Warnungen vor unseriösen Kaffeefahrten
LOTTO Service, Postfach 11 05, 49686 Lastrup
Warnung veröffentlicht am 9. Juli 2010.
Drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 30. Juli 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Alle Jahre wieder werden – vorzugsweise von unbekannten Unternehmen aus dem Bereich Cloppenburg/Oldenburg/Bremen – Gewinnmitteilungen verschickt, die auf den ersten Blick aussehen als kämen sie von den „echten“ Lotto-Gesellschaften. So ist es auch hier wieder einmal. Für weitere Informationen klicken Sie den „Steckbrief“ und unser allgemeines Merkblatt über Kaffeefahrten an.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Saale-Orla-Kreis, Thüringen,
- mehreren Städten und Gemeinden unseres Lahn-Dill-Kreises,
- dem Landkreis Kulmbach (Bayern) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Bamberg,
- der Städteregion Aachen (NRW),
- Nürnberg,
- dem Landkreis Bayreuth und
- dem Landkreis Hof
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir (außer in unserem Kreis natürlich) nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
LINKS
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„Service-Agentur Lars Kaminsky“, Postfach 11 39, 49627 Essen
Gewinnmitteilungen unter den Überschriften
- „Eilsendung-Erinnerung“ und
- "EUROSTAR"
Warnung veröffentlicht am 27. Juli 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 30. Juli 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Der Lahn-Dill-Kreis warnt mit Hilfe der Tageszeitungen und kommunalen Mitteilungsblätter, die im Kreisgebiet erscheinen, seit Jahren immer wieder vor konkret umlaufenden Gewinnmitteilungen, bei denen es sich tatsächlich um Einladungen zu unseriösen betrügerischen Kaffeefahrten handelt. So ist zu erklären, dass heute innerhalb weniger Stunden schon eine große Zahl aufgeklärter Bürger unseres Kreises hier aber auch bei der Polizei angerufen haben, um von der Einladungen "Eilsendung-Erinnerung" von „Lars Kaminsky“ zu berichten. Die ersten Bürger haben ihre Einladungen auch gleich als E-Mail-Anhang übermittelt.
Bisher liegen uns 13 Gewinnmitteilungen vom Typ "Eilsendung-Erinnerung" vor. Sie alle stammen aus dem Lahn-Dill-Kreis und dem Landkreis Gießen. Die Abfahrtsorte liegen aber nicht nur dort, sondern auch in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Wetterau und Siegen-Wittgenstein (NRW), so dass wir davon ausgehen, dass auch dort die Einladungen kursieren. Die Fahrten finden zwischen dem 17. und 19. August 2010 statt.
Eine erste Einladung Variante "EUROSTAR" schickt uns ein Bürger aus dem Neckar-Odenwaldkreis (BW).
Alle Einsender machen diese Warnung - gerade auch mit dem Hinweis WO die Gewinnmitteilungen gerade kursieren - erst möglich.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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- Kaiserplus Reisen UG, Postfach 2115, 28808 Stuhr bzw,
- Kaiserplus Reisen UG, Postfach 28, 5017 Salzburg (für Österreich)
Vier verschiedene Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffefahrten) kursieren unter den Überschriften:
- „Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale“
- „Eilsendung-Erinnerung“ (zwei verschieden Unterarten)
- „Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ (bisher nur in Österreich)
- "EUROSTAR" (bisher nur Österreich)
Warnung veröffentlicht am 9. Juni 2010.
Mehrfach ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 29. Juli 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Ihre Gewinnmitteilungen "Eilsendung-Erinnerung" auf blauem Papier mit attraktiven Gewinn-Abbildungen am rechten oberen Rand schicken uns aufmerksame Bürger aus
- Speyer,
- Darmstadt,
- Mannheim,
- dem Landkreis Mittelsachsen,
- drei verschiedenen Gemeinden des Rems-Murr-Kreises und
- zwei verschiedenen Gemeinden des Landkreises Heilbronn.
Die Einladung "Eilsendung-Erinnerung" auf gelbem Papier in einer etwas weniger bunten Aufmachung lassen uns Bürger aus
- drei verschiedenen Städten und Gemeindes des Landkreises Reutlingen,
- dem Landkreis Böblingen,
- dem Zollernalbkreis,
- dem Landkreis Biberach,
- dem Landkreis Sigmaringen,
- dem Landkreis Esslingen,
- dem Landkreis Tübingen (alle BW) und
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz
zukommen.
Es fällt auf, dass zwei der vier Einladungs-Typen praktisch nur in Baden-Württemberg bzw. im Südwesten Deutschlands verschickt worden sind.
Alle Einsender machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, WO die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
In welch großem Stil geschwindelt wird, zeigen auch die Gewinnmitteilungen, die in Österreich verbreitet wurde mit der Adresse
- Kaiserplus Reisen UG, Postfach 28, 5017 Salzburg -
in der Antwortkarte und den Überschriften
- "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel" und
- "EUROSTAR".
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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Superplus Reisen UG, Postfach 21 03, 28808 Stuhr
Sechs verschieden gestaltete Gewinnmitteilungen (= Kaffeefahrten-Einladungen) unter den Überschriften:
- Ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben,
- „Eilsendung- Erinnerung“,
- „Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“,
- "EUROSTAR",
- "TV-BINGO BARGELDREGEN" und
- "Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung"
Warnung veröffentlicht am 7. Juli 2010.
Acht Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 29. Juli 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Die Einladung ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben, schickt uns eine Bürgerin aus München.
Das Schreiben „Eilsendung- Erinnerung“ schicken uns mehrere Bürger aus unserem Landkreis. Derzeit (Stand am 9. Juli 2010, 10:20 Uhr) liegen uns 6 Exemplare vor.
Gewinnmitteilungen unter der Überschrift "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ schicken uns Bürger aus
- Baden-Baden in zwei Fällen und
- dem Ortenaukreis,
- dem Landkreis Schwäbsich Hall,
- dem Rhein-Neckar-Kreis,
- Heidelberg, alle in Baden-Württemberg gelegen und
- zwei kreisfreien Städten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in drei Fällen,
- Leipzig,
- dem Landkreis Leipzig,
- dem Landkreis Nordsachsen,
- dem Landkreis Calw (BW),
- Frankfurt am Main in zwei Fällen,
- dem hessischen Main-Taunus-Kreis,
- dem Burgenlandkreis,
- dem Landkreis Wittenberg, beide Sachsen-Anhalt,
- dem Kreis Groß-Gerau, Hessen, in zwei Fällen,
- dem Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg,
- Nürnberg in zwei Fällen,
- Halle an der Saale und
- dem Landkreis Leipzig.
Die Gewinnmitteilung unter der Überschrift "EUROSTAR“ lassen uns Bürger aus
- dem Kreis Heinsberg,
- Köln,
- der Städteregion Aachen, alle in NRW gelegen, und
- dem Kreis Würzburg
zukommen.
Die Gewinnmitteilung unter der Überschrift "TV-BINGO BARGELDREGEN“ überlassen uns Bürger aus
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz und
- Karlsruhe.
Eine aufmerksame Bürgerin aus Hamburg (NRW) ist die erste, die uns ihre Gewinnmitteilung Typ "Letzte schriftliche Erinnerung das Barauszahlung" schickt.
Alle Einsender ermöglichen so erst diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladungen gerade kursieren.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Deswegen bitten wir auch, wenn möglich, von Anrufen abzusehen.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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- "Dr. Koch & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schneider & König", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
- "Dr. Hoffmann & Partner", Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Böhm & Schneider", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
- „Dr. Hoffmann & Partner“ Postfach 150369, 28093 Bremen
- „Dr. Beckmann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Beckmann & Partner, 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schmidt & Partner", Buchungsservice Gr. Dr. Schmidt & Partner, 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Schulz & Partner", Buchungsservice Gr., Dr. Werner & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Richter & Partner"
- "Dr. Werner & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Krüger & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
- "Dr. Neumann & Partner" Buchungsservice Gr., "Dr. Neumann & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen,
- "Dr. Lange & Partner" Buchungsservice Gr., "Dr. Lange & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen,
- "Dr. Krause & Partner" Buchungsservice Gr., "Dr. Krause & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Warnung veröffentlicht am 16. September 2009.
Mehrmals ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 29. Juli 2010.
EINLEITUNG
In ganz Deutschland kursieren seit etwa Herbst 2009 unzählige Gewinnmitteilungen, in denen meist genau 946,72 € versprochen werden. Bei diesen Schreiben handelt es sich natürlich um Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten. Die Einladungen weisen sehr unterschiedliche wiederum frei erfundene Absender-Angaben in den Briefköpfen auf, sind inhaltlich ansonsten aber identisch. Deswegen werden die Informationen zu diesen Einladungen an dieser Stelle zusammengefasst.
„Dr. Beckmann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Beckmann & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung spielen uns aufmerksame Bürgern aus
- dem Rhein-Lahn-Kreis (RLP) und
- dem Hochtaunuskreis (HE)
zu.
"Dr. Schneider & König", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
Diese Variante der Einladung erhalten wir aus
- Dresden (SA),
- dem Landkreis Konstanz (BW) sowie
- dem Landkreis Neuwied (RLP) am 30. Oktober 2009.
"Dr. Böhm & Schneider", Schneider, Postfach 150369, 28093 Bremen
Diese Variante der Einladung schicken uns Verbraucher aus
- dem Landkreis Limburg-Weilburg (HE) - 5 Stück -,
- dem Landkreis Zwickau (SA) am 10. November,
- dem Landkreis Oder-Spree (BR) am 10. November und
- der brandenburgischen Hauptstadt Potsdam am 11. und 16. November 2009 und
Alleine aus unserem Lahn-Dill-Kreis erhalten wir 43 Stück !!! diesen Einladungen. Die dazu geführten ungezählten Telefonate sind nicht eingerechnet.
"Dr. Hoffmann & Partner", Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir aus
- dem Kreis Herford (NRW) und
- Hamburg.
"Dr. Koch & Partner", Buchungsservice Gr., Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir am 5. Februar 2010 aus dem oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau.
"Dr. Schmidt & Partner", Buchungsservice Gr. Dr. Schmidt & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Abart der Einladung erhalten wir am 2. März 2010 aus dem niedersächsichen Hildesheim.
„Dr. Schulz & Partner“, weitere Anschrift unbekannt, da uns die Anmeldepostkarte nicht mit übermittelt wurde
Diese Variante der Einladung erhalten wir von Bürgern aus ...
- dem Landkreis Lörrach (BW) und
- Worms (RLP).
„Dr. Richter & Partner“, weitere Anschrift unbekannt, da uns die Anmeldepostkarte nicht mit übermittelt wurde
Diese Variante der Einladung erhalten wir von einem Bürger aus ...
- dem Landkreis Konstanz am Bodensee (BW).
„Dr. Werner & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Werner & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung wird uns übermittelt aus ...
- dem sächsischen Landkreis Görlitz, am 19. April 2010,
- Rostock, am 21. April 2010.
„Dr. Krüger & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Krüger & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung wird uns übermittelt aus ...
- dem südhessischen Wetteraukareis, am 5. Mai 2010.
„Dr. Neumann & Partner“, Buchungsservice Gr., Dr. Krüger & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir am 20. Mai 2010 von einem Bürger aus
der Städteregion Aachen und am 10. Juni 2010 aus Aachen (NRW) selbst.
„Dr. Lange & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Lange & Partner, 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung übermittelt uns ein Bürger aus
- Baden-Baden.
„Dr. Krause & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Krause & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diese Variante der Einladung erhalten wir von einem Bürger aus
- Oberhausen, NRW und
- Ingolstadt in Bayern.
„Dr. Zimmermann & Partner“, Buchungsservice Gr. Dr. Zimmermann & Partner, Postfach 1823, 49648 Bethen
Diesen Typ der Einladung - für uns ist es die 14. Variante !!! - erhalten wir von einem Bürger aus
- dem Landkreis Gotha, Thüringen.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die oben genannten Firmierungen sind sämtlich frei erfunden. Es handelt sich um Scheinfirmen. Man versteckt sich hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den vorliegenden Fällen wird den Empfängern eingeredet, ihnen stünden 946,72 € aus einen anderen Gewinnversprechen zu. Es wird der Eindruck erweckt, dass Sie sich die Absender der Schwindel-Post für den Empfänger des Briefes eingesetzt und so ein früheres irreführendes Gewinnversprechen realisiert hätten.
Aus mehrjähriger Erfahrung wissen wir:
Verspricht jemand einen lukrativen Geldgewinn oder einen attraktiven Sachpreis im Rahmen einer Busfahrt zu überreichen, so lügt er.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 5.000 Einladungen versandt. Die Zahlen ergeben sich aus einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2002 bzw. aus gut recherchierten Medienberichten.
Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wird immer der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit der angeblichen jedem zustehenden Summe in Höhe von 946,72 €, stellt man fest, dass die Firma, die es ja nicht gibt, zwischen 1,42 und 4,73 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern wie hier sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT – PRESSEBERICHTE – TEILNEHMERBERICHTE
Die Postfach-Adresse 150369 in Bremen ist uns bereits vertraut. Im Jahr 2009 sind uns bereits drei ganz andere Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten) mit dieser Adresse zugegangen. Alle sind in dieser Warnliste bereits verzeichnet.
Die Presse berichtet auch.
Im Forum www.antispam.de verlinken die Aktiven des dahinterstehenden Verbaucherschutzvereins ungezählte Presseberichte aus der ganzen Republik mit dem Eintrag zu Dr. Brinkmann. Zu dem entsprechenden Thread führt ein Link am Ende dieses Beitrages. Aufgrund der Fülle der Presseberichte verzichten wir an dieser Stellen auf weitere Links zu einzelnen davon.
SAT1 Akte 09 berichtet
In der Sendung vom 10. November 2009 berichtet SAT1 über genau das, was und vorher schon klar war, über die Kaffeefahrt nämlich, die sich hinter den Schwindel-Briefen verbirgt. Der Beitrag ist im Internet abrufbar. Unten finden Sie den entsprechenden Link.
Teilnehmerberichte
Busse, die für „Dr. Böhm & Schneider“ fuhren, sammelten Mitfahrer in unserem Kreis vom 25. bis 27. Januar 2010 ein. Am 26. Januar nahmen zwei Personen teil, die sich vorher mit uns abgesprochen hatten. Sie meldeten sich mit dem Handy und von hier konnte das örtlich zuständige Ordnungsamt eines osthessischen Kreises verständigt werden. Interessant hierbei war, dass der Kollege dort bereits am Vortage die entsprechende Gaststätte aufgesucht hatte und gegen die Kaffeefahrten-Sprecher bereits Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen § 56a der GewO eingeleitet hatte.
In Osthessen verlief die von uns befürchtete Kaffeefahrt regelrecht milde. Nur kleinpreisige Artikel wurden verkauft und Reisen vermittelt. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass es die 946,72 € nicht gab. Man redete sich heraus. Man habe den Termin von „Dr. Böhm & Schneider“ (die es ja überhaupt nicht gibt) lediglich übernommen, deswegen gäbe es den Gewinn auch nicht, wurde den Teilnehmern – es waren insgesamt nur 24 Personen, die mit zwei Bussen herangekarrt wurden – sofort der Schneid abgekauft.
Einige Tage später meldet sich ein Opfer bei uns, das einen Tag früher, also am 25. Januar, mit „Dr. Böhm“ gefahren war. Interessant: Es ging nicht nach Osthessen, sondern in die entgegengesetzte Richtung – nach Koblenz. Dort kam es auch zu der befürchteten Abzocke. Einer Magnetmatte wurde ein Preis weit über 2.000 € angedichtet. Scheinrabatte wurden abgezogen und das Produkt schließlich für knapp 1.300 € verkauft.
Außerdem wurden spezielle Seniorenhandys angeboten. Einschlägigen Informationen aus dem Internet und eigenen Erfahrungen unserer Behörde zu Folge, werden diese aber zu teuer angeboten. Uns liegt zudem ein Schreiben einer Firma vor, deren Verträge in diesem Zusammenhang auf einer Verkaufsveranstaltung vermittelt wurden. Sie distanzierte sich davon und kündigte sogar rechtliche Schritte gegenüber den unseriösen Vermittlern an.
Übers Ohr gehauen wurde hinsichtlich des Gewinns. Den gab es nicht in bar. Den „Gewinnern“ wurde schließlich eine kostenlose Reise im angeblichen Gegenwert des Gewinns wahlweise nach Südtirol/Trentino, Paris oder Salzburg angeboten und hier begann der Nepp, denn für die entsprechende Buchung wurden pro Person und Reise 49 € Gebühren verlangt. Eine weitere Falle findet sich im Kleingedruckten. Bei Null- und Gratisreisen und solchen, die weniger als 150 € kosten, „muss ein Mindestumsatz von 175 € pro Person an Ausflügen gebucht werden, sonst voller Reisepreis lt. Prospekt. Zudem behält man sich vor, einen Dieselzuschlag in Höhe von weiteren 15 € pro Person zu erheben. Das Alles wussten die Teilnehmer nicht, sie wurden wie auf Kaffeefahrten üblich, arglistig getäuscht.
Auf der Buchungsbescheinigung ist eine Fa. Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd. verzeichnet, eine Firma mit englischer Rechtsform und angeblichem Sitz in den Niederlanden. In der Widerrufsbelehrung ist eine tatsächlich existierende deutsche Firma genannt, die allerdings schon oft negativ aufgefallen ist.
Zwar ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Personen die Reisen stornieren, die Buchungsgebühren hingegen sind sicherlich verloren. Ob das rechtmäßig ist, können wir nicht beurteilen. Es scheint allerdings Masche zu sein, Geld zu kassieren, für das keine ordentliche Gegenleistung erbracht wurde. Dass oft storniert wird, macht nichts, man hat ja immerhin Gebühren kassiert.
Merkwürdig ist, dass in Osthessen und in Koblenz für zwei ganz verschiedene Firmen Reisen vermittelt wurden. Auch der unterschiedliche Verlauf fällt auf. Gut möglich also, dass sich hinter „Dr. Böhm“ ein großer Planer verbirgt, der lediglich die Kaffeefahrten organisiert also die Gaststätten reserviert, die Busse bucht, die Einladungen verschickt und den Rücklauf der Antwortkarten bearbeitet, der den eigentlichen Termin aber an Unternehmen der Kaffeefahrten-Branche verkauft.
Pressewarnungen haben in beiden Fällen aber immerhin Wirkung gezeigt. In Koblenz war für über 80 Personen eingedeckt. Nur 13 waren schlussendlich mitgekommen. In Osthessen waren es auch nur 24, obwohl in beiden Fällen jeweils zwei Busse mit zusammen mindestens 100 Plätzen eingesetzt waren.
Das Opfer, dass – so steht zu vermuten – knapp 100 € aus dem Fenster geworfen hat, war übrigens aus purer Neugier mitgefahren und wollte eigentlich nichts kaufen!
Zwei weitere Opfer melden sich am 5. Februar bei uns. Auch sie haben Reisen in dem irrigen Glauben gebucht, sie seien gewonnen bzw. kostenlos. Sie haben zudem Seniorenhandys erworben. Die waren verlost worden aber selbstverständlich sind sie mit einem 24-monatigen Telekommunikationsvertrag verbunden. Den insofern unerfahrenen Rentnern war nicht bewusst, dass das Gerät durch die monatlichen Raten mitbezahlt wird. Das Gerät erzeigt zudem Martinshorn-Geräusche, wodurch sich die Rentner im Falle eines Überfalls beispielsweise geschützt fühlen. Das Gerät hat zudem einen Notfall-Knopf, über den Hilfe gerufen werden kann. Unterdrückt wurde die Tatsache, dass das Gerät nicht mehr kann als jedes normale Handy, über das über die Rettungsleitstellen Hilfe gerufen und das zudem so geortet werden kann. Recherchen zeigen, dass das Telefon beim Händler erstanden und mit Prepaid-Karte bestückt, bei monatl. etwa 60 min Gesprächsdauer ins Festnetz immer noch mehr als 100 € günstiger ist (bezogen auf zwei Jahre) als der 24-monatige Handy-Vertrag. Auch in dieser Veranstaltung waren Magnetfeldmatten für einen vierstelligen Betrag angeboten worden sowie Salben und Waschmittel. Wie oben bereits beschrieben, war der angebliche Gewinn mit Reisen verrechnet worden, die aber noch erhebliche Kosten nach sich ziehen, wie dem Kleingedruckten zu entnehmen ist. Die beiden Opfer müssen jetzt regelmäßig ihr Konto überwachen, denn Sie hatten Einzugsermächtigungen erteilt.
6. BESONDERHEITEN
Die Gestaltung der Einladung ist bemerkenswert. Fast wie ein Schreiben vom Anwalt ist es abgefasst, obwohl bei allen als Branchen-Bezeichnung Finanzdienstleistungen angeführt ist. Man verspricht dem Empfänger die Auszahlung eines Gewinns, den man erfolgreich aus einer früheren Gewinnmitteilungen für den Empfänger der Einladung erstritten hat. Derart gestaltete Einladungen sind recht neu. Sie zeigen, dass sich die Kaffeefahrten-Branche immer neue Formulierungs-Tricks einfallen lässt, um auf jeden Fall seriös zu wirken.
Bemerkenswert ist auch, dass bundesweit weitere inhaltlich gleiche Einladungen aber unter anderen Namen kursieren. Folgende Namen sind noch bekannt:
- Dr. Müller & Partner
- Dr. Schneider und Partner
- Dr. Lehmann & Partner
- Dr. Weber & Partner
- Dr. Ludwig & Partner
- Dr. Fischer & Partner
- Dr. Wagner & Partner
- Dr. Becker & Partner
- Dr. Hoffmann & Partner
- Dr. Gruber & Partner
- Dr. Koch & Partner
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Eilsendung" - Zentrale Gewinnverteilung, mit verschiedenen Postfach-Adressen:
- Postfach 1271, 26892 Dörpen
- Postfach 1132, 26905 Börger
Warnung veröffentlicht am 25. Januar 2010.
Elf Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 29. Juli 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Verden (Niedersachsen),
- dem Landkreis München im April,
- aus Kassel,
- dem Rhein-Sieg-Kreis,
- dem Landkreis Esslingen (BW),
- Rheinland-Pfalz,
- dem Landkreis Heilbronn,
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW),
- dem Oberbergischen Kreis (NRW) und
- dem Landkreis München, beide im Juli 2010
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Mitte März erreichten die Einladungen in der Dörpen-Variante unseren heimischen Lahn-Dill-Kreis. Ende Juli 2010 tauchen sie erneut auf. Insgesamt liegen uns derzeit (29. Juli 2010) 23 Einladungen in der Dörpen-Variante vor.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Zentrale-Gewinnverteilung" ist frei erfunden. Die unbekannten Hintermänner verstecken hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe den 1. Preis im "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 2.500 € in bar!
Die Sache hat gleich mehrere Pferdefüße:
"Auszahlung des 1. Preises, 2500 Euro in Bar", heißt es plötzlich abstrakt im Betreff des Schwindel-Briefes. Es wird kein Bezug zum Empfänger hergestellt.
Im entsprechenden Textfeld am rechten Rand des Schreibens ist plötzlich nur von einer "Gewinnoption" die Rede. Das übersetzt die Kaffeefahrten-Branche gerne mit "Möglichkeit", nicht aber mit Gewissheit.
Zudem heißt es weiter: "Denn der Bargeldgewinner, Frau _____, erhält garantiert 2.500 € in Bar ausgezahlt.
Ein weiterer Schwindel, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen, also 1.500 bis 5.000, mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) verteilen müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen- oder sogar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebensowenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche "Geschenke" hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können, aber auch ihrer eigenen (Neu-)Gier erliegen. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen trickreichen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich/uns ___ Platz/Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das gebaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region ist jeweils angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit von den ausgewiesenen Zielen entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Adresse in Dörpen ist bereits 2009 im Zusammenhang mit Kaffeefahrten aufgefallen und in unserer Warnliste deswegen mit zwei Eintragungen bedacht worden.
Ähnliches gilt auch für die Anschrift in Börger
6. BESONDERHEITEN
Eine Frau aus Baden-Württemberg erhielt gleich drei weitgehend inhlaltsgleiche Einladungen der "Zentrale-Gewinnverteilung", Dörpen, für Fahrten im März, April und Juni 2010! Ein Bürger aus dem Landkreis München hat auch berits zwei Stück erhalten. Die Fahrten sollen im April bzw. Ende Juli 2010 stattfinden.
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
6. TEILNEHMERBERICHT
Gleich zwei Packungen Nahrungsergänzungsmittel hat sich ein Paar aus Thüringen für insgesamt 1.100 € aufschwatzen lassen. Am Tag nach der Veranstaltung wurde ausgeliefert. Die Opfer haben bar bezahlt. Es existieren keine Belege. Sie haben keine Chance die Sache rückabzuwickeln. Es bleibt festzuhalten: Wir warnen an dieser Stelle nicht umsonst!
LINKS
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Konten-Verwaltungszentrum, verschiedene Adressen:
- Verwaltungszentrum, Abt. Kontenbetreuung, Postfach 1133, 26189 Großenkneten
- Steiner Reisen, Abt. Kontenbetreuung, Postfach 1262, 49754 Werlte
- Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup
- Planungsservice, Postfach 1105, 49753 Werlte
- Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
- Zentrale Gewinnverteilung, Postfach 1325, 49751 Sögel
Warnung veröffentlicht am 28. Jan. 2009.
31 Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 23. Juli 2010.
Zunächst erreichen uns vor allen Dingen aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen die irreführenden Schreiben. Alleine am 17. Feb. 2009 gehen zudem mindestens sechs weitere Anrufe aus Dresden und Umgebung bei uns ein. Dort wird die Einladung in der "Steiner-Reisen-Variante" offenbar in großem Stil gestreut.
Um den 18. Feb. 2009 herum hat es offenbar die Region Heilbronn/Mosbach "erwischt". Innerhalb von ca. 15 min. berichten drei Anrufer aus dieser Region über den Eingang der Einladung.
Am 2. März 2009 erhalten wir zwei weitere Einladungen. Diesmal aus dem bayerischen Landkreis Bad Kissingen. Damit liegen uns jetzt 13 Einladungen in der "Steiner-Reisen-Variante" und 7 der "Verwaltungszentrum-Großenkneten-Variante" vor.
Am 31. März 2009 erreicht uns ein Anruf aus Karlsruhe und eine Einladung aus Baden-Baden. Mindestens Baden Württemberg scheint von einer zweiten Welle Einladungen in der Werlte-Variante heimgesucht zu werden.
Zudem geht uns eine Einladung von einem Bürger aus dem Landkreis Oberallgäu (Bayern) zu und zwar mit der uns bisher nicht bekannten Adresse der "Verwaltungsagentur Gröme".
Aus Südhessen erreicht uns eine Einladung am 3. April.
Um den 17. April 2009 herum erreichen uns Einladungen aus Rheinland-Pfalz, dem Harz und zwei aus Baden Württemberg in der "Großenkneten-Fassung" und auch eine entsprechende Mail aus dem Harz. Es scheint so, dass nach Ostern wieder in großem Stil die Einladung in der "Großenkneten-Variante" verschickt wird.
27. April 2009: Anrufe, ein Fax und Mails aus Berlin zeigen, dass die Einladung in der "Großenkneten-Version" derzeit in der Bundeshauptstadt in größerem Stim gestreut wird.
30. April 2009: Zeitgleich erhalten wir zwei weitere Einladungen in der "Großenkneten-Variante" aus den Regionen Viersen und Neuss im westlichen Nordrhein-Westfalen. Nie haben wir mehr Einladungen des gleichen Typs erhalten wie in Sachen "Konten-Verwaltungszentrum". Bundesweit dürften Hundertausende, wenn nicht Millionen davon seit Anfang 2009 verschickt worden sein.
5. Mai 2009: Ein Anruf und eine Mail mit einer weiteren Einladung im Anhang zeigen uns, dass nunmehr die Region Koblenz (RLP) abgegrast wird.
9. Mai 2009: Eine Einladung in der "Gröme-Lastrup-Variante" schickt uns ein Bürger aus Thürigen.
12. Mai 2009: Die Menschen, die uns dieser Tage anrufen, berichten fast alle von der Einladung vom "Konten-Verwaltungszentrum". Auffällig diesmal: Die Anrufe kommen aus dem Rheinland.
14. Mai 2009: Eine weitere Einladung in der "Verwaltungszentrum-Großenkneten-Variante" kommt aus dem Rheinland. Ein Schreiben in der "Verwaltungsagentur-Gröme-Variante" erreicht uns aus Baden-Württemberg.
7. April 2010: Die Schwindel-Einladung ist nicht tot zu kriegen. Nach über einem Jahr taucht sie mit neuer Adresse - diesmal Planungsservice, Postfach 1105, in 49753 Werlte erneut auf. Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Oder-Spree in Brandenburg schickt uns sein Exemplar.
29. Mai 2010: In den vergangenen Tagen haben wir drei weitere Einladungen in der Werlte-Variante erhalten und zwar aus Berlin, Leverkusen und Ingolstadt.
9. Juni 2010: Eine Dame aus Berlin schickt uns ihre beiden Einladungen. Bemerkenswert: Ein Abfahrtstermin ist der 14. Juni, der andere ist der 30. Juni 2010! Zwei weitere Einladungen - ebenfalls aus der Bundeshauptstadt erhalten wir am 10. Juni.
17. Juni 2010: Eine weitere Einladung in der Werlte-Veriante erhalten wir aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg) und zwei weitere in der Molbergen-Ausführung aus dem Rhein-Sieg-Kreis (NRW) und dem Landkreis Neuwied (RP).
30. Juni 2010: Eine Gewinnmitteilung mit der Postfach-Adresse in Molbergen schickt uns ein Bürger aus Ludwigshafen.
2. Juli 2010: Ein Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis (NRW) lässt uns seine Gewinnmitteilung in der Molbergen-Ausführung zukommen.
16. Juli 2010: Es folgt eine aus dem Landkreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz)
23. Juli 2010: Wir erfassen zwei weitere Einladungen in der Molbergen-Variante, die uns aus dem Odenwaldkreis (Hessen) und dem Rhein-Neckar-Kreis (BW) zugeschickt werden. Zudem erhalten wir die erste Einladungen mit der Postfach-Adresse in Sögel aus dem Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen.
Der lieben Ordnung halber sei angemerkt, dass in der nachfolgenden Statistik nur solche Einladungen mitgezählt werden, die uns im Original, als Scan, Fax oder Kopie vorliegen. Einfache E-Mails oder Anrufe sind n i c h t berücksichtigt!
Zurzeit (Stand: 23. Juli 2010) liegen uns vor:
- 18 Einladungen in der "Steiner-Reisen-Werlte"-Variante,
- 19 in der "Verwaltungszentrum-Großenkneten"-Variante,
- 12 in der "Verwaltungsagentur-Gröme-Lastrup"-Variante,
- 10 in der "Planungsservice-Werlte"-Fassung,
- 7 in der "Planungsservice-Molbergen"-Ausführung und
- 1 vom Typ "Zentrale Gewinnverteilung"-Sögel.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu und weisen Sie die Journalisten auch auf diesen Warnlisten-Eintrag hin. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht. Wir wissen: Fahrten, vor denen frühzeitig öffentlich gewarnt wird, fallen oft aus. Das wäre aus Sicht des Verbraucherschutzes auch bereits als Erfolg zu verbuchen.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die unseriöse Veranstaltungen erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Das "Verwaltungszentrum" in Großenkneten existiert nicht. Auch unter "Steiner" findet man im Telefonbuch von Werlte nichts, weder eine Einzelperson, noch eine Firma. Das Gleiche gilt für "Gröme" in Lastrup und den Planungsservice in Werlte. Es handelt sich in allen vier Fällen um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle zustellfähiger Anschrift werden lediglich Postfachadressen genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden allen Empfängern der Einladungen jeweils
- 1.568,00 € (Großenkneten u. Lastrup),
- 1.098 € (Steiner-Werlte) bzw.
- 1.368 € (Planungsservice, Werlte)
in bar versprochen. Angeblich handelt es sich um einen Betrag, den die Empfänger der irreführenden Einladung bei einer "Fa. HTF-Europazentrale", die es ebensowenig gibt, gewonnen haben sollen.
Bedenken Sie: Diese Einladungen sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Alleine der vorgegaukelte Wert der uns vorliegenden Einladungen beträgt schon über 68.000 €. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung - im Fall Großenkeneten - wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.568 € = 2.352.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 2,3 Mio. € - pro Bus - zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bis zu vier Personen Ihrer Wahl", kann man mitbringen zur Busfahrt ins Unbekannte. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Das "Verwaltungszentrum" in Großenkneten erfreut sich auch bereits eines zweiten Warnlisten-Eintrages bei uns (Link an Ende des Beitrages) und eines Eintrages bei der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Auch beide Postfach-Adressen in Werlte sind uns nicht unbekannt. Auch sie sind in der Warnliste der Verbarucherzentrale Hamburg aufgeführt.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Auf das erste Schreiben vom XX.12.2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich. Wollen Sie wirklich auf das Bargeld verzichten", heißt es da scheinheilig.
Der komplette in der Einladung beschriebene Sachverhalt ist ein Märchen. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Auffällig ist die Vielzahl von Einladungen, die uns aus der Bevölkerung zugespielt werden. Zu mancher Kaffeefahrt liegt uns nur eine vor. Hier sind es (Stand: 22. Juni. Mai) mit 49 Stück doch sehr viele.
+++ NACHTRAG VOM 23. FEB. 2009 +++ Pressebericht in der Rhein-Neckar-Zeitung
Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet am 21. Februar 2009, schließt sich uns an und warnt ebenfalls. Folgen Sie zum Lesen des Artikels dem letzten Link am Ende dieses Beitrages.
Auch die Mittelbadische Presse hat sich des Themas angenommen und am 3. März 2009 einen Bericht veröffentlicht.
+++ NACHTRAG VOM 30. APRIL 2009 - Bayerische Polizei verhindert Kaffeefahrt +++
In der entsprechenden Pressemitteilung der bayerischen Polizei wird zwar die Einladung nicht näher beschrieben, wohl aber die Höhe des Gewinnversprechens: 1.568 €. Deswegen spricht viel dafür, dass es sich um das "Konten-Verwaltungszentrum" handelt, weil derzeit keine andere uns bekannte Einladung diesen krummen Geldbetrag verspricht.
