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Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Gewerberecht
Eduard-Kaiser-Straße 38
35576 Wetzlar

Auskunft erteilt:
Frank Schuster
Telefon:
06441 407-2430

Telefax:
06441 407-2900

E-Mail an:
kaffeefahrten@lahn-dill-kreis.de

Warnungen vor unseriösen Kaffeefahrten

"Konrad Herzog & Partner"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- IFZ "Konrad Herzog & Partner", Postfach 15 65, 49645 Ambühren
- Jochen Fischer, "Konrad Herzog & Partner", Postfach 17 21, 49647 Ambühren
- Udo Becker, "Konrad Herzog & Partner", Postfach 19 21, 49649 Ambühren

Warnung erstmals veröffentlicht am 1. November 2011.
Seither bereits neun Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 3. Februar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns in 31 Fällen aufmerksame Bürger aus
- unserem Lahn-Dill-Kreis in mehreren Fällen,
- dem Landkreis Bautzen (Sachsen),
- dem Landkreis Harburg,
- Celle in drei Fällen,
- dem Landkreis Aurich in zwei Fällen (alle drei Niedersachsen),
- dem Landkreis Höxter,
- dem Ennepe-Ruhr-Kreis (beide NRW),
- dem Landkreis Eichsfeld (Thüringen),
- Wilhelmshaven (Niedersachsen),
- dem Landkreis Kassel,
- dem Kreis Hersfeld-Rotenburg,
- dem Landkreis Gießen (alle drei Hessen),
- dem Oberbergischen Kreis in mehreren Fällen,
- dem Rhein-Kreis Neuss,
- dem Kreis Mettmann (alle drei NRW),
- dem Landkreis Gotha (Thüringen),
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW)
- Wiesbaden ...
... ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"RTA - Reise Touristik AG"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- MF Laris, Abt. Tourist-Service, Postfach 31 13 21, 10643 Berlin
- Medienberatung, Abt. Tourist-Service, Postfach 31 10 63, 10640 Berlin

Warnung erstmals veröffentlicht am 23. Januar 2012.
Seither zwei Mal ergänzt/überarbeitet zuletzt am 3. Februar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Berlin,
- Dortmund
- Köln,
- dem Oberbergischen Kreis (alle drei NRW) und
- unserem Lahn-Dill-Kreis ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 erstmals online. Seither haben wir fast 2.600 derartiger Einladungen aus der Bevölkerung zugespielt bekommen. Diese Schwindel-Post haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und anderen Ordnungsämtern. Insofern verfügen wir über einiges Wissen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"Haltagesfahrt Traditionelle Krippenfahrt 2012" bzw.
"Haltagesfahrt Traditionelle Neujahrsfahrt 2012"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Erlebnisreisen Reiseservice, Postfach 1202, 49759 Lathen

Warnung erstmals veröffentlicht am 21. Dezember 2011.
Seither vier Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 3. Februar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen),
- Freudenstadt (BW),
- Rostock (MV),
- Solingen,
- der Städteregion Aachen (beide NRW),
- Mannheim (BW),
- unserem Lahn-Dill-Kreis,
- dem Landkreis Limburg-Weilburg (beide in Hessen) und
- Dresden ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"Bargeldauszahlung in Höhe von 2.000 €uro!"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Gewinnkontor Fröhlich, Postfach 12 05, 49642 Stapelfeld

Warnung erstmals veröffentlicht am 3. Februar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns in drei Fällen aufmerksame Bürger aus
- dem Salzlandkreis und
- dem Kreis Mansfeld-Südharz (alle Sachsen-Anhalt) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 erstmals online. Seither haben wir fast 2.600 derartiger Einladungen aus der Bevölkerung zugespielt bekommen. Diese Schwindel-Post haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und anderen Ordnungsämtern. Insofern verfügen wir über einiges Wissen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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Verschiedene Angaben in Briefköpfen; Postfach-Adressen vor allem in Molbergen:
- Postfach 1111, 49693 Molbergen
- Postfach 1201, 49693 Molbergen
- Industriestraße 11, 49696 Molbergen
- Postfach 1136, 49693 Molbergen
- Postfach 2255, 49651 Cloppenburg
- Postfach 1337, 49603 Quakenbrück
- Postfach 1141, 49693 Molbergen


EINLEITUNG
Durchschnittlich etwa alle zwei Wochen leiten uns Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis aber auch darüber hinaus Einladungen aus Molbergen zu, hinter denen sich offenkundig immer die gleiche Firmengruppe verbirgt. Da es so viele Einladungen sind, ist es kaum zu leisten, diesen jeweils einen eigenen Warnlisten-Eintrag zu widmen. Deswegen werden diese in diesem Eintrag zusammengefasst.

Seit 2007 beschäftigen wir uns recht intensiv mit den betrügerischen Kaffeefahrten. Damals haben uns aufmerksame Verbraucher auch die ersten Einladungen zugespielt, deren Überschriften hier veröffentlicht wurden. Nachdem Anfang 2011 die Zahl von 70 Einladung-Typen überschritten wurden, haben wir uns der besseren Lesbarkeit wegen, entschieden, die Einladungen aus den Jahren 2007 bis 2009 zu löschen, so dass nachfolgend nur noch die aus den Jahren 2010 und 2011 aufgeführt sind.

In den Briefköpfen (in Anführungsstrichen) und Antwort-Postkarten finden sich folgende Formulierungen:
- "Ihre Reiseclub-Center", Reiseclub z.H. Claudia Fischer (Februar 2010)
- "TOP-BUSREISEN" Karin Schneider (März 2010)
- "Der Reiseclub Frühlings-Verlosung", Reiseclub Claudia Fischer (März 2010)
- "Claudia Fischer - Abt. Privilegierte Kunden", Der Reiseclub, Abt. Privilegierte Kunden (Juli 2010)
- "Persönliche Einladung für: Herr ..." (Juli 2010)
- "5 Sterne ***** Privileg" Der Reiseclub, Abt. Privilegierte Kunden (Juli 2010)
- "Claudia Fischer Geburtstags-Gala" Reiseclub z. H. Claudia Fischer (Juli 2010)
- "Freizeit & Reisen - Erleben & Geniessen", Reiseclub z. H. Claudia Fischer (August 2010)
- "Großes Oktoberfest ... 2010 ... feiern Sie mit!", Reiseclub z. H. Claudia Fischer (Sept. 2010)
- "Zum Jahresende sagen wir "DANKESCHÖN", Reiseclub, Abt. Weihnachtsgeschenke (Nov. 2010)
- "Der Reiseclub 40 Das Jubiläum", Reiseclub, z. H. Claudia Fischer (Jan. 2011)
- "5 ***** Sterne Privileg", Der Reiseclub, Abt. Privilegierte Kunden (Jan. 2011)
- "Ihr Reiseclub Center" Reiseclub z.H. Claudia Fischer (Feb. 2011)
- "PREMIERE im Club", Reiseclub Abt. Privilegierte Kunden (Feb. 2011)
- "40 Jahre im Dienst unserer Kunden", Reiseclub-Zentrale z.H. Claudia Fischer (Jan. 2011)
- "Claudia Fischer VIP Kunden-Betreuung" Reiseclub Service-Center, z.H. Claudia Fischer (Feb. 2011)
- "Grosse 40. Jubiläums-Jokerverlosung", Reiseclub z.H. Claudia Fischer (Feb. 2011)
- "DER REISECLUB Reisen mit persönlicher Note!" Reiseclub Abt. Geburtstags-Geschenke (März 2011)
- "Frohe Ostern", Reiseclub-Direktion, z.H. Karl Heinz Bauer (April 2011)
- "Großes Geburtstags-Bingo im Reiseclub", Reiseclub, Abt. Geburtstags-Bingo (April 2011)
- "Moneyback Prämien-Depot", Reiseclub, Abt. Prämien-Depot, z. H. Klaus Berger (April 2011)
- "Große Frühlingsaktion 2011", Reiseclub, z. H. Karin Schneider (April 2011)
- "GROSSE BONUS-VERLOSUNG", Reiseclub Abt. Jubiläums-Aktionen (Mai 2011)
- "Aktion ERS-Travel 3000", Der Reiseclub Abt. ERS-Travel 3000 (Mai 2011)
- "Claudia Fischer", Der Reiseclub Abt. Privilegierte Kunden (Juni 2011)
- "Gewinnvergabe-Komitee", Reiseclub, z. H. Rolf Dieter König (Juni 2011)
- "Claudia Fischer - Das große Jubiläums-Sponsorenpaket", Reiseclub, Abt. Privilegierte Kunden (Juni 2011)
- "Claudia Fischer Geburtstags-Gala", Reiseclub z.H. Claudia Fischer (Juli 2011)
- "Die neue HAPPY DAY BOX ist da!" Reiseclub, z. H. Maria Ullmann (Juli 2011)
- "Moneyback Prämien-Depot", Reiseclub, Abt. Prämien-Depot, z. H. Klaus Berger (Juli 2011)
- "Das große Reiseclub-Sommerfest 40", Reiseclub, z. H. Claudia Fischer (August 2011)
- "Große Schlemmerfahrt mit Bauernmarkt", Reiseclub, Claudia Fischer (Sept. 2011)
- "Große Reiseclub Herbst-Aktion", Reiseclub, Abt. Privilegierte Kunden (Sept. 2011)
- DIE GROSSE DANKESCHÖN AKTION", Reiseclub, z.H. Claudia Fischer (Okt. 2011)
- "PRÄMIEN-VERGABE-KOMITEE", Reiseclub, z.H. Sebastian Schneider (Okt. 2011)
- "Zum Jahresende sagen wir "DANKESCHÖN"", Reiseclub, z.H. Claudia Fischer (Nov. 2011)
- "Einladung zur Neujahrsparty" - Reiseclub z.H. Claudia Fischer (Dez. 2011)
- "40 Jahre Vereins-, Club- und Sponsorenreisen" - Reiseclub Abt. Geburtstags-Geschenke (Jan. 2012)
- "Ich habe eine tolle Neujahrs-Überraschung für Sie!" - Reiseclub z.H. Claudia Fischer (Jan. 2012)
- "Wir haben Geburtstag ... feiern Sie mit uns! 41 Jahre Reiseclub" - Reiseclub z.H. Claudia Fischer (Jan. 2012)

DIE EINLADUNGEN WEISEN DIE TYPISCHEN MERKMALE AUF, DIE EINE UNSERIÖSE VERANSTALTUNG ERWARTEN LASSEN. IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Hinter den Einladungen steht einen Firmengruppe aus Molbergen. Diese besteht aus mehreren Personen- bzw. Kapitalgesellschaften. Mit welcher Fa. genau es der Empfänger der Einladung zu tun hat, kann er aber nicht erkennen, da die in den Briefen genannten Bezeichnungen keine tatsächlich existierenden Firmen sind.
An Stelle einer zustellfähigen Anschrift sind lediglich Postfachadressen genannt. Selbst über die eine Anschrift mit Straße und Hausnummer ist eine eindeutige Identifizierung der Verantwortlichen nicht möglich, da in der Industriestraße 11, Molbergen, sieben Firmen ansässig sind, von denen mindestens fünf unter anderem die Bezeichnung "Goltex" im Firmennamen führen. In mindestens zwei der oben angeführten Einladungen taucht auch das Firmen-Kürzel „ITC“ auf. Eine GmbH mit diesem Kürzel im Namen ist unter der Anschrift Industriestraße 11, Molbergen, ansässig. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich aber nicht eindeutig zu erkennen.

2. VERSPRECHEN VON VERLOSUNGEN, GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Einladungsempfänger, denen der Absender durchaus unbekannt ist, werden
- als „treue Reisegäste“ angesprochen,
- als "VIP-Kunden" zur "Jubiläums-Gala" aus Anlass "38-jähriges Jubiläum" geladen,
- als "Gewinner" begrüßt, wobei der Gewinn lediglich nebulös beschrieben wird. So oder ähnlich sind die Schreiben formuliert.
Zahlreiche Artikel aus Haushalt, Körperpflege, Konsumelektronik, Werkstatt usw. werden als „Treue-Geschenke“ ausgelobt. Achtung: Das ist eine Falle. Übersetzt man den Begriff „Treue“ aus dem „Kaffeefahrten-Deutsch“ ins normale Deutsch heißt das, nur wer etwas kauft oder bucht, erhält ein Geschenk, dass er durch den überteuerten Preis für die gekaufte Ware oder die gebuchte Reise natürlich mitbezahlt hat, denn die Firmengruppe aus Molbergen ist natürlich kommerziell ausgerichtet, hat nichts zu verschenken und will Gewinne machen. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Immerhin: Wer die Einladungen genauer liest, wird feststellen, dass man zu einer „Reiseprogrammvorstellung und Product-Promotion“ eingeladen wird. Damit geben die Veranstalter schon zu, dass es sich um eine Kaffeefahrt handelt.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne bis zu vier weitere Personen mitbrigen.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Drei der im Betreff bezeichneten Adressen sind auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Das ZDF hat die "Fa. GOLTEX" in einem Bericht über unseriöse Kaffeefahrten auch bereits genannt.
Zudem gibt es Berichte auf der Internetseite www.antispam.de.
Am 6. Oktober 2007 hatte das Hamburger Abendblatt einen Bericht über eine Kaffeefahrt der Firmen-Gruppe aus Molbergen veröffentlicht. Hiernach wurde den Teilnehmern ein "HydroSana Fußbad" angeboten. Das solle im Internet bis zu 2699 Euro kosten, wurde den Teilnehmern eingeredet. Auf der Fahrt wurde es dann für 999 Euro tatsächlich angeboten. Das ZDF besorgte einer Dame, die ebenfalls teilgenommen hatte, das gleiche Produkt im Handel für 99 €!
Die Links zum Filmbericht des ZDF und zum Artikel im Hamburger Abendblattes finden Sie am Ende dieses Beitrages.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass die Ziele der Fahrten ziemlich unbestimmt sind. Es sind lediglich Regionen genannt. Zum Beispiel:
- „Märkische Heide“,
- „Naturpark Vogelsberg“,
- „Naturpark Knüllwald“,
- „Hersfelder Land“,
- "Naturpark Bergstrasse",
- "Naturpark Dammer Berge",
- „Erholungsgebiet Fuldatal“,
- "Naturpark Dammer Berge"
- "Naturpark Bergstraße".
Durch diese unbestimmten Angaben, verhindern bzw. erschweren die Verantwortlichen Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern.

6. WAS SONST NOCH AUFGEFALLEN IST
Uns liegen optisch zwei sehr unterschiedliche Einladungen unter den Überschriften „Der Reiseclub“ einerseits und „Großer Schwarzwälder Nachmittag im Reiseclub“ anderseits vor. Es fällt auf, dass
- Abfahrtsdatum,
- Abfahrtsuhrzeit und
- Abfahrtsort
identisch sind. Es wird offenkundig durch zwei verschiedene Einladungen zur gleichen Fahrt eingeladen.

BESONDERHEITEN DER EINLADUNG "MONEYBACK"
Die Einladung unter der Bezeichnung "Moneyback" ist im Briefkopf einem Scheck nachempfunden. Dort heißt es "Sie erhalten gegen diesen Scheck ... 15.530". Es fehlt allerdings die Wärungsbezeichnung. Es handelt sich nur um Wertpunkte. Auch hier liegt wieder eine Irreführung vor. Die Hinterleute versuchen wiederum nur die Menschen zu Ihrer Verkaufsfahrt zu locken.

+++ 8. NACHTRAG VOM 21. JAN. 2009 +++ NEUE ADRESSE IN CLOPPENBURG
Erstmals erscheint eine Einladung mit Cloppenburger Postfach. Diese wird uns aus Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Dieses oben unter Nr. 32 geführte Schreiben ist bis auf die Adresse in der Antwortpotkarte identisch mit der Nr. 29. Beinahe überflüssig zu erwähnen, dass das Postfach 2255 in Clopppenburg auch in der Warn-Liste der Verbaucherzentrale Hamburg geführt wird.

+++ NACHTRAG VOM 13. FEB. 2009 +++ Eine Einladung - vier Adressen
In Bronze gehalten ist der Druck auf der Einladung unter der Überschrift "Große Jubiläums-Gala 38 Jahre". Diese Einladungen sind praktisch identisch bis auf die Adressen in den Antwort-Postkarten. Beachtliche vier verschiedene liegen hier vor und zwar
- Postfach 1136, 49693 Molbergen,
- Postfach 1201, 49693 Molbergen,
- Postfach 1111, 49693 Molbergen und
- Postfach 1137, 49603 Quakenbrück.

+++ NACHTRAG VOM 18. FEB. 2009 +++ BESONDERHEIT DER EINLADUNG NR. 34 - EMPFÄNGER HAT GEBURTSTAG
Der ITC/Goltex-Gruppe ist das Geburtsdatum des Empfänger bekannt. In der Einladung zur Fahrt im Februar 2009 ist oben rechts ein Kalenderblatt mit dem Geburtstag des Empfänger eingeblendet.

+++ NACHTRAG VOM 2. SEPTEMBER 2009 +++ CLAUDIA FISCHER IST EIN MARKENNAME!
Wer bisher glaubte, einen Anruf oder die Einladung von der freundlichen Frau Claudia Fischer bekommen zu haben, täuscht sich wahrscheinlich, denn Claudia Fischer ist eine Marke, die unter der Nr. 302008063708 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Ob es auch eine Person dieses Namens bei der Fa. Goltex Reisen GmbH & Co. KG, 49696 Molbergen, gibt, die Inhaberin der Marke ist, ist unklar.

+++ NACHTRAG VOM 24. SEPTEMBER 2009 +++ ÄLTERES PAAR KAUFT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
Für rund 1.250 € hat ein älteres Paar bei der ITC-Goltex-Gruppe ein Nahrungsermänzungsmittel gekauft. Dieses wurde exklusiv für ein Unternehmen der Gruppe hergestellt. Der Verbraucher hat keine Möglichkeit einen Preisvergleich durchzuführen.

+++ NACHTRAG VOM 8. NOVEMBER 2010 +++ SAT1 "Akte" stellt Firma zur Rede
Eine Frau mistet die Wohnung ihrer verstorbenen Großmutter aus und stößt auf Berge von Waren, die auf Kaffeefahrten erstanden wurden. Bis zu 20.000 € soll die alte Dame ausgegeben haben. Teilweise war Ratenzahlung vereinbart. Vereinzelt tauchen Kaufbelege auf. In einer (hier ging es um eine Reise) steht auch die ITC-Goltex-Gruppe. Sie wurde von Sat1 zur Rede gestellt, äußerte sich später aber nur über einen Anwalt, der die Seriösität des Unternehmens betont hat.

LINKS
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"Niedersächsische Treuhand"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Karin Ludwig, NIEDERSÄCHSISCHE TREUHAND, Postfach 19 25, 49649 Stapelfeld
- "Niedersächsische Treuhand", Postfach 1721, 49647 Stapelfeld

Warnung erstmals veröffentlicht am 21. Oktober 2011.
Seither bereits 10 Mal ergänzt, zuletzt am 25. Januar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- unserem Lahn-Dill-Kreis in zahlreichen Fällen,
- dem Landkreis Dahme-Spreewald,
- dem Landkreis Oder-Spree,
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (alle drei Brandenburg),
- dem Enzkreis (Baden-Württemberg),
- Wolfsburg (Niedersachsen),
- unserem Nachbar-Landkreis Limburg-Weilburg,
- dem Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz,
- Weimar in Thüringen,
- dem Landkreis Leipzig,
- dem Landkreis Bautzen,
- der Stadt Bautzen (alle drei in Sachsen),
- Dresden in drei Fällen,
- Hamburg in zwei Fällen,
- Duisburg (NRW) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Karlsruhe (BW),
- dem Salzlandkreis,
- dem Landkreis Jerichower Land (beide Sachen-Anhalt),
- dem Oberbergischen Kreis (NRW) und den Landeshauptstädten
- Stuttgart,
- Hannover,
- Düsseldorf und
- dem Regionalverband Saarbrücken ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht. Uns liegen derzeit 32 Stück - natürlich alle mit identischem Inhalt und der Postfach-Nr. 1925 - vor. Nicht mitgezählt sind eine Vielzahl von Anrufen hierzu und Mails, denen die Lügen-Post nicht beigefügt war.

Im Dezember 2011 taucht im Landkreis Wolfenbüttel die erste Einladung mit der in 7121 geänderten Postfach-Nr. auf. Weiterhin erhalten wir diese Variante der verlogenen Mitteilung von Bürgern aus
- dem Kreis Mettmann,
- Solingen,
- dem Landkreis Unna (alle drei NRW),
- dem Landkreis Bad Kreuznach (RLP) und
- Saarbrücken.

Was auffällt
Innerhalb von etwa 10 Tagen erreichten uns zu Beginn Einladungen von Menschen aus neun verschiedenen Bundesländern. Offenbar wurde eine sehr große Zahl an Gewinnmitteilung innerhalb kürzester Zeit großräumig versandt.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"Informationszentrale für Bargeldgewinne"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Busevents, Postfach 11 23, 49360 Vechta
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen

Warnung erstmals veröffentlicht am 30. September 2011.
Seither drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. Januar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Kiel,
- dem Landkreis Wolfenbüttel,
- dem Heidekreis (beide Niedersachsen) in zwei Fällen und
- dem Kreis Unna (NRW) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"BIO-Köstlichkeiten frisch geerntet!"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- MF-Laris, Aktiv & Vital, Postfach 31 13 21, 10643 Berlin

Warnung erstmals veröffentlicht am 24. Januar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns in zwei Fällen aufmerksame Bürger aus
- Rostock und
- der Städteregion Aachen …
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 erstmals online. Seither haben wir fast 2.600 derartiger Einladungen aus der Bevölkerung zugespielt bekommen. Diese Schwindel-Post haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und anderen Ordnungsämtern. Insofern verfügen wir über einiges Wissen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"20.000,00 Euro-Gewinnspiel Jackpot-Bargeldregen" oder
"10.000,00 Euro-Gewinnspiel Jackpot-Bargeldregen"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Buchungsservice, Postfach 10 16 65, 04016 Leipzig,
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf,
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen,
- Dienstleistungen und Werbung, Postfach 60 07 06, 14407 Potsdam

Warnung erstmals veröffentlicht am 16. September 2011.
Seither drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 23. Januar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt,
- dem Landkreis München,
- dem Landkreis Harz, ebenfalls Sachsen-Anhalt,
- Rostock ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Herzlich Willkommen im Kreise der Gewinner!"
mit folgender Postfach-Adresse:
- Harald Keller, Postfach 1566, 49645 Vahren

Warnung erstmals veröffentlicht am 17. November 2011.
Einmal ergänzt am 10. Januar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Rostock und
- Solingen
ihre verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Sonderfahrt ... "
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Busevents, Postfach 11 23, 49360 Vechta

Warnung erstmals veröffentlicht am 10. Januar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus Solingen seine verkappte Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 erstmals online. Seither haben wir fast 2.600 derartiger Einladungen aus der Bevölkerung zugespielt bekommen. Diese Schwindel-Post haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und anderen Ordnungsämtern. Insofern verfügen wir über einiges Wissen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Schöne Reise Welt AG"
Warnung veröffentlicht am 9. Januar 2011.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. Verschleierung der wahren Identität
Die Fa. „Schöne Reise Welt AG" ist frei erfunden. Eine zustellfähige Adresse fehlt völlig. Die tatsächlich Verantwortlichen verschleiern ihre Identität. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
Dass die Schwindler sich als Fischer, Käsehersteller, Touristikunternehmen, Bauer oder sonstiger Lebensmittel produzierender Betrieb ausgeben ist normal, stimmt bloß nie.

2. Versprechen von Geschenken und anderen Zuwendungen
Lebensmittel und einige andere Produkte werden den Teilnehmern versprochen. Aber Achtung: Die Sachen werden als Treue-Prämie offeriert. Achtung Trick: Treu aus dem Blickwinkel der Schwindler ist nur, wer auch etwas kauft und zwar in aller Regel heillos überteuerte Ware, die angeblich gut für die Gesundheit sein soll. Dazu unten mehr. Wer diese Ware kauft, bezahlt etwaige „Geschenke“ natürlich mehr als mit.

Weiterhin wird Paaren, die länger als 25 Jahre verheiratet sind, ein Sponsoren-Scheck von 499 € versprochen. Hier zeigt die Erfahrung, dass dieser für heillos überteuerte Ware eingesetzt werden muss und damit tatsächlich wertlos ist.

3. Unsere Erfahrungen
Wir kennen diese Art von Einladungen. Seit rund sieben Jahre kontrollieren wir jede uns bekannt gewordene derartige Veranstaltung. Sie waren allesamt illegal. Nicht eine einzige war angemeldet. Wir haben fast immer Bußgeldverfahren eingeleitet. In allen Fällen wurde überteuerte Ware, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich für mehrere Hundert Euro oder auch vierstellige Beträge angeboten. Dabei wurden die Teilnehmer durchweg belogen und betrogen. Immer wenn wir, teilweise mit Hilfe der Polizei, eingeschritten sind, haben Menschen, die etwas gekauft hatten, die Gelegenheit genutzt, ihre Kaufverträge zu widerrufen. Wie auch auf Kaffeefahrten werden den Besuchern solcher Werbeverkaufsveranstaltungen Magnetfeldmatten oder auch Nahrungsergänzungsmittel als „Therapie“ oder „Kur“ aufgeschwatzt und zum durchschnittlich 30- bis 50-fachen der Einkaufspreise, die wir teilweise kennen, verkauft. Teilweise standen auf den Kaufverträgen weitere Scheinfirmen zum Teil im Ausland. Bezahlt dann ein Kunde mit Bargeld, sieht er unter Umständen vom Geld auch dann nichts mehr wieder, wenn er vom Vertrag zurücktritt. Die Veranstalter selbst, die sich „Sprecher“ nennen waren in aller Regel polizeibekannt. Gegen viele waren schon zuvor Bußgelder von anderen Behörden verhängt worden. Dieser Berufsstand hat mit rechtstreuem Verhalten nichts am Hut. Deswegen möchten wir mit allem Nachdruck vor solchen Veranstaltungen warnen.

4. … und was man als Verbraucher tun kann
Informieren Sie rechtzeitig das Ordnungsamt, das für den Veranstaltungsort zuständig ist. Wenn Sie mutig sind, können Sie sich dem Ordnungsamt auch als Informant zur Verfügung stellen, weil die Ordnungsbehörde fast nur mit Hilfe von Helfern aus der Bevölkerung in die Lage versetzt wird, ein Bußgeld festzusetzen. Stimmen Sie mit dem Ordnungsamt das Vorgehen gegen die Schwindler ab. Ist das betroffene Ordnungsamt unsicher oder unerfahren, geben wir gerne Tipps.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Merkblatt. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.

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"Auszahlungskanzlei Dr. Frank Schulze & Partner"
mit folgender Postfach-Adersse in der Antwortkarte:
- Buchungsservice, Postfach 10 16 65, 04016 Leipzig

Warnung erstmals veröffentlicht am 6. Januar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus Rostock seine verkappte Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 erstmals online. Seither haben wir fast 2.600 dersrtiger Einladungen aus der Bevölkerung zugespielt bekommen. Diese Schwindel-Post haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und Ordnungsämtern. Insofern verfügen wir über einiges Wissen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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Einladungen in den verschiedensten Aufmachungen mit folgender Postfach-Adresse:
- FFO - Service Büro, Postfach 560208, 60407 Frankfurt oder
- TF-Service-Büro mit gleicher Postfach-Adresse
kursieren bundesweit häufig wiederkehrend.


Diese Warnung wurde an dieser Stelle erstmals veröffentlicht im September 2008.
Seither wurde sie ungezählte Male überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 2. Januar 2012.

Nehmen Sie an den Fahrten nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden. Wie unseriös die Anglegeneheit ist, belegen zwei Teilnehmerberichte und drei Berichte in Medien, die wir unten wiedergegeben haben.

Einladung unter dem genannten Postfach und mit der Bezeichung FFO kuriseren immer wieder. Sie werden in diesem Warnlisten-Eintrag zusamengefasst.
Folgende Einladungen liegen hier vor (Bezeichnungen im Briefkopf - Erscheinungsdatum):
1. Valtentins-Treff 2009 - Einladung exklusiv für Sie! - Feb. 2009
2. Frühling ist wieder da! - Feb. 2009
3. FFO Vertrauen von Anfang an VIP VIP-FFO heißt VIP-Geschenke für Sie! - März 2009
4. "Mein Herz schlägt für meine Wähler" - August 2009
5. "FFO & Fichtenhof" - August 2009
6. "Frohe Weihnachten" - November 2009
7. "Exklusiver Diamantring - Ist er in Ihrer Schmucktruhe? - November 2009
8. "Entschuldigung" - Februar 2010
9. "Hochzeits-Vesper" - Silberhochzeit - April 2010
10. "Einladung für Sie, Frau XXX; zur Übergabe Ihrer persönlichen Geschenke!" - Mai 2010
11. "Jetzt weltmeisterlich absahnen" - Mai 2010
12. "Blühendes Landleben" - Juni 2010
13. "Super-Sommer-Vorteile" - Juli 2010
14. "FFO & Fichtenhof" - August 2010
15. "Persönliche Einladung für Gold-Club-Mitglieder" - September 2010
16. "Jubiläums-Lebkuchenfahrt" - September 2010
17. "MEIN SCHÖNES OKTOBERLAND" - September 2010
18. "Weihnachtswünsche werden wahr" - November 2010
19. "1.1.11 Das neue Jahr beginnt mit einer Schnapszahl" - Dezember 2010
19. "Den Start in Ihr Glücksjahr nicht verpassen" - Januar 2011
20. "Königliche Hochzeit - Fürstliche Geschenke für Sie! - April 2011
21. "Gute alte Zeit / Einladung zur D-Mark Feier" - Juni 2011
22. "2011 - Große Lebkuchenfahrt" - Oktober 2011
23. "VIP Weihnachtsfeier" - November 2011
24. "Einladung zur Guten-Laune-Neujahrsfeier mit Sektempfang" - Dez. 2011
25. " Persönliche Einladung zu Sektempfang und VIP Neujahrs Gala 2012" - Dez. 2012

DIE EINLADUNGEN WEISEN REGELMÄßIG EINIGE TYPISCHE MERKMALE AUF, DIE EINE UNSERIÖSE VERANSTALTUNGEN ERWARTEN LASSEN. IM EINZELNEN:

1. UNKLARE ANGABEN ZUR WAHREN IDENTITÄT
Gemeinsam ist den Einladungen, dass in Ihnen nur die Bezeichnung "FFO" und Frankfurt genannt wird. Im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt ist eine Fa. Schöne FFO Welt Reisen GmbH eingetragen. Ob zwischen beiden eine Beziehung besteht, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ist aber wahrscheinlich, da in beiden gleichermaßen mit Klaus-J. Schmitt der gleiche Verantwortliche - auch als Clubpräsident bezeichnet - genannt wird.

Fragwürdig ist, dass an Stelle einer zustellfähigen Anschrift oft nur eine Postfachadresse genannt ist. Zudem fehlen in der Einladung die Angaben zur Rechtsform der Fa., zur Handelsregisternummer und zur Geschaftsführung. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich von daher nicht eindeutig zu erkennen. Zudem wird, wenn es sich um eine GmbH handelt, gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In jeder Einladung werden dem Empfänger diverse Gewinne und Geschenke versprochen.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
Immerhin: In den Einladungen wird - zumindest der sehr aufmerksame Empfänger - darauf hingewiesen, was er zu erwarten hat, nämlich eine "Reise- und Produktshow" oder eine "Neuheitenshow".

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Möglichkeit andere Personen mitbringen.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen. Auch wir haben in der Vergangenheit bereits öfter vor FFO gewarnt. Die entsprechenden Eintragungen wurden aber gelöscht und an dieser Stelle zusammengefasst.

5. PRESSE UND MEDIEN WARNEN
Es gibt Presseberichte und vor allen Dingen ist SAT1 FFO bereits zweimal mit versteckter Kamera auf die Pelle gerückt und hat das, was wir befürchtet haben und was durch einen unten wiedergegebenen Teilnehermbericht bereits belegt wurde, nochmals bestätigt.

+++ TEILNEHMERBERICHT VOM 7. JULI 2008 +++
Eine 52-jährige Dame sprach am 25. Juni 2008 bei uns vor und berichtete von der Kaffeefahrt mit FFO ins nördliche Rheinland-Pfalz, an der sie teilgenommen hatte.
Sie betonte wiederholt, dass Sie es nicht verstehen könne, dass Leute bei solchen Veranstaltungen immer wieder mitfahren und auch immer wieder etwas kaufen würden. Sie selbst sei schon zweimal mitgefahren und würde es kein drittes Mal mehr machen.
Der Bus kam 7 Minuten früher als angekündigt. Der Busfahrer wusste nicht genau, wo er lang fahren musste, um die angegeben Haltestellen zu erreichen und ließ sich deswegen von einigen Businsassen den Weg zeigen.
Der Bus war nur halbvoll und es saßen nur Senioren mit im Bus. Die Dame war mit ihren 52 Jahren mit Abstand die jüngste Teilnehmerin. Die Busfahrt endete in einer Gaststätte im nördlichen Rheinland-Pfalz. Dort bekam zunächst jeder ein Frühstück, was aus zwei belegten Brötchenhälften und einem Kaffee bestand.
Nach dem Frühstück stellte ein Veranstalter, welcher die komplette Veranstaltung leitete, einige Produkte vor. Die Teilnehmer wurden meistens geduzt. Ältere Damen wurden auf ihr jugendliches Aussehen angesprochen und des öfteren „Schätzchen“ genannt.
Im Saal saßen ca. 50 Teilnehmer. Es waren zwei Busse zu dieser Veranstaltung gekommen.
Unter den vorgestellten Produkten war auch ein Nahrungsergänzungsmittel. Dieses hatten sie seit diesem Jahr wohl neu im Sortiment. Das Nahrungsergänzungsmittel was sie noch im Vorjahr angeboten hatten, musste man jedes Jahr erneut einnehmen, damit es seine Wirkung entfalten konnte. Es kostete damals 998 Euro. Das, was sie dieses Jahr anbieten, müsse man nur alle 5 Jahre einnehmen und es kostet 1.700 Euro. Aber da man es ja nur alle 5 Jahre kaufen müsse, würde man jede Menge einsparen.
Nach der Vorstellung der Produkte bekam jeder, der Interesse an einem Nahrungsergänzungsmittel hatte, einen Reservierungsgutschein. Das heißt, man nimmt diesen Gutschein mit nach Hause und kann sich dann ein viertel Jahr lang überlegen, ob man dieses Produkt kaufen will oder nicht und dann gegebenenfalls diesen Gutschein einlösen oder auch nicht.
Dann folgte das Mittagessen. Das Frühstück und das Mittagessen waren umsonst. Es mussten nur die kalten Getränke selbst gezahlt werden. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, sich auf eigene Kosten einen Nachtisch und nachmittags Kaffee und Kuchen zu bestellen.
Nach dem Mittagessen kam der Veranstalter noch einmal auf die Nahrungsergänzungsmittel zu sprechen. Er ging mit dem Preis etwas runter und sagte, dass auf Grund des niedrigen Preises die Teilnehmer jetzt schon etwas davon kaufen sollten und nicht erst im nächsten viertel Jahr. Eine Rücksprache seitens der Teilnehmer mit ihrem Arzt lehnte er ab.
Da aber fast niemand dieses Angebot in Anspruch nahm, wurde der Veranstalter aggressiv. Er begann die Teilnehmer zu beleidigen und brachte „blöde Sprüche“.
Einem Mann unterstellte er beispielsweise, dass er sehr gierig wäre. Er habe nämlich einer anderen Person das Essen weggegessen. Dieser Mann teilte der 52-jährigen Teilnehmerin später mit, dass seiner Ehefrau das Essen nicht geschmeckt habe und damit nichts weggeschmissen werden müsste, habe er es dann noch aufgegessen.
Trotzdem hat der Veranstalter den Rest der Veranstaltung immer wieder behauptet, dass ein gieriger Mann im Raum sitzen würde. Dieses Ehepaar hatte sich vor dem Essen, vor allen anderen, negativ zu dieser Kaffeefahrt geäußert.
Auch andere Teilnehmer, die etwas Negatives zu dieser Veranstaltung sagten oder sich über irgendetwas beschwerten, wurden von dem Veranstalter immer wieder beleidigt.
Er sagte beispielsweise auch zu einigen die nichts kauften, dass man ja nicht auf die Kosten anderer leben könne. Damit spielte er darauf an, dass sie durch diese Fahrt auch ihre Kosten zu tragen hätten und diejenigen die etwas kaufen würden, würden ihnen natürlich dabei helfen, ihre Unkosten zu decken. Und die anderen, die nichts kaufen, die würden sich somit von den „Käufern“ mitfinanzieren lassen.
Eine der Teilnehmerinnen sagte dann zum Veranstalter, dass sie schon öfters mit diesem „Unternehmen“ mitgefahren sei und dass sie insgesamt schon 5.000 Euro bei ihnen ausgegeben habe und aus diesem Grund dieses Mal nichts mehr kaufen könne. Daraufhin erwiderte der Veranstalter, dass wenn man in eine Gaststätte gehen würde, man auch nicht einfach sagen könne, ich esse heute nichts bei Ihnen, aber da ich in der Vergangenheit schon soviel Geld bei ihnen gelassen habe, werde ich heute nichts bestellen. Der Gastwirt muss ja schließlich auch von irgendetwas leben. Auch diese Dame wurde für den Rest der Veranstaltung immer wieder negativ angegangen. Und das, obwohl die Dame in der Vergangenheit dort immer etwas gekauft hat.
Teilnehmer die interessiert waren und auch etwas gekauft haben, wurden freundlich behandelt. Mit ihnen machte der Veranstalter seine Späßchen. Zum Beispiel sagte er zu einer ca. 80-jährigen Dame: „Na Schätzchen, du hast sicher einen zwanzigjährigen Freund, so gut wie du aussiehst!“. Oder er fragte eine Dame, ob der Mann neben ihr auch ihr Ehemann sei. Sie verneinte dies und sagte, dass es aber ihr Partner sei. Daraufhin meinte der Veranstalter: „Ah, dann habt ihr ja noch Sex!“. Wie sich später rausstellte, war diese Bemerkung der Frau sehr unangenehm.
Eine Teilnehmerin fragte nach, was denn mit dem auf der Einladung versprochenen Hochdruckreiniger sei. Sie wurde immer darauf verwiesen, dass es den erst am Ende der Veranstaltung geben würde und wurde ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr freundlich behandelt. Außerdem teilte man ihr schließlich mit, dass der Hochdruckreiniger nur an Kunden ausgehändigt würde. Es handelte sich auch nicht um das versprochene Markenprodukt, sondern um ein günstiges Produkt.
Auf dieser Veranstaltung wurden Staubsauger, Betten, Kochgeräte, Nahrungsergänzungsmittel und Kleinartikel angeboten. Der günstigste Kleinartikel war eine Tube Zahnpasta zum Preis von 5 Euro.
Am Ende der Veranstaltung bekam noch jeder ein Lebensmittelpaket von geringem Wert und die Teilnehmer wurden wieder nach Hause gefahren. Während der Rückfahrt hatte der Busfahrer noch erwähnt, dass der ursprüngliche Ausflug nach X.... aus Zeitgründen nicht stattfinden konnte.
In dem Bus, der nach Wetzlar fuhr kam es noch zu einigen Problemen. Eine Dame ging nach vorne zum Fahrer und bat ihn, dass er sie an einer für sie günstigen Haltestelle aussteigen lassen möge. Der Fahrer wurde ungeduldig und drängte sie, sich sofort wieder hinzusetzen, es sei zu gefährlich. Kurz zuvor hatte er noch etliche Minuten lang bei einer kurvenreichen Autobahnabfahrt und einem Verkehrskreisel mit seinem Kind per Handy telefoniert. Das erschien ihm nicht zu gefährlich zu sein. Die Frau wurde weiter von dem Fahrer und anderen Mitfahrern beschimpft und beleidigt. Ein älterer Herr drohte mit dem Stock. Der Fahrer befahl ihr darauf hin, an einer weit entfernten Haltestelle auszusteigen. Kurz danach ließ er andere Fahrgäste an einer Wunschhaltestelle aussteigen, strich dafür aber eine Haltestelle, die noch am Morgen angefahren worden war. Das war für einen anderen Mitfahrer sehr ungünstig, denn dort wollte ihn seine Frau abholen. Es war eine sehr negative Stimmung und ein großes Durcheinander.
Nach diesem Zwischenfall verließ auch unser Informant den Bus. Er traf nach etwa 12 Stunden, um 19:20 Uhr, wieder zu Hause ein.

+++ NACHTRAG vom 12. Jan. 2009 - FFO verteilt wertlose Gutscheine +++
FFO hat zusammen mit einer Einladung zur Kaffeefahrt einen Gutschein über 50 € versandt. Dieser sollte angeblich bei einer ganzen Reihe namhafter Unternehmen einzulösen sein z.B. bei Karstadt, C&A, Obi, Kaufhof, Quelle. Eine kritische Verbraucherin ist der Sache nachgegangen. Wie nicht anders zu erwarten war, hatten die genannten Unternehmen davon keine Kenntnis. Der Gutschein ist wertlos. Darüber berichtete die Gießener Allgemeine am 7. Jan. 2009. Einen Link zum online verfügbaren Beitrag finden Sie ganz am Ende dieses Beitrages.

+++ NACHTRAG VOM 4. Feb. 2009 - SAT1 "AKTE 09" berichtet +++
Gestern war in SAT 1 ein Bericht über eine Kaffeefahrt zu sehen, zu der unter "FFO", Frankfurt eingeladen worden war. Die Masche war dreist. Der Werbsprecher gestand ein, man habe in der Vergangenheit Fehler gemacht und gelogen, um dann mit einer weiteren Lüge, dem so genannten Apothekentrick (Details dazu in unserem Merkblatt, siehe Link unten) nämlich, die Senioren zum Kauf eines Aloe-Vera-Drinks für 748 € (!) zu verleiten .
Ganz nebenbei: Das versprochene Mittagessen mussten die Teilnehmer selbst zahlen. Nachdem sich das Kamerateam zu erkennen gegeben hatte, trat der Werbesprecher die Flucht an.
Zitate aus dem Filmbericht:
"Wahrheit wird nicht geduldet", als ein Verbraucherschutzanwalt in der Veranstaltung Kritik übte und Lügen aufdeckte und entsprechend unfreundlich angegangen worden war.
"Wir waren schon vor sieben Jahren nicht erwünscht", mit Bezug auf einen ähnlichen Filmbericht über "FFO" aus dem Jahre 2002.

+++ NACHTRAG VOM 8. APRIL 2009 - SAT1-Akte 09 berichtet erneut +++
Gestern nahm sich SAT1 erneut FFO vor. Mit verstecktener Kamera verfolgte der Sender eine Veranstaltung von FFO. Angeboten wurde das Nahrungsergänzungsmittel DYNA VITAL, das in der Apotheke für 1.598 € zu bekommen sei. FFO arbeitet also ebenfalls mit dem "Apotheken-Trick" mit der Pharma-Zentralnummer. Tatsächlich wurde das Präparat mit diesem Preis so bei den Apotheken angemeldet. Allerdings überprüft niemand Wirksamkeit geschweige denn die Preiswürdigkeit. Dieser falsche Eindruck wird von den Verkäufern aber gerne erweckt. Man nutzt also den guten Ruf der Apotheker schamlos aus, um Renter abzuzocken. So war es auch hier, denn ein Insider berichtete SAT1, dass das Mittel für nur 25 € (!!!) vom Hersteller an das Kaffeefahrten-Unternehmen verkauft wird, wobei die Kaffeefahrten-Firma sogar die Rezeptur vorgegeben habe. Zudem sprach der Informant davon, dass das Mittel wie ein besserer Vitaminsaft sei.
Der Verkäufer gaukelte den Leuten dann noch angebliche Rabatte vor: "Würden Sie sich über 500 € von der Firma freuen? Würden Sie sich über 700 € freuen?" Schlussendlich verkaufte er das Mittel, das natürlich keine pharmakologisch wirksamen Bestandtteile enthält und das auch nicht darf, da es sonst nicht frei verkauft werden dürfte, für 898 €, also für den rd. 36-fachen Einkaufspreis!
Der Verkäufer, der dann vom Kamerateam im Freien gestellt wurde, gab die Preisspanne sogar zu: "Sie haben Recht", im Übrigen hatte er für das Kamerateam nur Verachtung übrig.
Zudem war der Einladung immer noch der wertlose 50-€-Gutschein beigefügt, der angeblich bei vielen bekannten Handelsketten eingelöst werden kann. Ein Jurist von OBI stand SAT1 Rede und Antwort und kündigte juristische Schritte gegen die Verantwortlichen an. Er wollte mit Hilfe des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftkriminalität vorgehen.

+++ NACHTRAG VOM 15. November 2010 - Das Hessen-Fernsehen berichtet über Abzocke im Zusammenhang mit FFO +++
15. November 2010: Der Hessische Rundfunk berichtet in seinem Ferseh-Programm in der Sendung "Service Familie" über einen 89-jährigen Herrn aus unserem Landkreis, der bei FFO eine viertägige Reise in die Sächsische Schweiz und nach Dresden gebucht hatte. Zu seiner Überraschung erfolgte die Unterbringung in einem Hotel in Teplice, das bekanntlich in der tschechischen Republik liegt.
Am Tag nach der Anreise folgte sogleich eine Verkaufsveranstaltung im Hotel in Teplice. Der Mann ersteht einen Doppelpack Nahrungsergänzungsmittel und unterschreibt einen Vertrag über 1.108 €.
Unsere Recherchen ergeben, des es sich um ein Mittel handelt, dass im Großhandel weniger als 10 € pro Packung kostet. Glück im Unglück: Der Sohn des arglosen und gutgläubigen betagten Herrn schaltet sich ein. Das Opfer widerruft den Vertrag und das klappt auch, weil auf dem Vertrag eine tatsächlich existierende Firma aus Osterholz-Scharmbeck steht.

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"Einladung der Hauptgewinner aus dem PLZ-Gebiet ...."
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld oder
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen

Warnung veröffentlicht am 18. April 2011.
Erstmals ergänzt am 21. Dezember 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Im Frühjahr 2011 hat uns ein aufmerksamer Bürger aus Ingolstadt seine verkappte Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall war doe Postfach-Adresse in Steinfeld genannt.

Im Dezember 2011 schickt uns ein Verbraucher aus dem Landkreis Wolfenbüttel die gleiche Einladung mit einem Unterschied und der besteht in der anderen Postfach-Adresse in Neuenkirchen.

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Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Weihnachtsfahrt 2011"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf
Verbreitung der unseriösen Zuschrift auch möglich mit folgenden Adressen:
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49431 Steinfeld
- Buchungsservice, Postfach 101665, 04016 Leipzig
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen
- Busevents, Postfach 11 23, 49360 Vechta

Warnung erstmals veröffentlicht am 16. Dezember 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Krionach (Bayern) seine verkappte Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

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Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

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- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"Konten - Verwaltungszentrum" bzw. "Zentrale Gewinnabwicklungsstelle"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Zentrale Gewinnverteilung, Postfach 1325, 49751 Sögel,
- Zentrale Gewinnverteilung, Postfach 1102, 26900 Lorup oder
- Zentrale-Gewinnabwicklung, Postfach 1325, 49751 Sögel


Warnung erstmals veröffentlicht am 21. Dezember 2010.
Seither 19 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 16. Dezember 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus allen Teilen Deutschlands haben uns Ihre Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung erst ermöglicht. Wir veröffentlich an dieser Stelle ausnahmsweise nicht mehr die Verbreitungsgebiete, weil wir nach etwa 75 Stück, die uns bis Dezember 2011 zugegangen sind, festgestellt haben, dass die Gewinnmitteilung bundesweit kursiert und betroffene Haushalte etwa vier Mal im Jahr von den Schwindlern angeschrieben werden.

Besonderheiten
Beachten Sie bitte, dass die Einladungen je nach Jahreszeit ("Neujahrsempfang", "Frühjahrsauflugsfahrt", "Der Frühling zieht ein", "Adventsausstellung") und Verbreitungsgebiet geringfügig variieren. Zudem haben wir Hinweise dafür, dass diese Gewinnmitteilung überall etwa im Abstand von drei Monaten wiederkehrend in den Briefkästen der Verbraucher landet. Das ist nicht unbedingt üblich. Besonders dreist und gerissen gestaltete Gewinnmitteilungen werden in aller Regel nur ein Mal versandt. Die hier beschriebenen Gewinnmitteilungen sind hingegen "Dauerbrenner".

Ein Mal tauchte diese Art Einladung in einer bis dahin noch nicht dagewesenen besonders dreisten Form auf: Selbst Personen, die sich nicht angemeldet haben, sollten Geld bezahlen, wenn Sie der Einladung nicht folgen! Trifft das in Ihrem Fall zu, sollten Sie Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 20- bis 90-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
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"Frau Antje und die Käserei de Jong"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in den Antwortkarten:
- Postfach 91 13, 26139 Osternburg
- Käserei de Jong, Postfach 6235, 49095 Osnabrück
- Käserei de Jong, Postfach 1330, 27263 Verden


Warnung erstmals veröffentlicht am 28. September 2010.
Seither 18 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. November 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt),
- dem Landkreis Rotenburg (Wümme),
- dem Landkreis Stade (beide Niedersachsen),
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz,
- Darmstadt (Hessen),
- dem Landkreis Altenburger Land,
- dem Landkreis Weimarer Land (beide Thürigen),
- Mönchengladbach,
- dem Landkreis Leer (Niedersachsen),
- dem Landkreis Heinsberg (NRW),
- unserem Lahn-Dill-Kreis und
- unseren Nachbar-Landkreisen Gießen (Hessen),
- Siegen-Wittgenstein (NRW),
- Wiesbaden ...
- dem Landkreis Mayen-Koblenz (RLP),
- dem Main-Tauber-Kreis (BW),
- dem Landkreis Minden-Lübbecke,
- Bielefeld (beide NRW),
- dem Landkreis München und
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Seit wann ist die Schwindel-Post im Umlauf
Bereits im Jahr 2010 tauchte die Gewinnmitteilung erstmals auf. Seit Mai 2011 beobachten wir eine zweite Welle. Von der Gewinnmitteilung "Käserei de Jong" liegen uns aus dem Jahr 2010 - damals noch mit der Postfach-Adresse in Osternburg - acht Stück vor. Derzeit (Stand: 16. Dezember 2011) liegen uns weitere 39 Stück (!!!) mit der Postfach-Adresse 6235, 49095 Osnabrück vor.

Nachdem im August 2011 eine Welle von Einladungen mit der Postfach-Adresse in Osnabrück über unseren Kreis geschwappt ist, gibt es nun (Anfang November 2011) eine zweite Welle mit identischer Einladung aber anderer Postfach-Adresse, die diesmal auf das Postfach 1330, 27263 Verden lautet. Von dieser Variante liegen uns per 16. Dezember 2011 sieben Stück vor.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"Taxi Gutschein - Große Sonderaktion für unsere Gäste"
von der angeblichen Firma "Zentrale für Gewinnverteilung"

Warnung erstmals veröffentlicht am 30. November 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns in fünf Fällen aufmerksame Bürger aus
- dem landkreis Fürstenfeldbruck (Bayern),
- Düsseldorf (NRW),
- unserem Lahn-Dill-Kreis und
- dem Landkreis Limburg-Weilburg ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"Schubert - Klein - Richter"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Müller Reisen UG, Postfach 11 17, 49682 Emstek
- Schubert - Klein - Richter, Postfach 1445, 49644 Bethen
- IFZ, Kennwort "Schubert-Klein-Richter", Postfach 15 65, 49645 Bethen

Warnung erstmals veröffentlicht am 15. Juli 2011.
Seither 13 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. November 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns Bürger aus
- unserem Lahn-Dill-Kreis (sehr zahlreich),
- Mannheim,
- dem Main-Taunus-Kreis (Hessen),
- dem Landkreis Mayen-Koblenz (RLP),
- Wiesbaden,
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW),
- Ludwigshafen (RLP)
- dem Landkreis Bergstraße (Hessen),
- Stuttgart,
- dem Landkreis München,
- dem Unstrut-Hainich-Kreis (Thüringen),
- dem Landkreis Tuttlingen,
- dem Landkreis Ludwigsburg und
- Stuttgart (alle drei BW) ...
ihre jeweiligen getarnten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und diese Warnung so überhaupt erst ermöglicht. Derzeit (Stand: 25. November 2011) liegen uns 41 (!!!) - natürlich inhaltsgleiche - Exemplare vor.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"TV-Mediacenter Deutschland"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- TV-Mediacenter Deutschland, Postfach 21 34, 49651 Stapelfeld
- Medienberatung, Postfach 31 10 63, 10640 Berlin

Warnung veröffentlicht am 28. März 2011.
Seither 13 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. November 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Leipzig
- unserem Lahn-Dill-Kreis in 7 Fällen
- Mannheim (BW) in mehreren Fällen,
- Speyer (RLP) - bereits zum zweiten Mal,
- dem Hochtaunuskreis (HS)
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW),
- Karlsruhe,
- Berlin,
- Augsburg,
- dem Landkreis Greiz (TH),
- dem Landkreis Siegen-Wittgenstein (NRW),
- dem Landkreis Barnim (Brandenburg),
- dem Landkreis Unna in zwei Fällen,
- dem Landkreis Gütersloh (beide NRW),
- Neubrandenburg (M-V)
- dem Bodenseekreis,
- Hamm,
- dem Landkreis Warendorf (beide NRW),
- München,
- Mannheim,
- dem Rems-Murr-Kreis (BW) Mitte November 2011
- Wuppertal (NRW) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht. Derzeit (Stand: 25. Nov. 2011) liegen uns 37 Stück vor.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen.

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"Umwelt - Energie"
mit folgender Postfach-Adresse in der Teilnahme-Postkarte:
- Energie-Umfrage, Postfach 9043, 26138 Oldenburg

WARNUNG

Veröffentlicht am 3. November 2011.

Wir warnen vor der Teilnahme an dem Rätsel aus mehreren Gründen:

1. Frühere „Energie-Umfrage“-Rätsel waren unseriös. Wer daran teilnahm, erhielt später eine Gewinnmitteilung. Die vom Empfänger der Gewinnmitteilung vorher ausgefüllte Teilnahmepostkarte war in die Gewinnmitteilung eingeblendet. Am Ende wurden die „Gewinner“ aber nur zu einer der berühmt-berüchtigten Kaffeefahrten eingeladen, bei der die unbedarften gutgläubigen älteren Teilnehmer übel abgezockt wurden. Die Gewinne gab es natürlich nicht.

