbesondere für Sehbehinderte gelegt. Diese und mehr Optionen stehen den Kunden der AEWLD jetzt rund um die Uhr zur Verfügung.

Besuchen Sie die neuen Seiten unter www.aewld.de.

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Mülltonnen im Lahn-Dill-Kreis: Ab 19. Juni nur gültig mit Marke!
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-05-31
Im November des vergangenen Jahres startete im Lahn-Dill-Kreis die große „Mülltonnenaustauschaktion“. Im Vorfeld und während der Aktion selbst berichtete die Presse ausführlich, auf Merkblättern konnten die wichtigsten Punkte nachgelesen werden. So z. B., dass der Maßstab für eine Festlegung der Abfallgefäßgröße und der Gebührenhöhe die Personenzahl der angeschlossenen Grundstücke ist. Die für viele Haushalte „neuen“, weil kleineren Tonnen und selbstverständlich auch die großen Tonnen erhielten bei der Umtauschaktion eine markante und auch weithin sichtbare Wertmarke – Zeichen dafür, dass dieses Müllgefäß offiziell registriert ist und dafür auch die die entsprechende Gebühr entrichtet wird.

Übergangsfrist ist abgelaufen!

Der Austausch der Mülltonnen ist nun abgeschlossen. Ab Montag, 19. Juni 2006 wird es ernst – ab dann werden nur noch die mit einer Wertmarke gekennzeichneten und damit offiziell als „satzungsgemäße Behältnisse“ bezeichneten Mülltonnen geleert. Mülltonnen „ohne“ bleiben ungeleert stehen.

Achtung: Eine Wertmarke haben die graue Restmülltonne und die braune Biotonne, die blaue Papiertonne bleibt „wertmarkenfrei“.

Bürgerinnen und Bürgern im Lahn-Dill-Kreis, deren „satzungsgemäße Behältnisse“ (graue Restmülltonne und braune Biomülltonne) noch keine Wertmarke haben, wird dringend empfohlen, dies bei dem für sie zuständigen Abfuhrunternehmen zu melden. Hier die Kontaktadressen:

Fa. Schad & Co., Lahnstraße 201, 35398 Gießen, Gabriele Rathay, Tel. 0641 9753711 für die Städte und Gemeinden Braunfels, Hüttenberg, Leun, Schöffengrund, Solms, Waldsolms.

Fa. SITA, Kommunalservice West GmbH, Grube Falkenstein, 35688 Dillenburg-Oberscheld, Jörg Reusch, Tel. 02771 9009-244 und Isabel Hild, Tel 02771 9009-207 für die Städte und Gemeinden Aßlar, Bischoffen, Breitscheid, Dietzhölztal, Dillenburg, Driedorf, Ehringshausen, Eschenburg, Greifenstein, Haiger, Herborn, Hohenahr, Lahnau, Mittenaar, Siegbach, Sinn.

Achtung: Diese Regelung betrifft nicht die Stadt Wetzlar (Kernstadt und Stadtteile).

Ansprechpartner bei der Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill: Friedhelm Karen, Tel. 06441 407-1825.
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Deponie Aßlar am 3. Juni 2006 geschlossen
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-05-30
Wichtige Information für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis: [mehr]
Deponie Aßlar am 3. Juni 2006 geschlossen
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-05-22
Hier eine wichtige Information für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis:

Am Pfingstsamstag, 3. Juni 2006, ist die Abfallentsorgungsanlage Aßlar, Am grauen Stein, 35614 Aßlar wegen Straßenarbeiten geschlossen.

[Übliche Annahmezeiten der Deponie Aßlar als Sammelstelle für Elektronik-Schrott: montags bis freitags 08:00 bis 15:30 Uhr; samstags 08:30 bis 11:30 Uhr.]
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Bewährungsprobe für Pflichtpfand steht noch aus
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-05-04
Ob sich das System der Pflichtpfanderhebung bewähren wird, muss sich in den nächsten Wochen erst noch erweisen. Aufgrund einer bevorstehenden Kampagne zur Reaktivierung der Einwegbehälter rechnet man insgesamt mit jährlich 12 bis 15 Milliarden Einweggebinden. Dies bedeutet ein Pfandvolumen von rund 4 Milliarden Euro – eine Herausforderung zu vielfältiger Aktivität mit hohen Erträgen.

So müssen Supermärkte unter bestimmten Voraussetzungen leere Einwegflaschen auch dann gegen Pfandrückerstattung zurücknehmen, wenn sie ursprünglich nicht bei ihnen gekauft worden waren. Um zu verhindern, dass Büchsen, Flaschen usw. zurückgegeben werden, für die zuvor kein Pfand bezahlt worden ist, müssen die Gebinde fälschungssicher als bepfandet gekennzeichnet sein. Da dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis es gelingt, die – noch nicht lückenlos eingeführte – Kennzeichnung zu fälschen. Bei angenommenen Produktionskosten von einigen Cent pro Behälter mit gefälschter Kennung bietet sich vor dem Hintergrund des Milliardenvolumens ein enormes Betätigungsfeld. Dies umso mehr, als bei händischer Rücknahme die Fälschung ohnehin unerkannt bliebe.

Da denkt man unwillkürlich an die Durchstechereien im Zusammenhang mit dem Dualen System Deutschland (DSD).

Nach der Rücknahme gegen Pfanderstattung muss das Kennzeichen wieder vernichtet werden, um zu verhindern, dass die zurücknehmende Stelle die Gebinde – gegebenenfalls über Strohmänner – an die Konkurrenz weiter gibt und auf diese Weise das Pfand einstreicht. Bei der Rückgabe über Automaten ist dies leicht sicherzustellen. Allerdings wird auf absehbare Zeit nur ein Teil der Rücknahme über Automaten organisiert werden. Diese lohnen sich erst ab einer bestimmten Größenordnung.

Auch wird es aufgrund der unterschiedlichen Lage einzelner Verkaufsstellen passieren, dass diese mehr Einweggebinde gegen Pfand zurücknehmen müssen als sie verkauft haben und umgekehrt. Der Ausgleich zwischen Gewinnern und Verlierern kann vernünftigerweise nur über eine zentrale Clearingstelle erfolgen. Den Aufwand mag man sich nicht vorstellen, wenn und soweit er sich nicht über eine Vernetzung der Automaten herstellen lässt. Aber selbst wenn hier eine Regelung gefunden würde, bliebe die händische Rücknahme außen vor.

All diese Probleme sind bisher praktisch nicht gelöst. Möglicherweise vertraut man darauf, dass weiterhin ein beträchtlicher Teil der Einweggebinde nicht gegen Pfanderstattung zurückgegeben wird. Mit Hilfe des dadurch entstehenden Pfandschlupfes könnte man möglicherweise die Verluste der Verlierer als abgedeckt ansehen. Die Gewinner hätten indes einen wettbewerbsrechtlich unvertretbaren Vorteil.

Vor allem aber würde der nicht gegen Pfanderstattung zurückgegebene Teil der Einweggebinde über die klassischen Entsorgungswege Gelber Sack, Restmülltonne und Landschaftsräumdienste entsorgt werden. Diese erhielten dafür aber kein Entgelt und müssten entsprechende Mehrkosten zu Lasten der Allgemeinheit tragen. Hier zeigt sich wieder einmal, wohin es führt, wenn man Ideologen die Chance gibt, an der Realität vorbei zu regieren.

Wie einfach wäre es gewesen, für alle Verpackungen – soweit nicht Mehrweg – eine Abgabe zu erheben. Das Aufkommen müsste den Trägern der Abfallentsorgung zufließen. Diese müssten daraus nicht nur die Erfassung und Verwertung finanzieren, sie müssten auch verpflichtet werden, u.a. mit 1-Euro-Kräften die Landschaft regelmäßig von allem Unrat – Büchsen und Flaschen machen nur einen Bruchteil aus – zu entrümpeln.
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Mit dem Pflichtpfand ins abfallpolitische Mittelalter – Große Koalition setzt Trittins Amoklauf fort
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-04-27
In Deutschland ist es leichter, beispielsweise Cola in Ein-Weg-Flaschen oder Büchsen zu beschaffen, als diese am Ende rechtskonform zu entsorgen. Zum 1. Mai wird sich dies insofern ändern, als Tankstellen, Discounter und Getränkefachmärkte Einwegflaschen auch dann gegen Rückerstattung des Pfandes zurücknehmen müssen, wenn sie nicht ursprünglich bei ihnen gekauft worden waren. Ausgenommen sind Kioske oder Einzelhändler mit weniger als 200 m² Verkaufsfläche. Bis dato hat beispielsweise Lidl die Flaschen nicht zurückgenommen, die bei Aldi gekauft worden sind und umgekehrt.