Im Garching hat die Polizei auf sehr ungewöhnliche Art eine Kaffeefahrt verhindert. Beamten bestiegen ganz einfach den Kaffeefahrten-Bus und informierten die Fahrgäste, die sich geschlossen zum Abbruch entschieden. Viele stiegen sofort aus. Der einsichtige Busfahrer versprach die Übrigen wieder nach Hause zu fahren.
Den Pressebericht, der auch viele allgemeine Hinweise zu Kaffeefahrten enthält, können Sie aufrufen, wenn Sie die nachfolgende Internet-Adresse kopieren und anschließend in das Adress-Fenster Ihres Internet-Browsers einfügen.
http://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/92277
+++ NACHTRAG VOM 26. OKT. 2009 +++ Pressebericht in der Heilbronner Stimme
Die Zeitung berichtet am 23, Oktober 2009. Eine Mitarbeiterin war mitgefahren uns ihr Bericht bestätigt einmal mehr unsere Warnungen.
WEITERE LINKS
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"Fischer Fritz und Räuscherkarte"
- Fischer Fritz, Postfach 9155, 26139 Oldenburg
- Fischer Fritz, Postfach 9113, 26139 Tweelbäke
Warnung veröffentlicht am 2. Juni 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 23. Juli 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Aufmerksame Bürger aus ...
- dem Landkreis Tuttlingen (BW),
- dem Landkreis Saarlouis (Saarland),
- Rheinland-Pfalz,
- Aachen,
- dem Landkreis Görlitz (Sachsen),
- dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen),
- Bonn,
- dem Landkreis Eichsfeld (Thüringen),
- Kiel und
- dem Kreis Unna (NRW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
- Aus Baden Württemberg erhalten wir eine Einladung, in deren Antwortkarte Haltepunkte in den Kreisen Freudenstadt, Calw und Tübingen aufgeführt sind.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
LINKS
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Verschiedene Angaben in Briefköpfen; Postfach-Adressen vor allem in Molbergen:
- Postfach 1111, 49693 Molbergen
- Postfach 1201, 49693 Molbergen
- Industriestraße 11, 49696 Molbergen
- Postfach 1136, 49693 Molbergen
- Postfach 2255, 49651 Cloppenburg
- Postfach 1337, 49603 Quakenbrück
- Postfach 1141, 49693 Molbergen
EINLEITUNG
Durchschnittlich etwa alle zwei Wochen leiten uns Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis aber auch darüber hinaus Einladungen aus Molbergen zu, hinter denen sich offenkundig immer die gleiche Firmengruppe verbirgt. Da es so viele Einladungen sind, ist es kaum zu leisten, diesen jeweils einen eigenen Warnlisten-Eintrag zu widmen. Deswegen werden diese in diesem Eintrag zusammengefasst.
Aktuell (Stand: 23. Juli 2010) liegen uns 62 verschiedene Einladungen mit den im Betreff genannten Adress-Merkmalen vor.
In den Briefköpfen (in Anführungsstrichen) und Antwort-Postkarten finden sich folgende Formulierungen:
1. „Senator-Club“, Karin Sommer, Reiseclub-Buchungszentrale (Apr. 2007)
2. „Bonus-Club“, Klaus Berger, Bonus-Club im Reiseclub, Geschenkevergabe (Apr. 2007)
3. „Ihr Reise-Service-Center“, Karin Sommer, Reiseclub-Buchungszentrale (Mai 2007)
4. „Dieter Fröhlich – Generaldirektor ITC Reiseclub- Deutschland“ (Mai 2007)
5. „Große 36. Jubiläums-Jokerverlosung“, Claudia Fischer, VIP-Reiseclub-Betreuung (Aug. 2007)
6. „Europäisches Promotion Team“, Karin Sommer, Reiseclub-Prämienvergabe (Aug. 2007)
7. „Moneyback Prämien Depot“, Reiseclub Deutschland, zu H. Herrn Klaus Berger (Aug. 2007)
8. „Ihr Reiseclub-Center“, Claudia Fischer, VIP-Reiseclub-Betreuung (Sept. 2007)
9. „Freizeit Reisen – Erleben & Geniessen“, Ute Baumann, Reiseclub-Prämienvergabe (Okt. 2007)
10. „Zum Jahresende sagen wir Dankeschön“, Claudia Fischer, VIP-Reiseclub-Betreuung (Nov. 2007)
11. „GVK“, Claudia Fischer, VIP-Reiseclub-Betreuung (Nov. 2007)
12. „Großes Neujahrs-Geburtstags-Bingo im Reiseclub“, VIP-Platinreiseclub, Abt. Geburtstags-Bingo (Jan. 2008)
13. „Wir haben Geburtstag
feiern Sie mit uns!“, Claudia Fischer, VIP-Reiseclub-Betreuung (März 2008)
14. „36 Jahre Vereins-, Club- und Sponsorenreisen“, VIP-Platinreisclub, Abt. Geburtstags-Geschenke (Apr. 2008)
15. “Claudia Fischer – VIP Kunden-Betreuung“, Ihr Reiseclub, Abt. Last Minute (Mai 2008)
16. „Große Aktion Sorgenfrei!“, Claudia Fischer, VIP-Reiseclub-Betreuung (Apr. 2008)
17. „Dieter Fröhlich – Generaldirektor Reiseclub- Deutschland“ (Apr. 2008)
18. „Große 37. Jubiläums-Jokerverlosung“, Reise-Service-Center, VIP-Reiseclub-Betreuung (Mai 2008)
19. „Jubiläums-Party im Reiseclub“, Reiseclub-Reisebüro, Karin Sommer (Juni 2008)
20. „Der Reiseclub“, Abt. Reisen und Vertrieb (Aug. 2008)
21. „Bonus-Club“, Treue-Aktion im Reiseclub, z. H. Klaus Berger (Aug. 2008)
22. „Claudia Fischer“, Reiseclub-Reisebüro, Karin Sommer (Aug. 2008)
23. „Großer Schwarzwälder Nachmittag im Reiseclub“, Reiseclub-Reisebüro, Karin Sommer (Sept. 2008)
24. „Der Reiseclub“ (mit Bus-Abbildung), VIP-Platinreiseclub, Abt. Geburtstags-Geschenke (Sept. 2008)
25. "Moneyback Prämien Depot", Reiseclub-Reisebüro, Karin Sommer (Sept. 2008)
26. “Claudia Fischer – VIP Kunden-Betreuung“, Ihr Reiseclub, Abt. Last Minute (Sept. 2008)
27. „Zum Jahresende sagen wir Dankeschön“, Reiseclub-Reisebüro, Abt. Weihnachtsfeier (Okt. 2008)
28. "Claudia Fischer - VIP Kunden-Betreuung", Ihr Reiseclub, Abt. Last Minute (Nov. 2008)
29. "Ihr Reiseclub-Center", Reiseclub, Buchungsabteilung (Dez. 2008)
30. "Treue-Aktion im Reiseclub", Abt. Auto-Verlosung (Jan. 2009)
31. "Große Jubiläums-Gala", Reiseclub, Buchungsabteilung (Jan. 2009)
32. "Ihr Reiseclub-Center", Reiseclub, Buchungsabteilung (Jan. 2009), Cloppenburg
33. "Moneyback Prämien Depot", Der Reiseclub, Abt. Prämien Depot (Feb. 2009)
34. "Der Reiseclub - Reisen mit perönlicher Note", VIP-Platinreisclub, Abt. Geburtstags-Geschenke
35. "InterTravel Club", Reiseclub, Buchungsabteilung (Feb. 2009)
36. "Ihr Reiseclub Gold Club, VIP-Reiseclub, Abt. GOLD-CLUB
37. "Wir haben Geburtstag ... feiern Sie mit uns", Reiseclub, Buchungsabteilung (März 2009)
38. "5 Sterne ***** Privileg", Reiseclub, Abt. 5 Sterne Privileg
39. "Seit 1971 - Der Reiseclub - Frühlings-Verlosung", Reiseclub, Buchungsabteilung (Mai 2009)
40. "Sponsoren Gemeinschaft", Reiseclub, Abt. Bonus Club (April 2009)
41. "60 Jahre Bundesrepublik Deutschland", Ihr Reiseclub, Jubiläums Aktion, z. Hd. Hans Schröder (Mai 2009)
42. "Grosse 38. Jubiläums-Jokerverlosung", Reiseclub, Buchungsabteilung (Juni 2009)
43. "Bonus-Club Konto Depot", Der Reiseclub, Bonus Club, z. Hd. Sebastian Schneider (Juni 2009)
44. "Das größte Reiseclub Gewinn-Festival aller Zeiten", Reiseclub Buchungsabteilung (Juli 2009)
45. "Claudia Fischer Geburtstags-Gala", Reiseclub, Buchungsabteilung (Aug. 2009)
46. "Der Reiseclub - Reisen mit persönlicher Note", Der Reiseclub, Abt. Geburtstags-Geschenke (Aug. 2009)
47. "Große Aktion Sorgenfrei!" - Reiseclub, Buchnungsabteilung (Sept. 2009)
48. "Ihr Reiseclub-Center", Reiseclub Buchnungsabteilung (Okt. 2009)
49. "Zum Jahresende sagen wir "DANKESCHÖN"", Reiseclub Abt. Weihnachtsgeschenke (Nov. 2009)
50. "ERS ReiseCenter" (Okt. 2009)
51. "Karl Heinz Bauer - Direktor Reiseclub Deutschland", Der Reiseclub, z.H. Claudia Fischer (Okt. 2009 und Januar 2010)
52. "Claudia Fischer - VIP Kundenbetreuung", Der Reiseclub, z.H. Claudia Fischer (Nov. und Dez. 2009, Januar 2010)
53. "Claudia Fischer - Abt. Privilegierte Kunden", Der Reiseclub, Abt. Privilegierte Kunden (Nov. 2009)
54. "GROSSE 39. JUBILÄUMS-JOKERVERLOSUNG", Der Reiseclub, Abt. Neujahrs-Gala
55. " Große Jubiläums-Gala 39 Jahre", Reiseclub Service-Center, z.H. Claudia Fischer
56. "Ihre Reiseclub-Center", Reiseclub z.H. Claudia Fischer (Februar 2010)
57. "TOP-BUSREISEN" Karin Schneider (März 2010)
58. "Der Reiseclub Frühlings-Verlosung", Reiseclub Claudia Fischer (März 2010)
59. "Claudia Fischer - Abt. Privilegierte Kunden", Der Reiseclub, Abt. Privilegierte Kunden (Juli 2010)
60. "Persönliche Einladung für: Herr ..." (Juli 2010)
61. "5 Sterne ***** Privileg" Der Reiseclub, Abt. Privilegierte Kunden (Juli 2010)
62. "Claudia Fischer Geburtstags-Gala" Reiseclub z. H. Claudia Fischer (Juli 2010)
DIE EINLADUNGEN WEISEN DIE TYPISCHEN MERKMALE AUF, DIE EINE UNSERIÖSE VERANSTALTUNG ERWARTEN LASSEN. IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Hinter den Einladungen steht einen Firmengruppe aus Molbergen. Diese besteht aus mehreren Personen- bzw. Kapitalgesellschaften. Mit welcher Fa. genau es der Empfänger der Einladung zu tun hat, kann er aber nicht erkennen, da die in den Briefen genannten Bezeichnungen keine tatsächlich existierenden Firmen sind.
An Stelle einer zustellfähigen Anschrift sind lediglich Postfachadressen genannt. Selbst über die eine Anschrift mit Straße und Hausnummer ist eine eindeutige Identifizierung der Verantwortlichen nicht möglich, da in der Industriestraße 11, Molbergen, sieben Firmen ansässig sind, von denen mindestens fünf unter anderem die Bezeichnung "Goltex" im Firmennamen führen. In mindestens zwei der oben angeführten Einladungen taucht auch das Firmen-Kürzel „ITC“ auf. Eine GmbH mit diesem Kürzel im Namen ist unter der Anschrift Industriestraße 11, Molbergen, ansässig. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich aber nicht eindeutig zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON VERLOSUNGEN, GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Einladungsempfänger, denen der Absender durchaus unbekannt ist, werden
- als „treue Reisegäste“ angesprochen,
- als "VIP-Kunden" zur "Jubiläums-Gala" aus Anlass "38-jähriges Jubiläum" geladen,
- als "Gewinner" begrüßt, wobei der Gewinn lediglich nebulös beschrieben wird. So oder ähnlich sind die Schreiben formuliert.
Zahlreiche Artikel aus Haushalt, Körperpflege, Konsumelektronik, Werkstatt usw. werden als „Treue-Geschenke“ ausgelobt. Achtung: Das ist eine Falle. Übersetzt man den Begriff „Treue“ aus dem „Kaffeefahrten-Deutsch“ ins normale Deutsch heißt das, nur wer etwas kauft oder bucht, erhält ein Geschenk, dass er durch den überteuerten Preis für die gekaufte Ware oder die gebuchte Reise natürlich mitbezahlt hat, denn die Firmengruppe aus Molbergen ist natürlich kommerziell ausgerichtet, hat nichts zu verschenken und will Gewinne machen. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Immerhin: Wer die Einladungen genauer liest, wird feststellen, dass man zu einer „Reiseprogrammvorstellung und Product-Promotion“ eingeladen wird. Damit geben die Veranstalter schon zu, dass es sich um eine Kaffeefahrt handelt.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne bis zu vier weitere Personen mitbrigen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Drei der im Betreff bezeichneten Adressen sind auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Das ZDF hat die "Fa. GOLTEX" in einem Bericht über unseriöse Kaffeefahrten auch bereits genannt.
Zudem gibt es Berichte auf der Internetseite www.antispam.de.
Am 6. Oktober 2007 hatte das Hamburger Abendblatt einen Bericht über eine Kaffeefahrt der Firmen-Gruppe aus Molbergen veröffentlicht. Hiernach wurde den Teilnehmern ein "HydroSana Fußbad" angeboten. Das solle im Internet bis zu 2699 Euro kosten, wurde den Teilnehmern eingeredet. Auf der Fahrt wurde es dann für 999 Euro tatsächlich angeboten. Das ZDF besorgte einer Dame, die ebenfalls teilgenommen hatte, das gleiche Produkt im Handel für 99 €!
Die Links zum Filmbericht des ZDF und zum Artikel im Hamburger Abendblattes finden Sie am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass die Ziele der Fahrten ziemlich unbestimmt sind. Es sind lediglich Regionen genannt. Zum Beispiel:
- „Märkische Heide“,
- „Naturpark Vogelsberg“,
- „Naturpark Knüllwald“,
- „Hersfelder Land“,
- "Naturpark Bergstrasse",
- "Naturpark Dammer Berge",
- „Erholungsgebiet Fuldatal“,
- "Naturpark Dammer Berge"
- "Naturpark Bergstraße".
Durch diese unbestimmten Angaben, verhindern bzw. erschweren die Verantwortlichen Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern.
6. WAS SONST NOCH AUFGEFALLEN IST
Uns liegen optisch zwei sehr unterschiedliche Einladungen unter den Überschriften „Der Reiseclub“ einerseits und „Großer Schwarzwälder Nachmittag im Reiseclub“ anderseits vor. Es fällt auf, dass
- Abfahrtsdatum,
- Abfahrtsuhrzeit und
- Abfahrtsort
identisch sind. Es wird offenkundig durch zwei verschiedene Einladungen zur gleichen Fahrt eingeladen.
BESONDERHEITEN DER EINLADUNG "MONEYBACK"
Die Einladung unter der Bezeichnung "Moneyback" ist im Briefkopf einem Scheck nachempfunden. Dort heißt es "Sie erhalten gegen diesen Scheck ... 15.530". Es fehlt allerdings die Wärungsbezeichnung. Es handelt sich nur um Wertpunkte. Auch hier liegt wieder eine Irreführung vor. Die Hinterleute versuchen wiederum nur die Menschen zu Ihrer Verkaufsfahrt zu locken.
+++ 8. NACHTRAG VOM 21. JAN. 2009 +++ NEUE ADRESSE IN CLOPPENBURG
Erstmals erscheint eine Einladung mit Cloppenburger Postfach. Diese wird uns aus Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Dieses oben unter Nr. 32 geführte Schreiben ist bis auf die Adresse in der Antwortpotkarte identisch mit der Nr. 29. Beinahe überflüssig zu erwähnen, dass das Postfach 2255 in Clopppenburg auch in der Warn-Liste der Verbaucherzentrale Hamburg geführt wird.
+++ NACHTRAG VOM 13. FEB. 2009 +++ Eine Einladung - vier Adressen
In Bronze gehalten ist der Druck auf der Einladung unter der Überschrift "Große Jubiläums-Gala 38 Jahre". Diese Einladungen sind praktisch identisch bis auf die Adressen in den Antwort-Postkarten. Beachtliche vier verschiedene liegen hier vor und zwar
- Postfach 1136, 49693 Molbergen,
- Postfach 1201, 49693 Molbergen,
- Postfach 1111, 49693 Molbergen und
- Postfach 1137, 49603 Quakenbrück.
+++ NACHTRAG VOM 18. FEB. 2009 +++ BESONDERHEIT DER EINLADUNG NR. 34 - EMPFÄNGER HAT GEBURTSTAG
Der ITC/Goltex-Gruppe ist das Geburtsdatum des Empfänger bekannt. In der Einladung zur Fahrt im Februar 2009 ist oben rechts ein Kalenderblatt mit dem Geburtstag des Empfänger eingeblendet.
+++ NACHTRAG VOM 2. SEPTEMBER 2009 +++ CLAUDIA FISCHER IST EIN MARKENNAME!
Wer bisher glaubte, einen Anruf oder die Einladung von der freundlichen Frau Claudia Fischer bekommen zu haben, täuscht sich. Claudia Fischer ist nämlich eine Marke, die unter der Nr. 302008063708 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Ob es auch eine Person dieses Namens bei der Fa. Goltex Reisen GmbH & Co. KG, 49696 Molbergen, gibt, die Inhaberin der Marke ist, ist unklar.
+++ NACHTRAG VOM 24. SEPTEMBER 2009 +++ ÄLTERES PAAR KAUFT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
Für rund 1.250 € hat ein älteres Paar bei der ITC-Goltex-Gruppe ein Nahrungsermänzungsmittel gekauft. Dieses wurde exklusiv für ein Unternehmen der Gruppe hergestellt. Der Verbraucher hat keine Möglichkeit einen Preisvergleich durchzuführen, weil das Produkt offenbar exklusiv für das Unternehmen hergestellt wurde.
LINKS
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"Telefongewinnspiel" - Infozentrale ENERGIE-UMFRAGE, Postfach 44 81 41, 28281 Bremen
Warnung veröffentlicht am 19. Juli 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Zwei aufmerksame Bürger aus dem Kreis Arnsberg (NRW) sind die ersten, die uns ihte Einladung schicken und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglichen.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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"Wichtige Mitteilung" - Hömmen Reisedienst, Postfach 11 10, 49618 Löningen
Warnung veröffentlicht am 27. Mai 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 20. Juli 2010.
Achtung: Uns liegt ein Teilnehmerbericht vor. Diesen finden Sie in unserem "Steckbrief". Link: Siehe unten
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz (Speyer und Landkreis Alzey-Worms),
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW),
- dem Landkreis Südwestpfalz (RP),
- dem Landkreis Fürstenfeldbruck,
- dem Landkreis München ( beide BY) und
- einer kreisfreien Stadt aus Rheinland-Pfalz
schicken uns ihre Gewinnmitteilungen und machen so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladungen gerade kursieren – erst möglich.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht leisten.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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Agentur Norbert Hölzen, Postfach 22 61, 49651 Cloppenburg
Fünf verschieden gestaltete Gewinnmitteilungen (=Kaffeefahrten-Einladungen) unter den Überschriften:
- „Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung“
- Ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben,
- „Eilsendung- Erinnerung“,
- „EUROSTAR“,
- „Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ und
- "TV-BINGO BARGELDREGEN"
Warnung veröffentlicht am 11. Juni 2010. Fünf Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 7. Juli 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Die Gewinnmitteilung „Letzte schriftliche Bestätigung der Barauszahlung“ erhalten wir von einem aufmerksamen Bürger aus dem Landkreis Mainz-Bingen
Die Einladung ohne Titel, mit grüner Tabelle rechts im Schreiben, schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Städteregion Aachen,
- dem Landkreis Heinsberg (beide NRW),
- dem Landkreis Oberallgäu,
- dem Landkreis Unterallgäu,
- dem Landkreis Starnberg,
- dem Landkreis Oberallgäu (alle Bayern).
- dem Kreis Wesel in zwei Fällen,
- den kreisfeien Städten Hamm und
- Hagen,
- dem Kreis Warendorf,
- dem Ennepe-Ruhr-Kreis - alle NRW und
- dem Kreis Dahme-Spreewald (Brandenburg).
Das Schreiben „Eilsendung- Erinnerung“ senden uns Bürger aus
- dem Landkreis Rhön-Grabfeld in Nordbayern,
- dem Landkreis Lippe (NRW),
- der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg in zwei Fällen,
- dem Landkreisen Euskirchen,
- dem Hochsauerlandkreis,
- dem Rhein-Erft-Kreis,
- dem Rhein-Sieg-Kreis,
- Bonn - alle NRW,
- dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen,
- dem Landkreis Aschaffenburg (beide Bayern) und
- dem Main-Kinzig-Kreis (Hessen).
Trauriger Höhepunkt: Vor 20 Jahren Verstorbener hat gewonnen!
Eine Frau aus Südhessen schreibt uns Folgendes:
"... ich habe mich doch sehr über die Gewinnmitteilung der Agentur Norbert Hölzen aus Cloppenburg gewundert. Gerichtet ist diese an meinen 1990 verstorbenen Vater. Wie im Text beschrieben ist, wurde die Antwortkarte unter Aufsicht gezogen. Gern würde ich diese Karte einmal sehen, denn sie belegt ja wohl, dass es ein "Leben nach dem Tod" gibt. Im Internet habe ich mich dann über die Agentur informiert und auch Ihre Warnmeldung gelesen."
Dem ist nicht hinzuzufügen!
Die Gewinnmitteilung „EUROSTAR“ lässt uns ein Bürger aus Jena in Thüringen zukommen.
Einladungen mit der Überschrift "Jackpot-Bargeldregen Gewinnspiel“ schicken uns Bürger aus
- Weimar, Thüringen,
- der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam,
- Berlin in vier Fällen,
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg),
- dem Rems-Murr-Kreis (BW),
- Gelsenkirchen und
- Mönchengladbach (beide NRW).
Einladungen mit der Überschrift "TV-BINGO BARGELDREGEN“ schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Viersen (NRW) in zwei Fällen,
- dem Landkreis Ravensburg (BW).
Alle Einsender ermöglichen so erst diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladungen gerade kursieren.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Deswegen bitten wir auch, wenn möglich, von Anrufen abzusehen.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
LINKS
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"Jubiläums-Sonderfahrt", verschiedene Adresse in der Antwortkarte
- K.-Travel, Postfach 1606, 49786 Holthausen
- Buchungszentrale, Abt. Platzreservierung, Postfach 1606, 49786 Lingen
Warnung veröffentlicht am 21. August 2009.
Siebe Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 7. Juli 2010.
Wir erhalten Gewinnmitteilungen/Einladungen in der Holthausen-Variante von aufmerksamen Bürgern aus
- dem Landkreis Eschwege (Hessen),
- dem Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen),
- dem Landkreis Hameln-Pyrmont (NRW),
- dem Wetteraukreis (Hessen) am 28. Oktober 2009,
- dem fränkischen Main-Spessart-Kreis (Bayern) und
- dem sächsischen Landkreis Bautzen im Mai 2010.
Eine erste Einladung aus Lingen erhalten wir im Juni 2010 aus dem Landkreis Kulmbach in Bayern. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Postfach-Nr. und die Postleitzahl gleich, die Ortsangaben aber unterschiedlich sind. Es folgt eine Einladung aus dem Landkreis Müritz (Mecklenburg-Vorpommern).
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "K.-Travel" ist im Telefonbuch von Holthausen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird den Empfängern mitgeteilt, sie seien jeweils für 3.000 € in Bar "nominiert". Das Wort bedeutet so viel wie vorgeschlagen, benannt, vorgesehen. Endgültig ist damit aber eben nichts. Man muss allerdings auch wissen, dass das Wort "nominiert" in etwa einem Drittel aller Kaffeefahrten-Einladungen vorkommt. Bei der Veranstaltung vor Ort berufen sich die "Sprecher" auf die Unbestimmtheit und bestreiten so den Anspruch auf die genannte Summe Bargeldes.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 4,5 und 15 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Es ist nicht unüblich, dass die gleiche Einladung von verschiedenen Kaffeefahrten-Unternehmen verwendet wird. So ist es auch hier. Bereits im April haben wir eine solche Einladung aus den Landkreisen Nürnberger Land und Neu-Ulm, beide in Bayern, erhalten. Schriftart, Text und Aufmachung sind gleich. Unterschiede gibt es nur bei der Bezeichnung im Briefkopf und bei der Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss.
6. BESONDERHEITEN
Der Einladung vorausgegangen ist offenbar ein Preisrätsel. Wir wissen, dass manches Preisrätsel nur veranstaltet wird, um Adressen für die Kaffeefahrten-Branche zu gewinnen. So liegt der Fall offenbar auch hier. Die Teilnehmer dürfen sich also auf viele Einladungen zu Kaffeefahrten freuen. Dass es die versprochenen Gewinne gibt, darf man hingegen getrost vergessen.
Nicht ganz alltäglich ist die Masche, dass sich lediglich die Angaben zur Region, dem angeblichen Ziel also, unterscheiden. Jeder Empfänger erhält einen Brief, in dem eine Region oder eine Stadt in seiner Nähe genannt wird.
Im Juni 2010 berichtet ein betroffener Bürger, dass er drei Mal angeschrieben wurde, weil er auf die jeweils vorangegangenen Schreiben nicht reagiert hatte. Die Schwindler erweisen sich also auch noch als ziemlich hartnäckig.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Musikanten Stadl - volksmusik.tv" - Planungsservice, Postfach 11 07, 49693 Molbergen
Warnung veröffentlicht am 2. Juli 2010.
"Steckbrief (siehe Link unten) aktualisiert am 20. Juli 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Eine aufmerksame Bürgerin aus dem Kreis Unna (NRW) ist die erste, der uns seine Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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"Goldene Zeiten für Sie ...", verschiedene Postfach-Adressen
- Planungsbüro, Postfach 11 05, 49378 Lohne,
- Verwaltungsbüro, Postfach 11 17, 49414 Wagenfeld oder
- Eventverwaltung, Postfach 11 20, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht am 30. Juni 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) ist der erste, der uns seine Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht leisten. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten so alles verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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"Eilsendung - Erinnerung" - Reiseservice Hömmen, Postfach 11 10, 49618 Löningen
Warnung veröffentlicht am 27. Mai 2010.
Sieben Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. Juni 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Aufmerksame Bürger aus
- Dresden zwei Mal,
- vier verschiedenen Gemeinden des Landkreises Landshut (BY),
- dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm (BY),
- dem Landkreis Kelheim (BY),
- dem Landkreis Passau (BY),
- dem Landkreis Aichach-Friedberg (BY),
- dem Landkreis Bautzen (Sachsen),
- dem Landkreis Sächsiche Schweiz - Osterzgebirge (Sachsen),
- Nürnberg,
- Chemnitz,
- Augsburg,
- Regensburg,
- dem Landkreis Zwickau,
- dem Landkreis Altötting,
- dem Landkreis Coburg in Oberfranken und
- dem Kreis Tuttlingen (BW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Derzeit (11. Juni 2010) sind vor allen Dingen Bayern und Sachsen betroffen. Am 8. Juni erreicht uns eine erste Einladung aus der entgegensgestzten Richtung, nämlich aus
- dem Landkreis Leer in Ostfriesland.
Insgesamt 20 Einladungen liegen uns derzeit (11. Juni 2010, 16:00 Uhr) vor.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht leisten.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt.
Weitere Merkmale sind:
- Man kann noch andere Personen mit zur "Gewinnübergabe" mitbringen und
- die verlogenen Schreiben kommen in über 90% der Fälle aus der Region Bremen/Cloppenburg/Oldenburg, die man leider als Kaffeefahrten-Hochburg bezeichnen muss.
Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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"TV-Bingo Bargeldregen", verschiedenen Adressen in der Antwortkarte:
- LDU Touristik Peter Stieler, Postfach 2117, 49651 Cloppenburg
- Agentur Martin Weber, Postfach 1989, 49649 Cloppenburg
- Reiseservice Hömmen, Postfach 11 10, 49618 Löningen
- Agentur Norbert Hölzen, Postfach 22 61, 49651 Cloppenburg
Warnung veröffentlicht am 19. März 2010.
Sechs Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 21. Juni 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- Berlin und Umgebung in drei Fällen und
- dem hessischen Main-Kinzig-Kreis
schicken uns Ihre Einladungen in der "Peter-Stieler-Variante" und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Gewinnmitteilungen in der "Martin-Weber-Ausführung" erhalten wir erstmals Ende April 2010 von Verbrauchern aus
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW) und
- dem Rhein-Sieg-Kreis (NRW).
Gewinnmitteilungen in der "Reiseservice Hömmen"-Ausführung schicken uns Bürger aus
- dem Landkreis Nordsachsen und
- dem Landkreis Freising.
Gewinnmitteilungen in der "Agentur-Norbert-Hölzen"Variante schicken uns unabhängig voreinander zwei Bürger aus der gleichen Gemeinde im Landkresi Viersen (NRW).
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Peter Stieler“ und "Norbert Hölzen" finden sich in Cloppenburg nicht. Es handelt sich um Scheinfirmen. Gleiches gilt auch für Martin Weber und den Reiseservice Hömmen in Löningen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter vier verschiedenen Postfachadressen. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe “bei unserer Sonderziehung im Sommer 2009“ 5.000 € gewonnen!
In einer Tabelle im Mittelteil des Schreibens aber heißt es auf einmal nur noch “Gewinnoption“. Da liegt der Haken, denn die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
Option ist eigentlich ein Recht, dass der Inhaber wahlweise ausüben kann oder auch nicht. Die Kaffeefahrten-Branche übersetzt es aber etwa mit dem Wort MÖGLICHKEIT. Das ist nichts anders als ein Hintertürchen, durch das sich die Verantwortlichen stehlen, sollte jemand seinen „Gewinn“ einfordern.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Weiterhin soll es Sponsorengeschenke geben – als Dankeschön und Werbeprämie. Wie oben bereits beschrieben erhalten das höchstens diejenigen, die dem Bombardement an Lügenmärchen nicht widerstehen können und Kaufverträge über mehrere Hundert Euro unterschreiben und somit die billigen Werbegeschenke mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen alle Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!
Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Platzreservierung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
„Peter Stieler“ und die Postfach-Adresse 2117 in Cloppenburg sind noch ganz frisch, dennoch ist „er“ mit einer ganz anders gestalteten Einladung bereits in unserer Warnliste verzeichnet, so dass dieser Eintrag bereits der zweite innerhalb weniger Tage ist.
Die Adresse von "Martin Weber" ist neu, aber das ändert nichts am täuschenden Inhalt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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BIO-Köstlichkeiten frisch geerntet! - Fa. Feenstein (GmbH), VIP-Buchung, Postfach 2161, 49651 Stapelfeld
Warnung veröffentlicht am 4. Mai 2010.
Dreu Mal ergänzt, zuletzt am 21. Juni 2010
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Ludwigsburg (4. Mai) Dresden,
- Rheinland-Pfalz (10. Mai) und
- unserem Lahn-Dill-Kreis ( ab 2. Juni)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich. Derzeit (Stand: 21. Juni 2010) liegen uns sieben Stück vor.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Wer Internet nach der „Fa. Feenstein“ sucht wird ausschließlich in Verbraucherschutz-Portalen oder auf ähnlich nützlichen Internetseiten fündig. Es handelt sich also um eine Scheinfirma. Bemerkenswert und deist zugleich ist, dass sich die "Fa." in der Einladung, die uns aus Rheinland-Pfalz zugespielt wird auch noch in rechtswideriger Weise zu Unrecht den Rechtsformenzusatz "GmbH" verleiht. In der Einladung aus Baden-Württemberg fehlt der Zusatz noch.
Im eigentlich Text stellt man sich als „Fa. BIO-Produkte“ aus Deutschland vor. Rechtsform, Adresse, Geschäftsführer: Fehlanzeige. Die unbekannten Hintermänner verstecken sich hinter einer Postfachadresse und geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Während in den meisten Gewinnmitteilungen mehrere Hundert oder gar Tausende von Euro versprochen werden, ist das hier etwas anders. Angeblich hat man eine Chance „BIO-Beauftragter“ zu werden und so in einem Jahr kostenlose Bio-Lebensmittel im Wert von 2.500 € zu erhalten.
Versprochen werden aber darüber hinaus Geschenke.
Hinter der Einladung verbirgt sich natürlich eine der berühmt-berüchtigten Kaffeefahrten. Wir wissen aus unzähligen Teilnehmerberichten, dass es dort die versprochenen Geldgewinne ebenso wenig gibt, wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!
Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit bitte ich um Platzreservierung für ___ Person(en)", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nebulös heißt es nur: „
bei uns in der Firmenniederlassung“. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. BESONDERHEITEN
Aus Berlin liegt uns eine Einladung vor, die von der Aufmachung her der von der „Fa. Feenstein“ gleicht. Identisch sind
- das Landschaftsbild im Briefkopf,
- das große Logo „BIO Ernte“ oben rechts,
- die Gutscheine für ein Bio-Frühstück, ein Bio-Genusspaket, ein Bio-Schlemmerpaket.
Sogar die mit Computer-Schrift erzeugte Unterschrift „Sabine Mathisseen“ ist gleich, obwohl zwei verschiedenen Firmen in der Antwortkarte genannt sind. Im Fall von Berlin war es eine natürlich ebenfalls nicht existierende „Fa. SCB“.
Im Fall der Berliner Einladung ist allerdings ein anderer Text verfasst. Zudem waren die Leute dort zu einer im Brief genannten Adresse in Berlin eingeladen worden. Es gab also keine Busfahrt. Die genannte Adresse lässt allerdings aufhorchen. Es handelt sich um den Sitz einer tatsächlich existierenden Firma, die in Kaffeefahrten-Expertenkreisen als Kaffeefahrtenveranstalter bekannt ist.
Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken. Viele Verbraucher, die sich für hart gesotten hielten sind dann doch hereingefallen. Deswegen können wir nach alledem nur raten: Finger weg, nicht teilnehmen und stattdessen die Presse informieren. Nur ganz Unerschrockene können teilnehmen und sollten dann versuchen mit Hilfe von Polizei und Ordnungsämtern die Verkaufsveranstaltung auffliegen zu lassen.
LINKS
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"Die Unternehmen der Deutschen Binnenschifffahrt!" - verschiedene Adressen in den Antwortkarten:
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Buchungsservice, Postfach 10 16 65, 04016 Leipzig
Warnung veröffentlicht am 12. Mai 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8. Juni 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz,
- dem Oberbergischen Kreis (NRW),
- Ingolstadt (Holdorf-Variante) und
- dem Saale-Holzland-Kreis (Thürigen) in der Leipzig-Ausführung
schicken uns ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und angezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einiges Wissen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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"Glaser & Glaser", Buchungsservice, Postfach 10 03 62, 03003 Cottbus
Warnung veröffentlicht am 8. Juni 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem thüringischen Saale-Holzland-Kreis ist der erste, der uns seine Einladung schickt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angegeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
LINKS
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"Besuch in einem großen Einkaufscenter in Ihrer Region!!!!",
verschiedene Postfach-Adressen:
- Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
- Planungsservice, Postfach 1105, 49753 Werlte
Warnung veröffentlicht am 4. Januar 2010.
Drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8. Juni 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Augsburg (Bayern),
- dem Rems-Murr-Kreis (BW) - beide in der Molbergen-Fassung -
- dem Landkreis Zwickau (Sachsen) in der Werlte-Variante,
- dem Landkreis Viersen (NRW) im Mai 2010 und
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW) im Juni 2010, beide in der Molbergen-Ausführung
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihrer/Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Während der übrige Text in allen Einladungen gleich ist, unterscheiden sich die Gewinnversprechen. Gleich ist noch, das jeder Empfänger den 2. Preis gewonnen hat. Der Unterschied liegt in der Höhe des angeblichen Gewinns. In der zuerst aufgetauchten Variante wird dem Empfänger zu 5.000 € gratuliert. In einer späteren Fassung schoss der Gewinn auf 21.500 € hoch, um sich im jüngsten Einladungs-Typ wieder auf 10.000 € zu reduzieren.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld, in dem der jeweilige Gewinn genannt ist, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
"Denn der Bargeldgewinner, Frau _____ erhält , garantiert 5000 € in Bar ausgezahlt.
Achtung: "Frau _____" wird in diesem Fall als Anrede zu verstehen sein, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-oder gar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Im Jahre 2009 sind uns aus der Bevölkerung sechs ganz verschieden gestaltete Einladungen zugegangen, die aber die Postfach-Adresse 1107 in Molbergen gemeinsam hatten. Alle haben wir in dieser Warn-Liste an anderer Stelle verewigt. Von machen Einladungs-Typen haben wir gleich mehrere erhalten. Insgesamt waren es 23 Stück.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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- "Reiseservice Hömmen", Postfach 11 10, 49618 Löningen
- "Agentur Martin Weber", Postfach 19 89, 49649 Cloppenburg
Warnung veröffentlicht am 21. Mai 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 11. Juni 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz (Hömmen-Variante),
- dem Rhein-Sieg-Kreis, NRW, (Martin-Weber-Version),
- Essen/Ruhr (NRW),
- Wuppertal und
- dem Landkreis Borken (NRW), jeweils in der Hömmen-Variante,
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
LINKS
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"Gewinnbenachrichtigung" - Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
Warnung veröffentlicht am 19. Mai 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 9. Juni 2010.
Nehmen Sie an der Fahrt nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.
Aufmerksame Bürger aus
- zwei Kommunen aus dem Landkreis Heilbronn (BW),
- drei verschiedenen Kommunen des Landkreises Mettmann (NRW),
- der Stadt Heilbronn (BW),
- dem Rhein-Hunsrück-Kreis (RP),
- dem Landkreis Bad Kreuznach und
- dem Westerwaldkreis - beide in Rheinland-Pfalz gelegen -
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Wie kommen wir dazu, eine solche Warnung auszusprechen?
Unsere Warnliste ging im August 2007 online. Im Zeitraum Januar 2008 bis März 2010 wurden uns aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich und der Schweiz über 1.000 Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) zugespielt. Diese werten wir aus und erfassen Sie. Von den Einladungen war praktisch keine einzige seriös. Zudem haben uns zahlreiche Geschädigte ihre Erfahrungen mitgeteilt. Sie alle wurden getäuscht, belogen und abgezockt. Ab und an haben wir zudem Kontakte zur Polizei, zu Anwälten, Verbraucherschützern und der Wettbewerbszentrale. Insofern verfügen wir über einige Erfahrungen.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises beschränken wir uns darauf, über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun.
WIR EMPFEHLEN: Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf unseren Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden) sowie den dazugehörigen ausführlichen Steckbrief. Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Sie können uns Ihre Einladung schicken, damit wir Ihre Stadt/Ihren Landkreis als Verbreitungsgebiet der Einladung in unseren Warnhinweis aufnehmen.
FÜR EILIGE LESER
In dem Schwindel-Brief wird
- ein Gewinn- bzw. Geschenke-Versprechen abgegeben, das
- mit einer Busfahrt verknüpft ist und
- bei dem in der Antwortkarte eine Postfachadresse angeben ist.
Das sind die typischen Merkmale einer höchst unseriösen Kaffeefahrt. Die Versprechungen werden dabei nie eingehalten. Vielmehr werden den Teilnehmern verlogen und trickreich heillos überteuerte Produkte angedreht. Oft handelt es sich um gesundheitsbezogene Ware, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die wie hochwirksame Medikamente angepriesen werden oder Magnetfeldmatten.
FÜR LESER, DIE MEHR WISSEN WOLLEN
- Gibt es die „Firma“ überhaupt?
- Ist die Postfachadresse schon bekannt?
- Welche Formulierungstricks wurden in der Einladung angewandt?
- Gibt es schon einen Teilnehmerbericht?
Diese und weitere Fragen zur konkreten Einladung beantwortet unser „Steckbrief“. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende des Beitrages.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU KAFFEEFAHRTEN
- Ich bin unerschrocken und möchte deswegen einmal mitfahren. Auf was muss ich achten?
- Ich habe mich angemeldet. Wenn ich nicht mitfahre, wollen die Geld von mir. Was kann ich tun?
- Was wird heutzutage eigentlich auf Kaffeefahrten eigentlich so verkauft?
- Kann ich den Gewinn einklagen?
- Was verbirgt sich hinter dem Apotheken-Trick?
- Was kann man gegen die Verantwortlichen unternehmen?
- Was sind die gesundheitsbezogenen Produkte tatsächlich wert?
- Ich bin hereingefallen. Was kann ich noch tun?
- Was kann mir bei angeblich „gewonnenen“ Reisen blühen?
- Wie sind die rechtlichen Hintergründe?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser allgemeines Merkblatt zu Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen. Link: Siehe unten
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FFO - Service Büro, Postfach 560208, 60407 Frankfurt
- Einladungen verschiedener Aufmachung kursieren immer wieder -
Warnung veröffentlicht: Sep. 2008
Mehrfach überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 31. Mai 2010.
Einladung unter dem genannten Postfach und mit der Bezeichung FFO kuriseren immer wieder. Sie werden in diesem Warnlisten-Eintrag zusamengefasst.
Folgende Einladungen liegen hier vor (Bezeichnungen im Briefkopf - Erscheinungsdatum):
1. Valtentins-Treff 2009 - Einladung exklusiv für Sie! - Feb. 2009
2. Frühling ist wieder da! - Feb. 2009
3. FFO Vertrauen von Anfang an VIP VIP-FFO heißt VIP-Geschenke für Sie! - März 2009
4. "Mein Herz schlägt für meine Wähler" - August 2009
5. "FFO & Fichtenhof" - August 2009
6. "Frohe Weihnachten" - November 2009
7. "Exklusiver Diamantring - Ist er in Ihrer Schmucktruhe? - November 2009
8. "Entschuldigung" - Februar 2010
9. "Hochzeits-Vesper" - Silberhochzeit - April 2010
10. "Einladung für Sie, Frau XXX; zur Übergabe Ihrer persönlichen Geschenke!" - Mai 2010
11. "Jetzt weltmeisterlich absahnen" - Mai 2010
12. "Blühendes Landleben" - Juni 2010
DIE EINLADUNGEN WEISEN REGELMÄßIG EINIGE TYPISCHE MERKMALE AUF, DIE EINE UNSERIÖSE VERANSTALTUNGEN ERWARTEN LASSEN. IM EINZELNEN:
1. UNKLARE ANGABEN ZUR WAHREN IDENTITÄT
Gemeinsam ist den Einladungen, dass in Ihnen nur die Bezeichnung "FFO" und Frankfurt genannt wird. Im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt ist eine Fa. Schöne FFO Welt Reisen GmbH eingetragen. Ob zwischen beiden eine Beziehung besteht, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ist aber wahrscheinlich, da in beiden gleichermaßen mit Klaus-J. Schmitt der gleiche Verantwortliche - auch als Clubpräsident bezeichnet - genannt wird.
Fragwürdig ist, dass an Stelle einer zustellfähigen Anschrift oft nur eine Postfachadresse genannt ist. Zudem fehlen in der Einladung die Angaben zur Rechtsform der Fa., zur Handelsregisternummer und zur Geschaftsführung. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich von daher nicht eindeutig zu erkennen. Zudem wird, wenn es sich um eine GmbH handelt, gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In jeder Einladung werden dem Empfänger diverse Gewinne und Geschenke versprochen.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
Immerhin: In der Einladung wird der Adressat deutlich darauf hingewiesen, was er zu erwarten hat, nämlich eine "Reise- und Produktshow".
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Möglichkeit andere Personen mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen. Auch wir haben in der Vergangenheit bereits öfter vor FFO gewarnt. Die entsprechenden Eintragungen wurden aber gelöscht und an dieser Stelle zusammengefasst.
5. PRESSE UND MEDIEN WARNEN
Es gibt Presseberichte und vor allen Dingen ist SAT1 FFO bereits zweimal mit versteckter Kamera auf den Leib gerückt und hat das, was wir befürchtet haben und was durch einen unten wiedergegebenen Teilnehermbericht bereits belegt wurde, nochmals bestätigt.
+++ TEILNEHMERBERICHT VOM 7. JULI 2008 +++
Eine 52-jährige Dame sprach am 25. Juni 2008 bei uns vor und berichtete von der Kaffeefahrt mit FFO ins nördliche Rheinland-Pfalz, an der sie teilgenommen hatte.
Sie betonte wiederholt, dass Sie es nicht verstehen könne, dass Leute bei solchen Veranstaltungen immer wieder mitfahren und auch immer wieder etwas kaufen würden. Sie selbst sei schon zweimal mitgefahren und würde es kein drittes Mal mehr machen.
Der Bus kam 7 Minuten früher als angekündigt. Der Busfahrer wusste nicht genau, wo er lang fahren musste, um die angegeben Haltestellen zu erreichen und ließ sich deswegen von einigen Businsassen den Weg zeigen.
Der Bus war nur halbvoll und es saßen nur Senioren mit im Bus. Die Dame war mit ihren 52 Jahren mit Abstand die jüngste Teilnehmerin. Die Busfahrt endete in einer Gaststätte im nördlichen Rheinland-Pfalz. Dort bekam zunächst jeder ein Frühstück, was aus zwei belegten Brötchenhälften und einem Kaffee bestand.
Nach dem Frühstück stellte ein Veranstalter, welcher die komplette Veranstaltung leitete, einige Produkte vor. Die Teilnehmer wurden meistens geduzt. Ältere Damen wurden auf ihr jugendliches Aussehen angesprochen und des öfteren „Schätzchen“ genannt.
Im Saal saßen ca. 50 Teilnehmer. Es waren zwei Busse zu dieser Veranstaltung gekommen.
Unter den vorgestellten Produkten war auch ein Nahrungsergänzungsmittel. Dieses hatten sie seit diesem Jahr wohl neu im Sortiment. Das Nahrungsergänzungsmittel was sie noch im Vorjahr angeboten hatten, musste man jedes Jahr erneut einnehmen, damit es seine Wirkung entfalten konnte. Es kostete damals 998 Euro. Das, was sie dieses Jahr anbieten, müsse man nur alle 5 Jahre einnehmen und es kostet 1.700 Euro. Aber da man es ja nur alle 5 Jahre kaufen müsse, würde man jede Menge einsparen.
Nach der Vorstellung der Produkte bekam jeder, der Interesse an einem Nahrungsergänzungsmittel hatte, einen Reservierungsgutschein. Das heißt, man nimmt diesen Gutschein mit nach Hause und kann sich dann ein viertel Jahr lang überlegen, ob man dieses Produkt kaufen will oder nicht und dann gegebenenfalls diesen Gutschein einlösen oder auch nicht.
Dann folgte das Mittagessen. Das Frühstück und das Mittagessen waren umsonst. Es mussten nur die kalten Getränke selbst gezahlt werden. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, sich auf eigene Kosten einen Nachtisch und nachmittags Kaffee und Kuchen zu bestellen.
Nach dem Mittagessen kam der Veranstalter noch einmal auf die Nahrungsergänzungsmittel zu sprechen. Er ging mit dem Preis etwas runter und sagte, dass auf Grund des niedrigen Preises die Teilnehmer jetzt schon etwas davon kaufen sollten und nicht erst im nächsten viertel Jahr. Eine Rücksprache seitens der Teilnehmer mit ihrem Arzt lehnte er ab.
Da aber fast niemand dieses Angebot in Anspruch nahm, wurde der Veranstalter aggressiv. Er begann die Teilnehmer zu beleidigen und brachte „blöde Sprüche“.
Einem Mann unterstellte er beispielsweise, dass er sehr gierig wäre. Er habe nämlich einer anderen Person das Essen weggegessen. Dieser Mann teilte der 52-jährigen Teilnehmerin später mit, dass seiner Ehefrau das Essen nicht geschmeckt habe und damit nichts weggeschmissen werden müsste, habe er es dann noch aufgegessen.
Trotzdem hat der Veranstalter den Rest der Veranstaltung immer wieder behauptet, dass ein gieriger Mann im Raum sitzen würde. Dieses Ehepaar hatte sich vor dem Essen, vor allen anderen, negativ zu dieser Kaffeefahrt geäußert.
Auch andere Teilnehmer, die etwas Negatives zu dieser Veranstaltung sagten oder sich über irgendetwas beschwerten, wurden von dem Veranstalter immer wieder beleidigt.
Er sagte beispielsweise auch zu einigen die nichts kauften, dass man ja nicht auf die Kosten anderer leben könne. Damit spielte er darauf an, dass sie durch diese Fahrt auch ihre Kosten zu tragen hätten und diejenigen die etwas kaufen würden, würden ihnen natürlich dabei helfen, ihre Unkosten zu decken. Und die anderen, die nichts kaufen, die würden sich somit von den „Käufern“ mitfinanzieren lassen.
Eine der Teilnehmerinnen sagte dann zum Veranstalter, dass sie schon öfters mit diesem „Unternehmen“ mitgefahren sei und dass sie insgesamt schon 5.000 Euro bei ihnen ausgegeben habe und aus diesem Grund dieses Mal nichts mehr kaufen könne. Daraufhin erwiderte der Veranstalter, dass wenn man in eine Gaststätte gehen würde, man auch nicht einfach sagen könne, ich esse heute nichts bei Ihnen, aber da ich in der Vergangenheit schon soviel Geld bei ihnen gelassen habe, werde ich heute nichts bestellen. Der Gastwirt muss ja schließlich auch von irgendetwas leben. Auch diese Dame wurde für den Rest der Veranstaltung immer wieder negativ angegangen. Und das, obwohl die Dame in der Vergangenheit dort immer etwas gekauft hat.
Teilnehmer die interessiert waren und auch etwas gekauft haben, wurden freundlich behandelt. Mit ihnen machte der Veranstalter seine Späßchen. Zum Beispiel sagte er zu einer ca. 80-jährigen Dame: „Na Schätzchen, du hast sicher einen zwanzigjährigen Freund, so gut wie du aussiehst!“. Oder er fragte eine Dame, ob der Mann neben ihr auch ihr Ehemann sei. Sie verneinte dies und sagte, dass es aber ihr Partner sei. Daraufhin meinte der Veranstalter: „Ah, dann habt ihr ja noch Sex!“. Wie sich später rausstellte, war diese Bemerkung der Frau sehr unangenehm.
Eine Teilnehmerin fragte nach, was denn mit dem auf der Einladung versprochenen Hochdruckreiniger sei. Sie wurde immer darauf verwiesen, dass es den erst am Ende der Veranstaltung geben würde und wurde ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr freundlich behandelt. Außerdem teilte man ihr schließlich mit, dass der Hochdruckreiniger nur an Kunden ausgehändigt würde. Es handelte sich auch nicht um das versprochene Markenprodukt, sondern um ein günstiges Produkt.
Auf dieser Veranstaltung wurden Staubsauger, Betten, Kochgeräte, Nahrungsergänzungsmittel und Kleinartikel angeboten. Der günstigste Kleinartikel war eine Tube Zahnpasta zum Preis von 5 Euro.
Am Ende der Veranstaltung bekam noch jeder ein Lebensmittelpaket von geringem Wert und die Teilnehmer wurden wieder nach Hause gefahren. Während der Rückfahrt hatte der Busfahrer noch erwähnt, dass der ursprüngliche Ausflug nach X.... aus Zeitgründen nicht stattfinden konnte.
In dem Bus, der nach Wetzlar fuhr kam es noch zu einigen Problemen. Eine Dame ging nach vorne zum Fahrer und bat ihn, dass er sie an einer für sie günstigen Haltestelle aussteigen lassen möge. Der Fahrer wurde ungeduldig und drängte sie, sich sofort wieder hinzusetzen, es sei zu gefährlich. Kurz zuvor hatte er noch etliche Minuten lang bei einer kurvenreichen Autobahnabfahrt und einem Verkehrskreisel mit seinem Kind per Handy telefoniert. Das erschien ihm nicht zu gefährlich zu sein. Die Frau wurde weiter von dem Fahrer und anderen Mitfahrern beschimpft und beleidigt. Ein älterer Herr drohte mit dem Stock. Der Fahrer befahl ihr darauf hin, an einer weit entfernten Haltestelle auszusteigen. Kurz danach ließ er andere Fahrgäste an einer Wunschhaltestelle aussteigen, strich dafür aber eine Haltestelle, die noch am Morgen angefahren worden war. Das war für einen anderen Mitfahrer sehr ungünstig, denn dort wollte ihn seine Frau abholen. Es war eine sehr negative Stimmung und ein großes Durcheinander.
Nach diesem Zwischenfall verließ auch unser Informant den Bus. Er traf nach etwa 12 Stunden, um 19:20 Uhr, wieder zu Hause ein.
+++ NACHTRAG vom 12. Jan. 2009 +++ FFO verteilt wertlose Gutscheine
FFO hat zusammen mit einer Einladung zur Kaffeefahrt einen Gutschein über 50 € versandt. Dieser sollte angeblich bei einer ganzen Reihe namhafter Unternehmen einzulösen sein z.B. bei Karstadt, C&A, Obi, Kaufhof, Quelle. Eine kritische Verbraucherin ist der Sache nachgegangen. Wie nicht anders zu erwarten war, hatten die genannten Unternehmen davon keine Kenntnis. Der Gutschein ist wertlos. Darüber berichtete die Gießener Allgemeine am 7. Jan. 2009. Einen Link zum online verfügbaren Beitrag finden Sie ganz am Ende dieses Beitrages.
+++ NACHTRAG VOM 4. Feb. 2009 - SAT1 "AKTE 09" berichtet +++
Gestern war in SAT 1 ein Bericht über eine Kaffeefahrt zu sehen, zu der unter "FFO", Frankfurt eingeladen worden war. Die Masche war dreist. Der Werbsprecher gestand ein, man habe in der Vergangenheit Fehler gemacht und gelogen, um dann mit einer weiteren Lüge, dem so genannten Apothekentrick (Details dazu in unserem Merkblatt, siehe Link unten) nämlich, die Senioren zum Kauf eines Aloe-Vera-Drinks für 748 € (!) zu verleiten .
Ganz nebenbei: Das versprochene Mittagessen mussten die Teilnehmer selbst zahlen. Nachdem sich das Kamerateam zu erkennen gegeben hatte, trat der Werbesprecher die Flucht an.
Zitate aus dem Filmbericht:
"Wahrheit wird nicht geduldet", als ein Verbraucherschutzanwalt in der Veranstaltung Kritik übte und Lügen aufdeckte und entsprechend unfreundlich angegangen worden war.
"Wir waren schon vor sieben Jahren nicht erwünscht", mit Bezug auf einen ähnlichen Filmbericht über "FFO" aus dem Jahre 2002.
+++ NACHTRAG VOM 8. APRIL 2009 - SAT1-Akte 09 berichtet erneut +++
Gestern nahm sich SAT1 erneut FFO vor. Mit verstecktener Kamera verfolgte der Sender eine Veranstaltung von FFO. Angeboten wurde das Nahrungsergänzungsmittel DYNA VITAL, das in der Apotheke für 1.598 € zu bekommen sei. FFO arbeitet also ebenfalls mit dem "Apotheken-Trick" mit der Pharma-Zentralnummer. Tatsächlich wurde das Präparat mit diesem Preis so bei den Apotheken angemeldet. Allerdings überprüft niemand Wirksamkeit geschweige denn die Preiswürdigkeit. Dieser falsche Eindruck wird von den Verkäufern aber gerne erweckt. Man nutzt also den guten Ruf der Apotheker schamlos aus, um Renter abzuzocken. So war es auch hier, denn ein Insider berichtete SAT1, dass das Mittel für nur 25 € (!!!) vom Hersteller an das Kaffeefahrten-Unternehmen verkauft wird, wobei die Kaffeefahrten-Firma sogar die Rezeptur vorgegeben habe. Zudem sprach der Informant davon, dass das Mittel wie ein besserer Vitaminsaft sei.
Der Verkäufer gaukelte den Leuten dann noch angebliche Rabatte vor: "Würden Sie sich über 500 € von der Firma freuen? Würden Sie sich über 700 € freuen?" Schlussendlich verkaufte er das Mittel, das natürlich keine pharmakologisch wirksamen Bestandtteile enthält und das auch nicht darf, da es sonst nicht frei verkauft werden dürfte, für 898 €, also für den rd. 36-fachen Einkaufspreis!
Der Verkäufer, der dann vom Kamerateam im Freien gestellt wurde, gab die Preisspanne sogar zu: "Sie haben Recht", im Übrigen hatte er für das Kamerateam nur Verachtung übrig.
Zudem war der Einladung immer noch der wertlose 50-€-Gutschein beigefügt, der angeblich bei vielen bekannten Handelsketten eingelöst werden kann. Ein Jurist von OBI stand SAT1 Rede und Antwort und kündigte juristische Schritte gegen die Verantwortlichen an. Er wollte mit Hilfe des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftkriminalität vorgehen.
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Eilsendung - Erinnerung - verschiedenen Adressen in den Antwortkarten:
- Urlaubs-Reisen Eva Grimmen, Postfach 1112, 26216 Bösel
- Agentur Peter Stieler, Postfach 2117, 49651 Cloppenburg
- Agentur Martin Weber, Postfach 1989, 49649 Cloppenburg
Warnung veröffentlicht am 26. Februar 2010.
Drei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 29. Mai 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- unserem Nachbarkreis Limburg-Weilburg (Hessen)
- dem Landkreis Saarlouis (Saarland),
- dem Main-Kinzig-Kreis (Hessen) und
- dem Rhein-Neckar-Kreis (BW)
schicken uns Ihre Einladungen in der Eva-Grimmen-Variante und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Es folgt eine Einladung in der Peter-Stieler-Variante, die wir erhalten aus ...
- Rheinland-Pfalz.
Es folgen Einladungen in der Martin-Weber-Variante, die wir erhalten aus ...
- dem Landkreis München und
- dem Landkreis Freising.
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WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Das Unternehmen "Urlaubs-Reisen Eva Grimmen" ist der Gemeinde Bösel nicht bekannt. Gleiches gilt für "Peter Stieler" in Cloppenburg. Es handelt sich um Scheinfirmen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Kreuzworträtsel "Schönes Europa" den dritten Preis gewonnen: 5.000 €!
Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei kaum erkennbare aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".
Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
"Herzlichen Glückwunsch, Frau XYZ, Sie haben tatsächlich gewonnen. Die Auszahlung in Höhe von 5000 Euro erfolgt am ... , heißt es im Mittelteil des Schreibens. Wer hier nicht aufpasst, liest das als weitere Bekräftigung des Gewinnversprechens. Tatsächlich aber handelt es sich um zwei Sätze. Im ersten heißt es dass die genannte Person eine Gewinnerin ist. Im zweiten wird bereichtet, dass 5000 Euro ausgezahlt werden. Beides hat aber nichts miteinander zu tun.
Ganz unabhängig von der Gestaltung oder den Formulierungstricks gilt ohne Ausnahme: Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen. Man muss sich vor Augen führen, dass die Unbekannten Verantwortlichen natürlich kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken können sie nicht leben.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € ausschütten müsste. Pro Bus wohlgemerkt! Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"An der Gewinnfeier am ... nehme ich mit ___ Personen teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Eva Grimmen" hat in laufenden Jahr 2010 bereits die zweite irreführende Einladung verschickt und erfreut sich in unserer Warnliste bereits des zweiten Eintrages. Obwohl noch neu, taucht innerhalb von einer Woche auch bereits die zweite Schummel-Einladung von "Peter Stieler" auf.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.
- "Frau XYZ hat den Gewinn nicht abgeholt
- Keinerlei Resonanz auf die 1. Gewinnmitteilung!
- Telefonisch konnten wir Sie nicht erreichen!
usw. heißt es im Kopf des Schreibens. Auch das stellt wiederum nur einen psychologisch geschickten aber ebenso verlogenen Formulierungstrick dar, der nur die Empfänger in die Busse treiben soll.
Die gleiche Einladung wie hier wurde auch bereits in Verbindung mit anderen als unseriös bekannten Postfach-Adressen aus dem Raum Bremen-Cloppenburg-Oldenburg, dort befindet sich das Zentrum der Kaffeefahrten-Industrie, verwendet. Es kommt oft vor, dass die gleichen Einladungen mit verschiedenen Adressen in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss, auftauchen. Offenbar beauftragen unterschiedliche Veranstalter bzw. Planer die gleichen Druckereien mit der Herstellung und dem Versand der irreführenden Post. Die Druckereien machen sich offenbar nicht die Mühe neue Einladungen zu verfassen. Sie greifen vielmehr auf vorhandene Muster zurück – so auch hier.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Kloster Marien-Quell", 52537 Gangelt
Warnung erstmals veröffentlicht im Dezember 2007.
Text mehrfach überarbeitet und ergänzt, zuletzt am 21. Mai 2010.
In dieser Liste warnen wir eigentlich nur vor unseriösen Werbefahrten. Im Hinblick auf den Schwindel um das angebliche Kloster Marien-Quell aber machen wir eine Ausnahme und warnen ausdrücklich vor den irreführenden und täuschenden Versendern von Gesundheitsprodukten.
Das „Kloster Marienquell“ gibt es nicht
Verbraucher, die glauben, tatsächlich bei einem Kloster zu bestellen, irren sich. Das Kloster Marienquell gibt es nicht. Dass die Verantwortlichen, es soll sich um eine oder mehrere belgische Firmen handeln, hier einen falschen Eindruck erwecken, zeigt bereits, wie unseriös man handelt.
In der Schwindel-Werbung wird aus angeblichen Dankesschreiben an die „Klosterbrüder“ zitiert, die es natürlich auch nicht gibt. Wir finden: Unverschämt.
Die Verantwortlichen betreiben den Versandhandel mit gesundheitsbezogenen Produkten
Mönchs-Herz-Trunk, Wacholderkapseln und andere Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein sollen, kann man in Gangelt, einem Ort nördlich von Aachen unweit der belgischen und auch der niederländischen Grenze, bestellen. Aber bei wem, bleibt dem Verbraucher unklar.
Bei den Behörden ist das Kloster Marien-Quell nicht bekannt
Beim Gewerbeamt der Gemeinde Gangelt ist kein Unternehmen dieses Namens gemeldet. Dort befindet sich nur ein Call-Center, das für belgische Firmen arbeitet. Wohl aber berichtet man uns von vielen Anfragen und Beschwerden. Auch das Fernsehen sei schon vor Ort gewesen, um zu ermitteln.
Die Geschäftsbedingungen stehen auf der Innenseite des Briefumschlages
Kein seriöses Unternehmen käme auf die Idee Geschäftsbedingungen in kleiner hellgrauer Schrift auf weißem Grund auf die Innenseite eines Briefumschlages zu drucken. Die unbekannten Verantwortlichen tun das.
Gewinnversprechen über 7.850 € wird im Kleingedruckten wieder einkassiert
Dass man versprochene Gewinne nicht mit dem Preis von Warenbestellungen verrechnen kann, steht im Kleingedruckten und auch Folgendes:
“Erst durch eine Einladung zur Gewinnübergabe ist die Sicherheit gewährleistet, einen Preis ab € 50,- zu erhalten unabhängig von allen im werblichen Umfeld gemachten Aussagen und dem durch die Gestaltung eventuell erweckten Eindruck.“
Dreist: Was in Großbuchstaben versprochen wird, wird kaum leserlich wieder einkassiert.
Das „Kloster Marien-Quell“ betreibt offenbar auch Adressenhandel
Auch das ergibt sich aus dem kaum auffindbar und kaum leserlich gestalteten Kleingedruckten:
“Datenschutzhinweis: Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ihren Namen speichert und verwendet Kloster Marien-Quell auch über die Dauer des Gewinnspiels hinaus, um sie künftig über Gewinne und interessante Angebote, auch von Partnerunternehmen, zu informieren.“
Wer hier widersprechen will, muss einen Widerruf senden an:
Kloster Marien-Quell im Hause Salvebis Ltd.
Wir haben recherchiert. In Großbritannien ist eine Firma Salvebis Ltd. im Firmenregister eingetragen. Zwischenzeitig war sie sgar zur Löschung vorgeschlagen. Zudem verstößt sie gegen britische Bestimmungen. Das ist inzwischen (Stand: 21. Mai 2010) offenbar ausgeräumt. Lt. Eintrag im Register handelt es sich um eine kleine Firma, die sich Erleichterungen hinsichtlich der in Großbritannien bestehenden Publizitätspflichten hat einräumen lassen.
Achtung: Wer etwas bestellt, schließt fast automatisch ein Abo ab!
Das „Kloster Marien-Quell“ arbeitet gerne mit Sternchen. Kaum lesbar steht in einer aktuellen Werbeschrift (Stand: Dezember 2009) geschrieben, dass, wer den „Mönchs-Herz-Trunk“ bestellt, gleichzeitig Folgelieferungen ordert. Man schließt automatisch quasi ein Abo ab. Gleiches gilt auch für die anderen dort genannten Produkte. Der entsprechende Hinweis ist aber kaum lesbar, zumal für ältere Leute, die auf Grund des Produktsortiments wohl der bevorzugte Kundenkreis sind. Wir halten das für eine Frechheit. Dazu zitieren wir aus dem Kleingedruckten:
„Bei einer unverbindlichen Warenbestellung bestimmter Artikel erhalten Sie eine Folgelieferung zu besonders günstigen Konditionen.“
Viele Verbraucher haben sich schon bei uns gemeldet und von unbestellten Warenlieferungen berichtet. Vermutlich haben Sie übersehen, dass sie so etwas wie ein Abonnement abgeschlossen haben. Möglicherweise kann der Kunde den Vertrag aber wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten. Im Detail kann hier aber wieder nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale helfen.
Gewinnversprechen wird mit Warenbestellung verknüpft
Wer am Gewinnspiel teilnehmen will und seine entsprechenden Unterlagen mit dem beigefügten Rückumschlag zurücksenden will wird geradezu zu Bestellungen gedrängt:
Wichtig! Bestellung unbedingt abschicken, damit Sie auch in Zukunft alle Ihre
Chancen wahrnehmen können.
Da auf dem Umschlag das Feld "Bestellung aufgeben" bereits vorangekreuzt ist, muss, wer nur am Gewinnspiel teilnimmt, einen eigenen Briefumschlag verwenden.
Ob überhaupt Geldgewinne augeschüttet werden und wenn ja, in welcher Höhe bleibt unklar, denn keine Behörde kontrolliert, ob die Gewinnversprechen im Allgemeinen eingehalten werden. Aufgrund des bis hier geschilderten unseriösen Umfeldes gehen wir davon aus, dass diese Versprechen nur gemacht werden, um zu Warenbestellungen zu animieren.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Wer mit dem „Kloster Marien-Quell“ Ärger hat – und das haben viele Verbraucher – hat ein zivilrechtliches Problem. Das Gesetz, das hier gilt, ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Unsere Behörde hat weder zivilrechtliche Kompetenzen noch irgendwelche Zuständigkeiten.
Wir gehen davon aus, dass die unbekannten Verantwortlichen vieles tun, was rechtlich angreifbar ist. Wirklich weiterhelfen können dem betroffenen Verbraucher allerdings nur die nächstgelegene Verbraucherzentrale oder ein Anwalt/eine Anwältin. Die Rechtsverfolgung dürfte sich aber als schwierig erweisen, weil die Veranstwortlichen nicht ohne weiteres greifbar sind.
Auch Andere warnen
Im kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 15. Dezember 2006 heißt es:
"Warnung vor unlauteren Werbemaßnahmen eines angeblichen Klosters Marienquell“
Auch im Bereich unserer Diözese wurden neuerdings Werbematerialien eines angeblichen Klosters Marienquell per Post zugestellt, die zum Kauf von Löwenzahnprodukten auffordern und dabei die abenteuerliche Behauptung aufstellen, zur Zeit sei auf dem Kloster-Konto ein Betrag von € 6.400,– übrig, mit dem das »Kloster« dem potentiellen Kunden eine Freude machen wolle. Das Auszahlungsersuchen soll zusammen mit einer Warenbestellung zurückgesandt werden. In anderen Teilen der Bundesrepublik warb das »Kloster« mit Beiträgen zur Alterssicherung, aber auch hier ging es eigentlich nur um einen Vertragsabschluss zum Verkauf von 30 Ampullen eines »Augenwunders«. Hinter dem angeblichen Kloster steht eine höchst unseriöse Firma, vor der die Verbraucherzentralen Hamburg und Sachsen-Anhalt warnen.