2. In einem Begleitschreiben heißt es, „wir sind ein junges, erfolgreiches, expandierendes Unternehmen aus der Energiebranche“. Da stellt sich doch die Frage warum sich die Unbekannten hinter einer Postfach-Adresse verstecken und weder eine zustellfähige Anschrift, noch eine Handelsregisternummer, noch einen Geschäftsführer angeben. So etwas wie eine Firma „Energie-Umfrage“ oder „Umwelt-Energie“ gibt es natürlich nicht und da die Deutsche Post von Postfach-Mietern eine eindeutige Identifizierung nicht verlangt, bleiben die Verantwortlichen im Dunkeln.

3. Auch bei den früheren unseriösen Gewinnspielen wurden Postfach-Adressen im Raum Cloppenburg/Oldenburg verwendet (PLZ-Bereiche 49 und 26). Die Gegend gilt zudem als Hochburg der Kaffeefahrten-Branche.

4. Rund fünf Jahre nachdem sie bei einem „Energie-Umfrage“-Rätsel mitgemacht hatten, erhielten viele Teilnehmer aus unserem Landkreis Werbepost eines unseriösen Reisevermittlers. Dieser Werbesendung war sogar ein Teil der damaligen Teilnahmepostkarte beiegfügt, was natürlich die Glaubwürdigkeit der Schwindel-Post gesteigert hat. Das Reiseunternehmen gratulierte zum Gewinn einer Reise. Die aber war mit erheblichen Folgekosten verbunden und damit keineswegs kostenlos oder gewonnen. Gegen die Firma aus Bayern ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eingeschritten. Danach tauchte die gleiche Werbepost wieder auf. Diesmal trug sie die Absenderangaben einer Reisevermittlungsfirma mit Sitz in der Schweiz. Die Geschäftsräume sollen sich angeblich in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes befinden. Ein Schalk, wer böses dabei denkt.

5. Übrigens: Das Lösungswort in den früheren unseriösen „Energie-Umfragen“ und in dem aktuellen Rätsel ist das gleiche!

Lange Rede kurzer Sinn: Wer an dem Rätsel teilnimmt, muss davon ausgehen, dass mit seiner Adresse gehandelt wird und er in größerem Stil unseriöse Werbepost erhält. Das es die ausgelobten Gewinne überhaupt gibt, darf bezweifelt werden.
[mehr]
"LOTTO Service"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
Herbert Schneider, LOTTO Service, Postfach 12 05, 49642 Lankum

Warnung erstmals veröffentlicht am 11. August 2011.
Seither sechs Mal ergänzt, zuletzt am 2. November 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Mannheim,
- München in mehreren Fällen,
- dem Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen,
- Berlin,
- dem Landkreis Waldeck-Frankenberg,
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf (beide Hessen),
- unserem Lahn-Dill-Kreis in zahlreichen Fällen und
- dem Ostalbkreis (BW) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht. Insgesamt liegen uns derzeit (Stand: 2. November 2011) 27 Stück vor.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"Rosarote Zeiten für Sie ..."
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf,
- Busevents, Postfach 11 23, 49360 Vechta oder
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen

Warnung erstmals veröffentlicht am 12. August 2011.
Seither zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 2. November 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Ingolstadt in Bayern,
- dem Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen) und
- dem Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen) ...
ihr jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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"Adentstouristik - Weihnachtsfeier 2011"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen

Warnung erstmals veröffentlicht am 2. November 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München …
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

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Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
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"Goldene Herbst Aktion"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Busevents, Postfach 11 23, 49360 Vechta oder
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf

Warnung erstmals veröffentlicht am 30. September 2011.
Erstmals geändert/ergänzt am 26. Oktober 2011.

Generelles
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Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen),
- dem Landkreis München und
- Ingolstadt (Beide Bayern) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

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Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Goldene Zeiten für Sie"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen oder
- Busevents, Postfach 11 23, 49360 Vechta

Warnung veröffentlicht am 30. Juni 2011
Erstmals ergänzt/überarbeitet am 26. Oktober 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg,
- dem Landkreis München und
- Ingolstadt (beide Bayern)
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Schon BEZahlt. Danke.
mit folgenden verschiedenen Postfach-Adressen in der Antwort-Karte:
- Buchungsservice Gr., Sonderverlosung, Postfach 18 23, 49648 Bethen
- AZ Organisationsbüro UG - Schon BEZahlt. Danke., Postfach 1101, 49686 Schnelten
- Irene Müller, Schon BEZahlt. Danke, Postfach 14 06, 49644 Vahren
- Schuster Reisen UG, Schon BEZahlt.Danke, Postfach 11 47, 49693 Stedingsmühlen


Warnung erstmals veröffentlicht am 5. November 2010.
Seither 11 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. Oktober 2011.


Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Achtung!
Es handelt sich um eine neue Masche. Irgendein krankes Gehirn aus der Kaffeefahrten-Branche ist auf die Idee gekommen so zu tun als sei man die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale, die für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten die Rundfunkgebühren erhebt, in dem man das Motto der GEZ
- Schon GEZahlt. Danke.
abwandelt in
- Schon BEZahlt. Danke.
Mit der GEZ hat der hier vorliegende Abzocke-Versuch natürlich nichts zu tun. Mehr dazu in unserem untern verlinkten "Steckbrief". Die echte GEZ hat sich auf ihrer Internetseite inzwischen auch distanziert. Den entsprechenden Link finden Sie ebenfalls unten.

Eine aufmerksame Person aus dem Landkreis Ludwigsburg ist die erste, die uns ihre Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht. Das war im Oktober 2010. Ende April erreicht uns nun das im Wesentlichen gleiche Schreiben, diesmal mit der Postfach-Adresse in Schnelten und zwar von einem Bürger aus Brandenburg. Es folgen weitere von Bürgern aus
- unserem Lahn-Dill-Kreis in drei Fällen,
- dem Landkreis Starnberg (BY) und
- Delmenhorst in Niedersachsen.
Die Einladungs-Variante Stedingsmühlen schicken uns, beginnend im Mai 2011, Bürger aus:
- Mönchengladbach,
- dem Landkreis Recklinghausen,
- Berlin in mehreren Fällen,
- Rostock
- dem Landkreis Würzburg und
- Mannheim ...
und machen so diesen Warnung überhaupt erst möglich.

Die Einladungs-Variante Irene Müller, Vahren schicken uns Bürger aus den bayerischen Landkreisen
- München,
- Fürstenfeldbruck und
- Miesbach sowie unserem
- Lahn-Dill-Kreis (sechs weitere Exemplare im Oktober 2011).

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Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Das Telefonbuch
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in den Antwortkarten:
- Service Büro, Das Telefonbuch, Postfach 11 05, 49686 Lastrup
- TB Verlag UG, Das Telefonbuch, Postfach 11 08, 49641 Stapelfeld
- Schmidt Reisen, Das Telefonbuch, Postfach 12 51, 49689 Cappeln
- Telefonbuchverlag, Das Telefonbuch, Postfach 11 44, 49641 Stapelfeld
- Petra Ostermann, Das Telefonbuch, Postfach 14 43, 49644 Stapelfeld

Warnung erstmals veröffentlicht am 17. November 2010.
Seither 25 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 17. Oktober 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Achtung!
Diese Einladungen kursieren mit drei verschiedenen Adressen in den Antwort-Karten, mit denen man sich zur Fahrt anmelden soll. Im Übrigen sind diese Gewinnmitteilungen identisch. Mehr dazu in unserem „Steckbrief“, der am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Saale-Holzland-Kreis (Thüringen),
- dem Landkreis Gießen (Hessen),
- unserem Lahn-Dill-Kreis in zahlreichen Fällen,
- Chemnitz in Sachsen,
- Ludwigshafen (RLP)
- Berlin,
- dem Landkreis Bad Kissingen (BY),
- dem Landkreis Ludwigsburg,
- dem Landkreis Karlsruhe (beide BW),
- dem Landkreis München,
- dem Landkreis Ludwigsburg,
- dem Landkreis Tuttlingen (beide BW),
- dem Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen),
- dem Oder-Spree-Kreis (Brandenburg),
- Mönchengladbach (NRW),
- Ingolstadt (Bayern),
- dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Hessen),
- dem Landkreis Warendorf (NRW) und
- Mannheim ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Uns liegen derzeit (Stand: 17. Oktober 2011) 51 Stück vor.

Unser Landkreis wird von der Einladung inzwischen in mehreren Wellen erwischt. Die erste schwappte bereits im Februar über das Land an Lahn und Dill, die zweite Anfang Mai.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
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"Touristikclub Sonderfahrt"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf

Warnung erstmals veröffentlicht am 17. Oktober 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München in zwei Fällen …
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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Sonderfahrt 2011
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen

Warnung erstmals veröffentlicht am 1. Juli 2011.
Einmal ergänzt am 30. September 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München in zwei Fällen und
- Ingolstadt
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Die glücklichen Gewinner unserer letzten Jubiläumsfahrt"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen

Warnung erstmals veröffentlicht am 30. September 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München in zwei Fällen …
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Merkur Reisen
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwort-Karte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf

Warnung erstmals veröffentlicht am 1. Juli 2011.
Seither sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 30. September 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen),
- dem Landkreis Warendorf (NRW),
- dem Landkreis München in zwei Fällen,
- Ingolstadt,
- Würzburg (alle Bayern),
- dem Landkreis Wolfenbüttel,
- dem Landkreis Lüneburg (beide Niedersachsen) und
- dem Landkreis Heilbronn (BW) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Schlemmer und Genießertage"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Schlemmertage 2011, Landgut Achenbach, Postfach 1330, 27263 Verden

Warnung erstmals veröffentlicht am 23. September 2011.
Erstmals ergänzt am 30. September 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Rotenburg an der Wümme (Niedersachsen) und
- Kiel
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Bargeldauszahlung in Höhe von 5.000,00 Euro!
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld oder
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf oder
- Werbung & Medien, Postfach 10 06 35, 03006 Cottbus
- Herbert Schneider, Postfach 12 05, 49642 Stapelfeld

Warnung erstmals veröffentlicht am 24. März 2011.
Seither fünf Mal ergänzt/geändert, zuletzt am 23. September 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Südwestpfalz,
- der Region Hannover,
- Chemnitz,
- Ingolstadt,
- dem Landkreis München,
- dem Landkreis Ludwigsburg
- dem Kyffhäuserkreis (Thüringen),
- dem Kreis Wesel (NRW) und
- dem Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) ...
Ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
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"Goldene Zeiten für Sie, Herr Schmidt, gedruckt auf silbernem Papier!
REISEBESTÄTIGUNG
Die Zentrale für Gewinnverteilung (ZfG) lädt herzlichst ein!
mit folgender Postfach-Adresse im Briefkopf:
- Reiseservice Bremen, Postfach, 29651 Bremen

Warnung erstmals veröffentlicht am 29. August 2011.
Einmal ergänzt am 16. September 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- unserem Lahn-Dill-Kreis in zwei Fällen,
- dem Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen) ebenfalls in zwei Fällen,
- dem Kreis Düren (NRW),
- dem Landkreis München und
- dem Landkreis Meißen (Sachsen) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
[mehr]
"Das neue
- Fritz-Walter-Stadion in Kaiserslautern"
- Stadion im Borussia-Park-Mönchengladbach"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Postfach 1220, 26582 Aurich

Warnung erstmals veröffentlicht am 31. August 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Einladungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz (Einladungs-Typ Fritz-Walter-Stadion, Kaiserslautern) und
- Nordrhein-Westfalen (Typ Typ Borussia-Park, Mönchengladbach) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

Wie uns ein Aktivist aus der Anti-Kaffefahrten-Szene mitgeteilt hat, kennt Borussia Mönchengaldbach den Fall bereits und hat seinerseits einen Anwalt eingeschaltet.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Gewinnspielzentrale"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Planungsservice, Postfach 11 07, 49693 Molbergen bzw.
- Planungsservice, Postfach 14 02, 49644 E-Feld (gemeint Emstekerfeld; postalisch korrekt: Cloppenburg)

Warnung erstmals veröffentlicht am 21. Juli 2011.
Seither drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 31. August 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Bautzen in Sachsen,
- Berlin (in drei Fällen) und
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Seniordata"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
SENIORDATA, Postfach 31 13 21, 10643 Berlin

Warnung erstmals veröffentlicht am 5. August 2011.
Seither zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 31. August 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Leipzig in Sachsen,
- Speyer in Rheinland-Pfalz,
- dem Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen und
- Mannheim in Baden-Württemberg ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"TV-Mediacenter Deutschland"
mit folgenden Postfach-Adressen in Briefkopf und Antwortkarte:
- Medienberatung Deutschland, PF 125933, Hamburg
- TV - Mediacenter, Postfach 1220, 26582 Aurich

Warnung erstmals veröffentlicht am 29. August 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Oder-Spree (brandenburg) seine verkappte Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
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Telefongewinnspiel
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- AZ Organisationsbüro UG "Telefongewinnspiel", Postfach 1101, 49686 Lastrup
- Irene Müller "Telefongewinnspiel", Postfach 1406, 49644 Emstekerfeld

Warnung erstmals veröffentlicht am 10. März 2011.
Seither sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 2. August 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Hier kursierte die Gewinnmitteilung - Typ Lastrup - von März bis Mai 2011:
- Saale-Holzland-Kreis (Thüringen),
- Leipzig,
- Berlin in zwei Fällen,
- Mönchengladbach,
- Unstrut-Hainich-Kreis (THR),
- Neckar-Odenwald-Kreis (BW),
- Lahn-Dill-Kreis,
- Landkreis Gießen und
- Landkreis München.
16 Bürger haben uns Ihre Einladungen geschickt.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen vom Typ Emsterkerfeld bisher?
Bisher haben uns vier aufmerksame Bürger aus unserem Lahn-Dill-Kreis ihre unseriösen Gewinnmitteilungen geschickt.

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Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen.

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Erleben Sie grandiose Baukunst in Berlin
Der neue Fulghafen
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Maris, Abt. Reiseservice, Postfach 2119, 49651 Vahren

Warnung erstmals veröffentlicht am 13. Mai 2011.
Seither drei Mal ergänzt/überarbeitet am 19. August 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger bzw. Behörden-Kollegen aus
- Berlin in zwei Fällen
- Brandenburg an der Havel,
- dem Landkreis Oberhavel und
- dem Landkreis Prignitz (alle Brandenburg) ...
ihre verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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"Schewe - Gräfe - Engelhardt"
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen
- Buchungsservice, Postfach 10 16 65, 04016 Leipzig

Warnung erstmals veröffentlicht am 3. August 2011.
Seither zwei Mal ergänzt, zuletzt am 16. August 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Ingolstadt in Bayern,
- dem Landkreis Karlsruhe (BW) und
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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ALPENSPEZIALITÄTEN Delikatessen aus der Schweiz - Alpengold, Salzburg
Warnung veröffentlicht am 3. August 2011.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. Verschleierung der wahren Identität
„Alpengold“ bzw. „Alpenspezialitäten“ sind nichtssagende Bezeichnungen und frei erfunden. Eine zustellfähige Adresse fehlt völlig. Die tatsächlich Verantwortlichen verschleiern ihre Identität. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
Dass die Schwindler sich als Fischer, Käsehersteller, Bauer oder sonstiger Lebensmittel produzierender Betrieb ausgeben ist normal, stimmt bloß nie.

2. Versprechen von Geschenken und anderen Zuwendungen
Lebensmittel werden den Teilnehmern versprochen, allerdings steht in den Schreiben keineswegs, dass es diese kostenlos gibt. Da das Versprechen aber eher bescheiden ausfällt, ist es möglich, dass es zum Teil eingehalten wird. Auf hochwertigen Schweizer Käse sollte auch niemand hoffen.

Als Treue-Prämie wird ein „Pflegeset von Aloe Vera“ versprochen. Achtung Trick: Treu aus dem Blickwinkel der Schwindler ist nur, wer auch etwas kauft und zwar in aller Regel heillos überteuerte Ware, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen. Dazu unten mehr. Wer diese Ware kauft, bezahlt etwaige „Geschenke“ natürlich mehr als mit.

Weiterhin wird ein Wertgeschenk in Höhe von 79 € versprochen. Ein Beispiel aus unserer Praxis. Bei einer Veranstaltung in Wetzlar beglückte ein Veranstalter die Besucher mit einer Packung mit sechs verschiedenen Hautcremes. Der Preisaufkleber verhieß ein teures Geschenk: 149 €. Unsere Recherche ergab, dass die gesamte Packung im Einkauf lediglich 2,34 € gekostet hat.

3. Unsere Erfahrungen
Wir kennen diese Art von Einladungen. Seit rund sieben Jahre kontrollieren wir jede uns bekannt gewordene derartige Veranstaltung. Sie waren allesamt illegal. Nicht eine einzige war angemeldet. Wir haben fast immer Bußgeldverfahren eingeleitet. In allen Fällen wurde überteuerte Ware, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich für mehrere Hundert Euro oder auch vierstellige Beträge angeboten. Dabei wurden die Teilnehmer durchweg belogen und betrogen. Immer wenn wir, teilweise mit Hilfe der Polizei, eingeschritten sind, haben Menschen, die etwas gekauft hatten, die Gelegenheit genutzt, ihre Kaufverträge zu widerrufen. Wie auch auf Kaffeefahrten werden den Besuchern solcher Werbeverkaufsveranstaltungen Magnetfeldmatten oder auch Nahrungsergänzungsmittel als „Therapie“ oder „Kur“ aufgeschwatzt und zum durchschnittlich 30- bis 50-fachen der Einkaufspreise, die wir teilweise kennen, verkauft. Teilweise standen auf den Kaufverträgen weitere Scheinfirmen zum Teil im Ausland. Bezahlt dann ein Kunde mit Bargeld, sieht er unter Umständen vom Geld auch dann nichts mehr wieder, wenn er vom Vertrag zurücktritt. Die Veranstalter selbst, die sich „Sprecher“ nennen waren in aller Regel polizeibekannt. Gegen viele waren schon zuvor Bußgelder von anderen Behörden verhängt worden. Dieser Berufsstand hat mit rechtstreuem Verhalten nichts am Hut. Deswegen möchten wir mit allem Nachdruck vor solchen Veranstaltungen warnen.

4. Die „Firma“ war bereits auffällig
Wir haben Erkenntnisse, dass ein städtisches Ordnungsamt aus Sachsen-Anhalt eine Veranstaltung der Unbekannten im Visier hatte.

5. … und was man als Verbraucher tun kann
Informieren Sie rechtzeitig das Ordnungsamt, das für den Veranstaltungsort zuständig ist. Wenn Sie mutig sind, können Sie sich dem Ordnungsamt auch als Informant zur Verfügung stellen, weil die Ordnungsbehörde fast nur mit Hilfe von Helfern aus der Bevölkerung in die Lage versetzt wird, ein Bußgeld festzusetzen. Stimmen Sie mit dem Ordnungsamt das Vorgehen gegen die Schwindler ab. Ist das betroffene Ordnungsamt unsicher oder unerfahren, geben wir gerne Tipps.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Merkblatt. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.

LINKS
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Einladung zum Frühjahrsfest bzw. Einladung zum Sommerfest - WGZ - Großmarkt
mit einer der folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen
- Buchungsservice, Postfach 1325, 49751 Sögel

Warnung erstmals veröffentlicht am 1. Juli 2011.
Erstmals überarbeitet/ergänzt am 21. Juli 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg und
- Speyer in Rheinland-Pfalz
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Jensen - Weise - Feldhaus
mit fünf verschiedenen Postfach-Adressen in den Antwortkarten:
- Postfach 1823, 49648 Bethen,
- Postfach 1931, 49649 Bethen,
- Alexander Müller, Postfach 1231, 49602 Quakenbrück,
- Giga Office, Postfach 12 31, 49602 Quakenbrück oder
- Müller Reisen UG, Postfach 11 17, 49682 Emstek

Warnung erstmals veröffentlicht am 21. Dezember 2010.
Seither 15 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 5. Juli 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Minden-Lübbecke (NRW)
- unserem Lahn-Dill-Kreis,
- dem Main-Kinzig-Kreis,
- unseren Nachbarlandkreisen Limburg-Weilburg und
- Gießen,
- Berlin,
- Wismar (MVP),
- dem Landkreis Rastatt (BW),
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW),
- dem Landkreis München,
- dem Kreis Stormann (Schleswig-Holstein),
- dem Rhein-Kreis Neuss (NRW),
- Landau in der Pfalz,
- dem Landkreis Tuttlingen (BW),
- Chemnitz (Sachsen),
- dem Landkreis Karlsruhe,
- Mannheim (beide BW),
- dem Landkreis Unna (NRW),
- dem Landkreis Südwestpfalz,
- dem Landkreis München,
- Mönchengladbach,
- Düsseldorf,
- dem Landkreis Parchim (MV),
- dem Landkreis Ravensburg (BW) und
- Ingolstadt ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Derzeit liegen uns mehr als 30 Exemplare vor, in denen Mal 946,72 und Mal 970,04 € versprochen werden.

Nachdem die Bürgerinnen und Bürger in unserem eigenen Landkreis bereits im Januar mit der Schwindel-Mitteilung belästigt worden sind, schwappt im Mai 2011 eine zweite Welle über das Land an Lahn und Dill und auch über den banchbarten Landkreis Gießen. Innerhalb von zwei Tagen haben uns fünf Bürger unseres Kreises die neuen Einladungen gefaxt oder gemailt.

Ende Juni 2011 tauchen erstmals Exemplare mit der Postfach-Adresse im Emstek auf. Mit der gleichen Postfach-Adresse kursieren fast zeitgleich Gewinnmitteilungen unter der Überschrift "Schubert-Klein-Richter", die den Schwindel-Briefen von "Jensen-Weise-Feldhaus" ähneln wie ein Ei dem anderen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Spezialitäten aus der Schweiz - jetzt auch für Sie!
Warnung veröffentlicht am 1. Juli 2011.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. Verschleierung der wahren Identität
„Ruettli Feinkost" ist eine nichtssagende Bezeichnung und frei erfunden. Eine zustellfähige Adresse wird nicht genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
Dass die Schwindler sich als Fischer, Käsehersteller, Bauer oder sonstiger Lebensmittel produzierender Betrieb ausgeben ist normal, stimmt bloß nie.

2. Versprechen von Geschenken und anderen Zuwendungen
Lebensmittel werden den Teilnehmern versprochen. Da das Versprechen damit eher bescheiden ausfällt, ist es möglich, dass es eingehalten wird.

3. Unsere Erfahrungen
Wir kennen diese Art von Einladungen. Seit rund sieben Jahre kontrollieren wir jede uns bekannt gewordene derartige Veranstaltung. Sie waren allesamt illegal. Nicht eine einzige war angemeldet. Wir haben fast immer Bußgeldverfahren eingeleitet. In allen Fällen wurde überteuerte Ware, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich für mehrere Hundert Euro oder auch vierstellige Beträge angeboten. Dabei wurden die Teilnehmer durchweg belogen und betrogen. Immer wenn wir, teilweise mit Hilfe der Polizei, eingeschritten sind, haben Menschen, die etwas gekauft hatten, die Gelegenheit genutzt, ihre Kaufverträge zu widerrufen. Wie auch auf Kaffeefahrten werden den Besuchern solcher Werbeverkaufsveranstaltungen Magnetfeldmatten oder auch Nahrungsergänzungsmittel als „Therapie“ oder „Kur“ aufgeschwatzt und zum durchschnittlich 30- bis 50-fachen der Einkaufspreise, die wir teilweise kennen, verkauft. Teilweise standen auf den Kaufverträgen weitere Scheinfirmen zum Teil im Ausland. Bezahlt dann ein Kunde mit Bargeld, sieht er unter Umständen vom Geld auch dann nichts mehr wieder, wenn er vom Vertrag zurücktritt. Deswegen möchten wir mit allem Nachdruck vor solchen Veranstaltungen warnen.

4. Die „Firma“ war bereits auffällig
Aus Sachsen-Anhalt berichtet uns ein städtisches Ordnungsamt, dass die Veranstaltung ausgefallen ist, nachdem das städtische Ordnungsamt Präsenz gezeigt hat. Es liegt auf der Hand, dass seriöse Veranstalter vom Ordnungsamt nichts zu befürchten haben. Daher kann man den Abzug der Verkäufer getrost als Eingeständnis unseriösen und verbotenen Handelns werten. Zudem hat die Stadt ermittelt, dass einer der abgefangenen Vertreter einschlägig polizeibekannt war. Da ist jeder weitere Kommentar überflüssig.

5. … und was man als Verbraucher tun kann
Informieren Sie rechtzeitig das Ordnungsamt, das für den Veranstaltungsort zuständig ist. Wenn Sie etwas für den Schutz der Senioren und anderer Verbraucher tun wollen, können Sie sich dem Ordnungsamt auch als Informant zur Verfügung stellen. Stimmen Sie mit dem Ordnungsamt das Vorgehen gegen die Schwindler ab. Ist das betroffene Ordnungsamt unsicher oder unerfahren, geben wir gerne Tipps.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Merkblatt. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.

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"Genießer und Erlebnistage 2011"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
Erlebnistage 2011, Präsentiert vom: Hofgut Albken, Postfach 6235, 49095 Osnabrück

Warnung veröffentlicht am 30. Juni 2011

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Saarlouis (Saarland),
- dem Landkreis München (BY) und
- Speyer (RLP)
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Landschlachter Golling
Warnung veröffentlicht am 31. Mai 2011.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. Verschleierung der wahren Identität
Der „Landschlachter Golling“ ist frei erfunden. Eine zustellfähige Adresse wird nicht genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
Dass die Schwindler sich als Fischer, Käsehersteller, Bauer oder sonstiger Lebensmittel produzierender Betrieb ausgeben ist normal, stimmt bloß nie.

2. Versprechen von Geschenken und anderen Zuwendungen
Lebensmittel werden den Teilnehmern versprochen, allerdings steht in den Schreiben, wen auch in eher kleiner Schrift „Kostenlose Auswahl“, was wohl bedeutet, dass man sich aus der Liste nur ein Produkt aussuchen kann. Da das Versprechen damit eher bescheiden ausfällt, ist es möglich, dass es eingehalten wird.

3. Unsere Erfahrungen
Wir kennen diese Art von Einladungen. Seit rund sieben Jahre kontrollieren wir jede uns bekannt gewordene derartige Veranstaltung. Sie waren allesamt illegal. Nicht eine einzige war angemeldet. Wir haben fast immer Bußgeldverfahren eingeleitet. In allen Fällen wurde überteuerte Ware, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich für mehrere Hundert Euro oder auch vierstellige Beträge angeboten. Dabei wurden die Teilnehmer durchweg belogen und betrogen. Immer wenn wir, teilweise mit Hilfe der Polizei, eingeschritten sind, haben Menschen, die etwas gekauft hatten, die Gelegenheit genutzt, ihre Kaufverträge zu widerrufen. Wie auch auf Kaffeefahrten werden den Besuchern solcher Werbeverkaufsveranstaltungen Magnetfeldmatten oder auch Nahrungsergänzungsmittel als „Therapie“ oder „Kur“ aufgeschwatzt und zum durchschnittlich 30- bis 50-fachen der Einkaufspreise, die wir teilweise kennen, verkauft. Teilweise standen auf den Kaufverträgen weitere Scheinfirmen zum Teil im Ausland. Bezahlt dann ein Kunde mit Bargeld, sieht er unter Umständen vom Geld auch dann nichts mehr wieder, wenn er vom Vertrag zurücktritt. Deswegen möchten wir mit allem Nachdruck vor solchen Veranstaltungen warnen.

4. … und was man als Verbraucher tun kann
Informieren Sie rechtzeitig das Ordnungsamt, das für den Veranstaltungsort zuständig ist. Wenn Sie mutig sind, können Sie sich dem Ordnungsamt auch als Informant zur Verfügung stellen. Stimmen Sie mit dem Ordnungsamt das Vorgehen gegen die Schwindler ab. Ist das betroffene Ordnungsamt unsicher oder unerfahren, geben wir gerne Tipps.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Merkblatt. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.

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Feinkost aus dem Thüringer Wald
Absender: Servicebüro an der Werra, Thüringer Wald

Warnung veröffentlicht am 31. Mai 2011.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. Verschleierung der wahren Identität
Das „Servicebüro an der Werra“ ist eine nichtssagende Bezeichnung und frei erfunden. Eine zustellfähige Adresse wird nicht genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
Dass die Schwindler sich als Fischer, Käsehersteller, Bauer oder sonstiger Lebensmittel produzierender Betrieb ausgeben ist normal, stimmt bloß nie.

2. Versprechen von Geschenken und anderen Zuwendungen
Als Treue-Prämie wird ein „Garsystem“ versprochen. Achtung Trick: Treu aus dem Blickwinkel der Schwindler ist nur, wer auch etwas kauft und zwar in aller Regel heillos überteuerte Ware, die angeblich gut für die Gesundheit sein soll. Dazu unten mehr. Wer diese Ware kauft, bezahlt etwaige „Geschenke“ natürlich mehr als mit. Garsystem kann eine billige Pfanne oder ein Topf sein.

Dass die Unbekannten tatsächlich jedem 30l Kraftstoff bezahlen ist mit Sicherheit eine Lüge. Der Sprit ist allerdings auch nicht jedem versprochen, sondern nur „Stammgästen“. Bleibt die Frage, wer Stammgast ist. Achtung: Immer wieder werden die Einladungen bei Beginn der Veranstaltung unter einem Vorwand eingesammelt. Dann kann man sich nicht mehr auf die Versprechungen berufen.

Weiterhin wird ein Wertgeschenk in Höhe von 249 € versprochen. Ein Beispiel aus unserer Praxis. Bei einer Veranstaltung in Wetzlar beglückte ein Veranstalter die Besucher mit einer Packung mit sechs verschiedenen Hautcremes. Der Preisaufkleber verhieß ein wertvolles Geschenk: 149 €. Unsere Recherche ergab, dass die gesamte Packung im Einkauf lediglich 2,34 € gekostet hat!

3. Unsere Erfahrungen
Wir kennen diese Art von Einladungen. Seit rund sieben Jahre kontrollieren wir jede uns bekannt werdende derartige Veranstaltung. Sie waren allesamt illegal. Nicht eine einzige war angemeldet. Wir haben fast immer Bußgeldverfahren eingeleitet. In allen Fällen wurde überteuerte Ware, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich für mehrere Hundert Euro oder auch vierstellige Beträge angeboten. Dabei wurden die Teilnehmer durchweg belogen und betrogen. Immer wenn wir, teilweise mit Hilfe der Polizei, eingeschritten sind, haben Menschen, die etwas gekauft hatten, die Gelegenheit genutzt, ihre Kaufverträge zu widerrufen. Wie auch auf Kaffeefahrten werden den Besuchern solcher Werbeverkaufsveranstaltungen Magnetfeldmatten oder auch Nahrungsergänzungsmittel als „Therapie“ oder „Kur“ aufgeschwatzt und zum durchschnittlich 30- bis 50-fachen der Einkaufspreise, die wir teilweise kennen, verkauft. Teilweise standen auf den Kaufverträgen weitere Scheinfirmen zum Teil im Ausland. Bezahlt dann ein Kunde mit Bargeld, sieht er unter Umständen vom Geld auch dann nichts mehr wieder, wenn er vom Vertrag zurücktritt. Deswegen möchten wir mit allem Nachdruck vor solchen Veranstaltungen warnen.

4. Die „Firma“ war bereits auffällig
Aus Sachsen-Anhalt berichtet uns ein städtisches Ordnungsamt, dass es mit der Polizei gegen das "Servicebüro an der Werra" eingeschritten ist. Genau wie von uns befürchtet führten die Verantwortlichen, einer davon auch bereits polizeibekannt, Magnetmatten mit sich. Von Feinkost aus dem Thüringer Wald keine Spur. Die Angetroffenen redeten sich außerdem heraus: Sie seien nur für die Logistik zuständig. Nachdem Polizei und Ordnungsamt auf den Plan getreten waren, fiel die Show aus. Es ist eben immer wieder das Gleiche.

5. … und was man als Verbraucher tun kann
Informieren Sie rechtzeitig das Ordnungsamt, das für den Veranstaltungsort zuständig ist. Wenn Sie mutig sind, können Sie sich dem Ordnungsamt auch als Informant zur Verfügung stellen. Stimmen Sie mit dem Ordnungsamt das Vorgehen gegen die Schwindler ab. Ist das betroffene Ordnungsamt unsicher oder unerfahren, geben wir gerne Tipps.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Merkblatt. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.

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"Einladung zur Taufe der MS Queensburry"
Adresse in der Antwortkarte:
Veranstaltungsservice MS Queensburry, Postfach 6235, 49095 Osnabrück

Warnung erstmals veröffentlicht am 4. März 2011.
Seither sieben Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 20. Mai 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursiert die Gewinnmitteilung bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Goslar (NS)
- dem Oder-Spree-Kreis,
- dem Landkreis Barnim (beide Brandenburg),
- der Stadt Oberhausen (NRW),
- dem Landkreis Mittelsachsen,
- dem Landkreis Hildburghausen (TH.),
- dem Landkreis Leipzig,
- dem Wetteraukreis (Hessen),
- dem Kreis Unna (NRW),
- dem Landkreis Ostholstein in Zwei Fällen (SH),
- dem Landkreis Rotenburg an der Wümme (NS),
- Berlin,
- Hamburg,
- dem Landkreis Viersen (NRW),
- dem Landkreis Ostholstein (SH),
- Mönchengladbach (NRW),
- dem Vogtlandkreis (SA),
- dem Landkreis Herzogtum Lauenburg und
- dem Landkreis Stormarn (beide Schleswig-Holstein) ...
Ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht. Uns liegen derzeit 20 Einladungen aus 10 verschiedenen Bundesländern vor.

Etwas sarkastisch könnte man sagen: Die MS Qeensburry wurde nach unseren Unterlagen inzischen am 10., 14., 28. und 29.3., am 5., 11., 13., 18., 28. und 29.4., sowie am 2., 3. und 10.5 getauft. Irgend etwas scheint bei den Taufen immer schief zu laufen, den für den 7. und 9.6.2011 sind weitere Taufen angesetzt.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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Achtung: Bargeld-Sonderverlosung von böhmischen Produktherstellern!
mit folgenden Postfach-Adressen in der Antwortkarte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf

Warnung erstmals veröffentlicht am 13. April 2011.
Ergänzt/überarbeitet am 20. Mai 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Ostholstein (SH) und
- Ingolstadt ...
ihre verkappten Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Eilsendung-Erinnerung
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Reiseservice Bremen, Abteilung Tagesfahrten, Postfach 71 01 08, 28761 Bremen

Warnung veröffentlicht am 13. Mai 2011

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Leipzig seine verkappte Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Einladung zum Frühlingsbasar 2011
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Nomos - Reisen, Postfach 460105, 12211 Berlin

Warnung erstmals veröffentlicht am 29. April 2011.
Seither zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 13. Mai 20111.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Ravensburg,
- dem Landkreis Tuttlingen (beide in Baden-Württemberg gelegen) und
- München ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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Lanfermann's Hof & Söhne, Postfach 6235, 49095 Osnabrück

Warnung erstmals veröffentlicht am 13. Januar 2011.
Seither neun Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 13. Mai 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Kreis Borken (NRW),
- dem Kreis Stormarn (SH),
- dem Landkreis Karlsruhe (BW),
- Speyer,
- Kaiserslautern,
- dem Donnersbergkreis (alle drei RP),
- dem Landkreis Karlsruhe,
- dem Landkreis Ludwigsburg in zwei Fällen (beide BW),
- dem Märkischen Kreis (NRW),
- dem Landkreis Fürth (BY),
- München,
- Chemnitz,
- Augsburg und
- dem Erzgebirgskreis in Sachsen ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
2009 waren es 532.
2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
Urlaubsplus Reisen UG, Postfach 100852, 28008 Bremen

Warnung erstmals veröffentlicht am 8. März 2011.
Seither zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 13. Mai 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursiert die Gewinnmitteilung bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Oder-Spree, in Brandenburg Anfang März und
- dem Landkreis Karlsruhe (BW) in zwei Fällen Ende April
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen.

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Saison-Eröffnungsfahrt 2011
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- HGW Touristik, Postfach 332036, 14180 Berlin

Warnung veröffentlicht am 29. April 2011.
Ein Mal ergänzt/überarbeitet am 10. Mai 2011.

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Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Ravensburg und
- dem Landkreis Tutlingen (beiden in Baden-Württemberg gelegen) ...
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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Telefon-Gewinnspiel
- Agentur Peter Stieler, Postfach 21 17, 49651 Cloppenburg

Warnung erstmals veröffentlicht am 24. Februar 2011.
Seither sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 21. April 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursiert die Gewinnmitteilung bisher?
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Böblingen,
- Stuttgart,
- dem Landkreis Ludwigsburg (alle drei BW)
- dem Landkreis Börde,
- Chemnitz (beide S-A),
- Berlin (aus der Hauptstadt liegen uns gleich drei Stücke vor),
- Hamburg,
- dem Landkreis Emmendingen (BW),
- Dortmund,
- dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld (S-A),
- von Usedom (M-V),
- dem Landkreis Karlsruhe,
- Rostock,
- dem Landkreis Alzey-Worms (RLP) und
- Mannheim (BW) ...
haben uns Ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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TV & Medien in Deutschland
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- TV & Medien in Deutschland, Amtl für TV-Konsum, Abt. Jubiläumsausgaben, 49101 Osnabrück

Warnung veröffentlicht am 19. April 2011

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus
- dem Landkreis Ravensburg (BW)
seine verkappte Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

Links
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Bundesverband Europäischer Energieerzeuger
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Service Agentur Lars Kaminsky, Postfach 11 39, 49627 Essen

Warnung veröffentlicht am 7. April 2011

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Als erster hat uns ein Bürger aus dem Landkreis Diepholz (Niedersachsen) seine verkappte Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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M & T 5 ***** Sterne-Gewinne
mit folgender Adresse in der Antwortkarte:
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf

Warnung veröffentlicht am 7. April 2011

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus Rostock seine verkappte Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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LOTTO-Service
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwort-Karte:
- A-G Verwaltung Abt. "LOTTO-Service", Postfach 15 01 69, 28091 Bremen

Warnung veröffentlicht am 7. April 2011

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Als erste hat uns eine Frau aus dem Schwarzwald ihre verkappten Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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BIO-Köstlichkeiten frisch geerntet!
Aktiv & Vital, Postfach 21 34, 49651 Stapelfeld

Warnung veröffentlicht am 23. Februar 2011.
Ergänzt/überarbeitet am 28. März 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursiert die Gewinnmitteilung bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- Bremerhaven,
- dem Kreis Soest (NRW) und
- dem Kreis Ostholstein
ihre verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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EUROPA FINANZDIENSTLEISTUNGEN - BÜROGEMEINSCHAFT BACH & PARTNER
verschiedene Adressen in den Antwortkarten
- Bach & Partner, Postfach 12 33, 49602 Quakenbrück
- Service Agentur, Lars Kaminsky, Postfach 11 39, 49627 Essen
IN ÖSTERREICH:
- Urlaubsplus Reisen UG haftungsbeschränkt, Postfach 66, 5016 Salzburg


Warnung veröffentlicht am 27. Oktober 2010.
Vier Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 28. März 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Gewinnmitteilungen mit der Postfach-Adresse in Quakenbrück schicken uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Augsburg und
- der Stadt Augsburg
und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Gewinnmitteilungen mit der Adresse von "Lars Kaminsky" lassen uns Bürger aus Sachsen, genauer aus ...
- Leipzig,
- dem Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge und
- Dresden
zukommen.

Aus Österreich schicken uns bis dato zwei Konsumenten ihre Gewinnmitteilungen mit der Adresse:
Urlaubsplus Reisen UG
haftungsbeschränkt
Postfach 66
5016 Salzburg.
in der Antwortkarte.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im gerade zu Ende gegangenen Jahr 2010 wurden uns über 860 Gewinnmitteilungen aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es über 1.730 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
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§ TFV Treuhand-Finanzverwaltung
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld

Warnung veröffentlicht am 24. März 2011

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns eine aufmerksamer Bürger aus
- dem landkreis München ...
sein verkappte Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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LOTTO Service
- Postfach 11 05, 49686 Lastrup
- Infozentrale Abt. Lotto-Service, Postfach 44 81 41, 28281 Bremen


Warnung veröffentlicht am 9. Juli 2010.
22 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 24. März 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Alle Jahre wieder werden – vorzugsweise von unbekannten Unternehmen aus dem Bereich Cloppenburg/Oldenburg/Vechta/Bremen – Gewinnmitteilungen verschickt, die auf den ersten Blick aussehen als kämen sie von den „echten“ Lotto-Gesellschaften. So ist es auch hier wieder einmal. Für weitere Informationen klicken Sie den „Steckbrief“ und unser allgemeines Merkblatt über Kaffeefahrten an.

Postfach-Adresse in Lastrup
Aufmerksame Bürger aus
- dem Saale-Orla-Kreis, Thüringen,
- mehreren Städten und Gemeinden unseres Lahn-Dill-Kreises,
- dem Landkreis Kulmbach (Bayern) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Bamberg,
- der Städteregion Aachen in mehreren Fällen (NRW),
- Nürnberg,
- dem Landkreis Bayreuth,
- dem Landkreis Hof (alle Bayern),
- Mönchengladbach (NRW),
- dem Landkreis Meißen,
- Dresden (beide Sachsen),
- dem Landkreis Aichach-Friedberg,
- dem Landkreis Miesbach in zwei Fällen,
- dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen (alle drei Bayern),
- dem Kreis Borken (NRW),
- dem Enzkreis (BW),
- dem Landkreis Germersheim (RP),
- dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen,
- München (beide Bayern),
- mehreren Gemienden des Hohenlohekreises (BW),
- dem Neckar-Odenwald-Kreis (BW),
- dem Landkreis Miesbach (Bayern),
- Dortmund (NRW),
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen),
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW),
- dem Landkreis Lippe (NRW),
- dem Landkreis Pinneberg (Schleswig-Holstein),
- dem Landkreis Neuwied,
- dem Landkreis Vulkaneifel (beide Rheinland-Pfalz),
- unserem Lahn-Dill-Kreis,
- dem Landkreis Calw (BW),
- dem Landkreis Rhön-Grabfeld,
- dem Landkreis Oberallgäu (beide BY),
- dem Landkreis Ludwigsburg in mehreren Fällen (BW),
- dem Landkreis Würzburg (BY),
- dem Landkreis Heilbronn,
- dem Landkreis Heidenheim,
- dem Hohenlohekreis (alle drei in BW),
- dem Landkreis Emsland (Niedersachsen) und
- Kiel (SH) ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Insgesamt liegen uns per 13. Januar 2011 62 Stück vor.

Postfach-Adresse in Bremen
Beginnend im September 2010 erhalten wir Gewinnmitteilungen in dieser Ausführung von Bürgern aus
- unserem Lahn-Dill-Kreis in sieben Fällen,
- dem Schwalm-Eder-Kreis (ebefalls Hessen) und
- Berlin.
Per 29. Dezember 2010 liegen uns 15 Stück in der Bremen-Variante vor. Seither verzeichnen wir über fast drei Monate hinweg keine Eingänge mehr. Am 14. März 2011 erhalten wir aber plötzlich eine weitere Gewinnmitteilung aus dem Landkreis Leipzig. Die Fahrt war im Februar 2011.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir (außer in unserem Kreis natürlich) nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Verwaltungs- und Bearbeitungsbüro
- Giga Office, z. Hd. Alexander Müller, Postfach 12 31, 49602 Quakenbrück


Warnung veröffentlicht am 29. Dezember 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 14. März 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- Jena,
- Braunschweig und
- dem Landkreis Greiz (Thüringen) ...
... schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Derzeit liegen uns also drei Stück vor.

Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Europa Finanzdienstleistungen - Bürogemeinschaft Müller & Partner
- Giga Office, z. Hd. Alexander Müller, Postfach 12 31, 49602 Quakenbrück


Warnung veröffentlicht am 13. Januar 2011.
Zehn Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 14. März 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- Brandenburg in drei Fällen,
- Potsdam in zwei Fällen,
- Chemnitz in zwei Fällen,
- Berlin in 14 Fällen (!!!),
- dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
- dem Landkreis Barnim in zwei Fällen,
- dem Landkreis Oberhavel (alle drei in Brandenburg gelegen) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Bautzen,
- dem Landkreis Meißen, beide Sachsen,
- dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg)
- Rostock in drei Fällen,
- Stralsund,
- dem Landkreis Nordvorpommern,
- dem Saale-Holzland-Kreis und
- dem Landkreis Greiz (beide Thüringen) ...
... schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Derzeit liegen uns also 36 Stück vor, die natürlich alle den gleichen Inhalt haben.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
2009 waren es 532.
2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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GEWINN-ZUSTELLDIENST
mit folgenden Postfach-Adressen in den Antwortkarten:
- Buchungsservice, Postfach 28 02 49, 20515 Hamburg
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf


Warnung veröffentlicht am 17. Januar 2011.
Vier Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8.März 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Person aus dem Landkreis Zwickau ist die erste, die uns ihre Einladung in der Hamburg-Variante schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Einladungen mit der Postfach-Adresse in Steinfeld erhalten wir von Bürgern aus
- dem Landkreis München in zwei Fällen,
- dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab in der Oberpfalz,
- Ingolstadt und
- dem Landkreis Göppingen (BW).

Gewinnmitteilungen mit der Postfach-Adresse 11 52, in Holdorf erhalten wir von Bürgern aus
- dem Kreis Vulkaneifel, in Rheinland-Pfalz und
- dem Vogelsbergkreis in Hessen

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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10.000,00 Euro-Gewinnspiel - Jackpot Bargeldregen
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld


Warnung veröffentlicht am 17. Dezember 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8. März 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus Bayern, genauer aus ...
- dem Landkreis München in zwei Fällen,
- dem Landkreis Augsburg,
- Ingolstadt,
- dem Landkreis Ebersberg,
- dem Landkreis Dingolfing-Landau,
- Ludwigshafen,
- dem Landkreis Vulkaneifel (beide RLP) und
- dem Landkreis Karlsruhe (BW) ...
... schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
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„€URO-VERWALTUNGSBÜRO“
mit folgender Adresse in der Antwortkarte:
Urlaubsplus Reisen UG, Postfach 100852, 28008 Bremen

Warnung veröffentlicht am 24. Februar 2011.
Ergänzt/überarbeitet am 8. März 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursiert die Gewinnmitteilung bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Neuwied (RP) und
- dem Alb-Donau-Kreis (BW) ...
ihre verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Euro - Regen
mit folgenden Postfach-Adressen in den Antwort-Karten:
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen

Warnung veröffentlicht am 24. Februar 2011.
Ergänzt/überarbeitet am 8. März 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursiert die Gewinnmitteilung bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus Ingolstadt seine verkappte Kaffeefahrten-Einladung mit der Postfach-Adresse in Holdorf zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

Ein Verbraucher aus dem Landkreis Karlsruhe ist der erste, der eine Einladung vom Typ "Neuenkirchen" übermittelt.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Jensen - Weise - Feldhaus
Adresse in der Antwortkarte:
Alexander Müller, Postfach 12 31, 49602 Quakenbrück

Warnung veröffentlicht am 4. März 2011

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursiert die Gewinnmitteilung bisher?
Derzeit haben uns aufmerksame Bürger aus
- Leipzig in zwei Fällen
Ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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BUSTOURS- UND REISECENTER
mit drei verschiedenen Adressen in den Antwortkarten:
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld


Warnung veröffentlicht am 17. Dezember 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 10. Februar 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Die Einladung mit der Postfachadresse in Holdorf schicken uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) und den Landkreisen
- Traunstein,
- Fürstenfeldbruck,
- der Stadt München,
- dem Landkreis München,
- dem Landkreis Weilheim-Schongau (alle fünf in Bayern gelegen) und
- dem Landkreis Ravensburg (BW) ...
... und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Gewinnmitteilungen mit der Postfach-Adresse in Holdorf erhalten wir aus
- dem Landkreis Stade, Niedersachsen und
- dem Landkreis Neustaft an der Waldnaab, Oberpfalz, Bayern.

Eine erste Gewinnmitteilung mit der Adresse "Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld" erhalten wir aus dem niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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€uro-Verwaltungsbüro - mehrere Adressen in den Antwortkarten:
- Agentur Michaela Schneider, z. Hd. Frau Masselt, Postfach 11 22, 49454 Bakum
- Susanne Bach, Postfach 12 33, 49602 Quakenbrück
- Service Agentur Lars Kaminsky, Postfach 11 39, 49627 Essen


Warnung veröffentlicht am 21. September 2010.
Neun Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 3. Januar 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Posfach-Adresse in Bakum
Es sind bis jetzt ausschließlich aufmerksame Bürger aus Baden-Württemberg, die uns die als Gewinnmitteilungen getarnten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und zwar aus
- zwei verschiedenen Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg,
- dem Rhein-Neckar-Kreis,
- dem Ortenaukreis und
- dem Landkreis Reutlingen.
So ist uns diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Susanne Bach, Postfach 12 33, 49602 Quakenbrück
Gewinnmitteilungen mit dieser Adresse schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Altenburger Land (Thüringen),
- dem Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) und
- dem Landkreis Göppingen (BW),
- unserem Lahn-Dill-Kreis,
- dem benachbarten Landkreis Gießen und
- Kassel.
14 Stück liegen uns derzeit (Stand: 22. Nov. 2010, 8:40 Uhr) vor.

Service Agentur Lars Kaminsky, Postfach 11 39, 49627 Essen
€uro-Verwaltungsbüro-Gewinnmitteilungen mit dieser Adresse erhalten wir von Bürgern aus
- dem Landkreis Biberach (BW),
- Hamburg und
- dem Landkreis Minden-Lübbecke (NRW).

Die dort als Frau Masselt abgebildete Frau heißt in Wirklichkeit Evelyn Noormann und hat mit der Kaffeefahrten-Branche überhaupt nichts zu tun. Ihr Foto wurde rechtsmissbräulich verwendet. Dass die Sitten derer, die für die Einladungen verantwortlich sind, hoffnungslos verroht, sind, wundert uns nicht. Der Norddeutsche Rundfunk hat die Sache aufgedeckt. Der entsprechende Film-Bericht ist unten verlinkt.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"NEUJAHR live Tour - Zur Feier des Tages"
mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen

Warnung erstmals veröffentlicht am 25. Januar 2012.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursieren die Gewinnmitteilungen bisher?
Bisher hat uns ein aufmerksamer Bürger aus Hagen seine verkappte Kaffeefahrten-Einladung zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

Bisher haben uns in zwei Fällen aufmerksame Bürger aus
- unserem Lahn-Dill-Kreis und
- dem Landkreis Bautzen (Sachsen) Ingolstadt und
- dem Landkreis München in zwei Fällen …
ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Fahrten manchmal ausfallen, wenn zuvor in der Zeitung öffentlich gewarnt wurde. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 erstmals online. Seither haben wir fast 2.600 derartiger Einladungen aus der Bevölkerung zugespielt bekommen. Diese Schwindel-Post haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Wir haben immer wieder Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und anderen Ordnungsämtern. Insofern verfügen wir über einiges Wissen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente („Therapie“, „Kur“) angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen (siehe nachfolgende Links).

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„Service-Agentur Lars Kaminsky“, Postfach 11 39, 49627 Essen
Gewinnmitteilungen unter den Überschriften
- „Eilsendung-Erinnerung“,
- "EUROSTAR",
- "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel" und
- "Jackpot-News-Quiz"


Warnung veröffentlicht am 27. Juli 2010.
12 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 17. Januar 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Der Lahn-Dill-Kreis warnt mit Hilfe der Tageszeitungen und kommunalen Mitteilungsblätter, die im Kreisgebiet erscheinen, seit Jahren immer wieder vor konkret umlaufenden Gewinnmitteilungen, bei denen es sich tatsächlich um Einladungen zu unseriösen betrügerischen Kaffeefahrten handelt. So ist zu erklären, dass heute innerhalb weniger Stunden schon eine große Zahl aufgeklärter Bürger unseres Kreises hier aber auch bei der Polizei angerufen haben, um von der Einladungen "Eilsendung-Erinnerung" von „Lars Kaminsky“ zu berichten. Die ersten Bürger haben ihre Einladungen auch gleich als E-Mail-Anhang übermittelt.

Innerhalb weniger Tage gingen uns 13 Gewinnmitteilungen vom Typ "Eilsendung-Erinnerung" vor. Sie alle stammten zunächst aus unserem Lahn-Dill-Kreis und dem Landkreis Gießen. Die Abfahrtsorte liegen aber nicht nur dort, sondern auch in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Wetterau und Siegen-Wittgenstein (NRW), so dass wir davon ausgehen, dass auch dort die Einladungen kursieren. Die Fahrten finden zwischen dem 17. und 19. August 2010 statt. Dann erheilten wir weitere Einladungen dieses Typs von Bürgern aus ...
- dem Kreis Minden-Lübbecke (NRW) in zwei Fällen,
- dem Schwalm-Eder-Kreis,
- dem Hochtaunuskreis,
- dem Wetteraukreis in drei Fällen,
- dem Vogelsbergkreis (alle Hessen) und
- dem Kreis Lippe (NRW).
Stand zum 13. August 2010: 35 Stück.

Eine erste Einladung Variante "EUROSTAR" schickt uns ein Bürger aus dem Neckar-Odenwaldkreis (BW).

Am 3. August 2010 folgt die erste Einladung vom Typ "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel", die uns ein Bürger aus dem Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg) per E-Mail übermittelt. Es folgen Gewinnmitteilungen von Bürgern aus ...
- Chemnitz,
- dem Landkreis Mittelsachsen,
- Bielefeld,
- dem Landkreis Zwickau,
- dem Landkreis Teltow-Fläming (Brandenburg),
- dem Kreis Waldeck-Frankenberg (Hessen),
- dem Landkreis Vechta (Niedersachsen),
- dem Landkreis Steinfurt,
- dem Rhein-Sieg-Kreis und
- dem Rhein-Kreis Neuss (alle drei NRW).

Nachdem wir über 8 bis 10 Wochen nichts mehr von "Lars Kaminsky" gehört haben, geht es im November wieder los. Eine neue Einladung taucht auf. Überschrift diesmal: "Jackpot-News-Quiz". Diese Art Gewinnmitteilung schicken uns Verbraucher aus
- dem Landkreis Meißen,
- Dresden in mehreren Fällen (beide Sachsen)
- Potsdam (Brandenburg) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Jerichower Land (SA),
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und
- Berlin in zwei Fällen.