Diese von der EU-Kommission erzwungene Verbesserung für den Verbraucher wird noch dadurch ergänzt, dass Einwegpfand nicht nur für Bier, Cola, Limo und Wasser erhoben werden muss, sondern auch für kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke wie Eistee usw. Bleibt nur die Frage, welchen abfallpolitischen Sinn es macht, das Pfand auf eine Flasche davon abhängig zu machen, ob früher Bier oder Wein bzw. Schnaps oder Sekt drin gewesen ist. Umweltpolitisch lassen sich diese über den Bundesrat erzwungenen Privilegierungen sicherlich nicht rechtfertigen. Auch bleibt der Makel bestehen, dass mit dem Pflichtpfand dem System des Grünen Punktes die Filetstücke entzogen werden, nämlich Flaschen aus Glas und PET sowie Bierdosen. Der Grüne Punkt hat dadurch bei einem unveränderten logistischen Aufwand für Getrenntsammlung und Logistik deutlich geringere Erlöse. Dies bedeutet höhere Stückkosten für die im System verbleibenden Materialien.

Da aber die bepfandeten Einwegbehälter zu einem erheblichen Teil – die Schätzungen gehen bis zu 50 % - nicht an der Ladentheke zurückgegeben werden, landen sie – wenn nicht in der Landschaft oder in der Restmülltonne – dessen ungeachtet im Gelben Sack bzw. im Glascontainer des Dualen Systems. Dies mit dem Unterschied, dass dem DSD die bis dato zufließenden Entsorgungskosten vorenthalten bleiben. Lachende Dritte sind die Verkaufsstellen, die über den so genannten Pfandschlupf zum Teil deutlich höhere Erträge erzielen als mit dem Verkauf des Getränkes.

Damit wird sich die Effizienz der erstrebten Rücknahmewirkung möglicherweise verbessern. Allerdings wird sich die Einweg-Wirtschaft mit einer bereits vorbereiteten groß angelegten Kampagne bemühen, das an die Mehrweg-Systeme verlorene Terrain wieder zu holen.

Der Handel steht jetzt vor der Notwendigkeit, umgehend 35.000 neue Rücknahmeautomaten mit entsprechenden Raum-, Investitions- und Bewirtschaftungskosten zu installieren. Es gibt längere Wartezeiten für die Kundschaft.

Auch bedarf es einer neuen Administration. Im Juni 2005 gründeten Handel und Industrie für den Aufbau der Infrastruktur für das Pflichtpfand die „Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG)“. Sie soll einerseits Vorkehrungen dafür schaffen, dass nicht Getränkeverkäufern Büchsen und Flaschen gegen Pfand zurückgegeben werden, auf die zuvor gar kein Pfand kassiert worden war. Insbesondere wäre sonst zu besorgen, dass beispielsweise aus Nachbarländern Lkw-Ladungen leerer Büchsen angedient und damit ganz neue „Geschäftsfelder“ eröffnet würden.

Die Gefahr soll dadurch abgewendet werden, dass jede Einwegflasche usw. mit einer fälschungssicheren Kennung versehen wird. Insbesondere die Bemühungen um Fälschungssicherheit können jedoch noch nicht als abgeschlossen angesehen werden.

Die Kennung muss aber auch noch ein anderes Problem lösen. Es ist nämlich damit zu rechnen, dass die Kundschaft die mit Pfand erworbenen Behälter nicht unbedingt am Ort des Erwerbs zurückgibt. Folglich wird es Verkaufsstellen geben, die aufgrund ihrer Lage (z.B. an Bahnhöfen) viel Pfand kassieren und wenig wieder herausrücken müssen.

Umgekehrt werden andere Verkaufsstellen möglicherweise sehr viel mehr Pfandbehälter zurücknehmen müssen als sie zuvor verkauft haben. Folglich bedarf es eines Clearing-Systems für den Pfandausgleich. Dieses wiederum setzt entsprechende Registration voraus. Es muss folglich dokumentiert werden, wer welches Pfand kassiert und wer welches wieder herausgegeben hat. Darauf aufbauend bedarf es eines Finanzausgleichs.

Aber damit nicht genug. Es muss auch ausgeschlossen werden, dass Händler nach der Rücknahme große Chargen – gegebenenfalls über Strohmänner – der Konkurrenz andienen, um dort das Pfand zu kassieren. Deswegen muss die Kennung, die zunächst die Zugehörigkeit des Behälters zum Pfandsystem dokumentiert hat, nach der Rücknahme zerstört werden. Dies alles lässt sich nur bewerkstelligen über den flächendeckenden Einsatz entsprechend ausgestatteter und ausgerüsteter automatischer Rücknahmesysteme. Experten rechnen mit einem Investitionsbedarf von 1,3 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Clearing der Geldströme sowie der Aufwand für den Umbau der Räumlichkeiten und deren Bewirtschaftung. Vergessen werden dürfen schließlich nicht die Personalkosten für die Bedienung der neuen Technik.

Man wird mit Spannung erwarten dürfen, was sich auf diesem Sektor in den nächsten Wochen abspielen wird. Vor allem muss man sich auch fragen, wie Deutschland sich damit dem Weltmeisterschaftspublikum präsentieren wird.


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Deponie Aßlar und Grube Falkenstein am Ostersamstag geschlossen
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-04-11
Hier eine wichtige Information für Bürgerinnen und Bürger, die die Zeit nutzen und zum Beispiel ihre Elektroaltgeräte in den Osterferien auf den heimischen Wertstoffhöfen entsorgen wollen:

Am Ostersamstag, 15. April 2006, sind die Abfallentsorgungsanlage Aßlar (Am grauen Stein, 35614 Aßlar) und die SITA Kommunal Service West GmbH (Grube Falkenstein, 35688 Dillenburg-Oberscheld) geschlossen.
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Landrat betrieb aktiven Klimaschutz und bezog dafür Prügel von Merkel und Trittin – Dr. Karl Ihmels setzt auf Gabriel
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-03-16
Der Lahn-Dill-Kreis hat laut einer vom Landrat vorgelegten Dokumentation bis zum 31.05.2005 für sich und den Nachbarkreis Gießen rund 715.000 t Restmüll zu Stabilat verarbeitet und verwertet. Dadurch hat er die Freisetzung von 367.000 t CO2 vermieden. Dies geschieht dadurch, dass durch die energetische Verwertung von Stabilat andere Brennstoffe ersetzt werden, die sonst CO2 freisetzen würden.

Wenn der Lahn-Dill-Kreis diese Klimaentlastung über den Einsatz von Windenergie erbracht hätte, hätte die Bundesrepublik dies mit mehr als 36 Millionen Euro vergütet. Für Fotovoltaik hätte die Subvention gar deutlich über 140 Millionen Euro ausgemacht. „Bei uns ist dies mit der ohnehin schon sehr niedrigen Abfallgebühr voll abgegolten“. Mittlerweile werden durch die Stabilatanlage in Asslar jährlich über 140.000 Jahrestonnen verarbeitet. Statt einer finanziellen Anerkennung hat der Landrat jedoch über lange Zeit von der Bundesumweltministerin Merkel politische Prügel bezogen. Ihr Nachfolger Trittin hat den Kampf in ihrem Sinne fortgeführt.

Die Bundesumweltministerin hat seinerzeit zwei Gutachten gegen das Trockenstabilatkonzept ins Feld geführt. Das eine vom DSD beauftragt und vom Ökoinstitut ausgeführt. Das andere vom Bundesumweltamt eingeholt. Mit Hilfe des ersten Gutachtens („150-fache Krebsgefahr im Vergleich zur klassischen Verbrennung“) wurde dem Stabilat für Jahre der Weg in die Zementindustrie versperrt. Dem Ausweg über den Bau einer kleineren Anlage zur Stromerzeugung trat die Ministerin mit dem veröffentlichten Hinweis auf eine angebliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung, Nichteinhaltung der ökologischen Standards usw. entgegen. Ökoinstitut und Umweltbundesamt haben sich längst eines Besseren besinnen müssen (Ökoinstitut: Stabilat in geeigneter Zementindustrie hat höchste Ökoeffizienz), haben aber ihre Diffamierung nicht ausdrücklich zurück genommen.