Ein Kloster dieses Namens, das in Masseik/Belgien liegen soll, existiert nicht, die Methoden, mit denen das »Kloster Marienquell« für seine Waren wirbt, sind nicht diejenigen klösterlicher Betriebe, sondern erfüllen mutmaßlich den Straftatbestand des Betruges. Soweit mit dem »Kloster« ein Vertrag abgeschlossen wurde, sollten keinesfalls Zahlungen auf diesen geleistet werden. Die Androhung rechtlicher Schritte seitens des »Klosters« ist eine leere Drohung. Es handelt sich um einen durch arglistige Täuschung und mit betrügerischen Mitteln zustande gekommenen Vertrag, der jederzeit angefochten werden kann. Drohschreiben des »Klosters« sollten den örtlichen Polizeidienststellen mit der Bitte übergeben werden, die erforderliche Strafverfolgung einzuleiten."
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat "Kloster Marien-Quell" auch auf ihre Warn-Liste genommen und spricht zudem vom Vertrieb "dubioser Gesundheitsprodukte".
Auch in den Westfälischen Nachrichten vom 16. Aug. 2007 ist ein Bericht erschienen. Der Artikel ist unten verlinkt.
Nachtrag vom 21. Mai 2010
Eine Verbraucherin hat sich bei uns gemeldet. Auch sie hat Folgelieferungen erhalten, obwohl sie diese wissentlich nicht bestellt hat. Aus Ihren Unterlagen ergibt sich, dass der Rechnungsbetrag nach Belgien überwiesen werden soll. Die Dame will den Kaufvertrag nunmehr wegen arglistiger Täuschung anfechten.
In den Unterlagen ist zudem erneut die Fa. Salvebis Ltd. erwähnt (siehe auch oben).
LINKS
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"Dr. Schuster und Söhne", verschiedene Postfach-Adressen
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Buchungszentrale IGT GmbH, Postfach 207, CH-8253 Diessenhofen
- Buchungsservice, Postfach 28 01 20, 20514 Hamburg
- Buchungsservice, Postfach 39 01 42, 14091 Berlin
Warnung veröffentlicht am 4. Februar 2010.
Acht Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 2. Juni 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- Duisburg (NRW) - Steinfeld-Variante,
- dem Rheinisch-Bergichen-Kreis (NRW) - Holdorf-Variante,
- Nürnberg (Bayern) - Neuenkirchen-Variante,
- dem Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) - Steinfeld-Variante,
- dem mittelhessichen Vogelsbergkreis Neuenkirchen-Variante,
- dem Oberbergischen Kreis (NRW) - Holdorf-Variante,
- Leverkusen (NRW) - Holdorf-Variante,
- dem Landkreis München am 30. März 2010 - Steinfeld-Variante,
- dem Landkreis Celle (Niedersachsen) - Hamburg-Variante,
- Dessau - Berlin-Variante,
- dem Landkreis Emsland (Niedersachsen) in der Holdorf-Variante,
- Heilbronn in der Neuenkirchen-Ausführung am 10. Mai 2010,
- dem Landkreis Karlsruhe (Holdorf-Variante),
- Heilbronn (Neuenkirchen-Variante) am 17. Mai 2010 und
- dem Saale-Holzland-Kreis (Thürigen) in der Berlin-Fassung
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Aus dem Kanton Bern in der Schweiz erhalten wir eine Einladung, in der eine IGT GmbH als Empfängerin der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss, genannt ist. Das Schreiben ist genauso wie in Deutschland abgefasst. Man hat nur die Währungsbezeichnung von € in SFR geändert.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die oben genannte "Firma" ist frei erfunden. Man versteckt sich hinter einer Postfachadresse. In diesem Fall sogar gleich hinter mehreren. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den vorliegenden Fällen wird den Empfängern eingeredet, ihnen stünden 937,52 € aus einen anderen Gewinnversprechen zu. Es wird der Eindruck erweckt, dass Sie sich die Absender der Schwindel-Post für den Empfänger des Briefes eingesetzt und so ein früheres irreführendes Gewinnversprechen realisiert hätten.
Aus mehrjähriger Erfahrung wissen wir:
Verspricht jemand einen lukrativen Geldgewinn oder einen attraktiven Sachpreis im Rahmen einer Busfahrt zu überreichen, so lügt er.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 5.000 Einladungen versandt. Die Zahlen ergeben sich aus einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2002 bzw. aus gut recherchierten Medienberichten.
Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wird immer der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit der angeblichen jedem zustehenden Summe in Höhe von 935,52 €, stellt man fest, dass die Firma, die es ja nicht gibt, zwischen 1,41 und 4,69 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern wie hier sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich melde ___ Person/en verbindlich an!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT – PRESSEBERICHTE – TEILNEHMERBERICHTE
Die Postfach-Adresse 1120 in Steinfeld ist uns schon bekannt. Im Jahr 2009 sind uns bereits neun ganz andere Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu höchst unseriösen Kaffeefahrten) mit dieser Adresse zugegangen. Alle sind in dieser Warnliste bereits verzeichnet. Selbst im noch jungen Jahr 2010 ist dies bereits die dritte Einladung.
6. BESONDERHEITEN
Die Gestaltung der Einladung ist bemerkenswert. Fast wie ein Schreiben vom Anwalt ist es abgefasst, obwohl bei allen als Branchen-Bezeichnung Finanzdienstleistungen angeführt ist. Man verspricht dem Empfänger die Auszahlung eines Gewinns, den man erfolgreich aus einer früheren Gewinnmitteilungen für den Empfänger der Einladung erstritten hat. Derart gestaltete Einladungen sind recht neu. Sie zeigen, dass sich die Kaffeefahrten-Branche immer neue Formulierungs-Tricks einfallen lässt, um auf jeden Fall seriös zu wirken.
Seit Herbst 2009 kursieren bundesweit sehr ähnlich Einladungen mit Gewinnversprechen in Höhe von 946,72 €. Diese Einladungen haben für erheblichen Pressewirbel verursacht. Wenn Sie sich auch dafür interessieren, folgen sie dem entsprechenden Link am Ende dieses Beitrages.
Besonders bemerkenswert:
das gleiche Schreiben kursiert bundesweit und in der Schweiz mit sage und schreiben sechs verschiedenen Adressen in den Antwortkarten, mit denen man sich zur Fahrt anmelden soll. In diesem Punkt ist der Fall einmalig.
Kurzum: Nichts von den Versprechungen stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken. Viele - auch solche, die sich eigentlich für hartgesotten halten - sind schlussendlich doch hereingefallen. Deswegen raten wir von Teilnahmen an Kaffeefahrten grundsätzlich ab.
LINKS
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5000 Euro in bar - Eilsendung-Erinnerung - EURO plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr
Warnung veröffentlicht am 24. März 2010.
Vier Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 4. Mai 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- Freiburg im Breisgau,
- dem Landkreis München,
- dem Landkreis Rastatt in zwei Fällen (BW),
- dem Landkreis Rosenheim (BY) am 13. April 2010,
- dem Landkreis Tuttlingen (BW) am 13. April 2010,
- Chemnitz in Sachsen (am 4. Mai 2010) und
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Ihren Sitz hat Sie in der Franz-Grashof-Straße 4-8, in Bremen. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.
Von daher könnte ein Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn, gestützt auf den § 661a des BGB, einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren. Ob Sie zahlungskräftig ist, steht auch nicht fest. Laut Handelsregister verfügt sie über ein Stammkapital in Höhe von 2.500 €. Das ist damit gerade einmal halb so hoch wie das Gewinnversprechen aus nur einer einzigen Einladung!
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einem großen Rätsel-Gewinnspiel für verschiedene Katalog-Firmen den 3. Preis gewonnen: 5.000 € in bar!
Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei kleine aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".
Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und 5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!
Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Zwar wird in der Einladung des Freiburger Bürgers die Stadt Basel in der Schweiz als Ziel genannt und zudem der Besuch einer Schokoladenfabrik angekündigt, das muss aber nichts heißen, denn fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Im Juli 2009 erhielten wir kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr narrt die die Firma die Verbraucher bereits mit der dritten Einladung. Selbstverständlich sind alle drei in unserer Liste verzeichnet.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Neueröffnung!! Gartencenter 2010",
- Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen bzw.
- Planungsservice, Postfach 1105, 49753 Werlte
Warnung veröffentlicht am 4. Februar 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 4. Mai 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem mittelfränkischen Landkreis Roth,
- Ingolstadt und
- Chemnitz (Werlte-Variante - am 4. Mai 2010)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der Plaungsservice ist weder im Telefonbuch von Werlte noch von dem in Molbergen zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In verschrobenem Deutsch wird bei den Empfängern des Schwindel-Briefs der Eindruck erweckt, man habe einen Rasenmäher bzw. 498 € gewonnen.
Dazu muss man wissen, dass die Kaffeefahrten-Branche eine ganz eigene Sprache verwendet, derer man sich auch im vorliegenden Fall bedient. Da heißt es: "Hauptgewinn (garantiert) Alle Paare/Ehepaare 1 Rasenmäher./. Wertp. 498,-- Euro"
Betont man für alle Paare, so bedeutet das, dass sich alle Paare ein Gerät teilen müssen. Noch nicht entschlüsselt haben wir, was die Verwendung des kaufmännischen Minus-Zeichens ( ./. ) hier bedeuten soll. Das kann letzten Endes auch dahin gestellt bleiben, weil die Kaffeefahrten-Branche lukrative Geld- oder Sachpreise ohnehin nie gewährt. Geschenke gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Weiterhin ist von einer Nominierung für 3000 € die Rede. Ein Pferdefuß, denn „nominiert" ist ebenfalls eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet das so viel wie vorgesehen. Auf gut Deutsch: Man hat gar nichts gewonnen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 498 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 747.000 und 2,49 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Reservieren Sie mir bitte ___ Personen für ...", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Im Adressfeld des Briefes ist die Posfachadresse 1107, 49693 Molbergen genannt. 2009 haben wir insgesamt sechs ganz verschiedene Gewinnmitteilungen (= Einladungen zu Kaffeefahrten) erhalten, die ebenfalls diese Adresse aufwiesen. Sie ist also bestens bekannt und in unserer Liste bereits entsprechend verewigt.
Weiterhin steht im Adressfeld der Antwortkarte die Postfachadresse 1105 in Werlte. Diese ist uns nicht bekannt.
Wir gehen davon aus, dass den Verantwortlichen bei der Gestaltung der Gewinnmitteilung ein Fehler unterlaufen ist.
Zudem ist die Adresse in Molbergen auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Rosarote Zeiten für Sie, ..." verschiedenen Adressen in den Antwortkarten:
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
Warnung veröffentlicht am 21. April 2010.
Ergänzt am 30. April 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der Veranstaltungsservice in Holdorf ist nicht im Telefonbuch zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei der Sonderverlosung „Herbst 2009“ den Hauptpreis gewonnen: 1.398 €!
Wer allerdings hinsieht, erkennt den Pferdefuß
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen nämlich eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
Nirgendwo in dem Brief wird verbindlich erklärt, dass der Empfänger auch die 1.398 € erhält. Vielmehr steht dort auch, dass das Geld auf den Gewinner wartet, nicht ausgeschlossen, dass das ein Anderer ist oder sogar Mehrere.
Der Eindruck des Geldgewinns wird aber dadurch massiv verstärkt, dass der Einladung eine vorbereitete Quittung beigefügt ist, auf der der Gewinner den Empfang des Geldes bestätigen soll.
Ganz unabhängig davon, wie die Gewinnversprechen formuliert und verklausuliert sind: Geld gibt es ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere erhalten höchstens Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und das angebliche Geschenk – eigentlich immer billige Containerware aus ostasiatischer Produktion – dabei mehr als mitbezahlen. Die Bezeichnung "Geschenk" ist in diesem Zusammenhang also auch irreführend.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.398 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 2,09 und 6,99 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!
Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich freue mich auf die Übergabe und melde für diese Fahrt ___ Person/en verbindlich an.", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse in Holdorf ist eine alte Bekannte. So liegen uns aus 2009 und 2010 bereits fünf gänzlich anders gestaltete Gewinnmitteilungen mit der gleichen Postfach-Adresse in Holdorf vor. Vor der Adresse warnt im Übrigen auch die Verbraucherzentrale in Hamburg im Internet.
6. BESONDERHEITEN
Bereits im vergangenen Jahr kursierten Schwindel-Gewinnmitteilungen, die den absolut gleichen Text enthielten. Nur optisch waren Sie etwas anders aufgemacht.
Auf dem Briefkuvert prangt "Qualitätsurteil: GUT - Note 1,7". Hier kokettieren die Täuscher mit einem Qualitätsurteil der Stiftung Warentest, ohne allerdings deren Namen zu nennen. Das Qualitätsurteil ist natürlich frei erfunden.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Wichtige Benachrichtigung", Zentrale Gewinnverteilung, Postfach 9155, 26139 Oldenburg
Warnung veröffentlicht am 4. Februar 2010.
Sechs Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 19. April 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Nürnberg,
- Rheinland-Pfalz,
- unserem Lahn-Dill-Kreis beginnend am 29. März 2010 22 Stück ,
- dem Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein), am 15. April 2010 und
- dem Hochtaunuskreis (Hessen), am 19. April 2010
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Derzeit liegen uns insgesamt 27 Stück vor. Sie haben - Achtung Ironie - einen "Wert" von 40.500 €, denn natürlich sind alle Einladungen gleich. In allen wird das gleiche Gewinnversprechen in Höhe von 1.500 € abgegeben.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Zentrale Gewinnverteilung" ist im Telefonbuch von Oldenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Bargeldgewinnspiel 1.500 € gewonnen, den 1. Preis.
Aber Achtung: Wie so oft, so verwenden auch in diesem Fall die Verantwortlichen eine eigene Sprache, in Insiderkreisen auch Kaffeefahrten-Deutsch genannt. Diese Sprach muss behherschen, wer die Einladung richtig verstehen will.
Im vorliegenden Fall ist von einer Gewinnoption die Rede. Eine Option ist eigentlich ein Recht, das jemanden eingeräumt wird und dass er nach Wahl ausüben kann. Die Kaffeefahrten-Branche hingegen übersetzt es tewa mit Chance oder Möglichkeit und gerade nicht mit Gewissheit. So redet man sich in der Veranstaltung raus, wenn jemand den vermeintlichen Gewinn einfordert.
"Denn der Bargeldgewinner, Herr XXX, erhält garantiert 1.500,- Euro in Bar ausgezahlt.
Ein gewaltiger Pferdefuß, denn "Herr XXX ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Herr XXX der Gewinner ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 2,25 und 7,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich und meine Begleitung ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Neujahrstouristik", Preiseplaner Luxxa GmbH, Postfach 2253, 49651 Emstekerfeld
Warnung veröffentlicht am 11. Januar 2010.
Zwei Mal aktualisiert/überarbeitet, zuletzt am 7. April 2010.
Fünf aufmerksame Bürger aus unserem Lahn-Dill-Kreis sind die ersten, die uns ihre Einladung übermittelt und so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglicht.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Reiseplaner Luxxa GmbH" geben sie eine Firma an, die im Handelsregister des für Emsterkerfeld zuständigen Amtsgerichtes in Oldenburg aber nicht eingetragen ist. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Etwas untypisch in diesem Fall: Großes Geld wird nicht versprochen, sondern vielmehr Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Unterhaltungselektronik usw.
Aber auch hier gilt: Teilweise sind die Versprechen mit * gekennzeichnet und das bedeutet, dass sie in versteckten Fußnoten oft relativiert oder gleich ganz einkassiert werden beispielsweise durch den Hinweis "Änderungen vorbehalten".
Ein weiteres Hintertürchen: Auf der Rückseite der Einladung wird allen Gästen etwas versprochen, wer aber die Vorderseite dazu kritsch liest, entdeckt unmittelbar nach dem ausgeführten Geschenkeversprechen den Satz: Tragen Sie sich in unsere Liste der VIP-Kunden ein. Kunde ist in der speziellen Kaffeefahrten-Sprache aber nur, wer etwas heillos überteuertes kauft.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Geschenkeversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde das gleiche versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Geschenken, müssten die unbekannten Veranstalter containerweise Ware vorhalten und verschenken. Es ist klar, dass die Schwindel-Firmen, die sich nicht zu erkennen geben, nichts zu verschenken haben. Sie wollen Gewinne machen und vom Verschenken kann man nicht leben.
Tatsächlich dienen solche und ähnlich Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit bitte ich um Reservierung für die Neujahrsfeier für insgesamt ___ Person(en)", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. BESONDERHEIT
Wer sich nicht gleich zur Fahrt anmeldet, wird von den Täuschern erneut angeschrieben. Die Kaffeefahrten-Branche kann hartnäckig sein. Im zweiten Schreiben wird ein Gewinn in Höhe von 179,00 € versprochen. Gewinn in Höhe bedeutet in der sehr eigenen Sprache der Kaffeefahrten-Branche, dass es vielleicht ein Geschenk gibt, dem ein solcher Wert angedichtet wird oder einen Gutschein, der nur für heillos überteuerte Ware eingesetzt werden kann und der sich somit tatsächlich als wertlos entpuppt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
6. TEILNEHMERBERICHT
Ein Ehepaar hat sich bei uns gemeldet. Es ist hereingefallen und hat für 1.798 € Unterbetten mit Magneten, die heilende Kräfte besitzen sollen gekauft. Der Versuch nach der Veranstaltung vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat sich als schwierig erwiesen. Das Paar bemüht derzeit einen Rechtsanwalt.
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Info-Zentrale, Postfach 44 81 41, 28281 Bremen
Warnung veröffentlicht am 7. April 2010.
Von einem Bürger aus dem brandenburgischen Oder-Spree-Kreis haben wir das seltsame Schriftstück erhalten.
Mit dem Wort "Bescheid" wird hier der Eindruck erweckt, dem Empfänger sollten an einem genannten Termin eine "Renten-Bonus-Zahlung" in Höhe von 3.748 bzw. 4.663 € übergeben werden. Die Abwicklung erfolge im "Bürger-Info-Center in Ihrem Landkreis". Um dorthin zu kommen "werden kostenlose Verkehrsmittel in Form von Bussen eingesetzt".
Was auffällt:
Das Schreiben weist die typischen Merkmale auf, die eine höchst unseriöse Kaffeefahrt erwarten lassen, nämlich:
- Die Verwendung einer Postfachadresse,
- ein Geld- oder Gewinnversprechen und
- die Ankündigung einer Busfahrt.
Zudem ist unklar, wer sich hinter der frei gewählten Bezeichnung "Info-Zentrale" verbirgt.
Da wir es immer wieder erleben, dass auch Verbraucher, die eigentlich wissen, wie unseriös so etwas ist, mitfahren und abgezockt werden, raten wir dringen davon ab an derartigen Fahrten teilzunehmen.
In der Postkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden soll, wird man aufgefordert zudem sein Geburtsdatum und auch die Telefonnummer anzugeben. Wir gehen deswegen davon aus, dass, wer sich anmeldet, mit seiner Adresse im Adresshandel landet und unerwünschte und auch unseriöse Werbeanrufe (fast alle sind illegal) und Schwindel-Post in großer Zahl erhält.
Wer etwas unternehmen will, kann seine Lokalpresse informieren. Diese könnte eine Warnung veröffentlichen und so andere Verbraucher, insbesondere Senioren, vor Schaden bewahren.
Wer nach der Info-Zentrale in Bremen im Internet recherchiert wird fündig. Einige andere Kreise warnen ebenfalls vor dem Schwindel.
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Jeden Tag ein neuer Bargeldgewinner - EURO plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr
Warnung veröffentlicht am 6. April 2010.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Herford (NRW) ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Ihren Sitz hat Sie in der Franz-Grashof-Straße 4-8, in Bremen. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.
Von daher könnte ein Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn, gestützt auf den § 661a des BGB, einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren. Ob Sie zahlungskräftig ist, steht auch nicht fest. Laut Handelsregister verfügt sie über ein Stammkapital in Höhe von 2.500 €. Das ist damit gerade einmal halb so hoch wie das Gewinnversprechen aus nur einer einzigen Einladung!
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 5.000 € gewonnen. Das Scheiben ist so abgefasst, dass ihm möglicherweise eine andere Gewinnmitteilung, auf die der Empfänger vollkommen zu recht nicht reagiert hat, vorausgegangen ist.
Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei kleine aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".
Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen 1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und 5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!
Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze für mich am XX.04. 2010", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Zwar wird in der Einladung des Bürgers aus NRW das Steihuder Meer als Ziel genannt, das muss aber nichts heißen, denn fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Im Juli 2009 erhielten wir kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit von den ausgewiesenen Zielen entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr narrt die die Firma die Verbraucher bereits mit der vierten Einladung. Selbstverständlich sind alle vier in unserer Liste verzeichnet.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.
"Herr ____ hat seinen Gewinn nicht abgeholt" und
"Sie haben unverständlicherweise auf unser erstes schreiben nicht reagiert"
heißt es dort.
Bloß: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale" - EURO plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr
Warnung veröffentlicht am 26. Februar 2010.
Ergänzt/überarbeitet am 6. April 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Ingolstadt und
- Weimar in Thüringen
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.
Von daher könnte eine Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn, gestützt auf den § 661a des BGB, einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Bargeldgewinnspiel den 1. Preis im gewonnen: 10.000 € in bar!
Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 10.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei schwer erkennbare aber sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".
Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche aber ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 10.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 15 und 50 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, in diesem Fall sogar Milliarden-Beträge, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!
Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In einschlägigen Internet-Foren wird bereits vor der Fa. EURO plus24 UG gewarnt. Zudem steht die Firma auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg. Auch bei uns liegen zwischen zwei unterschiedliche Einladungen vor, die die Postfach-Adresse der Fa. EURO plus24 UG als gemeinsames Merkmal haben.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.
- "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert",
- "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und
- "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion",
heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2009 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?" Ignorieren Sie diese Formulierungskünste denn: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Die gleiche Einladung wie hier wurde auch bereits in Verbindung mit anderen als unseriös bekannten Postfach-Adressen aus dem Raum Bremen-Cloppenburg-Oldenburg, dort befindet sich das Zentrum der Kaffeefahrten-Industrie, verwendet. Das kommt sehr oft vor. Offenbar beauftragen unterschiedliche Veranstalter bzw. Planer die gleichen Druckereien mit der Herstellung und dem Versand der irreführenden Post. Die Druckereien machen sich offenbar nicht die Mühe neue Einladungen zu verfassen. Sie greifen vielmehr auf vorhandene Muster zurück – so auch hier.
LINKS
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"Reiseplaner Luxxa - Gewinnabteilung", Reiseplaner Luxxa, Postfach 2253, 49651 Emstekerfeld
Warnung veröffentlicht am 19. Januar 2010.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 8. Februar 2010.
Aufmerksame Bürgern aus
- Dresden,
- dem Landkreis Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern) und
- dem Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Angehörige eines Opfers haben sich auch bereits gemeldet. Mehr dazu am Ende des Beitrages.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Reiseplaner Luxxa" ist im Telefonbuch von Emstekerfeld bzw. Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Recht bescheiden kommt das Gewinnversprechen daher, das in derartigen Einladungen sonst immer zu finden ist. Man sei Rubbellosgewinner heißt es. Tatsächlich kann es passieren, dass man ein Rubbellos bekommt das war's. Uns liegt nur die Vorderseite des Einladungsschreibens vor. Gut möglich also, dass auf der Rückseite attraktive Sachpreise oder Geschenke versprochen werden.
Ausnahmslos gilt: Etwaige Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Person(en) ___", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Erst vor Kurzem trugen wir das Postfach 2253 in Emstekerfeld erstmals in diese Warnliste ein, weil eine anders aufgemachte Einladung unter der Überschrift "Neujahrstouristik" kursierte.
6. BESONDERHEITEN
Im Schreiben, das den Reichstag in Berlin im Briefkopf zeigt, distanziert man sich von unseriösen Firmen. Unser Motto lautet "Vertrauen & Ehrlichkeit" setzen sich durch". Einmal davon abgesehen, dass wir diesen Satz auch bereits aus anderen irreführenden Geinnmitteilungen kennen, darf man darauf nichts geben. Wer ein angeblich vertrauliches und ehrliches Geschäftsverhältnis anstrebt und dies damit beginnt, dass er falsche Firmenangaben verwendet, dem ist jede Glaubwürdigkeit abzusprechen.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
7. TEILNEHMERBERICHT BESTÄTIGT UNSERE WARNUNG
Mitte März 2010 melden sich bei uns die Angehörigen einer älteren Dame, die hereingefallen ist und für 1.500 € Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gekauft hat. Dabei konnte sich die Frau das Ganze eigentlich nicht leisten und zahlt in Raten ab. Zwar hat sie zu den NEM auch noch Geschenke bekommen, dennoch erscheint das Paket heillos überteuert zu sein. Der groben Zusammensetzung der Mittel zu Folge, kann man Vergleichbares in der Drogerie für ein paar Euro kaufen.
LINKS
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"Berlin ist eine Reise wert!" - SCB, Abtl. VIP-Kundenbetreuung, Postfach 1162, 49689 Cappeln
Warnung veröffentlicht am 19. März 2010.
Ein aufmerksamer Bürger aus Berlin ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt und so diese Warnung – auch und gerade mit Hinweis darauf, wo die Einladung gerade kursiert – erst ermöglicht.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die Fa. "SCB" ist im Telefonbuch von Cappeln nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei der großen Aktion Sorgenfrei für ein Jahr = 12 x ein “großes Sorgenfrei-Paket“ gewonnen. Was das ist, bleibt im Dunkeln. Der Einladung sind aber einige Beileger beigefügt, in denen wiederum zahlreiche Artikel aus Haushalt und Konsumelektronik versprochen werden und da gibt es Fallen, meist im Kleingedruckten und in Form geschickter Formulierungen.
***Sternchen***
Die Versprechungen werden im Kleingedruckten eingeschränkt oder ganz zurückgenommen.
Jeder Herr erhält garantiert gratis dieses einmalige Angebot direkt zum mitnehmen von uns überreicht! bedeuten, dass sich das gratis nur auf das Angebot bezieht, nicht aber auf die Ware.
Treueprämie bekommen nur treue Teilnehmer, Kunden also, die heillos überteuerte Ware kaufen und so die „Prämie“ natürlich mehr als mitbezahlen.
Etwaige Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös solche Gewinn- und Geschenkeversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern werden immer die gleiche „Gewinne“ und „Geschenke“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit den angeblichen Gewinnen und Geschenken müssten die Verantwortlichen containerweise Ware für Hunderttausende Euro vorhalten. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, kann sich der Gegenwert der Geschenke schnell auf Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht. Angezahlte Beträge sind häufig verloren, weil viele Geschädigte wegen zweistelliger Beträge keinen Anwalt bemühen. Das kalkuliert die unseriöse Branche ein!
Wer sich vor Augen führt, dass die verantwortlichen Unternehmen kommerziell ausgerichtet sind und vom Verschenken höchstens Pleite gehen können, ahnt sicherlich schon, was ihn erwartet.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit bitte ich um Reservierung für die Aktion Sorgenfrei für insgesamt ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur eine Region ist als angebliches Ziel angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse ist uns neu, nicht aber der Text in der Einladung. Er kursierte bereits 2009 und wurde ebenfalls in unsere Warnliste aufgenommen.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"... der größte Förderverein aus Polen", Urlaubs-Reisen, Eva Grimmen, Postfach 1112, 26216 Bösel
Warnung veröffentlicht am 20. Januar 2010.
Einmal ergänzt/überarbeitet am 26. Februar 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem brandenburgischen Oder-Spree-Kreis und
- Magdeburg
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "gößte Förderverein aus Polen", der in Bösel bei Bremen sitzen soll?! Es handelt sich um eine Scheinfirma. Das bestätigt auch die Gemeindeverwaltung. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den Gewinnmitteilungen wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den 2. Preis einer ominösen Sonderverlosung gewonnen: 3.500 €.
Das Gewinnversprechen steht oben rechts in einer Tabelle und zwar in der zweiten Zeile von oben. Direkt darüber im dunkelblauen Rahmen stehen, fast nicht zu erkennen, die Worte "2. Preis Gewinnoption" "Option" übersetzt die Kaffeefahrten-Branche in der ihr eigenen Sprache mit so etwas wie Möglichkeit. Das heißt, dass der Gewinn auf keinen Fall gewiss ist. Ganz klar: Über dieses fast nicht lesbare Hintertürchen wird man sich in der Veranstaltung aus dem Gewinnversprechen winden.
Die Geldgewinne gibt es sowieso nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 5,25 und 17,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit melde ich ___ Personen zur Übergabe am ... an.", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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Eilsendung - Erinerung - EURO Plus24 UG, Postfach 1125, 28801 Stuhr
Warnung veröffentlicht am 26. Februar 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- Rheinland-Pfalz und
- dem Landkreis Ludwigsburg (BW)
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Tatsächlich gibt es kaum Gewinnmitteilungen, in den wirklich existierende Firmen genannt sind. Hier ist es tatsächlich anders. Die Firma ist zwar nicht in Stuhr wohl aber im Handelsregister des Amtsgerichtes in Bremen registriert. Im Internet kann jeder die entsprechenden Informationen kostenfrei einsehen.
Von daher könnte eine Verbraucher mit entsprechender Einladung auf die Idee kommen, den versprochenen Gewinn gestützt auf den § 661a des BGB einzuklagen. Zur Erfolgsausicht einer solchen Klage können wir allerdings nichts sagen. Natürlich wird sich die Firma mit Händen und Füßen wehren.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im Übrigen jedoch weist die Einladung die typischen Merkmale für eine unseriöse Kaffeefahrt auf. So wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einem Sommerrätsel den dritten Preis gewonnen: 8.000 € in bar!
Die Sache hat aber gleich mehrere Pferdefüße
Die Kaffeefahrten-Branche benutzt in derartigen Schwindel-Briefen eine eigene Sprache, die übersetzen muss, wer die Einladung zur Abzocke richtig verstehen will. Wir klären auf:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, stehen zwei sehr entscheidende Worte zu lesen, nämlich:
- "nominiert ist" und
- "Rubbellosgewinner".
Nominiert bedeutet eigentlich so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Damit eröffnet sich die Branche ein Hintertürchen, um etwaige Forderungen nach dem Gewinn zurückzuweisen, denn wer vorgeschlagen oder vorgesehen ist, muss es ja nicht werden!
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 8.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 12 und 40 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ____", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. BESONDERHEITEN
- "Frau XYZ hat den Gewinn nicht abgeholt",
- "Keinerlei Resonanz auf die 1. Gewinnmitteilung",
- "Telefonisch konnten wir Sie nicht erreichen".
So beginnt der Versuch den Empfängern der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden.
Die gleiche Einladung wie hier wurde auch bereits in Verbindung mit anderen als unseriös bekannten Postfach-Adressen aus dem Raum Bremen-Cloppenburg-Oldenburg, dort befindet sich das Zentrum der Kaffeefahrten-Industrie, verwendet. Das kommt sehr oft vor. Offenbar beauftragen unterschiedliche Veranstalter bzw. Planer die gleichen Druckereien mit der Herstellung und dem Versand der irreführenden Post. Die Druckereien machen sich offenbar nicht die Mühe neue Einladungen zu verfassen. Sie greifen vielmehr auf vorhandene Muster zurück – so auch hier.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht am 9. Oktober 2009.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 26. Februar 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Ingolstadt,
- Rheinland-Pfalz und
- dem Landkreis Nienburg/Weser (Niedersachsen) in der Steinfeld-Variante
schicken uns ihre Einladungen und ermöglichen so, dass diese Warnung überhaupt erfolgen kann.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Beide "Firmen" sind in den jeweiligen Telefonbüchern nicht zu finden. Es handelt sich um Scheinfirmen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei der Bargeld-Sonderverlosung 3.000,- gewonnen!
Irritierend ist die Tabelle, in der das zunächst nur nebulös formulierte Gewinnversprechen konkretisiert wird: 3.000,-. Im Tabellenkopf steht "Betrag/hl. Stand". Was sich dahinter verbirgt ist unklar. Wahrscheinlich aber ist, dass sich Verkäufer auf diese unklare Formulierung beziehen werden, sollte ein Mitfahrer seinen Gewinn einfordern. Denkbar ist, dass hier ein Gewinn in tschechischen Kronen versprochen wird. Grund: Es ist von einer "Bargeld-Sonderverlosung von böhmischen Produktherstellern" die Rede. In Böhmen aber bezahlt man nicht mit Euro, sondern mit Kronen. 3.000 Kronen entsprechen übrigens etwa 115 €. Die Bezeichnung "hl." im Tabellenkopf könnte insofern sogar für Heller stehen. Eine Krone unterteilt sich in 100 Heller. Stimmt das, bekommen die Teilnehmer nicht 3.000 Kronen, sondern 3.000 Heller, was 1,15 € entspricht.
Im Rahmen einer "großen Kunden-Prämienaktion" soll jeder Teilnehmer für jedes Lebensjahr einen Euro erhalten. Hier gilt es das Kaffeefahrten-Deutsch in allgemein verständliches Deutsch zu übersetzen. Kunde ist demnach nämlich nur wer (etwas heillos überteuertes) kauft. Dieses Versprechen bedeutet also so etwas wie einen Rabatt. Aufgeklärte Verbraucher wissen aber: Rabatt ist das, was vorher draufgeschlagen wird.
Die Geldgewinne gibt es nie ( es sei den sie sind mickerig), ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen im allgemeinen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 4,5 und 15 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer Reisen bucht, wird oft getäuscht. Für angeblich gewonnene oder vordergründig billige Reisen müssen zunächst Buchungs- und Beratungsgebühren bezahlt werden. Die können schon mal knapp 50 € pro Person und Reise betragen. Abgebucht über mobile EC-Terminals, sind die Gelder verloren, auch wenn man später vom Vertrag zurücktritt. An der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens der Verkäufer haben wir Zweifel. So oder so wird es aber schwierig dies „Gebühren“ zurückzuerhalten. Das dicke Ende kommt aber erst später, denn im Kleingedruckten heißt es mitunter, dass ein Ausflugspaket für 175 € gebucht werden muss, wenn die eigentliche Reise weniger als 100 € oder gar nichts kostet. Diese Falle bemerken die Verbraucher aber meist erst, wenn die unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Anmeldung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Vor Kurzem kursierte bereits eine ganz anders aufgemachte Gewinnmitteilung/Kaffeefahrteneinladung mit der Postfachadresse 1207 in Neuenkirchen. Bereits dieser Einladung haben wir einen Warnlisten-Eintrag gewidmet.