Alle Einsender machen diese Warnung - gerade auch mit dem Hinweis WO die Gewinnmitteilungen gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
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Herzlichen Glückwunsch
- Urlaubsplus Reisen UG, Postfach 100852, 28008 Bremen


Warnung veröffentlicht am 13. Januar 2011.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Person aus Berlin ist die erste, die uns ihre Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online.
- 2008 haben wir 349 Gewinnmitteilungen erhalten.
- 2009 waren es 532.
- 2010 sind uns 864 Stück zugespielt worden.
Seit Beginn der Erfassung bis Ende 2010 waren es also 1.745 Stück. Diese haben wir ausgewertet und erfasst. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Verwaltungsbüro Schmidt & Bollen
mit folgender Adresse in der Antwortkarte:
- Giga Office, z. Hd. Alexander Müller, Postfach 12 31, 49602 Quakenbrück


Warnung veröffentlicht am 17. November 2010.
Drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 20. Dezember 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- Magdeburg,
- Berlin in zwei Fällen (in einem Fall ein Rechtsanwalt),
- Dresden,
- dem Landkreis Nordsachsen,
- Jena und
- dem Landkreis Greiz (beide Thüringen)
... schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 820 Gewinnmitteilungen (Stand: 17. November 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.700 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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GIGA Office, Giga Office, z. Hd. Alexander Müller, Postfach 1231, 49602 Quakenbrück

Warnung veröffentlicht am 3. Dezember 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Person aus dem Landkreis Nordsachsen ist die erste, die uns ihre Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 830 Gewinnmitteilungen (Stand: 3. Dezember 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.700 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Seriöse Einladungen waren von verschwindend wenigen abgesehen, praktisch keine dabei. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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- International Lotto Commission - Lotteria Primitiva -
- Interlotto Commission


Warnung erstmals veröffentlicht am 7. Oktober 2007.
Ergänzt am 3. Dezember 2010.

- Antworten Sie niemals auf derartigen Schwindel!
- Teilen Sie niemals ihre Bankverbindung mit!
- Wenn Sie nicht aufpassen, erteilen Sie eine Einzugsermächtigung über einen fünfstelligen EURO-Betrag!


Seit Jahre wird Verbrauchern in Europa von spanischen (schein-)Adressen aus zum Gewinn eines sechs- oder gar siebenstelligen EURO-Betrages gratuliert. Die entsprechenden Schreiben sind oft in schlechtem Deutsch abgefasst.

Den Gewinn gibt es nicht. Er ist erfunden und letzten Endes soll der angebliche Gewinner über 10% des Betrages eine Einzugsermächtigung erteilen. Das wird allerdings erst auf den zweiten Blick deutlich.

Wir als Behörde haben in diesem Zusammenhang zwar keine spezielle Zuständigkeit, wollen es aber trotzdem nicht versäumen hier zu warnen, um Bürger vor Schaden zu bewahren.

Das ZDF berichtete in der Sendung WISO vom 6. Oktober 2008
Folgender Fall wurde geschildert:
Ein Mann hat auf das Gewinnversprechen vertraut und insgesamt rd. 43.000 € transferiert. Natürlich hat er den versprochenen Gewinn in Höhe von über 2 Mio. € nicht bekommen. Sein Geld ist voraussichtlich futsch.

Die Journalisten setzten sich zunächst mit dem Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel in Verbindung. Auch dort kennt man die betrügerische Masche und warnt im Internet, wobei hier die Einladungen auch abgebildet sind.

Das Verbraucherzentrum wies seinerzeit darauf hin, dass die (echte) spanische Lotteriegesellschaft ebenfalls eine Warnung herausgegeben hat und dies sogar in deutscher Sprache! Darin hieß es, dass es auch bereits zu Festnahmen gekommen sei. Leider ist diese Warnung heute nicht mehr verfügbar.

Bei weiteren Recherchen in Spanien fand das ZDF bestätigt, dass die dortigen Strafverfolgungsbehörden auch ermitteln und zwar gegen eine dreistellige Zahl von Verdächtigen. WISO ermittelte darüber hinaus, dass es die in den Briefen angegebenen Adressen nicht gibt und die genannten Telefonnummern lediglich Mobilfunknummern sind, die mal eben schnell gewechselt werden können. Ein befragter spanischer Ermittler nannte eine Schadensumme von 50 Mio. €!

Wir wollen Wiederholungen vermeiden und verweisen für weitere Informationen auf die nachfiolgend verlinkten Internetseiten des Bundeskriminalamtes und des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel.

LINKS
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Superplus Reisen UG,
- Postfach 21 03, 28808 Stuhr bzw.
- Steinfeldstraße 3, 39179 Barleben
Acht verschieden gestaltete Gewinnmitteilungen (= Kaffeefahrten-Einladungen) unter den Überschriften:
- Ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben,
- „Eilsendung- Erinnerung“ (blaue Ausführung),
- „Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“,
- "EUROSTAR",
- "TV-BINGO BARGELDREGEN",
- "Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung",
- "Eilsendung-Erinnerung" (gelbe Ausführung) und
- "Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale"


Warnung veröffentlicht am 7. Juli 2010.
15 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 3. Dezember 2010.

Nehmen Sie an den Fahrten nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Die Einladung ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben, schickt uns eine Bürgerin aus München.

Das Schreiben „Eilsendung- Erinnerung“ in blau schicken uns mehrere Bürger aus unserem Landkreis. Derzeit (Stand am 3. Dezember 2010) liegen uns 7 Exemplare vor.

Im September 2010 taucht diese Einladung erstmals auf mit Angabe einer zustellfähigen Anschrift in Barleben. Diese Unterart der Einladung erhalten wir aus
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und
- dem Landkreis Karlsruhe.
Die Angabe der vollständigen Adresse ist sehr ungewöhnlich, weil sich die Fa. so angreifbar macht.

Gewinnmitteilungen unter der Überschrift "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ schicken uns Bürger aus
- Baden-Baden in zwei Fällen und
- dem Ortenaukreis,
- dem Landkreis Schwäbsich Hall,
- dem Rhein-Neckar-Kreis,
- Heidelberg, alle in Baden-Württemberg gelegen und
- zwei kreisfreien Städten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in drei Fällen,
- Leipzig,
- dem Landkreis Leipzig,
- dem Landkreis Nordsachsen,
- dem Landkreis Calw (BW),
- Frankfurt am Main in zwei Fällen,
- dem hessischen Main-Taunus-Kreis,
- dem Burgenlandkreis,
- dem Landkreis Wittenberg, beide Sachsen-Anhalt,
- dem Kreis Groß-Gerau, Hessen, in zwei Fällen,
- dem Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg,
- Nürnberg in zwei Fällen,
- Halle an der Saale und
- dem Landkreis Leipzig.

Die Gewinnmitteilung unter der Überschrift "EUROSTAR“ lassen uns Bürger aus
- dem Kreis Heinsberg,
- Köln,
- der Städteregion Aachen, alle in NRW gelegen, und
- dem Kreis Würzburg
zukommen.

Die Gewinnmitteilung unter der Überschrift "TV-BINGO BARGELDREGEN“ überlassen uns Bürger aus
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz und
- Karlsruhe.

Die Gewinnmitteilung vom Typ "Letzte schriftliche Erinnerung das Barauszahlung" schicken uns Bürger aus
- Hamburg und
- dem Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein) bei Hamburg.

Die Gewinnmitteilung unter der Überschrift "Eilsendung-Erinnerung" in gelb schicken uns Bürger aus ...
- zwei verschiedenen Gemeinden des Landkreises Waldshut (Baden-Württemberg) und
- dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Hessen) in drei Fällen,
- dem Landkreis Wittmund
- dem Landkreis Harburg (beide Niedersachsen),
- dem Landkreis Warendorf (NRW).
In den letzten vier Fällen hat die Fa. sogar ihre Straße mit Hausnummer in der Antwortkarte genannt! Das ist sehr ungewöhnlich und macht sie angreifbar.

Die Gewinnmitteilung vom Typ "Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale" schicken uns Bürger aus zwei verschiedenen Gemeinden des Landkreises Böblingen (Baden-Württemberg). Ende September erreicht uns das erste Exemplar, in dem die Anschrift mit Straße und Hausnummer in Barleben angegeben ist. Zugesandt hat es uns ein Bürger aus dem Landkreis München. Es folgt eine weitere aus dem Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis.

Alle Einsender ermöglichen so erst diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladungen gerade kursieren.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Deswegen bitten wir auch, wenn möglich, von Anrufen abzusehen.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
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Abteilung Abwicklung/Benachrichtigung
- Info-Zentrale, Postfach 44 81 41, 28281 Bremen


Warnung veröffentlicht am 7. April 2010.
Mehrfach aktualisiert/überarbeitet, zuletzt am 22. November 2010

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Oder-Spree-Kreis (Brandenburg) im April 2010,
- unserem Lahn-Dill-Kreis, im August 2010 und
- dem Landkreis Tuttlingen (BW) im November 2010
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 700 Gewinnmitteilungen (Stand: 19. Oktober 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.600 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
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Konten-Verwaltungszentrum, verschiedene Adressen:
- Verwaltungszentrum, Abt. Kontenbetreuung, Postfach 1133, 26189 Großenkneten
- Steiner Reisen, Abt. Kontenbetreuung, Postfach 1262, 49754 Werlte
- Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup
- Planungsservice, Postfach 1105, 49753 Werlte
- Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
- Zentrale Gewinnverteilung, Postfach 1325, 49751 Sögel


Warnung veröffentlicht am 28. Jan. 2009.
41 Mal (!!!) ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 16. November 2010.

Zunächst erreichen uns vor allen Dingen aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen die irreführenden Schreiben. Alleine am 17. Feb. 2009 gehen zudem mindestens sechs weitere Anrufe aus Dresden und Umgebung bei uns ein. Dort wird die Einladung in der "Steiner-Reisen-Variante" offenbar in großem Stil gestreut.
Um den 18. Feb. 2009 herum hat es offenbar die Region Heilbronn/Mosbach "erwischt". Innerhalb von ca. 15 min. berichten drei Anrufer aus dieser Region über den Eingang der Einladung.
Am 2. März 2009 erhalten wir zwei weitere Einladungen. Diesmal aus dem bayerischen Landkreis Bad Kissingen. Damit liegen uns jetzt 13 Einladungen in der "Steiner-Reisen-Variante" und 7 der "Verwaltungszentrum-Großenkneten-Variante" vor.
Am 31. März 2009 erreicht uns ein Anruf aus Karlsruhe und eine Einladung aus Baden-Baden. Mindestens Baden Württemberg scheint von einer zweiten Welle Einladungen in der Werlte-Variante heimgesucht zu werden.
Zudem geht uns eine Einladung von einem Bürger aus dem Landkreis Oberallgäu (Bayern) zu und zwar mit der uns bisher nicht bekannten Adresse der "Verwaltungsagentur Gröme".
Aus Südhessen erreicht uns eine Einladung am 3. April.
Um den 17. April 2009 herum erreichen uns Einladungen aus Rheinland-Pfalz, dem Harz und zwei aus Baden Württemberg in der "Großenkneten-Fassung" und auch eine entsprechende Mail aus dem Harz. Es scheint so, dass nach Ostern wieder in großem Stil die Einladung in der "Großenkneten-Variante" verschickt wird.
27. April 2009: Anrufe, ein Fax und Mails aus Berlin zeigen, dass die Einladung in der "Großenkneten-Version" derzeit in der Bundeshauptstadt in größerem Stim gestreut wird.
30. April 2009: Zeitgleich erhalten wir zwei weitere Einladungen in der "Großenkneten-Variante" aus den Regionen Viersen und Neuss im westlichen Nordrhein-Westfalen. Nie haben wir mehr Einladungen des gleichen Typs erhalten wie in Sachen "Konten-Verwaltungszentrum". Bundesweit dürften Hundertausende, wenn nicht Millionen davon seit Anfang 2009 verschickt worden sein.
5. Mai 2009: Ein Anruf und eine Mail mit einer weiteren Einladung im Anhang zeigen uns, dass nunmehr die Region Koblenz (RLP) abgegrast wird.
9. Mai 2009: Eine Einladung in der "Gröme-Lastrup-Variante" schickt uns ein Bürger aus Thürigen.
12. Mai 2009: Die Menschen, die uns dieser Tage anrufen, berichten fast alle von der Einladung vom "Konten-Verwaltungszentrum". Auffällig diesmal: Die Anrufe kommen aus dem Rheinland.
14. Mai 2009: Eine weitere Einladung in der "Verwaltungszentrum-Großenkneten-Variante" kommt aus dem Rheinland. Ein Schreiben in der "Verwaltungsagentur-Gröme-Variante" erreicht uns aus Baden-Württemberg.
7. April 2010: Die Schwindel-Einladung ist nicht tot zu kriegen. Nach über einem Jahr taucht sie mit neuer Adresse - diesmal Planungsservice, Postfach 1105, in 49753 Werlte erneut auf. Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Oder-Spree in Brandenburg schickt uns sein Exemplar.
29. Mai 2010: In den vergangenen Tagen haben wir drei weitere Einladungen in der Werlte-Variante erhalten und zwar aus Berlin, Leverkusen und Ingolstadt.
9. Juni 2010: Eine Dame aus Berlin schickt uns ihre beiden Einladungen. Bemerkenswert: Ein Abfahrtstermin ist der 14. Juni, der andere ist der 30. Juni 2010! Zwei weitere Einladungen - ebenfalls aus der Bundeshauptstadt erhalten wir am 10. Juni.
17. Juni 2010: Eine weitere Einladung in der Werlte-Veriante erhalten wir aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg) und zwei weitere in der Molbergen-Ausführung aus dem Rhein-Sieg-Kreis (NRW) und dem Landkreis Neuwied (RP).
30. Juni 2010: Eine Gewinnmitteilung mit der Postfach-Adresse in Molbergen schickt uns ein Bürger aus Ludwigshafen.
2. Juli 2010: Ein Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis (NRW) lässt uns seine Gewinnmitteilung in der Molbergen-Ausführung zukommen.
16. Juli 2010: Es folgt eine aus dem Landkreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz)
23. Juli 2010: Wir erfassen zwei weitere Einladungen in der Molbergen-Variante, die uns aus dem Odenwaldkreis (Hessen) und dem Rhein-Neckar-Kreis (BW) zugeschickt werden. Zudem erhalten wir die erste Einladungen mit der Postfach-Adresse in Sögel aus dem Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen.
In den ersten drei Septemberwochen folgen zwei Einladungen Typ Molbergen aus zwei verschiedenen Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg (BW) und zwei weitere von der Sögel-Variant, davon eine aus unserem Lahn-Dill-Kreis und die zweite aus dem Landkreis Emmendingen (BW).

Vom Typ Sögel folgen weitere Einladungen aus unserem Lahn-Dill-Kreis, Berlin, dem Landkreis München, dem Landkreis Limburg-Weilburg, dem Landkreis Wolfenbüttel und dem Landkreis Karlsruhe.

Der lieben Ordnung halber sei angemerkt, dass in der nachfolgenden Statistik nur solche Einladungen mitgezählt werden, die uns im Original, als Scan, Fax oder Kopie vorliegen. Einfache E-Mails oder Anrufe sind n i c h t berücksichtigt!

Zurzeit (Stand: 5. November 2010) liegen uns vor:
- 18 Einladungen in der "Steiner-Reisen-Werlte"-Variante,
- 19 in der "Verwaltungszentrum-Großenkneten"-Variante,
- 12 in der "Verwaltungsagentur-Gröme-Lastrup"-Variante,
- 10 in der "Planungsservice-Werlte"-Fassung,
- 11 in der "Planungsservice-Molbergen"-Ausführung,
- 29 vom Typ "Zentrale Gewinnverteilung", Sögel und
- 2 vom Typ "Zentrale Gewinnverteilung", Dörpen

Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu und weisen Sie die Journalisten auch auf diesen Warnlisten-Eintrag hin. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht. Wir wissen: Fahrten, vor denen frühzeitig öffentlich gewarnt wird, fallen oft aus. Das wäre aus Sicht des Verbraucherschutzes auch bereits als Erfolg zu verbuchen.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die unseriöse Veranstaltungen erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Das "Verwaltungszentrum" in Großenkneten existiert nicht. Auch unter "Steiner" findet man im Telefonbuch von Werlte nichts, weder eine Einzelperson, noch eine Firma. Das Gleiche gilt für "Gröme" in Lastrup und den Planungsservice in Werlte. Auch für die anderen Fälle gilt: Es handelt sich um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle zustellfähiger Anschrift werden lediglich Postfachadressen genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden allen Empfängern der Einladungen jeweils
- 1.568,00 € (Großenkneten u. Lastrup),
- 1.098 € (Steiner-Werlte) bzw.
- 1.368 € (Planungsservice, Werlte) bzw.
- 1.100 € (Zentrale Gewinnverteilung, Sögel)
in bar versprochen. Angeblich handelt es sich um einen Betrag, den die Empfänger der irreführenden Einladung bei einer "Fa. HTF-Europazentrale", die es ebensowenig gibt, gewonnen haben sollen.
Bedenken Sie: Diese Einladungen sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Alleine der vorgegaukelte Wert der uns vorliegenden Einladungen beträgt schon über 68.000 €. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung - im Fall Großenkeneten - wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.568 € = 2.352.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 2,3 Mio. € - pro Bus - zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bis zu vier Personen Ihrer Wahl", kann man mitbringen zur Busfahrt ins Unbekannte. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Das "Verwaltungszentrum" in Großenkneten erfreut sich auch bereits eines zweiten Warnlisten-Eintrages bei uns (Link an Ende des Beitrages) und eines Eintrages bei der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Auch beide Postfach-Adressen in Werlte sind uns nicht unbekannt. Auch sie sind in der Warnliste der Verbarucherzentrale Hamburg aufgeführt.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Auf das erste Schreiben vom XX.12.2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich. Wollen Sie wirklich auf das Bargeld verzichten", heißt es da scheinheilig.
Der komplette in der Einladung beschriebene Sachverhalt ist ein Märchen. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Auffällig ist die Vielzahl von Einladungen, die uns aus der Bevölkerung zugespielt werden. Zu mancher Kaffeefahrt liegt uns nur eine vor. Hier sind es (Stand: 22. Juni. Mai) mit 49 Stück doch sehr viele.

+++ NACHTRAG VOM 23. FEB. 2009 +++ Pressebericht in der Rhein-Neckar-Zeitung
Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet am 21. Februar 2009, schließt sich uns an und warnt ebenfalls. Folgen Sie zum Lesen des Artikels dem letzten Link am Ende dieses Beitrages.
Auch die Mittelbadische Presse hat sich des Themas angenommen und am 3. März 2009 einen Bericht veröffentlicht.

+++ NACHTRAG VOM 30. APRIL 2009 - Bayerische Polizei verhindert Kaffeefahrt +++
In der entsprechenden Pressemitteilung der bayerischen Polizei wird zwar die Einladung nicht näher beschrieben, wohl aber die Höhe des Gewinnversprechens: 1.568 €. Deswegen spricht viel dafür, dass es sich um das "Konten-Verwaltungszentrum" handelt, weil derzeit keine andere uns bekannte Einladung diesen krummen Geldbetrag verspricht.
Im Garching hat die Polizei auf sehr ungewöhnliche Art eine Kaffeefahrt verhindert. Beamten bestiegen ganz einfach den Kaffeefahrten-Bus und informierten die Fahrgäste, die sich geschlossen zum Abbruch entschieden. Viele stiegen sofort aus. Der einsichtige Busfahrer versprach die Übrigen wieder nach Hause zu fahren.
Den Pressebericht, der auch viele allgemeine Hinweise zu Kaffeefahrten enthält, können Sie aufrufen, wenn Sie die nachfolgende Internet-Adresse kopieren und anschließend in das Adress-Fenster Ihres Internet-Browsers einfügen.
http://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/92277

+++ NACHTRAG VOM 26. OKT. 2009 +++ Pressebericht in der Heilbronner Stimme
Die Zeitung berichtet am 23, Oktober 2009. Eine Mitarbeiterin war mitgefahren uns ihr Bericht bestätigt einmal mehr unsere Warnungen.

WEITERE LINKS
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"Jubiläums-Sonderfahrt", verschiedene Adresse in der Antwortkarte
- K.-Travel, Postfach 1606, 49786 Holthausen
- Buchungszentrale, Abt. Platzreservierung, Postfach 1606, 49786 Lingen
- Buchungszentrale Heyder, Abt. Platzreservierung, Postfach 11 40, 49587 Bersenbrück


Warnung veröffentlicht am 21. August 2009.
13 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 22. November 2010.

Wir erhalten Gewinnmitteilungen/Einladungen in der Holthausen-Variante von aufmerksamen Bürgern aus
- dem Landkreis Eschwege (Hessen),
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen),
- dem Landkreis Hameln-Pyrmont (NRW),
- dem Wetteraukreis (Hessen) am 28. Oktober 2009,
- dem fränkischen Main-Spessart-Kreis (Bayern) und
- dem sächsischen Landkreis Bautzen im Mai 2010.

Eine erste Einladung aus Lingen erhalten wir im Juni 2010 aus dem Landkreis Kulmbach in Bayern. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Postfach-Nr. und die Postleitzahl gleich, die Ortsangaben aber unterschiedlich sind. Es folgt eine Einladung aus dem Landkreis Müritz (Mecklenburg-Vorpommern).

Die Postfach-Adresse aus Bersenbrück taucht erstmals auf, als uns ein Bürger aus dem Landkreis Ludwigsburg (BW) im September 2010 seine Gewinnmitteilung schickt. In seinem Fall war oben rechts im Schreiben eine Teilnahmepostkarte eingeblendet, die er selbst ausgefüllt hatte. Offenbar handelt es sich um ein kleines Kreuzworträtsel, bei dem europäische Hauptstädte abgefragt wurden, was einmal mehr beweist, dass Preisrätselveranstalter mitunter Adressen an die Kaffeefahrten-Branche weiterverkaufen oder aber bestimmte Gewinnspiele nur zu dem Zweck veranstaltet werden aktuelle Adressen für die Kaffeefahrten-Branche einzuwerben. Weitere Einladungen vom Typ "Bersenbrück" erhalten wir von Bürgern aus ...
- unserem Lahn-Dill-Kreis (beginnend Mitte Oktober 2010),
- dem Landkreis Oder-Spree (Brandenburg),
- dem Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) und
- Ludwigshafen.
Aktuell (Stand: 22. November 2010) liegen uns 37 Stück vor.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "K.-Travel" und die beiden "Buchungszentralen" sind frei erfunden und so in keinem amtlichen Gewerbe- oder Handelsregister eingetragen. Man versteckt sich hinter einer Postfachadressen. Das hat drei gute Gründe: Die Verantwortlichen wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird den Empfängern mitgeteilt, sie seien jeweils für 3.000 € in Bar "nominiert". Das Wort bedeutet so viel wie vorgeschlagen, benannt, vorgesehen. Endgültig ist damit aber eben nichts. Man muss allerdings auch wissen, dass das Wort "nominiert" in etwa einem Drittel aller Kaffeefahrten-Einladungen vorkommt. Bei der Veranstaltung vor Ort berufen sich die "Sprecher" auf die Unbestimmtheit und bestreiten so den Anspruch auf die genannte Summe Bargeldes.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 4,5 und 15 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Es ist nicht unüblich, dass die gleiche Einladung von verschiedenen Kaffeefahrten-Unternehmen verwendet wird. So ist es auch hier. Bereits im April haben wir eine solche Einladung aus den Landkreisen Nürnberger Land und Neu-Ulm, beide in Bayern, erhalten. Schriftart, Text und Aufmachung sind gleich. Unterschiede gibt es nur bei der Bezeichnung im Briefkopf und bei der Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss.

6. BESONDERHEITEN
Der Einladung vorausgegangen ist offenbar ein Preisrätsel. Wir wissen, dass manches Preisrätsel nur veranstaltet wird, um Adressen für die Kaffeefahrten-Branche zu gewinnen. So liegt der Fall offenbar auch hier. Die Teilnehmer dürfen sich also auf viele Einladungen zu Kaffeefahrten "freuen". Dass es die versprochenen Gewinne gibt, darf man hingegen getrost vergessen.

Nicht ganz alltäglich ist die Masche, dass sich lediglich die Angaben zur Region, dem angeblichen Ziel also, unterscheiden. Jeder Empfänger erhält einen Brief, in dem eine Region oder eine Stadt in seiner Nähe genannt wird.

Im Juni 2010 berichtet ein betroffener Bürger, dass er drei Mal angeschrieben wurde, weil er auf die jeweils vorangegangenen Schreiben nicht reagiert hatte. Die Schwindler erweisen sich also auch noch als ziemlich hartnäckig.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Besuch in einem großen Einkaufscenter in Ihrer Region!!!!",
verschiedene Postfach-Adressen:
- Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
- Planungsservice, Postfach 1105, 49753 Werlte


Warnung veröffentlicht am 4. Januar 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 11. November 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Augsburg (Bayern),
- dem Rems-Murr-Kreis (BW) - beide in der Molbergen-Fassung -
- dem Landkreis Zwickau (Sachsen) in der Werlte-Variante,
- dem Landkreis Viersen (NRW) im Mai 2010,
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW) im Juni 2010,
- Berlin,
- dem Landkreis Wolfenbüttel und
- dem Landkreis Börde
- Magdeburg (beide Sachsen-Anhalt) (alle fünf in der Molbergen-Ausführung)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihrer/Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Während der übrige Text in allen Einladungen gleich ist, unterscheiden sich die Gewinnversprechen. Gleich ist noch, das jeder Empfänger den 2. Preis gewonnen hat. Der Unterschied liegt in der Höhe des angeblichen Gewinns. In der zuerst aufgetauchten Variante wird dem Empfänger zu 5.000 € gratuliert. In einer späteren Fassung schoss der Gewinn auf 21.500 € hoch, um sich im jüngsten Einladungs-Typ wieder auf 10.000 € zu reduzieren.

Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld, in dem der jeweilige Gewinn genannt ist, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

"Denn der Bargeldgewinner, Frau _____ erhält , garantiert 5000 € in Bar ausgezahlt.
Achtung: "Frau _____" wird in diesem Fall als Anrede zu verstehen sein, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-oder gar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Im Jahre 2009 sind uns aus der Bevölkerung sechs ganz verschieden gestaltete Einladungen zugegangen, die aber die Postfach-Adresse 1107 in Molbergen gemeinsam hatten. Alle haben wir in dieser Warn-Liste an anderer Stelle verewigt. Von machen Einladungs-Typen haben wir gleich mehrere erhalten. Insgesamt waren es 23 Stück.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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Lotto - Service - Henry Fober
- Susanne Bach, Postfach 12 33, 49602 Quakenbrück


Warnung veröffentlicht am 28. Oktober 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 10. November 2010

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- Stuttgart und
- Freiburg im Breisgau,
- dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (alle in BW),
- dem Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) und
- dem Landkreis Bautzen (Sachsen)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 700 Gewinnmitteilungen (Stand: 19. Oktober 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.600 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
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Hauptstadträtsel, PF 1346, 49620 Borkhorn

Warnung veröffentlicht am 8. November 2010.

Wir warnen vor der Teilnahme an diesem - sehr einfachen - Preisrätsel.

Uns liegen 23 unseriöse Kaffeefahrten-Einladungen unter der Überschrift "Jubilums-Sonderfahrt" vor. Genannt ist eine Firma "Buchungsservice Heyder" in Bersenbrück, die es nicht gibt. Die angeblichen Gewinner haben den Eindruck, dass ihnen 3.000 € Gewinn winken. Wer das Schreiben aber genau liest, stellt fest: Man ist nur nominiert - also etwa vorgeschlagen. Es ist klar: Geld sieht hier keiner.

Die Empfänger der Schwindel-Einladungen haben alle vorher an einem "Hauptstadträtsel" teilgenommen, denn Teile der Teilnahmeportkarte sind in die Gewinnmitteilung eingeblendet. Das Rätsel wurde also nur versanstaltet, um neue Adressen für die unseriöse Kaffeefahrten-Wirtschaft zu gewinnen und um der Kaffeefahrten-Einladung, die hier als Gewinnmitteilung getarnt ist, mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Ein mieser Trick, zumal die Teilnehmer auch noch ihr Geburtsdatum angeben mussten.
[mehr]
- "Dr. Koch & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schneider & König", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
- "Dr. Hoffmann & Partner", Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Böhm & Schneider", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
- „Dr. Hoffmann & Partner“ Postfach 150369, 28093 Bremen
- „Dr. Beckmann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Beckmann & Partner, 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schmidt & Partner", Buchungsservice Gr. Dr. Schmidt & Partner, 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schulz & Partner", Buchungsservice Gr., Dr. Werner & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Richter & Partner"
- "Dr. Werner & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Krüger & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Neumann & Partner" Buchungsservice Gr., "Dr. Neumann & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen,
- "Dr. Lange & Partner" Buchungsservice Gr., "Dr. Lange & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen,
- "Dr. Krause & Partner" Buchungsservice Gr., "Dr. Krause & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Zimmermann & Partner", Buchungsservice Gr., "Dr. Zimmermann & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Herrmann & Partner", Buchungsservice Gr., "Dr. Herrmann & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Walter & Partner", Buchungsservice Gr., "Dr. Walter & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schröder & Partner"


Warnung veröffentlicht am 16. September 2009.
Mehrmals ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 5. November 2010.

EINLEITUNG
In ganz Deutschland kursieren seit etwa Herbst 2009 unzählige Gewinnmitteilungen, in denen meist genau 946,72 € versprochen werden. Bei diesen Schreiben handelt es sich natürlich um Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten. Die Einladungen weisen sehr unterschiedliche wiederum frei erfundene Absender-Angaben in den Briefköpfen auf, sind inhaltlich ansonsten aber identisch. Deswegen werden die Informationen zu diesen Einladungen an dieser Stelle zusammengefasst.

„Dr. Beckmann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Beckmann & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung spielen uns aufmerksame Bürgern aus
- dem Rhein-Lahn-Kreis (RLP) und
- dem Hochtaunuskreis (HE)
zu.

"Dr. Schneider & König", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
Diese Variante der Einladung erhalten wir aus
- Dresden (SA),
- dem Landkreis Konstanz (BW) sowie
- dem Landkreis Neuwied (RLP) am 30. Oktober 2009.

"Dr. Böhm & Schneider", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
Diese Variante der Einladung schicken uns Verbraucher aus
- dem Landkreis Limburg-Weilburg (HE) - 5 Stück -,
- dem Landkreis Zwickau (SA) am 10. November,
- dem Landkreis Oder-Spree (BR) am 10. November und
- der brandenburgischen Hauptstadt Potsdam am 11. und 16. November 2009 und
Die Welle bricht über unseren Lahn-Dill-Kreis erstmals im Januar 2010 herein und ein weiteres Mal im Oktober 2010. Insgesamt liegen uns von dieser Einladung am 4. November 2010 sage und schreibe 65 Stück vor. Das ist Rekord. Die dazu geführten ungezählten Telefonate sind nicht eingerechnet. Wir haben in der Lokalpresse im Januar 2010 gewarnt. Teilweise vergeblich. Es hat Opfer gegeben. Teilnehmerberichte dazu gibt es weiter unten im Text. Auch heute (19. Okt. 2010) haben wir eine weitere Warnung an die Presse herausgegeben. Die hat offenbar gewirkt. Viele, die sich angemeldet hatten, nahmen nicht teil und sagten teilweise ab. Sie berichten von unfreundlichen Anrufen, in denen man versucht habe, sie doch in die Busse zu bekommen. Tatsach ist: Ein Bus, der am 27. Oktober 2010 hätte fahren sollen, kam nicht. Wenn er Mangels Beteiligung nicht gekommen ist, verbuchen wir dies als Erfolg unserer Aufklärungsarbeit.

"Dr. Hoffmann & Partner", Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir aus
- dem Kreis Herford (NRW) und
- Hamburg.

"Dr. Koch & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir am 5. Februar 2010 aus dem oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau.

"Dr. Schmidt & Partner", Buchungsservice Gr. Dr. Schmidt & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Abart der Einladung erhalten wir am 2. März 2010 aus dem niedersächsichen Hildesheim.

„Dr. Schulz & Partner“, weitere Anschrift unbekannt, da uns die Anmeldepostkarte nicht mit übermittelt wurde
Diese Variante der Einladung erhalten wir von Bürgern aus ...
- dem Landkreis Lörrach (BW) und
- Worms (RLP).

„Dr. Richter & Partner“, weitere Anschrift unbekannt, da uns die Anmeldepostkarte nicht mit übermittelt wurde
Diese Variante der Einladung erhalten wir von einem Bürger aus ...
- dem Landkreis Konstanz am Bodensee (BW).

„Dr. Werner & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Werner & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung wird uns übermittelt aus ...
- dem sächsischen Landkreis Görlitz, am 19. April 2010,
- Rostock, am 21. April 2010.

„Dr. Krüger & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Krüger & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung wird uns übermittelt aus ...
- dem südhessischen Wetteraukareis, am 5. Mai 2010.

„Dr. Neumann & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Krüger & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir am 20. Mai 2010 von einem Bürger aus
der Städteregion Aachen und am 10. Juni 2010 aus Aachen (NRW) selbst.

„Dr. Lange & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Lange & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung übermittelt uns ein Bürger aus
- Baden-Baden.

„Dr. Krause & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Krause & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir von einem Bürger aus
- Oberhausen, NRW und
- Ingolstadt in Bayern.

„Dr. Zimmermann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Zimmermann & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diesen Typ der Einladung erhalten wir von Bürgern aus
- dem Landkreis Gotha, Thüringen und
- dem Vogelsbergkreis (Hessen).

Am 31. August landen die ersten Gewinnmitteilungen von "Dr. Herrmann & Partner" in den Briefkästen zahlreicher Bürger unseres Lahn-Dill-Kreises. Kaum 24 Stunden später liegen uns bereits 18 Stück im Original, als Fax oder Scan vor. Das und zahlreiche zusätzliche Anrufe zeugen davon, dass die Bürgerinnen und Bürgern unseres Kreises von der Gewinnmitteilung der Schein-Firma umgetrieben werden und sich sehr ärgern über das betrügerische Geschick. Verwendet wird die bereits oben mehrfach erwähnte Postfach-Adresse in Bethen. Auffällig: Eine ganze Reihe der Einladungen gingen an Kolleginnen und Kollegen aus der Kreisverwaltung! Fragt sich, aus welcher Adressdatenbank sich die Schwindler da bedient haben.
Zahl der am 4. November 2010 vorliegenden Einladungen: 42 Stück.

„Dr. Walter & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Walter & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diesen Typ der Einladung - für uns ist es die 16. Variante !!! - erhalten wir von einem Bürger aus ...
- dem Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen).

„Dr. Schröder & Partner“
Eine Gewinnmitteilungen mit dieser erfundenen Firmen-Bezeichnung schickt uns eine Person aus ...
- dem Landkreis Harburg (Niedersachsen).

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die oben genannten Firmierungen sind allesamt frei erfunden. Es handelt sich um Scheinfirmen. Die Schwindler verstecken sich hinter zwei verschiedenen Postfachadressen. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den vorliegenden Fällen wird den Empfängern eingeredet, ihnen stünden 946,72 € aus einen anderen Gewinnversprechen zu. Es wird der Eindruck erweckt, dass Sie sich die Absender der Schwindel-Post für den Empfänger des Briefes eingesetzt und so ein früheres irreführendes Gewinnversprechen realisiert hätten.

Aus mehrjähriger Erfahrung wissen wir:
Verspricht jemand einen lukrativen Geldgewinn oder einen attraktiven Sachpreis im Rahmen einer Busfahrt zu überreichen, so lügt er.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:

Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 5.000 Einladungen versandt. Die Zahlen ergeben sich aus einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2002 bzw. aus gut recherchierten Medienberichten.

Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wird immer der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit der angeblichen jedem zustehenden Summe in Höhe von 946,72 €, stellt man fest, dass die Firma, die es ja nicht gibt, zwischen 1,42 und 4,73 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern wie hier sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT – PRESSEBERICHTE – TEILNEHMERBERICHTE
Die Postfach-Adresse 150369 in Bremen ist uns bereits vertraut. Im Jahr 2009 sind uns bereits drei ganz andere Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten) mit dieser Adresse zugegangen. Alle sind in dieser Warnliste bereits verzeichnet.

Die Presse berichtet auch.
Im Forum www.antispam.de verlinken die Aktiven des dahinterstehenden Verbaucherschutzvereins ungezählte Presseberichte aus der ganzen Republik mit dem Eintrag zu Dr. Brinkmann. Zu dem entsprechenden Thread führt ein Link am Ende dieses Beitrages. Aufgrund der Fülle der Presseberichte verzichten wir an dieser Stellen auf weitere Links zu einzelnen davon.

SAT1 Akte 09 berichtet
In der Sendung vom 10. November 2009 berichtet SAT1 über genau das, was und vorher schon klar war, über die Kaffeefahrt nämlich, die sich hinter den Schwindel-Briefen verbirgt. Der Beitrag ist im Internet abrufbar. Unten finden Sie den entsprechenden Link.

Teilnehmerberichte
Busse, die für „Dr. Böhm & Schneider“ fuhren, sammelten Mitfahrer in unserem Kreis vom 25. bis 27. Januar 2010 ein. Am 26. Januar nahmen zwei Personen teil, die sich vorher mit uns abgesprochen hatten. Sie meldeten sich mit dem Handy und von hier konnte das örtlich zuständige Ordnungsamt eines osthessischen Kreises verständigt werden. Interessant hierbei war, dass der Kollege dort bereits am Vortage die entsprechende Gaststätte aufgesucht hatte und gegen die Kaffeefahrten-Sprecher bereits Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen § 56a der GewO eingeleitet hatte.

In Osthessen verlief die von uns befürchtete Kaffeefahrt regelrecht milde. Nur kleinpreisige Artikel wurden verkauft und Reisen vermittelt. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass es die 946,72 € nicht gab. Man redete sich heraus. Man habe den Termin von „Dr. Böhm & Schneider“ (die es ja überhaupt nicht gibt) lediglich übernommen, deswegen gäbe es den Gewinn auch nicht, wurde den Teilnehmern – es waren insgesamt nur 24 Personen, die mit zwei Bussen herangekarrt wurden – sofort der Schneid abgekauft.

Einige Tage später meldet sich ein Opfer bei uns, das einen Tag früher, also am 25. Januar, mit „Dr. Böhm“ gefahren war. Interessant: Es ging nicht nach Osthessen, sondern in die entgegengesetzte Richtung – nach Koblenz. Dort kam es auch zu der befürchteten Abzocke. Einer Magnetmatte wurde ein Preis weit über 2.000 € angedichtet. Scheinrabatte wurden abgezogen und das Produkt schließlich für knapp 1.300 € verkauft. Wir wissen: Im Einkauf bezahlt die Branche Preise um ca. 30 € dafür!!!

Außerdem wurden spezielle Seniorenhandys angeboten. Einschlägigen Informationen aus dem Internet und eigenen Erfahrungen unserer Behörde zu Folge, werden diese aber zu teuer angeboten. Uns liegt zudem ein Schreiben einer Firma vor, deren Verträge in diesem Zusammenhang auf einer Verkaufsveranstaltung vermittelt wurden. Sie distanzierte sich davon und kündigte sogar rechtliche Schritte gegenüber den unseriösen Vermittlern an.

Übers Ohr gehauen wurde hinsichtlich des Gewinns. Den gab es nicht in bar. Den „Gewinnern“ wurde schließlich eine kostenlose Reise im angeblichen Gegenwert des Gewinns wahlweise nach Südtirol/Trentino, Paris oder Salzburg angeboten und hier begann der Nepp, denn für die entsprechende Buchung wurden pro Person und Reise 49 € Gebühren verlangt. Eine weitere Falle findet sich im Kleingedruckten. Bei Null- und Gratisreisen und solchen, die weniger als 150 € kosten, „muss ein Mindestumsatz von 175 € pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Zudem behält man sich vor, einen Dieselzuschlag in Höhe von weiteren 15 € pro Person zu erheben. Das Alles wussten die Teilnehmer nicht, sie wurden wie auf Kaffeefahrten üblich, arglistig getäuscht.

Auf der Buchungsbescheinigung ist eine Fa. Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd. verzeichnet, eine Firma mit englischer Rechtsform und angeblichem Sitz in den Niederlanden. In der Widerrufsbelehrung ist eine tatsächlich existierende deutsche Firma genannt, die allerdings schon oft negativ aufgefallen ist.

Zwar ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Personen die Reisen stornieren, die Buchungsgebühren hingegen sind sicherlich verloren. Ob das rechtmäßig ist, können wir nicht beurteilen. Es scheint allerdings Masche zu sein, Geld zu kassieren, für das keine ordentliche Gegenleistung erbracht wurde. Dass oft storniert wird, macht nichts, man hat ja immerhin Gebühren kassiert.

Merkwürdig ist, dass in Osthessen und in Koblenz für zwei ganz verschiedene Firmen Reisen vermittelt wurden. Auch der unterschiedliche Verlauf fällt auf. Gut möglich also, dass sich hinter „Dr. Böhm“ ein großer Planer verbirgt, der lediglich die Kaffeefahrten organisiert also die Gaststätten reserviert, die Busse bucht, die Einladungen verschickt und den Rücklauf der Antwortkarten bearbeitet, der den eigentlichen Termin aber an Unternehmen der Kaffeefahrten-Branche verkauft.

Pressewarnungen haben in beiden Fällen aber immerhin Wirkung gezeigt. In Koblenz war für über 80 Personen eingedeckt. Nur 13 waren schlussendlich mitgekommen. In Osthessen waren es auch nur 24, obwohl in beiden Fällen jeweils zwei Busse mit zusammen mindestens 100 Plätzen eingesetzt waren.

Das Opfer, dass – so steht zu vermuten – knapp 100 € aus dem Fenster geworfen hat, war übrigens aus purer Neugier mitgefahren und wollte eigentlich nichts kaufen!

Zwei weitere Opfer melden sich am 5. Februar bei uns. Auch sie haben Reisen in dem irrigen Glauben gebucht, sie seien gewonnen bzw. kostenlos. Sie haben zudem Seniorenhandys erworben. Die waren verlost worden aber selbstverständlich sind sie mit einem 24-monatigen Telekommunikationsvertrag verbunden. Den insofern unerfahrenen Rentnern war nicht bewusst, dass das Gerät durch die monatlichen Raten mitbezahlt wird. Das Gerät erzeugt zudem Martinshorn-Geräusche, wodurch sich die Rentner im Falle eines Überfalls beispielsweise geschützt fühlen. Das Gerät hat zudem einen Notfall-Knopf, über den Hilfe gerufen werden kann. Unterdrückt wurde die Tatsache, dass das Gerät nicht mehr kann als jedes normale Handy, über das über die Rettungsleitstellen Hilfe gerufen und das zudem so geortet werden kann. Recherchen zeigen, dass das Telefon beim Händler erstanden und mit Prepaid-Karte bestückt, bei monatl. etwa 60 min Gesprächsdauer ins Festnetz immer noch mehr als 100 € günstiger ist (bezogen auf zwei Jahre) als der 24-monatige Handy-Vertrag. Auch in dieser Veranstaltung waren Magnetfeldmatten für einen vierstelligen Betrag angeboten worden sowie Salben und Waschmittel. Wie oben bereits beschrieben, war der angebliche Gewinn mit Reisen verrechnet worden, die aber noch erhebliche Kosten nach sich ziehen, wie dem Kleingedruckten zu entnehmen ist. Die beiden Opfer müssen jetzt regelmäßig ihr Konto überwachen, denn Sie hatten Einzugsermächtigungen erteilt.

6. BESONDERHEITEN
Die Gestaltung der Einladung ist bemerkenswert. Fast wie ein Schreiben vom Anwalt ist es abgefasst, obwohl bei allen als Branchen-Bezeichnung Finanzdienstleistungen angeführt ist. Man verspricht dem Empfänger die Auszahlung eines Gewinns, den man erfolgreich aus einer früheren Gewinnmitteilungen für den Empfänger der Einladung erstritten hat. Derart gestaltete Einladungen sind recht neu. Sie zeigen, dass sich die Kaffeefahrten-Branche immer neue Formulierungs-Tricks einfallen lässt, um auf jeden Fall seriös zu wirken.

Bemerkenswert ist auch, dass bundesweit weitere inhaltlich gleiche Einladungen aber unter anderen Namen kursieren. Folgende Namen sind noch bekannt:
- Dr. Müller & Partner
- Dr. Schneider und Partner
- Dr. Lehmann & Partner
- Dr. Weber & Partner
- Dr. Ludwig & Partner
- Dr. Fischer & Partner
- Dr. Wagner & Partner
- Dr. Becker & Partner
- Dr. Hoffmann & Partner
- Dr. Gruber & Partner
- Dr. Koch & Partner

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
[mehr]
Sommerfahrt 2010
M.A.R.E.S. - Reisen, Postfach 411208, 12122 Berlin


Warnung veröffentlicht am 5. November 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Person aus dem Landkreis Ludwigsburg hat uns ihre Einladung geschickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht. Die Fahrt fand schon im Juni statt. Leider hat uns erst fünf Monate später die Einladung erreicht. Wir haben uns entschieden die Warnung dennoch zu veröffentlichen, da es gut sein kann, dass die Postfach-Adresse für weitere unseriöse Kaffeefahrten verwendet wird.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 700 Gewinnmitteilungen (Stand: 19. Oktober 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.600 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Fischer Fritz und Räuscherkarte"
- Fischer Fritz, Postfach 9155, 26139 Oldenburg
- Fischer Fritz, Postfach 9113, 26139 Tweelbäke


Warnung veröffentlicht am 2. Juni 2010.
Neun Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 5. November 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus ...
- dem Landkreis Tuttlingen
- dem Landkreis Ludwigsburg (beide BW),
- dem Landkreis Saarlouis (Saarland),
- Rheinland-Pfalz,
- Aachen,
- dem Landkreis Görlitz (Sachsen),
- dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen),
- Bonn,
- dem Landkreis Eichsfeld (Thüringen),
- Kiel,
- dem Kreis Unna,
- Mönchengladbach (beide NRW) und
- dem Landkreis Groß-Gerau (Hessen)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
- Aus Baden Württemberg erhalten wir eine Einladung, in deren Antwortkarte Haltepunkte in den Kreisen Freudenstadt, Calw und Tübingen aufgeführt sind.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Rätsel raten hält geistig fit und macht Gewinner!
Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen


Warnung veröffentlicht am 15. Oktober 2010.
Ein Mal ergänzt/überarbeitet am 27. Oktober 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus ...
- dem Landkreis München,
- Ingolstadt
- zwei verschiedenen Städten des Landkreises München (alle Bayern) und
- dem Landkreis Stade (Niedersachsen) ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Dr. Winkeler Schröter"
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld


Warnung veröffentlicht am 21. Oktober 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Person aus dem bayerischen Landkreis München ist die erste, der uns ihre Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 700 Gewinnmitteilungen (Stand: 19. Oktober 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.600 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Weinfest 2010"
- Buchungszentrale, Postfach 1202, 56702 Mayen


Warnung veröffentlicht am 21. Oktober 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Sieben Aufmerksame Bürger aus unserem Lahn-Dill-Kreis haben uns ihre Einladungen geschickt und so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst ermöglicht. Ein Herr von 78 Jahren hat sich erst gemeldet, nachdem er teilgenommen hat. Er versucht derzeit gezahlter Gelder zurückzubekommen. Der Ausgang dieser Bemühungen ist derzeit ungewiss. Sein Bericht ist im unten verlinkten Steckbrief nachzulesen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 700 Gewinnmitteilungen (Stand: 19. Oktober 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.600 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
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"Ahrends-Hof & Söhne"
- Ahrends-Hof & Söhne BIO-Hof, Postfach 9113, 26139 Osternburg


Warnung veröffentlicht am 20. Oktober 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Person aus dem saarländischen Landkreis Saarlouis ist die erste, der uns ihre Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 700 Gewinnmitteilungen (Stand: 19. Oktober 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.600 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
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R & S Bustouristik
- Service Agentur Herr Timm, Postfach 1717, 27737 Delmenhorst


Warnung veröffentlicht am 19. Oktober 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Tuttlingen und
- dem Hohenlohekreis (beide BW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im laufenden Jahr 2010 wurden uns bereits über 700 Gewinnmitteilungen (Stand: 19. Oktober 2010) aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz zugespielt. Seit Beginn der Erfassung Anfang 2008 waren es knapp 1.600 Stück. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt („Ausflugsfahrt“, „Gewinnübergabefahrt“) verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten. Sie werden zum 30- bis 100-fachen des Einkaufspreises – so unsere Erfahrungswerte – an arglose und leicht manipulierbare ältere Leute verkauft.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Lotto - Service - Jonny Cash - Giga Office, Postfach 12 31, 49602 Quakenbrück

Warnung veröffentlicht am 15. Oktober 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Person aus Chemnitz ist die erste, der uns ihre Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht. In Bayern war die Polizei aktive und hat einen Kaffeefahrten-Bus, der in Sachen "Jonny Cash" unterwegs war, gestoppt. Das agt eigentlich schon alles. Wer unseren Steckbrief, der am Ende des Beitrages verlinkt ist, öffnet, findet dort einen weiteren Link zum Bericht des Bayerischens Rundfunks.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
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- Maris VIP-Buchung, Postfach 2119, 49651 Vahren
- EUKLAS VIP-Buchung, Postfach 2131, 49651 Stapelfeld


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Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz und
- dem Landkreis Schleswig-Flensburg
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
[mehr]
Jensen - Weise - Feldhaus, mit verschiedenen Adressen in den Antwortkarten:
- Postfach 10 03 62, 03003 Cottbus,
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld,
- Buchungsservice, Postfach 39 01 42, 14091 Berlin,
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf,
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen


Warnung veröffentlicht am 6. August 2010.
Fünf Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8. Oktober 2010.

Achtung: Es handelt sich um eine sehr geschickt aufgemachte Einladung zu einer Kaffeefahrt. Mehr zu den Details im „Steckbrief“, der am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochene Auszahlung, die Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Görlitz,
- dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (beide Sachsen),
- dem Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen),
- Berlin,
- dem Landkreis Hameln-Pyrmont,
- dem landkreis Region Hannover (beide Niedersachsen)
- dem Landkreis Eichsfeld (Thüringen),
- dem Landkreis Nordsachsen und
- dem Rhein-Sieg-Kreis ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

28. Sept. 2010: Innerhalb von zwei Tagen erhalten wir vier weitere Gewinnmitteilungen mit der Postfach-Adresse in Steinfeld aus Bayern und zwar aus ...
- zwei Städten des Landkreises München,
- Ingolstadt und
- dem Landkreis Miesbach.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Verwaltungsbüro Koch & Wagner", Agentur Schneider, z. Hd. Michaela Schneider, Postfach 11 22, 49454 Bakum

Warnung veröffentlicht am 24. September 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 1. Oktober 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Oldenburg (Niedersachsen) und
- dem Landkreis Karlsruhe und
- dem Landkreis Rastatt (beide BW) ...
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
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"Gewinnbenachrichtigung" - mit zwei verschiedenen Adressen in der Antwortkarte:
- Planungsservice, Postfach 11 07, 49693 Molbergen
- Giga Office, Postfach 12 31, 49602 Quakenbrück


Warnung veröffentlicht am 19. Mai 2010.
Drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 23. September 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- zwei Kommunen aus dem Landkreis Heilbronn (BW),
- drei verschiedenen Kommunen des Landkreises Mettmann (NRW),
- der Stadt Heilbronn (BW),
- dem Rhein-Hunsrück-Kreis (RP),
- dem Landkreis Bad Kreuznach und
- dem Westerwaldkreis - beide in Rheinland-Pfalz gelegen -
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"TFG Treuhand-Finanzgesellschaft" - mit folgenden verschiedenen Postfachadressen ...
- Ausflugsplanung, Postfach 12 07, 49431 Neuenkirchen
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 11 52, 49449 Holdorf


Warnung veröffentlicht am 30. Juli 2010.
Drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 22. September 2010.

Lassen Sie sich nicht vom dem professionell wirkenden Schreiben beeindrucken. Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Bürgerin aus dem Ortenaukreis (BW) ist die erste, der uns ihre Einladung mit der Postfach-Adresse in Neuenkirchen überlässt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Einladungen mit der Postfach-Adresse in Steinfeld schicken uns Verbraucher aus ...
- dem Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) und
- dem Landkreis München (Bayern).

Eine Gewinnmitteilung mit der Postfach-Adresse in Holdorf schickt uns eine Person aus ...
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW).

Alle Einsender machen diese Warnung - gerade auch verbunden mit dem Hinweis WO die Gewinnmitteilungen kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
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Agentur Martin Weber, Postfach 19 89, 49649 Cloppenburg
Mehrere unterschiedliche Typen von Gewinnmitteilungen unter den Überschriften:
- „EUROSTAR“
- "TV-Bingo Bargeldregen"
- „Eilsendung-Erinnerung“,
- Ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben


Warnung veröffentlicht am 31. August 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Ein aufmerksamer Bürger aus Thüringen ist der erste, der uns seine Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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- Kaiserplus Reisen UG, Postfach 2115, 28808 Stuhr bzw,
- Kaiserplus Reisen UG, Postfach 28, 5017 Salzburg (für Österreich)
Vier verschiedene Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffefahrten) kursieren unter den Überschriften:
- „Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale“
- „Eilsendung-Erinnerung“ (zwei verschieden Unterarten)
- „Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ (bisher nur in Österreich)
- "EUROSTAR" (bisher nur Österreich)

Warnung veröffentlicht am 9. Juni 2010.
Mehrfach ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 13. August 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Ihre Gewinnmitteilungen "Eilsendung-Erinnerung" auf blauem Papier mit attraktiven Gewinn-Abbildungen am rechten oberen Rand schicken uns aufmerksame Bürger aus
- Speyer,
- Darmstadt,
- Mannheim,
- dem Landkreis Mittelsachsen,
- drei verschiedenen Gemeinden des Rems-Murr-Kreises,
- zwei verschiedenen Gemeinden des Landkreises Heilbronn und
- dem Landkreis Bergstraße (Hessen).