Als der Lahn-Dill-Kreis sich anheischig machte, mit Hilfe der Stabilattechnik auch Verpackungsverwertung zu betreiben, wurde der Landkreis vom DSD, dem Unternehmen mit dem Grünen Punkt, verklagt. Die Hauptbegründung, das DSD sei nicht in der Lage, die in der Verpackungsverordnung festgelegten Quoten zu erfüllen, wurde flugs ausgeräumt: Auf Vorschlag der Bundesumweltministerin setzten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat einvernehmlich die Quoten (für Kunststoffverpackungsabfälle rückwirkend!) so weit herunter, dass das DSD sie einhalten konnte.

Das grün geführte Ministerium setzte diese Linie fort: Vorrang der klassischen Verbrennung (=Vernichtung = Beseitigung!) in Kombination mit PR-trächtiger Verwertung auf der Basis von Getrenntsammlung. Dabei lag und liegt der Schwerpunkt von der Menge her eindeutig entgegen der abfallgesetzlichen Wertehierarchie (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen) bei der Beseitigung. Die von einem Mittelständler mit einem Landkreis gemeinsam entwickelte Technologie 100%iger Verwertung, die die Vision des Umweltministeriums für das Jahr 2020 schon in 2005 (!) realisierte, wurde kontinuierlich blockiert.

Landrat Dr. Karl Ihmels sieht mit Spannung dem Besuch von Umweltminister Gabriel in Oberscheld entgegen. Er erwartet ein klärendes Wort zum künftigen Umgang der Bundesregierung mit dem Stabilatverfahren. Er wünscht sich z. B. die Berechtigung zur Teilnahme an der Verpackungsverwertung. Auch würde er gerne modellhaft demonstrieren, wie man Abfallwirtschaft ökologisch optimieren könnte. Der Landrat verweist in diesem Zusammenhang auf einen Bericht in der FAZ vom 29.03.2004. Dort werde eine ganz einfache Rechnung aufgemacht. Ohne Komfortverlust ließen sich bei einem vernünftigen Umgang mit Müll bis 2012 30 Millionen Tonnen CO2 vermeiden. Dies sei mehr als Trittin mit dem Emissionshandelsrecht angestrebt habe. „Mit ein wenig mehr „Köpfchen“ und ein bisschen weniger Ideologie kann man also das Einsparziel verdoppeln“.
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Entsorgung von Haushaltsgeräten: Wohin mit den so genannten Elektroaltgeräten?
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-03-14
Elektromotorbetriebene Haushaltsgeräte werden in die so genannte „Weiße Ware“ (z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde, Mikrowellengeräte, Kühlgeräte) und „Braune Ware“ (Radios, Fernsehgeräte, Videorecorder, Computer, Plattenspieler) unterteilt. Alle diese Geräte enthalten schadstoffhaltige Bauteile, weswegen sie nicht in den Restmüll oder Sperrmüll gehören.

Sehr viele Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises haben diese Elektroaltgeräte schon auf den heimischen Wertstoffhöfen entsorgt. Was bisher aus freien Stücken erfolgte, ist in Kürze ein Muss: Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt, sondern müssen getrennt erfasst und bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Diese Abgabe ist immer kostenfrei.

Das bedeutet: Besitzerinnen und Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen oder, soweit vorhanden, bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand wird ein hoher Nutzen für die Umwelt bewirkt: So hilft jede/r mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Die Sammelstellen sind am Ende des Artikels aufgeführt.


Was steckt dahinter?

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

Wiederverwendung von Altgeräten
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter – an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden Sie sich vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltgeräten an so genannte Re-Use-Initiativen, die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter Geräte spezialisiert haben.

Verwertung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheits- gefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.

Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung:
Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.

Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit einer „ durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet. Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmesystemen abzugeben ist.
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Lahn-Dill-Kreis: Landrat Dr. Karl Ihmels stellt Bilanz zur Einführung des Trockenstabilatverfahrens im Rahmen einer Pressekonferenz am 13. März 2006 vor
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-03-14
Die Auseinandersetzungen um das Stabilatverfahren haben deutlich nachgelassen.
Landrat Dr. Karl Ihmels hätte deswegen die Bilanz gerne nach der Kommunalwahl (26. März 2006) vorgelegt, damit sie mit größerer Offenheit hätte entgegengenommen werden können. Als die Diskussion erneut aufflammte, entschloss sich der Landrat kurzfristig, sie doch zu erstellen und dem Kreisausschuss zu präsentierten. Das Konzept war seinerzeit auf den 01.06.2005 ausgerichtet, ab diesem Stichtag darf Restmüll nicht mehr unvorbehandelt deponiert werden. Und seit diesem Datum haben sich die Verhältnisse schlagartig verändert. Die Anlage ist seitdem mehr als ausgelastet und läuft hervorragend.

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Landrat Dr. Karl Ihmels: Gewinne aus dem Müll haben Schulbauten ermöglicht. Vorwurf der Geldverschwendung absurd – falsche Zahlen werden durch permanente Wiederholung nicht richtig
Wetzlar/Dillenburg, den 2006-02-03
Der Lahn-Dill-Kreis soll im Zusammenhang mit dem Trockenstabilatverfahren mehrere hundert Millionen Euro verbraten haben. So jedenfalls wird der Abfallsprecher der CDU, Helmut Hund, in der Lokalpresse zitiert. Laut Hans-Jürgen Irmer waren es nach einem Bericht vom Parteitag der Kreis-CDU 100 Mio. Euro. Die Landratskandidatin Elisabeth Müller, die sich dem Sog offensichtlich nicht zu entziehen vermag, sprach in einem anderen Zusammenhang von 25 Mio. Euro. Allein diese Unterschiede mögen verdeutlichen, wie absurd die Vorwürfe sind. Die Unseriosität der Kampagne wird noch zusätzlich dadurch belegt, dass die drei genannten Experten in anderen Zusammenhängen wieder ganz andere Zahlen aus dem Hut zaubern. Sie kombinieren ihre Vorwürfe in aller Regel mit Hinweisen auf die Gebührenhöhe.

Dabei haben sie offensichtlich nicht die aktuelle Situation im Blick. Der Lahn-Dill-Kreis hat nämlich nach den neuesten Erhebungen des EUWID-Fachdienstes mittlerweile die niedrigsten Entsorgungskosten Hessens. Die CDU bezieht sich offensichtlich auf die Zeit, als die Stabilatanlage in Aßlar nur Teilmengen verarbeitete und der Kreis die vollen Bereitstellungskosten tragen musste.

Bezeichnenderweise wird dann auch in keinem Fall auf einen Wirtschaftsplan des Lahn-Dill-Kreises und seines Eigenbetriebs Abfall- und Energiewirtschaft Bezug genommen. Dort würde man nämlich nicht einen einzigen Beleg für die kampagneartig vorgetragenen Behauptungen finden. Demgegenüber kann den Plänen entnommen werden, dass die Abfallwirtschaft über mehr als ein Jahrzehnt hinweg Beiträge für den Kreishaushalt zum Teil mit mehrstelligen Millionenbeträgen erwirtschaftet hat. So z. B. konkret in den Jahren 1996 und 1997 mit 11 Mio. DM Zuführung und der Übernahme einer Schuldverpflichtung in Höhe von ca. 12 Mio. DM. Dadurch sind eine Vielzahl von Investitionen – insbesondere in Schulbauten – möglich geworden, die sonst nicht finanzierbar gewesen wären.

Es trifft in der Tat zu, dass die Abfallwirtschaft nach der Jahrtausendwende beträchtliche Verluste ausweisen musste. Dies beruhte im Wesentlichen auf Bilanzkorrekturen und nicht darauf, dass Vorhaben mit dramatischen finanziellen Folgen „in den Sand gesetzt“ worden wären. So wurde z. B. in den 90er Jahren die Rekultivierung der Deponie Schelderwald (mit Kenntnis des Wirtschaftsprüfers!) als Wertzuwachs verbucht. Entsprechend ist die Rücklage angestiegen. In 2001 wurde diese Verbuchung von einem anderen Wirtschaftsprüfer als unzulässig erklärt. Folglich musste der Wertzuwachs gestrichen und die Rücklage in entsprechender Höhe zurückgeführt werden. Ein vergleichbar dicker Brocken ergab sich aus einer erhöhten Rückstellung für die Deponienachsorge. Auch dieser bilanzielle Verlust schlug sich entsprechend im Jahresergebnis nieder.