Die Adresse ist zudem auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg eingetragen.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"DER GRÖSSTE REISECLUB", verschiedene Adressen
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
Warnung veröffentlicht am 20. Jan. 2010.
Zwei Mal ergänzt/ überarbeitet, zuletzt am 4. Februar 2010.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Holzminden ist der erste, der uns seine Einladung in der Steinfeld-Variante schickt und so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst ermöglicht. Es fogt eine Einladung aus dem Landkreis Nienburg/Weser (NS).
Einladungen in der Holdorf-Variante erhalten wir von Bürgern aus
- dem Rhein-Sieg-Kreis (NRW) und
- dem Westerwaldkreis (RLP).
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Eventverwaltung" ist im Telefonbuch von Steinfeld nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den Gewinnmitteilungen wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 2.500 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2010". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.
Das Gewinnversprechen steht oben rechts in einer Tabelle und zwar in der zweiten Zeile von oben. Direkt darüber im grünen Rahmen steht, fast nicht zu erkennen, das Wort „Nominiert:" "Nominiert" ist ein von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendeter Begriff, der bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Anmeldung mit ___ Person/en!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In Jahr 2009 haben wir insgesamt neun ganz verschiedene Geinnmitteilungen aus der Bevölkerung bekommen, die eines gemeinsam hatten: Die Postfach-Adresse in Steinfeld. Die aktuelle Einladung ist bereits die zweite in diesem noch jungen Jahr. Dementsprechend sind die bisherigen Schwindel-Schreiben in unsere Liste ebenfalls aufgenommen worden.
Unseriöse Gewinnmitteilungen mit der Einladung mit der Postfach-Adresse in Holdorf in der Antwortkarte fielen und 2009 drei Stück auf und wurden in unsere Liste aufgenommen.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg sind die Postfach-Adressen bereits verewigt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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Jasmin-Touristik UG, Postfach 1128, 28801 Stuhr
- Verschiedene Einladungen unter den Überschriften ...
a) "DER GRÖSSTE FÖRDERVEREIN EUROPAS",
b) "Eilsendung-Erinnerung",
c) "Wintergewinnspiel 2008/2009" und
d) "Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale"
Warnung veröffentlicht am 16. Oktober 2009.
Acht Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 3. Februar 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Hochtaunuskreis (Hessen),
- Rheinland-Pfalz,
- dem Lahn-Dill-Kreis,
- dem Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg),
- dem Landkreis München,
- Ingolstadt,
- dem Landkreis Nordsachsen,
- dem Landkreis Starnberg in Oberbayern (Abfahrtstermin: 14. Jan. 2010),
- Dresden (19. Januar 2010) und
- Stuttgart (2. Feb. 2010)
spielen uns ihre jeweiligen Einladungen zu und machen so diese Warnung erst möglich.
Derzeit liegen uns 28 dieser Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu unseriösen Kaffeefahrten) vor. Stand: 3. Februar 2010
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT – HIER NICHT!!!
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Von ca. 800 Einladungen die uns die Menschen seit Anfang 2008 geschickt haben, enthielt bis jetzt nur eine einzige eine zustellfähige Anschrift. Jetzt sind es zwei, denn die Fa. Jasmin-Touristik UG gibt es wirklich.
Ist der Versender einer Gewinnmitteilung aber bekannt, eröffnet das Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit Ihren Gewinn einzuklagen. Unwägbarkeiten gibt es dennoch. Laut einem Eintrag im Verbraucherschutzportal antispam hat die Deutsche Post AG der Fa. das Postfach mit der Nummer 1128 gekündigt, da sie in Bremen postalisch nicht mehr erreichbar war. In Stuhr war sie aber auch nicht mehr ansässig. Mit anderen Worten: Die Fa. gibt es zwar juristisch gesehen: sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes in Walsrode, das für Stuhr örtlich zuständig ist, eingetragen, erreichbar aber scheint sie nicht mehr zu sein.
Im Übrigen allerdings unterscheiden sich die Einladungen in Nichts von den anderen typischen Schwindel-Einladungen aus der Kaffeefahrten-Branche.
Schlimmer noch: Diese Einladungen sind uns allesamt schon bekannt, weil sie bereits von anderen – allerdings Schein-Unternehmen – verwendet worden sind. Diese Einladungen sind mit denen von Jasmin-Touristik identisch mit einem einzigen Unterschied: Der Adresse in der Antwortkarte.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den vorliegenden Fällen werden den jeweiligen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten
a) 3.000 €
b) 8.000 € bzw
c) 10.000 €
d) 10.000 €
gewonnen.
Die drei Gewinnversprechen haben aber Pferdefüße:
zu a)
Im Fall "DER GRÖSSTE FÖRDERVEREIN EUROPAS" wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 3.000 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2009". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.
Das Gewinnversprechen steht oben rechts in einer Tabelle und zwar in der zweiten Zeile von oben. Direkt darüber im blauen Rahmen stehen fast nicht zu erkennen die Worte „Nominiert: Rubbellos“. Rubbellos" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche immer mal wieder verwendete Floskel, die bedeutet, dass man nicht den Geldpreis, sondern eben ein Rubbellos gewonnen hat. "Nominiert ist" ist ein von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendeter Begriff, der bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
zu b), c) und d)
Auch bei den anderen drei Gewinnmitteilungen werden die Worte „nominiert ist“ und „Rubbellosgewinner“ - teilweise kaum erkennbar - verwendet.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Allen drei Einladungen ist ein Beileger beigefügt, der ein halbes Bio-Schwein für alle Gäste verheißt. Achtung auch hier muss man den Kaffeefahrten-Sprech übersetzen. Es gibt vielleicht tatsächlich ein halbes Schwein für alle Gäste. Teilen sich 70 oder 80 Anwesende das halbe Tier, bleibt für jeden ca. ein Pfund vom Schwein. Auch wirklich attraktive Schlemmerkörbe hat es auf Kaffeefahrten, die in unserer Liste verzeichnet sind, noch nicht gegeben. Meist waren es Tüten mit drei oder vier verschiedenen Billig-Lebensmitteln.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 4,5 und 15 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Bei 10.000 € wären es sogar zwischen 15 und 50 Mio. € - pro Bus wohlgemerkt. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Man könnte noch die rhetorische Frage anschließen, wie eine Fa. wie die Jasmin-Touristik, die nur über ein mickriges Stammkapital von 301 € verfügt, diese Summen stemmen will.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
zu a) "Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", bzw.
zu b) und c) „Personenzahl ___“,
heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
In zwei der Einladungen werden keine Ziele genannt und in der dritten eine attraktive Stadt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE UND EINLADUNGEN BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Obwohl die Jasmin-Touristk UG existiert, ist sie auch bereits von der Verbraucherzentrale Hamburg in deren Warnliste aufgenommen worden.
Zwei der drei Einladungen kennen wir bereits. Jasmin-Touristik hat sie praktisch unverändert übernommen mit einem Unterschied und der besteht in der Adresse.
6. BESONDERHEITEN
Man will den Empfänger der Einladungen Eilsendung und Wintergewinnspiel regelrecht Schuldgefühle einreden. "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert", "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" oder ähnlich heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?"
In der Einladung "DER GRÖSSTE FÖRDERVEREIN EUROPAS" hat man sogar einen verräterischen Fehler übernommen. Im Text nämlich ist plötzlich nicht mehr vom "Förderverein" die Rede. Dort heißt es viel mehr "wir der größte Reiseclub Europas". Das zeigt eindeutig, dass hier auf eine ältere Schwindel-Einladung zurückgegriffen wurde, die unter der Überschrift "DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS" verbreitet worden war.
Die Einladungs-Variante d) Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale erscheint wiederum in zwei verschiedenen Typen. Das Gewinnversprechen lautet auf 5.000 € - der 2. Preis. Der Text im Brief aber weicht ab. So ist im jetzt (Feb. 2010) aufgetauchten Typ von einem Kreuzworträtsel "Schönes Europa" die Rede und dem Lösungswort "Bargeld". Offenbar ist ein Fehler beim Abfassen passiert, denn weiter unten im Text ist vom 3. Preis die Rede. An unserer Warnung ändert das Alles freilich nichts.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Neujahrsfeier 2010", verschiedenen Adressen
- Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht am 21. Dezember 2009.
Zwei Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 14. Jan. 2010.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Nienburg (Niedersachsen),
- Ingolstadt (Bayern) und
- dem südwestlichen Rheinland-Pfalz
schicken uns ihre Einladungen und ermöglichen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Veranstaltungsservice" ist im Telefonbuch von Holdorf nicht zu finden. Gleiches gilt für die "Eventverwaltung" in Steinfeld. Es handelt sich um Scheinfirmen. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter Postfachadressen. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er bekäme einen Camcorder, einen DVD-Player oder ein Navigationsgerät geschenkt.
Von einem Werbeüberschuss ist die Rede, der an die Menschen verteilt werden soll. Das ist natürlich Unsinn. Die Geschenke - niemals Markenwaren, sondern mitunter veraltete Ware aus ostasiatischer Billigproduktion - bekommt hächstens, wer heillos überteuerte Produkte, die angeblich gut für die Gesundheit sein soll, kauft und damit die "Geschenke" mehr als mitbezahlt.
Man muss sich immer vor Augen führen, dass die Firmen, die sich nicht zu erkennen geben, natürlich kommerziell ausgerichtet sind und Gewinne machen wollen und sogar müssn. Vom Verschenken können sie nicht leben. Angebliche Sponsoren sind immer frei erfunden, weil kein seriöses Unternehmen auf der Welt mit der Kaffeefahrten-Branche zusammenarbeit würde.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSEN BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr sind bereits zwei ganz anders gestaltetet Gewinnmitteilungen (=Einladungen zu Kaffeefahrten) aufgetaucht und deswegen auch in unserer Liste eingetragen worden.
Die Eventverwaltung Steinfeld ist uns 2009 mit neun (!!!) geanz unterschiedlich gestalteten Schwindel-Einladungen aufgefallen. Sie allen wurden in dieser Warnliste verewigt.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg sind beide bereits eingetragen.
6. BESONDERHEITEN
Besonders dreist: Man distanziert sich von den sonst üblichen Gewinnversprechen, die bekanntermaßen nicht eingehalten würden. Bei und ist das anders. lautet das Versprechen
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
[mehr]
"Weihnachtstouristik", Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
Warnung veröffentlicht am 9. Oktober 2009.
Ergänzt/überarbeitet am 18. Dezember 2009.
Wir erhalten die erste Einladung von einer aufmerksamen Bürgerin aus Bergisch Gladbach. Die zweite folgt aus dem landkreis Lippe.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Veranstaltungsservice" ist im Telefonbuch von Holtorf nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Eine Gans, zwei Enten und einen halben Truthahn soll es geben.
Der Haken: Diverse Waren aus dem Bereich der Konsumelektronik, die auf der Rückseite abgebildet sind, erhalten nur Kunden. Kunden sind aber in der Sprache der Kaffeefahrten-Branche nur solche Leute, die auch etwas kaufen. Damit erhalten die Geschenke nur die Menschen, die überteuerte und nutzlose Ware kaufen und somit die "Geschenke" auf der Rückseite natürlich mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen die Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer Reisen bucht, wird oft getäuscht. Für angeblich gewonnene oder vordergründig billige Reisen müssen zunächst Buchungs- und Beratungsgebühren bezahlt werden. Die können schon mal knapp 50 € pro Person und Reise betragen. Abgebucht über mobile EC-Terminals, sind die Gelder verloren, auch wenn man später vom Vertrag zurücktritt. An der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens der Verkäufer haben wir Zweifel. So oder so wird es aber schwierig diese „Gebühren“ zurückzuerhalten. Das dicke Ende kommt aber erst später, denn im Kleingedruckten heißt es mitunter, dass ein Ausflugspaket für 175 € gebucht werden muss, wenn die eigentliche Reise weniger als 100 € oder gar nichts kostet. Diese Falle bemerken die Verbraucher aber meist erst, wenn die unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE UND EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Internet-Warnliste ist der "Veranstaltungsservice" aus Holtorf bereits einmal verzeichnet.
Auch die Einladung ist uns nicht unbekannt. Bereits vor einen Jahr kursierte eine solche. Text und Geschenekversprechen sind praktisch identisch. Seinerzeit nahmen Personen aus unserem Nachbarkreis teil, so dass wir über Teilnehmerberichte verfügen. Auch damals warnten wir an dieser Stelle vorab und - wie sich herausstellen sollte - wie eigentlich immer, wenn wir hinterher Bericht bekommen, zu Recht. Denn die Weihnachtsfeier entpuppte sich als üble Verkaufsveranstaltung, bei der getäuschten Rentnern Nahrungsergänzungsmittel für mehrere Hundert Euro pro Packung und Reisen mit Schein-Rabatten aufgeschwatzt worden waren. Hinterher konnten wir feststellen, dass sich eine in Insiderkreisen bekannte Kaffeefahrten-Firma als Cloppenburg hinter der Schwindel-Einladung verbarg.
Kurzum: Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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Hanseatisches Gewinnspiel Kontor Bremen, Schneider Gewinnkontor, Postfach 150369, 28093 Bremen
Warnung veröffentlicht am 16. Dezember 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus Leipzig ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt und macht so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Wer sich hinter "Schneider Geinnkontor" verbirgt, ist unklar, denn es handelt sich um eine Scheinfirma. Die Hintermänner verstecken sich hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe eine Extra-Rente in Höhe von 1.000 € monatlich über 24 Monate, in der Summe also 24.000 € gewonnen.
Verräterisch: Es steht doch auch designiert geschreiben; klein und schwer lesbar. Ein gewaltiger Pferdefuß, denn „designiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet das so viel wie vorgesehen oder vorgeschlagen. Auf gut Deutsch: Man hat gar nichts gewonnen.
Die Verwirrung steigern die Verantwortliche nich, in dem sie einmal von einer Glücksnummer und dann von einer Rätselnummer sprechen. Auch das ein Hintertürchen, um lästige Nachfragen nach Gewinnen abzuwimmeln.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 24.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 36 und 120 Mio. € ausschütten müsste; pro Bus wohlgemerkt!!!. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge - hier sogar Milliardenbeträge - aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich melde ___ Person/en für diese Fahrt verbindlich an!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Alleine in diesem Jahr 2009 wurden uns bereits sechs andere Einladungen mit der Postfachadresse 150369, 28093 Bremen zugespielt. Diesen Einladungen wurden auch bereits entsprechende Eintragungen in dieser Liste gewidmet. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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DER GRÖSSTE REISECLUB, Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49432 Neuenkirchen
Warnung veröffentlicht am 16. Dezember 2009.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Traunstein,
- dem Landkreis Unterallgäu,
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München, alle in Bayern gelegen,
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Ausflugsplanung" ist im Telefonbuch von Neuenkirchen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
In den Gewinnmitteilungen wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 2.500 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2010". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.
Das Gewinnversprechen steht oben rechts in einer Tabelle und zwar in der zweiten Zeile von oben. Direkt darüber im grünen Rahmen steht, fast nicht zu erkennen, das Wort „Nominiert:" "Nominiert" ist ein von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendeter Begriff, der bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Anmeldung mit ___ Person/en!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr 2009 sind bereits vier andere Schwindel-Einladungen mit der Postfach-Adresse 1207 in Neuuenkirchen kursiert und dementsprechend in unserer Liste an anderer Stelle bereits vermerkt. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"20 Jahre Deutsche Einheit", Schneider, Abt. GEWINN Ausschüttung, Postfach 150369, 28093 Bremen
Warnung veröffentlicht am 2. Dezember 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus Leipzig ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die Bezeichnung Schneider ist nichtssagend und es bleibt im Dunkeln, wer dafür tatsächlich verantwortlich ist. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einer „Städteverlosung“ 3.350 € gewonnen. Zudem wird mit kostenlosen Reisen geworben. Kostenlose Reisen können teuer werden.
Viele Verbraucher melden sich bei uns und berichten, dass sie auf Kaffeefahrten Reisen „gewonnen“ haben, für die jetzt aber doch ständig Geld nachgefordert wird. Es beginnt mit „Buchungs- und Beratungsgebühren“ und geht über Diesel-Zuschläge bis zu Ausflugspakten, die für dreistellige Beträge zugebucht werden müssen, da ansonsten der volle Reisepreis laut Prospekt fällig wird. Wir halten das für rechtswidrig, allerdings liegt die Verfolgung dieses Verhaltens nicht in der Kompetenz von Behörden. Verbraucher- bzw. Wettbewerbszentralen können hier tätig werden.
Die Sache mit dem Gewinnversprechen hat einen Pferdefuß:
An anderer Stelle heißt es „stehen zur Verfügung“. Was zur Verfügung steht wird aber nicht zwingend ausgezahlt.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 3.350 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 5 und 16,75 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Bundesweit für Schlagzeilen und sogar einen Fernsehbericht mit versteckter Kamera von SAT1 haben sehr geschickt aufgemachte Einladungen unter „Dr. Böhm & Schneider“ und andere gesorgt. Es wurde der Eindruck erweckt man habe für den Empfänger des Briefes unseriöse Gewinnversprechen aus der Vergangenheit eingeklagt und wolle nun das Geld überreichen. Was hat das mit der oben beschriebenen Einladung zu tun? Nun, es steht die gleiche Postfach-Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Insgesamt ist die Postfach-Adresse alleine in 2009 in unserer Liste inzwischen beachtliche sechs Mal vertreten.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Eilsendung", Zentrale-Gewinnverteilung, Postfach 1132, 26905 Börger
Warnung veröffentlicht am 14. September 2009.
Fünf Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 26. November 2009.
Eine aufmerksame Bürgerin aus dem Landkreis Lörrach (BW) spielt uns als erste ihre Einladung zu. Es folgen Einladungen aus
- dem Landkreis München,
- dem Landkreis Roth und
- dem Landkreis Forchheim, alle in Bayern gelegen, am 16. Oktober und
- unserem Lahn-Dill-Kreis Ende November 2009.
Uns liegen derzeit acht Einladungen vor (Stand: 25. November 2009)
Den Landkreis München "erwischt" es gleich mehrfach. Dort taucht die Einladung leicht abgewandelt für eine Fahrt Anfang Oktober und einer weitere Fahrt Anfang Dezember 2009 auf.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Zentrale-Gewinnverteilung" ist frei erfunden. Die unbekannten Hintermänner verstecken hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe den 1. Preis im "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 2.500 € in bar!
Die Sache hat gleich mehrere Pferdefüße:
"Auszahlung des 1. Preises, 2500 Euro in Bar", heißt es plötzlich abstrakt im Betreff des Schwindel-Briefes. Es wird kein Bezug zum Empfänger hergestellt.
Im entsprechenden Textfeld am rechten Rand des Schreibens ist plötzlich nur von einer "Gewinnoption" die Rede. Das übersetzt die Kaffeefahrten-Branche gerne mit "Möglichkeit", nicht aber mit Gewissheit.
Zudem heißt es weiter: "Denn der Bargeldgewinner, Frau _____, erhält garantiert 2.500 € in Bar ausgezahlt.
Ein weiterer Schwindel, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen, also 1.500 bis 5.000, mit dem angeblichen Gewinn von 2.500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3,75 und 12,5 Mio. € pro Bus (!) verteilen müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen- oder sogar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebensowenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche "Geschenke" hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können, aber auch ihrer eigenen (Neu-)Gier erliegen. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen trickreichen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich/uns ___ Platz/Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das gebaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region ist jeweils angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit von den ausgewiesenen Zielen entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Zwar ist uns die Postfach-Adresse in Börger noch neu, nicht aber die verwendete Einladung, die kennen wir bereits. Und dazu haben wir auch einen Teilnehmerbericht, der unsere schlimmen Befürchtungen sogar noch übertroffen hat. Einziger Unterschied zu dieser Einladung ist die Adresse in der Antwort-Karte, mit der man sich zur Fahrt anmelden soll.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Großes Tanken-Preisrätsel", Tanken-Preisrätsel, Postfach 1355, 27235 Twistringen
Warnung veröffentlicht am 12. Oktober 2009.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. November 2009.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis München,
- Rheinland-Pfalz,
- dem Landkreis Görlitz und
- der bayerischen Landeshauptstadt München
spielen uns das Preisausschreiben und/oder die anschließende Gewinnmitteilung zu und machen so diese Warnung erst möglich.
Als wird diese Warnung erstmals einstellten, lag uns nur ein Preisausschreiben vor. Wir befürchteten lediglich, dass am Ende nur wieder eine dieser leidigen und ausschließlich unseriösen Kaffeefahrten stehen würde.
Das hat sich jetzt zur Gewissheit verdichtet. Grund: Die in den Schreiben genannte Postfach-Adresse in Twistringen ist uns im Zusammenhang mit unseriösen Kaffeefahrten bereits aufgefallen und hat sich so einen Warnlisten-Eintrag bei uns und auch bei der Verbraucherzentrale in Hamburg eingehandelt. Seinerzeit hatte man Kaffeefahrten-Einladungen versandt, die Rechnungen der Deutschen Telekom äußerlich nachempfunden waren und die Überschrift "Telefongewinnspiel" trugen.
Wir gehen davon aus, dass das Rätsel nur der Gewinnung aktueller Adressdaten dient. Ob die ausgelobten Gewinne tatsächlich ausgelost werden, ist unklar. Niemand überwacht dies.
Am Ende werden alle, die daran teilnehmen, eine inhaltsgleiche Gewinnmitteilung erhalten, die sich bei näherer Prüfung und Würdigung als Einladung zur unseriösen Kaffeefahrt entpuppen wird.
Das ergibt sich schon daraus, das die Geschichte, die in dem Anschreiben erzählt wird, nicht zutrifft. Es ist hier die Rede davon, dass die "CAT-Tank" Filialen in Bayern und Baden-Württemberg eröffnen will. Wer nach dieser Firma im Internet sucht, wird nicht fündig werden. Es gibt sie schlicht nicht.
Wer glaubt, die Sache könnte doch seriös sein, sollte sich folgende Fragen stellen:
- Warum geben sich die Verantwortlichen nicht zu erkennen?
- Warum verstecken sie sich hinter einer Postfach-Adresse?
- Warum erzählen Sie die nett erfundene Schwindel-Geschichte über die nicht existierende Tankstellen-Kette?
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"M & T 5 ***** Sterne-Gewinne",
- Verwaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
Warnung veröffentlicht am 17. September 2009.
Ergänzt/überarbeitet am 25. November 2009.
Wir erhalten Gewinnmitteilung von aufmerksamen Bürgern aus
- Rheinland-Pfalz,
- dem Landkreis München und
- aus Ingolstadt.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Verwaltungsservice" ist frei erfunden. Die unbekannten Hintermänner verstecken sich hinter einer Postfachadresse. Seit die Deutsche Post eine eindeutige Identifizierung ihrer Postfach-Inhaber nicht mehr verlangt, wird hier erheblicher Missbrauch betrieben. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe "bei unserer Jahresverlosung" 5.000 € gewonnen!
Wer allerdings den verschwurbelten Satz mehrmals liest kommt dahinter: Gewonnen hat man ein Gewinnlos und eben nicht 5.000 €.
Immer Mal wieder werden auf Kaffeefahrten an Stelle der angeblichen Gewinne Rubbellose ausgegeben. Wer Glück hat, kann auch schon mal ein Frelos oder auch 2,-- € gewinnen.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Gegenüber allen Empfängern wurde der gleiche Eindruck vermittelt, nämlch 5.000 € gewonnen zu haben. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25,0 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge oder sogar Milliarden aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Anmeldung zur Gewinnübergabe am XX.10.2009 mit ___ Person"en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur eine Region in der Nähe des angeschreibenen Bürgers wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden sehr oft attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall betrug die Distanz zwischen tatsächlichem und angegebenen Ziel 344 km!
5. BESONDERHEITEN
Kaffeefahrten-Experten wissen: Es gibt Einladungen, die erscheinen inhaltlich vollkommen identisch aber mit verschiedenen Adressen in der Antwort-Karte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. So ist es auch hier. Die Einladung erscheint mit zwei verschiedenen Adressen:
- Verwaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf
- Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
Warum das so ist lässt sich nur vermuten. Unsere geht dahin, dass nur wenige Druckereien für die Kaffeefahrten-Branche arbeiten und sich nicht die Mühe machen immer neue Einladungen zu konzipieren. Man greift vielmehr auf vorhandenen Muster zurück und ändert nur die Postfach-Adresse ab.
Zu der Adresse in Neuenkirchen ist zu sagen, dass sie bereits einschlägig bekannt ist. In diesem Jahr sind bereits drei verschiedene Schwindel-Einladungen mit dieser Adresse aufgetaucht und in unserer Warn-Liste festgehalten worden.
Kurzum: Nichts von dem in der Einladung Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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Unverzügliche Übergabe - Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup
Warnung veröffentlicht am 10. November 2009.
Zwei Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 25. November 2009.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Gifhorn,
- Braunschweig und
- aus Ingolstadt
schicken uns Ihre Einladungen und machen so diese Warnung - auch und gerade mit Angaben, wo die Schwindel-Briefe gerade kursieren - erst möglich.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Mancherorts gibt es kommunale Mitteilungsblätter. Auch diese sollten eingeschaltet werden.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Verwaltungsagentur Gröme" ist im Telefonbuch von Lastrup nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Rubbelosgewinnspiel 2.000 € gewonnen.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
Die letzte Spalte in der Tabelle ist überschrieben mit Nominierungs-Termin. "Nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man vorgeschlagen ist, man ist einer unter vielen und hat damit überhaupt noch nichts gewonnen.
Mehrfach ist von "Rubbellosen" die Rede. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 2.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3 und 10 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Es ist nur abstrakt vom Besuch eines Weihnachtsmarktes die Rede. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Alleine in diesem Jahr sind uns bereits vier anders gestaltete Einladungen mit der gleichen Postfach-Adresse in Lastrup zugegangen und deswegen auch bereits in unserer Liste eingetragen.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden:
- "Fam. ___ Gewinn nicht abgeholt!"
- "Keinerlei Resonanz auf Gewinnmitteilung
... heißt es dort und geht in diesem Ton auch weiter.
Hierbei handelt es sich wiederum um Formulierungs-Tricks.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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Einladung ohne Überschrift - Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup
Warnung veröffentlicht am 10. November 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus Dresden ist der erste, der uns seine Einladung übermittelt.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen. Mancherorts gibt es kommunale Mitteilungsblätter. Auch diese sollten eingeschaltet werden.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Verwaltungsagentur Gröme" ist im Telefonbuch von Lastrup nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt er habe einen Flachbildfernseher gewonnen. Zudem wollen die Verantwortlichen, die sich nicht zu erkennen geben für den Empfänger des Schwindel-Briefs angebliche lotto gespielt und gewonnen haben. 133,54 € sollen demnach ausgezahlt werden.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 133,54 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 200.310 und 667.700 € pro Bus (!) ausschütten müsste. Die Kosten für den Fernseher sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Selbstverständlich sind die Veranstalter kommerziell ausgerichtet. Solche Firmen können nicht vom Verschenken leben, sondern müssen Umsätze und Gewinne machen.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Es ist nur abstrakt vom Besuch eines Weihnachtsmarktes die Rede. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Alleine in diesem Jahr sind uns bereits drei anders gestaltete Einladungen mit der gleichen Postfach-Adresse in Lastrup zugegangen und desweegn auch bereits in unserer Liste iengetragen.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Bargeldausschüttung", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
Warnung veröffentlicht am 23. Oktober 2009.
Überarbeitet/ergänzt am 5. November 2009.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (THR),
- dem Landkreis Hof (BY) und
- dem Landkreis Wolfenbüttel (NS)
haben uns ihre Einladungen geschickt.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Wer hinter der nichtssagenden Bezeichnung "Planungsservice" steckt, ist unklar, weil sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse verstecken. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er werde 5.000 € aus einer Bargeldausschüttung erhalten.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" bedeutet eigentlich so viel wie vorgeschlagen. Diese von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat, frei nach dem Motto: Wer vorgeschlagen ist, hat noch lange nicht gewonnen.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie mir bitte ___ Personen ...", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse 1107 in Molbergen ist uns bereits vertraut. Es sind bereits fünf anders gestalteten Schwindel-Einladungen mit dieser Adresse aufgetaucht, weswegen die "Fa." hiermit bereits das sechste Mal in dieser Warnliste verewigt wird.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits eingetragen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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Eilsendung-Erinnerung, Einladungen mit zwei verschiedenen Adressen
- Buchungsservice, Magareta Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten
- Reise & Touristik, Carola Schlosser, Postfach 1120, 49454 Bakum
Warnung veröffentlicht am 20. Feb. 2009.
Überarbeitet/ergänzt am 10., 11., 31. März und 2., 8., 14., 15. April sowie am 5. und 9. November 2009.
Die ersten beiden von fünf Einladungen in der "Magarata-Manos"-Variante erhalten wir aus Sachsen-Anhalt und aus Hessen.
Am 14. April liegen uns sieben Einladungen in der "Carola-Schlosser"-Variante vor. Drei aus Bayern, eine aus Nordrhein-Westfalen und drei aus Hessen. In sehr großem Stil werden die Einladungen offenbar gestreut, denn wir erhalten innerhalb eines weiteren Tages sechs weitere und haben somit 13 Stück vorliegen. Vertreten sind jetzt auch Hamburg, Niedersachsen. Jeweils zwei weitere Einladungen kommen von Personen aus NRW und Hessen. Zudem haben viele Verbraucher hier angerufen. Das lässt darauf schließen, dass derzeit Zehntausende dieser Einladungen zeitgleich in weiten Teilen Westdeutschlands kursieren.
Nachdem man glauben konnte, die Welle sei abgeebbt, taucht die Einladung Anfang November 2009 in Leipzig und im sächsischen Erzgebirgskreis erneut auf. Wir haben jetzt 17 Stück vorliegen.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Den "Buchnungsservice Magarete Manos" gibt es nicht. Unter "Manos" findet man im Telefonbuch von Großenkneten nichts, weder eine Einzelperson, noch eine Firma. Das Gleiche gilt für "Carola Schlosser" in Bakum. Es handelt sich um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er habe den 3. Preis im "Sommerrätsel 2008" gewonnen: 8.000 € in bar.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In der Mitte des Scheibens sind drei Felder eingeblendet, in der die angeblichen Gewinner genannt werden, wobei alle Empfänger den dritten Preis gewonnen haben! Durch einen drucktechnischen Trick sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist" und diese von der Kaffeefahrten-Branche verwendete Floskel bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat. Der im Dunkeln gebliebene Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
Zudem ist ebenfalls in die kleinen Felder das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Das ist auch hier so. In allen 10 uns vorliegenden Einladungen wird der Gewinn in Höhe von 8.000 € vorgegaukelt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 8.000 € = 12.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 12 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 400.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten immer wieder über die miese Abzocke.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Platzreservierung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE "MANOS" IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Der "Buchungsservice Magarete Manos" erfreut sich bereits vierer anderer Warnlisten-Eintragungen bei uns. Sie stammen aber alle aus jüngerer Zeit. Über das entsprechende Postafch werden demnach aktuell in großem Stil Kaffeefahrten organisiert. Auch in die Warnliste bei der Verbraucherzentrale in Hamburg ist Frau "Manos" bereits eingetragen.
Zur Einladung "Euro-Gewinnbenchrichtigungzentrale", die ebenfalls unter "Buchungsservice Magarete Manos" erschienen ist, gibt es auch bereits Presseberichte, die tief blicken lassen. Wir müssen Sie aber warnen, was sie dort lesen können, könnte in ihnen die kalte Wut aufsteigen lassen. Folgen Sie dazu dem Link unten.
Relativ neu ist die Adresse in Bakum. Allerings ist das "Nachbar-Postfach" mit der Nr. 1118 in Bakum auch in unserer Liste bereits verewigt.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Frau XXX hat den Gewinn nicht abgeholt" und "keinerlei Resonanz auf die 1. Gewinnmitteilung" heißt es da und weiter: "Telefonisch konnten wir Sie nicht erreichen". Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Bemerkenswert ist auch, dass die Einladung unter der Überschrift "Eilsendung-Erinnerung" so oder sehr ähnlich bundesweit immer wieder auftaucht. Seit Jahren ist das schon so. Wir vermuten, dass hier Dienstleistungsunternehmen, die die Einladungen in großem Stil drucken und verschicken, für verschiedene und unbekannte Auftraggeber aktiv sind und sich nicht die Mühe machen, für jeden Auftraggeber eine neue Einladung zu entwerfen. Die Einladung "Eilsendung-Erinnerung" wurde einfach erneut verwendet - mit anderer Postfach-Adresse.
Weiterhin auffällig: In den uns vorliegenden Einladungen heißt es "Magareta" Manos, in den anderen, die in diese Liste eingetragen sind, heißt es hingegen "Magarete". Ein kleiner Unterschied, dem wir allerdings keine große Bedeutung beimessen. Vielleicht ist das ein Versuch zu verhindern, dass man die "Manos" im Internet findet.
+++ NACHTRAG VOM 10. MÄRZ 2009 - Teilnehmerbericht +++
Folgende Mail erhalten wir:
"Diese Firma ist auch in Bayern aktiv. Ich habe am 4.3.09 auch an einer
Veranstaltung dieser Firma teilgenommen. Es lief so ab, wie in Ihrem Bericht, mit einer Steigerung. Es wurde ein Mittel angeboten, das angeblich das Immunsystem wiederherstellt, für über 3600.- €.
Auch wurden Microcips verkauft, die 80% der schädlichen elektomagnetischen
Strahlung von Handys etc. abfangen sollen."
+++ NACHTRAG VOM 11. MÄRZ 2009 - Pressebericht in der Ostthüringer Zeitung +++
Die Ostthüringer Zeitung hat eine Warnung veröffentlicht und zudem mit dem Gewerbeamt in Großenkneten gesprochen. Der Bericht war verlinkt, ist aber inzwischen nicht mehr abrufbar (Stand: 14. Apr. 2009).