Die Einladung "Eilsendung-Erinnerung" auf gelbem Papier in einer etwas weniger bunten Aufmachung lassen uns Bürger aus
- drei verschiedenen Städten und Gemeindes des Landkreises Reutlingen,
- dem Landkreis Böblingen,
- dem Zollernalbkreis,
- dem Landkreis Biberach in zwei Fällen,
- dem Landkreis Sigmaringen,
- dem Landkreis Esslingen,
- dem Landkreis Tübingen,
- dem Rhein-Neckar-Kreis in zwei Fällen ,
- dem Landkreis Emmendingen,
- Freiburg im Breisgau in zwei Fällen (alle BW),
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz und
- dem Landkreis Unterallgäu (Bayern)
zukommen.

Es fällt auf, dass zwei der vier Einladungs-Typen bis jetzt (Stand: 5. August 2010) praktisch nur in Baden-Württemberg bzw. im Südwesten Deutschlands verschickt worden sind.

Alle Einsender machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, WO die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

In welch großem Stil geschwindelt wird, zeigen auch die Gewinnmitteilungen, die in Österreich verbreitet wurde mit der Adresse
- Kaiserplus Reisen UG, Postfach 28, 5017 Salzburg -
in der Antwortkarte und den Überschriften
- "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel" und
- "EUROSTAR".

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Eilsendung" - Zentrale Gewinnverteilung, mit verschiedenen Postfach-Adressen:
- Postfach 1271, 26892 Dörpen
- Postfach 1132, 26905 Börger


Warnung veröffentlicht am 25. Januar 2010.
Zwölf Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 3. August 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Verden (Niedersachsen),
- dem Landkreis München im April,
- aus Kassel,
- dem Rhein-Sieg-Kreis,
- dem Landkreis Esslingen (BW),
- Rheinland-Pfalz,
- dem Landkreis Heilbronn,
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW),
- dem Oberbergischen Kreis (NRW) und
- dem Landkreis München, beide im Juli 2010
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Mitte März erreichten die Einladungen in der Dörpen-Variante unseren heimischen Lahn-Dill-Kreis. Ende Juli 2010 tauchen sie erneut auf. Insgesamt liegen uns derzeit (3. August 2010) 24 Einladungen in der Dörpen-Variante vor.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Zentrale-Gewinnverteilung" ist frei erfunden. Die unbekannten Hintermänner verstecken hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe den 1. Preis im "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 2.500 € in bar!

Die Sache hat gleich mehrere Pferdefüße:
"Auszahlung des 1. Preises, 2500 Euro in Bar", heißt es plötzlich abstrakt im Betreff des Schwindel-Briefes. Es wird kein Bezug zum Empfänger hergestellt.

Im entsprechenden Textfeld am rechten Rand des Schreibens ist plötzlich nur von einer "Gewinnoption" die Rede. Das übersetzt die Kaffeefahrten-Branche gerne mit "Möglichkeit", nicht aber mit Gewissheit.
Zudem heißt es weiter: "Denn der Bargeldgewinner, Frau _____, erhält garantiert 2.500 € in Bar ausgezahlt.
Ein weiterer Schwindel, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen, also 1.500 bis 5.000, mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) verteilen müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen- oder sogar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebensowenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche "Geschenke" hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können, aber auch ihrer eigenen (Neu-)Gier erliegen. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen trickreichen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich/uns ___ Platz/Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das gebaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region ist jeweils angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit von den ausgewiesenen Zielen entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Adresse in Dörpen ist bereits 2009 im Zusammenhang mit Kaffeefahrten aufgefallen und in unserer Warnliste deswegen mit zwei Eintragungen bedacht worden.
Ähnliches gilt auch für die Anschrift in Börger

6. BESONDERHEITEN
Eine Frau aus Baden-Württemberg erhielt gleich drei weitgehend inhlaltsgleiche Einladungen der "Zentrale-Gewinnverteilung", Dörpen, für Fahrten im März, April und Juni 2010! Ein Bürger aus dem Landkreis München hat auch berits zwei Stück erhalten. Die Fahrten sollen im April bzw. Ende Juli 2010 stattfinden.

Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

6. TEILNEHMERBERICHT
Gleich zwei Packungen Nahrungsergänzungsmittel hat sich ein Paar aus Thüringen für insgesamt 1.100 € aufschwatzen lassen. Am Tag nach der Veranstaltung wurde ausgeliefert. Die Opfer haben bar bezahlt. Es existieren keine Belege. Sie haben keine Chance die Sache rückabzuwickeln. Es bleibt festzuhalten: Wir warnen an dieser Stelle nicht umsonst!

LINKS
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"Telefongewinnspiel" - Infozentrale ENERGIE-UMFRAGE, Postfach 44 81 41, 28281 Bremen

Warnung veröffentlicht am 19. Juli 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Zwei aufmerksame Bürger aus dem Kreis Arnsberg (NRW) sind die ersten, die uns ihte Einladung schicken und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglichen.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
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Agentur Norbert Hölzen, Postfach 22 61, 49651 Cloppenburg
Fünf verschieden gestaltete Gewinnmitteilungen (=Kaffeefahrten-Einladungen) unter den Überschriften:
- „Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung“
- Ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben,
- „Eilsendung- Erinnerung“,
- „EUROSTAR“,
- „Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ und
- "TV-BINGO BARGELDREGEN"


Warnung veröffentlicht am 11. Juni 2010. Fünf Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 7. Juli 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Die Gewinnmitteilung „Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung“ erhalten wir von einem aufmerksamen Bürger aus dem Landkreis Mainz-Bingen

Die Einladung ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben, schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Städteregion Aachen,
- dem Landkreis Heinsberg (beide NRW),
- dem Landkreis Oberallgäu,
- dem Landkreis Unterallgäu,
- dem Landkreis Starnberg,
- dem Landkreis Oberallgäu (alle Bayern).
- dem Kreis Wesel in zwei Fällen,
- den kreisfeien Städten Hamm und
- Hagen,
- dem Kreis Warendorf,
- dem Ennepe-Ruhr-Kreis - alle NRW und
- dem Kreis Dahme-Spreewald (Brandenburg).

Das Schreiben „Eilsendung- Erinnerung“ senden uns Bürger aus
- dem Landkreis Rhön-Grabfeld in Nordbayern,
- dem Landkreis Lippe (NRW),
- der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg in zwei Fällen,
- dem Landkreisen Euskirchen,
- dem Hochsauerlandkreis,
- dem Rhein-Erft-Kreis,
- dem Rhein-Sieg-Kreis,
- Bonn - alle NRW,
- dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen,
- dem Landkreis Aschaffenburg (beide Bayern) und
- dem Main-Kinzig-Kreis (Hessen).

Trauriger Höhepunkt: Vor 20 Jahren Verstorbener hat gewonnen!
Eine Frau aus Südhessen schreibt uns Folgendes:
"... ich habe mich doch sehr über die Gewinnmitteilung der Agentur Norbert Hölzen aus Cloppenburg gewundert. Gerichtet ist diese an meinen 1990 verstorbenen Vater. Wie im Text beschrieben ist, wurde die Antwortkarte unter Aufsicht gezogen. Gern würde ich diese Karte einmal sehen, denn sie belegt ja wohl, dass es ein "Leben nach dem Tod" gibt. Im Internet habe ich mich dann über die Agentur informiert und auch Ihre Warnmeldung gelesen."
Dem ist nicht hinzuzufügen!

Die Gewinnmitteilung „EUROSTAR“ lässt uns ein Bürger aus Jena in Thüringen zukommen.

Einladungen mit der Überschrift "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ schicken uns Bürger aus
- Weimar, Thüringen,
- der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam,
- Berlin in vier Fällen,
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg),
- dem Rems-Murr-Kreis (BW),
- Gelsenkirchen und
- Mönchengladbach (beide NRW).

Einladungen mit der Überschrift "TV-BINGO BARGELDREGEN“ schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Viersen (NRW) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Ravensburg (BW).

Alle Einsender ermöglichen so erst diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladungen gerade kursieren.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Deswegen bitten wir auch, wenn möglich, von Anrufen abzusehen.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Wichtige Mitteilung" - Hömmen Reisedienst, Postfach 11 10, 49618 Löningen

Warnung veröffentlicht am 27. Mai 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 20. Juli 2010.

Achtung: Uns liegt ein Teilnehmerbericht vor. Diesen finden Sie in unserem "Steckbrief". Link: Siehe unten

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz (Speyer und Landkreis Alzey-Worms),
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW),
- dem Landkreis Südwestpfalz (RP),
- dem Landkreis Fürstenfeldbruck,
- dem Landkreis München ( beide BY) und
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz
schicken uns ihre Gewinnmitteilungen und machen so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladungen gerade kursieren – erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht leisten.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Musikanten Stadl - volksmusik.tv" - Planungsservice, Postfach 11 07, 49693 Molbergen

Warnung veröffentlicht am 2. Juli 2010.
"Steckbrief (siehe Link unten) aktualisiert am 20. Juli 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Eine aufmerksame Bürgerin aus dem Kreis Unna (NRW) ist die erste, der uns seine Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Eilsendung - Erinnerung" - Reiseservice Hömmen, Postfach 11 10, 49618 Löningen

Warnung veröffentlicht am 27. Mai 2010.
Sieben Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. Juni 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- Dresden zwei Mal,
- vier verschiedenen Gemeinden des Landkreises Landshut (BY),
- dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm (BY),
- dem Landkreis Kelheim (BY),
- dem Landkreis Passau (BY),
- dem Landkreis Aichach-Friedberg (BY),
- dem Landkreis Bautzen (Sachsen),
- dem Landkreis Sächsiche Schweiz - Osterzgebirge (Sachsen),
- Nürnberg,
- Chemnitz,
- Augsburg,
- Regensburg,
- dem Landkreis Zwickau,
- dem Landkreis Altötting,
- dem Landkreis Coburg in Oberfranken und
- dem Kreis Tuttlingen (BW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Derzeit (11. Juni 2010) sind vor allen Dingen Bayern und Sachsen betroffen. Am 8. Juni erreicht uns eine erste Einladung aus der entgegensgestzten Richtung, nämlich aus
- dem Landkreis Leer in Ostfriesland.

Insgesamt 20 Einladungen liegen uns derzeit (11. Juni 2010, 16:00 Uhr) vor.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht leisten.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt.
Weitere Merkmale sind:
- Man kann noch andere Personen mit zur "Gewinnübergabe" mitbringen und
- die verlogenen Schreiben kommen in über 90% der Fälle aus der Region Bremen/Cloppenburg/Oldenburg, die man leider als Kaffeefahrten-Hochburg bezeichnen muss.

Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

LINKS
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"TV-Bingo Bargeldregen", verschiedenen Adressen in der Antwortkarte:
- LDU Touristik Peter Stieler, Postfach 2117, 49651 Cloppenburg
- Agentur Martin Weber, Postfach 1989, 49649 Cloppenburg
- Reiseservice Hömmen, Postfach 11 10, 49618 Löningen
- Agentur Norbert Hölzen, Postfach 22 61, 49651 Cloppenburg


Warnung veröffentlicht am 19. März 2010.
Sechs Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 21. Juni 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- Berlin und Umgebung in drei Fällen und
- dem hessischen Main-Kinzig-Kreis
schicken uns Ihre Einladungen in der "Peter-Stieler-Variante" und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Gewinnmitteilungen in der "Martin-Weber-Ausführung" erhalten wir erstmals Ende April 2010 von Verbrauchern aus
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW) und
- dem Rhein-Sieg-Kreis (NRW).

Gewinnmitteilungen in der "Reiseservice Hömmen"-Ausführung schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Nordsachsen und
- dem Landkreis Freising.

Gewinnmitteilungen in der "Agentur-Norbert-Hölzen"Variante schicken uns unabhängig voreinander zwei Bürger aus der gleichen Gemeinde im Landkresi Viersen (NRW).

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Peter Stieler“ und "Norbert Hölzen" finden sich in Cloppenburg nicht. Es handelt sich um Scheinfirmen. Gleiches gilt auch für Martin Weber und den Reiseservice Hömmen in Löningen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter vier verschiedenen Postfachadressen. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe “bei unserer Sonderziehung im Sommer 2009“ 5.000 € gewonnen!

In einer Tabelle im Mittelteil des Schreibens aber heißt es auf einmal nur noch “Gewinnoption“. Da liegt der Haken, denn die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
Option ist eigentlich ein Recht, dass der Inhaber wahlweise ausüben kann oder auch nicht. Die Kaffeefahrten-Branche übersetzt es aber etwa mit dem Wort MÖGLICHKEIT. Das ist nichts anders als ein Hintertürchen, durch das sich die Verantwortlichen stehlen, sollte jemand seinen „Gewinn“ einfordern.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Weiterhin soll es Sponsorengeschenke geben – als Dankeschön und Werbeprämie. Wie oben bereits beschrieben erhalten das höchstens diejenigen, die dem Bombardement an Lügenmärchen nicht widerstehen können und Kaufverträge über mehrere Hundert Euro unterschreiben und somit die billigen Werbegeschenke mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen alle Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Platzreservierung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
„Peter Stieler“ und die Postfach-Adresse 2117 in Cloppenburg sind noch ganz frisch, dennoch ist „er“ mit einer ganz anders gestalteten Einladung bereits in unserer Warnliste verzeichnet, so dass dieser Eintrag bereits der zweite innerhalb weniger Tage ist.
Die Adresse von "Martin Weber" ist neu, aber das ändert nichts am täuschenden Inhalt.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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BIO-Köstlichkeiten frisch geerntet! - Fa. Feenstein (GmbH), VIP-Buchung, Postfach 2161, 49651 Stapelfeld

Warnung veröffentlicht am 4. Mai 2010.
Dreu Mal ergänzt, zuletzt am 21. Juni 2010

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Ludwigsburg (4. Mai) Dresden,
- Rheinland-Pfalz (10. Mai) und
- unserem Lahn-Dill-Kreis ( ab 2. Juni)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Derzeit (Stand: 21. Juni 2010) liegen uns sieben Stück vor.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Wer Internet nach der „Fa. Feenstein“ sucht wird ausschließlich in Verbraucherschutz-Portalen oder auf ähnlich nützlichen Internetseiten fündig. Es handelt sich also um eine Scheinfirma. Bemerkenswert und deist zugleich ist, dass sich die "Fa." in der Einladung, die uns aus Rheinland-Pfalz zugespielt wird auch noch in rechtswideriger Weise zu Unrecht den Rechtsformenzusatz "GmbH" verleiht. In der Einladung aus Baden-Württemberg fehlt der Zusatz noch.

Im eigentlich Text stellt man sich als „Fa. BIO-Produkte“ aus Deutschland vor. Rechtsform, Adresse, Geschäftsführer: Fehlanzeige. Die unbekannten Hintermänner verstecken sich hinter einer Postfachadresse und geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Während in den meisten Gewinnmitteilungen mehrere Hundert oder gar Tausende von Euro versprochen werden, ist das hier etwas anders. Angeblich hat man eine Chance „BIO-Beauftragter“ zu werden und so in einem Jahr kostenlose Bio-Lebensmittel im Wert von 2.500 € zu erhalten.

Versprochen werden aber darüber hinaus Geschenke.

Hinter der Einladung verbirgt sich natürlich eine der berühmt-berüchtigten Kaffeefahrten. Wir wissen aus unzähligen Teilnehmerberichten, dass es dort die versprochenen Geldgewinne ebenso wenig gibt, wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit bitte ich um Platzreservierung für ___ Person(en)", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nebulös heißt es nur: „…bei uns in der Firmenniederlassung“. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. BESONDERHEITEN
Aus Berlin liegt uns eine Einladung vor, die von der Aufmachung her der von der „Fa. Feenstein“ gleicht. Identisch sind
- das Landschaftsbild im Briefkopf,
- das große Logo „BIO Ernte“ oben rechts,
- die Gutscheine für ein Bio-Frühstück, ein Bio-Genusspaket, ein Bio-Schlemmerpaket.
Sogar die mit Computer-Schrift erzeugte Unterschrift „Sabine Mathisseen“ ist gleich, obwohl zwei verschiedenen Firmen in der Antwortkarte genannt sind. Im Fall von Berlin war es eine natürlich ebenfalls nicht existierende „Fa. SCB“.
Im Fall der Berliner Einladung ist allerdings ein anderer Text verfasst. Zudem waren die Leute dort zu einer im Brief genannten Adresse in Berlin eingeladen worden. Es gab also keine Busfahrt. Die genannte Adresse lässt allerdings aufhorchen. Es handelt sich um den Sitz einer tatsächlich existierenden Firma, die in Kaffeefahrten-Expertenkreisen als Kaffeefahrtenveranstalter bekannt ist.

Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken. Viele Verbraucher, die sich für hart gesotten hielten sind dann doch hereingefallen. Deswegen können wir nach alledem nur raten: Finger weg, nicht teilnehmen und stattdessen die Presse informieren. Nur ganz Unerschrockene können teilnehmen und sollten dann versuchen mit Hilfe von Polizei und Ordnungsämtern die Verkaufsveranstaltung auffliegen zu lassen.

LINKS
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"Die Unternehmen der Deutschen Binnenschifffahrt!" - verschiedene Adressen in den Antwortkarten:
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Buchungsservice, Postfach 10 16 65, 04016 Leipzig


Warnung veröffentlicht am 12. Mai 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8. Juni 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz,
- dem Oberbergischen Kreis (NRW),
- Ingolstadt (Holdorf-Variante) und
- dem Saale-Holzland-Kreis (Thürigen) in der Leipzig-Ausführung
schicken uns ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und angezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einiges Wissen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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"Glaser & Glaser", Buchungsservice, Postfach 10 03 62, 03003 Cottbus

Warnung veröffentlicht am 8. Juni 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem thüringischen Saale-Holzland-Kreis ist der erste, der uns seine Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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- "Reiseservice Hömmen", Postfach 11 10, 49618 Löningen
- "Agentur Martin Weber", Postfach 19 89, 49649 Cloppenburg


Warnung veröffentlicht am 21. Mai 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 11. Juni 2010.

Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz (Hömmen-Variante),
- dem Rhein-Sieg-Kreis, NRW, (Martin-Weber-Version),
- Essen/Ruhr (NRW),
- Wuppertal und
- dem Landkreis Borken (NRW), jeweils in der Hömmen-Variante,
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.

Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.

WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.

FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.

FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten

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Eilsendung - Erinnerung - verschiedenen Adressen in den Antwortkarten:
- Urlaubs-Reisen Eva Grimmen, Postfach 1112, 26216 Bösel
- Agentur Peter Stieler, Postfach 2117, 49651 Cloppenburg
- Agentur Martin Weber, Postfach 1989, 49649 Cloppenburg


Warnung veröffentlicht am 26. Februar 2010.
Drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 29. Mai 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- unserem Nachbarkreis Limburg-Weilburg (Hessen)
- dem Landkreis Saarlouis (Saarland),
- dem Main-Kinzig-Kreis (Hessen) und
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW)
schicken uns Ihre Einladungen in der Eva-Grimmen-Variante und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Es folgt eine Einladung in der Peter-Stieler-Variante, die wir erhalten aus ...
- Rheinland-Pfalz.

Es folgen Einladungen in der Martin-Weber-Variante, die wir erhalten aus ...
- dem Landkreis München und
- dem Landkreis Freising.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Das Unternehmen "Urlaubs-Reisen Eva Grimmen" ist der Gemeinde Bösel nicht bekannt. Gleiches gilt für "Peter Stieler" in Cloppenburg. Es handelt sich um Scheinfirmen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Kreuzworträtsel "Schönes Europa" den dritten Preis gewonnen: 5.000 €!

Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei kaum erkennbare aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".
Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
"Herzlichen Glückwunsch, Frau XYZ, Sie haben tatsächlich gewonnen. Die Auszahlung in Höhe von 5000 Euro erfolgt am ... , heißt es im Mittelteil des Schreibens. Wer hier nicht aufpasst, liest das als weitere Bekräftigung des Gewinnversprechens. Tatsächlich aber handelt es sich um zwei Sätze. Im ersten heißt es dass die genannte Person eine Gewinnerin ist. Im zweiten wird bereichtet, dass 5000 Euro ausgezahlt werden. Beides hat aber nichts miteinander zu tun.
Ganz unabhängig von der Gestaltung oder den Formulierungstricks gilt ohne Ausnahme: Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen. Man muss sich vor Augen führen, dass die Unbekannten Verantwortlichen natürlich kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken können sie nicht leben.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € ausschütten müsste. Pro Bus wohlgemerkt! Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"An der Gewinnfeier am ... nehme ich mit ___ Personen teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Eva Grimmen" hat in laufenden Jahr 2010 bereits die zweite irreführende Einladung verschickt und erfreut sich in unserer Warnliste bereits des zweiten Eintrages. Obwohl noch neu, taucht innerhalb von einer Woche auch bereits die zweite Schummel-Einladung von "Peter Stieler" auf.

6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.
- "Frau XYZ hat den Gewinn nicht abgeholt
- Keinerlei Resonanz auf die 1. Gewinnmitteilung!
- Telefonisch konnten wir Sie nicht erreichen!
usw. heißt es im Kopf des Schreibens. Auch das stellt wiederum nur einen psychologisch geschickten aber ebenso verlogenen Formulierungstrick dar, der nur die Empfänger in die Busse treiben soll.

Die gleiche Einladung wie hier wurde auch bereits in Verbindung mit anderen als unseriös bekannten Postfach-Adressen aus dem Raum Bremen-Cloppenburg-Oldenburg, dort befindet sich das Zentrum der Kaffeefahrten-Industrie, verwendet. Es kommt oft vor, dass die gleichen Einladungen mit verschiedenen Adressen in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss, auftauchen. Offenbar beauftragen unterschiedliche Veranstalter bzw. Planer die gleichen Druckereien mit der Herstellung und dem Versand der irreführenden Post. Die Druckereien machen sich offenbar nicht die Mühe neue Einladungen zu verfassen. Sie greifen vielmehr auf vorhandene Muster zurück – so auch hier.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Kloster Marien-Quell", 52537 Gangelt

Warnung erstmals veröffentlicht im Dezember 2007.
Text mehrfach überarbeitet und ergänzt, zuletzt am 21. Mai 2010.

In dieser Liste warnen wir eigentlich nur vor unseriösen Werbefahrten. Im Hinblick auf den Schwindel um das angebliche Kloster Marien-Quell aber machen wir eine Ausnahme und warnen ausdrücklich vor den irreführenden und täuschenden Versendern von Gesundheitsprodukten.

Das „Kloster Marienquell“ gibt es nicht
Verbraucher, die glauben, tatsächlich bei einem Kloster zu bestellen, irren sich. Das Kloster Marienquell gibt es nicht. Dass die Verantwortlichen, es soll sich um eine oder mehrere belgische Firmen handeln, hier einen falschen Eindruck erwecken, zeigt bereits, wie unseriös man handelt.
In der Schwindel-Werbung wird aus angeblichen Dankesschreiben an die „Klosterbrüder“ zitiert, die es natürlich auch nicht gibt. Wir finden: Unverschämt.

Die Verantwortlichen betreiben den Versandhandel mit gesundheitsbezogenen Produkten
Mönchs-Herz-Trunk, Wacholderkapseln und andere Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, kann man in Gangelt, einem Ort nördlich von Aachen unweit der belgischen und auch der niederländischen Grenze, bestellen. Aber bei wem, bleibt dem Verbraucher unklar.

Bei den Behörden ist das Kloster Marien-Quell nicht bekannt
Beim Gewerbeamt der Gemeinde Gangelt ist kein Unternehmen dieses Namens gemeldet. Dort befindet sich nur ein Call-Center, das für belgische Firmen arbeitet. Wohl aber berichtet man uns von vielen Anfragen und Beschwerden. Auch das Fernsehen sei schon vor Ort gewesen, um zu ermitteln.

Die Geschäftsbedingungen stehen auf der Innenseite des Briefumschlages
Kein seriöses Unternehmen käme auf die Idee Geschäftsbedingungen in kleiner hellgrauer Schrift auf weißem Grund auf die Innenseite eines Briefumschlages zu drucken. Die unbekannten Verantwortlichen tun das.

Gewinnversprechen über 7.850 € wird im Kleingedruckten wieder einkassiert
Dass man versprochene Gewinne nicht mit dem Preis von Warenbestellungen verrechnen kann, steht im Kleingedruckten und auch Folgendes:
“Erst durch eine Einladung zur Gewinnübergabe ist die Sicherheit gewährleistet, einen Preis ab € 50,- zu erhalten unabhängig von allen im werblichen Umfeld gemachten Aussagen und dem durch die Gestaltung eventuell erweckten Eindruck.“
Dreist: Was in Großbuchstaben versprochen wird, wird kaum leserlich wieder einkassiert.

Das „Kloster Marien-Quell“ betreibt offenbar auch Adressenhandel
Auch das ergibt sich aus dem kaum auffindbar und kaum leserlich gestalteten Kleingedruckten:
“Datenschutzhinweis: Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ihren Namen speichert und verwendet Kloster Marien-Quell auch über die Dauer des Gewinnspiels hinaus, um sie künftig über Gewinne und interessante Angebote, auch von Partnerunternehmen, zu informieren.“
Wer hier widersprechen will, muss einen Widerruf senden an:
Kloster Marien-Quell im Hause Salvebis Ltd.
Wir haben recherchiert. In Großbritannien ist eine Firma Salvebis Ltd. im Firmenregister eingetragen. Zwischenzeitig war sie sgar zur Löschung vorgeschlagen. Zudem verstößt sie gegen britische Bestimmungen. Das ist inzwischen (Stand: 21. Mai 2010) offenbar ausgeräumt. Lt. Eintrag im Register handelt es sich um eine kleine Firma, die sich Erleichterungen hinsichtlich der in Großbritannien bestehenden Publizitätspflichten hat einräumen lassen.

Achtung: Wer etwas bestellt, schließt fast automatisch ein Abo ab!
Das „Kloster Marien-Quell“ arbeitet gerne mit Sternchen. Kaum lesbar steht in einer aktuellen Werbeschrift (Stand: Dezember 2009) geschrieben, dass, wer den „Mönchs-Herz-Trunk“ bestellt, gleichzeitig Folgelieferungen ordert. Man schließt automatisch quasi ein Abo ab. Gleiches gilt auch für die anderen dort genannten Produkte. Der entsprechende Hinweis ist aber kaum lesbar, zumal für ältere Leute, die auf Grund des Produktsortiments wohl der bevorzugte Kundenkreis sind. Wir halten das für eine Frechheit. Dazu zitieren wir aus dem Kleingedruckten:
„Bei einer unverbindlichen Warenbestellung bestimmter Artikel erhalten Sie eine Folgelieferung zu besonders günstigen Konditionen.“
Viele Verbraucher haben sich schon bei uns gemeldet und von unbestellten Warenlieferungen berichtet. Vermutlich haben Sie übersehen, dass sie so etwas wie ein Abonnement abgeschlossen haben. Möglicherweise kann der Kunde den Vertrag aber wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten. Im Detail kann hier aber wieder nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale helfen.

Gewinnversprechen wird mit Warenbestellung verknüpft
Wer am Gewinnspiel teilnehmen will und seine entsprechenden Unterlagen mit dem beigefügten Rückumschlag zurücksenden will wird geradezu zu Bestellungen gedrängt:
Wichtig! Bestellung unbedingt abschicken, damit Sie auch in Zukunft alle Ihre
Chancen wahrnehmen können.

Da auf dem Umschlag das Feld "Bestellung aufgeben" bereits vorangekreuzt ist, muss, wer nur am Gewinnspiel teilnimmt, einen eigenen Briefumschlag verwenden.
Ob überhaupt Geldgewinne augeschüttet werden und wenn ja, in welcher Höhe bleibt unklar, denn keine Behörde kontrolliert, ob die Gewinnversprechen im Allgemeinen eingehalten werden. Aufgrund des bis hier geschilderten unseriösen Umfeldes gehen wir davon aus, dass diese Versprechen nur gemacht werden, um zu Warenbestellungen zu animieren.

Wichtiger rechtlicher Hinweis
Wer mit dem „Kloster Marien-Quell“ Ärger hat – und das haben viele Verbraucher – hat ein zivilrechtliches Problem. Das Gesetz, das hier gilt, ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Unsere Behörde hat weder zivilrechtliche Kompetenzen noch irgendwelche Zuständigkeiten.
Wir gehen davon aus, dass die unbekannten Verantwortlichen vieles tun, was rechtlich angreifbar ist. Wirklich weiterhelfen können dem betroffenen Verbraucher allerdings nur die nächstgelegene Verbraucherzentrale oder ein Anwalt/eine Anwältin. Die Rechtsverfolgung dürfte sich aber als schwierig erweisen, weil die Veranstwortlichen nicht ohne weiteres greifbar sind.

Auch Andere warnen
Im kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 15. Dezember 2006 heißt es:
"Warnung vor unlauteren Werbemaßnahmen eines angeblichen Klosters Marienquell“
Auch im Bereich unserer Diözese wurden neuerdings Werbematerialien eines angeblichen Klosters Marienquell per Post zugestellt, die zum Kauf von Löwenzahnprodukten auffordern und dabei die abenteuerliche Behauptung aufstellen, zur Zeit sei auf dem Kloster-Konto ein Betrag von € 6.400,– übrig, mit dem das »Kloster« dem potentiellen Kunden eine Freude machen wolle. Das Auszahlungsersuchen soll zusammen mit einer Warenbestellung zurückgesandt werden. In anderen Teilen der Bundesrepublik warb das »Kloster« mit Beiträgen zur Alterssicherung, aber auch hier ging es eigentlich nur um einen Vertragsabschluss zum Verkauf von 30 Ampullen eines »Augenwunders«. Hinter dem angeblichen Kloster steht eine höchst unseriöse Firma, vor der die Verbraucherzentralen Hamburg und Sachsen-Anhalt warnen.
Ein Kloster dieses Namens, das in Masseik/Belgien liegen soll, existiert nicht, die Methoden, mit denen das »Kloster Marienquell« für seine Waren wirbt, sind nicht diejenigen klösterlicher Betriebe, sondern erfüllen mutmaßlich den Straftatbestand des Betruges. Soweit mit dem »Kloster« ein Vertrag abgeschlossen wurde, sollten keinesfalls Zahlungen auf diesen geleistet werden. Die Androhung rechtlicher Schritte seitens des »Klosters« ist eine leere Drohung. Es handelt sich um einen durch arglistige Täuschung und mit betrügerischen Mitteln zustande gekommenen Vertrag, der jederzeit angefochten werden kann. Drohschreiben des »Klosters« sollten den örtlichen Polizeidienststellen mit der Bitte übergeben werden, die erforderliche Strafverfolgung einzuleiten."

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat "Kloster Marien-Quell" auch auf ihre Warn-Liste genommen und spricht zudem vom Vertrieb "dubioser Gesundheitsprodukte".
Auch in den Westfälischen Nachrichten vom 16. Aug. 2007 ist ein Bericht erschienen. Der Artikel ist unten verlinkt.

Nachtrag vom 21. Mai 2010
Eine Verbraucherin hat sich bei uns gemeldet. Auch sie hat Folgelieferungen erhalten, obwohl sie diese wissentlich nicht bestellt hat. Aus Ihren Unterlagen ergibt sich, dass der Rechnungsbetrag nach Belgien überwiesen werden soll. Die Dame will den Kaufvertrag nunmehr wegen arglistiger Täuschung anfechten.
In den Unterlagen ist zudem erneut die Fa. Salvebis Ltd. erwähnt (siehe auch oben).

LINKS
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"Dr. Schuster und Söhne", verschiedene Postfach-Adressen
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Buchungszentrale IGT GmbH, Postfach 207, CH-8253 Diessenhofen
- Buchungsservice, Postfach 28 01 20, 20514 Hamburg
- Buchungsservice, Postfach 39 01 42, 14091 Berlin


Warnung veröffentlicht am 4. Februar 2010.
Acht Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 2. Juni 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- Duisburg (NRW) - Steinfeld-Variante,
- dem Rheinisch-Bergichen-Kreis (NRW) - Holdorf-Variante,
- Nürnberg (Bayern) - Neuenkirchen-Variante,
- dem Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) - Steinfeld-Variante,
- dem mittelhessichen Vogelsbergkreis Neuenkirchen-Variante,
- dem Oberbergischen Kreis (NRW) - Holdorf-Variante,
- Leverkusen (NRW) - Holdorf-Variante,
- dem Landkreis München am 30. März 2010 - Steinfeld-Variante,
- dem Landkreis Celle (Niedersachsen) - Hamburg-Variante,
- Dessau - Berlin-Variante,
- dem Landkreis Emsland (Niedersachsen) in der Holdorf-Variante,
- Heilbronn in der Neuenkirchen-Ausführung am 10. Mai 2010,
- dem Landkreis Karlsruhe (Holdorf-Variante),
- Heilbronn (Neuenkirchen-Variante) am 17. Mai 2010 und
- dem Saale-Holzland-Kreis (Thürigen) in der Berlin-Fassung
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Aus dem Kanton Bern in der Schweiz erhalten wir eine Einladung, in der eine IGT GmbH als Empfängerin der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss, genannt ist. Das Schreiben ist genauso wie in Deutschland abgefasst. Man hat nur die Währungsbezeichnung von € in SFR geändert.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die oben genannte "Firma" ist frei erfunden. Man versteckt sich hinter einer Postfachadresse. In diesem Fall sogar gleich hinter mehreren. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den vorliegenden Fällen wird den Empfängern eingeredet, ihnen stünden 937,52 € aus einen anderen Gewinnversprechen zu. Es wird der Eindruck erweckt, dass Sie sich die Absender der Schwindel-Post für den Empfänger des Briefes eingesetzt und so ein früheres irreführendes Gewinnversprechen realisiert hätten.

Aus mehrjähriger Erfahrung wissen wir:
Verspricht jemand einen lukrativen Geldgewinn oder einen attraktiven Sachpreis im Rahmen einer Busfahrt zu überreichen, so lügt er.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:

Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 5.000 Einladungen versandt. Die Zahlen ergeben sich aus einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2002 bzw. aus gut recherchierten Medienberichten.

Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wird immer der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit der angeblichen jedem zustehenden Summe in Höhe von 935,52 €, stellt man fest, dass die Firma, die es ja nicht gibt, zwischen 1,41 und 4,69 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern wie hier sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich melde ___ Person/en verbindlich an!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT – PRESSEBERICHTE – TEILNEHMERBERICHTE
Die Postfach-Adresse 1120 in Steinfeld ist uns schon bekannt. Im Jahr 2009 sind uns bereits neun ganz andere Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten) mit dieser Adresse zugegangen. Alle sind in dieser Warnliste bereits verzeichnet. Selbst im noch jungen Jahr 2010 ist dies bereits die dritte Einladung.

6. BESONDERHEITEN
Die Gestaltung der Einladung ist bemerkenswert. Fast wie ein Schreiben vom Anwalt ist es abgefasst, obwohl bei allen als Branchen-Bezeichnung Finanzdienstleistungen angeführt ist. Man verspricht dem Empfänger die Auszahlung eines Gewinns, den man erfolgreich aus einer früheren Gewinnmitteilungen für den Empfänger der Einladung erstritten hat. Derart gestaltete Einladungen sind recht neu. Sie zeigen, dass sich die Kaffeefahrten-Branche immer neue Formulierungs-Tricks einfallen lässt, um auf jeden Fall seriös zu wirken.

Seit Herbst 2009 kursieren bundesweit sehr ähnlich Einladungen mit Gewinnversprechen in Höhe von 946,72 €. Diese Einladungen haben für erheblichen Pressewirbel verursacht. Wenn Sie sich auch dafür interessieren, folgen sie dem entsprechenden Link am Ende dieses Beitrages.

Besonders bemerkenswert:
das gleiche Schreiben kursiert bundesweit und in der Schweiz mit sage und schreiben sechs verschiedenen Adressen in den Antwortkarten, mit denen man sich zur Fahrt anmelden soll. In diesem Punkt ist der Fall einmalig.

Kurzum: Nichts von den Versprechungen stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken. Viele - auch solche, die sich eigentlich für hartgesotten halten - sind schlussendlich doch hereingefallen. Deswegen raten wir von Teilnahmen an Kaffeefahrten grundsätzlich ab.

LINKS
[mehr]
"Neueröffnung!! Gartencenter 2010",
- Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen bzw.
- Planungsservice, Postfach 1105, 49753 Werlte


Warnung veröffentlicht am 4. Februar 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 4. Mai 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem mittelfränkischen Landkreis Roth,
- Ingolstadt und
- Chemnitz (Werlte-Variante - am 4. Mai 2010)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der Plaungsservice ist weder im Telefonbuch von Werlte noch von dem in Molbergen zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In verschrobenem Deutsch wird bei den Empfängern des Schwindel-Briefs der Eindruck erweckt, man habe einen Rasenmäher bzw. 498 € gewonnen.

Dazu muss man wissen, dass die Kaffeefahrten-Branche eine ganz eigene Sprache verwendet, derer man sich auch im vorliegenden Fall bedient. Da heißt es: "Hauptgewinn (garantiert) Alle Paare/Ehepaare 1 Rasenmäher./. Wertp. 498,-- Euro"
Betont man für alle Paare, so bedeutet das, dass sich alle Paare ein Gerät teilen müssen. Noch nicht entschlüsselt haben wir, was die Verwendung des kaufmännischen Minus-Zeichens ( ./. ) hier bedeuten soll. Das kann letzten Endes auch dahin gestellt bleiben, weil die Kaffeefahrten-Branche lukrative Geld- oder Sachpreise ohnehin nie gewährt. Geschenke gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Weiterhin ist von einer Nominierung für 3000 € die Rede. Ein Pferdefuß, denn „nominiert" ist ebenfalls eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet das so viel wie vorgesehen. Auf gut Deutsch: Man hat gar nichts gewonnen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 498 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 747.000 und 2,49 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Reservieren Sie mir bitte ___ Personen für ...", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Im Adressfeld des Briefes ist die Posfachadresse 1107, 49693 Molbergen genannt. 2009 haben wir insgesamt sechs ganz verschiedene Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) erhalten, die ebenfalls diese Adresse aufwiesen. Sie ist also bestens bekannt und in unserer Liste bereits entsprechend verewigt.
Weiterhin steht im Adressfeld der Antwortkarte die Postfachadresse 1105 in Werlte. Diese ist uns nicht bekannt.
Wir gehen davon aus, dass den Verantwortlichen bei der Gestaltung der Gewinnmitteilung ein Fehler unterlaufen ist.
Zudem ist die Adresse in Molbergen auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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5000 Euro in bar - Eilsendung-Erinnerung - EURO plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr

Warnung veröffentlicht am 24. März 2010.
Vier Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 4. Mai 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- Freiburg im Breisgau,
- dem Landkreis München,
- dem Landkreis Rastatt in zwei Fällen (BW),
- dem Landkreis Rosenheim (BY) am 13. April 2010,
- dem Landkreis Tuttlingen (BW) am 13. April 2010,
- Chemnitz in Sachsen (am 4. Mai 2010) und
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Ihren Sitz hat Sie in der Franz-Grashof-Straße 4-8, in Bremen. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.

Von daher könnte ein Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn, gestützt auf den § 661a des BGB, einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren. Ob Sie zahlungskräftig ist, steht auch nicht fest. Laut Handelsregister verfügt sie über ein Stammkapital in Höhe von 2.500 €. Das ist damit gerade einmal halb so hoch wie das Gewinnversprechen aus nur einer einzigen Einladung!

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einem großen Rätsel-Gewinnspiel für verschiedene Katalog-Firmen den 3. Preis gewonnen: 5.000 € in bar!

Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei kleine aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".

Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und 5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Zwar wird in der Einladung des Freiburger Bürgers die Stadt Basel in der Schweiz als Ziel genannt und zudem der Besuch einer Schokoladenfabrik angekündigt, das muss aber nichts heißen, denn fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Im Juli 2009 erhielten wir kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr narrt die die Firma die Verbraucher bereits mit der dritten Einladung. Selbstverständlich sind alle drei in unserer Liste verzeichnet.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Rosarote Zeiten für Sie, ..." verschiedenen Adressen in den Antwortkarten:
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf


Warnung veröffentlicht am 21. April 2010.
Ergänzt am 30. April 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der Veranstaltungsservice in Holdorf ist nicht im Telefonbuch zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei der Sonderverlosung „Herbst 2009“ den Hauptpreis gewonnen: 1.398 €!

Wer allerdings hinsieht, erkennt den Pferdefuß
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen nämlich eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
Nirgendwo in dem Brief wird verbindlich erklärt, dass der Empfänger auch die 1.398 € erhält. Vielmehr steht dort auch, dass das Geld auf den Gewinner wartet, nicht ausgeschlossen, dass das ein Anderer ist oder sogar Mehrere.

Der Eindruck des Geldgewinns wird aber dadurch massiv verstärkt, dass der Einladung eine vorbereitete Quittung beigefügt ist, auf der der Gewinner den Empfang des Geldes bestätigen soll.

Ganz unabhängig davon, wie die Gewinnversprechen formuliert und verklausuliert sind: Geld gibt es ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere erhalten höchstens Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und das angebliche Geschenk – eigentlich immer billige Containerware aus ostasiatischer Produktion – dabei mehr als mitbezahlen. Die Bezeichnung "Geschenk" ist in diesem Zusammenhang also auch irreführend.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.398 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 2,09 und 6,99 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich freue mich auf die Übergabe und melde für diese Fahrt ___ Person/en verbindlich an.", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse in Holdorf ist eine alte Bekannte. So liegen uns aus 2009 und 2010 bereits fünf gänzlich anders gestaltete Gewinnmitteilungen mit der gleichen Postfach-Adresse in Holdorf vor. Vor der Adresse warnt im Übrigen auch die Verbraucherzentrale in Hamburg im Internet.

6. BESONDERHEITEN
Bereits im vergangenen Jahr kursierten Schwindel-Gewinnmitteilungen, die den absolut gleichen Text enthielten. Nur optisch waren Sie etwas anders aufgemacht.

Auf dem Briefkuvert prangt "Qualitätsurteil: GUT - Note 1,7". Hier kokettieren die Täuscher mit einem Qualitätsurteil der Stiftung Warentest, ohne allerdings deren Namen zu nennen. Das Qualitätsurteil ist natürlich frei erfunden.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Wichtige Benachrichtigung", Zentrale Gewinnverteilung, Postfach 9155, 26139 Oldenburg
Warnung veröffentlicht am 4. Februar 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 19. April 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Nürnberg,
- Rheinland-Pfalz,
- unserem Lahn-Dill-Kreis beginnend am 29. März 2010 22 Stück ,
- dem Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein), am 15. April 2010 und
- dem Hochtaunuskreis (Hessen), am 19. April 2010
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Derzeit liegen uns insgesamt 27 Stück vor. Sie haben - Achtung Ironie - einen "Wert" von 40.500 €, denn natürlich sind alle Einladungen gleich. In allen wird das gleiche Gewinnversprechen in Höhe von 1.500 € abgegeben.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Zentrale Gewinnverteilung" ist im Telefonbuch von Oldenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Bargeldgewinnspiel 1.500 € gewonnen, den 1. Preis.

Aber Achtung: Wie so oft, so verwenden auch in diesem Fall die Verantwortlichen eine eigene Sprache, in Insiderkreisen auch Kaffeefahrten-Deutsch genannt. Diese Sprach muss behherschen, wer die Einladung richtig verstehen will.

Im vorliegenden Fall ist von einer Gewinnoption die Rede. Eine Option ist eigentlich ein Recht, das jemanden eingeräumt wird und dass er nach Wahl ausüben kann. Die Kaffeefahrten-Branche hingegen übersetzt es tewa mit Chance oder Möglichkeit und gerade nicht mit Gewissheit. So redet man sich in der Veranstaltung raus, wenn jemand den vermeintlichen Gewinn einfordert.

"Denn der Bargeldgewinner, Herr XXX, erhält garantiert 1.500,- Euro in Bar ausgezahlt.
Ein gewaltiger Pferdefuß, denn "Herr XXX ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Herr XXX der Gewinner ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 2,25 und 7,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich und meine Begleitung ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Neujahrstouristik", Preiseplaner Luxxa GmbH, Postfach 2253, 49651 Emstekerfeld

Warnung veröffentlicht am 11. Januar 2010.
Zwei Mal aktualisiert/überarbeitet, zuletzt am 7. April 2010.

Fünf aufmerksame Bürger aus unserem Lahn-Dill-Kreis sind die ersten, die uns ihre Einladung übermittelt und so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglicht.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Reiseplaner Luxxa GmbH" geben sie eine Firma an, die im Handelsregister des für Emsterkerfeld zuständigen Amtsgerichtes in Oldenburg aber nicht eingetragen ist. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Etwas untypisch in diesem Fall: Großes Geld wird nicht versprochen, sondern vielmehr Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Unterhaltungselektronik usw.
Aber auch hier gilt: Teilweise sind die Versprechen mit * gekennzeichnet und das bedeutet, dass sie in versteckten Fußnoten oft relativiert oder gleich ganz einkassiert werden beispielsweise durch den Hinweis "Änderungen vorbehalten".

Ein weiteres Hintertürchen: Auf der Rückseite der Einladung wird allen Gästen etwas versprochen, wer aber die Vorderseite dazu kritsch liest, entdeckt unmittelbar nach dem ausgeführten Geschenkeversprechen den Satz: Tragen Sie sich in unsere Liste der VIP-Kunden ein. Kunde ist in der speziellen Kaffeefahrten-Sprache aber nur, wer etwas heillos überteuertes kauft.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Geschenkeversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde das gleiche versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Geschenken, müssten die unbekannten Veranstalter containerweise Ware vorhalten und verschenken. Es ist klar, dass die Schwindel-Firmen, die sich nicht zu erkennen geben, nichts zu verschenken haben. Sie wollen Gewinne machen und vom Verschenken kann man nicht leben.

Tatsächlich dienen solche und ähnlich Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit bitte ich um Reservierung für die Neujahrsfeier für insgesamt ___ Person(en)", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. BESONDERHEIT
Wer sich nicht gleich zur Fahrt anmeldet, wird von den Täuschern erneut angeschrieben. Die Kaffeefahrten-Branche kann hartnäckig sein. Im zweiten Schreiben wird ein Gewinn in Höhe von 179,00 € versprochen. Gewinn in Höhe bedeutet in der sehr eigenen Sprache der Kaffeefahrten-Branche, dass es vielleicht ein Geschenk gibt, dem ein solcher Wert angedichtet wird oder einen Gutschein, der nur für heillos überteuerte Ware eingesetzt werden kann und der sich somit tatsächlich als wertlos entpuppt.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

6. TEILNEHMERBERICHT
Ein Ehepaar hat sich bei uns gemeldet. Es ist hereingefallen und hat für 1.798 € Unterbetten mit Magneten, die heilende Kräfte besitzen sollen gekauft. Der Versuch nach der Veranstaltung vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat sich als schwierig erwiesen. Das Paar bemüht derzeit einen Rechtsanwalt.

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Jeden Tag ein neuer Bargeldgewinner - EURO plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr

Warnung veröffentlicht am 6. April 2010.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Herford (NRW) ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Ihren Sitz hat Sie in der Franz-Grashof-Straße 4-8, in Bremen. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.

Von daher könnte ein Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn, gestützt auf den § 661a des BGB, einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren. Ob Sie zahlungskräftig ist, steht auch nicht fest. Laut Handelsregister verfügt sie über ein Stammkapital in Höhe von 2.500 €. Das ist damit gerade einmal halb so hoch wie das Gewinnversprechen aus nur einer einzigen Einladung!

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 5.000 € gewonnen. Das Scheiben ist so abgefasst, dass ihm möglicherweise eine andere Gewinnmitteilung, auf die der Empfänger vollkommen zu recht nicht reagiert hat, vorausgegangen ist.

Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei kleine aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".

Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und 5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze für mich am XX.04. 2010", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Zwar wird in der Einladung des Bürgers aus NRW das Steihuder Meer als Ziel genannt, das muss aber nichts heißen, denn fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Im Juli 2009 erhielten wir kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit von den ausgewiesenen Zielen entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr narrt die die Firma die Verbraucher bereits mit der vierten Einladung. Selbstverständlich sind alle vier in unserer Liste verzeichnet.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.

6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.
"Herr ____ hat seinen Gewinn nicht abgeholt" und
"Sie haben unverständlicherweise auf unser erstes schreiben nicht reagiert"
heißt es dort.

Bloß: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale" - EURO plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr

Warnung veröffentlicht am 26. Februar 2010.
Ergänzt/überarbeitet am 6. April 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Ingolstadt und
- Weimar in Thüringen
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.

Von daher könnte eine Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn, gestützt auf den § 661a des BGB, einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Bargeldgewinnspiel den 1. Preis im gewonnen: 10.000 € in bar!

Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 10.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei schwer erkennbare aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".

Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche aber ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 10.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 15 und 50 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, in diesem Fall sogar Milliarden-Beträge, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In einschlägigen Internet-Foren wird bereits vor der Fa. EURO plus24 UG gewarnt. Zudem steht die Firma auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg. Auch bei uns liegen zwischen zwei unterschiedliche Einladungen vor, die die Postfach-Adresse der Fa. EURO plus24 UG als gemeinsames Merkmal haben.

6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.
- "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert",
- "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und
- "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion",
heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2009 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?" Ignorieren Sie diese Formulierungskünste denn: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

Die gleiche Einladung wie hier wurde auch bereits in Verbindung mit anderen als unseriös bekannten Postfach-Adressen aus dem Raum Bremen-Cloppenburg-Oldenburg, dort befindet sich das Zentrum der Kaffeefahrten-Industrie, verwendet. Das kommt sehr oft vor. Offenbar beauftragen unterschiedliche Veranstalter bzw. Planer die gleichen Druckereien mit der Herstellung und dem Versand der irreführenden Post. Die Druckereien machen sich offenbar nicht die Mühe neue Einladungen zu verfassen. Sie greifen vielmehr auf vorhandene Muster zurück – so auch hier.

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"Reiseplaner Luxxa - Gewinnabteilung", Reiseplaner Luxxa, Postfach 2253, 49651 Emstekerfeld

Warnung veröffentlicht am 19. Januar 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8. Februar 2010.

Aufmerksame Bürgern aus
- Dresden,
- dem Landkreis Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern) und
- dem Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Angehörige eines Opfers haben sich auch bereits gemeldet. Mehr dazu am Ende des Beitrages.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Reiseplaner Luxxa" ist im Telefonbuch von Emstekerfeld bzw. Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Recht bescheiden kommt das Gewinnversprechen daher, das in derartigen Einladungen sonst immer zu finden ist. Man sei Rubbellosgewinner heißt es. Tatsächlich kann es passieren, dass man ein Rubbellos bekommt das war's. Uns liegt nur die Vorderseite des Einladungsschreibens vor. Gut möglich also, dass auf der Rückseite attraktive Sachpreise oder Geschenke versprochen werden.

Ausnahmslos gilt: Etwaige Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Person(en) ___", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Erst vor Kurzem trugen wir das Postfach 2253 in Emstekerfeld erstmals in diese Warnliste ein, weil eine anders aufgemachte Einladung unter der Überschrift "Neujahrstouristik" kursierte.

6. BESONDERHEITEN
Im Schreiben, das den Reichstag in Berlin im Briefkopf zeigt, distanziert man sich von unseriösen Firmen. Unser Motto lautet "Vertrauen & Ehrlichkeit" setzen sich durch". Einmal davon abgesehen, dass wir diesen Satz auch bereits aus anderen irreführenden Geinnmitteilungen kennen, darf man darauf nichts geben. Wer ein angeblich vertrauliches und ehrliches Geschäftsverhältnis anstrebt und dies damit beginnt, dass er falsche Firmenangaben verwendet, dem ist jede Glaubwürdigkeit abzusprechen.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

7. TEILNEHMERBERICHT BESTÄTIGT UNSERE WARNUNG
Mitte März 2010 melden sich bei uns die Angehörigen einer älteren Dame, die hereingefallen ist und für 1.500 € Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gekauft hat. Dabei konnte sich die Frau das Ganze eigentlich nicht leisten und zahlt in Raten ab. Zwar hat sie zu den NEM auch noch Geschenke bekommen, dennoch erscheint das Paket heillos überteuert zu sein. Der groben Zusammensetzung der Mittel zu Folge, kann man Vergleichbares in der Drogerie für ein paar Euro kaufen.

LINKS
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"Berlin ist eine Reise wert!" - SCB, Abtl. VIP-Kundenbetreuung, Postfach 1162, 49689 Cappeln

Warnung veröffentlicht am 19. März 2010.

Ein aufmerksamer Bürger aus Berlin ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die Fa. "SCB" ist im Telefonbuch von Cappeln nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei der großen Aktion Sorgenfrei für ein Jahr = 12 x ein “großes Sorgenfrei-Paket“ gewonnen. Was das ist, bleibt im Dunkeln. Der Einladung sind aber einige Beileger beigefügt, in denen wiederum zahlreiche Artikel aus Haushalt und Konsumelektronik versprochen werden und da gibt es Fallen, meist im Kleingedruckten und in Form geschickter Formulierungen.
***Sternchen***
Die Versprechungen werden im Kleingedruckten eingeschränkt oder ganz zurückgenommen.
Jeder Herr erhält garantiert gratis dieses einmalige Angebot direkt zum mitnehmen von uns überreicht! bedeuten, dass sich das gratis nur auf das Angebot bezieht, nicht aber auf die Ware.
Treueprämie bekommen nur treue Teilnehmer, Kunden also, die heillos überteuerte Ware kaufen und so die „Prämie“ natürlich mehr als mitbezahlen.

Etwaige Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös solche Gewinn- und Geschenkeversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern werden immer die gleiche „Gewinne“ und „Geschenke“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit den angeblichen Gewinnen und Geschenken müssten die Verantwortlichen containerweise Ware für Hunderttausende Euro vorhalten. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, kann sich der Gegenwert der Geschenke schnell auf Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!

Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit bitte ich um Reservierung für die Aktion Sorgenfrei für insgesamt ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur eine Region ist als angebliches Ziel angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse ist uns neu, nicht aber der Text in der Einladung. Er kursierte bereits 2009 und wurde ebenfalls in unsere Warnliste aufgenommen.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"... der größte Förderverein aus Polen", Urlaubs-Reisen, Eva Grimmen, Postfach 1112, 26216 Bösel

Warnung veröffentlicht am 20. Januar 2010.
Einmal ergänzt/überarbeitet am 26. Februar 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem brandenburgischen Oder-Spree-Kreis und
- Magdeburg
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "gößte Förderverein aus Polen", der in Bösel bei Bremen sitzen soll?! Es handelt sich um eine Scheinfirma. Das bestätigt auch die Gemeindeverwaltung. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den Gewinnmitteilungen wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den 2. Preis einer ominösen Sonderverlosung gewonnen: 3.500 €.