In beiden Fällen ging es um nachvollziehbare Bilanzkorrekturen auf Grund der Hinweise der Wirtschaftsprüfer, nicht aber um irgendwie „in den Sand gesetzte“ Zahlungen.

Dies ergibt sich auch aus einer anderen Überlegung: Der Lahn-Dill-Kreis, der als einer von zwei hessischen Landkreisen die Abfallentsorgung für sich und andere Kreise nach dem neuen verschärften Recht sicher stellt, erhebt die niedrigsten Gebühren in Mittelhessen, möglicherweise sogar in ganz Hessen. Dies wäre völlig unvorstellbar, wenn die von der CDU propagierten Verluste tatsächlich entstanden wären. Sie müssten dann nämlich über die Gebühren aufgefangen werden. Dies ist aber gemäß dem Vergleich mit den Nachbarkreisen offensichtlich nicht der Fall.

Tatsächlich ist im Vorfeld der Entwicklung des Trockenstabilatverfahrens natürlich Geld aufgewandt worden. Auch haben die Auseinandersetzungen mit den Gegnern des Verfahrens (sei es das Bundesumweltministerium unter Führung von Angela Merkel, sei es das Duale System Deutschland usw.) viel Geld gekostet. Die Kosten sind nicht zuletzt durch die jahrelange Kampagne der CDU drastisch in die Höhe geschossen. Für die Aufwendungen hatten wir nicht nur einen Mitfinanzier in Gestalt des Landkreises Gießen, dessen Anteil über entsprechende Anlieferungsgebühren abgedeckt wurde. Wir haben durch die im Lahn-Dill-Kreis eingesetzte Technik Aufwendungen in beträchtlicher Höhe eingespart, die für teure Spezialinvestitionen zur Sickerwasservorbehandlung angefallen wären, wenn wir unsere Abfälle weiter in Aßlar deponiert hätten.

Dieser Aufwand ist eingeflossen in die Gebühr, die wir zurzeit erheben und die nicht nur außerordentlich niedrig und durch die Gebührenfreiheit für das zweite und jedes weitere Kind außerordentlich familienfreundlich ist. Mit der Gebühr wird eine ökologische Spitzenleistung finanziert. Es gibt kein Verfahren, das auch nur annähernd so viele Wertstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurück führt und zugleich einen hohen Grad an Klimaverträglichkeit aufweist. Gerade der letzt genannte Aspekt hat den Bundestag veranlasst, im Rahmen des Emissionshandelsrechts Energie aus Trockenstabilat ökologisch vorteilhafter einzustufen als die aus Erdgas, geschweige denn Erdöl oder gar Kohle.

Die Voraussetzungen für diese positive Entwicklung hat der SPD/FWG-geführte Kreisausschuss in den Jahren ab 1985 geschaffen. Er hat von seinen CDU-Vorgängern eine extrem desolate Abfallwirtschaft übernommen, die nach den Kriterien des Handelsrechts insolvent gewesen wäre. Durch eine drastische Anhebung der Mitbenutzungsentgelte für die Anlieferung von Klärschlämmen des Hoechst-Konzerns in Aßlar und durch Übertragung der Nachsorgepflichten hat er den Betrieb der Deponie Aßlar auf gesunde Füße gestellt. Das gleiche hat er durch Anhebung der Entgelte für die Mitbenutzung der Deponie Schelderwald durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf bewerkstelligt. Vor allem aber hat er den Verzicht auf die Ausschreibung der Entsorgungsverträge der CDU/FDP-Mehrheit rückgängig gemacht und durch eine umgehende Ausschreibung den ersten Baustein zur Gesundung der Müllfinanzen gelegt.

Nachdem die absurden Vorwürfe der CDU kein Ende nehmen, hat sich der Landrat entschlossen, die Gesamtproblematik durch den Eigenbetrieb fachlich aufarbeiten zu lassen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Er wird den Bericht noch vor der Wahl vorlegen.

Von Irmer, Müller und Co. würde er sich wünschen, dass sie einen Bruchteil der Energie, die sie auf die Vergangenheitsbewältigung konzentrieren, auf die abfallwirtschaftliche Gestaltung der Zukunft verwenden würden. Dazu fällt ihnen nur die Ankündigung ein, dass sie nach einer gewonnenen Wahl aus dem Trockenstabilatverfahren aussteigen würden. Das klingt sehr markig und ist aus Sicht der CDU auch konsequent. Sie tappt damit in die selbst gebaute Falle. Der Müll müsste weiter entsorgt werden. Dann – wenn es gut geht – zu den höheren Kosten, die von den übrigen Kreisen in Hessen und damit den Bürgerinnen und Bürgern aufzuwenden sind.

Hinzu kämen noch die Kosten für die Stilllegung der Anlage in Aßlar. Mit anderen Worten: Die Müllgebühren würden sich verdoppeln.
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Landrat Dr. Ihmels: Kreis senkt Müllgebühren ab dem 2. Kind

Wetzlar/Dillenburg, den 2005-12-29
Auch wenn zum Jahresbeginn allerorten die öffentlichen Abgaben steigen, beim Müll gehen die Uhren anders. Der Lahn-Dill-Kreis erweitert die Gebührenfreiheit für Kinder. Ab dem 1. Januar 2006 ist schon das 2. Kind gebührenfrei. Dies bedeutet für ca. 10.000 Familien im Kreisgebiet eine Gebührensenkung um 84,72 Euro. Dies sind 25 %. Ermöglicht wurde dies durch die Neuausschreibung der Abfuhrverträge in Verbindung mit dem Tonnentausch.

Die Abfuhr der 240 l-Restmülltonne kostet bei 14-tägiger Entleerung jährlich weiterhin 338,88 Euro. Im Falle der Familienermäßigung reduziert sich dieser Preis auf 254,10 Euro. Dies schließt neben der höchst ökologischen Restmüllverarbeitung die Kosten der blauen und braunen Tonne sowie eine zweimal jährliche Sperrmüllabfuhr ein.

Im Vergleich:
In Marburg-Biedenkopf kostet die Entleerung der 240 l-Tonne jährlich 537 Euro und im Landkreis Gießen 538,80 Euro. In Kassel müssen die Bürger dafür sogar 872 Euro auf den Tisch legen. Dafür wird der Restmüll lediglich – wenn auch umweltfreundlich – vernichtet. Landrat Dr. Ihmels hofft, demnächst eine amtliche Statistik für das ganze Land Hessen vorlegen zu können.
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Landrat Dr. Karl Ihmels: Auch Grünschnitt kann in die braune Biotonne
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-12-15
In den letzten Wochen wurden bzw. es werden noch Mülltonnen im Kreisgebiet ausgetauscht. Für Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer oftmals ein Ärgernis, wenn eine größere Tonne gegen eine kleinere getauscht wird und dadurch Grundstücke mit viel Grünfläche eine „kleine“ braune Biotonne erhalten.

Landrat Dr. Karl Ihmels: „Wie schon mehrfach auch in der Presse veröffentlicht und auf den Merkblättern zur Austauschaktion nachzulesen, ist der Maßstab für eine Festlegung der Abfallgefäßgröße und der Gebührenhöhe jedoch nicht die Grundstücksgröße, sondern die Personenzahl der angeschlossenen Grundstücke.“ Die Biotonne ist nach Satzung für kompostierfähige Küchenabfälle und häusliche Grünabfälle (Bioabfälle) gedacht (nach dem Prinzip: je mehr Personen, desto mehr Küchenabfall) und nicht für große Mengen an Gartenabfall ausgelegt.

Alles, was nicht auf dem eigenen Kompost landen soll, kann der braunen Biotonne anvertraut werden. Dazu gehört selbstverständlich auch Grasschnitt. Die Biotonne wird alle zwei Wochen geleert.

Was gehört in die braune Tonne – und was nicht?