+++ NACHTRAG VOM 14. APRIL 2009 - Bericht in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau +++
Auch ein Bericht in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau bestätigt die Richtigkeit dieser Warnung. Der Bericht passt hierher, weil in ihm eine Adresse in Großenkneten beschrieben wird und ein Gewinnversprechen über 8.000 €. Bemerkenswert hier ist, dass ein Anwalt eingschaltet ist, der Anzeigen gegen die Kaffeefahrten-Unternehmer erstattet hat. Der Anwalt hat auch selbst Ermittlungen angestellt. Der Bericht ist am Ende dieses Beitrages verlinkt.
LINKS
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"Gewinnspielzentrale", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
Warnung veröffentlicht am 14. September 2009.
Mehrfach ergänzt/überarbeitet zuletzt am 2. November 2009.
Einladungen senden uns aufmerksame Bürger aus
- dem Saale-Holzland-Kreis (TH),
- Dresden (14. Sept.),
- Görlitz (14. Sept.),
- dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab (BY),
- dem Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz (BY) und
- der Stadt Leipzig am 13. Oktober 2009.
Stand am 14. Oktober: 6 gleiche Einladungen aus 3 Bundesländern.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist frei erfunden. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Bargeldgewinnspiel den 2. Preis gewonnen: 2.000 € in bar!
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld, in dem der 2.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Frei nach dem Motto nominiert sein können Viele, tatsächlich gewinnen nur einer und selbst da haben wir erhebliche Zweifel.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
"Denn der Bargeldgewinner, Frau _____ erhält garantiert 2000,- Euro in Bar.
Ein gewaltiger Pferdefuß, denn in der Kaffeefahrten-Industrie wird dieser Satz so gelesen, dass es sich bei "Frau _____ " um eine Anrede handelt, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 2.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 3 und 10 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen- oder sogar Milliarden-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Es ist von daher schon beinahe überflüssig darauf hinzuweisen, dass es mit rechten Dingen nicht zugehen kann, wenn alle Empfänger des Schreibens den 2. Preis gewonnen haben.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Vor wenigen Wochen war uns der "Planungsservice" aus Molbergen noch unbekannt. Innerhalb kurzer Zeit kursiert nun bereits die vierte Einladung. Den drei frühren haben wir natürlich auch bereits Eintragungen in unserer Warnliste gewidmet.
6. BESONDERHEITEN
Es wird zu einer "virtuellen Dampferfahrt" eingeladen. Auch diese Formulierung bedarf der Übersetzung. Man wird sich einen Dia-Vortrag darunter vorzustellen haben, möglicherweise mit dem Versuch Reisen zu vermitteln. Auch davor warnen wir.
Die Presse berichtet
Der Südkurier aus Konstanz berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 2. November 2009 über den Verlauf der Kaffeefahrt. Unsere Befürchtungen bestätigen sich wieder einmal. Wie überhaupt festzustellen ist, dass unsere Warnungen bestätigt wurden, wann immer die Presse berichtete oder wir Teilnehmerberichte erhalten haben. Damit bliebt nur das Resümee: Seriöse Kaffeefahrten gibt es nicht (mehr).
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Traumreise Club Global", Postfach 2119, 49651 Bethen
Warnung veröffentlicht am 30. Oktober 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Bautzen in Sachsen ist der erste, der uns seine Einladung überlässt.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Traumreise Club Global" ist im Telefonbuch von Bethen, bzw. Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einer Verlosung 179 € gewonnen.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
Dieser Betrag liegt weit unter dem Schnitt. Glaubwürdig ist er dennoch nicht, denn es ist verschwurbelt von einem wertvollen und besonderen Preis in Höhe von 179,00 € die Rede. Dahinter kann sich also an Stelle von Bargeld auch ein Sachpreis verbergen.
Bloß: Aus eigenen Ermittlungen wissen wir natürlich, dass in der Verkaufsveranstaltungs- und Kaffeefahrten-Branche fast immer getäuscht und geschwindelt wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat! Wir gegen davon aus, dass der Fall hir sehr ähnlich liegt. Warum sonst verschleiern die Veranstawortlichen vorsätzlich Ihre wahre Identität?
Geldgewinne gibt es keine, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 179 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 268.500 und 895.000 € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf hohe Millionen-Beträge aufschaukeln.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgeamt Person(en) ____", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In diesem Jahr sind bereits zwei andere Schwindel-Einladungen", verbunden mit der gleichen Postfach-Adresse - allerdings mit der Angabe Cloppenburg an Stelle von Bethen, das ja zu Cloppenburg gehört, im Umlauf gewesen und in unsere Warnliste eingetragen worden. Damals nannte man sich noch "VIP-Reiseservice", was genauso erfunden war wie heute "Traumreise Club Global".
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits verewigt.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Bargeldausschüttung", Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup
Warnung veröffentlicht am 31. Oktober 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Haßberge in Unterfranken ist der erste, der uns seine Einladung überlässt.
Informieren Sie Ihre Lokalpresse!
Geben Sie Ihren örtliche/n Zeitung/en Bescheid und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Wer hinter der frei erfundenen Bezeichnung "Verwaltungsagentur Gröme" steckt, ist unklar, weil sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse verstecken. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er werde 5.000 € aus einer Bargeldausschüttung erhalten.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" bedeutet eigentlich so viel wie vorgeschlagen. Diese von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat, frei nach dem Motto: Wer vorgeschlagen ist, hat noch lange nicht gewonnen.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Die Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 5.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 7,5 und 25 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie mir bitte ___ Personen ...", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse 1159 in Lastrup ist uns bereits bekannt. Es sind alleine dieses Jahr bereits zewei ganz anders gestaltete Schwindel-Einladungen mit dieser Adresse aufgetaucht und in unsere Warnliste aufgenommen worden.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits eingetragen.
BESONDERHEITEN
Die gleiche Einladung wie hier wurde auch bereits von der Scheinfirma „Planungsservice“ in Molbergen verwendet. Es kommt oft vor, dass die gleichen Einladungen mit verschiedenen Adressen in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss, auftauchen. Offenbar beauftragen unterschiedliche Veranstalter die gleichen Druckereien mit der Herstellung und dem Versand der irreführenden Post. Die Druckereien machen sich offenbar nicht die Mühe neue Einladungen zu verfassen. Sie greifen vielmehr auf vorhandene Muster zurück – so auch hier.
Lange Rede, kurzer Sinn: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Konten-Verwaltungszentrum", Planungsservice Abt. Kontenbetreuung, Postfach 1107, 49693 Molbergen
Warnung veröffentlicht am 1. Sept. 2009.
Fünf Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 22. Oktober 2009.
Aufmerksame Bürger aus
- dem Kreis Anhalt-Bitterfeld (SA),
- dem Landkreis Roth in Mittelfranken (BY),
- Berlin (1. Sept. 2009) und
- dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (BR) am 3. Sept. 2009,
- dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz (BR),
- Berlin am 13. Oktober 2009,
- dem Landkreis Starnberg (BY) am 14. Oktober 2009 und
- dem Saale-Holzland-Kreis (THR)
spielen uns ihre Einladungen zu.
(Stand am 14. Oktober 2009: 8 Stück)
Merkwürdig: Eine Person aus dem Landkreis Roth hat innerhalb kurzer Zeit die Einladung zweimal erhalten aber mit unerschiedlichen Abfahrtstagen. Einer lag Mitte September, der Zweite liegt Anfang Oktober 2009.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, ihm stünden aus der Abwicklung der Fa. HTF-Europazentrale 1.368 € zu. Fast überflüssig zu erwähnen, dass die Fa. HTF ebenfalls frei erfunden ist.
Wie unseriös derartige Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.368 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 2,05 und 6,84 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Bitte buchen Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE UND AUCH EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Der "Planungsservice" in Molbergen ist in unserer Warnliste bereits mehrfach aufgeführt. Innerhalb kurzer Zeit tauchten von der Schwindel-Firma drei verschiedene Kaffeefahrten-Einladungen auf. Mit vielen Formulierungstricks hat man auch dabei den Versuch unternommen, nicht mit Kaffeefahrten in Verbindung gebracht zu werden.
Bemerkenswert ist auch, dass die Einladung unter der Überschrift Konten-Verwaltungszentrum" bereits von der dritten Schein-Firma verwendet wird. Offenbar tauscht man sich in Kaffeefahrten-Kreisen die Einladungen beliebig aus.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Auf das 1. Schreiben vom __.12.2008 erhieten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie wirklich auf diesen Betrag verzichten?""
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Weihnachtstouristik - Reisen in den Advent", Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht am 22. Oktober 2009.
Aufmerksame Bürgern aus ...
- Ingolstadt und
- dem Landkreis München
schicken uns ihre Einladungen.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Eventverwaltung" ist im Telefonbuch von Steinfeld nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Eine Gans, zwei Enten und einen halben Truthahn soll es geben.
Der Haken: Diverse Waren aus dem Bereich der Konsumelektronik, die auf der Rückseite abgebildet sind, erhalten nur Kunden. Kunden sind aber in der Sprache der Kaffeefahrten-Branche nur solche Leute, die auch etwas kaufen. Damit erhalten die Geschenke nur die Menschen, die überteuerte und nutzlose Ware kaufen und somit die "Geschenke" auf der Rückseite natürlich mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen die Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE UND EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die "Eventverwaltung in Steinfeld ist in unserer Warnlisten in diesem Jahr nunmehr bereits das achte Mal (!!!) verzeichnet. Sieben anders gestaltete Einladungen haben wir dementsprechend aus der Bevölkerung bereits erhalten und deswegen verwundert es nicht, dass die genannte Postfach-Adresse auch auf der Warnliste der Vervraucherzentrale Hamburg auftaucht.
Auch die Einladung ist uns nicht unbekannt. Uns liegen bereits zei Stück vor, die hinsichtlich der Gestaltung und des Textes absolut identisch sind. Nur in einem Punkt gibt Unterschiede: Bei der Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden kann.
Zudem kursierte eine weitere derartige Einladung bereit vor einen Jahr. Text und Geschenkeversprechen sind praktisch identisch. Seinerzeit nahmen Personen aus unserem Nachbarkreis teil, so dass wir über Teilnehmerberichte verfügen. Auch damals warnten wir an dieser Stelle vorab und - wie sich herausstellen sollte - wie eigentlich immer, wenn wir hinterher Bericht bekommen, zu Recht. Denn die Weihnachtsfeier entpuppte sich als üble Verkaufsveranstaltung, bei der getäuschten Rentnern Nahrungsergänzungsmittel für mehrere Hundert Euro pro Packung und Reisen mit Schein-Rabatten aufgeschwatzt worden waren. Hinterher konnten wir feststellen, dass sich eine in Insiderkreisen bekannte Kaffeefahrten-Firma als Cloppenburg hinter der Schwindel-Einladung verbarg.
Kurzum: Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Großes Tanken-Preisrätsel", Tanken-Preisrätsel, Postfach 1355, 27235 Twistringen
Warnung veröffentlicht am 16. Oktober 2009.
Aufmerksame Bürger aus Bayern und Rheinland-Pfalz schicken uns ihre Einladungen.
Wir waren vor der Teilnahme am Rätsel
Wir haben starken Anlass zu der Vermutung, dass das Rätsel nur dem Gewinnen von Adressdaten - hier sogar mit Geburtsdatum und Telefonnummer - dient und zudem an Stelle eines echten Gewinnes am Ende eine Einladung zu einer unseriösen Kaffeefahrt steht.
Da auch die Telefonnummer abgefragt wird, ist nicht auszuschließen, dass die Teilnehmer illegale Werbeanrufe erhalten.
Wie kommen wir zu der Annahme?
Gründe:
1. Der Veranstalter des Rätsel bleibt im Dunkel, nennt keine vernünftige Adresse oder eine existente Firma und versteckt sich hinter einer Postfach-Adresse, über die er nicht zu identifizieren ist.
2. Wir kennen die Adresse bereits. Vor einigen Wochen kursierte in unserem Kreis eine Gewinnmitteilung unter der Bezeichnung Telefongewinnspiel, die einer Telekom-Rechnung nachempfunden war. Auch dahinter verbarg sich eine Einladung zu einer Kaffeefahrt. Auch die Verbraucherzentrale in Hamburg nahm die Postfach-Adresse in Twistringen deswegen auf ihre Warnliste.
3. Im Schreiben ist von einem Unternehmen namens "CAT-Tank" die Rede, das angeblich Filialen in den jeweiligen Bundesländern der angschreibenen Verbraucher eröffnen will. Wer zu diesem "Unternehmen" eine Internet-Recherche durchführt, wird schlicht und ergreifend nicht fündig. Auch das spricht dafür, dass die Rätsel-Legende frei erfunden ist.
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"Weihnachtstouristik - Reisen in den Advent", Busevents, Postfach 1128, 49177 Ostercappeln
Warnung veröffentlicht am 13. Oktober 2009.
Wir erhalten die erste Einladung von einer aufmerksamen Bürgerin aus Rheinland-Pfalz.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Busevents" ist im Telefonbuch von Ostercappeln nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Eine Gans, zwei Enten und einen halben Truthahn soll es geben.
Der Haken: Diverse Waren aus dem Bereich der Konsumelektronik, die auf der Rückseite abgebildet sind, erhalten nur Kunden. Kunden sind aber in der Sprache der Kaffeefahrten-Branche nur solche Leute, die auch etwas kaufen. Damit erhalten die Geschenke nur die Menschen, die überteuerte und nutzlose Ware kaufen und somit die "Geschenke" auf der Rückseite natürlich mehr als mitbezahlen.
Tatsächlich dienen die Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Person/en", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Nur eine Region wird angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE UND EINLADUNG BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Internet-Warnliste ist "Busevents" aus Ostercappeln bereits einmal verzeichnet.
Auch die Einladung ist uns nicht unbekannt. Uns liegt eine vor, die hinsichtlich der Gestaltung und des Textes absolut identisch ist. Nur in einem Punkt gibt es einen Unterschied: Bei der Adresse in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden kann.
Zudem kursierte eine weitere derartige Einladung bereit vor einen Jahr. Text und Geschenkeversprechen sind praktisch identisch. Seinerzeit nahmen Personen aus unserem Nachbarkreis teil, so dass wir über Teilnehmerberichte verfügen. Auch damals warnten wir an dieser Stelle vorab und - wie sich herausstellen sollte - wie eigentlich immer, wenn wir hinterher Bericht bekommen, zu Recht. Denn die Weihnachtsfeier entpuppte sich als üble Verkaufsveranstaltung, bei der getäuschten Rentnern Nahrungsergänzungsmittel für mehrere Hundert Euro pro Packung und Reisen mit Schein-Rabatten aufgeschwatzt worden waren. Hinterher konnten wir feststellen, dass sich eine in Insiderkreisen bekannte Kaffeefahrten-Firma als Cloppenburg hinter der Schwindel-Einladung verbarg.
Kurzum: Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Verwaltungs-Institut für Unterstützungs- und Konjunkturgelder", Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
Leider erst kurz vor Weihnachten 2009 erhalten wir die Einladungen von einer Person aus dem Kreis Lippe (NRW), wo der Schwindel-Brief bereits im Augist 2009 kursiert ist.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Ausflugsplanung" ist im Telefonbuch von Neuenkirchen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe "die einmalige Gelegenheit, sich am XX.XX.2009 [den] ... persönlichen Konjunkturbeitrag in Höhe von 500,00 Euro zu sichern!"
Die Täuscher knüpfen an die seinerzeit bereits im Umsetzung befindlichen Konjunkturpakete des Bundes un der Länder an. Dennoch sind die Formulierungen so schlecht, dass sie auch von weniger gebildeten Verbrauchern - eiegntlich - leicht zu durchschauen sein müssten.
Geld, das in derartigen Gewinnmitteilungen versprochen wird, gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Geldbetrag von 500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 750.000 und 2,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
Auch wer auf Kaffeefahrten Reisen bucht, wird oft getäuscht. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Warum man auf Kaffeefahrten auch niemals eine Reise buchen sollte und sei sie auch vordergründig „gewonnen“ oder scheinbar günstig, können Sie in unserem Merkblatt lesen, das am Ende dieses Beitrages verlinkt ist.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich melde ___ Personen an!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Um die Empfänger der betrügerischen Briefe in die Busse zu bekommen, werden manchmal sehr attraktive Ziele genannt. Dazu ist zu sagen, dass wir im Juli 2009 kurz hintereinander drei Teilnehmerberichte bekommen haben. In allen drei Fällen, endeten die Fahrten weit vom ausgewiesenen Ziel entfernt. Im krassesten Fall 344 km!
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Insgesamt fünf höchst unterschiedlich aufgemachte Schwindel-Einladungen mit der Postfach-Adresse 1207, in Neuenkirchen sind im Jahr 2009 bei uns von Verbrauchern geschickt worden. Dementsprechend haben wir die Schein-Firma auch fünf Mal in unserer Warnliste verewigt.
Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Postfach-Adresse bereits eingtragen.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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MUSIKANTENSTADL - volksmusik.tv - Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
Warnung veröffentlicht am 7. Oktober 2009.
Eine aufmerksame Bürgerin aus dem Landkreis Sömmerda (Thürigen) leitet uns als erste ihre Einladung zu.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist einige Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. An einer zustellfähigen Anschrift fehlt es genau so, wie an Angaben zum Inhaber oder Geschäftsführer, soweit es sioch um eine GmbH handelt. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Um überwiegend ältere Leute auf Kaffeefahrten zu locken, werden üblicherweise beachtliche Gewinnversprechen abgegeben. Diese fällt hier eher zurückhaltend aus. Man sei der "potentielle Gewinner auf 500 Euro Taschengeld" heißt es da.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
"Potentiell" heißt etwa so viel wie möglich, ist also eine Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Geldgewinne gibt es nie, ebenso wenig wie attraktive Sachpreise oder -Geschenke. Letztere gibt es höchstens für Teilnehmer, die etwas Überteuertes kaufen und so die angeblich geschenkte Billigware aus ostasiatischer Produktion mehr als mitbezahlen.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 500 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 750.000 und 2,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die sich jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld ausnimmt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Lukrativ aber ist der Besuch des Musikantenstadls, bei den viele prominente Volksmusiker auftreten sollen. Das ist aber Schwindel und zwar gleich aus mehreren Gründen:
1. Wer im Internet den nächsten Auftrittstermin des Musikantenstadls recherchiert, stellt fest, Termine und Orte stimmen mit denen in der Schwindel-Einladung überhaupt nicht überein.
2. Im Kopf der Einladung wird das Logo des TV-Senders volksmusik.tv verwendet. Dieser Sender distanziert sich auf seiner Internetseite von der Einladung. Einen Link dorthin finden Sie am Ende dieses Warn-Hinweises.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Etwaige angebliche „Geschenke“ hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Auch wer Reisen bucht, wird oft getäuscht. Für angeblich gewonnene oder vordergründig billige Reisen müssen zunächst Buchnungs- und Beratungsgebühren bezahlt werden. Die können schon mal knapp 50 € pro Person und Reise betragen. Abgebucht über mobile EC-Terminals, sind die Gelder verloren, auch wenn man später vom Vertrag zurücktritt. Ob dieses Verhalten der Verkäufer rechtmäßig ist, ist noch nicht geklärt. Das dicke Ende kommt aber erst später, denn im Kleingedruckten heißt es mitunter, dass ein Ausflugspaket für 175 € gebucht werden muss, wenn die eigentlich Reise weniger als 100 € oder gar nichts kostet. Diese Falle bemerken die Verbraucher aber meist erst, wenn die unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Deswegen raten wir auch hier: Finger weg!
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es manchmal angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag möglicherweise eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Der "Planungsservice" in Molbergen ist in unserer Warn-Liste bereits mir vier anderen Schwindel-Einladungen vertreten. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Schein-Firma bereits eingetragen.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen
Warnung veröffentlicht am 14. August 2009.
Sieben Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 2. Oktober 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Unterallgäu (BY) spielt uns seine Einladung zu. Die zweite erhalten wir aus dem Kreis Mettmann (NRW). Es folgt eine weitere aus dem Wetteraukreis (HS).
9. Sept. 2009: Jetzt ist unser heimischer Lahn-Dill-Kreis an der Reihe. Alleine heute gehen zwei Einladungen ein. Anrufe weiterer Bürger zeigen, dass die Einladung breit gestreut wird. Wir wissen schon jetzt von zwei verschiedenen Abfahrtsterminen.
Es folgen weitere Einladungen aus
- Dresden (Sachsen) und
- Freiburg (BW).
Zahl der uns vorliegenden Einladungen am 29. September 2009: 21 Stück
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche in Bremen im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er sei Bargeldgewinner aus dem Jahr 2008 und ihm stünden noch 10.000 € zu!
Die Sache hat aber einen Pferdefuß:
In dem Feld - Mitte rechts im Brief - in dem der 10.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versand. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 10.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 15 und 50 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln - in diesem Fall sogar auf einen Milliarden-Betrag - gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz (angeblich) im Ausland haben, genannt sind. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Mitunter bekommen die Käufer auch keinen Durchschlag des Kaufvertrages mit. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Zwar werden in den Einladungen Ziele genannt. Diese stimmen aber oft nicht. Rekordverdächtig ist eine Fahrt, die in heute polnische Swinemünde führen sollte. Sie endete aber in einer Gaststätte im südwestlichen Brandenburg - sage und schreiben 344 km vom angeblichen Ziel entfernt.
Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Fahrt sind also typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren. Zudem werden attraktive (aber möglicherweise falsche) Ziele auch genannt, um einen weiteren Anreiz zum Mitfahren zu geben.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Oskar Reisen" ist in unserer Warnliste bereits mit fünf anderen Einladungen vertreten. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Schummel-Firma eingetragen.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert", "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?"
Bunt treiben es die Verantwortlichen. Teilweise sind die Einladungen auf orangenes, grünes und gelbes Verlaufspapier gedruckt.
Immer wieder lässt sich die Schwindel-Branche neue Formulierungstricks einfallen, um potentielle Opfer in die Busse zu locken.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass wir diese Einladung bereits kennen. Sie wurde bereits von einer anderen Schein-Firma, nämlich der
- Bavaria Reisen UG, Postfach 1251, 28802 Stuhr
verwendet. Es ist durchaus üblich, dass ein und die selbe Einladung mit verschiedenen Adressen auftaucht.
7. TEILNEHMERBERICHT
Am 30. September haben eine ganze Reihe von Bürgern aus unserem Kreis an der Fahrt teilgenommen. Die Fahrt führte nach Oestrich-Winkel. Dort waren zunächst diverse Haushaltsartikel angepriesen und auch verkauft worden. Später wurden Reisen für eine Fa. Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd. vermittelt. Die Fa. hat eine englische Rechtsform und ihren Hauptsitz angeblich in Amstelveen in den Niederlanden. Den Teilnehmern wurde in diesem Zusammenhang die Lüge aufgetischt, die Fa. vermittle auch die Reisen für Aldi. Tatsächlich heißt die Fa., die in puncto Reisen mit Aldi Süd zusammenarbeitet Berge & Meer GmbH mit Sitz in Regensdorf. Beide Firmen haben aber nichts miteinander zu tun. Im Gegenteil: Unseriöse Reisevermittler wählen oft Firmennamen aus, die denen seriöser bekannter Unternehmen sehr ähnlich sind, um so das gute Renommee dieser Firmen für ihre Irreführung und Abzocke zu nutzen.
Ein Teil der Reisen war angeblich gewonnen, andere waren anscheinend günstig. Die Täuschung setzte sich fort, in dem für jede Reise – egal ob „gewonnen“ oder günstig – 39 € pro Person an Buchungsgebühren und weitere 10 € pro Person für ein ominöses „Reise Plus-Paket“ gezahlt werden mussten. Dieses umfasst Leistungen, die bei jeder Buchung im Reisebüro selbstverständlich und kostenlos sind.
Der Hase im Pfeffer lag im Kleingedruckten. Dort hieß es, dass für jede Reise, die weniger als 100 € kostet, für mindestens 175 € pro Person ein Ausflugspaket gebucht werden musste, also auch für die „geschenkte“ Reise. Zudem behielt man sich vor, bis zu 15 € Dieselzuschlag zu erheben. Wer buchte, musste sich zudem mit Übernachtung und Frühstück zufrieden geben. Im Landratsamt weiß man aus anderen Teilnehmerberichten, dass man im Urlaub unter Umständen zu weiteren Verkaufsveranstaltungen geschleppt wird.
Auch Teilnehmer aus dem Lahn-Dill-Kreis sind in Oestrich-Winkel auf die Verkäufer hereingefallen und haben solche Reisen gebucht und erst hinterher gemerkt, dass sie belogen wurden. Einer hat sich an die Kreisverwaltung gewandt und versucht jetzt vom Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf, der innerhalb von 14 Tagen möglich ist, soll an eine Fa. Buchungszentrale 24 GmbH im niedersächsischen Stuhr gerichtet werden. Von dort ist sie allerdings bereits verzogen und zwar nach Bremen. Im juristischen Sinne aber scheint die Fa. überhaupt nicht zu existieren, denn sie ist weder im Handelsregister des Amtsgerichtes Walsrode noch beim Amtsgericht Bremen eingetragen bzw. eingetragen gewesen. Es ist deshalb sehr fraglich, ob die Betroffenen das angezahlte Geld – es wurde mittels mobiler EC-Terminals noch vor Ort abgebucht – jemals zurückerhalten.
Den Schwindel-Firmen scheint es einerlei zu sein, ob die Reisen angetreten oder storniert werden, denn die „Buchungsgebühren“ werden nicht zurückerstattet. So verdienen sie knapp 50 € an jedem, der gebucht hat, ohne dass dem eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist zwar rechtlich sehr fragwürdig aber viele Verbraucher bemühen wegen eines solchen Betrages keinen Anwalt und davon profitieren die Täuscher, die sich so eine neue Einnahmequelle erschlossen haben“, sagt Frank Schuster weiter dazu.
Wer die offenen und versteckten Kosten zusammenrechnet und berücksichtigt, dass die Leistung möglicherweise von schlechter Qualität ist, ist gut beraten, seinen Bus-Urlaub bei heimischen Unternehmern zu buchen. Die können sich eine schlechte Leistung nicht erlauben, Kaffeefahrten-Firmen schon, die kleben sich einfach ein neues Firmenschild auf den Briefkasten. So geschehen auch bei der Fa. Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd. Die Fa. hat laut englischem Handelsregister in knapp einem Jahr bereits drei Mal den Namen geändert.
Die Kaffeefahrt in Oestrich-Winkel endete übrigens, als das Ordnungsamt des Rheingau-Taunus-Kreises einschritt. Wahrscheinlich wurde dadurch auch der Verkauf mehrere Hundert Euro teurer aber wirkungsloser Gesundheitsprodukte verhindert. Dort hat man auch die Personalien der verantwortlichen Verkäufer festgestellt. Zwar wurden – wie üblich bei Kaffeefahrten – die Gewinnmitteilungen/Einladungen eingesammelt, so dass sich kein Fahrtteilnehmer auf deren Inhalt berufen kann. Wer sich aber z.B. eine Kopie gemacht hat, könnte jetzt überlegen, ob er beim Rheingau-Taunus-Kreis die Namen und Adressen der verantwortlichen Verkäufer erfragt und Klage auf den versprochenen Gewinn nach § 661a BGB einreicht. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Landgericht Gießen am 29. September einen Kaffeefahrten-Verkäufer zur Zahlung der in der Einladung versprochenen 8.000 € verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Wie immer in derartigen Einladungen/Gewinnmitteilungen gilt:
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Wintergewinnspiel 2008/2009", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen
Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.
Fünf Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 17. September 2009.
Einladungen schicken uns aufmersame Bürger aus
- Brandenburg,
- Rheinland-Pfalz,
- dem Landkreis Uckermark in Brandenburg (August 2009),
- dem Landkreis Landsberg am Lech (BY),
- dem Landkreis Augsburg (Anfang Sept. 2009),
- Dresden (9. Sept. 2009) in zwei Fällen und
- unserem heimischen Lahn-Dill-Kreis.
Stand am 17. September: 10 Stück
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche in Bremen im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er habe den 1. Preis im "Wintergewinnspiel" gewonnen: 10.000 € in bar!
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In dem Feld, in dem der 10.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 10.000 € = 15.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 15 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit einer Halben Millionen € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Oskar Reisen" ist auch bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert", "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?"
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Gewinnbenachrichtigung ", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
Warnung veröffentlicht am 18. August 2009.
Zwei Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 14. September 2009.
Die erste Einladung erhalten wir von einem aufmerksamen Bürger aus dem Landkreis München. Weiterhin schicken uns Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ihre Einladungen.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer örtlichen Zeitung zu. Vielleicht veröffentlicht die Lokalpresse dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT BEI 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Der "Planungsservice" in Molbergen existiert nicht. Es handelt sich um eine Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
Wieso sollte sich jemand verstecken, der nichts Böses im Schilde führt?
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird den Empfängern des Schreibens vorgegaukelt, sie hätten den 2. Preis bei einem "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 1.500 € in bar. Ist schon merkwürdig, dass ALLE Empfänger den 2. Preis gewonnen haben sollen.
Die Sache hat außerdem noch andere Pferdefüße: Am rechten Rand des Schreibens sind drei Felder eingeblendet, in der die angeblichen Gewinner genannt werden. Darin: Ein kleiner aber sehr entscheidender Schriftzug, der nur bei gutem Sehvermögen oder mit der Lupe überhaupt zu erkennen ist und der lautet: "Rubbellosgewinner" und "nominiert ist". Diese von der Kaffeefahrten-Branche oft und geren verwendeten Floskeln bedeuten, das man überhaupt nichts gewonnen hat. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in einem Drittel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
"Rubbellosgewinner" ist auch eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.500 € = 2.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 75.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas? Hinzu kommen noch weitere Geschenke und Versprechungen auf der Rückseite der Einladung.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit und Wirksamkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten praktisch ausnahmslos über die miese Abzocke.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Erst am heutigen Vormittag haben wir eine erste Warnung vor einer ganz anderen Einladung mit der gleichen Postfachadresse in Molbergen veröffentlicht.
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"Telefongewinnspiel", Anmeldeservice, Postfach 1355, 27235 Twistringen
Warnung veröffentlicht am 8. Mai 2009.
Zehn Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 24. September 2009.
Bürger aus Hessen und Rheinland-Pfalz haben uns die ersten drei Einladungen geschickt. Einladung Nr. 4 erhalten wir am 23. Juli 2009 aus dem Landkreis München.
Freitag, 21. August 2009: Innerhalb von wenigen Stunden rufen fünf Bürger aus unserem Lahn-Dill-Kreis an, ein sechster schickt eine E-Mail. Die Schwindel-Gewinnmitteilung kursiert jetzt also auch hier.
Dienstag, 25. August: Zahlreiche Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis haben uns ihre Einladungen im Original geschickt. Wir haben jetzt (10:18 Uhr) insgesamt 18 Stück, weitere sind vorangekündigt. Aller voraussicht nach wird unsere Behörde noch heute eine Pressemitteilung dazu herausgeben.
Montag, 31. August: Übers Wochenende sind weitere sieben Original-Einladungen eingegangen. Nach unserer Pressemitteilung gehen unzählige Telefonate hier ein. Eine Frau teilt mit, dass in Ihrer aus 10 etwa 70 Jahre alten Frauen bestehenden Bekanntengruppe allein vier (=40%) diese Einladung erhalten haben. Geht man nur davon aus, dass rd. 20% der Einwohner unseres Kreises ein solches Papier erhalten haben, müsste unser Kreis mit rd. 50.000 Einladungen geflutet worden sein!
Donnerstag, 10. September: Weitere vier Einladungen liegen vor.
Montag, 14. September: Einladung Nr. 30 kommt aus dem brandenburgischen Landkreis Havelland.
Donnerstag, 24. September: Die Einladungen Nr. 31 und 32 kommen aus dem Landkreis Roth in Bayern.
Soweit Sie nicht im Lahn-Dill-Kreis wohnen, bitten wir Sie bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/enund verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Anmeldeservice" ist im Telefonbuch von Twistringen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
"Ihnen wurde ein Gewinn in Höhe von 400 € zugeteilt", wird den Empfängern der Schwindel-Post vorgegaukelt.
Wer die Gewinnmitteilung genau liest wird aber feststellen, dass hinsichtlich dieses Betrages nicht von Geld die Rede ist, sondern nur von einem Gewinn im Wert von 400 €. Das kann bedeuten, dass es sich um einen Gutschein handelt, der nur in der Veranstaltung eingelöst werden kann. Kritische Verbraucher wissen natürlich, dass derartige Schwindel-Gutscheine oder auch ein angeblicher Rabatt vorher auf den Preis draufgeschlagen worden sind. Ein Muster ohne Wert also.
Weiter unten ist noch von einem "Nominierungspreis" in Höhe von 1.000 € die Rede. Man muss das Kaffeefahrten-Kauderwelsch ins Deutsche übersetzen. Nominiert heißt so viel wie vorgeschlagen. Das bedeutet endgültig ist hier nichts. Oft halten sich Kaffeefahrten-Unternehmen so ein Hintertürchen offen, um sich herauszureden, wenn ein Teilnehmer doch einmal den Gewinn einfordert.
Kurzum: Derartige Versprechen, selbst wenn sie wasserdicht formuliert werden, dienen bekanntermaßen nur dazu, die Eingeladenen, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft gesundheitsbezogene Produkte wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel oder Magnetfeldunterbetten)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie mir/uns ___ Platz/Plätze", heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
Die Einladung ist einer Rechnung/einem Schreiben der Deutschen Telekom nachempfunden. Zudem ist diese Art Einladung nicht neu - im Gegenteil. Bereits aus dem August 2007 liegt uns eine bis ins Detail gleiche Einladung vor. Einziger Unterschied: Die Postfach-Adresse war damals eine andere.
6. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Auch die Verbraucherzentrale im Hamburg hat dem "Telefongewinnspiel", Twistringen bereits einen Warnlisten-Eintrag gewidmet.
7. ADRESSDATEN VON SCHLECHTER QUALITÄT
Einige Anrufe berichten, dass die in den Briefen genannten Telefonnummern der Empfänger nicht stimmen. Teilweise handelt es sich um Nummern, die bereits vor einigen Jahren abgemeldet worden waren. Eine Anruferin berichtet, dass ihr Mann angeschrieben worden sei. Der sei aber bereits vor sechs Jahren verstorben und im Telefonbuch stehe er auch schon seit Jahren nicht mehr. Das lässt den Schluss zu, dass die Schwindler alte Daten aus dem Adresshandel verwendet haben.