Das Gewinnversprechen steht oben rechts in einer Tabelle und zwar in der zweiten Zeile von oben. Direkt darüber im dunkelblauen Rahmen stehen, fast nicht zu erkennen, die Worte "2. Preis Gewinnoption" "Option" übersetzt die Kaffeefahrten-Branche in der ihr eigenen Sprache mit so etwas wie Möglichkeit. Das heißt, dass der Gewinn auf keinen Fall gewiss ist. Ganz klar: Über dieses fast nicht lesbare Hintertürchen wird man sich in der Veranstaltung aus dem Gewinnversprechen winden.

Die Geldgewinne gibt es sowieso nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 5,25 und 17,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit melde ich ___ Personen zur Übergabe am ... an.", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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Eilsendung - Erinerung - EURO Plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr

Warnung veröffentlicht am 26. Februar 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz und
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.

Von daher könnte eine Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn gestützt auf den § 661a des BGB einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im Übrigen jedoch weist die Einladung die typischen Merkmale für eine unseriöse Kaffeefahrt auf. So wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einem Sommerrätsel den dritten Preis gewonnen: 8.000 € in bar!

Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".

Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 8.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 12 und 40 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ____", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. BESONDERHEITEN
- "Frau XYZ hat den Gewinn nicht abgeholt",
- "Keinerlei Resonanz auf die 1. Gewinnmitteilung",
- "Telefonisch konnten wir Sie nicht erreichen".
So beginnt der Versuch den Empfängern der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.

Die gleiche Einladung wie hier wurde auch bereits in Verbindung mit anderen als unseriös bekannten Postfach-Adressen aus dem Raum Bremen-Cloppenburg-Oldenburg, dort befindet sich das Zentrum der Kaffeefahrten-Industrie, verwendet. Das kommt sehr oft vor. Offenbar beauftragen unterschiedliche Veranstalter bzw. Planer die gleichen Druckereien mit der Herstellung und dem Versand der irreführenden Post. Die Druckereien machen sich offenbar nicht die Mühe neue Einladungen zu verfassen. Sie greifen vielmehr auf vorhandene Muster zurück – so auch hier.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
[mehr]
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld


Warnung veröffentlicht am 9. Oktober 2009.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 26. Februar 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Ingolstadt,
- Rheinland-Pfalz und
- dem Landkreis Nienburg/Weser (Niedersachsen) in der Steinfeld-Variante
schicken uns ihre Einladungen und ermöglichen so, dass diese Warnung überhaupt erfolgen kann.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Beide "Firmen" sind in den jeweiligen Telefonbüchern nicht zu finden. Es handelt sich um Scheinfirmen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei der Bargeld-Sonderverlosung 3.000,- gewonnen!
Irritierend ist die Tabelle, in der das zunächst nur nebulös formulierte Gewinnversprechen konkretisiert wird: 3.000,-. Im Tabellenkopf steht "Betrag/hl. Stand". Was sich dahinter verbirgt ist unklar. Wahrscheinlich aber ist, dass sich Verkäufer auf diese unklare Formulierung beziehen werden, sollte ein Mitfahrer seinen Gewinn einfordern. Denkbar ist, dass hier ein Gewinn in tschechischen Kronen versprochen wird. Grund: Es ist von einer "Bargeld-Sonderverlosung von böhmischen Produktherstellern" die Rede. In Böhmen aber bezahlt man nicht mit Euro, sondern mit Kronen. 3.000 Kronen entsprechen übrigens etwa 115 €. Die Bezeichnung "hl." im Tabellenkopf könnte insofern sogar für Heller stehen. Eine Krone unterteilt sich in 100 Heller. Stimmt das, bekommen die Teilnehmer nicht 3.000 Kronen, sondern 3.000 Heller, was 1,15 € entspricht.

Im Rahmen einer "großen Kunden-Prämienaktion" soll jeder Teilnehmer für jedes Lebensjahr einen Euro erhalten. Hier gilt es das Kaffeefahrten-Deutsch in allgemein verständliches Deutsch zu übersetzen. Kunde ist demnach nämlich nur wer (etwas heillos überteuertes) kauft. Dieses Versprechen bedeutet also so etwas wie einen Rabatt. Aufgeklärte Verbraucher wissen aber: Rabatt ist das, was vorher draufgeschlagen wird.

Die Geldgewinne gibt es nie ( es sei den sie sind mickerig), ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen im allgemeinen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 4,5 und 15 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer Reisen bucht, wird oft getäuscht. Für angeblich gewonnene oder vordergründig billige Reisen müssen zunächst Buchungs- und Beratungsgebühren bezahlt werden. Die können schon mal knapp 50 € pro Person und Reise betragen. Abgebucht über mobile EC-Terminals, sind die Gelder verloren, auch wenn man später vom Vertrag zurücktritt. An der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens der Verkäufer haben wir Zweifel. So oder so wird es aber schwierig dies „Gebühren“ zurückzuerhalten. Das dicke Ende kommt aber erst später, denn im Kleingedruckten heißt es mitunter, dass ein Ausflugspaket für 175 € gebucht werden muss, wenn die eigentliche Reise weniger als 100 € oder gar nichts kostet. Diese Falle bemerken die Verbraucher aber meist erst, wenn die unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Anmeldung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Vor Kurzem kursierte bereits eine ganz anders aufgemachte Gewinnmitteilung/Kaffeefahrteneinladung mit der Postfachadresse 1207 in Neuenkirchen. Bereits dieser Einladung haben wir einen Warnlisten-Eintrag gewidmet.
Die Adresse ist zudem auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg eingetragen.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"DER GRÖSSTE REISECLUB", verschiedene Adressen
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf


Warnung veröffentlicht am 20. Jan. 2010.
Zwei Mal ergänzt/ überarbeitet, zuletzt am 4. Februar 2010.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Holzminden ist der erste, der uns seine Einladung in der Steinfeld-Variante schickt und so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst ermöglicht. Es fogt eine Einladung aus dem Landkreis Nienburg/Weser (NS).

Einladungen in der Holdorf-Variante erhalten wir von Bürgern aus
- dem Rhein-Sieg-Kreis (NRW) und
- dem Westerwaldkreis (RLP).

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Eventverwaltung" ist im Telefonbuch von Steinfeld nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den Gewinnmitteilungen wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 2.500 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2010". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.

Das Gewinnversprechen steht oben rechts in einer Tabelle und zwar in der zweiten Zeile von oben. Direkt darüber im grünen Rahmen steht, fast nicht zu erkennen, das Wort „Nominiert:" "Nominiert" ist ein von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendeter Begriff, der bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Anmeldung mit ___ Person/en!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In Jahr 2009 haben wir insgesamt neun ganz verschiedene Geinnmitteilungen aus der Bevölkerung bekommen, die eines gemeinsam hatten: Die Postfach-Adresse in Steinfeld. Die aktuelle Einladung ist bereits die zweite in diesem noch jungen Jahr. Dementsprechend sind die bisherigen Schwindel-Schreiben in unsere Liste ebenfalls aufgenommen worden.

Unseriöse Gewinnmitteilungen mit der Einladung mit der Postfach-Adresse in Holdorf in der Antwortkarte fielen und 2009 drei Stück auf und wurden in unsere Liste aufgenommen.

Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg sind die Postfach-Adressen bereits verewigt.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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Jasmin-Touristik UG, Postfach 1128, 28801 Stuhr
- Verschiedene Einladungen unter den Überschriften ...
a) "DER GRÖSSTE FÖRDERVEREIN EUROPAS",
b) "Eilsendung-Erinnerung",
c) "Wintergewinnspiel 2008/2009" und
d) "Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale"


Warnung veröffentlicht am 16. Oktober 2009.
Acht Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 3. Februar 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Hochtaunuskreis (Hessen),
- Rheinland-Pfalz,
- dem Lahn-Dill-Kreis,
- dem Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg),
- dem Landkreis München,
- Ingolstadt,
- dem Landkreis Nordsachsen,
- dem Landkreis Starnberg in Oberbayern (Abfahrtstermin: 14. Jan. 2010),
- Dresden (19. Januar 2010) und
- Stuttgart (2. Feb. 2010)
spielen uns ihre jeweiligen Einladungen zu und machen so diese Warnung erst möglich.

Derzeit liegen uns 28 dieser Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu unseriösen Kaffeefahrten) vor. Stand: 3. Februar 2010

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT – HIER NICHT!!!
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Von ca. 800 Einladungen die uns die Menschen seit Anfang 2008 geschickt haben, enthielt bis jetzt nur eine einzige eine zustellfähige Anschrift. Jetzt sind es zwei, denn die Fa. Jasmin-Touristik UG gibt es wirklich.

Ist der Versender einer Gewinnmitteilung aber bekannt, eröffnet das Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit Ihren Gewinn einzuklagen. Unwägbarkeiten gibt es dennoch. Laut einem Eintrag im Verbraucherschutzportal antispam hat die Deutsche Post AG der Fa. das Postfach mit der Nummer 1128 gekündigt, da sie in Bremen postalisch nicht mehr erreichbar war. In Stuhr war sie aber auch nicht mehr ansässig. Mit anderen Worten: Die Fa. gibt es zwar juristisch gesehen: sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes in Walsrode, das für Stuhr örtlich zuständig ist, eingetragen, erreichbar aber scheint sie nicht mehr zu sein.

Im Übrigen allerdings unterscheiden sich die Einladungen in Nichts von den anderen typischen Schwindel-Einladungen aus der Kaffeefahrten-Branche.
Schlimmer noch: Diese Einladungen sind uns allesamt schon bekannt, weil sie bereits von anderen – allerdings Schein-Unternehmen – verwendet worden sind. Diese Einladungen sind mit denen von Jasmin-Touristik identisch mit einem einzigen Unterschied: Der Adresse in der Antwortkarte.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den vorliegenden Fällen werden den jeweiligen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten
a) 3.000 €
b) 8.000 € bzw
c) 10.000 €
d) 10.000 €
gewonnen.

Die drei Gewinnversprechen haben aber Pferdefüße:
zu a)
Im Fall "DER GRÖSSTE FÖRDERVEREIN EUROPAS" wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 3.000 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2009". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.

Das Gewinnversprechen steht oben rechts in einer Tabelle und zwar in der zweiten Zeile von oben. Direkt darüber im blauen Rahmen stehen fast nicht zu erkennen die Worte „Nominiert: Rubbellos“. Rubbellos" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche immer mal wieder verwendete Floskel, die bedeutet, dass man nicht den Geldpreis, sondern eben ein Rubbellos gewonnen hat. "Nominiert ist" ist ein von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendeter Begriff, der bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

zu b), c) und d)
Auch bei den anderen drei Gewinnmitteilungen werden die Worte „nominiert ist“ und „Rubbellosgewinner“ - teilweise kaum erkennbar - verwendet.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Allen drei Einladungen ist ein Beileger beigefügt, der ein halbes Bio-Schwein für alle Gäste verheißt. Achtung auch hier muss man den Kaffeefahrten-Sprech übersetzen. Es gibt vielleicht tatsächlich ein halbes Schwein für alle Gäste. Teilen sich 70 oder 80 Anwesende das halbe Tier, bleibt für jeden ca. ein Pfund vom Schwein. Auch wirklich attraktive Schlemmerkörbe hat es auf Kaffeefahrten, die in unserer Liste verzeichnet sind, noch nicht gegeben. Meist waren es Tüten mit drei oder vier verschiedenen Billig-Lebensmitteln.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 4,5 und 15 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Bei 10.000 € wären es sogar zwischen 15 und 50 Mio. € - pro Bus wohlgemerkt. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Man könnte noch die rhetorische Frage anschließen, wie eine Fa. wie die Jasmin-Touristik, die nur über ein mickriges Stammkapital von 301 € verfügt, diese Summen stemmen will.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
zu a) "Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", bzw.
zu b) und c) „Personenzahl ___“,
heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
In zwei der Einladungen werden keine Ziele genannt und in der dritten eine attraktive Stadt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE UND EINLADUNGEN BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Obwohl die Jasmin-Touristk UG existiert, ist sie auch bereits von der Verbraucherzentrale Hamburg in deren Warnliste aufgenommen worden.
Zwei der drei Einladungen kennen wir bereits. Jasmin-Touristik hat sie praktisch unverändert übernommen mit einem Unterschied und der besteht in der Adresse.

6. BESONDERHEITEN
Man will den Empfänger der Einladungen Eilsendung und Wintergewinnspiel regelrecht Schuldgefühle einreden. "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert", "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" oder ähnlich heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?"

In der Einladung "DER GRÖSSTE FÖRDERVEREIN EUROPAS" hat man sogar einen verräterischen Fehler übernommen. Im Text nämlich ist plötzlich nicht mehr vom "Förderverein" die Rede. Dort heißt es viel mehr "wir der größte Reiseclub Europas". Das zeigt eindeutig, dass hier auf eine ältere Schwindel-Einladung zurückgegriffen wurde, die unter der Überschrift "DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS" verbreitet worden war.

Die Einladungs-Variante d) Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale erscheint wiederum in zwei verschiedenen Typen. Das Gewinnversprechen lautet auf 5.000 € - der 2. Preis. Der Text im Brief aber weicht ab. So ist im jetzt (Feb. 2010) aufgetauchten Typ von einem Kreuzworträtsel "Schönes Europa" die Rede und dem Lösungswort "Bargeld". Offenbar ist ein Fehler beim Abfassen passiert, denn weiter unten im Text ist vom 3. Preis die Rede. An unserer Warnung ändert das Alles freilich nichts.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Neujahrsfeier 2010", verschiedenen Adressen
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld


Warnung veröffentlicht am 21. Dezember 2009.
Zwei Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 14. Jan. 2010.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Nienburg (Niedersachsen),
- Ingolstadt (Bayern) und
- dem südwestlichen Rheinland-Pfalz
schicken uns ihre Einladungen und ermöglichen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Veranstaltungsservice" ist im Telefonbuch von Holdorf nicht zu finden. Gleiches gilt für die "Eventverwaltung" in Steinfeld. Es handelt sich um Scheinfirmen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter Postfachadressen. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er bekäme einen Camcorder, einen DVD-Player oder ein Navigationsgerät geschenkt.

Von einem Werbeüberschuss ist die Rede, der an die Menschen verteilt werden soll. Das ist natürlich Unsinn. Die Geschenke - niemals Markenwaren, sondern mitunter veraltete Ware aus ostasiatischer Billigproduktion - bekommt hächstens, wer heillos überteuerte Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein soll, kauft und damit die "Geschenke" mehr als mitbezahlt.

Man muss sich immer vor Augen führen, dass die Firmen, die sich nicht zu erkennen geben, natürlich kommerziell ausgerichtet sind und Gewinne machen wollen und sogar müssn. Vom Verschenken können sie nicht leben. Angebliche Sponsoren sind immer frei erfunden, weil kein seriöses Unternehmen auf der Welt mit der Kaffeefahrten-Branche zusammenarbeit würde.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSEN BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr sind bereits zwei ganz anders gestaltetet Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu Kaffeefahrten) aufgetaucht und deswegen auch in unserer Liste eingetragen worden.
Die Eventverwaltung Steinfeld ist uns 2009 mit neun (!!!) geanz unterschiedlich gestalteten Schwindel-Einladungen aufgefallen. Sie allen wurden in dieser Warnliste verewigt.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg sind beide bereits eingetragen.

6. BESONDERHEITEN
Besonders dreist: Man distanziert sich von den sonst üblichen Gewinnversprechen, die bekanntermaßen nicht eingehalten würden. Bei und ist das anders. lautet das Versprechen

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Weihnachtstouristik", Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf

Warnung veröffentlicht am 9. Oktober 2009.
Ergänzt/überarbeitet am 18. Dezember 2009.

Wir erhalten die erste Einladung von einer aufmerksamen Bürgerin aus Bergisch Gladbach. Die zweite folgt aus dem landkreis Lippe.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Veranstaltungsservice" ist im Telefonbuch von Holtorf nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Eine Gans, zwei Enten und einen halben Truthahn soll es geben.

Der Haken: Diverse Waren aus dem Bereich der Konsumelektronik, die auf der Rückseite abgebildet sind, erhalten nur Kunden. Kunden sind aber in der Sprache der Kaffeefahrten-Branche nur solche Leute, die auch etwas kaufen. Damit erhalten die Geschenke nur die Menschen, die überteuerte und nutzlose Ware kaufen und somit die "Geschenke" auf der Rückseite natürlich mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen die Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer Reisen bucht, wird oft getäuscht. Für angeblich gewonnene oder vordergründig billige Reisen müssen zunächst Buchungs- und Beratungsgebühren bezahlt werden. Die können schon mal knapp 50 € pro Person und Reise betragen. Abgebucht über mobile EC-Terminals, sind die Gelder verloren, auch wenn man später vom Vertrag zurücktritt. An der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens der Verkäufer haben wir Zweifel. So oder so wird es aber schwierig diese „Gebühren“ zurückzuerhalten. Das dicke Ende kommt aber erst später, denn im Kleingedruckten heißt es mitunter, dass ein Ausflugspaket für 175 € gebucht werden muss, wenn die eigentliche Reise weniger als 100 € oder gar nichts kostet. Diese Falle bemerken die Verbraucher aber meist erst, wenn die unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE UND EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Internet-Warnliste ist der "Veranstaltungsservice" aus Holtorf bereits einmal verzeichnet.

Auch die Einladung ist uns nicht unbekannt. Bereits vor einen Jahr kursierte eine solche. Text und Geschenekversprechen sind praktisch identisch. Seinerzeit nahmen Personen aus unserem Nachbarkreis teil, so dass wir über Teilnehmerberichte verfügen. Auch damals warnten wir an dieser Stelle vorab und - wie sich herausstellen sollte - wie eigentlich immer, wenn wir hinterher Bericht bekommen, zu Recht. Denn die Weihnachtsfeier entpuppte sich als üble Verkaufsveranstaltung, bei der getäuschten Rentnern Nahrungsergänzungsmittel für mehrere Hundert Euro pro Packung und Reisen mit Schein-Rabatten aufgeschwatzt worden waren. Hinterher konnten wir feststellen, dass sich eine in Insiderkreisen bekannte Kaffeefahrten-Firma als Cloppenburg hinter der Schwindel-Einladung verbarg.

Kurzum: Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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DER GRÖSSTE REISECLUB, Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49432 Neuenkirchen

Warnung veröffentlicht am 16. Dezember 2009.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Traunstein,
- dem Landkreis Unterallgäu,
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München, alle in Bayern gelegen,
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Ausflugsplanung" ist im Telefonbuch von Neuenkirchen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den Gewinnmitteilungen wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 2.500 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2010". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.

Das Gewinnversprechen steht oben rechts in einer Tabelle und zwar in der zweiten Zeile von oben. Direkt darüber im grünen Rahmen steht, fast nicht zu erkennen, das Wort „Nominiert:" "Nominiert" ist ein von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendeter Begriff, der bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Anmeldung mit ___ Person/en!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr 2009 sind bereits vier andere Schwindel-Einladungen mit der Postfach-Adresse 1207 in Neuuenkirchen kursiert und dementsprechend in unserer Liste an anderer Stelle bereits vermerkt. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"20 Jahre Deutsche Einheit", Schneider, Abt. GEWINN Ausschüttung, Postfach 150369, 28093 Bremen

Warnung veröffentlicht am 2. Dezember 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus Leipzig ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die Bezeichnung Schneider ist nichtssagend und es bleibt im Dunkeln, wer dafür tatsächlich verantwortlich ist. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einer „Städteverlosung“ 3.350 € gewonnen. Zudem wird mit kostenlosen Reisen geworben. Kostenlose Reisen können teuer werden.
Viele Verbraucher melden sich bei uns und berichten, dass sie auf Kaffeefahrten Reisen „gewonnen“ haben, für die jetzt aber doch ständig Geld nachgefordert wird. Es beginnt mit „Buchungs- und Beratungsgebühren“ und geht über Diesel-Zuschläge bis zu Ausflugspakten, die für dreistellige Beträge zugebucht werden müssen, da ansonsten der volle Reisepreis laut Prospekt fällig wird. Wir halten das für rechtswidrig, allerdings liegt die Verfolgung dieses Verhaltens nicht in der Kompetenz von Behörden. Verbraucher- bzw. Wettbewerbszentralen können hier tätig werden.

Die Sache mit dem Gewinnversprechen hat einen Pferdefuß:
An anderer Stelle heißt es „stehen zur Verfügung“. Was zur Verfügung steht wird aber nicht zwingend ausgezahlt.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.350 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 5 und 16,75 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Bundesweit für Schlagzeilen und sogar einen Fernsehbericht mit versteckter Kamera von SAT1 haben sehr geschickt aufgemachte Einladungen unter „Dr. Böhm & Schneider“ und andere gesorgt. Es wurde der Eindruck erweckt man habe für den Empfänger des Briefes unseriöse Gewinnversprechen aus der Vergangenheit eingeklagt und wolle nun das Geld überreichen. Was hat das mit der oben beschriebenen Einladung zu tun? Nun, es steht die gleiche Postfach-Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Insgesamt ist die Postfach-Adresse alleine in 2009 in unserer Liste inzwischen beachtliche sechs Mal vertreten.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Eilsendung", Zentrale-Gewinnverteilung, Postfach 1132, 26905 Börger

Warnung veröffentlicht am 14. September 2009.
Fünf Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 26. November 2009.

Eine aufmerksame Bürgerin aus dem Landkreis Lörrach (BW) spielt uns als erste ihre Einladung zu. Es folgen Einladungen aus
- dem Landkreis München,
- dem Landkreis Roth und
- dem Landkreis Forchheim, alle in Bayern gelegen, am 16. Oktober und
- unserem Lahn-Dill-Kreis Ende November 2009.
Uns liegen derzeit acht Einladungen vor (Stand: 25. November 2009)

Den Landkreis München "erwischt" es gleich mehrfach. Dort taucht die Einladung leicht abgewandelt für eine Fahrt Anfang Oktober und einer weitere Fahrt Anfang Dezember 2009 auf.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Zentrale-Gewinnverteilung" ist frei erfunden. Die unbekannten Hintermänner verstecken hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe den 1. Preis im "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 2.500 € in bar!

Die Sache hat gleich mehrere Pferdefüße:
"Auszahlung des 1. Preises, 2500 Euro in Bar", heißt es plötzlich abstrakt im Betreff des Schwindel-Briefes. Es wird kein Bezug zum Empfänger hergestellt.

Im entsprechenden Textfeld am rechten Rand des Schreibens ist plötzlich nur von einer "Gewinnoption" die Rede. Das übersetzt die Kaffeefahrten-Branche gerne mit "Möglichkeit", nicht aber mit Gewissheit.
Zudem heißt es weiter: "Denn der Bargeldgewinner, Frau _____, erhält garantiert 2.500 € in Bar ausgezahlt.
Ein weiterer Schwindel, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen, also 1.500 bis 5.000, mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) verteilen müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen- oder sogar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebensowenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche "Geschenke" hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können, aber auch ihrer eigenen (Neu-)Gier erliegen. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen trickreichen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich/uns ___ Platz/Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das gebaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region ist jeweils angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit von den ausgewiesenen Zielen entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Zwar ist uns die Postfach-Adresse in Börger noch neu, nicht aber die verwendete Einladung, die kennen wir bereits. Und dazu haben wir auch einen Teilnehmerbericht, der unsere schlimmen Befürchtungen sogar noch übertroffen hat. Einziger Unterschied zu dieser Einladung ist die Adresse in der Antwort-Karte, mit der man sich zur Fahrt anmelden soll.

6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Großes Tanken-Preisrätsel", Tanken-Preisrätsel, Postfach 1355, 27235 Twistringen

Warnung veröffentlicht am 12. Oktober 2009.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. November 2009.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Rheinland-Pfalz,
- dem Landkreis Görlitz und
- der bayerischen Landeshauptstadt München
spielen uns das Preisausschreiben und/oder die anschließende Gewinnmitteilung zu und machen so diese Warnung erst möglich.

Als wird diese Warnung erstmals einstellten, lag uns nur ein Preisausschreiben vor. Wir befürchteten lediglich, dass am Ende nur wieder eine dieser leidigen und ausschließlich unseriösen Kaffeefahrten stehen würde.

Das hat sich jetzt zur Gewissheit verdichtet. Grund: Die in den Schreiben genannte Postfach-Adresse in Twistringen ist uns im Zusammenhang mit unseriösen Kaffeefahrten bereits aufgefallen und hat sich so einen Warnlisten-Eintrag bei uns und auch bei der Verbraucherzentrale in Hamburg eingehandelt. Seinerzeit hatte man Kaffeefahrten-Einladungen versandt, die Rechnungen der Deutschen Telekom äußerlich nachempfunden waren und die Überschrift "Telefongewinnspiel" trugen.

Wir gehen davon aus, dass das Rätsel nur der Gewinnung aktueller Adressdaten dient. Ob die ausgelobten Gewinne tatsächlich ausgelost werden, ist unklar. Niemand überwacht dies.

Am Ende werden alle, die daran teilnehmen, eine inhaltsgleiche Gewinnmitteilung erhalten, die sich bei näherer Prüfung und Würdigung als Einladung zur unseriösen Kaffeefahrt entpuppen wird.

Das ergibt sich schon daraus, das die Geschichte, die in dem Anschreiben erzählt wird, nicht zutrifft. Es ist hier die Rede davon, dass die "CAT-Tank" Filialen in Bayern und Baden-Württemberg eröffnen will. Wer nach dieser Firma im Internet sucht, wird nicht fündig werden. Es gibt sie schlicht nicht.

Wer glaubt, die Sache könnte doch seriös sein, sollte sich folgende Fragen stellen:
- Warum geben sich die Verantwortlichen nicht zu erkennen?
- Warum verstecken sie sich hinter einer Postfach-Adresse?
- Warum erzählen Sie die nett erfundene Schwindel-Geschichte über die nicht existierende Tankstellen-Kette?

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Unverzügliche Übergabe - Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup

Warnung veröffentlicht am 10. November 2009.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. November 2009.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Gifhorn,
- Braunschweig und
- aus Ingolstadt
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Mancherorts gibt es kommunale Mitteilungsblätter. Auch diese sollten eingeschaltet werden.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Verwaltungsagentur Gröme" ist im Telefonbuch von Lastrup nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Rubbelosgewinnspiel 2.000 € gewonnen.

Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
Die letzte Spalte in der Tabelle ist überschrieben mit Nominierungs-Termin. "Nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man vorgeschlagen ist, man ist einer unter vielen und hat damit überhaupt noch nichts gewonnen.

Mehrfach ist von "Rubbellosen" die Rede. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 2.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3 und 10 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Es ist nur abstrakt vom Besuch eines Weihnachtsmarktes die Rede. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Alleine in diesem Jahr sind uns bereits vier anders gestaltete Einladungen mit der gleichen Postfach-Adresse in Lastrup zugegangen und deswegen auch bereits in unserer Liste eingetragen.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.

6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden:
- "Fam. ___ Gewinn nicht abgeholt!"
- "Keinerlei Resonanz auf Gewinnmitteilung
... heißt es dort und geht in diesem Ton auch weiter.
Hierbei handelt es sich wiederum um Formulierungs-Tricks.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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Einladung ohne Überschrift - Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup

Warnung veröffentlicht am 10. November 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus Dresden ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Mancherorts gibt es kommunale Mitteilungsblätter. Auch diese sollten eingeschaltet werden.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Verwaltungsagentur Gröme" ist im Telefonbuch von Lastrup nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt er habe einen Flachbildfernseher gewonnen. Zudem wollen die Verantwortlichen, die sich nicht zu erkennen geben für den Empfänger des Schwindel-Briefs angebliche lotto gespielt und gewonnen haben. 133,54 € sollen demnach ausgezahlt werden.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 133,54 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 200.310 und 667.700 € pro Bus (!) ausschütten müsste. Die Kosten für den Fernseher sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Selbstverständlich sind die Veranstalter kommerziell ausgerichtet. Solche Firmen können nicht vom Verschenken leben, sondern müssen Umsätze und Gewinne machen.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Es ist nur abstrakt vom Besuch eines Weihnachtsmarktes die Rede. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Alleine in diesem Jahr sind uns bereits drei anders gestaltete Einladungen mit der gleichen Postfach-Adresse in Lastrup zugegangen und desweegn auch bereits in unserer Liste iengetragen.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Bargeldausschüttung", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen

Warnung veröffentlicht am 23. Oktober 2009.
Überarbeitet/ergänzt am 5. November 2009.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (THR),
- dem Landkreis Hof (BY) und
- dem Landkreis Wolfenbüttel (NS)
haben uns ihre Einladungen geschickt.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Wer hinter der nichtssagenden Bezeichnung "Planungsservice" steckt, ist unklar, weil sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse verstecken. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er werde 5.000 € aus einer Bargeldausschüttung erhalten.

Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" bedeutet eigentlich so viel wie vorgeschlagen. Diese von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat, frei nach dem Motto: Wer vorgeschlagen ist, hat noch lange nicht gewonnen.

In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie mir bitte ___ Personen ...", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse 1107 in Molbergen ist uns bereits vertraut. Es sind bereits fünf anders gestalteten Schwindel-Einladungen mit dieser Adresse aufgetaucht, weswegen die "Fa." hiermit bereits das sechste Mal in dieser Warnliste verewigt wird.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits eingetragen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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Eilsendung-Erinnerung, Einladungen mit zwei verschiedenen Adressen
- Buchungsservice, Magareta Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten
- Reise & Touristik, Carola Schlosser, Postfach 1120, 49454 Bakum


Warnung veröffentlicht am 20. Feb. 2009.
Überarbeitet/ergänzt am 10., 11., 31. März und 2., 8., 14., 15. April sowie am 5. und 9. November 2009.

Die ersten beiden von fünf Einladungen in der "Magarata-Manos"-Variante erhalten wir aus Sachsen-Anhalt und aus Hessen.

Am 14. April liegen uns sieben Einladungen in der "Carola-Schlosser"-Variante vor. Drei aus Bayern, eine aus Nordrhein-Westfalen und drei aus Hessen. In sehr großem Stil werden die Einladungen offenbar gestreut, denn wir erhalten innerhalb eines weiteren Tages sechs weitere und haben somit 13 Stück vorliegen. Vertreten sind jetzt auch Hamburg, Niedersachsen. Jeweils zwei weitere Einladungen kommen von Personen aus NRW und Hessen. Zudem haben viele Verbraucher hier angerufen. Das lässt darauf schließen, dass derzeit Zehntausende dieser Einladungen zeitgleich in weiten Teilen Westdeutschlands kursieren.

Nachdem man glauben konnte, die Welle sei abgeebbt, taucht die Einladung Anfang November 2009 in Leipzig und im sächsischen Erzgebirgskreis erneut auf. Wir haben jetzt 17 Stück vorliegen.

Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Den "Buchnungsservice Magarete Manos" gibt es nicht. Unter "Manos" findet man im Telefonbuch von Großenkneten nichts, weder eine Einzelperson, noch eine Firma. Das Gleiche gilt für "Carola Schlosser" in Bakum. Es handelt sich um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er habe den 3. Preis im "Sommerrätsel 2008" gewonnen: 8.000 € in bar.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In der Mitte des Scheibens sind drei Felder eingeblendet, in der die angeblichen Gewinner genannt werden, wobei alle Empfänger den dritten Preis gewonnen haben! Durch einen drucktechnischen Trick sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist" und diese von der Kaffeefahrten-Branche verwendete Floskel bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat. Der im Dunkeln gebliebene Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
Zudem ist ebenfalls in die kleinen Felder das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Das ist auch hier so. In allen 10 uns vorliegenden Einladungen wird der Gewinn in Höhe von 8.000 € vorgegaukelt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 8.000 € = 12.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 12 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 400.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten immer wieder über die miese Abzocke.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Platzreservierung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE "MANOS" IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Der "Buchungsservice Magarete Manos" erfreut sich bereits vierer anderer Warnlisten-Eintragungen bei uns. Sie stammen aber alle aus jüngerer Zeit. Über das entsprechende Postafch werden demnach aktuell in großem Stil Kaffeefahrten organisiert. Auch in die Warnliste bei der Verbraucherzentrale in Hamburg ist Frau "Manos" bereits eingetragen.
Zur Einladung "Euro-Gewinnbenchrichtigungzentrale", die ebenfalls unter "Buchungsservice Magarete Manos" erschienen ist, gibt es auch bereits Presseberichte, die tief blicken lassen. Wir müssen Sie aber warnen, was sie dort lesen können, könnte in ihnen die kalte Wut aufsteigen lassen. Folgen Sie dazu dem Link unten.
Relativ neu ist die Adresse in Bakum. Allerings ist das "Nachbar-Postfach" mit der Nr. 1118 in Bakum auch in unserer Liste bereits verewigt.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Frau XXX hat den Gewinn nicht abgeholt" und "keinerlei Resonanz auf die 1. Gewinnmitteilung" heißt es da und weiter: "Telefonisch konnten wir Sie nicht erreichen". Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Bemerkenswert ist auch, dass die Einladung unter der Überschrift "Eilsendung-Erinnerung" so oder sehr ähnlich bundesweit immer wieder auftaucht. Seit Jahren ist das schon so. Wir vermuten, dass hier Dienstleistungsunternehmen, die die Einladungen in großem Stil drucken und verschicken, für verschiedene und unbekannte Auftraggeber aktiv sind und sich nicht die Mühe machen, für jeden Auftraggeber eine neue Einladung zu entwerfen. Die Einladung "Eilsendung-Erinnerung" wurde einfach erneut verwendet - mit anderer Postfach-Adresse.
Weiterhin auffällig: In den uns vorliegenden Einladungen heißt es "Magareta" Manos, in den anderen, die in diese Liste eingetragen sind, heißt es hingegen "Magarete". Ein kleiner Unterschied, dem wir allerdings keine große Bedeutung beimessen. Vielleicht ist das ein Versuch zu verhindern, dass man die "Manos" im Internet findet.

+++ NACHTRAG VOM 10. MÄRZ 2009 - Teilnehmerbericht +++
Folgende Mail erhalten wir:
"Diese Firma ist auch in Bayern aktiv. Ich habe am 4.3.09 auch an einer
Veranstaltung dieser Firma teilgenommen. Es lief so ab, wie in Ihrem Bericht, mit einer Steigerung. Es wurde ein Mittel angeboten, das angeblich das Immunsystem wiederherstellt, für über 3600.- €.
Auch wurden Microcips verkauft, die 80% der schädlichen elektomagnetischen
Strahlung von Handys etc. abfangen sollen."

+++ NACHTRAG VOM 11. MÄRZ 2009 - Pressebericht in der Ostthüringer Zeitung +++
Die Ostthüringer Zeitung hat eine Warnung veröffentlicht und zudem mit dem Gewerbeamt in Großenkneten gesprochen. Der Bericht war verlinkt, ist aber inzwischen nicht mehr abrufbar (Stand: 14. Apr. 2009).

+++ NACHTRAG VOM 14. APRIL 2009 - Bericht in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau +++
Auch ein Bericht in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau bestätigt die Richtigkeit dieser Warnung. Der Bericht passt hierher, weil in ihm eine Adresse in Großenkneten beschrieben wird und ein Gewinnversprechen über 8.000 €. Bemerkenswert hier ist, dass ein Anwalt eingschaltet ist, der Anzeigen gegen die Kaffeefahrten-Unternehmer erstattet hat. Der Anwalt hat auch selbst Ermittlungen angestellt. Der Bericht ist am Ende dieses Beitrages verlinkt.

LINKS
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"Bargeldausschüttung", Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup
Warnung veröffentlicht am 31. Oktober 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Haßberge in Unterfranken ist der erste, der uns seine Einladung überlässt.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Wer hinter der frei erfundenen Bezeichnung "Verwaltungsagentur Gröme" steckt, ist unklar, weil sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse verstecken. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er werde 5.000 € aus einer Bargeldausschüttung erhalten.

Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" bedeutet eigentlich so viel wie vorgeschlagen. Diese von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat, frei nach dem Motto: Wer vorgeschlagen ist, hat noch lange nicht gewonnen.

In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie mir bitte ___ Personen ...", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse 1159 in Lastrup ist uns bereits bekannt. Es sind alleine dieses Jahr bereits zewei ganz anders gestaltete Schwindel-Einladungen mit dieser Adresse aufgetaucht und in unsere Warnliste aufgenommen worden.

Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits eingetragen.

BESONDERHEITEN
Die gleiche Einladung wie hier wurde auch bereits von der Scheinfirma „Planungsservice“ in Molbergen verwendet. Es kommt oft vor, dass die gleichen Einladungen mit verschiedenen Adressen in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss, auftauchen. Offenbar beauftragen unterschiedliche Veranstalter die gleichen Druckereien mit der Herstellung und dem Versand der irreführenden Post. Die Druckereien machen sich offenbar nicht die Mühe neue Einladungen zu verfassen. Sie greifen vielmehr auf vorhandene Muster zurück – so auch hier.


Lange Rede, kurzer Sinn: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Traumreise Club Global", Postfach 2119, 49651 Bethen

Warnung veröffentlicht am 30. Oktober 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Bautzen in Sachsen ist der erste, der uns seine Einladung überlässt.

Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Traumreise Club Global" ist im Telefonbuch von Bethen, bzw. Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einer Verlosung 179 € gewonnen.

Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
Dieser Betrag liegt weit unter dem Schnitt. Glaubwürdig ist er dennoch nicht, denn es ist verschwurbelt von einem wertvollen und besonderen Preis in Höhe von 179,00 € die Rede. Dahinter kann sich also an Stelle von Bargeld auch ein Sachpreis verbergen.
Bloß: Aus eigenen Ermittlungen wissen wir natürlich, dass in der Verkaufsveranstaltungs- und Kaffeefahrten-Branche fast immer getäuscht und geschwindelt wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat! Wir gegen davon aus, dass der Fall hir sehr ähnlich liegt. Warum sonst verschleiern die Veranstawortlichen vorsätzlich Ihre wahre Identität?

Geldgewinne gibt es keine, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 179 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 268.500 und 895.000 € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf hohe Millionen-Beträge aufschaukeln.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgeamt Person(en) ____", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr sind bereits zwei andere Schwindel-Einladungen", verbunden mit der gleichen Postfach-Adresse - allerdings mit der Angabe Cloppenburg an Stelle von Bethen, das ja zu Cloppenburg gehört, im Umlauf gewesen und in unsere Warnliste eingetragen worden. Damals nannte man sich noch "VIP-Reiseservice", was genauso erfunden war wie heute "Traumreise Club Global".

Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.


Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Konten-Verwaltungszentrum", Planungsservice Abt. Kontenbetreuung, Postfach 1107, 49693 Molbergen

Warnung veröffentlicht am 1. Sept. 2009.
Fünf Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 22. Oktober 2009.

Aufmerksame Bürger aus
- dem Kreis Anhalt-Bitterfeld (SA),
- dem Landkreis Roth in Mittelfranken (BY),
- Berlin (1. Sept. 2009) und
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (BR) am 3. Sept. 2009,
- dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz (BR),
- Berlin am 13. Oktober 2009,
- dem Landkreis Starnberg (BY) am 14. Oktober 2009 und
- dem Saale-Holzland-Kreis (THR)
spielen uns ihre Einladungen zu.
(Stand am 14. Oktober 2009: 8 Stück)

Merkwürdig: Eine Person aus dem Landkreis Roth hat innerhalb kurzer Zeit die Einladung zweimal erhalten aber mit unerschiedlichen Abfahrtstagen. Einer lag Mitte September, der Zweite liegt Anfang Oktober 2009.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, ihm stünden aus der Abwicklung der Fa. HTF-Europazentrale 1.368 € zu. Fast überflüssig zu erwähnen, dass die Fa. HTF ebenfalls frei erfunden ist.

Wie unseriös derartige Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.368 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 2,05 und 6,84 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Bitte buchen Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE UND AUCH EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Der "Planungsservice" in Molbergen ist in unserer Warnliste bereits mehrfach aufgeführt. Innerhalb kurzer Zeit tauchten von der Schwindel-Firma drei verschiedene Kaffeefahrten-Einladungen auf. Mit vielen Formulierungstricks hat man auch dabei den Versuch unternommen, nicht mit Kaffeefahrten in Verbindung gebracht zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Einladung unter der Überschrift Konten-Verwaltungszentrum" bereits von der dritten Schein-Firma verwendet wird. Offenbar tauscht man sich in Kaffeefahrten-Kreisen die Einladungen beliebig aus.

6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Auf das 1. Schreiben vom __.12.2008 erhieten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie wirklich auf diesen Betrag verzichten?""

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Weihnachtstouristik - Reisen in den Advent", Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld

Warnung veröffentlicht am 22. Oktober 2009.

Aufmerksame Bürgern aus ...
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München
schicken uns ihre Einladungen.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Eventverwaltung" ist im Telefonbuch von Steinfeld nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Eine Gans, zwei Enten und einen halben Truthahn soll es geben.

Der Haken: Diverse Waren aus dem Bereich der Konsumelektronik, die auf der Rückseite abgebildet sind, erhalten nur Kunden. Kunden sind aber in der Sprache der Kaffeefahrten-Branche nur solche Leute, die auch etwas kaufen. Damit erhalten die Geschenke nur die Menschen, die überteuerte und nutzlose Ware kaufen und somit die "Geschenke" auf der Rückseite natürlich mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen die Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE UND EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die "Eventverwaltung in Steinfeld ist in unserer Warnlisten in diesem Jahr nunmehr bereits das achte Mal (!!!) verzeichnet. Sieben anders gestaltete Einladungen haben wir dementsprechend aus der Bevölkerung bereits erhalten und deswegen verwundert es nicht, dass die genannte Postfach-Adresse auch auf der Warnliste der Vervraucherzentrale Hamburg auftaucht.

Auch die Einladung ist uns nicht unbekannt. Uns liegen bereits zei Stück vor, die hinsichtlich der Gestaltung und des Textes absolut identisch sind. Nur in einem Punkt gibt Unterschiede: Bei der Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden kann.

Zudem kursierte eine weitere derartige Einladung bereit vor einen Jahr. Text und Geschenkeversprechen sind praktisch identisch. Seinerzeit nahmen Personen aus unserem Nachbarkreis teil, so dass wir über Teilnehmerberichte verfügen. Auch damals warnten wir an dieser Stelle vorab und - wie sich herausstellen sollte - wie eigentlich immer, wenn wir hinterher Bericht bekommen, zu Recht. Denn die Weihnachtsfeier entpuppte sich als üble Verkaufsveranstaltung, bei der getäuschten Rentnern Nahrungsergänzungsmittel für mehrere Hundert Euro pro Packung und Reisen mit Schein-Rabatten aufgeschwatzt worden waren. Hinterher konnten wir feststellen, dass sich eine in Insiderkreisen bekannte Kaffeefahrten-Firma als Cloppenburg hinter der Schwindel-Einladung verbarg.

Kurzum: Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Großes Tanken-Preisrätsel", Tanken-Preisrätsel, Postfach 1355, 27235 Twistringen

Warnung veröffentlicht am 16. Oktober 2009.

Aufmerksame Bürger aus Bayern und Rheinland-Pfalz schicken uns ihre Einladungen.

Wir waren vor der Teilnahme am Rätsel

Wir haben starken Anlass zu der Vermutung, dass das Rätsel nur dem Gewinnen von Adressdaten - hier sogar mit Geburtsdatum und Telefonnummer - dient und zudem an Stelle eines echten Gewinnes am Ende eine Einladung zu einer unseriösen Kaffeefahrt steht.

Da auch die Telefonnummer abgefragt wird, ist nicht auszuschließen, dass die Teilnehmer illegale Werbeanrufe erhalten.

Wie kommen wir zu der Annahme?

Gründe:

1. Der Veranstalter des Rätsel bleibt im Dunkel, nennt keine vernünftige Adresse oder eine existente Firma und versteckt sich hinter einer Postfach-Adresse, über die er nicht zu identifizieren ist.

2. Wir kennen die Adresse bereits. Vor einigen Wochen kursierte in unserem Kreis eine Gewinnmitteilung unter der Bezeichnung Telefongewinnspiel, die einer Telekom-Rechnung nachempfunden war. Auch dahinter verbarg sich eine Einladung zu einer Kaffeefahrt. Auch die Verbraucherzentrale in Hamburg nahm die Postfach-Adresse in Twistringen deswegen auf ihre Warnliste.

3. Im Schreiben ist von einem Unternehmen namens "CAT-Tank" die Rede, das angeblich Filialen in den jeweiligen Bundesländern der angschreibenen Verbraucher eröffnen will. Wer zu diesem "Unternehmen" eine Internet-Recherche durchführt, wird schlicht und ergreifend nicht fündig. Auch das spricht dafür, dass die Rätsel-Legende frei erfunden ist.

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"Weihnachtstouristik - Reisen in den Advent", Busevents, Postfach 1128, 49177 Ostercappeln

Warnung veröffentlicht am 13. Oktober 2009.

Wir erhalten die erste Einladung von einer aufmerksamen Bürgerin aus Rheinland-Pfalz.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Busevents" ist im Telefonbuch von Ostercappeln nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Eine Gans, zwei Enten und einen halben Truthahn soll es geben.

Der Haken: Diverse Waren aus dem Bereich der Konsumelektronik, die auf der Rückseite abgebildet sind, erhalten nur Kunden. Kunden sind aber in der Sprache der Kaffeefahrten-Branche nur solche Leute, die auch etwas kaufen. Damit erhalten die Geschenke nur die Menschen, die überteuerte und nutzlose Ware kaufen und somit die "Geschenke" auf der Rückseite natürlich mehr als mitbezahlen.

Tatsächlich dienen die Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE UND EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Internet-Warnliste ist "Busevents" aus Ostercappeln bereits einmal verzeichnet.

Auch die Einladung ist uns nicht unbekannt. Uns liegt eine vor, die hinsichtlich der Gestaltung und des Textes absolut identisch ist. Nur in einem Punkt gibt es einen Unterschied: Bei der Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden kann.

Zudem kursierte eine weitere derartige Einladung bereit vor einen Jahr. Text und Geschenkeversprechen sind praktisch identisch. Seinerzeit nahmen Personen aus unserem Nachbarkreis teil, so dass wir über Teilnehmerberichte verfügen. Auch damals warnten wir an dieser Stelle vorab und - wie sich herausstellen sollte - wie eigentlich immer, wenn wir hinterher Bericht bekommen, zu Recht. Denn die Weihnachtsfeier entpuppte sich als üble Verkaufsveranstaltung, bei der getäuschten Rentnern Nahrungsergänzungsmittel für mehrere Hundert Euro pro Packung und Reisen mit Schein-Rabatten aufgeschwatzt worden waren. Hinterher konnten wir feststellen, dass sich eine in Insiderkreisen bekannte Kaffeefahrten-Firma als Cloppenburg hinter der Schwindel-Einladung verbarg.

Kurzum: Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Verwaltungs-Institut für Unterstützungs- und Konjunkturgelder", Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen

Leider erst kurz vor Weihnachten 2009 erhalten wir die Einladungen von einer Person aus dem Kreis Lippe (NRW), wo der Schwindel-Brief bereits im Augist 2009 kursiert ist.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Ausflugsplanung" ist im Telefonbuch von Neuenkirchen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe "die einmalige Gelegenheit, sich am XX.XX.2009 [den] ... persönlichen Konjunkturbeitrag in Höhe von 500,00 Euro zu sichern!"
Die Täuscher knüpfen an die seinerzeit bereits im Umsetzung befindlichen Konjunkturpakete des Bundes un der Länder an. Dennoch sind die Formulierungen so schlecht, dass sie auch von weniger gebildeten Verbrauchern - eiegntlich - leicht zu durchschauen sein müssten.

Geld, das in derartigen Gewinnmitteilungen versprochen wird, gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Geldbetrag von 500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 750.000 und 2,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich melde ___ Personen an!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Insgesamt fünf höchst unterschiedlich aufgemachte Schwindel-Einladungen mit der Postfach-Adresse 1207, in Neuenkirchen sind im Jahr 2009 bei uns von Verbrauchern geschickt worden. Dementsprechend haben wir die Schein-Firma auch fünf Mal in unserer Warnliste verewigt.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits eingtragen.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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MUSIKANTENSTADL - volksmusik.tv - Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen

Warnung veröffentlicht am 7. Oktober 2009.

Eine aufmerksame Bürgerin aus dem Landkreis Sömmerda (Thürigen) leitet uns als erste ihre Einladung zu.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist einige Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. An einer zustellfähigen Anschrift fehlt es genau so, wie an Angaben zum Inhaber oder Geschäftsführer, soweit es sioch um eine GmbH handelt. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Um überwiegend ältere Leute auf Kaffeefahrten zu locken, werden üblicherweise beachtliche Gewinnversprechen abgegeben. Diese fällt hier eher zurückhaltend aus. Man sei der "potentielle Gewinner auf 500 Euro Taschengeld" heißt es da.

Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
"Potentiell" heißt etwa so viel wie möglich, ist also eine Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -Geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die angeblich geschenkte Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 750.000 und 2,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Lukrativ aber ist der Besuch des Musikantenstadls, bei den viele prominente Volksmusiker auftreten sollen. Das ist aber Schwindel und zwar gleich aus mehreren Gründen:

1. Wer im Internet den nächsten Auftrittstermin des Musikantenstadls recherchiert, stellt fest, Termine und Orte stimmen mit denen in der Schwindel-Einladung überhaupt nicht überein.

2. Im Kopf der Einladung wird das Logo des TV-Senders volksmusik.tv verwendet. Dieser Sender distanziert sich auf seiner Internetseite von der Einladung. Einen Link dorthin finden Sie am Ende dieses Warn-Hinweises.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Auch wer Reisen bucht, wird oft getäuscht. Für angeblich gewonnene oder vordergründig billige Reisen müssen zunächst Buchnungs- und Beratungsgebühren bezahlt werden. Die können schon mal knapp 50 € pro Person und Reise betragen. Abgebucht über mobile EC-Terminals, sind die Gelder verloren, auch wenn man später vom Vertrag zurücktritt. Ob dieses Verhalten der Verkäufer rechtmäßig ist, ist noch nicht geklärt. Das dicke Ende kommt aber erst später, denn im Kleingedruckten heißt es mitunter, dass ein Ausflugspaket für 175 € gebucht werden muss, wenn die eigentlich Reise weniger als 100 € oder gar nichts kostet. Diese Falle bemerken die Verbraucher aber meist erst, wenn die unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Der "Planungsservice" in Molbergen ist in unserer Warn-Liste bereits mir vier anderen Schwindel-Einladungen vertreten. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Schein-Firma bereits eingetragen.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen

Warnung veröffentlicht am 14. August 2009.
Sieben Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 2. Oktober 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Unterallgäu (BY) spielt uns seine Einladung zu. Die zweite erhalten wir aus dem Kreis Mettmann (NRW). Es folgt eine weitere aus dem Wetteraukreis (HS).
9. Sept. 2009: Jetzt ist unser heimischer Lahn-Dill-Kreis an der Reihe. Alleine heute gehen zwei Einladungen ein. Anrufe weiterer Bürger zeigen, dass die Einladung breit gestreut wird. Wir wissen schon jetzt von zwei verschiedenen Abfahrtsterminen.
Es folgen weitere Einladungen aus
- Dresden (Sachsen) und
- Freiburg (BW).
Zahl der uns vorliegenden Einladungen am 29. September 2009: 21 Stück

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche in Bremen im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.

Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er sei Bargeldgewinner aus dem Jahr 2008 und ihm stünden noch 10.000 € zu!

Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld - Mitte rechts im Brief - in dem der 10.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versand. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 10.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 15 und 50 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln - in diesem Fall sogar auf einen Milliarden-Betrag - gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.

Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz (angeblich) im Ausland haben, genannt sind. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Mitunter bekommen die Käufer auch keinen Durchschlag des Kaufvertrages mit. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Zwar werden in den Einladungen Ziele genannt. Diese stimmen aber oft nicht. Rekordverdächtig ist eine Fahrt, die in heute polnische Swinemünde führen sollte. Sie endete aber in einer Gaststätte im südwestlichen Brandenburg - sage und schreiben 344 km vom angeblichen Ziel entfernt.
Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Fahrt sind also typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren. Zudem werden attraktive (aber möglicherweise falsche) Ziele auch genannt, um einen weiteren Anreiz zum Mitfahren zu geben.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Oskar Reisen" ist in unserer Warnliste bereits mit fünf anderen Einladungen vertreten. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Schummel-Firma eingetragen.

6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert", "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?"

Bunt treiben es die Verantwortlichen. Teilweise sind die Einladungen auf orangenes, grünes und gelbes Verlaufspapier gedruckt.

Immer wieder lässt sich die Schwindel-Branche neue Formulierungstricks einfallen, um potentielle Opfer in die Busse zu locken.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass wir diese Einladung bereits kennen. Sie wurde bereits von einer anderen Schein-Firma, nämlich der
- Bavaria Reisen UG, Postfach 1251, 28802 Stuhr
verwendet. Es ist durchaus üblich, dass ein und die selbe Einladung mit verschiedenen Adressen auftaucht.

7. TEILNEHMERBERICHT
Am 30. September haben eine ganze Reihe von Bürgern aus unserem Kreis an der Fahrt teilgenommen. Die Fahrt führte nach Oestrich-Winkel. Dort waren zunächst diverse Haushaltsartikel angepriesen und auch verkauft worden. Später wurden Reisen für eine Fa. Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd. vermittelt. Die Fa. hat eine englische Rechtsform und ihren Hauptsitz angeblich in Amstelveen in den Niederlanden. Den Teilnehmern wurde in diesem Zusammenhang die Lüge aufgetischt, die Fa. vermittle auch die Reisen für Aldi. Tatsächlich heißt die Fa., die in puncto Reisen mit Aldi Süd zusammenarbeitet Berge & Meer GmbH mit Sitz in Regensdorf. Beide Firmen haben aber nichts miteinander zu tun. Im Gegenteil: Unseriöse Reisevermittler wählen oft Firmennamen aus, die denen seriöser bekannter Unternehmen sehr ähnlich sind, um so das gute Renommee dieser Firmen für ihre Irreführung und Abzocke zu nutzen.