In die braune Tonne gehören:
Speise- und Lebensmittelreste; Kartoffelkraut, Kohlstrünke; Eierschalen; Knochen;
Nussschalen; Kaffeefilter, Teebeutel; Grasschnitt; Laub, Nadelstreu; Reisig, Strauchschnitt; Schnittblumen; Wildkräuter, Unkräuter; alte Blumentopferde; Samen; Haare; Sägemehl; Holzasche; geringe Mengen tierischer Küchen- und Speiseabfälle (verpackt in saugfähigem Papier oder Maisstärkesack)

Nicht in die braune Tonne dürfen:
Metall, Kunststoff; Getränketüten; Zigarettenreste; Kohlenasche; Einwegwindeln; Steine, Blumentöpfe; Staubsaugerbeutel; Straßenkehricht; Abfälle aus Hausschlachtungen; Heimtiermist; große Mengen tierischer Küchen- und Speiseabfälle

Ihr Ansprechpartner bei der Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill: Abfallberater Lothar Brückel, Tel. 06441 407-1818.

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Mülltonnenaustausch: Abfallwirtschaft setzt Kreistagsbeschluss um
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-11-09
Zurzeit wird im Lahn-Dill-Kreis eine Inventur des Behälterbestands durch das Unternehmen Sita Schneider GmbH als beauftragten Entsorger für die Abfalleinsammlung durchgeführt. Gleichzeitig werden überzählige und „zu große“ Abfallgefäße abgezogen und den Bürgern die Gefäßgrößen zur Verfügung gestellt, die nach Abfallsatzung des Kreises vorgesehen sind. „Dies beruht“, so Landrat Dr. Karl Ihmels, „auf einem Kreistagsbeschluss!“

Gerade bei den grauen und braunen Tonnen steht zurzeit den Bürgern noch deutlich mehr Abfallgefäßvolumen zur Verfügung, als es nach Satzung vorgesehen und letztendlich auch „bezahlt“ ist. Das satzungsmäßige Volumen wieder rum ist im bundesweiten Vergleich außerordentlich komfortabel.

Es ist verständlich, dass sich die Bürger beschweren, wenn eine größere Tonne gegen eine kleinere getauscht wird – gerade wenn Grundstücke mit viel Grünfläche eine „kleine“ braune Abfalltonne erhalten. Maßstab für eine Festlegung der Abfallgefäßgröße und der Gebührenhöhe ist jedoch nicht die Grundstücksgröße, sondern die Personenzahl der angeschlossenen Grundstücke. Die Biotonne ist nach Satzung für kompostierfähige Küchenabfälle und häusliche Grünabfälle (Bioabfälle) gedacht (nach dem Prinzip: je mehr Personen, desto mehr Küchenabfall) und nicht für die großen Mengen an Gartenabfall ausgelegt.

Natürlich kann auch Gartenabfall wie Laub, Gras- und Strauchschnitt über die Biotonne entsorgt werden – und zwar in dem Umfang, wie es die Abfallsatzung vorsieht. Sollte das nach Satzung zur Verfügung gestellte Abfallgefäßvolumen nicht ausreichen, so hat der Bürger die Möglichkeit, bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung eine Höherveranlagung zu beantragen. Mit diesen (höheren) Gebühren ist dann auch das größere Abfallbehältervolumen bezahlt, das der Bürger dann gestellt bekommt.

Eine weitere – und in diesem Fall bereits mit der Abfallgebühr „bezahlte“ – Möglichkeit besteht darin, dass die Bürger bestimmte Abfallarten bei den gemeindlichen bzw. städtischen Wertstoffhöfen abgeben. Angenommen werden dort Grünschnitt, Altholz (mit Ausnahme von Schadstoff belasteten Hölzern), Elektrokleingeräte, Bauschutt, Schrott, Papier, Pappe und Kartonagen. Die „kostenlose“ (mit der Abfallgebühr bezahlte) Annahme ist nur für die privaten Haushalte vorgesehen und auf Anlieferungen in haushaltsüblichen Mengen (max. eine PKW oder PKW-Kombi-Ladung) begrenzt.

Restabfall und größere Mengen an sonstigen Wertstoffen können in Aßlar (Abfallentsorgungsanlage, Telefonnummer: 06440 92250) gegen Gebühr entsorgt werden.

Größere Mengen an Grünschnitt sowie Restabfälle können, gegen Gebühr, zusätzlich auf dem Wertstoffhof Schelderwald (Telefonnummer: 02771 24185) entsorgt werden.

Für Verpackungsabfälle – ohne Glas und Papier – wie Dosen, Folien, Plastikschalen und Plastikbecher usw. (die mit dem „Grünen Punkt“) steht der Gelbe Sack zur Verfügung. Gelbe Säcke sind in einigen Einzelhandelsgeschäften sowie teilweise in den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen erhältlich. Jeder kann so viele Gelbe Säcke mitnehmen, wie er benötigt. Ausgabestellen für Gelbe Säcke können beim Vertragspartner von DSD, Fa. Krätz, unter der Telefonnummer 02772 958-646 oder -645 erfragt werden.

Für die Entsorgung von Glas (Sektflaschen, Gurkengläser usw.) stehen den Bürgern die dafür bereitgestellten Depotcontainer zur Verfügung.

Abfälle aus Papier, Pappe oder Kartonagen gehören in die blaue Tonne. Damit es nicht zu Platzproblemen kommt, muss man manchmal die Kartonagen falten oder sie zerkleinern.

Durch sorgfältiges Abfalltrennen und durch das Kompostieren im eigenen Garten kann man erfahrungsgemäß so viel Abfall sparen, dass man mit dem zur Verfügung stehenden Behältervolumen problemlos klarkommt.

Zuletzt weist der AEWLD (Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill) die Bürger noch darauf hin, dass sich die Rufnummer für die Anmeldung der Sperrmüllabholung ändern wird. Ab 5. Dezember 2005 wird ein anderes Unternehmen die Anmeldungen entgegennehmen. Künftig wird neben der telefonischen Anmeldung auch eine Anmeldung per Fax und per E-Mail möglich sein. Die betreffenden Telefon- und Faxnummern und die E-Mail-Adresse werden den Bürgern Ende November in einem separaten Infoblatt mitgeteilt.

Ihr Kontakt AEWLD: Telefon 06441 407-1821.
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Wetzlarer Abfalltag: Abfallwirtschaft als Rohstoffwirtschaft
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-10-19
Anlässlich des 7. Wetzlarer Abfalltages hat sich erneut hohe fachliche Prominenz und Kompetenz in der Domstadt zusammen gefunden. Das Thema: Abfallwirtschaft als Ressourcenwirtschaft. Konkret ging es um die Frage, ob das abfallwirtschaftliche Glaubensbekenntnis „Vermeiden vor Verwerten, Verwerten vor Beseitigen“ noch zeitgemäß ist. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Die rohstoffarme Exportnation Deutschland hat allen Anlass, die Abfallwirtschaft als Teil von Material- bzw. Rohstoffwirtschaft zu konzipieren. Nur dadurch lässt sich mit entsprechenden Regelungen dem Vermeidungsgedanken ernsthaft Rechnung tragen.

Im Auftaktreferat verdeutlichte Prof. Rechberger (Technische Universität Wien) die Notwendigkeit systemischer Ansätze. Er verwies auf das Beispiel von Toner-Kartuschen, die im Abfall einen höheren Prozentsatz an Gold aufweisen als das Material, aus dem in Südafrika dieses Edelmetall gewonnen wird. Auch fände man in Baurestabfällen nicht selten höhere Prozentsätze an Kupfer als im Erz aus Kupferbergwerken.

Klaus Dosch von der Kathy Beys-Stiftung verwies auf Zahlen des World Ressources Institut, wonach aus einem jährlichen Rohstoffverbrauch von weltweit 5.600 Millionen Tonnen lediglich 15 Prozent in Produkte eingehen die länger als ein halbes Jahr Bestand haben. Das darin liegende Potential für Produktivitätsverbesserungen ermögliche unglaubliche Beschäftigungsperspektiven. Die in dem Zusammenhang erforderlichen Umstellungen des Denkens wie auch der Produktion würden durch die Entwicklungen in China und Indien mit ihren Auswirkungen auf die Rohstoffmärkte zwar sowieso brachial erzwungen.