8. PRESSE WARNT EBENFALLS
Immer wieder greifen auch Deutschlands Zeitungen das Thema auf, fragen bei den Verbraucherzentralen oder auch bei der Polizei nach. So auch hier. Die Fuldaer Zeitung berichtet über die Einladung zum "Telefongewinnspiel" und warnt unter Berufung auf die genannten Kreise. Sogar zur Staatsanwaltschaft hat der Redakteur Kontakt gesucht. Der Pressebericht ist am Ende dieses Eintrages verlinkt.
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"Eventverwaltung", Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht am 10. September 2009.
Von einem aufmerksamen Bürger aus dem Landkreis München erhalten wir die erste Einladung.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Eventverwaltung" ist im Telefonbuch von Steinfeld nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 1.000 € gewonnen. Verräterisch ist aber der Satz:
"Im Übrigen erhält der Gewinner, Frau _____, garantiert 1.000 € in BAR.
Ein gewaltiger Pferdefuß, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Zudem heißt es in einem eingerahmten Kasten, dass es sich um "Glücksgrifflose" handelt.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 1,5 und 5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Anmeldung zur Gewinnübergabe an Frau _____ am __.09.2009 mit ___ Personen!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die "Eventverwaltung" in Steinfeld ist auch bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.
Die Postfach-Adresse der „Eventverwaltung“ in Steinfeld ist eine gute alte Bekannte. Alleine in den Jahren 2008 und 2009 wurden uns neun verschiedene Gewinnmitteilungen aus der Bevölkerung zugespielt, die diese Adress-Merkmale auch aufgewiesen haben. Allen haben wir einen Eintrag in unserer Liste gewidmet.
6. BESONDERHEITEN
Eine optisch identische Einladung wurde uns bereits Anfang September 2009 zugeleitet. Einziger Unterschied: Die in der Antwortkarte eingeblendete Adresse ist eine andere. Wir vermuten, dass die Druckereien, die für die Kaffeefahrten-Branche die Einladungen herstellen mitunter für verschiedene Auftraggeber die gleiche Einladung gleichsam recyceln.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Telefongewinnspiel", Schneider Planungsbüro Abt. Telefongewinnspiel, Postfach 150369, 28093 Bremen
Warnung veröffentlicht am 1. September 2009.
Zuletzt überarbeitet/ergänzt am 4. September 2009.
Wir erhalten Einladungen von aufmerksamen Bürgern aus den Landkreisen
- Regensburg (BY) und
- Eichstätt, Oberbayern.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Das "Schneider Planungsbüro" ist im Telefonbuch von Bremen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Gewinnspiel 400 € gewonnen. Zudem ist von einem Nominierungspreis in Höhe von 1.000 € die Rede.
"Nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 400 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 600.000 und 2,0 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie mir/uns ___ Platz Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Internet-Liste wird in jüngerer Vergangenheit bereits zwei Mal vor dem ominösen "Scheider Planungsbüro" gewarnt. Die Schwindel-Firma war bereits mit zwei anderen Kaffeefahrten-Einladungen aus Beute-Fang.
6. BESONDERHEITEN
Die Einladung ist einer Rechnung/einem Schreiben der Deutschen Telekom nachempfunden. Zudem ist diese Art Einladung nicht neu - im Gegenteil. Bereits aus dem August 2007 liegt uns eine bis ins Detail gleiche Einladung vor. Einziger Unterschied: Die Postfach-Adresse war damals eine andere.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken. Das zeigt im vorliegenden Fall auch ein Teilnehmbericht aus 2007.
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Busevents, Postfach 1128, 49177 Ostercappeln
Warnung veröffentlicht am 1. September 2009.
Aus Speyer (RP) erhalten wir die erste Einladung.
Wir bitten bzw. regen an:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN VERSCHLEIERN DIE VERANTWORTLICHEN IHRE WAHRE IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Busevents" sind im Telefonbuch von Ostercappeln nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB),
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 1.000 € gewonnen. Verräterisch ist aber der Satz:
"Im Übrigen erhält der Gewinner, Frau _____, garantiert 1.000 € in BAR.
Ein gewaltiger Pferdefuß, denn "Frau _____ ist zwischen zwei Kommata gesetzt. Es handelt sich also um eine Anrede, nicht aber um die Feststellung, dass Frau _____ die Gewinnerin ist. Dieser Formulierungstrick bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt. Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.000 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 1,5 und 5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, gerne als „Trink-Kur“ bezeichnet. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Waren zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Das belegen uns vorliegende Teilnehmerberichte sowie zahllose Berichte in den Tageszeitungen und in den Verbrauchermagazinen der TV-Sender.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Anmeldung zur Gewinnübergabe an Frau _____ am __.09.2009 mit ___ Personen!", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT ODER FALSCH
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale", Bavaria Reisen UG, Postfach 1251, 28082 Stuhr
Warnung veröffentlicht am 23. April 2009.
Sechs Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 31. August 2009.
Im April schickt uns ein erster aufmerksamer Bürger aus Mittelhessen seine Einladung. Ende Juni erreicht uns eine zweite, diesmal aus Oberbayern. Die dritte kommt am 15. Juli aus dem Vogelsbergkreis (Hessen). Nr. 4 bekommen wir aus Nürnberg. Nr. 5 folgt am 3. August aus dem Raum München. Nr. 6 folgt am 31. August aus dem Landkreis Bad Doberan (MV).
UM WIEDERHOLUNGEN ZU VERMEIDEN ...
... verweisen wir auf eine andere Einladung der Phantasie-Firma "Bavaria Reisen UG", die es nicht gibt, weil nicht nur die Adresse in der Antwortkarte, sondern auch der Text in der Einladung identisch sind. Folgen Sie bitten dem Link unten.
7. AUGUST 2009: TEILNEHMERBERICHT
Nach Kreuzlingen in der Schweiz am schönen Bodensee gelegen, sollte die Fahrt gehen, zu der ein Mann aus dem Kreis Bieberach eingeladen wurde. Als der Busfahrer dann verkündete, dass die Fahrt stattdessen in Richtung Zürich gehen sollte, stieg der Mann kurz entschlossen aus.
Das zeigt wieder einmal, was von den angeblichen Zielen, die in Kaffeefahrteneinladungen/Gewinnmitteilungen genannt werden, zu halten ist, nämlich nichts. Tatsächliches und angebliches Ziel liegen rund 70 km voneinander entfernt.
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"Eilsendung", Zentrale-Gewinnverteilung, Postfach 1271, 26892 Dörpen
Warnung veröffentlicht: 22. April 2009
Acht Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 31. August 2009. Auch ein Teilnehmerbericht liegt vor!
Die erste Einladung erhalten wir aus Sachsen-Anhalt. Im Mai und Juni gehen weitere aus Mittelhessen, Südhessen und Niedersachsen ein.
24. Juli 2009: Wir erhalten Einladung Nr. 8 aus Koblenz (RLP).
3. Aug. 2009: Wir haben inzwischen eine weitere Einladung aus München und eine aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein (NRW) erhalten.
5. Aug. 2009: Wir erhalten ein weitere Einladung aus dem Landkreis München.
14. Aug. 2009: In der Zwischenzeit hat uns eine weitere Einladung aus Speyer, sowie eine aus dem Saarpfalz-Kreis (Saarland) erreicht.
24. August 2009: Jetzt wird die Einladung auch in unserem Nachbarkreis verschickt, dem Landkreis Gießen.
31. August 2009: Die nächsten beiden Einladung folgen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Kreis Mettmann, beide in NRW.
Neuer Zwischenstand: 16 Stück.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei der "Zentrale Gewinnverteilung" in Dörpen handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: So wollen die Verantwortlichen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden zu bekommen.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 2.500,00 € gewonnen.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: "Gewinnoption", heißt es da. Achtung: Eine Option ist eigentlich ein Recht, das vom Inhaber wahlweise ausgeübt werden kann. Übersetzt man das Kaffeefahrten-Deutsch bedeutet das aber etwas anderes, nämlich etwa so viel wie "möglicherweise vorgesehen". Auch den Punkt gebracht: Man hat nichts gewonnen.
Aber selbst wenn ein derartiges Gewinnversprechen eindeutig abgegeben wird, so ist es dennoch verlogen und wird einfach nicht gehalten. Denn bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 2.500 € = 3.750.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat fast 4 Mio. € pro Bus zu verschenken?
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich / uns ___ Platz / Plätze", heißt es in der Antwort-Karte, mit der man sich zu Fahrt anmelden muss. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse in Dörpen ist keine unbekannte. Sie ist bereits einmal unter "B + R Touristik" in einem Warnliste-Eintrag vom Januar dieses Jahres verzeichnet. Zudem erfreut sich das Postfach gleich dreier Eintragungen in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg.
Eine erste Warnung ist auch in der Presse veröffentlicht (Link siehe unten).
5. ZIEL: UNBEKANNT
Zwar werden in den Einladungen Ziele, genauer größere Städte oder Regionen, genannt, bloß: Sie stimmen nicht!
Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. TEILNEHMERBERICHT
Nach Koblenz sollte die Fahrt gehen, laut Einladung eines Paares, das uns über die Fahrt hinterher berichtet hat. Die Fahrt endete allerdings in einem Ort in der Eifel, rd. 40 km von Koblenz entfernt. Natürlich hat es das Geld und zahlreiche weitere Geschenke nicht gegeben. Vielmehr wurden "Quadrantenscheiben" verkauft. Tellerförmige Gebilde von ca. 22 cm Durchmesser und 1 cm Stärke, die man sich hochkannt zwischen die Handinnenflächen gepresst ca. 5 Minuten unters Kinn halten soll. Die Scheibe ersetze bis zu 30 Massagen und ziehe den Schmerz aus dem Körper. Als Ausgangspreis werden 2.800 € genannt! Es gibt eine Variante für die Damen und eine für die Herren.
Wir wissen zudem von einem 80-Jährigen, der offenbar die gleiche Reise mitgemacht und die Platten - im Kaufvertrag, der übrigens auf eine Fa. in den Niederlanden lautete, als "Quanton-Scheiben" bezeichnet - für sich und seine Frau bestellt hat. 4.000 € hat er so aufs Spiel gesetzt, was seine Familie aber bei der Auslieferung der Ware zu verhindern wusste. Der Mann hatte zuvor mehrfach Kontakt zu unserer Behörde, war über die Abzocke auf Kaffeefahrten informiert - eigentlich!
Später stellte sich heraus, dass der Auslieferungsfahrer bei der Familie eine frei erfundene Adresse hinterlassen hatte.
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"DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen
Warnung veröffentlicht am 5. August 2009.
Ergänzt um einen TEILNEHMERBERICHT am 20. August 2009.
Aus dem Landkreis Schwäbisch Hall (BW) und aus Rheinland-Pfalz erhalten wir die ersten beiden Einladungen.
Wir bitten Sie: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
Die Einladung ist unseriös, weil sie die entsprechenden Merkmale aufweist, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lässt.
DIESE MERKMALE SIND:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche, in Bremen im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene, Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die angebliche Firma „Oskar Reisen GmbH“ ist im Telefonbuch von Bremen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 3.000 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2009". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.
Außerdem steht im Balken oberhalb des Gewinnverspreches am rechten Rand des Briefes „Nominiert ist“. Ein gewaltiger Pferdefuß, denn „nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet nominiert in diesem Zusammenhang etwa so viel wie vorgesehen. Das wird aber von der Kaffeefahrten-Branche anders übersetzt. Demnach hat man hat gar nichts gewonnen.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 150.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Alleine die 25 Einladungen, die uns vorliegen, wären 75.000 € "wert". Das ist natürlich Unsinn.
Weitere Falle: Die zusätzlich versprochenen Geschenke. "Für ein Paar" soll es einen Staubsauger oder 50 € in Bar geben. Die Betonung liegt auf EIN Paar.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Warnliste "erfreut" sich die genannte Postfach-Adresse in Bremen bereits dreier weiterer Eintragungen. Auch die Verbraucherzentrale in Hamburg hat „Oskar Reisen“ auf ihre Warnliste gesetzt.
6. BESONDERHEITEN
Geradezu frech ist der Text, denn man packt die Empfänger an Erfahrungen, die sie bereits alle gemacht haben, nämlich nicht eingehaltenen Gewinnversprechen. Man schimpft auf die "schwarzen Schafe" der Branche. Die Hintermänner schreiben weiter: "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch" und das, obwohl sie selbst schon in der Einladung bezüglich ihrer Identität glatt lügen und täuschen.
Bemerkenswert ist auch, dass wir die Einladung bereits kennen. Sie offenbar inzwischen von der dritten Schein-Firma hintereinander verwendet. Früher kursierende Einladungen waren mit folgenden Postfach-Adressen versehen:
- Schlossers Clubreisen, Postfach 1120, 49454 Bakum und
- Bustouristik Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg.
Wir bleiben dabei: Alles Schwindel, wieso sonst lügt man hinsichtlich der frei erfundenen Firma und wieso sonst versteckt man sich hinter einem Postfach? Wie alles, was sich in derartigen Einladungen bzw. Gewinnmitteilungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
7. TEILNEHMERBERICHT
Wie berechtigt unsere Warnung wieder einmal war, zeigt ein Teilnehmerbericht, den wir aus Berlin erhalten haben.
Eine Dame, die allerdings vorher ahnte, was da kommen würde, nahm an der Fahrt teil, die schließlich in den kleinen Ort Kuschkow in Brandenburg führte. Die ca. 70 Teilnehmer aus drei Bussen wurden zwischen 9:30 uhr und 18:15 Uhr bearbeitet. Vor allen Dingen wurde ihnen ein Magnetunterbett ans Herz gelegt, das für 1.000 € an sechs Teilnehmer veräußert wurde. Angeblicher Wert: 1.800 €. An Stelle des Geldpreises gab es ein Rubbelllos. Auch eine Pfanne wurde für 50 € verkauft. Angeblicher Wert 250 €.
Legt man die zahlreichen Berichte in den Medien und unsere eigenen Erfahrungen zu Grunde, muss man davon ausgehen, dass es sich um minderwerige Ware mit fraglichem Nutzen (Magnetbett) handelt.
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"Finanzen und mehr", Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht am 19. August 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) hat uns seine Einladung als E-Mail-Anhang geschickt. Einladung Nr. 2 erhalten wir per Fax aus dem Landkreis München.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Ausflugsplanung" ist im Telefonbuch von Neuenkirchen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, ihm stünden 1.300 € aus einem Gewinnspiel zu!
Verräterisch ist weiterer Satz in der Mitte des Schreibens: Ich versichere Ihnen, Herr XXX, dass die 1.300,00 € aber auf jeden Fall an den Gewinner ausgezahlt werden." Plötzlich ist gar nicht mehr die Rede davon, dass der Empfänger des Schreibens auch der Gewinner ist. Widersprüchliche Aussagen sind auch eine Methode der unseriösen Kaffeefahrten-Industrie lästige Forderungen der Teilnehmer abzuwehren.
Wie unseriös die Gewinnversprechen sind, erkennt jeder leicht, der sich Folgendes vor Augen führt:
Pro eingesetztem Bus werden erfahrungsgemäß zwischen
- 1.500 (laut Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002) und
- 5.000 (Medienberichten zu Folge) Einladungen versandt.
Diese Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Allen Empfängern wurde der gleiche „Gewinn“ versprochen. Multipliziert man jetzt die Zahl der Einladungen also 1.500 bis 5.000 mit dem angeblichen Gewinn von 1.300 €, stellt man fest, dass die Schwindel-Firma zwischen 1,95 und 6,5 Mio. € pro Bus (!) ausschütten müsste. Stellt man jetzt noch in Rechnung, dass derartige Einladungen nicht nur örtlich, sondern überregional, manche sogar bundesweit gestreut werden, können sich die „Gewinn“-Summen pro Einladung auf dreistellige Millionen-Beträge aufschaukeln, gegen die jeder Lotto-Jackpot wie ein Taschengeld wirkt.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Tatsächlich dienen derartige absurde Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; eher für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Verkaufs-Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Wer nicht widerstehen kann und etwas kauft
- bekommt mitunter keinen Durchschlag des Kaufvertrages ausgehändigt oder
- hat es angeblich mit einer Firma im Ausland zu tun oder
- hat im Kaufvertrag eine Firma stehen, die es nicht gibt.
In diesen Fällen können die abgezockten Käufer noch nicht einmal mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ihnen dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie insgesamt ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die genannte Postfach-Adresse in Steinfeld ist auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen. Die Postfach-Adresse der „Eventverwaltung“ in Steinfeld ist eine gute alte Bekannte. Beachtliche acht (!!!)ältere Einträge sind den Schummlern in unserer Warn-Liste bereits gewidmet.
6. BESONDERHEITEN
Wie oben bereits beschrieben warnen die Medien, die Verbraucherschützer und die Polizei schon seit Jahren vor Kaffeefahrten, da es seriöse praktisch nicht (mehr) gibt. Deswegen findet man in neueren Einladungen/Gewinnmitteilungen öfter Sätze wie hier: "Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, weise ich darauf hin, dass es sich nicht um eine Werbefahrt handelt!" Wir bleiben dabei: Es ist eine unseriöse Verkaufsveranstaltung zu erwarten, warum sonst werden schon in der Einladung falsche Angaben gemacht?
Eine Besonderheit der an dieser Stelle behandelten Einladung ist, dass behauptet wird, sie sei handschriftlich abgefasst worden. Das ist natürlich Quatsch, was jeder erkennt, der mit Computern arbeitet. Ältere Leute hingegen erkennen diesen zusätzlichen Schwindel möglicherweise nicht.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Alle Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Schummel-Briefen dienen nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Eine weitere Besonderheit: Die absolut gleiche Einladungen kennen wir schon von einer anderen Schwindel-Firma, nämlich der
- "Ausflugsplanung", Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen,
der wir deswegen auch einen Eintrag in dieser warnliste gewidmet haben.
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"Bargeldregen", Planungsservice, Postfach 1107, 49693 Molbergen
Warnung veröffentlicht am 18. August 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus Chemnitz hat uns einen Scan seiner Einladung gemailt.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "Planungsservice" ist im Telefonbuch von Molbergen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe bei einem Gewinnspiel 2.500 € gewonnen, den 1. Preis.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In dem Feld, in dem der 2.500-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist", ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar sehr klein, so dass es von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen nicht ohne weiteres gelesen werden kann. Auch das ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos gewonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 2.500 € = 3.750.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 3,75 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 125.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
mit falschen Versprechungen,
Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die frei überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das nicht für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist erfahrungsgemäß minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz (angeblich) im Ausland haben, verzeichnet sind. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Mitunter bekommen die Käufer auch keinen Durchschlag des Kaufvertrages mit. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ......... Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
Die Einladung ist uns bereits aus dem vergangenen Jahr bekannt. Damals war sie mit der Adresse
- Insel Tours, Postfach 1108, 49454 Bakum
versehen, ansonsten aber fast identisch. Es ist nicht ungewöhnlich, dass in der Branche die gleichen Schwindel-Schreiben gleich von mehreren Veranstaltern bzw. Verantwortlichen benutzt werden. Alleine das lässt bereits tief blicken.
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Sie haben unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt." Hierbei handelt es sich um Formulierungs-Tricks. Diese Masche dient nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"Aal Jan & die Fischräucherei aus Hamburg", Reise & Touristik Carola Schlosser, Postfach 1120, 49454 Bakum
Warnung veröffentlicht am 14. August 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Oberhavel (Brandenburg) spielt uns seine Einladung zu.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Reise & Touristik Carola Schlosser" gibt es nicht. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie bekämen
- ein großes Lebensmittelpaket,
- einen Scheck über 248,30 €,
- einen achttägigen kostenlosen "Sonnenurlaub",
- einen Einkaufsgutschein über 149,- € und
- 2.000 € in Bar.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach haben die verantwortlichen 1.500 Mal die gleichen Versprechungen gemacht, deren Wert sich auf Hundertausende von Euro beläuft; pro eingesetztem Bus wohlgemerkt. Unterstellt man, dass derartige Einladungen niemals nur örtlich sondern mindestens in einer ganzen Region, manchmal auch bundesweit verteilt werden, multipliziert sich der Gegenwert der Versprechungen auf Millionenbeträge. Daran kann man bereits ermessen wie verlogen die Anschreiben gestaltet sind.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
mit falschen Versprechungen,
Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; eher für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz angeblich) im Ausland haben. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Mitunter bekommen die Käufer auch keinen Durchschlag des Kaufvertrages mit. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten. Verlogen ist es auch meist von einem Ausflug zu sprechen. Die Fahrt geht gezielt zu einer Gaststätte, in der Teilnehmer in aller Regel stundenlang "bearbeitet" werden. Das als Ausflug zu bezeichnen, ist eigentlich eine weitere Irreführung.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Carola Schlosser" ist keine Unbekannte. Bereits dreimal ist "Sie" mit anderen Schwindel-Einladungen in unserer Liste verzeichnet. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg ist diese Adresse bereits eingetragen.
LINKS
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"DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS", Reise & Touristik Carola Schlosser, Postfach 1120, 49454 Bakum
Warnung veröffentlicht am 14. August 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) spielt uns seine Einladung zu.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
Bevor wir an dieser Stelle große Ausführungen machen, ist darauf hinzuweisen, dass wir diese Einladung bereits kennen. Sie wurde bereits von drei anderen Schein-Firmen, nämlich
- Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen,
- Bustouristik Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg und
- Schlossers Clubreisen, Postfach 1120, 49454 Bakum
verwendet. Wie immer gilt auch hier: Die in den Antwort-Postkarten, mit denen man sich zur Fahrt anmelden muss, genannten Firmen gibt es nicht. Sie sind frei erfunden.
Da wir die drei anderen Fälle in unserer Liste bereits verewigt haben, ersparen wir uns deswegen Wiederholungen an dieser Stelle und verweisen stattdessen auf die entsprechenden ausführlichen Eintragungen. Links dorthin finden Sie am Ende des Beitrages.
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"Gewinnbenachrichtigung", Verwaltungsagentur Gröme, Postfach 1159, 49686 Lastrup
Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.
Viermal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 14. August 2009.
Die ersten beiden Einladung erhalten wir von aufmerksamen Bürgern aus Bayern und aus Sachsen.
Stand 2. Juli 2009: Es folgen zwei weitere aus dem Regierungsbezirk Schwaben in Bayern und aus Brandenburg.
22. Juli 2009: Eine Bürgerin aus dem Rhein-Neckar-Kreis (BW) mailt uns die fünfte Einladung. Nr. 6 und 7 kommen aus Sachsen-Anhalt und zwar aus den Landkreisen Zeitzer Land und Harz.
24. Juli 2009: Einladung Nr. 8 kommt aus Koblenz (RLP)
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer örtlichen Zeitung zu. Vielleicht veröffentlicht die Lokalpresse dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT BEI 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Die "Verwaltungsagentur Gröme" in Lastrup existiert nicht. Es handelt sich um eine Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
Wieso sollte sich jemand verstecken, der nichts Böses im Schilde führt?
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger des Schreibens eingeredet, er habe den 2. Preis bei einem "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 1.500 € in bar.
Die Sache hat aber Pferdefüße: Am rechten Rand des Schreibens sind drei Felder eingeblendet, in der die angeblichen Gewinner genannt werden, wobei alle Empfänger den dritten Preis gewonnen haben (!?). Ein kleiner aber sehr entscheidender Schriftzug, die nur bei gutem Sehvermögen oder mit der Lupe überhaupt zu erkennen ist, lautet: "Rubbellosgewinner" und "nominiert ist". Diese von der Kaffeefahrten-Branche oft und geren verwendeten Floskeln bedeuten, das man überhaupt nichts gewonnen hat. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
"Rubbellosgewinner" ist auch eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.500 € = 2.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 75.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas? Hinzu kommen noch weitere Geschenke und Versprechungen auf der Rückseite der Einladung.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit und Wirksamkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten praktisch ausnahmslos über die miese Abzocke.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Warnliste "erfreut" sich die genannte Postfach-Adresse in Lastrup bereits eines weiteren Eintrages. Zu diesem führt ein Link am Ende dieses Eintrages. Auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale Hamburg ist die "Verwaltungsagentur Gröme" bereits eingetragen.
6. HALTLOSE DROHUNG: WER SICH ANMELDET UND NICHT MITFÄHRT SOLL BEZAHLEN
Eine Verbraucherin informiert uns, dass sie sich zur Fahrt angemeldet und nun eine Bestätigung erhalten hat. Übrigens auf einem Brief, der wiederum keine Absenderangaben enthält, was zeigt wie unseriös das Ganze ist. "Bei Nichtantritt der Reise werden wir Ihnen die Planungskosten in Rechnung stellen", wird die Frau bedroht. Davon war in der Einladung/Gewinnmitteilung mit keinem Wort die Rede, weshalb die Forderung sowieso unrechtmäßig sein dürfte.
Solche Forderungen/Drohungen verwendet die Branche nur, um die Leute in jedem Fall in den Bus zu bekommen. Diese Drohung wird auch überhaupt nicht wahr gemacht, denn dann müsste sich das Schummel-Unternehmen die Tarnkappe vom Gesicht ziehen und würde angreifbar. Der Verbraucher könnte dann nämlich die Gegenrechnung aufmachen und den versprochenen Gewinn einfordern. Mehr dazu in unserem Merkblatt auf den Seiten 5 (unten) und 6 (oben). Folgen Sie dazu dem Link am Ende dieses Warnlisten-Eintrages.
LINKS
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"Der größte Reiseclub Europas", Bustouristik Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg
Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.
Neunmal überarbeitet/ergänzt; zuletzt am 7. August 2009; Grund: Ausführlicher Teilnehmerbericht.
Nachdem uns bis zum 23. Juni sieben aufmerksame Verbraucher aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ihre Einladungen übermittelt hatten, sind es jetzt bereits 23 (Stand: 21. Juli 2009). Aber der Reihe nach:
3. Juli 2009: Jetzt sind es bereits 16 Stück, wobei ein regionle Häufung nicht festzustellen ist. Die Einladungen kommen aus Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Niederbayern, Baden-Württemberg und Oberbayern. Der Schummel-Brief wird demnach fast bundesweit zur gleichen Zeit gestreut.
10. Juli 2009: Seit der letzten Aktualisierung haben wir drei weitere Einladungen aus der Bevölkerung und zwar aus dem Kreis Düren, dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Kreis Lippe (alle in NRW) erhalten. Wir haben jetzt 19 Stück.
15. Juli 2009: Neuer Stand: 21 Einladungen. Die letzten beiden kommen aus der bayerischen Landeshauptstadt München.
21. Juli 2009: Die Einladungen Nr. 22 und 23 werden uns aus dem Landkreis Berchtesgadener Land und aus dem Landkreis Cuxhaven (Niedersachsen) zugesandt.
22. Juli 2009: Einladung Nr. 24 kommt aus dem oberbayerischen Kreis Weilheim-Schongau.
24. Juli 2009: Einladung Nr. 25 kommt aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel in Niedersachsen
Wir bitten Sie: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Bustouristik Bärbel Sommer" ist im Telefonbuch von Oldenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 3.000 €" gewonnen, so zumindest ist es einem Textfeld oben rechts im Brief zu entnehmen. Im Haupttext aber heißt es: "Die Auszahlung, Frau XXX, erfolgt garantiert am __.__. 2009". Da hier Frau XXX in Kommata steht, handelt es sich um eine Anrede und nicht etwa um die Feststellung, dass Frau XXX die Gewinnerin ist. Dies ist ein Trick, der in der Kaffeefahrten-Branche immer wieder angewandt wird, um Fahrtteilnehmer, die ihre angeblichen Gewinne einfordern, in die Schranken zu weisen.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 150.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Alleine die 25 Einladungen, die uns vorliegen, wären 75.000 € "wert". Das ist natürlich Unsinn.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Warnliste "erfreut" sich die genannte Postfach-Adresse in Oldenburg bereits zweier weiterer Eintragungen. Zu der jüngeren führt ein Link am Ende dieses Beitrages.
6. BESONDERHEITEN
Geradezu frech ist der Text, denn man packt die Empfänger an Erfahrungen, die sie bereits alle gemacht haben, nämlich nicht eingehaltenen Gewinnversprechen. Man schimpft auf die "schwarzen Schafe" der Branche. Die Hintermänner schreiben weiter: "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch" und das, obwohl sie selbst schon in der Einladung bezüglich ihrer Identität glatt lügen und täuschen.
Bemerkenswert ist auch, dass wir die Einladung bereits kennen, aber mit anderer Postfach-Adresse in der Antwortkarte. Zur ansonsten inhaltsgleichen Einladung führt ein weiterer Link am Ende dieses Beitrages.
Wir bleiben dabei: Alles Schwindel, wieso sonst lügt man hinsichtlich der frei erfundenen Firma und wieso sonst versteckt man sich hinter einem Postfach? Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
... WAS UNS ERST SPÄTER AUFGEFALLEN IST
Im Brief sind oben rechts Textfelder eingeblendet. Darin wird auch das Gewinnversprechen über die oben bereits erwähnten 3.000 € abgegeben. Jetzt ist uns noch etwas aufgefallen, dass man auf Faxen überhaupt nicht und auf gescannten Einladungen nur mit Glück überhaupt erkennen kann: Das Wort "Rubbellos". Es wurde superklein und mal in schwarzer Schrift, manchmal aber auch in weiß in den Rahmen oberhalb des Feldes gedruckt, in dem sich das Gewinnversprechen befindet. "Rubbellos" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche immer mal wieder verwendete Floskel, die bedeutet, dass man nicht den Geldpreis, sondern eben ein Rubellos gewonnen hat.
7. AUGUST 2009: UNS GEHT NACHFOLGENDER AUSFÜHRLICHER TEILNEHMERBERICHT ZU
Vor etwa 2 Wochen rief mich meine Mutter an und berichtete freudig das sie 3000,00 Euro gewonnen hat und sie diese auf einer Busfahrt nach Swinemünde (Polen) ausgezahlt bekommt. Da sie noch 3 weitere Personen mit nehmen darf, fragte sie mich ob ich mit meinen Kindern mitkommen möchte (eine schöne Tagesfahrt mit Bootstour und Polenmarkt mit Zoll freiem Einkauf). Ich sagte da erstmal spontan zu (wenn Essen und Fahrt gratis sind warum nicht, schöner Ferienausklang für die Kids dachte ich).
Da ich doch schon einiges über solche Fahrten gehört habe stöberte ich erstmal im Internet und fand nicht eine positive Meldung. Ich also wieder ans Telefon und mit Mama drüber geredet und ihr vorgelesen was ich gefunden habe. Trotzdem sie wollte fahren also sagte ich, ich komme mit.
Am 27.07.2009 kam dann die Reisebestätigung mit Busnummer, Reisenummer, Abfahrtszeit und Abfahrtsort. UND siehe da die erste Überraschung es dürfen nur Personen über 21 Jahre teil nehmen (davon stand im ersten Schreiben nichts). Was nun? Meine Kids sind noch nicht so alt aber im Schreiben steht wenn wir nicht fahren muss meine Mutter Strafe zahlen. Ich habe sie beruhigt, da ich ja etwas darüber im Netz gefunden habe, und ihr gesagt sie können dir gar nichts (aber sie glaubte mir nicht wirklich). Ich hab sie überredet doch mal bei unserer Zeitung anzurufen und dort den Fall zu schildern aber sie sagten ihr nur das sie daran kein Interesse haben und sie sich in Notfall an die Verbraucherschutzzentrale wenden soll (ich hatte gehofft das ein verdeckter Reporter mit fahren würde).
Also was soll`s, heute um 5 Uhr aufgestanden und um 6,45 Uhr in die Straßenbahn, Mama stieg 2 Haltestellen später zu und wir sind zum ZOB gefahren (der Bus sollte 7.15 Uhr fahren) aber was für eine Freude am frühen Morgen der Bus kam 15 Minuten zu spät.
Endlich im Bus sagte uns der Busfahrer Olaf aus Chemnitz, dass wir wo anders hin fahren und wir dort vor Ort alles erklärt bekommen. Auf geht`s. Bus gestartet los gefahren um 8.15 Uhr kurze Pullerpause auf dem Rasthof Buckautal und schon die nächst Überraschung wir fahren nicht allein noch ein Bus voll mit Rentnern (von mir geschätztes Alter der Leute von mindestens 60 aufwärts eine Alte Dame sagte sie sei 91).
Um 9.20 Uhr sind wir in Schlalach angekommen, vor dem Gasthof “Bimie`s Linde, alle raus aus dem Bus, Reisebestätigung am Eingang abgegeben und rein in die gute Gaststube das gratis Frühstück steht schon bereit (sah nicht wirklich lecker aus und ich hab`s auch nicht gegessen).
Ich habe mir mal aufgeschrieben welche “Gratisgeschenke da so schön auf der Bühne aufgebaut standen:
5 DVD Player. 3 Automassagesitzauflagen, 7 Infrarot Massagegeräte ,4 Fußbäder, 5 Bodenstaubsauger, 4 Dampfbügelstationen, 5 Mini Stereoanlagen, 5 Standmixer, 11 Digital Videokameras, 4 Mikrowellen, 7 Kuscheldecken, 3 Dampfgahrer, 15 Uhrensets (Damen und Herrenuhr), 19 Plüschteddys, Multi Pfannenwender, Gesichtspflege Set.
Um 10.25 Uhr geht`s endlich los. Ein junger Mann, er stellte sich vor mit dem Namen Dieter Schönwirt aus Willhelmshöhe vor (oder so ähnlich man konnte ihm kaum folgen weil er so schnell redete) und sein Partner heißt Ernst (so schaute er auch die Leute an).
Also der gute Herr Dieter (weil wir ja alle nett sind dürfen wir Dieter sagen) legt dann mal los mit so allgemeinen Dingen die keinen interessieren (über sich das er täglich 5 km läuft mit 2 Hunden spazieren geht, beruflich mehrere tausend Kilometer in der Woche fährt eine Frau und leider noch keine Kinder hat aber dran arbeitet und angelt *wann schläft er denn mal?* dies keine Verkaufsfahrt ist, das sich 120 Leute angemeldet haben aber nur 82 erschienen sind was ja eine Frechheit ist, viel bla bla u.s.w.). Als die ersten Nachfragen von den Gästen kommen sagt er klar und deutlich, dass er nicht unterbrochen werden möchte und wer Stress macht soll bitte raus gehen.