Ein Teil der Reisen war angeblich gewonnen, andere waren anscheinend günstig. Die Täuschung setzte sich fort, in dem für jede Reise – egal ob „gewonnen“ oder günstig – 39 € pro Person an Buchungsgebühren und weitere 10 € pro Person für ein ominöses „Reise Plus-Paket“ gezahlt werden mussten. Dieses umfasst Leistungen, die bei jeder Buchung im Reisebüro selbstverständlich und kostenlos sind.
Der Hase im Pfeffer lag im Kleingedruckten. Dort hieß es, dass für jede Reise, die weniger als 100 € kostet, für mindestens 175 € pro Person ein Ausflugspaket gebucht werden musste, also auch für die „geschenkte“ Reise. Zudem behielt man sich vor, bis zu 15 € Dieselzuschlag zu erheben. Wer buchte, musste sich zudem mit Übernachtung und Frühstück zufrieden geben. Im Landratsamt weiß man aus anderen Teilnehmerberichten, dass man im Urlaub unter Umständen zu weiteren Verkaufsveranstaltungen geschleppt wird.

Auch Teilnehmer aus dem Lahn-Dill-Kreis sind in Oestrich-Winkel auf die Verkäufer hereingefallen und haben solche Reisen gebucht und erst hinterher gemerkt, dass sie belogen wurden. Einer hat sich an die Kreisverwaltung gewandt und versucht jetzt vom Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf, der innerhalb von 14 Tagen möglich ist, soll an eine Fa. Buchungszentrale 24 GmbH im niedersächsischen Stuhr gerichtet werden. Von dort ist sie allerdings bereits verzogen und zwar nach Bremen. Im juristischen Sinne aber scheint die Fa. überhaupt nicht zu existieren, denn sie ist weder im Handelsregister des Amtsgerichtes Walsrode noch beim Amtsgericht Bremen eingetragen bzw. eingetragen gewesen. Es ist deshalb sehr fraglich, ob die Betroffenen das angezahlte Geld – es wurde mittels mobiler EC-Terminals noch vor Ort abgebucht – jemals zurückerhalten.

Den Schwindel-Firmen scheint es einerlei zu sein, ob die Reisen angetreten oder storniert werden, denn die „Buchungsgebühren“ werden nicht zurückerstattet. So verdienen sie knapp 50 € an jedem, der gebucht hat, ohne dass dem eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist zwar rechtlich sehr fragwürdig aber viele Verbraucher bemühen wegen eines solchen Betrages keinen Anwalt und davon profitieren die Täuscher, die sich so eine neue Einnahmequelle erschlossen haben“, sagt Frank Schuster weiter dazu.

Wer die offenen und versteckten Kosten zusammenrechnet und berücksichtigt, dass die Leistung möglicherweise von schlechter Qualität ist, ist gut beraten, seinen Bus-Urlaub bei heimischen Unternehmern zu buchen. Die können sich eine schlechte Leistung nicht erlauben, Kaffeefahrten-Firmen schon, die kleben sich einfach ein neues Firmenschild auf den Briefkasten. So geschehen auch bei der Fa. Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd. Die Fa. hat laut englischem Handelsregister in knapp einem Jahr bereits drei Mal den Namen geändert.

Die Kaffeefahrt in Oestrich-Winkel endete übrigens, als das Ordnungsamt des Rheingau-Taunus-Kreises einschritt. Wahrscheinlich wurde dadurch auch der Verkauf mehrere Hundert Euro teurer aber wirkungsloser Gesundheitsprodukte verhindert. Dort hat man auch die Personalien der verantwortlichen Verkäufer festgestellt. Zwar wurden – wie üblich bei Kaffeefahrten – die Gewinnmitteilungen/Einladungen eingesammelt, so dass sich kein Fahrtteilnehmer auf deren Inhalt berufen kann. Wer sich aber z.B. eine Kopie gemacht hat, könnte jetzt überlegen, ob er beim Rheingau-Taunus-Kreis die Namen und Adressen der verantwortlichen Verkäufer erfragt und Klage auf den versprochenen Gewinn nach § 661a BGB einreicht. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Landgericht Gießen am 29. September einen Kaffeefahrten-Verkäufer zur Zahlung der in der Einladung versprochenen 8.000 € verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wie immer in derartigen Einladungen/Gewinnmitteilungen gilt:
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Gewinnbenachrichtigung ", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen

Warnung veröffentlicht am 18. August 2009.
Zwei Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 14. September 2009.

Die erste Einladung erhalten wir von einem aufmerksamen Bürger aus dem Landkreis München. Weiterhin schicken uns Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ihre Einladungen.

Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer örtlichen Zeitung zu. Vielleicht veröffentlicht die Lokalpresse dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen wirksam erreicht.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT BEI 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Der "Planungsservice" in Molbergen existiert nicht. Es handelt sich um eine Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
Wieso sollte sich jemand verstecken, der nichts Böses im Schilde führt?

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird den Empfängern des Schreibens vorgegaukelt, sie hätten den 2. Preis bei einem "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 1.500 € in bar. Ist schon merkwürdig, dass ALLE Empfänger den 2. Preis gewonnen haben sollen.

Die Sache hat außerdem noch andere Pferdefüße: Am rechten Rand des Schreibens sind drei Felder eingeblendet, in der die angeblichen Gewinner genannt werden. Darin: Ein kleiner aber sehr entscheidender Schriftzug, der nur bei gutem Sehvermögen oder mit der Lupe überhaupt zu erkennen ist und der lautet: "Rubbellosgewinner" und "nominiert ist". Diese von der Kaffeefahrten-Branche oft und geren verwendeten Floskeln bedeuten, das man überhaupt nichts gewonnen hat. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in einem Drittel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
"Rubbellosgewinner" ist auch eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.500 € = 2.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 75.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas? Hinzu kommen noch weitere Geschenke und Versprechungen auf der Rückseite der Einladung.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit und Wirksamkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten praktisch ausnahmslos über die miese Abzocke.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Erst am heutigen Vormittag haben wir eine erste Warnung vor einer ganz anderen Einladung mit der gleichen Postfachadresse in Molbergen veröffentlicht.

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"Telefongewinnspiel", Anmeldeservice, Postfach 1355, 27235 Twistringen

Warnung veröffentlicht am 8. Mai 2009.
Zehn Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 24. September 2009.

Bürger aus Hessen und Rheinland-Pfalz haben uns die ersten drei Einladungen geschickt. Einladung Nr. 4 erhalten wir am 23. Juli 2009 aus dem Landkreis München.

Freitag, 21. August 2009: Innerhalb von wenigen Stunden rufen fünf Bürger aus unserem Lahn-Dill-Kreis an, ein sechster schickt eine E-Mail. Die Schwindel-Gewinnmitteilung kursiert jetzt also auch hier.

Dienstag, 25. August: Zahlreiche Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis haben uns ihre Einladungen im Original geschickt. Wir haben jetzt (10:18 Uhr) insgesamt 18 Stück, weitere sind vorangekündigt. Aller voraussicht nach wird unsere Behörde noch heute eine Pressemitteilung dazu herausgeben.

Montag, 31. August: Übers Wochenende sind weitere sieben Original-Einladungen eingegangen. Nach unserer Pressemitteilung gehen unzählige Telefonate hier ein. Eine Frau teilt mit, dass in Ihrer aus 10 etwa 70 Jahre alten Frauen bestehenden Bekanntengruppe allein vier (=40%) diese Einladung erhalten haben. Geht man nur davon aus, dass rd. 20% der Einwohner unseres Kreises ein solches Papier erhalten haben, müsste unser Kreis mit rd. 50.000 Einladungen geflutet worden sein!

Donnerstag, 10. September: Weitere vier Einladungen liegen vor.

Montag, 14. September: Einladung Nr. 30 kommt aus dem brandenburgischen Landkreis Havelland.

Donnerstag, 24. September: Die Einladungen Nr. 31 und 32 kommen aus dem Landkreis Roth in Bayern.

Soweit Sie nicht im Lahn-Dill-Kreis wohnen, bitten wir Sie bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/enund verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Anmeldeservice" ist im Telefonbuch von Twistringen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
"Ihnen wurde ein Gewinn in Höhe von 400 € zugeteilt", wird den Empfängern der Schwindel-Post vorgegaukelt.
Wer die Gewinnmitteilung genau liest wird aber feststellen, dass hinsichtlich dieses Betrages nicht von Geld die Rede ist, sondern nur von einem Gewinn im Wert von 400 €. Das kann bedeuten, dass es sich um einen Gutschein handelt, der nur in der Veranstaltung eingelöst werden kann. Kritische Verbraucher wissen natürlich, dass derartige Schwindel-Gutscheine oder auch ein angeblicher Rabatt vorher auf den Preis draufgeschlagen worden sind. Ein Muster ohne Wert also.

Weiter unten ist noch von einem "Nominierungspreis" in Höhe von 1.000 € die Rede. Man muss das Kaffeefahrten-Kauderwelsch ins Deutsche übersetzen. Nominiert heißt so viel wie vorgeschlagen. Das bedeutet endgültig ist hier nichts. Oft halten sich Kaffeefahrten-Unternehmen so ein Hintertürchen offen, um sich herauszureden, wenn ein Teilnehmer doch einmal den Gewinn einfordert.
Kurzum: Derartige Versprechen, selbst wenn sie wasserdicht formuliert werden, dienen bekanntermaßen nur dazu, die Eingeladenen, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft gesundheitsbezogene Produkte wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel oder Magnetfeldunterbetten)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie mir/uns ___ Platz/Plätze", heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN
Die Einladung ist einer Rechnung/einem Schreiben der Deutschen Telekom nachempfunden. Zudem ist diese Art Einladung nicht neu - im Gegenteil. Bereits aus dem August 2007 liegt uns eine bis ins Detail gleiche Einladung vor. Einziger Unterschied: Die Postfach-Adresse war damals eine andere.

6. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Auch die Verbraucherzentrale im Hamburg hat dem "Telefongewinnspiel", Twistringen bereits einen Warnlisten-Eintrag gewidmet.

7. ADRESSDATEN VON SCHLECHTER QUALITÄT
Einige Anrufe berichten, dass die in den Briefen genannten Telefonnummern der Empfänger nicht stimmen. Teilweise handelt es sich um Nummern, die bereits vor einigen Jahren abgemeldet worden waren. Eine Anruferin berichtet, dass ihr Mann angeschrieben worden sei. Der sei aber bereits vor sechs Jahren verstorben und im Telefonbuch stehe er auch schon seit Jahren nicht mehr. Das lässt den Schluss zu, dass die Schwindler alte Daten aus dem Adresshandel verwendet haben.

8. PRESSE WARNT EBENFALLS
Immer wieder greifen auch Deutschlands Zeitungen das Thema auf, fragen bei den Verbraucherzentralen oder auch bei der Polizei nach. So auch hier. Die Fuldaer Zeitung berichtet über die Einladung zum "Telefongewinnspiel" und warnt unter Berufung auf die genannten Kreise. Sogar zur Staatsanwaltschaft hat der Redakteur Kontakt gesucht. Der Pressebericht ist am Ende dieses Eintrages verlinkt.

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"Eventverwaltung", Postfach 1120, 49435 Steinfeld

Warnung veröffentlicht am 10. September 2009.

Von einem aufmerksamen Bürger aus dem Landkreis München erhalten wir die erste Einladung.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Eventverwaltung" ist im Telefonbuch von Steinfeld nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 1.000 € gewonnen. Verräterisch ist aber der Satz:
"Im Übrigen erhält der Gewinner, Frau _____, garantiert 1.000 € in BAR.
Ein gewaltiger Pferdefuß, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Zudem heißt es in einem eingerahmten Kasten, dass es sich um "Glücksgrifflose" handelt.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 1,5 und 5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Anmeldung zur Gewinnübergabe an Frau _____ am __.09.2009 mit ___ Personen!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die "Eventverwaltung" in Steinfeld ist auch bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.

Die Postfach-Adresse der „Eventverwaltung“ in Steinfeld ist eine gute alte Bekannte. Alleine in den Jahren 2008 und 2009 wurden uns neun verschiedene Gewinnmitteilungen aus der Bevölkerung zugespielt, die diese Adress-Merkmale auch aufgewiesen haben. Allen haben wir einen Eintrag in unserer Liste gewidmet.

6. BESONDERHEITEN
Eine optisch identische Einladung wurde uns bereits Anfang September 2009 zugeleitet. Einziger Unterschied: Die in der Antwortkarte eingeblendete Adresse ist eine andere. Wir vermuten, dass die Druckereien, die für die Kaffeefahrten-Branche die Einladungen herstellen mitunter für verschiedene Auftraggeber die gleiche Einladung gleichsam recyceln.


Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Telefongewinnspiel", Schneider Planungsbüro Abt. Telefongewinnspiel, Postfach 150369, 28093 Bremen

Warnung veröffentlicht am 1. September 2009.
Zuletzt überarbeitet/ergänzt am 4. September 2009.

Wir erhalten Einladungen von aufmerksamen Bürgern aus den Landkreisen
- Regensburg (BY) und
- Eichstätt, Oberbayern.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Das "Schneider Planungsbüro" ist im Telefonbuch von Bremen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Gewinnspiel 400 € gewonnen. Zudem ist von einem Nominierungspreis in Höhe von 1.000 € die Rede.

"Nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 400 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 600.000 und 2,0 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie mir/uns ___ Platz Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Internet-Liste wird in jüngerer Vergangenheit bereits zwei Mal vor dem ominösen "Scheider Planungsbüro" gewarnt. Die Schwindel-Firma war bereits mit zwei anderen Kaffeefahrten-Einladungen aus Beute-Fang.

6. BESONDERHEITEN
Die Einladung ist einer Rechnung/einem Schreiben der Deutschen Telekom nachempfunden. Zudem ist diese Art Einladung nicht neu - im Gegenteil. Bereits aus dem August 2007 liegt uns eine bis ins Detail gleiche Einladung vor. Einziger Unterschied: Die Postfach-Adresse war damals eine andere.

Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken. Das zeigt im vorliegenden Fall auch ein Teilnehmbericht aus 2007.

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Busevents, Postfach 1128, 49177 Ostercappeln

Warnung veröffentlicht am 1. September 2009.

Aus Speyer (RP) erhalten wir die erste Einladung.

Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Busevents" sind im Telefonbuch von Ostercappeln nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 1.000 € gewonnen. Verräterisch ist aber der Satz:
"Im Übrigen erhält der Gewinner, Frau _____, garantiert 1.000 € in BAR.
Ein gewaltiger Pferdefuß, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 1,5 und 5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.

Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Anmeldung zur Gewinnübergabe an Frau _____ am __.09.2009 mit ___ Personen!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.


Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale", Bavaria Reisen UG, Postfach 1251, 28082 Stuhr

Warnung veröffentlicht am 23. April 2009.
Sechs Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 31. August 2009.

Im April schickt uns ein erster aufmerksamer Bürger aus Mittelhessen seine Einladung. Ende Juni erreicht uns eine zweite, diesmal aus Oberbayern. Die dritte kommt am 15. Juli aus dem Vogelsbergkreis (Hessen). Nr. 4 bekommen wir aus Nürnberg. Nr. 5 folgt am 3. August aus dem Raum München. Nr. 6 folgt am 31. August aus dem Landkreis Bad Doberan (MV).

UM WIEDERHOLUNGEN ZU VERMEIDEN ...
... verweisen wir auf eine andere Einladung der Phantasie-Firma "Bavaria Reisen UG", die es nicht gibt, weil nicht nur die Adresse in der Antwortkarte, sondern auch der Text in der Einladung identisch sind. Folgen Sie bitten dem Link unten.

7. AUGUST 2009: TEILNEHMERBERICHT
Nach Kreuzlingen in der Schweiz am schönen Bodensee gelegen, sollte die Fahrt gehen, zu der ein Mann aus dem Kreis Bieberach eingeladen wurde. Als der Busfahrer dann verkündete, dass die Fahrt stattdessen in Richtung Zürich gehen sollte, stieg der Mann kurz entschlossen aus.
Das zeigt wieder einmal, was von den angeblichen Zielen, die in Kaffeefahrteneinladungen/Gewinnmitteilungen genannt werden, zu halten ist, nämlich nichts. Tatsächliches und angebliches Ziel liegen rund 70 km voneinander entfernt.

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"Eilsendung", Zentrale-Gewinnverteilung, Postfach 1271, 26892 Dörpen

Warnung veröffentlicht: 22. April 2009
Acht Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 31. August 2009. Auch ein Teilnehmerbericht liegt vor!

Die erste Einladung erhalten wir aus Sachsen-Anhalt. Im Mai und Juni gehen weitere aus Mittelhessen, Südhessen und Niedersachsen ein.
24. Juli 2009: Wir erhalten Einladung Nr. 8 aus Koblenz (RLP).
3. Aug. 2009: Wir haben inzwischen eine weitere Einladung aus München und eine aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein (NRW) erhalten.
5. Aug. 2009: Wir erhalten ein weitere Einladung aus dem Landkreis München.
14. Aug. 2009: In der Zwischenzeit hat uns eine weitere Einladung aus Speyer, sowie eine aus dem Saarpfalz-Kreis (Saarland) erreicht.
24. August 2009: Jetzt wird die Einladung auch in unserem Nachbarkreis verschickt, dem Landkreis Gießen.
31. August 2009: Die nächsten beiden Einladung folgen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Kreis Mettmann, beide in NRW.

Neuer Zwischenstand: 16 Stück.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei der "Zentrale Gewinnverteilung" in Dörpen handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: So wollen die Verantwortlichen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden zu bekommen.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 2.500,00 € gewonnen.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: "Gewinnoption", heißt es da. Achtung: Eine Option ist eigentlich ein Recht, das vom Inhaber wahlweise ausgeübt werden kann. Übersetzt man das Kaffeefahrten-Deutsch bedeutet das aber etwas anderes, nämlich etwa so viel wie "möglicherweise vorgesehen". Auch den Punkt gebracht: Man hat nichts gewonnen.

Aber selbst wenn ein derartiges Gewinnversprechen eindeutig abgegeben wird, so ist es dennoch verlogen und wird einfach nicht gehalten. Denn bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 2.500 € = 3.750.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat fast 4 Mio. € pro Bus zu verschenken?

Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich / uns ___ Platz / Plätze", heißt es in der Antwort-Karte, mit der man sich zu Fahrt anmelden muss. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse in Dörpen ist keine unbekannte. Sie ist bereits einmal unter "B + R Touristik" in einem Warnliste-Eintrag vom Januar dieses Jahres verzeichnet. Zudem erfreut sich das Postfach gleich dreier Eintragungen in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg.
Eine erste Warnung ist auch in der Presse veröffentlicht (Link siehe unten).

5. ZIEL: UNBEKANNT
Zwar werden in den Einladungen Ziele, genauer größere Städte oder Regionen, genannt, bloß: Sie stimmen nicht!
Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. TEILNEHMERBERICHT
Nach Koblenz sollte die Fahrt gehen, laut Einladung eines Paares, das uns über die Fahrt hinterher berichtet hat. Die Fahrt endete allerdings in einem Ort in der Eifel, rd. 40 km von Koblenz entfernt. Natürlich hat es das Geld und zahlreiche weitere Geschenke nicht gegeben. Vielmehr wurden "Quadrantenscheiben" verkauft. Tellerförmige Gebilde von ca. 22 cm Durchmesser und 1 cm Stärke, die man sich hochkannt zwischen die Handinnenflächen gepresst ca. 5 Minuten unters Kinn halten soll. Die Scheibe ersetze bis zu 30 Massagen und ziehe den Schmerz aus dem Körper. Als Ausgangspreis werden 2.800 € genannt! Es gibt eine Variante für die Damen und eine für die Herren.
Wir wissen zudem von einem 80-Jährigen, der offenbar die gleiche Reise mitgemacht und die Platten - im Kaufvertrag, der übrigens auf eine Fa. in den Niederlanden lautete, als "Quanton-Scheiben" bezeichnet - für sich und seine Frau bestellt hat. 4.000 € hat er so aufs Spiel gesetzt, was seine Familie aber bei der Auslieferung der Ware zu verhindern wusste. Der Mann hatte zuvor mehrfach Kontakt zu unserer Behörde, war über die Abzocke auf Kaffeefahrten informiert - eigentlich!
Später stellte sich heraus, dass der Auslieferungsfahrer bei der Familie eine frei erfundene Adresse hinterlassen hatte.

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"DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen

Warnung veröffentlicht am 5. August 2009.
Ergänzt um einen TEILNEHMERBERICHT am 20. August 2009.

Aus dem Landkreis Schwäbisch Hall (BW) und aus Rheinland-Pfalz erhalten wir die ersten beiden Einladungen.

Wir bitten Sie: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

Die Einladung ist unseriös, weil sie die entsprechenden Merkmale aufweist, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lässt.

DIESE MERKMALE SIND:


1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT

Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche, in Bremen im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene, Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.

Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die angebliche Firma „Oskar Reisen GmbH“ ist im Telefonbuch von Bremen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.


2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN

Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 3.000 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2009". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.

Außerdem steht im Balken oberhalb des Gewinnverspreches am rechten Rand des Briefes „Nominiert ist“. Ein gewaltiger Pferdefuß, denn „nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet nominiert in diesem Zusammenhang etwa so viel wie vorgesehen. Das wird aber von der Kaffeefahrten-Branche anders übersetzt. Demnach hat man hat gar nichts gewonnen.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 150.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Alleine die 25 Einladungen, die uns vorliegen, wären 75.000 € "wert". Das ist natürlich Unsinn.

Weitere Falle: Die zusätzlich versprochenen Geschenke. "Für ein Paar" soll es einen Staubsauger oder 50 € in Bar geben. Die Betonung liegt auf EIN Paar.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, über die miese Abzocke.

Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.


3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN

"Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.


4. ZIEL: UNBEKANNT

Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.


5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT

In unserer Warnliste "erfreut" sich die genannte Postfach-Adresse in Bremen bereits dreier weiterer Eintragungen. Auch die Verbraucherzentrale in Hamburg hat „Oskar Reisen“ auf ihre Warnliste gesetzt.

6. BESONDERHEITEN
Geradezu frech ist der Text, denn man packt die Empfänger an Erfahrungen, die sie bereits alle gemacht haben, nämlich nicht eingehaltenen Gewinnversprechen. Man schimpft auf die "schwarzen Schafe" der Branche. Die Hintermänner schreiben weiter: "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch" und das, obwohl sie selbst schon in der Einladung bezüglich ihrer Identität glatt lügen und täuschen.

Bemerkenswert ist auch, dass wir die Einladung bereits kennen. Sie offenbar inzwischen von der dritten Schein-Firma hintereinander verwendet. Früher kursierende Einladungen waren mit folgenden Postfach-Adressen versehen:
- Schlossers Clubreisen, Postfach 1120, 49454 Bakum und
- Bustouristik Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg.

Wir bleiben dabei: Alles Schwindel, wieso sonst lügt man hinsichtlich der frei erfundenen Firma und wieso sonst versteckt man sich hinter einem Postfach? Wie alles, was sich in derartigen Einladungen bzw. Gewinnmitteilungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

7. TEILNEHMERBERICHT
Wie berechtigt unsere Warnung wieder einmal war, zeigt ein Teilnehmerbericht, den wir aus Berlin erhalten haben.
Eine Dame, die allerdings vorher ahnte, was da kommen würde, nahm an der Fahrt teil, die schließlich in den kleinen Ort Kuschkow in Brandenburg führte. Die ca. 70 Teilnehmer aus drei Bussen wurden zwischen 9:30 uhr und 18:15 Uhr bearbeitet. Vor allen Dingen wurde ihnen ein Magnetunterbett ans Herz gelegt, das für 1.000 € an sechs Teilnehmer veräußert wurde. Angeblicher Wert: 1.800 €. An Stelle des Geldpreises gab es ein Rubbelllos. Auch eine Pfanne wurde für 50 € verkauft. Angeblicher Wert 250 €.
Legt man die zahlreichen Berichte in den Medien und unsere eigenen Erfahrungen zu Grunde, muss man davon ausgehen, dass es sich um minderwerige Ware mit fraglichem Nutzen (Magnetbett) handelt.

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"Finanzen und mehr", Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht am 19. August 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) hat uns seine Einladung als E-Mail-Anhang geschickt. Einladung Nr. 2 erhalten wir per Fax aus dem Landkreis München.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Ausflugsplanung" ist im Telefonbuch von Neuenkirchen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, ihm stünden 1.300 € aus einem Gewinnspiel zu!
Verräterisch ist weiterer Satz in der Mitte des Schreibens: Ich versichere Ihnen, Herr XXX, dass die 1.300,00 € aber auf jeden Fall an den Gewinner ausgezahlt werden." Plötzlich ist gar nicht mehr die Rede davon, dass der Empfänger des Schreibens auch der Gewinner ist. Widersprüchliche Aussagen sind auch eine Methode der unseriösen Kaffeefahrten-Industrie lästige Forderungen der Teilnehmer abzuwehren.

Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
- 1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
- 5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt.
Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.300 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 1,95 und 6,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Tatsächlich dienen derartige absurde Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; eher für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie insgesamt ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die genannte Postfach-Adresse in Steinfeld ist auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen. Die Postfach-Adresse der „Eventverwaltung“ in Steinfeld ist eine gute alte Bekannte. Beachtliche acht (!!!)ältere Einträge sind den Schummlern in unserer Warn-Liste bereits gewidmet.

6. BESONDERHEITEN
Wie oben bereits beschrieben warnen die Medien, die Verbraucherschützer und die Polizei schon seit Jahren vor Kaffeefahrten, da es seriöse praktisch nicht (mehr) gibt. Deswegen findet man in neueren Einladungen/Gewinnmitteilungen öfter Sätze wie hier: "Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, weise ich darauf hin, dass es sich nicht um eine Werbefahrt handelt!" Wir bleiben dabei: Es ist eine unseriöse Verkaufsveranstaltung zu erwarten, warum sonst werden schon in der Einladung falsche Angaben gemacht?
Eine Besonderheit der an dieser Stelle behandelten Einladung ist, dass behauptet wird, sie sei handschriftlich abgefasst worden. Das ist natürlich Quatsch, was jeder erkennt, der mit Computern arbeitet. Ältere Leute hingegen erkennen diesen zusätzlichen Schwindel möglicherweise nicht.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

Eine weitere Besonderheit: Die absolut gleiche Einladungen kennen wir schon von einer anderen Schwindel-Firma, nämlich der
- "Ausflugsplanung", Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen,
der wir deswegen auch einen Eintrag in dieser warnliste gewidmet haben.

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"Bargeldregen", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen

Warnung veröffentlicht am 18. August 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus Chemnitz hat uns einen Scan seiner Einladung gemailt.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einem Gewinnspiel 2.500 € gewonnen, den 1. Preis.

Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In dem Feld, in dem der 2.500-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist", ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar sehr klein, so dass es von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen nicht ohne weiteres gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 2.500 € = 3.750.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 3,75 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 125.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
 mit falschen Versprechungen,
 Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
 zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.

Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das nicht für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist erfahrungsgemäß minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz (angeblich) im Ausland haben, verzeichnet sind. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Mitunter bekommen die Käufer auch keinen Durchschlag des Kaufvertrages mit. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ......... Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN
Die Einladung ist uns bereits aus dem vergangenen Jahr bekannt. Damals war sie mit der Adresse
- Insel Tours, Postfach 1108, 49454 Bakum
versehen, ansonsten aber fast identisch. Es ist nicht ungewöhnlich, dass in der Branche die gleichen Schwindel-Schreiben gleich von mehreren Veranstaltern bzw. Verantwortlichen benutzt werden. Alleine das lässt bereits tief blicken.

Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Sie haben unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt." Hierbei handelt es sich um Formulierungs-Tricks. Diese Masche dient nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Aal Jan & die Fischräucherei aus Hamburg", Reise & Touristik Carola Schlosser, Postfach 1120, 49454 Bakum

Warnung veröffentlicht am 14. August 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Oberhavel (Brandenburg) spielt uns seine Einladung zu.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Reise & Touristik Carola Schlosser" gibt es nicht. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie bekämen
- ein großes Lebensmittelpaket,
- einen Scheck über 248,30 €,
- einen achttägigen kostenlosen "Sonnenurlaub",
- einen Einkaufsgutschein über 149,- € und
- 2.000 € in Bar.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach haben die verantwortlichen 1.500 Mal die gleichen Versprechungen gemacht, deren Wert sich auf Hundertausende von Euro beläuft; pro eingesetztem Bus wohlgemerkt. Unterstellt man, dass derartige Einladungen niemals nur örtlich sondern mindestens in einer ganzen Region, manchmal auch bundesweit verteilt werden, multipliziert sich der Gegenwert der Versprechungen auf Millionenbeträge. Daran kann man bereits ermessen wie verlogen die Anschreiben gestaltet sind.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
 mit falschen Versprechungen,
 Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
 zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; eher für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz angeblich) im Ausland haben. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Mitunter bekommen die Käufer auch keinen Durchschlag des Kaufvertrages mit. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten. Verlogen ist es auch meist von einem Ausflug zu sprechen. Die Fahrt geht gezielt zu einer Gaststätte, in der Teilnehmer in aller Regel stundenlang "bearbeitet" werden. Das als Ausflug zu bezeichnen, ist eigentlich eine weitere Irreführung.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Carola Schlosser" ist keine Unbekannte. Bereits dreimal ist "Sie" mit anderen Schwindel-Einladungen in unserer Liste verzeichnet. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist diese Adresse bereits eingetragen.

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"DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS", Reise & Touristik Carola Schlosser, Postfach 1120, 49454 Bakum

Warnung veröffentlicht am 14. August 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) spielt uns seine Einladung zu.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

Bevor wir an dieser Stelle große Ausführungen machen, ist darauf hinzuweisen, dass wir diese Einladung bereits kennen. Sie wurde bereits von drei anderen Schein-Firmen, nämlich
- Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen,
- Bustouristik Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg und
- Schlossers Clubreisen, Postfach 1120, 49454 Bakum
verwendet. Wie immer gilt auch hier: Die in den Antwort-Postkarten, mit denen man sich zur Fahrt anmelden muss, genannten Firmen gibt es nicht. Sie sind frei erfunden.

Da wir die drei anderen Fälle in unserer Liste bereits verewigt haben, ersparen wir uns deswegen Wiederholungen an dieser Stelle und verweisen stattdessen auf die entsprechenden ausführlichen Eintragungen. Links dorthin finden Sie am Ende des Beitrages.
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"Der größte Reiseclub Europas", Bustouristik Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg

Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.
Neunmal überarbeitet/ergänzt; zuletzt am 7. August 2009; Grund: Ausführlicher Teilnehmerbericht.

Nachdem uns bis zum 23. Juni sieben aufmerksame Verbraucher aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ihre Einladungen übermittelt hatten, sind es jetzt bereits 23 (Stand: 21. Juli 2009). Aber der Reihe nach:

3. Juli 2009: Jetzt sind es bereits 16 Stück, wobei ein regionle Häufung nicht festzustellen ist. Die Einladungen kommen aus Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Niederbayern, Baden-Württemberg und Oberbayern. Der Schummel-Brief wird demnach fast bundesweit zur gleichen Zeit gestreut.
10. Juli 2009: Seit der letzten Aktualisierung haben wir drei weitere Einladungen aus der Bevölkerung und zwar aus dem Kreis Düren, dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Kreis Lippe (alle in NRW) erhalten. Wir haben jetzt 19 Stück.
15. Juli 2009: Neuer Stand: 21 Einladungen. Die letzten beiden kommen aus der bayerischen Landeshauptstadt München.
21. Juli 2009: Die Einladungen Nr. 22 und 23 werden uns aus dem Landkreis Berchtesgadener Land und aus dem Landkreis Cuxhaven (Niedersachsen) zugesandt.
22. Juli 2009: Einladung Nr. 24 kommt aus dem oberbayerischen Kreis Weilheim-Schongau.
24. Juli 2009: Einladung Nr. 25 kommt aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel in Niedersachsen

Wir bitten Sie: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Bustouristik Bärbel Sommer" ist im Telefonbuch von Oldenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 3.000 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2009". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 150.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Alleine die 25 Einladungen, die uns vorliegen, wären 75.000 € "wert". Das ist natürlich Unsinn.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Warnliste "erfreut" sich die genannte Postfach-Adresse in Oldenburg bereits zweier weiterer Eintragungen. Zu der jüngeren führt ein Link am Ende dieses Beitrages.

6. BESONDERHEITEN
Geradezu frech ist der Text, denn man packt die Empfänger an Erfahrungen, die sie bereits alle gemacht haben, nämlich nicht eingehaltenen Gewinnversprechen. Man schimpft auf die "schwarzen Schafe" der Branche. Die Hintermänner schreiben weiter: "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch" und das, obwohl sie selbst schon in der Einladung bezüglich ihrer Identität glatt lügen und täuschen.

Bemerkenswert ist auch, dass wir die Einladung bereits kennen, aber mit anderer Postfach-Adresse in der Antwortkarte. Zur ansonsten inhaltsgleichen Einladung führt ein weiterer Link am Ende dieses Beitrages.

Wir bleiben dabei: Alles Schwindel, wieso sonst lügt man hinsichtlich der frei erfundenen Firma und wieso sonst versteckt man sich hinter einem Postfach? Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

... WAS UNS ERST SPÄTER AUFGEFALLEN IST
Im Brief sind oben rechts Textfelder eingeblendet. Darin wird auch das Gewinnversprechen über die oben bereits erwähnten 3.000 € abgegeben. Jetzt ist uns noch etwas aufgefallen, dass man auf Faxen überhaupt nicht und auf gescannten Einladungen nur mit Glück überhaupt erkennen kann: Das Wort "Rubbellos". Es wurde superklein und mal in schwarzer Schrift, manchmal aber auch in weiß in den Rahmen oberhalb des Feldes gedruckt, in dem sich das Gewinnversprechen befindet. "Rubbellos" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche immer mal wieder verwendete Floskel, die bedeutet, dass man nicht den Geldpreis, sondern eben ein Rubellos gewonnen hat.

7. AUGUST 2009: UNS GEHT NACHFOLGENDER AUSFÜHRLICHER TEILNEHMERBERICHT ZU

Vor etwa 2 Wochen rief mich meine Mutter an und berichtete freudig das sie 3000,00 Euro gewonnen hat und sie diese auf einer Busfahrt nach Swinemünde (Polen) ausgezahlt bekommt. Da sie noch 3 weitere Personen mit nehmen darf, fragte sie mich ob ich mit meinen Kindern mitkommen möchte (eine schöne Tagesfahrt mit Bootstour und Polenmarkt mit Zoll freiem Einkauf). Ich sagte da erstmal spontan zu (wenn Essen und Fahrt gratis sind warum nicht, schöner Ferienausklang für die Kids dachte ich).
Da ich doch schon einiges über solche Fahrten gehört habe stöberte ich erstmal im Internet und fand nicht eine positive Meldung. Ich also wieder ans Telefon und mit Mama drüber geredet und ihr vorgelesen was ich gefunden habe. Trotzdem sie wollte fahren also sagte ich, ich komme mit.
Am 27.07.2009 kam dann die Reisebestätigung mit Busnummer, Reisenummer, Abfahrtszeit und Abfahrtsort. UND siehe da die erste Überraschung es dürfen nur Personen über 21 Jahre teil nehmen (davon stand im ersten Schreiben nichts). Was nun? Meine Kids sind noch nicht so alt aber im Schreiben steht wenn wir nicht fahren muss meine Mutter Strafe zahlen. Ich habe sie beruhigt, da ich ja etwas darüber im Netz gefunden habe, und ihr gesagt sie können dir gar nichts (aber sie glaubte mir nicht wirklich). Ich hab sie überredet doch mal bei unserer Zeitung anzurufen und dort den Fall zu schildern aber sie sagten ihr nur das sie daran kein Interesse haben und sie sich in Notfall an die Verbraucherschutzzentrale wenden soll (ich hatte gehofft das ein verdeckter Reporter mit fahren würde).
Also was soll`s, heute um 5 Uhr aufgestanden und um 6,45 Uhr in die Straßenbahn, Mama stieg 2 Haltestellen später zu und wir sind zum ZOB gefahren (der Bus sollte 7.15 Uhr fahren) aber was für eine Freude am frühen Morgen der Bus kam 15 Minuten zu spät.
Endlich im Bus sagte uns der Busfahrer Olaf aus Chemnitz, dass wir wo anders hin fahren und wir dort vor Ort alles erklärt bekommen. Auf geht`s. Bus gestartet los gefahren um 8.15 Uhr kurze Pullerpause auf dem Rasthof Buckautal und schon die nächst Überraschung wir fahren nicht allein noch ein Bus voll mit Rentnern (von mir geschätztes Alter der Leute von mindestens 60 aufwärts eine Alte Dame sagte sie sei 91).
Um 9.20 Uhr sind wir in Schlalach angekommen, vor dem Gasthof “Bimie`s Linde”, alle raus aus dem Bus, Reisebestätigung am Eingang abgegeben und rein in die gute Gaststube das gratis Frühstück steht schon bereit (sah nicht wirklich lecker aus und ich hab`s auch nicht gegessen).
Ich habe mir mal aufgeschrieben welche “Gratisgeschenke” da so schön auf der Bühne aufgebaut standen:
5 DVD Player. 3 Automassagesitzauflagen, 7 Infrarot Massagegeräte ,4 Fußbäder, 5 Bodenstaubsauger, 4 Dampfbügelstationen, 5 Mini Stereoanlagen, 5 Standmixer, 11 Digital Videokameras, 4 Mikrowellen, 7 Kuscheldecken, 3 Dampfgahrer, 15 Uhrensets (Damen und Herrenuhr), 19 Plüschteddys, Multi Pfannenwender, Gesichtspflege Set.

Um 10.25 Uhr geht`s endlich los. Ein junger Mann, er stellte sich vor mit dem Namen Dieter Schönwirt aus Willhelmshöhe vor (oder so ähnlich man konnte ihm kaum folgen weil er so schnell redete) und sein Partner heißt Ernst (so schaute er auch die Leute an).

Also der gute Herr Dieter (weil wir ja alle nett sind dürfen wir Dieter sagen) legt dann mal los mit so allgemeinen Dingen die keinen interessieren (über sich das er täglich 5 km läuft mit 2 Hunden spazieren geht, beruflich mehrere tausend Kilometer in der Woche fährt eine Frau und leider noch keine Kinder hat aber dran arbeitet und angelt *wann schläft er denn mal?* dies keine Verkaufsfahrt ist, das sich 120 Leute angemeldet haben aber nur 82 erschienen sind was ja eine Frechheit ist, viel bla bla u.s.w.). Als die ersten Nachfragen von den Gästen kommen sagt er klar und deutlich, dass er nicht unterbrochen werden möchte und wer Stress macht soll bitte raus gehen.
Es kam trotz Nachfragen keine Erklärung warum es denn nun nicht nach Swinemünde ging. Wenn die Leute sich unterhielten und er der Meinung war er bekommt nicht die Aufmerksamkeit die er sich wünscht hat er unangenehm ins Mikro gepustet (Ich fühlte mich in meine Schulzeit versetzt und er war der strenge Lehrer).

Dann erklärte er uns den Ablaufplan für den Tag wo es nach dem Mittagessen (geplant zu halb 1 oder um 1 Uhr) nach Klaistow zu einem Bauernmarkt gehen soll. Er erzählte das die Polenfahrten von PPL Europareisen wieder neu angeboten werden aber er kommt später noch mal darauf zu sprechen. Wieder die Versicherung, dass dies keine Verkaufsfahrt ist und er nur kurze 15 Minuten Werbung machen möchte und weil die Fahrt kostenlos ist und alle ein gratis Frühstück und Mittagessen bekommen, könnte man ja wenigstens was kaufen.

Als Nachfragen zu den versprochenen 3000,00 Euro kamen, erklärte er, dass alle persönlich eingeladenen Personen nach dem Essen ein Los bekommen weil es ja so drauf steht und wir alle nicht richtig lesen können (allgemeines Aufregen weil keiner das Wort “Rubbellos” gefunden hat und somit auch nicht gelesen hat, welches ganz klein mit schwarzer Schrift auf einem dunkelblauen Streifen gedruckt stand, ich hab es auch nicht gesehen erst als er uns darauf hinwies). Wegen der wieder aufkommenden Diskussion sagte er das dadurch nur wertvolle Zeit verloren geht und er sie leider hinten dran hängen muss und (Zitat) “ich sag so wie`s ist” das will ja keiner und er müsse ja heute noch nach Braunschweig und alle werden es verstehen das er nicht so spät dort ankommen möchte.

Nun dürfen wir endlich auswählen was wir denn zum Mittag essen wollen und so ganz nebenbei wird gesagt das das Fahrrad und der Camcorder unter den Käufern ausgelost wird (diese sollten zusätzliche Geschenke sein).

Fast im gleichen Atemzug spricht er plötzlich das Thema klauen an und meint wie hinterhältig einige Leute auf solchen Fahrten sind, kaum laufen aber um so schneller klauen können außerdem erzählt er wie doch die alten Leute rennen können wenn es etwas gratis gibt. (Meine Mitreisenden waren natürlich entsetzt über solches Verhalten und klammerten sich sofort erstmal an ihre Taschen) Als eine alte schwerhörige Dame etwas fragte machte er sich nur über sie lustig weil sie es ja sowieso nicht verstand und meinte sie soll ihr Hörgerät lauter machen und (Zitat) “Tun sie mir einen Gefallen sagen sie nichts.” oder raus gehen.
Sofort danach fragte er die Gäste ob sie denn lächeln können wer dies kann bekommt einen Teddy fürs Enkelkind und es hat einigen Gästen einen solchen Bären zugeworfen.

Um die Leute weiter von dem Vorfall abzulenken ließ er alle Paare aufsehen und miteinander “knutschen” wie er sagte und wer brav war und machte was er sagte bekam ein Multipfannenwender geschenkt.

Nun kommt wieder die Fahrt nach Swinemünde zu Sprache. Er meinte sie wird nachgeholt und alle bekommen Post nach Hause wo sie sich für eine 2 Tagefahrt einen Termin aussuchen können (2 Tage mit Übernachtung + Essen + Schifffahrt) und wer eine Clubkarte für nur 15,00 Euro kauft, bekommt 80% Preisvorteil und wer sich sofort für diese Fahrt anmeldet, bekommt das Uhrenset geschenkt. Es kostet nur eine kleine Bearbeitungsgebühr von 24,00 Euro entweder in bar oder EC-Karte oder Überweisung und wer bezahlt hat, bekommt die Uhren. Die Leute sollten ihre Einladung und ihren Personalausweis abgeben (und viele machten es ohne zögern) Zeitpunkt des Einsammelns 11.50 Uhr und Ernst verschwindet damit in ein Nebenzimmer.

Nun kommt endlich die vorhin angekündigte 15 Minuten Werbung Es geht um Waschmittel mit Aloe Vera welche als 1 L Konzentrat für alles geeignet ist auch zum Hund waschen und für Leder und sogar gegen Rheuma hilft für nur 10,00 Euro, 250 ml Teufelskralle Salbe für nur 10 Euro, Pedemolsalbe 10 Euro, Rotes Weinlaub Balsam 250 ml 10 Euro und Alpenkäutersalbe 10 Euro, welche gut gegen Hornhaut ist weil sie sie auflöst aber auch gut bei Durchblutungsstörungen auf die Wade geschmiert aber auch bei Erkältung zum Inhalieren.

Kurzum diese Salben helfen gegen alle Altersbeschwerden. Und wer gleich mindestens 2 Teile kauf bekommt 2 Überraschungsgeschenke im Wert von 30 Euro. Er gab den Leuten 5 Minuten Zeit um nach vorne zu kommen und zu kaufen (ich kam mir vor wie zu DDR-Zeiten als es Bananen gab und alle den Gemüseladen stürmten und drängelten damit auch ja alle was abbekommen ich denke das hat er auch so gewollt). Die Leute bekamen dort vorne kleine gelbe Zettel in die Hand gedrückt, die sie mit Name Anschrift Geburtsdatum und hinten drauf ihr Wunschgeschenk ausfüllen sollten und ihre Waren und durften wieder an ihren Platz gehen. Dann kam er rum, kassierte das Geld und machte Punkte mit Edding an die Produkte die bezahlt wurden von den Gästen und sagte sie sollen es lieber einstecken weil es sonst geklaut werden könnte.

Es wurde mal wieder etwas unruhig im Saal (alle hatten inzwischen großen Hunger und hatten Angst das sie kaltes Essen bekommen), er brüllte ins Mikro und sagte (Zitat) “wer was sagt, soll spazieren gehen und ihn seine Arbeit machen lassen”.
Dann kam wieder so ein allgemeines Gerede von ihm und wenn wir alle schön still sind und den Mund halten dann ist er schnell fertig und alle können essen. Ab ca. 12.35 Uhr wurden die ersten Leute aufgerufen, die ihren Ausweis abgegeben haben für die Anmeldung zur Fahrt nach Swinemünde.

Um 14.15 Uhr ist es endlich soweit Dieter sagt er ist endlich fertig und nun kommt das Essen.
Wieder ist allgemeines leises aufmurren zu hören und die Frage “ Wann gibt`s das versprochene Geld?” Wieder erklärt uns Dieter dass es kein Geld gibt sondern nach dem Essen ein Los, wo die Chance besteht, Geld zu gewinnen.
Während des Essens wurde auch die Frau neben mir aufgerufen (nette Dame, die mit mir viel geredet hat). Als sie zurück, kam fragte ich, ob ich mir mal den Vertrag anschauen dürfte und sie stimmte zu. Da stand unter anderem (Rückseite mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen grüne Schrift auf hellgrünem Papier) eine Endpreisvereinbarung. Dieter, Ernst und noch eine dritte Person die uns nicht wirklich vorgestellt wurde, haben aber den Leuten versichert, dass keine weiteren Kosten auf sie zu kommen würden.
In dieser Endpreisvereinbarung stand das man 50 Euro Reiseantritskaution zahlen muss und diese nicht wieder bekommt wenn man nicht an den Veranstaltungen teil nimmt und dort nicht mindestens 50 Euro ausgibt (der Geldbetrag stimmt aber ich bin mir aber nicht 100%ig sicher ob ich den Rest in der kurzen Zeit richtig gelesen habe).
Als Reiseveranstalter war dort angegeben: PPL Life B.V., Van Limburg, Stirumstaat 1, 7901 Hoogeveen.

Dann wurden endlich die heißersehnten Lose verteilt (Brandenburger Brieflos Preis 50 cent) und es gab tatsächlich 2 Gewinner von sage und schreibe 50 CENT. Nun dachten alle natürlich das es endlich zum Bauernmarkt gehen würde (Dieter muss ja heut noch nach Braunschweig fahren der Arme so eine lange Fahrt) aber nicht doch Dieter musste ja noch die Geschenke verteilen. Also schnell mal 2 süße Plüsch-Hunde hinterm Vorhang rausgezaubert und gefragt wer sie denn haben möchte (alle Finger oben) aber liebe Leute so einfach geht das ja nun doch nicht sind ja nur 2 da. Dieter beschwert sich schnell mal bei den Leuten, dass alle immer nur alles gratis haben möchten und fragt, wem dieser Hund denn 10 Euro wert sei und tatsächlich zückten gleich einige des gewünschte Geld aus der Brieftasche und gaben es Dieter um diesen kleinen süßen Kerl zu bekommen. Aber Dieter ist ja nicht so den beiden also noch schnell ein Uhrenset gegeben und die 10 Euro zurück (die Leute sind von so viel Ehrlichkeit entzückt).
Nun komme ich zu den vielen Geschenken die da auf der Bühne aufgebaut stehen. Wieder viel Gelabere von wegen Großhändler, Einzelhändler, alle packen ihren Gewinn auf den Einkaufspreis drauf, Einkaufspreis, Verkaufspreis, Gewinne, Warenwert u.s.w.
Viel Gerede kurzer Sinn: Wem also von den Käufern, die mindestens 2 Artikel gekauft haben der Kleinwaren (die Salben) diese Gratisgeschenke 30 Euro wert seien, sollten sich melden. Die kleinen gelben Zettel hatte er zwischendurch mal eingesammelt und saß nun da vorne auf einem Barhocker und rief die Leute einzeln auf und fragt ob ihnen die Geschenke (er versicherte es immer wieder) auch wirklich 30 Euro wert sein und fragte ab und zu, ob es alle freiwillig machen oder ob er sie dazu zwingen würde. Alle sagten natürlich, dass alles aus freien Stücken gemacht wird und es so wollen. Tatsächlich haben rund die Hälfte aller Einkäufer gesagt, dass sie für diese Geschenke 30 Euro zahlen würden.
Von den Leuten die nicht bereit waren dieses Geld zu zahlen wurden die gelben Zettel vor allen Augen zerrissen (einmal) und auf den Boden geworfen. Die Leute, die bereit waren das Geld zu zahlen, wurden in einen Nebenraum gebeten und wie ich im Nachhinein erfahren habe, zu ihren Einkommensverhältnissen befragt. Sie wollten genau wissen, was den Leute nach Abzug aller Kosten (Miete, Strom u.s.w.) noch zum Leben bleibt (200 Euro waren ihnen eindeutig zu wenig. Diese Leute wurden sofort wieder raus geschickt und bekamen nichts).
Jetzt kam noch der große Augenblick, wo die Gratisgeschenke im Wert von 30 Euro verteilt wurden. Alle mussten ihre erworbenen Produkte auf den Tisch stellen und wer 2 Dinge gekauft hatte bekam ein Hornhautbalsam (leider habe ich vergessen wer der Hersteller ist aber ich glaube die verkaufen sowas auch in jedem Supermarkt) und ein Mikrofasertuch.
Dann hielt er plötzlich mehrere Zettel hoch (ich gehe davon aus das es Verträge waren die mit den Leuten die genug Geld im Monat haben unterschrieben haben, im Nebenraum) und fragte noch mal laut und deutlich nach, ob sie es denn freiwillig gemacht haben, worauf die Leute es bestätigten.
Um 15.30 Uhr wurden wir anderen, die nichts gekauft haben und die nicht bereit waren die 30 Euro für Werbegeschenke (Dieter betonte immer wieder das diese Sachen Werbegeschenke vom Hersteller Art-Land sein) zu zahlen oder die Leute die zu wenig Geld zum Leben haben (mindestens unter 200 Euro), freundlich aber bestimmt aufgefordert uns in die Busse zu begeben und schon mal vor zum Bauernmarkt zu fahren. Die anderen würden kurze Zeit später zu uns gebracht werden. Nach einer halben Stunde Busfahrt (16.00 Uhr) waren wir in Klaistow am Bauernmarkt angekommen und sollten uns dort bis 17.30 Uhr aufhalten und die anderen Zurückgebliebenen sollten kurze Zeit später zu uns stoßen.
Alle waren auch sehr pünktlich (Pünktlichkeit gehört ja zur guten Erziehung und daran wurden wir ja heute genug erinnert) wieder am Bus um endlich nach hause zu fahren. Wir warteten und warteten, unterhielten uns und ich erfuhr, dass es ja immer alles Abzocke sei aber fast alle machten nicht zum ersten und auch nicht letzten mal so eine Fahrt.
Um 19.05 Uhr kam dann auch endlich unser 2. Bus und brachte die anderen zurückgebliebenen Leute. Diese stiegen sichtlich fertig und eingeschüchtert aus dem Bus und sagten trotz Nachfragen nichts.
Kurz vor der Abfahrt stellten wir fest das 2 Leute aus unserem Bus fehlen und fragten den Busfahrer wo sie denn wären. Er sagte nur, dass sie wegen ihrer Gewinne direkt von Veranstaltungsort nach Hause gefahren werden (wer`s glaubt).

Bitte nicht böse sein über die eine oder andere Ausdrucksweise aber ich bin doch sehr erschüttert wie auf solchen Veranstaltungen mit den doch meist sehr alten Leuten umgegangen wird und diesen Unternehmen muss endlich Einhalt geboten werden da sie diesen zu meist sehr gutgläubigen Menschen auf schamlose Art und Weise ihr weniges Geld aus der Tasche ziehen.
Die ganze Veranstaltung wurde mit einem Camcorder, der eigentlich gut versteckt zwischen Dekoration auf einem Regal stand (hab es nur durch Zufall gesehn), aufgezeichnet.


RESÜMEE AUS DEM BERICHT

Die Teilnehmerin nahm an einer Fahrt unter der Einladung-Überschrift "DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS" teil. Diese Einladung kursiert jetzt bereits jetzt mit vier verschiedenen (Schein-)Firmen-Angaben in den Antwort-Postkarten. Es kann also nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, dass die Fahrt mit der Schummel-Firma "Bustouristik Bärbel Sommer" zusammenhängt. Das kann aber auch dahingestellt bleiben, weil ja alle vier Einladungen gleichermaßen irreführend und täuschend sind.

Aus dem Bericht ergibt sich auch nicht, was den Leuten noch angedreht wurden, die bis zum Schluss im Lokal geblieben sind, denn unsere Teilnehmerin wurde einer Gruppe unwilliger Teilnehmer zugeordnet und vorzeitig aus dem Lokal herauskomplimentiert. Sie hat also das (vermutlich umrühmliche) Ende der Verkaufsveranstraltung selbst nicht miterlebt.

Geradezu skandalös wäre es, wenn es tatsächlich stimmt, dass die Verkaufsveranstaltung von den Ausrichtern mit versteckter Kamera aufgezeichnet worden wäre.

Bemerkenswert ist weiterhin, dass die Fahrt schlappe 344 km (!!!) vom versprochenen Reiseziel entfernt bereits zu Ende war.

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"Eilsendung-Erinnerung", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen

Warnung veröffentlicht am 6. August 2009.

Die erste Einladung übermittelt uns ein Bürger aus Öberösterreich, was sehr schön zeigt, dass die Kaffeefahrten-Industrie längst grenzüberschreitend aktiv ist. Ob die gleiche Einladung auch noch in Deutschland auftaucht wird spannend sein, zu beobachten.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN

Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche, in Bremen im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene, Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.

Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.


2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN

Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe den 3. Preis im "Sommerrätsel 2008" gewonnen: 8.000 € in bar!
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In dem Feld, in dem der 8.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 8.000 € = 12.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 12 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 400.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.


3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN

"Bitte buchen Sie für mich/uns ___ Platz/Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.


4. ZIEL: UNBEKANNT

Das Ziel der Fahrt wird zwar mit Passau angegeben. Aufgrund von zwei Teilnehmerberichten aus jüngester Vergangenheit wissen wir aber, dass das keineswegs stimmen muss. Eine Fahrt, die zum Deutschen Eck nach Koblenz führen sollte, endete 39,6 km dahinter in einem Dorf in der Eifel. Eine weitere sollte nach Swinemünde (Polen) gehen, endete aber schlappe 344 km (!!!) vor dem angeblichen Ziel in einen Dorf in Brandenburg, nördlich von Wittenberg. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.


5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT

"Oskar Reisen" ist auch bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen. In unserer Liste erfreut sich die Schummel-Firma bereits vier anderer Eintragungen aus jüngerer Vergangenheit.


6. BESONDERHEITEN

Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "...sie haben unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt" heißt es da.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.