Vernünftiger aber wäre es, die Bundesrepublik würde sich aus Gründen der globalen Konkurrenzfähigkeit an die Spitze der Bewegung setzen. Er verwies darauf, dass die Ausweisung der Energieeffizienz für Großgeräte den Absatz der Energie sparenden A-Kategorie in die Höhe und den Verkauf der Energie verschwendenden Kategorien F und G gegen Null getrieben habe. Er empfahl, diese Klassifizierungen mit weiteren Umweltindikatoren auszudehnen und auf möglichst viele andere Konsumgegenstände zu erstrecken.

Ministerialdirigent Dr. Schnurer vom Bundesumweltministerium verwies auf die zahlreichen Bemühungen seines Hauses, steuernd in dieser Richtung einzugreifen. Das Geschäft sei höchst mühselig weil damit in Produktionsprozesse eingegriffen werde. Dr. Spangenberg vom international ausgerichteten Forschungsinstitut SERI plädierte deshalb für eine Rohstoffsteuer; sie müsse wiederverwertete Materialien aus Müll ausnehmen.

Dr. Goldmann (bei VW verantwortlich für den Autorückbau) erläuterte Projekte groß angelegter Rückbauzentren, die auch offen seien für die Mitverwertung von so genannter weißer Ware wie Kühlschränke usw. Er musste allerdings darauf verweisen, dass die ersten Anlagen mit Rücksicht auf bessere gesetzliche Absicherungen in verschiedenen europäischen Nachbarländern eingerichtet würden.

Im Anschluss daran konnte Landrat Dr. Ihmels auf eine überraschende Neuheit aus dem heimischen Raum aufmerksam machen. Rechtsanwalt Heinigk aus Herborn präsentierte die neu gegründete Liz AG, die erstmals richtigen Wettbewerb auf dem Markt der Verpackungsverwertung organisiert. Der Landrat wünschte ihr viel Erfolg.

Das abschließende Highlight bildete eine Podiumsdiskussion unter der bewährten Leitung von Prof. Dr. Klaus Wiemer (Uni Kassel). Die Präsidenten des Bundes Deutscher Entsorger (BDE) und des Bundesverbands kommunaler Städtereiniger (VKS) diskutierten über organisatorische Konsequenzen aus den sich abzeichnenden Veränderungen. Insbesondere geht es dabei um die Frage, welche Rolle die kommunale Ebene dabei künftig zu spielen hat. Ein Konsens ist noch nicht in Sicht.

Besonderes Interesse fand der Präsident des BDE mit seinen Bemerkungen zum engen Schulterschluss mit dem Bund der deutschen Industrie. Sein Konzept von der „sich selbst tragenden Ressourcenwirtschaft“ müsse er leider ein wenig relativieren. Den Schwerpunkt müsse er auf die Ressourcenwirtschaft verlagern. Dass sie sich selbst tragen soll sei noch zu weit in die Zukunft gedacht.

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Experten treffen sich zum 7. Wetzlarer Abfalltag am 13. Oktober 2005
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-10-12
„Abfallwirtschaft als Ressourcenwirtschaft“ ist das Thema des nunmehr schon 7. Wetzlarer Abfalltages, der morgen, 13. Oktober 2005, 09:00 bis 17:30 Uhr in den Stadthallen Wetzlar stattfindet.

Zum Wetzlarer Abfalltag werden zahlreiche Besucher aus Forschung, Wirtschaft und Politik sowie hochrangige Referenten erwartet. Professor Dr. Ernst-Ulrich von Weizäcker, MdB und langjähriger regelmäßiger Teilnehmer der Wetzlarer Abfalltage, hat leider absagen müssen. Stattdessen referiert Klaus Dosch von der Katy-Beys-Stiftung, Aachen, der ein Aufsehen erregendes Gutachten über die Rohstoffentwicklung veröffentlicht hat.

Gastgeber Dr. Karl Ihmels, Landrat des Lahn-Dill-Kreises: „Mit dieser Fachtagung leisten wir einen wichtigen Beitrag, die Praxis in der Abfallwirtschaft kritisch und den Erfordernissen der Zeit gemäß zu reflektieren.“
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IHK verliert Prozess um Abfallgebühren
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-10-04
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem weiteren Klageverfahren die Abfallgebühren des Lahn-Dill-Kreises bestätigt. Kläger ist die Industrie- und Handelskammer zu Dillenburg. Schwerpunktmäßig ging es um die Gewerbemüllentsorgung, speziell um den Anschluss- und Benutzungszwang für Gewerbebetriebe.

Landrat Dr. Karl Ihmels begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, auch wenn die schriftliche Begründung noch nicht vorläge. Die Klage sei seiner Einschätzung nach von der Entwicklung überholt worden. Sie resultiere offensichtlich auch aus der seinerzeit von der CDU inszenierten Stimmungsmache.

Einerseits habe nämlich das Bundesverwaltungsgericht bereits vor einiger Zeit in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang für Gewerbebetriebe zulässig sei. Insoweit habe die IHK keine rechtlich relevanten neuen Gesichtspunkte vorgetragen.

Vor allem aber wäre die IHK mit einem Prozesserfolg kaum glücklich geworden. Der Anschluss- und Benutzungszwang war den Gewerbebetrieben nämlich nur so lange lästig, wie sie noch die Möglichkeit hatten, den Gewerbemüll unter dem Deckmantel der Scheinverwertung los zu werden. Für das nicht ausgeschöpfte verpflichtende Behältervolumen wurden sie vom Lahn-Dill-Kreis dann dennoch in Anspruch genommen.

Inzwischen hat sich die Situation total verändert. Die Wege der Scheinverwertung, die am Ende in Einfachstdeponien insbesondere in den neuen Bundesländern endeten, sind seit dem 1. Juni d. J. verschlossen. Die Gewerbebetriebe müssen froh sein, über den Anschluss- und Benutzungszwang ihre hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zu den günstigen Hausmülltarifen des Lahn-Dill-Kreises entsorgen zu dürfen. Wollten die Unternehmen, als Konsequenz aus einem obsiegenden Urteil der IHK, ihre Abfälle über den freien Markt – jetzt gesetzeskonform – entsorgen, müssten sie deutlich höhere Preise bezahlen.
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Zwischenbilanz des Landrats:
„Trockenstabilat höchst ökologisch und außerordentlich preiswert“

Wetzlar/Dillenburg, den 2005-09-26
„Mit dem Müllgebührenurteil des Verwaltungsgerichts Gießen ist die Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises in einem weiteren Punkt bestätigt worden. Ich hoffe, dass damit auch an dieser Front Ruhe einkehrt“, so Landrat Dr. Karl Ihmels. Es sind dem Gebührenzahler keine Aufwendungen zugeordnet worden, die nicht im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung stehen.

Damit wurde ein Abfallwirtschaftssystem aufgebaut, dass ökologisch im Bundesvergleich meilenweit vor allen anderen Konzepten rangiert. Es erfüllt nicht nur die zum 01.06. dieses Jahres drastisch verschärften Anforderungen des Abfallrechts. In Asslar wird schon jetzt realisiert, was das Bundesumweltministerium als Vision für das Jahr 2020 formuliert hat, nämlich eine Verwertung des gesamten Hausmülls zu 100 %. Darüber hinaus hat der Bundestag im Rahmen des Emissionshandelsrechts Energie aus Trockenstabilat unter Klimaschutzaspekten deutlich höher eingestuft als Erdgas.

Es sei sicherlich politisch höchst unklug gewesen, so der Landrat weiter, die Gebühren zehn (!) Jahre gar nicht und dann gleich um 85 Prozent anzuheben. Der Lahn-Dill-Kreis habe aber dem Gericht darlegen können, dass die Restmüllbehandlungskosten im bundesweiten Vergleich nirgendwo niedriger liegen als im Lahn-Dill-Kreis.

Günstiger arbeiteten lediglich die Trockenstabilatanlagen in Rennerod und Dresden und – möglicherweise – einige wenige Anlagen die nicht mit Vollkosten rechnen müssen.

Nach dem zweiten Quartal dieses Jahres zeichnet sich ab, dass die Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises in 2005 einen Überschuss erzielen wird. Dies beruhe nicht auf Sondereffekten, sodass die 2003 beschlossene Gebühr auch in 2006 auskömmlich sei. Dies auch trotz deutlich erhöhter Energiepreise. In einigen Punkten habe man nämlich mit Wirkung vom 1.1. nächsten Jahres die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern können.

