Führerscheininfo
Begleitetes Fahren ab 17 startet am 1. Oktober 2006 auch in Hessen
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, beginnt am 1. Oktober 2006 in Hessen ein Modellversuch für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren. Jugendliche können dann schon mit 16 ½ Jahren mit der Fahrausbildung beginnen und zu ihrem 17. Geburtstag eine Bescheinigung für das Begleitete Fahren in Deutschland erwerben. Ausbildung und Prüfung in der Fahrschule erfolgen in genau demselben Umfang, wie es auch mit 18 der Fall ist.
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EU Führerschein
Wer jetzt seinen Führerschein macht, erhält nicht mehr den rosa "Lappen", sondern eine Plastikkarte. Deren Design ist in der EU einheitlich, wie auch die Einteilung der Klassen nun EU-weit dieselbe ist. Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 erworben wurden, können in den neuen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden, müssen aber nicht.
Ausnahmen: Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr und bei Ablauf der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn diese verlängert werden soll. Ein internationaler Führerschein wird nur noch an Inhaber eines Scheckkartenführerscheins ausgestellt.
Wer seinen alten Führerschein umtauschen möchte, bekommt die neuen Klassen gemäß untenstehender Übersicht 3 übertragen. Der Umtausch bei den Fahrerlaubnisbehörden der Landratsämter kostet 24,-- EUR.
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Karteikartenabschrift (Vom Lahn-Dill-Kreis für eine auswärtige Fahrerlaubnisbehörde)
Ihren Führerschein haben Sie erteilt bekommen, als Sie Ihren Hauptwohnsitz noch im Lahn-Dill-Kreis hatten? Nun benötigen Sie Ihre Führerscheindaten vom Lahn-Dill-Kreis zur Vorlage bei einer anderen Führerscheinstelle?
Bitte setzen Sie sich vor Antragstellung mit meiner Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung und veranlassen Sie die Zusendung einer Karteikartenabschrift.
Die Karteikartenabschrift kann schriftlich sowie auch telefonisch bei meiner Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden und wird kostenlos an Ihre jetzt zuständige Führerscheinstelle gesandt.
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Karteikartenabschrift (Von auswärtiger Fahrerlaubnisbehörde für den Lahn-Dill-Kreis)
Ihr jetziger Führerschein wurde nicht im Lahn-Dill-Kreis erteilt?
Wenn Ihr aktueller Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis liegt, aber der letzte Führerschein von einer auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden ist, benötigen Sie für die hiesigen Antragsverfahren eine Karteikartenabschrift.
Die Karteikartenabschrift dient zur Erfassung Ihrer Führerscheindaten und wird von der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde kostenlos ausgestellt.
Sie benötigen die Karteikartenabschrift unter anderem für einen Umtausch des „grauen“ oder „rosa“ Führerschein in einen Führerschein im Scheckkartenformat oder für einen Ersatzführerschein usw.
Bitte rufen Sie vor Antragstellung bei der Behörde an, die Ihren vorliegenden Führerschein erteilt hat und veranlassen Sie die Zusendung einer Karteikartenabschrift an meine Fahrerlaubnisbehörde.
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Formular oder Merkblatt zum Download:
Antrag auf Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“