LINKS
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"Finanzen und mehr" - Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen

Warnung veröffentlicht am 3. August 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus Rheinland-Pfalz spielt uns seine Einladung zu.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Ausflugsplanung" ist im Telefonbuch von Neuenkirchen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, ihm stünden 1.300 € aus einem Gewinnspiel zu!
Verräterisch ist weiterer Satz in der Mitte des Schreibens: Ich versichere Ihnen, Herr XXX, dass die 1.300,00 € aber auf jeden Fall an den Gewinner ausgezahlt werden." Plötzlich ist gar nicht mehr die Rede davon, dass der Empfänger des Schreibens auch der Gewinner ist. Widersprüchliche Aussagen sind auch eine Methode der unseriösen Kaffeefahrten-Industrie lästige Forderungen der Teilnehmer abzuwehren.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.300 € = 1.950.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat fast 2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 65.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.

Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das nicht für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz (angeblich) im Ausland habenm, genannt sind. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Mitunter bekommen die Käufer auch keinen Durchschlag des Kaufvertrages mit. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie insgesamt ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die genannte Postfach-Adresse in Neuenkirchen ist bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.

6. BESONDERHEITEN
Wie oben bereits beschrieben warnen die Medien, die Verbraucherschützer und die Polizei schon seit Jahren vor Kaffeefahrten, da es seriöse praktisch nicht (mehr) gibt. Daswegen findet man in neueren Einladungen/Gewinnmitteilungen öfter Sätze wie hier: "Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, weise ich darauf hin, dass es sich nicht um eine Werbefahrt handelt!" Wir bleiben dabei: Es ist eine unseriöse Verkaufsveranstaltung zu erwarten, warum sonst werden schon in der Einladung falsche Angaben gemacht?
Neu ist, dass die Mitteilung in Stil eines handschriftlichen Schreibens abgefasst ist und in dem Papier selbst das auch behauptet wird. Das ist natürlich Quatsch, was jeder erkennt, der mit Computern arbeitet. Ältere Leute hingegen erkennen das oft nicht.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"SLK Lotterie Gesellschaft", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen
Warnung veröffentlicht am 24. Juli 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus Österreich, genauer aus der Steiermark, spielt uns seine Einladung zu.

Haben Sie auch diese Einladung/Gewinnmitteilung bekommen? Dann bitten wir Sie: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche, im Handelsregister des Amtsgerichtes Bremen überhaupt nicht eingetragene Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.

Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Oskar Reisen" ist eine Schein-Firma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter falschen Firmenangaben und Postfach-Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält?

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Bargeldgewinnspiel 2.500 € gewonnen.
Das Gewinnversprechen wird aber gleich wieder kassiert und zwar im verräterischen Schlusssatz des Einladungsschreibens: „Alle Gewinne sind nominiert“, heißt es da. Ein gewaltiger Pferdefuß, denn „nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet das so viel wie vorgesehen. Auf gut Deutsch: Man hat gar nichts gewonnen.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben", will heißen Kaffeefahrten, sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 2.500 € = 3.750.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 3,75 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 100.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
 mit falschen Versprechungen,
 Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
 zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; eher für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 20-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen stehen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz (angeblich) im Ausland haben. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Wir wissen von Fällen, in denen die abgezockten Käufer noch nicht einmal einen Durchschlag des Kaufvertrages erhalten haben. Wer dann vor Ort oder bei Auslieferung der Ware den kompletten Kaufpreis bar bezahlt, hat verloren, denn so kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Oskar Reisen" ist auch bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen. Auch in unserer Liste ist die Schummel-Firma bereits zweimal mit anders aufgemachten Einladungen erfasst.

6. BESONDERHEITEN
Die (fast) gleiche Einladung wurden bereits 2008 von der in gleicher Weise unseriösen Schein-Firma "AK Reisen, Postfach 1126, 26761 Leer" verwandt. Auch damals haben wir in dieser Liste eine Warnung veröffentlicht. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende dieses Eintrages.
Unter der Bezeichnung "SLK Lotterie Gesellschaft" wird im Briefkopf geworben. Sicherlich wollen die Schwindler hier geradezu eine Verwechslung mit der staatlichen SKL provozieren.

LINKS
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"Lotterie-Schein", Schneider Planungsbüro, Abt. Lotterie-Schein, Postfach 150369, 28093 Bremen

Warnung veröffentlicht am 24. Juni 2009.
Einmal ergänzt/überarbeitet am 22. Juli 2009

Die Einladung wird uns aus Nordrhein-Westfalen zugespielt.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Das "Schneider Planungsbüro" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten "5 Richtige" bei ihrer Teilnahme am Lotterie-Schein Gewinnspiel erzielt und somit 5.250,86 € gewonnen.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 5.250,86 € = 7.876.290 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat knapp 8 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit mehr als einer Viertel Million Euro Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?

Zudem soll es "1 DVD-Player" oder "1 LCD-Flachbild-TV" für e i n Ehepaar oder Paar geben. Auch das eine Floskel, die immer wieder in Kaffeefahrten-Einladungen auftaucht. Das bedeutet (wenn man Glück hat), dass für alle Paare ein einziges Exemplar zur Verfügung steht.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ja, ich nehme mit ___ Personen teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Erst am gestrigen Tage haben wir eine weitere Warnung vor einer Einladung in unsere Warnliste eingestellt, für die ebenfalls "Schneider Planungsbüro" verantwortlich zeichnet. Zu dieser Einladung führt ein Link am Ende dieses Eintrages.

6. TEILNEHMERBERICHT
Wie Recht wir hatten, zeigt ein Teilnehmerbericht im Verbraucherschutzportal www.antispam.de. Der Bericht ist am Ende dieses Warnlisten-Eintrages verlinkt.

LINKS
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"Renovieren oder Bargeld - Stephan Meissner", Eventverwaltung, Posfach 1120, 49435 Steinfeld

Warnung veröffentlicht am 10. Juli 2009.

Ein aufmerksamer Bürger aus Hannover spielt uns seine Einladung zu.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Eventverwaltung" ist im Telefonbuch von Steinfeld nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er wahlweise 1.200 € oder eine Renovierung seines Wohnzimmers gewonnen.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.200 € = 1.800.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,8 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 60.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; eher für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 20-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal!

Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Verbindliche Anmeldung zur Bargeldübergabe am XX.XX.2009 für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse der „Eventverwaltung“ in Steinfeld ist eine gute alte Bekannte. Beachtliche sechs ältere Einträge sind den Schummlern in unserer Warn-Liste bereits gewidmet. Dass auch die Verbraucherzentrale Hamburg vor der "Fa." warnt ist da nur logisch.

6. BESONDERHEITEN
Dass in einer Gewinnmitteilung eine Handwerkerdienstleistung als Geschenk angeboten wird ist neu, ändert aber nichts an unserer Einschätzung, zumal der Empfänger der Gewinnmitteilung die Wahl zwischen Bargeld und Handwerkerleistung hat. Wer das Geld will, muss mitfahren, wer die Handwerkerleistung will, muss sich wohl schriftlich an die Postfach-Adresse melden, von der niemand weiß, wer sich dahinter wirklich verbirgt.

Fast Überflüssig zu erwähnen: Auch der Malermeister „Stephan Meissner“, dessen Adresse ebenfalls nicht angegeben ist, ist frei erfunden. Namensgleichheit mit irgendeinem tatsächlich existierenden Stephan Meissner wäre bloßer Zufall

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"Aal Jan & die Fischräucherei aus Amsterdam", Bustouristik Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg

Warnung veröffentlicht am 24. Juni 2009.

Wir bitten Sie:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Bustouristik Bärbel Sommer" ist im Telefonbuch von Oldenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie bekämen
- ein großes Lebensmittelpaket,
- einen Scheck über 248,30 €,
- einen achttägigen kostenlosen "Sonnenurlaub",
- einen Einkaufsgutschein über 149,- € und
- 2.000 € in Bar.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach haben die verantwortlichen 1.500 Mal die gleichen Versprechungen gemacht, deren Wert sich auf Hundertausende von Euro beläuft; pro eingesetztem Bus wohlgemerkt. Unterstellt man, dass derartige Einladungen niemals nur örtlich sondern mindestens in einer ganzen Region, manchmal auch bundesweit verteilt werden, multipliziert sich der Gegenwert der Versprechungen auf Millionenbeträge. Daran kann man bereits ermessen wie verlogen die Anschreiben gestaltet sind.

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Warnliste "erfreut" sich die genannte Postfach-Adresse in Oldenburg bereits dreier weiterer Eintragungen.

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"Dr. Brinkmann & Partner", Postfach 1606, 49646 Bethen

Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die angebliche "Dr. Brinkmann & Partner" ist dem Ordnungsamt der Stadt Cloppenburg, zu der Bethen gehört, unbekannt. Es ist also eine Phantasie-Bezeichnung zur Täuschung der Verbraucher. Außerdem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger eingeredet, ihm stünden 947,72 € aus einen anderen Gewinnversprechen zu. "Dr. Brinkmann & Partner" erwecken den Eindruck, dass Sie sich für den Empfänger des Briefes eingesetzt und so das Gewinnversprechen realisiert hätten.

Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 946,72 € = 1.420.080 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat gut 1,4 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit gut 47.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ja, tragen Sie mich bitte mit ___ Person(en) für den Auszahlungstermin am ___.___.2009 ein", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE UND MASCHE SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Bereits im Jahr 2007 warnte die Verbraucherzentrale in Berlin vor den Leuten, die sich hinter der Schein-Firma "Dr. Brinkmann & Partner" verstecken. Die Einladung kursiert also nicht zum ersten Mal.

6. BESONDERHEITEN
Die Gestaltung der Einladung ist bemerkenswert. Fast wie ein Schreiben vom Anwalt ist es abgefasst und auf seriös getrimmt. Man verspricht dem Empfänger die Auszahlung eines Gewinns, den man erfolgreich aus einer früheren Gewinnmitteilungen für den Empfäger der Einladung erstritten hat. Derart getaltete Einladungen sind uns neu. Sie zeigen, dass sich die Kaffeefahrten-Branche immer neue Tricks einfallen lässt, um seriös zu wirken.

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"Die Glücklichen - Gewinner der letzten Ausflugsfahrt", Schneider Planungsbüro, Abt. 60 Jahre Deutschland, Postfach 150369, 28093 Bremen

Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.

Aus Baden-Württemberg erhalten wir die Einladung.

Wir bitten Sie bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT BEI 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Das "Schneider Palnungsbüro" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Mit warmen Worten wird der älteren Genereation geschmeichelt ohne deren Aufbauleistung "... Deutschland in der Welt nicht da wäre, wo es heute steht".
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger der Einladung ein Elektrofahrrad versprochen, das auf der Sonderfahrt direkt ausgehändigt werden soll.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Glauben Sie wirklich, dass pro Bus, 1.500 Fahrräder versprochen werden. Die Fahrräder sollen in den Bus passen - 50 Fahrräder in einem normalen Reisebus? Man beachte zudem den Gegenwert. Setzt man nur 500 € als Wert an, werden hier Geschenke im Gegenwert von 750.000 € pro Bus versprochen.
Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 750.000 Mio. € - pro Bus - zu verschenken?

Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

Wir bleiben dabei: Alles Schwindel, wieso sonst lügt man hinsichtlich der frei erfundenen Firma und wieso sonst versteckt man sich hinter einem Postfach? Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Sonderfahrt VIP-Reiseservice - Gewinnabteilung", VIP-Reiseservice, z. H. Lisa Kaiser, Postfach 2119, 49651 Cloppenburg

Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.

Die erste Einladung erhalten wir von einem aufmerksamen Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern.

Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer örtlichen Zeitung zu. Vielleicht veröffentlicht die Lokalpresse dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen wirksam erreicht

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "VIP-Reiseservice" ist im Telefonbuch von Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird im Brief wortreich geschildert, dass schon viele Andere 750 € gewonnen hätten und der Empfänger der Einladung "der nächste Rubbel-Los-Gewinner" sei. Dabei bedeutet der Satz nichts anderes als dass es ein Rubbellos zu gewinnen gibt.
Durch andere Formulierungen wird der vorgegaukelte Eindruck noch verstärkt. "seien Sie unser Ehrengast und lassen Sie sich im Kreise netter Menschen einmal so richtig hochleben. Ich lade Sie hiermit zu einer wunderschönen Ausflugsfahrt ein, wo wir Ihnen Ihren persönlichen Gewinn überreichnen möchten", heißt es in der Einladung.
Geschenke soll es geben, so eine "hochwertige Dampfbügelstation". Wer hier Fußnoten und das Kleingedruckte liest und es zudem versteht das "Kaffeefahrten-Deutsch" in normalverständliches Deutsch zu übersetzen erkennt: Das "Geschenk" bekommen nur "neue Kunden". Das aber sind Personen, die heillos überteuerte Ware kaufen und das drittklassige "Geschenk" aus ostasiatischer Billig-Produktion damit mehr als mitbezahlen. Zudem heist es: "solange der Vorrat reicht". Auch das eine Floskel, mit deren Hilfe man sich vor Ort herausreden wird, sollte ein Teilnehmer die Versprechungen einfordern.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magnetfeldprodukte)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Personen ____", heißt es in der Einladung. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen, vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett in die Irre geführt wird. Es ist aber so. Man distanziert sich einerseits von unseriösen Konkurrenten und deren leeren Versprechungen, um in gleicher Weise Lügen aufzutischen. "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch". Wir bleiben dabei: Alles Schwindel. Nichts von dem Gesagten stimmt. Das zeigen ja schon die falschen Firmen-Angaben. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

6. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Warnliste gibt es bereits eine ältere Eintragung, die der gelichen Postfach-Adresse gewidmet ist. Zudem sind beide Einladungen nahezu inhaltsgleich im Text. Lediglich den Briefkopf hat man ein bisschen geändert.


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"Spar Lotterie Finanzdienst", Kleeblatt Reisen, Agentur Peter Müller, Postfach 104123, 28041 Bremen

Warnung veröffentlicht am 1. April 2009.
Überarbeitet/aktualisiert drei Mal, zuletzt am 22. Juni 2009.

Die erste Einladung erhalten wir aus Baden Württemberg. Nr. 2 kommt aus Berlin. Die dritte Einladung leitet uns ein Bürger aus Hessen zu.

Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer örtlichen Zeitung zu. Vielleicht veröffentlicht die Lokalpresse dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen wirksam erreicht.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Eine Fa. "Kleeblatt Reisen" existiert zwar, aber nicht in Bremen und wir glauben zudem, das dieses Unternehmen nichts mit der vorliegenden Einladung zu tun hat.
Die "Kleeblatt Reisen Agentur Peter Müller" existiert hingegen nicht. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten. Denn wieso sollte sich jemand verstecken, der nichts Böses im Schilde führt?

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger des Schreibens eingeredet, er habe den 3. Preis im "Frühjahrsrätsel 2008" gewonnen: 1.500 € in bar.
Die Sache hat aber Pferdefüße: In der Mitte des Scheibens sind drei Felder eingeblendet, in der die angeblichen Gewinner genannt werden, wobei alle Empfänger den dritten Preis gewonnen haben (!?) Durch einen drucktechnischen Trick ist ein - allerdings sehr entscheidender - Schriftzug nicht oder nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist Rubbellosgewinner" und diese von der Kaffeefahrten-Branche verwendete Floskel bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
"Rubbellosgewinner" ist auch eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Stutzig kann man zudem werden, dass es im Betreff des Schreibens heißt: "3. Preis bis 1.500 EUR in Bar", demnach wären 1.500 € die Obergrenze, zur Untergrenze das angeblichen Gewinns wird nichts gesagt.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.500 € = 2.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 75.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas? Hinzu kommen noch weitere Geschenke und Versprechungen auf der Rückseite der Einladung.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit und Wirksamkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten immer wieder über die miese Abzocke.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Reservieren Sie für mich und meine Gäste ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfängern der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "XX.02.2008 Einschreiben nicht abgefordert" und "wir erhielten von unserer Mitarbeiterin vor Ort die Auskunft, das Sie unter der angegebebenen Telefonnummer leider nicht erreichbar sind" heißt es da und weiter: "Wir versuchen es nun schon seit Tagen Ihnen den Gewinn telefonisch mitzuteilen, doch ohne Erfolg". Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

+++ NACHTRAG VOM 7. APRIL 2009 - Warnung im Internet-Portal der WAZ Megiengruppe
Unter Berufung auf die Verbraucherzentrale in Dorsten, wird in dem Bericht auch vor der Einladung "Spar Lotterie Finanzdienst" gewarnt. Zu diesem Bericht führt der Link an Ende dieses Beitrages.

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"Gratulation zum Hauptpreis", verschiedene Adressen
- Plaungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
- Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld


Warnung veröffentlicht: 22. April 2009
Drei Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 18. Dezember 2009.

Zuerst erreicht uns eine Einladung in der Lohne-Variante aus dem Ruhrgebiet. Am 18. Mai erreicht uns eine mit der Postfachadresse in Wagenfeld aus Rheinland-Pfalz. Ein aufmerksamer Bürger aus Bayern schickt uns seine Einladung in der Lohne-Variante Anfang Juni 2009. Wiederum mit der Wagenfeld-Adresse bekommen wir kurz vor Weihnachten 2009 eine Einladung aus dem Landkreis Lippe. Die Fahrt war dort aber auch bereits im Juni 2009.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Beim "Planungsbüro" in Lohne handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. Gleiches gilt für das "Verwaltungsbüro" in Wagenfeld. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: So wollen die Verantwortlichen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden zu bekommen.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 1.198,00 € bei der "Sonderverlosung Herbst 2008" gewonnen.
"1.198,00 €uro warten auf den Gewinner, Herr Schmidt!" (Name von uns geändert), heißt es. Aber Achtung: "Herr Schmidt" steht hinter einem Komma, was als Anrede zu werten ist, nicht aber als Aussage, dass Herr Schmidt auch der Gewinner ist. Aber selbst wenn ein derartiges Gewinnversprechen eindeutig abgegeben wird, so ist es dennoch verlogen und wird einfach nicht gehalten. Denn bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.198 € = 1,797.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat fast 1,8 Mio. € pro Bus zu verschenken?

Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich freue mich auf die Übergabe und melde für diese Fahrt ___ Person/en verbindlich an!", heißt es in dem Schreiben. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Das "Planungsbüro" in Lohne ist uns nicht unbekannt. Es erfreut sich sage und schreibe acht älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste und wird auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg geführt. Exakt das Gleiche gilt für das "Verwaltungsbüro" in Wagenfeld. Überhaupt verwenden die für die Postfach-Adressen Verantwortlichen immer die gleiche Einladung.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett gelogen wird. Dieser Versuch wird auch im vorliegenden Fall unternommen: "1.198,00 €uro warten auf den Gewinner, Herr Schmidt! Dessen können Sie sicher sein, denn wir belügen oder täuschen unsere Gäste nicht - egal in welchem Alter!", heißt es dort. Zudem ist dem Brief ein Quittungsvordruck beigefügt, auf dem der "Gewinner" den Betrag von 1.198 € quittieren soll. Wir bleiben dabei: Schwindel.

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€uro-Verwaltungsbüro, Buchungsannahme Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg

Warnung veröffentlicht am 18. Mai 2009.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Buchungsannahme Bärbel Sommer" ist im Telefonbuch von Oldenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Ein Anspruch auf Bargewinne, Sachpreise und Reisegutscheine im Wert von 4.308 € wird dem Empfänger der Schwindel-Post vorgegaukelt.
Weiter oben heißt es hingegen man sei "potentieller Gewinner". Das Wort potentiell heißt so viel wie denkbar oder möglich unsd wird und wird von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendet, um sich herauszureden, wenn ein Teilnehmer doch einmal den Gewinn einfordert.
Kurzum: Derartige Versprechen, selbst wenn sie wasserdicht formuliert werden, dienen bekanntermaßen nur dazu, die Eingeladenen, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magentfeldprodukte)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze am __.06.2009", heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN
Frech ist der Text, denn man packt die Empfänger an Erfahrungen, die sie bereits alle gemacht haben, nämlich nicht eingehaltenen Gewinnversprechen. Der oder die Absender erzählen, dass sie Empfängern von Gewinnmeitteilung bereits zu ihrem Recht auf die Gewinne verholfen hätten.
Wir bleiben dabei: Alles Schwindel, wieso sonst lügt man hinsichtlich der frei erfundenen Firma und wieso sonst versteckt man sich hinter einem Postfach?

6. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Hinzu kommt, dass wir die Adresse in Oldenburg bereits kennen. Sie erfreut sich eines anderen Eintrages, den wir am 20. Februar 2009 in unsere Liste aufgenommen haben. Folgen Sie zum Lesen dem letzten Link unten.

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TV-Bingo Sonderziehung, verschiedene Adressen
- Buchungsservice Magarete Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten
- Buchungsannahme Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg


Warnung veröffentlicht am 20. Feb. 2009.
Überarbeitet/ergänzt am 14. Mai 2009.

Die erste Einladung im Februar mit der Adresse in Großenkneten erhalten wir aus Berlin. Auch die zweite - diesmal mit der Postfach-Adresse in Oldenburg kommt von einem Veraucher aus der Region Berlin-Brandenburg.

Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Den "Buchnungsservice Magarete Manos" gibt es nicht. Unter "Monas" findet man im Telefonbuch von Großenkneten nichts, weder eine Einzelperson, noch eine Firma. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. Gleiches gilt für "Bärbel Sommer" in Oldenburg. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe:
Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird a l l e n Empfängern des Schreibens ein Gewinn von jeweils 5.000 € in bar vorgegaukelt. Aber Achtung: Wer genau hinschaut, liest "Gewinnoption". Die Kaffeefahrten-Branche übersetzt eine solche druchaus übliche Floskel etwa mit "Möglichkeit". So wird man sich vor Ort herausreden, wenn jemand seinen Gewinn einfordert. Zudem soll es ein Los für ein Traumhaus geben. "Tatsache ist und bleibt, Sie haben gewonnen", heißt es dazu schon im Kopf der verlogenen Einladung; auch das eine Floskel aus dem Kaffeefahrten-Deutsch, die übersetzt bedeuten kann, dass sie ein Stofftier billigster Machart bekommen könnten; das wäre dann der Gewinn.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 5.000 € = 7.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 7,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 250.000 € Bargeld zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Platzreservierung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Der "Buchungsservice Magarete Manos" erfreut sich bereits dreier anderer Warnlisten-Eintragungen bei uns. Sie stammen aber alle aus jüngerer Zeit. Über das entsprechende Postafch werden demnach aktuell in großem Stil Kaffeefahrten organisiert. Auch in die Warnliste bei der Verbraucherzentrale in Hamburg ist Frau "Manos" bereits eingetragen.
Zur Einladung "Euro-Gewinnbenchrichtigungzentrale", die ebenfalls unter "Buchungsservice Magarete Manos" erschienen ist, gibt es auch bereits Presseberichte, die tief blicken lassen. Wir müssen Sie aber warnen, was sie dort lesen können, könnte in ihnen die kalte Wut aufsteigen lassen. Folgen Sie dazu dem Link unten.
Neu ist für uns die Postfachadresse in Oldenburg. Nichts desto weniger ist die Einladung unseriös.


5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Immerhin: "Reisekatalogvorstellung mit Promotion" soll es geben. Damit gestehen die Verantwortlichen dann doch ein, dass es eine Kaffeefahrt werden wird.

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"Phillips Lotto Service", Postfach 410252, 28312 Bremen

Warnung veröffentlicht am 11. März 2009.
Ergänzt/überarbeitet: Zwei Mal, zuletzt am 18. Mai 2009.

Die erste Einladung erreicht und aus dem Landkreis Bad Kreuznach (RLP). Die Einladungen Nr. 2 und 3 schicken uns Bürger aus Baden-Württemberg. Am 15. Mai erreicht uns eine Einladung aus Südhessen.

Wir können es kurz machen: Die Einladung gleicht der vom "MRC Lotto Service" wie ein Ei dem anderen. Nur einen Unterschied gibt es: Die Adresse in der Antwortkarte, die man zurückschicken muss, um sich zur (Kaffee-)Fahrt anzumelden, ist eine andere. Um Wiederholungen zu vermeiden verweisen wir insofern auf den schon bestehenden Warnlisten-Eintrag vom "MRC Lotto Service". Folgen Sie dazu dem ersten Link unten.

Im Übrigen erfreut sich auch die Bremer Postfach-Adresse bereits eines Warnlisten-Eintrages bei uns (siehe zweiter Link unten) als auch bei der Verbraucherzentrale in Hamburg - damals unter der frei erfundenen Bezeichnung "Reiseservice de Jong".

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"Sonderfahrt Schöner Leben - Gewinnabteilung", VIP-Reiseservice, Posfach 2119, 49651 Cloppenburg

Warnung veröffentlicht am 5. Mai 2009.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "VIP-Reiseservice" ist im Telefonbuch von Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird im Brief wortreich geschildert, dass schon viele Andere 750 € gewonnen hätten und der Empfänger der Einladung "der nächste Rubbel-Los-Gewinner" sei. Dabei bedeutet der Satz nichts anderes als dass es ein Rubbellos zu gewinnen gibt.
Durch andere Formulierungen wird der vorgegaukelte Eindruck noch verstärkt. "seien Sie unser Ehrengast und lassen Sie sich im Kreise netter Menschen einmal so richtig hochleben. Ich lade Sie hiermit zu einer wunderschönen Ausflugsfahrt ein, wo wir Ihnen Ihren persönlichen Gewinn überreichnen möchten", heißt es in der Einladung.
Geschenke soll es geben, so eine "hochwertige Dampfbügelstation". Wer hier Fußnoten und das Kleingedruckte liest und es zudem versteht das "Kaffeefahrten-Deutsch" in normalverständliches Deutsch zu übersetzen erkennt: Das "Geschenk" bekommen nur "neue Kunden". Das aber sind Personen, die heillos überteuerte Ware kaufen und das drittklassige "Geschenk" aus ostasiatischer Billig-Produktion damit mehr als mitbezahlen.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magentfeldprodukte)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Personen ____", heißt es in der Einladung. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen, vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett in die Irre geführt wird. Es ist aber so. Man distanziert sich einerseits von unseriösen Konkurrenten und deren leeren Versprechungen, um in gleicher Weise Lügen aufzutischen. "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch". Wir bleiben dabei: Alles Schwindel. Nichts von dem Gesagten stimmt. Das zeigen ja schon die falschen Firmen-Angaben. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Sonderfahrt - Neueröffnung Firmenzentrale", Stadt-Promotion, Abtl. Neueröffnung, Postfach 1116, 49454 Bakum

Warnung veröffentlicht am 5. Mai 2009.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Stadt-Promotion" ist im Telefonbuch von Bakum nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird im Brief Folgendes geschildert: "Frau Erna B. aus Berlin hat € 500.- in Bar gewonnen. Herr Heinrich S. aus Neubrandenburg hat einen LCD-Fernseher gewonnen und Sie lieber Herr ____ haben den absoluten Hauptpreis gewonnen," heißt es in der Einladung, wobei aber offen bleibt, was wohl der Hauptpreis ist.

Geschenke soll es geben, so ein Navigationsgerät, das aber ausdrücklich aus "Treueprämie" bezeichnet wird. Wer hier Fußnoten und das Kleingedruckte liest und es zudem versteht das "Kaffeefahrten-Deutsch" in normalverständliches Deutsch zu übersetzen erkennt: Die "Treueprämie" bekommen nur solche Teilnehmer, die auch treu sind, also die heillos überteuerte Ware kaufen und das drittklassige "Geschenk" aus ostasiatischer Billig-Produktion damit mehr als mitbezahlen.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magentfeldprodukte)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Personen ____", heißt es in der Einladung. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen, vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett in die Irre geführt wird. Es ist aber so. "Keine Kaffeefahrt", steht in der Einladung. Wir bleiben dabei: Alles Schwindel. Nichts von dem Gesagten stimmt. Das zeigen ja schon die falschen Firmen-Angaben. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS", Schlossers Clubreisen, Postfach 1120, 49454 Bakum

Warnung veröffentlicht am 28. April 2009.
Ergänzt/überarbeitet am 30. April 2009

Am 28. April erreicht uns die erste Einladung aus Baden-Württemberg. Am 29. April folgen drei weitere ebenfalls aus BW - genauer: Aus der Region rund um Stuttgart.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Schlossers Clubreisen" ist im Telefonbuch von Bakum nicht zu finden. Das dortige Ordnungsamt berichtet uns von Dutzenden Anrufen zu der Postfachadresse und natürlich sind der Gemeinde Bakum "Schlossers Clubreisen" ebenso unbekannt, wie "Carola Schlosser", die das Postfach auch bereits benutzt hat. Es hat schon etwas makaberes, dass man auf dem Ordnungsamt einer 5.900-Einwohner-Gemeinde angeblich "Europas größten Reiseclub" nicht kennt. Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 3.000 €" gewonnen.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € pro Bus zu verschenken?
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Platzreservierung für ___ Personen", heißt es in der Einladung. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Das Postfach 1120 in Bakum ist uns nicht unbekannt. Die dafür Verantwortlichen erfreuen sich bereits zweier älterer Warnlisten-Eintragungen bei uns. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen, vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett gelogen wird. Es ist aber so. Man distanziert sich einerseits von "unseriösen" Konkurrenten und leeren Versprechungen, um in gleicher Weise Lügen aufzutischen. "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch". Wir bleiben dabei: Alles Schwindel. Nichts von dem Gesagten stimmt. Das zeigen ja schon die falschen Firmen-Angaben. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

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"Euro-Gewinnbachnachrichtigungzentrale", Reise & Touristik, Carola Schlosser, Postfach 1120, 49454 Bakum

Warnung veröffentlicht am 22. April 2009.
Ergänzt/überarbeitet: Zwei Mal, zuletzt am 18. Mai 2009.

Im April waren uns zunächst zwei Einladungen, jeweils aus den Ländern Bremen und Niedersachsen zugegangen. Am 14. Mai erreicht uns die dritte aus Baden-Württemberg.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Reise & Touristik Carola Schlosser ist im Telefonbuch von Bakum nicht zu finden. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: So wollen die Verantwortlichen verhindern ...
1. von den Empfänger der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. dass sie von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird j e d e m Empfänger eingeredet, er habe den 2. Preis in der "großen Sonderverlosung 2008" gewonnen: 3.500 € in bar.
Die Sache hat aber Pferdefüße und davon gleich zwei:
Zum einen sind in den linken Rand des Schreibens Felder eingeblendet, in die die angeblichen Gewinner bis Platz vier eingetragen sind. Durch einen drucktechnischen Trick sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist" und das bedeutet, dass der Empfänger des Schreibens überhaupt nichts gewonnen hat. Der im Dunkeln gebliebene Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
Zum anderen heißt es in dem Feld in ganz kleiner, kaum erkennbarer, Schrift: Rebbellosgewinner. Dies ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, um sich gegen Gewinnherausgeabe-Ansprüche zu wehren. Das bedeutet nämlich, dass der angebliche 3.500-€-Gewinner lediglich ein Rubbellos gewonnen hat.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Uns liegen zwei Stücke vor und das Gewinnversprechen ist in allen gleich. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.500 € = 5.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 5 Mio. € pro Bus zu verschenken? Hinzu kommt, dass die ominöse "Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale" die Einladung offenkundig bundesweit streut und möglicherweise Hunderte von Bussen einsetzt. Die versprochenen Gesamt-Gewinne könnten sich so schnell auf Hunderte von Millionen Euro belaufen. Der letzte echte Lottojackpot wäre dagegen ein Taschengeld.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit melde ich ___ Personen zur Übergabe an." Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Reise & Touristik Carola Schlosser" ist uns nicht unbekannt. Das "Unternehmen" erfreut sich bereits eines älteren Warnlisten-Eintrages bei uns. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende dieses Beitrages.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. Vorherige Versuche, die Gewinnmitteilung zuzustellen seien gescheitert heißt es und dass es sich bei dieser Einladung um den letzten Zustellversuch handelt.

"Sie Frau ___ haben in unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt. Es geht schließlich um 3.500 €. Daraufhin beauftragen wir unseren Außendienstmitarbeiter Herr Leihen Sie persönlich zu besuchen, um Sie Frau ___ mit Ihren 2. Preis zu überraschen. Leider wurde Herr Leihen auf dem Weg zu Ihnen in einen Verkehrsunfall verwickelt und konnte Sie nicht an diesem Tag besuchen. Her Leihen wollte Ihnen den Besuch noch rechtzeitig absagen, bedauerlicherweise konnte er sie Frau ___ telefonisch nicht erreichen."

Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

Uns ist zudem aufgefallen, dass eine optisch sehr ähnliche Einladung auch bereits kursiert ist, allerdings mit anderen Adressdaten in der Antwortkarte und mit etwas anderem Text.

+++ NACHTRAG VOM 23. APRIL 2009 - Bericht in Merkur-Online.de +++
In Merkur-online, dem Portal der munich online GmbH, einem Unternehmen der Mediengruppe Münchner Merkur wird über "Carola Schlosser" berichtet. Lum Lesen der Mitteilung folgenden Sie dem Link am Ende dieses Beitrages.

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"Lotto Gewinn-Service",
zwei verschiedene Adressen bei ansonsten inhaltsgleicher Einladung:
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme


Warnung veröffentlicht: 22. April 2009
Ergänzt am 18. Dezember 2009.

Im April 2009 schickt uns eine aufmerksame Bürgerin aus Rheinland-Pfalz ihre Einladung. Kurz vor Weihnachten 2009 folgt eine zweite aus dem Landkreis Lippe (NRW), obwohl die Fahrt dort auch schon im Mai 2009 stattgefunden hat.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei der "Eventverwaltung" in Steinfeld handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. Das gilt auch für das "Service-Büro" in Damme. An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: So wollen die Verantwortlichen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden zu bekommen.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 1.500,00 € gewonnen.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: "Sie sind der potentielle Gewinner", heißt es da. Achtung: Potentiell heißt so viel wie "möglich". Übersetzt man das Kaffeefahrten-Deutsch bedeutet das: Man hat nichts gewonnen.

Aber selbst wenn ein derartiges Gewinnversprechen eindeutig abgegeben wird, so ist es dennoch verlogen und wird einfach nicht gehalten. Denn bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.500 € = 2.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 2 Mio. € pro Bus zu verschenken?

Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für mich insgesamt ___ Plätze für die Auszahlung!", heißt es in dem Schreiben. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die "Eventverwaltung" in Steinfeld und das "Service-Büro" in Damme sind uns nicht unbekannt. Beide erfreuen sich einer ganzen Reihe älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste: Beide sind zudem auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg geführt.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

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Es ist an der Zeit "Danke" zu sagen, verschiedene Adressen
- Planungsbüro, Postfach 1105, 39378 Lohne
- Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
- Service-Büro. Postfach 1113, 49394 Damme


Warnung veröffentlicht am 31. März 2009
Zwei Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 18. Dezember 2009.

Die erste Einladung erhalten wir aus Rheinland-Pfalz, die zweite aus Bayern, die dritte aus Südhessen. Die vierte kommt aus dem Landkreis Lippe; wenn auch erst im Dezember 2009. Die Fahrt war zwar schon im April. Dennoch soll die Information hier nicht vorenthalten werden, zumal ma erkennt, dass die gleiche Einladung mit gleich drei verschiedenen Adressen kursiert.

Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
Wir könnten es auch kurz machen, denn diese Einladung ist die neunte, die das "Planungsbüro" ausgespuckt hat und die in dieser Warnliste verewigt ist. Im Fall des "Verwaltungsbüros" sind es sieben uns bereits bekannte Einladungen. Auch das "Service-Büro" hat diese Jahr bereits fünf "Schummel-Gewinnmitteilungen" verfasst. Dennoch wollen wir durch unsere Warn-Liste-Eintragungen die Konsumenten auch darauf hinweisen, wie sie generell unseriöse Einladungen erkennen können, das ist nämlich nicht schwer.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Beim "Planungsbüro" handelt es sich um um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Das Gleiche gilt für das "Verwaltungsbüro" und das "Service-Büro". Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Schmeichelnde Wort liest der Adressat der Einladung: Die mittelständischen Unternehmen in der Bunderepublik Deutschland, die Säulen der deutschen Wirtschaft, bedanken sich bei den Menschen, die dazu beigtragen haben, das die BRD heute ein so großes Ansehen in der Welt genießt. Sie gehörden zu der Generation, die Deutschland nach dem Krieg wieder aufgebaut hat", heißt es da.
Dann wird dem Empfänger vorgegaukelt, er erhalte 1.000 €. Zudem soll es LCD-Fernseher, Digitalcamera, Navigationsgerät, Arm- und Beintrainer, Schwenkheizofen, Wekzeug- und Messerkoffer, Seniorenfahrrad, DVD-Player, Brotbackautomat oder ein schnurloses Senioren-Telefon. Das liest sich so, als gäbe es nur einen Artikel pro Person. Dann aber steht geschrieben: "Pro Person maximal 3 Artikel!", wobei unklar ist, ob die dann doch bezahlt werden müssen.
Hier eine Auswahl von Ausreden oder Methoden, mit denen sich die Kaffeefahrten-Branche die lästigen Gewinn- und Geschenke-Forderungen vom Leib hält:
- "Sie glauben doch nicht wirklich, dass es hier heute Bargeld gibt!"
- "Die Kollegin mit dem Geld ist leider noch unterwegs."
- "Oh, das ist aber jetzt ein Missverständnis. Hier gibt es heute kein Geld, weil ..."
Bedenken Sie zudem: Diese Einladungen sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung im vorliegenden Fall wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Hinzu kämen noch die angeblichen Geschenke.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Wer hier die angeblichen Gesundheitsprodukte kauft, bezahlt die minderwertigen Geschenke mehr als mit!

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für den XX.04.2009 insgesamt __ Plätze!", heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Dass man weitere Personen mitbrigen kann, ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, denn je mehr mögliche Opfer mitfahren, desto mehr freuen sich die Abzocker.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Wie eingangs angeführt: Die Postfachadresse aus Lohne "erfreut" sich bereits acht (!!!) älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste. Im Falle des "Verwaltungsbüros" sind es auch schon sieben. Fünf sind es im Fall "Service-Büro" Zudem sind beide Adressen auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird mit "Naturpark Pfälzer Wald" bzw. "Naturpark Starnberger See" sehr allgemein angebeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Im vorliegenden Fall ist in der Einladung noch nicht einmal ein Abfahrtsort vorgegeben. Selbst den muss der Mitfahrer von sich aus vorgeben.

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Buchungsservice, Abt. Bargeld / Reisen, Rätsel-Gewinner, PF 1801, 49788 Lingen
Veröffentlicht: 19. Jan. 2009
Überarbeitet/ergänzt: 17. und 27. Feb., 2. und 24. März 2009

Unter der Überschrift
- "Stettiner Haff Ueckermünde",
- "Festspielstadt Bayreuth",
- "Naturpark Fränkische-Schweiz",
- "Frankenmetropole Nürnberg",
- "Fuggerstadt-Augsburg" und
- "Naturpark Frankenwald"
erreichen uns eine Einladung aus Mecklenburg-Vorpommern und fünf aus Bayern. Die Einladungen sind bis auf die Ortsangaben im Kopf identisch.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS IST
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die unseriöse Veranstaltungen erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Den "Buchungsservice" gibt es in Lingen so nicht. Es handelt sich also um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird den Empfängern mitgeteilt, sie seien jeweils für 3.000 € in Bar "nominiert". Das Wort bedeutet so viel wie vorgeschlagen, benannt, vorgesehen. Endgültig ist damit aber noch nichts. Man muss allerdings auch wissen, dass das Wort "nominiert" in etwa einem Drittel aller Kaffeefahrten-Einladungen vorkommt. Bei der Veranstaltung vor Ort berufen sich die "Sprecher" auf die Unbestimmtheit und bestreiten so den Anspruch auf die genannte Summe Bargeldes.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen, die natürlich inhaltsgleich waren, verschickt. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € zu verschenken?
Zudem wird ein Überraschungsgeschenk im Wert von 149 € versprochen. Aus eigenen Kontrollen wissen wir, dass Geschenke diesen Wert nicht haben. Das von uns ermittelte war im Großhandel für 2,34 € zu beziehen.
Gewinn- und Geschenke-Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall ist von bis zu "drei von Ihnen einzuladenen Gästen" die Rede.

4. BESONDERHEITEN
Der Einladung vorausgegangen ist offenbar ein Preisrätsel. Wir wissen, dass manches Preisrätsel nur veranstaltet wird, um Adressen für die Kaffeefahrten-Branche zu gewinnen. So liegt der Fall offenbar auch hier. Die Teilnehmern dürfen sich also auf viele Einladungen zu Kaffeefahrten freuen. Dass es die versprochenen Gewinne gibt, darf hingegen sehr bezweifelt werden, zumal diese ja allen Empfängern der Einladung gleichermaßen versprochen werden und sich so auf Hundertausende oder sogar Millionen Euro summieren.
Neu ist die Masche, dass sich lediglich die Angaben zur Region, dem angeblichen Ziel also, unterscheiden. Jeder Empfänger erhält einen Brief, in dem eine Region oder eine Stadt in seiner Nähe genannt wird.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

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MRC Lotto Service, Postfach 1129, 49627 Ahausen

Warnung veröffentlicht: Sept. 2008
Ergänzt/überarbeitet: 24. Sept., 17. und 24. Nov., 17. Dez. 2008, 5., 8. und 22. Jan., 12. und 26. Feb. 2009

DIE EINLADUNG WEIST DIE TYPISCHEN MERKMALE AUF, DIE EINE UNSERIÖSE VERANSTALTUNG ERWARTEN LASSEN. IM EINZELNEN:

BESONDERHEIT
Durch die Gestaltung der Einladung wird der (falsche) Eindruck erweckt, der Brief habe etwas mit den staatlichen Lotteriegesellschaften zu tun!

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die Fa. "MRC Lotto Service" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden 1.000 € aus einem Lotteriegewinn zugesagt. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Das wird spätenstens deutlich, wenn man "MRC Lotto Service" in eine Internet-Suchmaschine eingibt. 102 Treffer listet man auf.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1,5 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird. Diese Verkaufsfahrt wird auch bereits angekündigt. Wer die Antwortpostkarte ausgefüllt zurücksendet, erhält eine entsprechende Einladung.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne den Partner oder einen engen Freund mitbringen.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postafchadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Die staatliche Lotto-Gesellschaft von Sachsen-Anhalt warnt in einer Pressemitteilung vor "MRC Lotto Service". Man kennt die "Fa." nicht. Eine ähnliche Mitteilung findet sich auch bei Sachsen Lotto. Warnungen gibt es auch von Lotto Berlin und der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Selbst wenn Ziele genannt werden, erfolgt das so unbestimmt, dass es den Behörden nicht weiterhilft.

+++ NACHTRAG VOM 24. SEPT. 2008 +++
Innerhalb von 24 Stunden sind uns aus der Bevölkerung vier Einladungen von "MRC" zugeleitet worden. Natürlich sind alle identisch. Alle Empfänger haben 1.000 € gewonnen. Daran ist schon zu erkennen, wie unglaubwürdig auch diese Gewinnmeitteilung / Einladung ist.

+++ NACHTRAG VOM 17. NOV. 2008 - TEILNEHMERBERICHT +++
Uns erreicht ein Teilnehmerbericht aus Süddeutschland. Wie nicht anders zu erwarten war, handelte es sich auch hier um eine bloße Kaffeefahrt mit merkwürdigen Praktiken. Neben ein paar Haushaltsgegenständen wurden Reisen verkauft, für die aber Buchungsgebühren zu entrichten waren. Angeblich sollte es am Urlaubsort zur Rückerstattung eines großen Teils des Kaufpreises kommen. Da sind erhebliche Zweifel angebracht, zumal das Reiseziel in Polen liegt.
Die versprochenen 1.000 € Bargeld hat natürlich niemand erhalten.
Anders als in der Einladung ausgewiesen mussten die Teilnehmer auch das Frühstück selbst bezahlen.
Zudem erfahren wir, dass die Einladung auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Berlin kursiert.

+++ NACHTRAG VOM 24. November 2008 +++
Uns liegen inzwischen 10 Einladungen - jetzt auch aus Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen vor. Natürlich sind sie alle inhaltsgleich.

+++ NACHTRAG VOM 17. DEZ. 2008 +++
Alleine aus Sachsen erreichen uns heute drei Anrufe, in denen darüber berichtet wird, dass die Einladung nun dort kursiert. Mancher Anrufer bringt seine tiefe Abneigung gegen das Geschäftsgebahren der Kaffeefahrten-Branche zum Ausdruck und möchte etwas dagegen unternehmen. Wir empfehlen: Geben Sie die Einladung bei Ihrer Lokalpresse ab und verweisen Sie die Journalisten auf diesen Internet-Auftritt. Vielleicht wird eine Warnung veröffentlicht. Vielleicht fährt aber auch ein Journalist sogar verdeckt mit und berichtet hinterher über den Schwindel. Lesen Sie auch bitte die Tipps und Anregungen in unserem Merkblatt. Folgen Sie dazu bitte dem Link am Ende dieses Beitrages.

+++ NACHTRAG VOM 5. JAN. 2009 +++
Jetzt sind offenbar die Bügerinnen und Bürger in Niedersachsen an der Reihe. Zumindest weisen uns zwei Bürger aus Norddeutschland darauf hin, dass nun auch dort die Einladungen in den Briefkästen landen.

+++ NACHTRAG VOM 8. JAN. 2009 +++
Eine ältere Dame meldet sich aus Niedersachsen und teilt mit, dass auch ihr Ehemann die 1.000 € gewonnen habe. Nur: Der ist bereits 1995 verstorben! Gerne dürfen Sie diese Tatsache als weiteren Beweis für das unseriöse Treiben der Verantwortlichen werten.

+++ NACHTRAG VOM 22. Jan. 2009 +++
Eine Dame aus Berlin meldet uns, dass die Einladung nun auch im Breich unserer Hauptstadt gestreut wird. Alleine heute haben wir drei Anrufe zu "MRC Lotto Service" erhalten.

+++ NACHTRAG VOM 12. FEB. 2009 +++ Presse warnt
Die Märkische Oderzeitung veröffentlichte am 10. Februar 2009 im Internet eine Warnung. Den Link finden Sie am Ende unseres Beitrages.

+++ NACHTRAG VOM 26. FEB. 2009 +++
Anrufe und Mails aus dem Raum Berlin legen nahe, dass eine zweite Welle "MRC-Einladungen" über Stadt und Region schwappt. Wir empfehlen: Leiten Sie die Einladungen an Ihre Lokalpresse weiter. Die kann eine Warnung veröffentlichen. Das ist wichtig, weil die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche unsere Senioren sind, die nur selten einen Internet-Anschluss haben, aber durchaus intensiv die Tageszeitung lesen!

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"Deutsches Zentrallager für Logistik und Koordination"

Warnung veröffentlicht am 11. März 2009

Aus einem Nachbarkreis erhalten wir eine Einladung in eine namentlich genannte Gaststätte. Ein Absender ist erst gar nicht genannt. Sollten Sie eine solche Einladung erhalten, leiten Sie diese bitte dem Ordnungsamt zu, das für den Veranstaltungsort zuständig ist. In Hessen sind die Ordnungsämter der Kreise zuständig.

In unserem Lahn-Dill-Kreis waren in den vergangen Jahren sämtliche Veranstaltungen, zu denen durch solche oder ähnliche Schreiben eingeladen worden war, illegal. Zudem hat es die versprochenen Geschenke in keinem einzigen Fall gegeben.

Soweit die Veranstaltungen überhaupt stattgefunden haben, wurden sie unangekündigten Kontrollen unterzogen. Anschließend wurden ausnahmslos Bußgeldverfahren eingeleitet und manchmal auch Strafanzeigen erstattet. In allen Fällen, in denen wir authentische Verkaufspreise der angebotenen Ware über das Internet ermitteln konnten, zeigte sich, dass die Ware heillos überteuert angeboten worden war.

Deswegen nochmals unsere Bitte: Geben Sie die Einladung beim Ordnungsamt ab.

Eigentlich überflüssig zu erwähnen: Das "Deutsche Znetrallager für Logistik und Koordination" ist natürlich eine Phantasie-Bezeichnung, hinter der sich jemand Unbekanntes verbirgt, der nichts Gutes im Schilde führt. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?

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"Montana-Fahrradwerke", Reiseclub, Postfach 110645, 28086 Bremen

Warnung veröffentlicht am 10. März 2009

Die erste Einladung erhalten wir aus Baden-Württemberg.

Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die "Montana-Fahrradwerke" findet man im Internet nicht. Nicht im Telefonbuch und auch nicht in einem Branchenbuch. Es handelt sich also, wie bei Kaffefahrten praktisch immer, um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt und das auch nur in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er sei Hauptgewinner; bei was wird aber nicht wirklich deutlich. Sehr abstrakt und zudem gramatikalisch falsch heißt es dort: "Sie, Herr ____ wurden uns von unseren Geschäftspartner, bekannten grossen deutschen Versandhäusern und Einkaufsmärkten besonders empfohlen."
Weiter ist von einem "Fahrrad Anrechtsschein" die Rede. Dann berichtet die nicht existierende Fa. auch noch von ihrem 80-jährigen Geburtstag.
Dann wieder ist von einer Verlosung unter Stammkunden die Rede. Fragt sich, wie man bei einer Phantasiefirma Stammkunde sein kann.
Der oder die Briefeschreiber können sich also nicht einmal klar festlegen um was es überhaupt geht.
Optional heißt es weiter untern im Text. Diese von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 250 € (geschätzter Wert eines Fahrrades) = 375.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat knapp 400.000 - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 50 Fahrädern an Bord zurückfahren. Das geht schon einmal logistisch nicht.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten immer wieder über die miese Abzocke.
Sollte es doch Fahrräder "sofort ausgehändigt" geben, wie es im Brief heißt, wird es sich um Spielzeugmodelle handeln. Das ist auch ein gerne von der Branche verwandter Trick.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Begeistern Sie auch Ihren Ehepartner, Partner und Ihre Bekannten, uns zu besuchen. Sie dürfen zusätzlich 3 Personen zu unserem Tag der offenen Tür mitbringen", heißt es in der Einladung. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Herr ____ hat den Gewinn nicht abgeholt. Diese Mitteilung ist die letzte Möglichkeit zur Hauptgewinnabholung." Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

6. HERKUNFT DER EINLADUNG
Die Auswertung der uns 2008 etwa 360 zugespielten Einladungen - bis auf eine allesamt unseriös - hat ergeben, dass rd. 90% aus Niedersachsen stammen und zwar aus einem Gebiet, dass grob durch Bremen, Meppen, Oldenburg und Osnabrück begrenzt wird. Im Zentrum liegt Cloppenburg. Diese Gegend ist unter Polizisten, Ordnungsämtern und Verbraucherschützern als Kaffeefahrten-Hochburg bekannt. Auch diese Einladung stammt aus Bremen. Das beweist natürlich nichts, passt aber zusammen mit den anderen aufgeführten Merkmalen ins Bild.

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"Spargel-Paul" ohne weitere Adresse

Warnung veröffentlicht am 10. März 2009
Überarbeitet/aktualisiert am 1. April 2009

Aus unserem Beritt erhalten wir eine Einladung in eine namentlich genannte Gaststätte in einem unserer Nachbar-Kreise. Ein Absender ist erst gar nicht genannt. Sollten Sie eine solche Einladung erhalten, leiten Sie diese bitte dem Ordnungsamt zu, das für den Veranstaltungsort zuständig ist.

In unserem Lahn-Dill-Kreis waren in den vergangen Jahren sämtliche Veranstaltungen, zu denen durch solche oder ähnliche Schreiben eingeladen worden war, illegal. Zudem hat es die versprochenen Geschenke in keinem einzigen Fall gegeben.

Soweit die Veranstaltungen überhaupt stattgefunden haben, wurden sie unangekündigten Kontrollen unterzogen. Anschließend wurden ausnahmslos Bußgeldverfahren eingeleitet und manchmal auch Strafanzeigen erstattet. In allen Fällen, in denen wir authentische Verkaufspreise der angebotenen Ware über das Internet ermitteln konnten, zeigte sich, dass die Ware heillos überteuert angeboten worden war.

Deswegen nochmals unsere Bitte: Geben Sie die Einladung beim Ordnungsamt ab.

Eigentlich überflüssig zu erwähnen: "Spargel-Paul" ist natürlich eine Phantasie-Bezeichnung, hinter der sich jemand Unbekanntes verbirgt, der nichts Gutes im Schilde führt. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?

+++ NACHTRAG VOM 1. APRIL 2009 - Bericht in der Nordsee-Zeitung +++
Sicher kein April-Scherz ist der heutige Bericht in der Nordsee-Zeitung, der unsere Warnung einmal mehr als richtig erwiesen hat.

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"Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale",
- Dienstleistungsservice Martina Steidel, Postfach 9010, 26138 Oldenburg
- Agentur Reisberger, Postfach 1118, 49454 Bakum
- Buchungsservice Arkadius Nimmerfroh, Postfach 9010, 26138 Oldenburg
- Buchungsservice Magarete Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten


Warnung veröffentlicht: 5. Jan. 2009
Ergänzt/überarbeitet: 1., 10., 11., 13., 17., 20. und 27. Feb., 5. u. 12. März 2009

Heute (12. März 2009) liegen uns
- 2 Einladungen "Steidel"
- 1 Einladung "Agentur Reisberger"
- 16 Einladungen "Arkadius Nimmerfroh" und
- 11 Einladungen "Magarete Manos"
aus allen Teilen Deutschlands vor.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen. Sie können es sich aber auch einfach machen und diesen Text überspringen und die am Ende verlinkten Presseberichte anklicken. Was dort von Journalisten berichtet wird, sagt alles und spricht für sich selbst.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bemerkenswert: Die Einladung erscheint mit vier verschiedenen Adress-Angaben in der Antwort-Postkarte:
- Dienstleistungsservice Martina Steidel, Postfach 9010, 26138 Oldenburg
- Agentur Reisberger, Postfach 1118, 49454 Bakum
- Buchungsservice Arkadius Nimmerfroh, Postfach 9010, 26138 Oldenburg
- Buchungsservice Magarete Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten.
Alle vier existieren nicht. Eine gewerbetreibende Frau Steidel ist der Stadt Oldenburg schlicht nicht bekannt. Es handelt sich also in allen vier Fällen um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er habe den 3. Preis im großen "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 2.500 € in bar.
Die Sache hat aber Pferdefüße und davon gleich zwei:
Zum einen findet sich im Brief der Satz "Denn der Bargeldgewinner, Herr XY, erhält garantiert 2.500,- Euro in Bar ausgezahlt."
Achtung: Bei dem eingeschobenen Namen handelt es sich um eine Anrede und nicht um die Aussage, dass Herr XY gewonnen hat.
Zum anderen sind in den linken Rand des Schreibens Felder eingeblendet, in die die angeblichen Gewinner bis Platz vier eingetragen sind. Durch einen drucktechnischen Trick sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist" und das bedeutet, dass der Empfänger des Schreibens überhaupt nichts gewonnen hat. Der im Dunkeln gebliebene Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Uns liegen ja 30 Stück vor und das Gewinnversprechen ist in allen gleich. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 2.500 € = 3.750.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat fast 4 Mio. € pro Bus zu verschenken? Hinzu kommt, dass die ominöse "Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale" die Einaldung offenkundig bundesweit streut und möglicherweise Hunderte von Bussen einsetzt. Die versprochenen Gewinne könnten sich sogar auf Hunderte von Millionen Euro belaufen. Der letzte echte Lottojackpot wäre dagegen ein Taschengeld.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann.