Fazit: Gegen einen unglaublich lang andauernden vielfältigen Widerstand von Ministerien und Wirtschaft hat der Lahn-Dill-Kreis ein Abfallverwertungssystem entwickelt, dessen Qualität von keinem Experten mehr bestritten wird. Alle im Vorfeld – auch im Kreistag – entwickelten negativen Prognosen sind bislang nicht eingetroffen.

1. Die Technik würde nie funktionieren. Tatsächlich wird ihr mittlerweile vom Umweltbundesamt sowie vom Ökoinstitut höchste Ökoeffizienz bescheinigt.

2. Die Anlage würde in unverantwortlicher Weise Schadstoffe frei setzen.
Tatsächlich diente sie dem Bundesgesetzgeber inzwischen als Referenzanlage für die Absenkung der emissionsschutzrechtlichen Grenzwerte. Auch in den Zementwerken, in denen Stabilat statt Kohle eingesetzt wird, werden dadurch deutlich weniger Schadstoffe emittiert.

3. Die Anlage sei viel zu groß dimensioniert. Tatsächlich wird ihr momentan sehr viel mehr angedient als vertraglich festgelegt (140.000 Jahrestonnen).Sie entsorgt nicht nur den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Gießen sondern verarbeitet zusätzlich Müll aus den Nachbarkreisen Main-Taunus und Hochtaunus. Zur Überwindung von Stoßzeiten musste allerdings ein Zwischenlager angelegt werden.

4. Die Anlage würde die geschuldeten 140.000 Jahrestonnen nicht bewältigen. Tatsächlich verarbeitet sie seit dem 1.6. d. J. hoch gerechnet über 150.000 Jahrestonnen.

Lediglich die Negativprognose mangelnder Verwertbarkeit des Trockenstabilats ist noch nicht endgültig ausgeräumt. Wir sind hier auf Zwischenlagerung angewiesen. Dies ist hauptsächlich auf die jahrelange unverantwortliche Verteufelung des Stabilats zurück zu führen. Insbesondere die von der damaligen Umweltministerin Merkel verbreitete Horrormeldung hat uns weit zurückgeworfen. Nämlich die völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, der Einsatz von Stabilat im Zementwerk bedeute eine extreme Krebsbelastung für die Bevölkerung im Umfeld. Aber auch hier zeichnen sich Lösungen ab.

Einerseits steigt die zu verwertende Menge natürlich mit dem wachsenden Durchsatz auf der Anlage. Andererseits drängen die vor dem 01.06.2005 über Scheinverwertung entsorgten Gewerbemüllmengen nun zusätzlich in die energetische Verwertung. Der dadurch entstandene Engpass, der auch zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Zwischenlager führte, dürfte sich zügig auflösen. Im Emissionshandel ist nämlich der Preis pro vermiedener Tonne CO2 von knapp 8,00 Euro auf über 30,00 Euro angestiegen. Dies macht Stabilat für Großverbraucher von Energie attraktiver. Der Vorteil wird in dem Maß zusätzlich wachsen, indem Kohlesubventionen abgebaut werden.
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Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises erneut mit schwarzen Zahlen
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-06-08
Die Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises schreibt nach 2003 erneut auch für 2004 schwarze Zahlen. In diesem Jahr sind es nach Mitteilung von Landrat Dr. Karl Ihmels gut 2,1 Mio. Euro. Der Trend scheine sich zu stabilisieren, denn auch das erste Quartal dieses Jahres schließe mit einem nennenswerten Überschuss ab.

„Alle reden von Müllgebührenerhöhungen – wir nicht“, erläuterte Landrat Dr. Ihmels. Infolge der verschärften Müllablagerungsbedingungen werde bundesweit mit einem Gebührenanstieg von 15 bis 20 % gerechnet. Im Lahn-Dill-Kreis würden die erhöhten ökologischen Anforderungen schon seit langem realisiert. Folglich bestehe hier kein kostenträchtiger Anpassungsbedarf mehr.

Dies gelte auch für die absehbare Zukunft. Das Bundesumweltministerium habe für das Jahr 2020 die Vision entwickelt, bei der Behandlung von Haus- und Gewerbemüll ganz auf das Deponieren zu verzichten. Auch diese Vision ließe sich im Lahn-Dill-Kreis mit einem geringen Zusatzaufwand schon jetzt realisieren.

Deponien würden dann nur noch für Industrieabfälle wie z. B. Formsande o. ä. benutzt. Mit diesem Ziel sei die Aßlarer Deponie durch den Abfallwirtschaftsplan des Landes Hessen zur Zentraldeponie erklärt worden. Der Landrat hoffe, dass es in den nächsten Monaten gelänge, langfristige Andienungsverträge mit bedeutenden Industrieunternehmen unter Dach und Fach zu bringen. Man müsse abwarten, wie sich

die verschärften Anforderungen an das Deponieren und die daraus resultierenden Stilllegungen von Deponien auf den Markt auswirkten.

Als nächste bedeutende Entscheidung von Gebührenrelevanz steht nach Mitteilung von Landrat Dr. Ihmels die Neuvergabe der Mülleinsammlungsverträge sowie der Tonnenausstattung bevor. Der erste Schritt des Verfahrens sei abgeschlossen. Es sei jedoch – wie bei solchen Verfahren mittlerweile die Regel – die Vergabekammer angerufen worden. Jetzt müsse man deren Entscheidung abwarten.
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Deponiezeitalter beendet
Landrat entwickelt Perspektiven für die Zeit danach

Wetzlar/Dillenburg, den 2005-05-27
Ab Ende dieses Monats darf nur noch Müll auf der Deponie abgelagert werden, der weder Sickerwasser noch Gas produziert. Damit geht eine mehr als 30-jährige Ära der Abfallwirtschaft zu Ende. Während dieser Zeit marschierte der Lahn-Dill-Kreis fast immer an vorderster Front. Jetzt wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Landrat Dr. Karl Ihmels hat dazu „10 Wetzlarer Thesen für eine moderne Abfallwirtschaft“ entwickelt. [mehr]
Deponierungsverbot für nicht vorbehandelte Abfälle ab 1. Juni 2005
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-05-20
Ab 1. Juni 2005 dürfen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich keine „nicht vorbehandelten“ Abfälle mehr deponiert werden. Betroffen hiervon sind insbesondere Erzeuger von so genannten Abfallgemischen. Die Ablagerungsverordnung vom 20. Februar 2001 (AbfABLV) begrenzt Abfälle, die abgelagert werden dürfen, auf ausschließlich anorganische und mineralische Abfälle wie z. B. verunreinigter Bodenaushub, Aschen u. ä.

Nachdem der Lahn-Dill-Kreis schon sehr frühzeitig seine Hausabfälle in einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage in Aßlar vorbehandelt, gilt dies nunmehr für sämtliche gemischte Abfälle. Durch diese nachhaltige Abfallpolitik beweist die Bundesrepublik Deutschland ihre Vorreiterrolle in der Abfallpolitik. Kommende Generationen werden nicht durch heutige Entsorgungsprobleme belastet!

Die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill bietet den Kunden weiterhin an, Abfälle in Aßlar in der bisherigen Form anzudienen. Ab 1. Juni 2005 sind neue Konditionen gültig.

Für Rückfragen steht Ihnen die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill unter der Telefonnummer 06441 407-1815 selbstverständlich zur Verfügung.
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Deponievertrag muss an aktuellen Rahmenbedingungen orientiert werden
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-05-11
Mit dem neuen Abfallwirtschaftsrecht verliert der zwischen dem Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Aßlar geschlossene Deponiepachtvertrag seine Geschäftsgrundlage. Der Vertrag erlaubte in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht die Ablagerung des gesamten Haus- und Gewerbemülls. Entsprechend hoch war die Pacht, nämlich rd. 400.000,00 Euro pro Jahr. Hinzu kamen einige Vergünstigungen in Gestalt von Gebührenbefreiungen für die Stadt Aßlar und für deren Bürgerinnen und Bürger.

Im Unterschied zu früher konnten diese Kosten über den Gebührenhaushalt abgerechnet werden. Diese Möglichkeit entfällt nach neuem Recht. Folglich muss über eine Neugestaltung des auslaufenden Vertrages verhandelt werden.

Der Lahn-Dill-Kreis hat der Stadt Aßlar einen entsprechenden Vertragsentwurf zugeleitet. Er sieht ein Entgelt von 100.000,00 Euro pro Jahr vor. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Wert der zur Verfügung gestellten Flächen. Er kann nur noch über Einnahmen aus der Ablagerung von unbedenklichen Abfällen erwirtschaftet werden, z. B. Formsanden o.ä. Insoweit herrscht auf dem Markt zurzeit starke Konkurrenz. Momentan zeichnen sich Vertragsschlüsse über rd. 100.000 Jahrestonnen ab. Dies ergäbe angesichts der von Asßlar geforderten 500.000,00 Euro einen Betrag von 5,00 Euro pro Tonne, mit dem der Lahn-Dill-Kreis seine Wettbewerbssituation deutlich verschlechtern würde.

Die Betroffenheit für den Lahn-Dill-Kreis wäre sehr viel höher als auf den ersten Blick anzunehmen. In den Genehmigungsauflagen für die Deponie wie auch im Pachtvertrag ist der Lahn-Dill-Kreis verpflichtet, das Restvolumen so zu verfüllen, dass an Stelle einer Vertiefung ein Kegel entsteht. Wenn es dem Lahn-Dill-Kreis nicht gelingt, die dafür erforderlichen Materialien in Gestalt von Industriemüll zu akquirieren, muss er ggf. Verfüllmaterial ankaufen. Dies kann niemand ernsthaft wollen.

Hinsichtlich der Vergünstigungen für Aßlarer Bürger für kostenlose Anlieferungen ist ebenfalls die Geschäftsgrundlage entfallen. Ausgangspunkt war bei der Verabredung für die Vergünstigungen die Annahme, man habe entsprechendes Deponievolumen zur Verfügung. Diese Voraussetzung ist durch das Ablagerungsverbot nicht mehr gegeben.

Hinsichtlich der Autobahnzufahrt besteht eine Interessenidentität zwischen Lahn-Dill-Kreis und Stadt Aßlar. Dem Lahn-Dill-Kreis ist es seinerzeit mit allergrößter Kraftanstrengung gelungen, die Autobahnanbindung durch Umwidmung des Autobahnparkplatzes herbei zu führen. Inzwischen ist die vorläufige Erlaubnis abgelaufen. Das zuständige Autobahnamt hat die Schließung der Autobahnanbindung verfügt und duldet dessen ungeachtet die weitere Nutzung. Faktisch hat sich folglich nichts geändert. Versuche einer juristischen Absicherung dieses Zustandes sind bisher leider fehlgeschlagen. Nach Meinung von Landrat Dr. Karl Ihmels sollte man die Bemühungen ohne große Aufgeregtheiten fortsetzen. Nach dem bevorstehenden Anschluss der Nachbarkreise Hochtaunus und Main-Taunus an die Herhof-Trockenstabilatanlage (die Andienung über die Autobahn ist vertraglich vorgeschrieben) wird die Verhandlungsposition des Lahn-Dill-Kreises deutlich gestärkt.

Natürlich ist der Landkreis an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Die von der Stadt Aßlar geforderte Erhöhung auf 500.000,00 Euro pro Jahr ist jedoch vor dem geschilderten Hintergrund völlig indiskutabel. Aus diesem Grunde zeichnet sich ab, dass das Regierungspräsidium über die vorläufige Weiternutzbarkeit der Deponie entscheiden und möglicherweise auch die Konditionen festlegen muss. Wenn dies nicht geschähe, wäre der Lahn-Dill-Kreis gegenüber der Stadt und gegenüber der Genehmigungsbehörde verpflichtet, die Deponie mit Füllmaterial zu profilieren. Das geht auch nicht ohne Lkw-Verkehr.
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Trockenstabilat im politischen Aufwind - Privilegierung beim Emissionshandel - Delegation aus dem Tokioter Umweltministerium wiederholt Besuch beim Landrat
Wetzlar/Dillenburg, den 2005-04-06
Die Klimakatastrophen nehmen weltweit bedenklich zu. Dies ergibt sich aus den Schadensbilanzen der großen Versicherungen und insbesondere der Rückversicherer. Der Versuch einer Antwort darauf ist das so genannte Kyoto-Protokoll mit der Verpflichtung für die Unterzeichnerstaaten, die Freisetzung von Kohlendioxid (CO2) und anderen Klima schädlichen Gasen deutlich zu reduzieren. Die Umsetzung soll mit Hilfe des Emissionshandelsrechtes geschehen, das Standards für die Inanspruchnahme der Umwelt durch Produktions- und Feuerungsanlagen festlegt. Über- und Unterschreitungen sind mit Wirkung vom 1.1. dieses Jahres zum Handelsgut erklärt worden. Der Preis liegt zurzeit bei circa 8 Euro/Tonne CO2.

Vor diesem Hintergrund ist das Verbot der Ablagerung unbehandelten Restmülls auf Deponien zu sehen. Insbesondere die ungeordneten Deponien der Dritten Welt zählen zu den Klimakillern Nr. 1. Aber auch die klassische Abfallverbrennung wird nicht als Klima schützend angesehen und bleibt deshalb vom Emissionshandelsrecht ausgeschlossen. Nicht aber der Einsatz von Ersatzbrennstoffen aus Restmüll. Die Trockenstabilattechnik hat dadurch seitens des Bundesgesetzgebers eine außerordentliche Privilegierung erfahren.

Einerseits wird beim Einsatz von Trockenstabilat in Industriefeuerungsanlagen pro erzeugter Energieeinheit weniger CO2, Lachgas usw. produziert als bei der Verwendung von Braunkohle und Steinkohle. Andererseits aber - und das ist entscheidend - bleibt nach dem Emissionshandelsrecht der regenerativ erzeugte Anteil von CO2 unberücksichtigt.

Wenn zum Beispiel in einem Zementwerk Stabilat eingesetzt wird, das ja zu gut 2/3 aus Biomasse besteht, wird dieser Anteil mit Null veranschlagt. Dies bedeutet, dass bei der energetischen Verwertung von Stabilat pro erzeugter Energieeinheit weniger anrechen-bares CO2 in Rechnung gestellt wird als beim Einsatz von Erdgas. Nachdrücklicher hätten Bundestag und Bundesrat die ökologische Bedeutung der Trockenstabilattechnik nicht hervorheben können. Ein Zementwerk, das z. B. jährlich 15.000 t Braunkohle durch Trockenstabilat ersetzt, erwirbt dadurch im Emissionshandel Vorteile in Höhe von ca. 200.000 Euro.

Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Diskussion über moderne Abfallwirtschaft liegt nämlich mittlerweile mehr und mehr auf dem Zusammenhang zwischen Abfall und Klima. So hat das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung seine jährliche Tagung 2003 unter die Überschrift „Abfall, Energie und Klima – Wege und Konzepte für eine integrierte Ressourcennutzung" gestellt. In dem dort erarbeiteten Sammelband (Erich Schmidt Verlag, 2004, 39,80 Euro) ist Landrat Dr. Karl Ihmels mit einem Aufsatz „Das ressourcen- und klimabezogene Abfallmanagement des Lahn-Dill-Kreises" vertreten. Dieser Aufsatz wird im April dieses Jahres in einer japanischen Fachzeitschrift abgedruckt.

Japan ist aufgrund seiner Insellage besonders sensibilisiert für das Thema Abfall und Klima. Die steigende Erwärmung der Erdatmosphäre bewirkt nicht nur ein Ansteigen des Wasserspiegels sondern bewirkt vor allem über dem Meer eine erhöhte Wasserverdunstung, die sich in den Wirbelstürmen entsprechend verschärfend auswirkt. Außerdem geht es Japan – so der Tenor einer Delegation aus dem Umweltministerium in Tokio bei ihrem zweiten Besuch bei Landrat Dr. Ihmels in Wetzlar – um verstärkte Umstellung auf Produkte aus Biokunststoffen getreu dem Motto „Weg vom Öl".

Auch und gerade für diese Zielrichtung, nämlich die Beendigung der eines demokrati-schen Staates unwürdigen Abhängigkeit von den Ölscheichs, ist die Trockenstabilattech-nik die ideale Antwort: CO2-Vermeidung zum Nulltarif, mit den Kosten der Abfallent-sorgung (die niedriger liegen als bei der klassischen Verbrennung) bezahlt. Zum Vergleich: Bei der Windkraft liegen die Kosten pro vermiedener Tonne CO2 bei gut 100 Euro.
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