4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
- Der "Dienstleistungsservice Steidel",
- die "Agentur Reisberger" und
- der "Buchungsservice Arkadius Nimmerfroh"
sind nicht unbekannt und erfreuen sich bereits bei der Verbraucherzentrale im Hamburg einer gewissen Aufmerksamkeit. Alle drei sind dort auch bereits in eine Warn-Liste eingetragen.
Auch in den Medien wird berichtet, so auf der Internet-Seite der WAZ Mediengruppe. Der jüngste Bericht ist in der Online-Ausgabe des Bonner General-Anzeigers vom 9. Feb. 2009 zu finden. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende dieses Beitrages.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. Vorherige Versuche, die Gewinnmitteilung zuzustellen seien gescheitert heißt es und dass es sich bei dieser Einladung um den letzten Zustellversuch handelt. "Also tun Sie uns den Gefallen und antworten Sie rasch", heißt es weiter unten. Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Bemerkenswert ist auch, dass die gleiche Einladung gleich mit vier verschiedenen Adressen bundsweit zur gelichen Zeit auftaucht. Wir vermuten, dass hier ein Dienstleistungsunternehmen, dass die Einladungen in großem Stil druckt und verschickt, für vier verschiedene und unbekannte Auftraggeber gelichzeitig aktiv ist und sich nicht die Mühe gemacht hat, für jeden Auftraggeber eine neue Einladung zu entwerfen. Die Einladung "Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale" wurde gleichsam recycelt.

7. ES WERDEN AUCH VERSTORBENE EINGELADEN
Wie seriös die Einladung im Allgemeinen und das Gewinnversprechen im Besonderen ist, lässt sich auch daran ablesen, dass diese in einem Fall an eine Person gerichtet war, die bereits vor 13 Jahren verstorben ist!

+++ NACHTRAG VOM 13. FEB. 2009 - TEILNEHMERBERICHT IM BONNER GENERAL-ANZEIGER +++
Im Bonner General-Anzeiger, der in einem Bericht vom 9. Februar 2009 gewarnt hatte, folgte am 13. Februar der Bericht über die Fahrt. Grobe Zusammenfassung an dieser Stelle: Mies behandelte Senioren werden belogen, dass sich die Balken biegen und schlussendlich sogar noch erfolgreich abgezockt. Die Polizei ist aber erfreulicherweise eingeschritten. Es ist also genau das eingetreten, vor dem wir hier immer wieder warnen und uns gleichsam dem Mund fusselig reden bzw. die Finger wund tippen. Den Link zum Bericht finden Sie am Ende des Beitrages.

+++ NACHTRAG VOM 20. FEB. 2009 +++ KAFFEEFAHRT NACH NEUKIRCHEN
Über eine ganz schlimme Kaffeefahrt nach Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) verbunden mit einer massenhaften Rentner-Abzocke berichtet das Göttinger Tageblatt in seiner Online-Ausgabe vom 18. Februar 2009. Lesen Sie selbst den Artikel und folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende dieser Warnlisten-Eintragung.
Ergänzend wollen wir nach darauf hinweisen, dass wir aufgrund eigener Erkenntnisse und auch aus Polizeikreisen wissen, dass die auf Kaffeefahrten verkauften Nahrungsergänzungsmittel im Großhandel für in aller Regel maximal 50 € gehandelt werden! Preise im vierstelligen Bereich sind also heillos überhöht.

+++ NACHTRAG VOM 27. Feb. 2009 +++ WARNUNG AUCH DER VERBRAUCHERZENTRALE RPL
Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt jetzt in ihrem Internet-Auftritt vor der Einladung "Euro-Gewinnbenaschrichtigungzentrale", Großenkneten. Wer mag, hier ist der Pfad: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123572835911444/link543581A

+++ NACHTRAG VOM 5. MÄRZ 2009 +++ Teilnehmerbericht liegt vor
Folgenden Teilnehmerbericht von einem Herrn aus Nordrhein-Westfalen haben wir erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich haben gestern an einer Kaffeefahrt teilgenommen. Diese wurde vom Buchungsservice Margarete Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten angeboten. Ich war der Gewinner des dritten Preises mit 2500 €.
Die 49 Fahrgäste wurden unterwegs eingesammelt und es ging dann zu einem
älteren Gasthof ... Beim Frühstück stellte ich fest, daß jeder Teilnehmer den dritten Preis gewonnen hatte.
Nach dem Frühstück (2 halbe Brötchen und eine Tasse Kaffee) ging es los
mit Versprechen von Gewinnen, Geschenken und anderen Zuwendungen. Es sollte ein 8 kg Esspaket für jeden Gast geben. Angeblich hatte die Sponsoren-Firma aber nur einen Beutel Nudeln und Tomatenmarkt geliefert, dieses wollte der Moderator uns nicht anbieten und so gab es ein Kaffee-Gedeck (ein Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee). Weiter wurde versprochen einen Werkzeug Koffer für alle Paare - dies war wörtlich und es hieß nicht für jedes Paar. Die Firma hatte aber nur einen kleinen Kasten mit Dübel und Bohrern geschickt. Dieses wollte man uns nicht anbieten und so wurde am Ende der Veranstaltung ein Flachbildschirm verlost.
Mit dem Gewinn war es genauso wie Sie es beschrieben haben es endete damit, daß jeder ein Rubbellos bekam, die Gewinne sollten anschließend in bar ausgezahlt werden, das war auch garnicht schwer, denn es hat keiner über zwei Euro gewonnen.
Nach der Mittagspause wurde dann ein Produkt vorgestellt, daß der Gesundheit dienen sollte und zwar Q 10. Die Firma hieß GURI. Dieses sollte in der Apotheke 1998 € kosten. Dann kam ein großer Metallkoffer auf die Bühne und hierin befanden sich rote Mappen mit 800 Euro die von einem Institut gestiftet waren. Die Besucher wurden gefragt wer etwas für seine Gesundheit tun wolle, wer das bejahte bekam diese rote Mappe.
Anschließend wurde nochmals 200 € verschenkt und dann stellte sich heraus, daß die Pillen noch 998 € kosten sollten. Hierzu gab es noch eine Kaschmirdecke und ein 35-teiliges Messerset.
Dann kam ein anderer Moderator, der Reisen anbot. Er stellte fünf Reisen vor, jede für 299 €. Wer Interesse hatte, bekam 200 € gut und eine zweite
Reise geschenkt.
Ein Fahrgast wollte den Gewinn von 2500 € haben, er wurde sehr schnell
vom Moderator mundtot gemacht. Die ganze Veranstaltung dauerte von 9.30 bis 19.00 Uhr.
Leider habe ich Ihren Bericht erst heute gelesen, so dass ich nicht mehr
reagieren konnte.

+++ NACHTRAG VOM 12. MÄRZ 2009 - Teilnehmerbericht aus dem Lahn-Dill-Kreis +++
Ein Bürger aus unserem Kreis hat an der Fahrt am 3. März teilgenommen. Sie führte nach Östrich-Winkel. Nahrungsergänzungsmittel seien angeboten worden, wobei ein ursprünglicher Preis vom 3.200 € genannt worden sei, so der Teilnehmer. Es seien aber auch kleinpreisigere Artikel, wie Armbänder für 25 € und Ringelblumensalbe für 5 € angeboten worden. Schließlich habe ein zweiter "Sprecher" noch 15 Reisen "verlost", wobei die "Gewinner" aber Buchungsgebühren zahlen mussten. In seinem Bus seine etwa 30 Personen mitgefahren. Die Verkaufsveranstaltung habe etwa von 10:00 bis 16:00 Uhr gedauert. Vom versprochenen Gewinn war nicht mehr die Rede. Mit angeblichen Gutscheinen der Krankenkasse seien die Teilnehmer in die Irre geführt worden.

LINKS
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"Sonderfahrt-Gewinnabteilung: Rätsel-Sommer '08",
- Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
- Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme


Warnung veröffentlicht am 27. Feb. 2009
Überarbeitet/ergänzt am: 5. März 2009

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
Wir könnten es auch kurz machen, denn diese Einladung ist die achte, die das "Planungsbüro" und die neunte, die das "Service-Büro" ausspuckt haben und die in dieser Warnliste verewigt werden. Dennoch wollen wir durch unsere Warn-Liste-Eintragungen die Konsumenten auch darauf hinweisen, wie sie generell unseriöse Einladungen erkennen können, das ist nämlich nicht schwer.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Beim "Planungsbüro" handelt es sich ebenso um um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung wie beim "Service-Büro". An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger vorgegaukelt, er sei "designierter Gewinner von 800,00 €uro in Bar!"
Das Wort bedeutet so viel wie für etwas vorsehen. Wer für etwas vorgesehen ist, ist es aber noch nicht endgültig. Bei der Veranstaltung vor Ort werden sich die "Sprecher" auf die Unbestimmtheit dieses Begriffes berufen und so den Anspruch auf die genannte Summe Bargeldes bestreiten.
Zudem soll es für jeden "Kunden" ein "Elektro-Seniorenfahrad" geben. Hier zeigt die Erfahrung Folgendes: "Kunde" ist nur, wer vorher etwas gekauft hat; in der Regel heillos überteuerte und weitgehend nutzlose Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise, die sprachlich gerne zur "Trinkkur" aufgewertet werden.
Es kann aber immerhin passieren, dass das Fahrrad unter den Teilenhmern verlost wird. Ob es dann ein "echter" Teilnehmer erhält oder jemand, der mit den Veranstaltern gemeinsame Sache macht, kann nicht gesagt werden.
Hier eine Auswahl von Ausreden oder Methoden, mit denen sich die Kaffeefahrten-Branche die lästigen Gewinn-Forderungen vom Leib hält:
- "Sie glauben doch nicht wirklich, dass es hier heute Bargeld gibt!"
- "Die Kollegin mit dem Geld ist leider noch unterwegs."
- "Oh, das ist aber jetzt ein Missverständnis. Hier gibt es heute kein Geld, weil ..."
Bedenken Sie: Diese Einladungen sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung im vorliegenden Fall wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 800 € = 1.200.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Hinzu kämen noch die Elektro-Fahräder.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Wir fahren mit insgesamt ___ Person/en!," heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Dass man weitere Personen mitbrigen kann, ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Wie eingangs angeführt: Die Postfachadresse aus Lohne "erfreut" sich bereits sieben (!!!) älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste. Die Adresse aus Damme ist sogar einmal mehr verzeichnet. Zudem sind beide Adressen auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Im vorliegenden Fall ist in der Einladung noch nicht einmal ein Abfahrtsort vorgegeben. Selbst den muss der Mitfahrer von sich aus vorgeben.

6. BESONDERHEITEN
In der Einladung distanziert man sich von der unseriösen Kaffeefahrten-Branche. Wir stellen dieses Phänomen in jüngerer Vergangenheit öfter fest. "Wir veranstalten keine Kaffeefahrten!, heißt es da. Man will sich in günstigem Licht präsentieren. Man versucht Kunden zu gewinnen, indem man sich positiv abhebt. Dennoch muss von einer Lüge ausgegangen werden. Wir gehen von einer Kaffeefahrt mit der üblichen Senioren-Abzocke aus, zumal uns ein Teilnehmerbericht vom April 2008 vorliegt, der uns in dieser Auffassung bestärkt. Folgen Sie dazu dem Link am Ende des Beitrages.
Die Verantwortlichen sind Firmen oder Gewerbetreibende, die nicht vom Verschenken leben, sondern Geld verdienen wollen. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
Wer sich unsere Warn-Liste genauer ansieht, wird feststellen, dass die bereits mehrfach erfassten Postfachadressen in
- Lohne und
- Damme sowie in
- Steinfeld und
- Wagenfeld
ansonsten inhaltsgleiche Einladungen verwenden.

LINKS
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"B+R Touristik", Postfach 1271, 26892 Dörpen

Warnung veröffentlicht: 21. Jan. 2009
Ergänzt/überarbeitet: 20. Feb. 2009

Die erste Einladung erhalten wir aus Baden-Württemberg, die zweite aus Niedersachsen und die dritte aus Hessen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"B+R Touristik" existiert nicht. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden wird der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt, dass er über ein ominöses Guthaben auf einem oder mehreren "Travel-Konten" in Höhe von 249,60 € verfügt. Achtung Falle: Weiter unten im Text ist von "Einlösung/Auszahlung" die Rede. Hier ist zu befürchten, dass der Betrag für einen überteuert angebotenen Artikel oder eine Reise eingelöst werden muss. Erfahrungsgemäß übersteigt die dann noch fällige Zuzahlung den tatsächlichen Wert der Ware deutlich. Mit anderen Worten: Wie immer ist das Gewinn- oder Geldversprechen keinen Schuss Pulver wert.

Durch einem Beileger wird zwar der Eindruck erweckt, jeder Fahrgast könne aus einer Liste von diversen Haushaltsgegenständen etwas Mitnehmen - von kostenlos ist aber gar nicht mehr die Rede. Will heißen: Muss gekauft werden.

Weiterhin wird unter der Überschrift "Große Kunden-Prämien-Aktion" noch Ware versprochen. Wenn in Kaffeefahrten-Einladungen vom Kunden gesprochen wird, meint man einen Käufer, der durch den Erwerb heillos überteuerter Ware, die in aller Regel minderwertigen Zugaben mehr als mitbezahlt hat. Umsonst gibt es also nichts.

Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 249,60 € = 374.400 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat pro Bus 374.400 € zu verschenken?

Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Die Antwort-Karte lässt Platz, damit man mehrere Personen zur "Jahresabschluss-Aktions-Woche" mitbringen kann. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg enthält gleich drei Eintragungen der Postfach-Adresse in Dörpen und zwar unter verschiedenen anderen namen. Wie in der Branche üblich wechselt man die falschen Firmierungen immer mal wieder aus.
Auch uns ist "B+R Touristik" nicht fremd. Bereits 2007 kursierten Einladungen unter diesem Logo, allerings mit anderer Postfach-Adresse.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfängern der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Mir erscheint es ungewöhnlich, dass Sie Ihr Guthaben bisher nicht eingelöst haben", heißt es da scheinheilig.

Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

LINKS
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"Lotteriezentrale Sachsen"
Warnung veröffentlicht: 11. Feb. 2009

Aus Brandenburg erhalten wir eine Einladung in eine namentlich genannte Gaststätte. Ein Absender ist erst gar nicht genannt. Sollten Sie eine solche Einladung erhalten, leiten Sie diese bitte dem Ordnungsamt zu, das für den Veranstaltungsort zuständig ist.

In unserem Lahn-Dill-Kreis waren in den vergangen Jahren sämtliche Veranstaltungen, zu denen durch mit solchen oder ähnlichen Schreiben eingeladen worden war, illegal.

Soweit die Veranstaltungen überhaupt stattgefunden haben, wurden sie unangekündigten Kontrollen unterzogen. Anschließend wurden ausnahmslos Bußgeldverfahren eingeleitet und manchmal auch Strafanzeigen erstattet. In allen Fällen, in denen wir authentische Verkaufspreise der angebotenen Ware über das Internet ermitteln konnten, zeigte sich, dass die Ware heillos überteuert angeboten worden war.

Deswegen nochmals unsere Bitte: Geben Sie die Einladung beim Ordnungsamt ab.

Eigentlich überflüssig zu erwähnen: Mit den staatlichen Lottogesellschaften hat die Einladung natürlich nichts zu tun.

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"Lotteriezentrale Brandenburg"
Warnung veröffentlicht: 11. Feb. 2009

Aus Brandenburg erhalten wir eine Einladung in eine namentlich genannte Gaststätte. Ein Absender ist erst gar nicht genannt. Sollten Sie eine solche Einladung erhalten, leiten Sie diese bitte dem Ordnungsamt zu, das für den Veranstaltungsort zuständig ist.

In unserem Lahn-Dill-Kreis waren in den vergangen Jahren sämtliche Veranstaltungen, zu denen durch mit solchen oder ähnlichen Schreiben eingeladen worden war, illegal.

Soweit die Veranstaltungen überhaupt stattgefunden haben, wurden sie unangekündigten Kontrollen unterzogen. Anschließend wurden ausnahmslos Bußgeldverfahren eingeleitet und manchmal auch Strafanzeigen erstattet. In allen Fällen, in denen wir authentische Verkaufspreise der angebotenen Ware über das Internet ermitteln konnten, zeigte sich, dass die Ware heillos überteuert angeboten worden war.

Deswegen nochmals unsere Bitte: Geben Sie die Einladung beim Ordnungsamt ab.

Eigentlich überflüssig zu erwähnen: Mit den staatlichen Lottogesellschaften hat die Einladung natürlich nichts zu tun.

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Beratex GmbH, Abt. Urlaubsreisen, Postfach 107207, 28072 Bremen
Warnung veröffentlicht: 10. Feb. 2009
Aktualisiert/überarbeitet: 17. Apr. 2009

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. IDENTITÄT UNKLAR
Anders als sonst üblich, existiert die Fa. Beratex in Bremen tatsächlich. Dennoch beinhaltet die Einladung schon auch die sonst für unseriöse Kaffeefahrten üblichen Merkmale, die das sind:

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem arglosen Empfänger ein Hauptgewinn in Höhe von 100.000 € versprochen. Wer allerings die Einladung etwas genauer unter die Lupe nimmt, verliert schnell seine Illussionen vom großen Reichtum. Im Text nämlich ist plötzlich nur noch von einer "Gewinnoption" die Rede. Das Wort Option benutzt die Kaffeefahrten-Branche gerne, um zu verschleiern, dass es keinen Gewinn gibt. Option übersetzt man in diesem Kreisen etwa mit "theoretischer Möglichkeit". "Es geht schließlich um 100.000 €", heißt es weiter, womit ja auch nicht gesagt ist, dass der Einladungsempfänger auch der Gewinner ist. Später heißt es noch der Gewinn, der dann aber nur noch abstrakt erwähnt ist, werde ich Bar und in Euro ausgezahlt.

Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach verspricht die "Beratex GmbH" oder wer auch immer sich dahinter verbrigt 1.500 Mal oder sogar noch öfter 100.000 €. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 100.000 € = 150.000.000 €. Glauben Sie wirklich, man hält bei der Kaffeefahrt 150 Mio. Euro in Bar vor?

Ein Trick ist auch das Versprechen "Kostenlos für ein Ehepaar: einen LCD-Flachbild-TV ...". Die Betonung liegt auf EIN. In der Praxis müssen sich alle anwesenden Paare ein Gerät "teilen."

Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Man kann weitere Personen zur Fahrt ins Unbekannte anmelden. Das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Obwohl die Beratex GmbH tatsächlich existiert ist sie auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale im Hamburg eingetragen. Auch im Verbraucherschutzportal www.antispam.de wird viel über das Unternehmen mit Sitz in Bremen diskutiert.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Es gibt auch Presseberichterstattung, so in der Südthüringer Zeitung (Online) unter dem 17. Jan. 2009. Folgen Sie dazu dem Link am Ende dieses Beitrages.

+++ NACHTRAG VOM 17. APR. 2009 - ZDF-Reporter berichten +++
Das ZDF hatte die Fa. Beratex ins Visier genommen und strahlte den Bericht am gestrigen Abend, um 21:00 Uhr bei ZDF.Reporter aus. Ungewöhnlich war, dass die Fahrt von Norddeutschland nach Dänemark geführt hat, womit das Geschehen der deutschen Polizei und deutschen Ordnungsämtern entzogen war. Den Zahn, die Erwartung des Gewinns von 100.000 €, zog der Werbsprecher den Teilnehmer mit einer einzigen flappsigen Bemerkung.

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Interessengemeinschaft der Lotterie & Rätselfreunde -wir um die 50 und aufwärts-
- Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme bzw.
- Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld

Warnung veröffentlicht: 3. Feb. 2009
Überarbeitet/ergänzt: 11., 12. und 23. Feb. 2009

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei
- der "Interessengemeinschaft",
- dem "Service-Büro",
- dem "Verwaltungsbüro" und
- der "Eventverwaltung"
handelt es sich um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger ein Bargeldbetrag in nicht genannter Höhe sowie eine hochwertiges Schmuckstück versprochen. Der Bargeldgewinn kann sich schnell als symbolischer Euro entpuppen, auch wenn der Eindruck erweckt wird, es könnten 500 € sein.
Bedenken Sie: Die Einladungen sind alle inhaltsgleich. Alle vier, die uns vorliegen, erwecken den Eindruck des gleichen Gewinns. Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach verspricht auch die "Interessengemeinschaft" oder wer auch immer sich dahinter verbrigt 1.500 Mal oder sogar noch viel öfter Geld und Schmuck. Das dürfte die Verantwortlichen Hundertausende oder sogar Millinen Euro kosten. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat derartige Werte zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Freunde und Nachbarn kann man lt. Einladung mitbrigen. Das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse aus Damme "erfreut" sich bereits sieben (!!!) älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste. Zudem ist die Adresse auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Das Gleich gilt für das "Verwaltungsbüro" in Wagenfeld, dass mit sechs älteren Warnungen in dieser Liste versehen ist.
Auch die Postfach-Adresse in Steinfeld ist schon mit vier Eintragungen bedacht worden.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Im vorliegenden Fall wird der Empfänger der Einladung als Lotterie und Rätselteilnehmer angesprochen. Ein Bezug zu einen konkreten Preisausschreiben wird erst gar nicht hergestellt, so dass davon auszugehen ist, dass Lotterie und Rätsel ebenfalls frei erfunden sind.
In der Einladung distanziert man sich von der unseriösen Branche: "Keine Kaffeefahrt" heist es da. Man will sich in günstigem Licht präsentieren. Man versucht Kunden zu gewinnen, indem man sich positiv abhebt. Dennoch gehen wir von einer Kaffeefahrt mit den üblichen fragwürdigen Begleiterscheinungen aus.
Die Verantwortlichen sind Firmen oder Gewerbetreibende, die nicht vom Verschenken leben, sondern Geld verdienen wollen. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
Wir stellen zunehmend fest, dass man sich in Einladungen zu distanzieren versucht, diese Distanzierungsversuche aber glatt gelogen sind.
Eine von der Aumachung her sehr ähnliche Einladung ist uns im Januar 2009 aus Niedersachsen zugespielt worden. In der Antwort-Postkart waren hier jedoch die "Lotterie und Rätselfreunde, Postfach 0369, 49736 Haselünne" genannt. Auch das eine Phantasie-Bezeichnung. Auch diese Adresse ist bereits einschlägig bekannt.
Dass die gleiche Einladung mit drei bzw. sogar vier verschiedenen Adressen auftaucht, lässt darauf schließen, dass eine größere Firma, die den Druck und den Versand der Einladung übernimmt, für mehrere Auftraggeber aus der Kaffeefahrten-Branche tätig ist und die gleiche Einladungs-Vorlage schlicht mehrfach verwendet.

+++ NACHTRAG VOM 23. FEB. 2009 +++ Zeitungsbericht im "Harburger"
Die Hamburger Tageszeitung Harburger berichtet über die von uns schon erwartete Abzocke. Um den Bericht zu lesen, folgen Sie dem Link am Ende dieses Beitrages.

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Energie-Umfrage Infozentrale, Postfach 1119, 49682 Emstek

2005, 2007, 2008, 2009: Alle Jahre wieder veranstalten ein oder mehrere unbekannte Unternehmen, die sich hinter frei erfundenen Bezeichnungen und hinter Postfächern verstecken, fast das gleiche Preisrätsel mit den gleichen Fragen und dem gleichen Lösungswort.

Das Rätsel hat aber einen Haken. Wer daran teilnimmt, wird unweigerlich zu einer Kaffeefahrt eingeladen. Nicht ausgeschlossen, dass die Adresse anschließend weiterverkauft wird. Weitere Einladungen, die sich dann immer noch auf das ursprüngliche Schein-Rätsel beziehen, werden folgen. Unter anderem ist uns ein Unternehmen bekannt, dass dann auf Verkaufsveranstaltungen Reisen anbietet.

Uns sind sowohl die Teilnahmepostkarten als auch die nachfolgenden Einladungen mit (angeblicher) Gewinnmitteilung bereits bekannt und vom Herbst 2008 haben wir sogar einen Teilnehmerbericht erhalten. Die uns jetzt aus Bayern zugespielte Postkarte gleicht denen aus den Vorjahren bis auf die Adresse. Deswegen ersparen wir uns an dieser Stelle Wiederholungen und verweisen einfach auf die entsprechenden älteren Einträge (siehe Link unten).

Im Nürnberger Abendblatt erscheint am 1. März 2009 ein Bericht, der auf die "Energie-Umfrage-Infozentrale" zu passen scheint. Zu dem Bericht führt der letzt Link (siehe unten).
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"E*U*R Lotto Finanzdienst",
- Club Reisen, Zweigstelle Bremen, Postfach 103723, 28037 Bremen
- Club Reisen, Postfach 770213, 13002 Berlin


Warnung veröffentlicht: 8. Jan. 2009.
Überarbeitet / Aktualisiert: 16. Jan., 28. Jan., 6. Feb. u. 13. März 2009

Die erste Einladung erhalten wir aus Südhessen. Heute (16. Jan. 2009) erreichen uns auch die ersten Anrufe und E-Mails aus unserem heimischen Lahn-Dill-Kreis.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Weder der "E*U*R Lotto Finanzdienst" noch "Club Reisen" existieren. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger 10.000 € in bar versprochen. In das entsprechende Feld im Schreiben ist allerdings auch in Klein der Schriftzug "nominiert ist Rubbellosgewinner" eingesetzt. Übersetzt man nun das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche bedeutet das, dass man nur ein Rubbellos gewonnen hat. "Nominiert ist" bedeutet so viel wie möglicherweise vorgesehen. Die Worte sind allerdings kaum zu erkennen. Zum einen sind sie sehr klein geschrieben und zum anderen in schwarzer Farbe in ein Feld mit ohnehin schon duklem Hintergrund eingedruckt. Hier werden also drucktechnische Tricks angewendet, um die Empfänger der Einladung zu täuschen und in den Bus zu bekommen.

Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 10.000 € = 15.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 15 Mio. € zu verschenken?

Fragen Sie sich selbst, ob Sie irgendwann, irgendwo 10.000 € mit einem Rubbellos gewonnen haben. Wenn in derartigen Einladungen der Begriff "Rubbellosgewinner" verwendet wird, heißt das, dass man ein Rubbellos gewonnen hat. Diese werden - wie wir aus Teilnehmerbereichten wissen - tatsächlich ausgehändigt. Mancher hat dabei doch tatsächlich 2 Euro gewonnen!

Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bis zu vier Personen Ihrer Wahl", kann man mitbringen zur Busfahrt ins Unbekannte. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor "Club Reisen" und der damit verbundenen Postfach-Adresse.
Die Postfach-Adresse ist uns nicht unbekannt. Sie wurde bereits von einer anderen Schein-Firma namens "Langen-Reisen" verwendet. Dazu finden sich bereits zwei ältere Eintragungen in unserer Liste. Zu dem jüngeren der beiden Einträge finden Sie einen Link am Ende dieses Beitrages.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Auf unser Schreiben vom XX.05.2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich. Wollen Sie wirklich auf das Bargeld verzichten", heißt es da scheinheilig.

Oben rechts im Briefkopf ist ein Kasten eingeblendet wonach
- ein Einschreiben vom Dezember 2007 nicht abgeholt worden sei,
- man den Empfänger im Februar 2008 telefonisch nicht erreicht habe und
- das Erinnerungsschreiben vom Mai 2008 ohne Reaktion geblieben sei.

Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

7. ES WERDEN VERSTORBENE EINGELADEN
Die Kaffeefahrten-Branche lädt auch gerne Menschen zur Gewinnübergabe ein, die bereits Jahre zuvor verstorben sind. Auch daran lässt sich die Seriosität der Machenschaften ermessen. Auch im vorliegenden Fall liegt eine Einladung an eine Person vor, die bereits vor einigen Jahren gestorben ist.

+++ NACHTRAG VOM 28. JAN. 2009 +++ SELBE EINLADUNG - NEUE ADRESSE
Aus NRW erhalten wir die Einladung mit der neuen Postfach-Adresse in Berlin. An der Warnung halten wir fest.

+++ NACHTRAG VOM 6. FEB. 2009 +++ TEILNEHMERBERICHT LIEGT VOR
Am 4. Feb. 2009 hat eine Person aus dem mittelhessischen Raum an der Fahrt teilgenommen. Kurz gesagt haben sich unsere Warnungen erwartungsgemäß bestätigt. Von 10.000 € Gewinn war keine Rede mehr. Stattdessen gab es Sauerstoffgeräte, Proteine und Haushaltsgegenstände zu kaufen und Reisen zu buchen. Da hier auch polizeilich ermittelt wird, können wir weitere Details (noch) nicht veröffentlichen.

+++ NACHTRAG VOM 13. MÄRZ 2009 - Fernsehbericht in der MDR-Sendung "ESCHER" +++
Gestern hat sich der MDR-Ratgeber Escher der Einladung zugewandt. Ein Mann aus Sachsen nahm, begleitet von seinem Rechtsanwalt und mit versteckter Kamera ausgestattet, an der Fahrt teil. Was dann berichtet wurde, geht auf keine Kuhhaut:
Zunächst wollte der Busfahrer den Anwalt, der um die 40 Jahre alt war, nicht mitnehmen, der sei zu jung. Auf den versprochenen Gewinn in Höhe von 10.000 € angesprochen sagte der Fahrer: "Vergessen Sie's".
Die Fahrt endete in einer schmutzigen Gaststätte mit sehr schlechten sanitären Einrichtungen. Auch das Essen wurde als sehr schlecht beschrieben.
Zu Beginn der Veranstaltung wurde allen Teilnehmern der Blutdruck gemessen. Im Bericht wird der Verdacht geäußert, die Messergebnisse seien manipuliert worden, weil der Mann, der sonst normalen Blutdruck hat, einen von 205:125 attestiert bekam. Es wurden von den "Sprechern" in diesem Zusammenhang medizinisch unhaltbare Aussagen getroffen. Welche Produkte angeboten worden waren, war dem Bericht nicht zu entnehmen, man darf aber davon ausgehen, dass es solche mit Gesundheitsbezug gewesen sein dürften.
Schlimm: Weiter hieß es, dass regelrecht überwacht worden sei, wer den Saal verlassen hat. Sicherlich eine Vorsichtsmaßnahme der Veranstalter, um zu verhindern, dass die Polizei gerufen wird.
Sage und schreibe 12 Stunden wurden die Teilnehmer "beschallt".
Den Gewinn gab es natürlich nicht. Dem Teilnehmer und seinem Rechtsanwalt ist es aber gelungen, herauszufinden, wer sich hinter der Einladung verborgen hat. Jetzt wird der gemäß § 661a des BGB auf den Gewinn verklagt.

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"Eilsendung - Bargeldsegen - Erinnerung", Verwaltungszentrum, Postfach 1133, 26189 Großenkneten

Zwei Einladungen werden uns im Januar 2009 aus Baden-Württemberg zugespielt.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Weder "Eilsendung - Bargeldsegen - Erinnerung" noch das "Verwaltungszentrum" existieren. Es handelt sich um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger 4.000 € in bar versprochen. In das entsprechende Feld im Schreiben ist allerdings auch in Klein das Wort "Rubbellosgewinner" eingesetzt. Übersetzt man nun das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche bedeutet das, dass man nur ein Rubbellos gewonnen hat.

Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 4.000 € = 6.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 6 Mio. € zu verschenken?

Fragen Sie sich selbst, ob Sie irgendwann, irgendwo 4.000 € mit einem Rubbellos gewonnen haben.

Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall sind es bis zu drei Personen.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Sie haben unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt", heißt es da.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

Mit der Adressangabe "Plaungsbüro Stolz", Postfach 1116, 49601 Quakenbrück in der Antwortpostkarte kursiert fast zu gleichen Zeit eine fast inhaltsgleiche Einladung ebenfalls in Baden-Württemberg. Einen Link zum entsprechenden Warnlisten-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages.

+++ NACHTRAG VOM 4. FEB. 2009 +++ Zeitungsbericht
Heute erscheint in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten ein Bericht, der zur Einladung "Bargeldsegen" passt, zumindest sind alle von der Zeitung zitierten Textpassagen in den uns vorliegenden Einladung enthalten. Zudem ist auch der versprochenen Gewinn in Höhe von 4.000 € identisch. Zum Bericht folgen Sie dem Link am Ende des Beitrages.

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"Interessengemeinschaft der Lotterie & Rätselfreunde -wir um die 50 und aufwärts-", Postfach 0369, 49736 Haselünne

Die Einladung erhalten wir von einem Bürger aus Niedersachsen im Januar 2009.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei der "Interessengemeinschaft" handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger ein Bargeldbetrag in nicht genannter Höhe sowie eine hochwertiges Schmuckstück versprochen. Der Bargeldgewinn kann sich schnell als symbolischer Euro entpuppen, auch wenn der Eindruck erweckt wird, es könnten 500 € sein.

Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach verspricht auch die "Interessengemeinschaft" oder wer auch immer sich dahinter verbrigt 1.500 Mal oder sogar noch öfter Geld und Schmuck. Das dürfte die Verantwortlichen Hundertausende oder sogar Millinen Euro kosten. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat derartige Werte zu verschenken?

Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

In einem Beileger werden jedem "Fahrgast" sofort zum Mitnehmen zahlreiche Produkte aus dem Haushalt angepriesen. Von kostenlos ist dort aber nicht die Rede! Zudem ist von einer großen "Kunden-Prämien-Aktion" die Rede. Hier muss man das Kaffeefahrten-Deutsch übersetzen. Hiernach ist Kunde nur, wer auf der Fahrt etwas kauft. Oft gibt es Nahrungsergänzungsmittel oder Magnetfeldunterbetten, die wie Medikamente beworben und für Hunderte von Euro verkauft werden. Wer hier zuschlägt hat sein Geschenk damit bereits mehr als mitbezahlt.

Gerne verweist die Branche auf Sponsoren, die angebliche Geschenke beisteuern. Das ist ein weiterer Versuch mit unwahren Behauptungen Menschen zu den Fahrten zu locken.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Freunde und Nachbarn kann man lt. Einladung mitbrigen. Das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse aus Haselünne "erfreut" sich bereits dreier älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste. Damals trat man unter den ebenfalls frei erfundenen Bezeichnungen
- "TV Shopping Club",
- "Bauer Kiepenmann", Organisationsbüro und
- "COB-Service-National"
auf.
Zudem ist die Adresse auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Im vorliegenden Fall wird der Empfänger der Einladung als Lotterie und Rätselteilnehmer angesprochen. Ein Bezug zu einen konkreten Preisausschreiben wird erst gar nicht hergestellt, so dass davon auszugehen ist, dass Lotterie und Rätsel ebenfalls frei erfunden sind.

In der Einladung distanziert man sich von der unseriösen Branche: "Keine Kaffeefahrt" heist es da.
Man will sich in günstigem Licht präsentieren. Man versucht Kunden zu gewinnen, indem man sich positiv abhebt. Dennoch gehen wir von einer Kaffeefahrt mit den üblichen fragwürdigen Begleiterscheinungen aus. Die Verantwortlichen sind Firmen oder Gewerbetreibende, die nicht vom Verschenken leben, sondern Geld verdienen wollen. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
Wir stellen zunehmend fest, dass man sich in Einladungen zu distanzieren versucht, diese Distanzierungsversuche aber glatt gelogen sind.

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"Eilsendung - Bargeldsegen - Erinnerung", Planungsbüro Stolz, Postfach 1116, 49601 Quakenbrück

Die Einladung wird uns im Dezember 2008 aus Baden-Württemberg zugespielt.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Weder "Eilsendung - Bargeldsegen - Erinnerung" noch das "Planungsbüro Stolz" existieren. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger 4.000 € in bar versprochen. In das entsprechende Feld im Schreiben ist allerdings auch in Klein das Wort "Rubbellosgewinner" eingesetzt. Übersetzt man nun das "Kaffeefahrten-Deutsch" ind Hochdeutsche bedeutet das, dass man nur ein Rubbellos gewonnen hat.

Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 4.000 € = 6.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 6 Mio. € zu verschenken?

Fragen Sie sich selbst, ob Sie irgendwann, irgendwo 4.000 € mit einem Rubbellos gewonnen haben?

Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall sind es bis zu drei Personen.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Das "Planungsbüro Stolz" ist auch in eine Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Sie haben unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt", heißt es da.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.

+++ NACHTRAG VOM 6. JAN. 2009 +++
Wiederum aus Baden-Württemberg erreichen uns zwei Einladungen, die bis auf die Adresse in der Antwortpostkarte identisch sind. Die Adresse hier lautet: "Verwaltungszentrum", Postfach 1133, 26189 Großenkneten.

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"Die Glücklichen-Gewinner der letzten Ausflugsfahrt", NRC Vertrieb, Postfach 1367, 49643 Cloppenburg

Die Einladung wird uns aus Berlin zugespielt im November 2008.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei "NRC Vertrieb" handelt es sich um eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Mit warmen Worten wird der älteren Genereation geschmeichelt ohne deren Aufbauleistung nach dem Krieg, "ohne die Deutschland in der Welt nicht da wäre, wo es heute steht".

Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger der Einladung ein Flachbildfernseher versprochen, der auf der Sonderfahrt direkt ausgehändigt werden soll.

Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, haben die Verantwortlichen über 1.000 Fernsehgeräte versprochen! Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat so viele Fernseher zu verschenken?

Es ist allgemein bekannt: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Gäste mitbringen.

4. BESONDERHEITEN
Im vorliegenden Fall kennen wir den Einladungstext bereits aus einer anderen Einladung. Selbst die graphische Gestaltung ist teilweise identisch. Einen Link zu dieser früheren Einladung, zu der uns auch Teilnehmerberichte und Informationen aus den Medien vorliegen, finden Sie am Ende dieses Beitrages.

5. +++ NACHTRAG VOM 16. JAN. 2009 +++ ZDF berichtet
Am gestrigen 15. Januar berichtete das ZDF in ZDF.reporter wieder einmal über eine Kaffeefahrt. Das ZDF nennt NRC Vertrieb, Postfach 1367, 49643 Cloppenburg als Absender der ominösen Einladung.

Angeboten wurden ...

... angeblicher Gold-Schmuck, der 450 € wert sein sollte und für eine Schutzgebühr in Höhe von 49 € vertickt wurde. Wie nicht anders zu erwarten war, ergab die nachträgliche Prüfung, dass der Schmuck kein Gold enthielt und fast wertlos war. Aber 10 Fahrtteilnehmer kauften.

... eine Decke gegen Strahlen. Angeblicher Wert 1.898 €. Angeblich in Krankenhäusern getestet. Verkaufspreis 998 €. Hier wurde der berühmte Apothekentrick angewandt (Details siehe Merkblatt - Link unten). Ein befragter Apotheker berichtete zudem, dass diese Decke in den einschlägigen Fachkreisen noch nie besprochen wurde.

Ein Teilnehmer flog raus, als er den versprochenen Gewinn in Höhe von 1.500 € einforderte. Anfangs sagte man ihm, er habe da etwas missverstanden, Bargeld habe er nicht gewonnen vielmehr ein Rubbellos.

Die Veranstaltung dauerte (Busfahrt eingerechnet) von ca. 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr! Den anwesenden Senioren seien "in Grund und Boden" geredet worden, gegenüber den Journalisten seien die Veranstalter aber wortkarg gewesen.

Der Filmbeitrag ist leider nicht als Video im Internet verfügbar, nur ein Text auf der Homepage des ZDF. Den Link dazu finden Sie unten.

LINKS
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Schöner Leben, Postfach 1402, 36004 Fulda

Die Einladung wird uns aus Bayern zugespielt im Oktober 2008

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Schöner Leben" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine Firma solchen Namens existiert in Fulda nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger der Einladung vordergründig Lebensmittel im Wert von 7.500 € versprochen.
Im Kleingedruckten jedoch heißt es: "Änderungen vorbehalten, solange der Vorrat reicht". Damit werden die Versprechungen gleich wieder einkassiert.
Bedenken Sie: Viele andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie und natürlich wird in diesen das gleiche Versprechen abgegeben.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 7.500 € = 11.250.000 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, Lebensmittel im Verkaufswert von über 11 Mio. € zu verschenken hat?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Dass es etwas zu kaufen gibt wird klar, wenn man die Einladung genauer liest. Da gibt es einen Gutschein über 50 €, der aber nur bei der Veranstaltung eingelöst werden kann! Das setzt ja wohl einen Verkauf voraus.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Wo es hingeht, bleibt offen. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. LINKS
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Energie-Umfrage Gewinnzentrale, Postfach 1129, 49380 Lohne

Einladungen bzw. Teilnahmepostkarten kursierten im hiesigen Lahn-Dill-Kreis Ende 2005, im Frühjahr 2008 und erneut im Aug./Sept. 2008.

WARUM DIE ANGELEGENHEIT UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung (Kaffeefahrt) erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die "Gewinnzentrale" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall soll der Empfänger "einmal exklusive Sonderpreise (ges. Wert 560,- Euro)" gewonnen haben. In gleicher Weise wird ein Reise- und Urlaubspreis im Wert von 200 € zugesagt. Das Highlight aber ist "die Nominierung auf 10 Jahre Energiekostenbefreiung im Wert von 21.500 €"

Achtung: Hier gilt es das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche zu übersetzen. Der oben zitierte Klammer-Zusatz "ges. Wert 560,- Euro" kann bedeuten, dass 560 Euro als Gewinne für sämtliche Teilnehmer zur Verfügung stehen und unter diesen aufgeteilt werden.
Weiterhin heißt Nominierung, das man für etwas vorgesehen ist. Das bedeutet aber, dass man noch gar nichts gewonnen hat.

Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Natürlich wird in allen Einladungen das gleiche Gewinnversprechen gemacht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x (560 € + 200 €) = 1,14 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,14 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage wie hier, man könne "3 Freunde oder Bekannte" mitbringen.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Außerdem ist auch uns die Adresse bereits bekannt.
Wer im Internet recherchiert, wird zudem auf eine ganze Reihe von Energieversorgungsunternehmen stoßen, die vor der "Energie-Umfrage Infozentrale", Lohne ebenfalls warnen. Im Übrigen findet sich eine weitere Warnung auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Nur von Aachen ist die Rede. Dort aber gibt es sicherlich Hunderte Gaststätten. Man weiß also nicht wirklich, wo man am Ende in der Veranstaltung sitzt. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

6. BESONDERHEITEN
Der Einladung vorgeschlatet war eine Gewinnspielteilnahme. Wir haben bereits in einem älteren Eintrag in dieser Warn-Liste vor der Teilnahme gewarnt, weil wir den Braten bereits gerochen hatten. Wie befürchtet, diente das Preisrätsel nur der Gewinnung weiterer Adress-Daten. Offenkundig haben alle, die an dem sehr leichten Rätsel teilgenommen haben, auch eine Gewinnmitteilung erhalten.

Die Postkarte weist außerdem erhebliche Ähnlichkeiten mit der von "Die große EU-Staaten Mineralöl-Umfrage", Gewinnzentrale, Postfach 1129, 49430 Neunkirchen auf. Wir warnten im vergangenen Jahr ebenfalls davor und sollten Recht behalten. Im Dezember berichtete uns ein Paar von der von uns erwarteten unseriösen Kaffeefahrt. Einen Link zu dem entsprechenden älteren Warnlisten-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages.

Bereits Ende 2005 war eine in vielen Punkten sehr ähnliche Einladung kursiert. Seinerzeit nahm eine Mitarbeiterin unserer heimischen Presse verdeckt an der Fahrt teil. Sie berichtete später über die Kaffeefahrt. Von den versprochenen Gewinnen und der Heizkostenbefreiung war nicht mehr die Rede. Stattdessen wurden Magnetfeldmatten und dergl. für über 1.000 € angeboten.

7. +++ NACHTRAG VOM 24. NOVEMBER 2008 - TEILNEHMERBERICHT +++
Uns liegt der Bericht einer Person vor, die Ende Oktober 2008 teilgenommen hat. Sie führt aus: Ziel sei eine Dorfgaststätte in der Nähe von Aachen gewesen. Anfangs sei der Eindruck erweckt worden, die Waren sollten nur vorgestellt werden, darunter Magnetfeld-Produkte. Kleinpreisigere Artikel wie ein Wollwaschmittel seien angeboten worden. Für ein Unterbett mit Oberbett und ein Kissen sei zu Beginn ein Preis von 1.798 € genannt worden. Die Veranstaltung habe sechs (!!!) Stunden gedauert. Das kostenlose Mittagessen sei von schlechter Qualität gewesen. Anschließend sei man noch in eine Lebkuchenfabrik in Aachen gefahren worden. Eine Besichtigung habe dort aber nicht stattgefunden. Man habe lediglich im Werksverkauf einkaufen können. Die angeblichen Gewinne seien nicht ausgeteilt worden.

8. LINKS
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"Das große Deutschland-Rätsel", Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne

Einladung kursiert im Lahn-Dill-Kreis seit: August 2008

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Das "Planungsbüro" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden 1.000 € Gewinn aus einem Gewinnspiel zugesagt. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Vier Einladungen liegen uns bereits vor; und natürlich wird in allen vieren der Eindruck erweckt, der jeweilige Empfänger habe die 1.000 € gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1,5 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladungen, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.

4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postafchadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Außerdem ist die genannte Postfach-Adresse auch in unserer Liste bereits viermal vertreten. Zwei Links zu den bisherigen Warnlisten-Einträgen finden Sie am Ende dieses Beitrages.

5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt überhaupt nicht oder nur sehr unbestimmt genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren. So liegt der Fall auch hier. Es ist nur die Rede von einem "Naturpark Hessisches Bergland".


LINKS
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"Saison-Eröffnungsfahrt 2009", MBO-Busreisen, Postbus 2169, 7801 CD Meppen

Warnung veröffentlicht am 26. Juni 2009.

Die erste Einladung erhalten wir aus Baden-Württemberg.

Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.

WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
In so gut wie jeder Einladung/Gewinnmitteilung geben die Verantwortlichen falsche und frei erfundenen Firmenbezeichnungen an. So ist es auch hier. Nirgendwo im Internet gibt es einen Hinweis dafür, dass die Fa. "MBO-Busreisen" tatsächlich existiert.
Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger vorgegaukelt, es habe 3.000 € bei der "Sommerverlosung" gewonnen.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: An anderer Stelle heißt es nämlich: "Unsere nominierten BARGELD-Hauptgewinner" ...
"Nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet das Wort so viel wie vorgesehen.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 150.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie Plätze ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Vor "MBO-Busreisen" warnt auch die Verbraucherzentrale im Hamburg und auch das Verbraucherschutzportal www.antispam.de.

LINKS
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"Schöner Leben", Postfach 2119, 49651 Lankum

Eine Einladung wird uns aus Niedersachen zugespielt im November 2008 (Variante 1). Eine zweite erhalten wir im Januar 2009 aus Brandenburg (Var. 2).

Die Einladungen zeigen im Kopf einen blau hinterlegten Scheck. Vom der Gestaltung sind sie sich sehr ähnlich, unterscheiden sich allerdings hinsichtlich des Textes.

WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.

IM EINZELNEN:

1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Schöner Leben" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine Firma solchen Namens existiert in Lankum nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.

2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN

VARIANTE 1
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger der Einladung vordergründig Lebensmittel im Wert von 750 € versprochen.
Im Kleingedruckten jedoch heißt es: "Änderungen vorbehalten". Damit werden die Versprechungen gleich wieder einkassiert.
Bedenken Sie: Viele andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie und natürlich wird in diesen das gleiche Versprechen abgegeben.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 750 € = 1.125.000 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, Lebensmittel im Verkaufswert von über 1 Mio. € zu verschenken hat?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Dass es etwas zu kaufen gibt wird klar, wenn man die Einladung genauer liest. Da gibt es einen Gutschein über 50 €, der aber nur bei der Veranstaltung eingelöst werden kann! Das setzt ja wohl einen Verkauf voraus.

VARIANTE 2
In der Varinate 2 wird der Eindruck erweckt, der Empfänger habe sogar 1.750 € gewonnen. Hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes derartiger Aussagen, verweisen wir auf den vorstehenden Text.
Weiterhin wird der Gewinn im Zusammenhang mit einem Rubbellosgewinn genannt. Übersetzt man auch hier das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche so heißt das, dass der Empfänger der Einladung ein Rubellos gewonnen hat. Mancher Teilnehmer soll tstsächlich schon einmal 2 € gewonnen haben.

3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.

4. ZIEL: UNBEKANNT
Wo es hingeht, bleibt offen. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.

5. BESONDERHEITEN

VARIANTE 1
Der Kopf der Einladung ist einem Scheck nachempfunden. Eine Summe von 750 € ist dort eingetragen. Bei genaueren Hinsehen kann man ein winziges Komma hinter der "7" erkennen. Aus 750 € werden 7,50 €. Zudem soll man diesen Scheck mitbringen, um am Lebensmittel-Test teilzunehmen.

VARIANTE 2
Auch hier ist ein blau hinterlegter Scheck abgebildet. Eine Summe von 1.750 € ist darin eingetragen.

6. DIE EINLADUNG IST BEREITS BEKANNT
Wir haben bereits im Herbst 2008 vor einer anderen Einladung gewarnt, die von der Aufmachung mit diesen Einladung fast identisch ist. Nur im Text gibt es Unterschiede und hinsichtlich der Adresse in der Antwort-Postkarte. Einen Link zu dem älteren Warnlisten-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages.

+++ NACHTRAG VOM 18. FEB. 2009 - TEILNEHMERBERICHT +++
Ein Verbraucher aus Niedersachsen meldet sich. Er hat an der Kaffeefahrt teilgenommen und ein Nahrungsergänzungsmittel erworben, das als "Schönheitstinktur" angeboten wurde. Der Hersteller des uns bekannten Präparates ist in Kaffeefahrten-Kreisen nicht unbekannt.
Der Sprecher habe erklärt, dass die Packung eigentlich fast 2.000 € wert sei. Er bot sie schließlich für knapp unter 1.000 € an. Wir finden das Mittel im Internet bei regulären Händlern für 279 €.
Schlimm: Im Kaufvertrag fehlt eine zustellfähige Adresse der Handelsfirma, für die das Mittel verkauft worden ist. Der Käufer hat so enorme Probleme von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Ein weiteres Mal bestätigt sich eine unserer inzwischen über 100 Warnungen.

+++ NACHTRAG VOM 20. MÄRZ 2009 - KÄUFR MELDET SICH ERNEUT +++
Mittels Einschreiben mit Rückschein an die Postfachadresse hat der Kaffeefahrer den Kaufvertrag widerrufen. Anschließend hat ihm die tatsächliche Firma, die uns nun bekannt ist, einen Adressaufkleber zukommen lassen. Den hat er auf den Karton geklebt und zurückgeschickt. Die Anzahlung und eine erste bereitzzs abgebuchte Rate hat er zurückerhalten. Es ist also noch einmal gutgegangen.

7. LINKS
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Mag. J. E. Schollmeier, Friedrich Mueller Rechtsabteilung, Postfach 333, 1011 Wien

Gewinnmitteilungen unter "Friedrich Mueller" kursieren immer wieder. Die erste, die hier eingangen ist, datiert vom August 2007

Unseriös weil:

... der Eindruck eines Gewinnes erweckt wird, man aber über eine 0900er Telefonnummer für 2,99 €/min anrufen muss,

... zahlreiche Verbraucherschutzzentralen in ganz Deutschland und sogar in Österreich ebenfalls warnen,

... der Adressat im Kleingedruckten erfährt, dass seine Adresse usw. zu Werbezwecken - auch für Werbeanrufeanrufe - und zur Weitergabe an andere Direktwerbeunternehmen und deren Dienstleister zur Verfügung gestellt werden soll,

... es im österreichischen Parlament im Jahr 2002 sogar einmal eine Anfrage an den Bundesminister für Justiz betreffend "Gewinnspiele über Rechtsanwalt Jürgen Maul im Auftrag von Friedrich Mueller" gegeben hat,

... man im Internet lesen kann, dass die Verantwortlichen offenbar bereits mehrere juristische Niederlagen vor Gericht erlitten haben.

Wir warnen davor, die genannten Telefonnunmmern anzurufen. Es ist schlicht unlogisch zunächst viel Geld fürs Telefonieren auszugeben zu sollen, um im Gegenzug dann einen hohen Gewinn zu erhalten. Überhaupt: Wer das Kleingedruckte liest, wird seine Illusionen vom schnellen Reichtum schnell verlieren.

+++ NACHTRAG VOM vom 18. JAN. 2008 +++

Wie wir aus gut unterrichteter Quelle erfahren haben, soll in Österreich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen laufen.

+++ Nachtrag vom 7. Oktober 2008 +++
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kiel veröffentlicht im Internet viele hilfreiche Informationen zu Friedrich Mueller. Den Link finden Sie am Ende des Beitrages. Daraus ergibt sich, dass auch die Bundesnetzagentur die Sperrung einiger 0900er Telefonnummer veranlasst hat, die "Friedrich Mueller" zuzuordnen sind.

+++ NACHTRAG VOM 8. DEZ: 2008 +++
SPIEGEL TV berichtet in einem 7-minütigen Film über das unseriöse Gebahren von "Friedrich MUELLER". Den Link dazu finden Sie ganz am Ende dieses Beitrages. In den Bericht wird aufgezeigt, dass man Anrufer bis zu 40 min am Telefon "festnagelt", wofür Kosten in Höhe von fast 120 € entstehen. Auf den versprochenen Gewinn wartet der Anrufer vergeblich.

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