Es kam trotz Nachfragen keine Erklärung warum es denn nun nicht nach Swinemünde ging. Wenn die Leute sich unterhielten und er der Meinung war er bekommt nicht die Aufmerksamkeit die er sich wünscht hat er unangenehm ins Mikro gepustet (Ich fühlte mich in meine Schulzeit versetzt und er war der strenge Lehrer).
Dann erklärte er uns den Ablaufplan für den Tag wo es nach dem Mittagessen (geplant zu halb 1 oder um 1 Uhr) nach Klaistow zu einem Bauernmarkt gehen soll. Er erzählte das die Polenfahrten von PPL Europareisen wieder neu angeboten werden aber er kommt später noch mal darauf zu sprechen. Wieder die Versicherung, dass dies keine Verkaufsfahrt ist und er nur kurze 15 Minuten Werbung machen möchte und weil die Fahrt kostenlos ist und alle ein gratis Frühstück und Mittagessen bekommen, könnte man ja wenigstens was kaufen.
Als Nachfragen zu den versprochenen 3000,00 Euro kamen, erklärte er, dass alle persönlich eingeladenen Personen nach dem Essen ein Los bekommen weil es ja so drauf steht und wir alle nicht richtig lesen können (allgemeines Aufregen weil keiner das Wort “Rubbellos gefunden hat und somit auch nicht gelesen hat, welches ganz klein mit schwarzer Schrift auf einem dunkelblauen Streifen gedruckt stand, ich hab es auch nicht gesehen erst als er uns darauf hinwies). Wegen der wieder aufkommenden Diskussion sagte er das dadurch nur wertvolle Zeit verloren geht und er sie leider hinten dran hängen muss und (Zitat) “ich sag so wie`s ist das will ja keiner und er müsse ja heute noch nach Braunschweig und alle werden es verstehen das er nicht so spät dort ankommen möchte.
Nun dürfen wir endlich auswählen was wir denn zum Mittag essen wollen und so ganz nebenbei wird gesagt das das Fahrrad und der Camcorder unter den Käufern ausgelost wird (diese sollten zusätzliche Geschenke sein).
Fast im gleichen Atemzug spricht er plötzlich das Thema klauen an und meint wie hinterhältig einige Leute auf solchen Fahrten sind, kaum laufen aber um so schneller klauen können außerdem erzählt er wie doch die alten Leute rennen können wenn es etwas gratis gibt. (Meine Mitreisenden waren natürlich entsetzt über solches Verhalten und klammerten sich sofort erstmal an ihre Taschen) Als eine alte schwerhörige Dame etwas fragte machte er sich nur über sie lustig weil sie es ja sowieso nicht verstand und meinte sie soll ihr Hörgerät lauter machen und (Zitat) “Tun sie mir einen Gefallen sagen sie nichts. oder raus gehen.
Sofort danach fragte er die Gäste ob sie denn lächeln können wer dies kann bekommt einen Teddy fürs Enkelkind und es hat einigen Gästen einen solchen Bären zugeworfen.
Um die Leute weiter von dem Vorfall abzulenken ließ er alle Paare aufsehen und miteinander “knutschen wie er sagte und wer brav war und machte was er sagte bekam ein Multipfannenwender geschenkt.
Nun kommt wieder die Fahrt nach Swinemünde zu Sprache. Er meinte sie wird nachgeholt und alle bekommen Post nach Hause wo sie sich für eine 2 Tagefahrt einen Termin aussuchen können (2 Tage mit Übernachtung + Essen + Schifffahrt) und wer eine Clubkarte für nur 15,00 Euro kauft, bekommt 80% Preisvorteil und wer sich sofort für diese Fahrt anmeldet, bekommt das Uhrenset geschenkt. Es kostet nur eine kleine Bearbeitungsgebühr von 24,00 Euro entweder in bar oder EC-Karte oder Überweisung und wer bezahlt hat, bekommt die Uhren. Die Leute sollten ihre Einladung und ihren Personalausweis abgeben (und viele machten es ohne zögern) Zeitpunkt des Einsammelns 11.50 Uhr und Ernst verschwindet damit in ein Nebenzimmer.
Nun kommt endlich die vorhin angekündigte 15 Minuten Werbung Es geht um Waschmittel mit Aloe Vera welche als 1 L Konzentrat für alles geeignet ist auch zum Hund waschen und für Leder und sogar gegen Rheuma hilft für nur 10,00 Euro, 250 ml Teufelskralle Salbe für nur 10 Euro, Pedemolsalbe 10 Euro, Rotes Weinlaub Balsam 250 ml 10 Euro und Alpenkäutersalbe 10 Euro, welche gut gegen Hornhaut ist weil sie sie auflöst aber auch gut bei Durchblutungsstörungen auf die Wade geschmiert aber auch bei Erkältung zum Inhalieren.
Kurzum diese Salben helfen gegen alle Altersbeschwerden. Und wer gleich mindestens 2 Teile kauf bekommt 2 Überraschungsgeschenke im Wert von 30 Euro. Er gab den Leuten 5 Minuten Zeit um nach vorne zu kommen und zu kaufen (ich kam mir vor wie zu DDR-Zeiten als es Bananen gab und alle den Gemüseladen stürmten und drängelten damit auch ja alle was abbekommen ich denke das hat er auch so gewollt). Die Leute bekamen dort vorne kleine gelbe Zettel in die Hand gedrückt, die sie mit Name Anschrift Geburtsdatum und hinten drauf ihr Wunschgeschenk ausfüllen sollten und ihre Waren und durften wieder an ihren Platz gehen. Dann kam er rum, kassierte das Geld und machte Punkte mit Edding an die Produkte die bezahlt wurden von den Gästen und sagte sie sollen es lieber einstecken weil es sonst geklaut werden könnte.
Es wurde mal wieder etwas unruhig im Saal (alle hatten inzwischen großen Hunger und hatten Angst das sie kaltes Essen bekommen), er brüllte ins Mikro und sagte (Zitat) “wer was sagt, soll spazieren gehen und ihn seine Arbeit machen lassen.
Dann kam wieder so ein allgemeines Gerede von ihm und wenn wir alle schön still sind und den Mund halten dann ist er schnell fertig und alle können essen. Ab ca. 12.35 Uhr wurden die ersten Leute aufgerufen, die ihren Ausweis abgegeben haben für die Anmeldung zur Fahrt nach Swinemünde.
Um 14.15 Uhr ist es endlich soweit Dieter sagt er ist endlich fertig und nun kommt das Essen.
Wieder ist allgemeines leises aufmurren zu hören und die Frage “ Wann gibt`s das versprochene Geld? Wieder erklärt uns Dieter dass es kein Geld gibt sondern nach dem Essen ein Los, wo die Chance besteht, Geld zu gewinnen.
Während des Essens wurde auch die Frau neben mir aufgerufen (nette Dame, die mit mir viel geredet hat). Als sie zurück, kam fragte ich, ob ich mir mal den Vertrag anschauen dürfte und sie stimmte zu. Da stand unter anderem (Rückseite mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen grüne Schrift auf hellgrünem Papier) eine Endpreisvereinbarung. Dieter, Ernst und noch eine dritte Person die uns nicht wirklich vorgestellt wurde, haben aber den Leuten versichert, dass keine weiteren Kosten auf sie zu kommen würden.
In dieser Endpreisvereinbarung stand das man 50 Euro Reiseantritskaution zahlen muss und diese nicht wieder bekommt wenn man nicht an den Veranstaltungen teil nimmt und dort nicht mindestens 50 Euro ausgibt (der Geldbetrag stimmt aber ich bin mir aber nicht 100%ig sicher ob ich den Rest in der kurzen Zeit richtig gelesen habe).
Als Reiseveranstalter war dort angegeben: PPL Life B.V., Van Limburg, Stirumstaat 1, 7901 Hoogeveen.
Dann wurden endlich die heißersehnten Lose verteilt (Brandenburger Brieflos Preis 50 cent) und es gab tatsächlich 2 Gewinner von sage und schreibe 50 CENT. Nun dachten alle natürlich das es endlich zum Bauernmarkt gehen würde (Dieter muss ja heut noch nach Braunschweig fahren der Arme so eine lange Fahrt) aber nicht doch Dieter musste ja noch die Geschenke verteilen. Also schnell mal 2 süße Plüsch-Hunde hinterm Vorhang rausgezaubert und gefragt wer sie denn haben möchte (alle Finger oben) aber liebe Leute so einfach geht das ja nun doch nicht sind ja nur 2 da. Dieter beschwert sich schnell mal bei den Leuten, dass alle immer nur alles gratis haben möchten und fragt, wem dieser Hund denn 10 Euro wert sei und tatsächlich zückten gleich einige des gewünschte Geld aus der Brieftasche und gaben es Dieter um diesen kleinen süßen Kerl zu bekommen. Aber Dieter ist ja nicht so den beiden also noch schnell ein Uhrenset gegeben und die 10 Euro zurück (die Leute sind von so viel Ehrlichkeit entzückt).
Nun komme ich zu den vielen Geschenken die da auf der Bühne aufgebaut stehen. Wieder viel Gelabere von wegen Großhändler, Einzelhändler, alle packen ihren Gewinn auf den Einkaufspreis drauf, Einkaufspreis, Verkaufspreis, Gewinne, Warenwert u.s.w.
Viel Gerede kurzer Sinn: Wem also von den Käufern, die mindestens 2 Artikel gekauft haben der Kleinwaren (die Salben) diese Gratisgeschenke 30 Euro wert seien, sollten sich melden. Die kleinen gelben Zettel hatte er zwischendurch mal eingesammelt und saß nun da vorne auf einem Barhocker und rief die Leute einzeln auf und fragt ob ihnen die Geschenke (er versicherte es immer wieder) auch wirklich 30 Euro wert sein und fragte ab und zu, ob es alle freiwillig machen oder ob er sie dazu zwingen würde. Alle sagten natürlich, dass alles aus freien Stücken gemacht wird und es so wollen. Tatsächlich haben rund die Hälfte aller Einkäufer gesagt, dass sie für diese Geschenke 30 Euro zahlen würden.
Von den Leuten die nicht bereit waren dieses Geld zu zahlen wurden die gelben Zettel vor allen Augen zerrissen (einmal) und auf den Boden geworfen. Die Leute, die bereit waren das Geld zu zahlen, wurden in einen Nebenraum gebeten und wie ich im Nachhinein erfahren habe, zu ihren Einkommensverhältnissen befragt. Sie wollten genau wissen, was den Leute nach Abzug aller Kosten (Miete, Strom u.s.w.) noch zum Leben bleibt (200 Euro waren ihnen eindeutig zu wenig. Diese Leute wurden sofort wieder raus geschickt und bekamen nichts).
Jetzt kam noch der große Augenblick, wo die Gratisgeschenke im Wert von 30 Euro verteilt wurden. Alle mussten ihre erworbenen Produkte auf den Tisch stellen und wer 2 Dinge gekauft hatte bekam ein Hornhautbalsam (leider habe ich vergessen wer der Hersteller ist aber ich glaube die verkaufen sowas auch in jedem Supermarkt) und ein Mikrofasertuch.
Dann hielt er plötzlich mehrere Zettel hoch (ich gehe davon aus das es Verträge waren die mit den Leuten die genug Geld im Monat haben unterschrieben haben, im Nebenraum) und fragte noch mal laut und deutlich nach, ob sie es denn freiwillig gemacht haben, worauf die Leute es bestätigten.
Um 15.30 Uhr wurden wir anderen, die nichts gekauft haben und die nicht bereit waren die 30 Euro für Werbegeschenke (Dieter betonte immer wieder das diese Sachen Werbegeschenke vom Hersteller Art-Land sein) zu zahlen oder die Leute die zu wenig Geld zum Leben haben (mindestens unter 200 Euro), freundlich aber bestimmt aufgefordert uns in die Busse zu begeben und schon mal vor zum Bauernmarkt zu fahren. Die anderen würden kurze Zeit später zu uns gebracht werden. Nach einer halben Stunde Busfahrt (16.00 Uhr) waren wir in Klaistow am Bauernmarkt angekommen und sollten uns dort bis 17.30 Uhr aufhalten und die anderen Zurückgebliebenen sollten kurze Zeit später zu uns stoßen.
Alle waren auch sehr pünktlich (Pünktlichkeit gehört ja zur guten Erziehung und daran wurden wir ja heute genug erinnert) wieder am Bus um endlich nach hause zu fahren. Wir warteten und warteten, unterhielten uns und ich erfuhr, dass es ja immer alles Abzocke sei aber fast alle machten nicht zum ersten und auch nicht letzten mal so eine Fahrt.
Um 19.05 Uhr kam dann auch endlich unser 2. Bus und brachte die anderen zurückgebliebenen Leute. Diese stiegen sichtlich fertig und eingeschüchtert aus dem Bus und sagten trotz Nachfragen nichts.
Kurz vor der Abfahrt stellten wir fest das 2 Leute aus unserem Bus fehlen und fragten den Busfahrer wo sie denn wären. Er sagte nur, dass sie wegen ihrer Gewinne direkt von Veranstaltungsort nach Hause gefahren werden (wer`s glaubt).
Bitte nicht böse sein über die eine oder andere Ausdrucksweise aber ich bin doch sehr erschüttert wie auf solchen Veranstaltungen mit den doch meist sehr alten Leuten umgegangen wird und diesen Unternehmen muss endlich Einhalt geboten werden da sie diesen zu meist sehr gutgläubigen Menschen auf schamlose Art und Weise ihr weniges Geld aus der Tasche ziehen.
Die ganze Veranstaltung wurde mit einem Camcorder, der eigentlich gut versteckt zwischen Dekoration auf einem Regal stand (hab es nur durch Zufall gesehn), aufgezeichnet.
RESÜMEE AUS DEM BERICHT
Die Teilnehmerin nahm an einer Fahrt unter der Einladung-Überschrift "DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS" teil. Diese Einladung kursiert jetzt bereits jetzt mit vier verschiedenen (Schein-)Firmen-Angaben in den Antwort-Postkarten. Es kann also nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, dass die Fahrt mit der Schummel-Firma "Bustouristik Bärbel Sommer" zusammenhängt. Das kann aber auch dahingestellt bleiben, weil ja alle vier Einladungen gleichermaßen irreführend und täuschend sind.
Aus dem Bericht ergibt sich auch nicht, was den Leuten noch angedreht wurden, die bis zum Schluss im Lokal geblieben sind, denn unsere Teilnehmerin wurde einer Gruppe unwilliger Teilnehmer zugeordnet und vorzeitig aus dem Lokal herauskomplimentiert. Sie hat also das (vermutlich umrühmliche) Ende der Verkaufsveranstraltung selbst nicht miterlebt.
Geradezu skandalös wäre es, wenn es tatsächlich stimmt, dass die Verkaufsveranstaltung von den Ausrichtern mit versteckter Kamera aufgezeichnet worden wäre.
Bemerkenswert ist weiterhin, dass die Fahrt schlappe 344 km (!!!) vom versprochenen Reiseziel entfernt bereits zu Ende war.
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"Eilsendung-Erinnerung", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen
Warnung veröffentlicht am 6. August 2009.
Die erste Einladung übermittelt uns ein Bürger aus Öberösterreich, was sehr schön zeigt, dass die Kaffeefahrten-Industrie längst grenzüberschreitend aktiv ist. Ob die gleiche Einladung auch noch in Deutschland auftaucht wird spannend sein, zu beobachten.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche, in Bremen im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene, Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe den 3. Preis im "Sommerrätsel 2008" gewonnen: 8.000 € in bar!
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In dem Feld, in dem der 8.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 8.000 € = 12.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 12 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 400.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie für mich/uns ___ Platz/Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird zwar mit Passau angegeben. Aufgrund von zwei Teilnehmerberichten aus jüngester Vergangenheit wissen wir aber, dass das keineswegs stimmen muss. Eine Fahrt, die zum Deutschen Eck nach Koblenz führen sollte, endete 39,6 km dahinter in einem Dorf in der Eifel. Eine weitere sollte nach Swinemünde (Polen) gehen, endete aber schlappe 344 km (!!!) vor dem angeblichen Ziel in einen Dorf in Brandenburg, nördlich von Wittenberg. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Oskar Reisen" ist auch bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen. In unserer Liste erfreut sich die Schummel-Firma bereits vier anderer Eintragungen aus jüngerer Vergangenheit.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "...sie haben unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt" heißt es da.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Finanzen und mehr" - Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen
Warnung veröffentlicht am 3. August 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus Rheinland-Pfalz spielt uns seine Einladung zu.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Ausflugsplanung" ist im Telefonbuch von Neuenkirchen nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter frei erfundenen Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, ihm stünden 1.300 € aus einem Gewinnspiel zu!
Verräterisch ist weiterer Satz in der Mitte des Schreibens: Ich versichere Ihnen, Herr XXX, dass die 1.300,00 € aber auf jeden Fall an den Gewinner ausgezahlt werden." Plötzlich ist gar nicht mehr die Rede davon, dass der Empfänger des Schreibens auch der Gewinner ist. Widersprüchliche Aussagen sind auch eine Methode der unseriösen Kaffeefahrten-Industrie lästige Forderungen der Teilnehmer abzuwehren.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben", also Kaffeefahrten, sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.300 € = 1.950.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat fast 2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 65.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das nicht für die Gesundheit, sondern nur für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 30-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz (angeblich) im Ausland habenm, genannt sind. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Mitunter bekommen die Käufer auch keinen Durchschlag des Kaufvertrages mit. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie insgesamt ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die genannte Postfach-Adresse in Neuenkirchen ist bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.
6. BESONDERHEITEN
Wie oben bereits beschrieben warnen die Medien, die Verbraucherschützer und die Polizei schon seit Jahren vor Kaffeefahrten, da es seriöse praktisch nicht (mehr) gibt. Daswegen findet man in neueren Einladungen/Gewinnmitteilungen öfter Sätze wie hier: "Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, weise ich darauf hin, dass es sich nicht um eine Werbefahrt handelt!" Wir bleiben dabei: Es ist eine unseriöse Verkaufsveranstaltung zu erwarten, warum sonst werden schon in der Einladung falsche Angaben gemacht?
Neu ist, dass die Mitteilung in Stil eines handschriftlichen Schreibens abgefasst ist und in dem Papier selbst das auch behauptet wird. Das ist natürlich Quatsch, was jeder erkennt, der mit Computern arbeitet. Ältere Leute hingegen erkennen das oft nicht.
Kurzum: Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"SLK Lotterie Gesellschaft", Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen
Warnung veröffentlicht am 24. Juli 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus Österreich, genauer aus der Steiermark, spielt uns seine Einladung zu.
Haben Sie auch diese Einladung/Gewinnmitteilung bekommen? Dann bitten wir Sie: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, mitunter ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche, im Handelsregister des Amtsgerichtes Bremen überhaupt nicht eingetragene Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Oskar Reisen" ist eine Schein-Firma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit dem Ordnungsamt oder der Polizei zu bekommen.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass die Fahrtteilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet, denn wieso sollte sich jemand hinter falschen Firmenangaben und Postfach-Adressen verstecken, der sich rechtstreu verhält?
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe beim Bargeldgewinnspiel 2.500 € gewonnen.
Das Gewinnversprechen wird aber gleich wieder kassiert und zwar im verräterischen Schlusssatz des Einladungsschreibens: „Alle Gewinne sind nominiert“, heißt es da. Ein gewaltiger Pferdefuß, denn „nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet das so viel wie vorgesehen. Auf gut Deutsch: Man hat gar nichts gewonnen.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben", will heißen Kaffeefahrten, sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 2.500 € = 3.750.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 3,75 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 100.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
mit falschen Versprechungen,
Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen, auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; eher für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 20-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal! Deswegen kann es sein, dass man noch Geschenke bekommt. Das ist ausschließlich minderwertige Ware, meist aus fernöstlicher Billigproduktion. Diese Geschenke hat der Käufer dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem ominöse Firmen stehen, die es so nicht gibt oder ihren Sitz (angeblich) im Ausland haben. Manchmal steht auch gar keine Fa. darauf. Wir wissen von Fällen, in denen die abgezockten Käufer noch nicht einmal einen Durchschlag des Kaufvertrages erhalten haben. Wer dann vor Ort oder bei Auslieferung der Ware den kompletten Kaufpreis bar bezahlt, hat verloren, denn so kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Oskar Reisen" ist auch bereits in der Warnliste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen. Auch in unserer Liste ist die Schummel-Firma bereits zweimal mit anders aufgemachten Einladungen erfasst.
6. BESONDERHEITEN
Die (fast) gleiche Einladung wurden bereits 2008 von der in gleicher Weise unseriösen Schein-Firma "AK Reisen, Postfach 1126, 26761 Leer" verwandt. Auch damals haben wir in dieser Liste eine Warnung veröffentlicht. Folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende dieses Eintrages.
Unter der Bezeichnung "SLK Lotterie Gesellschaft" wird im Briefkopf geworben. Sicherlich wollen die Schwindler hier geradezu eine Verwechslung mit der staatlichen SKL provozieren.
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"Lotterie-Schein", Schneider Planungsbüro, Abt. Lotterie-Schein, Postfach 150369, 28093 Bremen
Warnung veröffentlicht am 24. Juni 2009.
Einmal ergänzt/überarbeitet am 22. Juli 2009
Die Einladung wird uns aus Nordrhein-Westfalen zugespielt.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Das "Schneider Planungsbüro" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten "5 Richtige" bei ihrer Teilnahme am Lotterie-Schein Gewinnspiel erzielt und somit 5.250,86 € gewonnen.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 5.250,86 € = 7.876.290 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat knapp 8 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit mehr als einer Viertel Million Euro Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Zudem soll es "1 DVD-Player" oder "1 LCD-Flachbild-TV" für e i n Ehepaar oder Paar geben. Auch das eine Floskel, die immer wieder in Kaffeefahrten-Einladungen auftaucht. Das bedeutet (wenn man Glück hat), dass für alle Paare ein einziges Exemplar zur Verfügung steht.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ja, ich nehme mit ___ Personen teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Erst am gestrigen Tage haben wir eine weitere Warnung vor einer Einladung in unsere Warnliste eingestellt, für die ebenfalls "Schneider Planungsbüro" verantwortlich zeichnet. Zu dieser Einladung führt ein Link am Ende dieses Eintrages.
6. TEILNEHMERBERICHT
Wie Recht wir hatten, zeigt ein Teilnehmerbericht im Verbraucherschutzportal www.antispam.de. Der Bericht ist am Ende dieses Warnlisten-Eintrages verlinkt.
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"Wintergewinnspiel 2008/2009", Bavaria Reisen UG, Postfach 1251, 28802 Stuhr
Warnung veröffentlicht am 22. Juni 2009.
Dreimal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 21. Juli 2009
Bis jetzt haben uns aufmerksame Bürger aus Oberbayern, Berlin, dem hessischen Rheingau-Taunus-Kreis und aus Niederbayern ihre Einladungen geschickt.
8. Juli: Ein Anrufer aus Sachsen berichtet, dass auch sein Vater eine solche Gewinnmitteilung bekommen hat. Der "Gewinner" ist aber bereits vor sechs Jahren verstorben!
16. Juli 2009: Einladung Nr. 6 erhalten wir aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck in Oberbayern.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen Bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Bavaria Reisen UG" geben sie eine falsche, im Handelsregister beim Amtsgericht Walsrode, das für Stuhr zuständig ist, überhaupt nicht eingetragene Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen. Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe den 1. Preis im "Wintergewinnspiel" gewonnen: 10.000 € in bar!
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In dem Feld, in dem der 10.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 10.000 € = 15.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 15 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit einer halben Millionen € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Hinzu kommt, dass wir die Adresse in Stuhr bereits kennen. Sie erfreut sich bereits zweier älterer Eintragungen in dieser Liste vom April 2009.
6. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert", "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?" Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Renovieren oder Bargeld - Stephan Meissner", Eventverwaltung, Posfach 1120, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht am 10. Juli 2009.
Ein aufmerksamer Bürger aus Hannover spielt uns seine Einladung zu.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Eventverwaltung" ist im Telefonbuch von Steinfeld nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er wahlweise 1.200 € oder eine Renovierung seines Wohnzimmers gewonnen.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.200 € = 1.800.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,8 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 60.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware, die
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.) angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Fast immer werden Produkte angeboten, die gut für die Gesundheit sein sollen, z.B. Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ältere Menschen, nicht selten gesundheitlich angeschlagen, sind da eine empfängliche Zielgruppe. Die Wirkung der Produkte ist so gut wie nie bewiesen auch wenn in den Veranstaltungen anderes behauptet wird. Zudem enthalten Nahrungsergänzungsmittel keine pharmakologisch bedeutsamen Wirkstoffe, denn dann wären es apothekenpflichtige oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel, die offen überhaupt nicht verkauft werden dürften. Ergebnis: Gut ist das kaum für die Gesundheit; eher für die Geldbeutel der Abzocker, die regelmäßig im Dunkeln bleiben. Übrigens: Dass diese Dinge zum 20-fachen bis zum 100-fachen des Einkaufspreises angeboten werden, ist normal!
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Verbindliche Anmeldung zur Bargeldübergabe am XX.XX.2009 für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse der „Eventverwaltung“ in Steinfeld ist eine gute alte Bekannte. Beachtliche sechs ältere Einträge sind den Schummlern in unserer Warn-Liste bereits gewidmet. Dass auch die Verbraucherzentrale Hamburg vor der "Fa." warnt ist da nur logisch.
6. BESONDERHEITEN
Dass in einer Gewinnmitteilung eine Handwerkerdienstleistung als Geschenk angeboten wird ist neu, ändert aber nichts an unserer Einschätzung, zumal der Empfänger der Gewinnmitteilung die Wahl zwischen Bargeld und Handwerkerleistung hat. Wer das Geld will, muss mitfahren, wer die Handwerkerleistung will, muss sich wohl schriftlich an die Postfach-Adresse melden, von der niemand weiß, wer sich dahinter wirklich verbirgt.
Fast Überflüssig zu erwähnen: Auch der Malermeister „Stephan Meissner“, dessen Adresse ebenfalls nicht angegeben ist, ist frei erfunden. Namensgleichheit mit irgendeinem tatsächlich existierenden Stephan Meissner wäre bloßer Zufall
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"Aal Jan & die Fischräucherei aus Amsterdam", Bustouristik Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg
Warnung veröffentlicht am 24. Juni 2009.
Wir bitten Sie:
Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Bustouristik Bärbel Sommer" ist im Telefonbuch von Oldenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie bekämen
- ein großes Lebensmittelpaket,
- einen Scheck über 248,30 €,
- einen achttägigen kostenlosen "Sonnenurlaub",
- einen Einkaufsgutschein über 149,- € und
- 2.000 € in Bar.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach haben die verantwortlichen 1.500 Mal die gleichen Versprechungen gemacht, deren Wert sich auf Hundertausende von Euro beläuft; pro eingesetztem Bus wohlgemerkt. Unterstellt man, dass derartige Einladungen niemals nur örtlich sondern mindestens in einer ganzen Region, manchmal auch bundesweit verteilt werden, multipliziert sich der Gegenwert der Versprechungen auf Millionenbeträge. Daran kann man bereits ermessen wie verlogen die Anschreiben gestaltet sind.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich nehme mit ___ Person(en) am Ausflug teil", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Warnliste "erfreut" sich die genannte Postfach-Adresse in Oldenburg bereits dreier weiterer Eintragungen.
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"Sonderfahrt VIP-Reiseservice - Gewinnabteilung", VIP-Reiseservice, z. H. Lisa Kaiser, Postfach 2119, 49651 Cloppenburg
Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.
Die erste Einladung erhalten wir von einem aufmerksamen Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer örtlichen Zeitung zu. Vielleicht veröffentlicht die Lokalpresse dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen wirksam erreicht
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "VIP-Reiseservice" ist im Telefonbuch von Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird im Brief wortreich geschildert, dass schon viele Andere 750 € gewonnen hätten und der Empfänger der Einladung "der nächste Rubbel-Los-Gewinner" sei. Dabei bedeutet der Satz nichts anderes als dass es ein Rubbellos zu gewinnen gibt.
Durch andere Formulierungen wird der vorgegaukelte Eindruck noch verstärkt. "seien Sie unser Ehrengast und lassen Sie sich im Kreise netter Menschen einmal so richtig hochleben. Ich lade Sie hiermit zu einer wunderschönen Ausflugsfahrt ein, wo wir Ihnen Ihren persönlichen Gewinn überreichnen möchten", heißt es in der Einladung.
Geschenke soll es geben, so eine "hochwertige Dampfbügelstation". Wer hier Fußnoten und das Kleingedruckte liest und es zudem versteht das "Kaffeefahrten-Deutsch" in normalverständliches Deutsch zu übersetzen erkennt: Das "Geschenk" bekommen nur "neue Kunden". Das aber sind Personen, die heillos überteuerte Ware kaufen und das drittklassige "Geschenk" aus ostasiatischer Billig-Produktion damit mehr als mitbezahlen. Zudem heist es: "solange der Vorrat reicht". Auch das eine Floskel, mit deren Hilfe man sich vor Ort herausreden wird, sollte ein Teilnehmer die Versprechungen einfordern.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magnetfeldprodukte)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Personen ____", heißt es in der Einladung. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen, vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett in die Irre geführt wird. Es ist aber so. Man distanziert sich einerseits von unseriösen Konkurrenten und deren leeren Versprechungen, um in gleicher Weise Lügen aufzutischen. "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch". Wir bleiben dabei: Alles Schwindel. Nichts von dem Gesagten stimmt. Das zeigen ja schon die falschen Firmen-Angaben. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
6. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
In unserer Warnliste gibt es bereits eine ältere Eintragung, die der gelichen Postfach-Adresse gewidmet ist. Zudem sind beide Einladungen nahezu inhaltsgleich im Text. Lediglich den Briefkopf hat man ein bisschen geändert.
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"Dr. Brinkmann & Partner", Postfach 1606, 49646 Bethen
Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die angebliche "Dr. Brinkmann & Partner" ist dem Ordnungsamt der Stadt Cloppenburg, zu der Bethen gehört, unbekannt. Es ist also eine Phantasie-Bezeichnung zur Täuschung der Verbraucher. Außerdem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger eingeredet, ihm stünden 947,72 € aus einen anderen Gewinnversprechen zu. "Dr. Brinkmann & Partner" erwecken den Eindruck, dass Sie sich für den Empfänger des Briefes eingesetzt und so das Gewinnversprechen realisiert hätten.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 946,72 € = 1.420.080 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat gut 1,4 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit gut 47.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§ 312, § 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ja, tragen Sie mich bitte mit ___ Person(en) für den Auszahlungstermin am ___.___.2009 ein", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE UND MASCHE SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Bereits im Jahr 2007 warnte die Verbraucherzentrale in Berlin vor den Leuten, die sich hinter der Schein-Firma "Dr. Brinkmann & Partner" verstecken. Die Einladung kursiert also nicht zum ersten Mal.
6. BESONDERHEITEN
Die Gestaltung der Einladung ist bemerkenswert. Fast wie ein Schreiben vom Anwalt ist es abgefasst und auf seriös getrimmt. Man verspricht dem Empfänger die Auszahlung eines Gewinns, den man erfolgreich aus einer früheren Gewinnmitteilungen für den Empfäger der Einladung erstritten hat. Derart getaltete Einladungen sind uns neu. Sie zeigen, dass sich die Kaffeefahrten-Branche immer neue Tricks einfallen lässt, um seriös zu wirken.
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"Die Glücklichen - Gewinner der letzten Ausflugsfahrt", Schneider Planungsbüro, Abt. 60 Jahre Deutschland, Postfach 150369, 28093 Bremen
Warnung veröffentlicht am 23. Juni 2009.
Aus Baden-Württemberg erhalten wir die Einladung.
Wir bitten Sie bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT BEI 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Das "Schneider Palnungsbüro" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Mit warmen Worten wird der älteren Genereation geschmeichelt ohne deren Aufbauleistung "... Deutschland in der Welt nicht da wäre, wo es heute steht".
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger der Einladung ein Elektrofahrrad versprochen, das auf der Sonderfahrt direkt ausgehändigt werden soll.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Glauben Sie wirklich, dass pro Bus, 1.500 Fahrräder versprochen werden. Die Fahrräder sollen in den Bus passen - 50 Fahrräder in einem normalen Reisebus? Man beachte zudem den Gegenwert. Setzt man nur 500 € als Wert an, werden hier Geschenke im Gegenwert von 750.000 € pro Bus versprochen.
Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 750.000 Mio. € - pro Bus - zu verschenken?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die in der Veranstaltung etwas kaufen, oft einen Kaufvertrag unterschreiben, auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Wir bleiben dabei: Alles Schwindel, wieso sonst lügt man hinsichtlich der frei erfundenen Firma und wieso sonst versteckt man sich hinter einem Postfach? Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Spar Lotterie Finanzdienst", Kleeblatt Reisen, Agentur Peter Müller, Postfach 104123, 28041 Bremen
Warnung veröffentlicht am 1. April 2009.
Überarbeitet/aktualisiert drei Mal, zuletzt am 22. Juni 2009.
Die erste Einladung erhalten wir aus Baden Württemberg. Nr. 2 kommt aus Berlin. Die dritte Einladung leitet uns ein Bürger aus Hessen zu.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer örtlichen Zeitung zu. Vielleicht veröffentlicht die Lokalpresse dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Eine Fa. "Kleeblatt Reisen" existiert zwar, aber nicht in Bremen und wir glauben zudem, das dieses Unternehmen nichts mit der vorliegenden Einladung zu tun hat.
Die "Kleeblatt Reisen Agentur Peter Müller" existiert hingegen nicht. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten. Denn wieso sollte sich jemand verstecken, der nichts Böses im Schilde führt?
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger des Schreibens eingeredet, er habe den 3. Preis im "Frühjahrsrätsel 2008" gewonnen: 1.500 € in bar.
Die Sache hat aber Pferdefüße: In der Mitte des Scheibens sind drei Felder eingeblendet, in der die angeblichen Gewinner genannt werden, wobei alle Empfänger den dritten Preis gewonnen haben (!?) Durch einen drucktechnischen Trick ist ein - allerdings sehr entscheidender - Schriftzug nicht oder nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist Rubbellosgewinner" und diese von der Kaffeefahrten-Branche verwendete Floskel bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
"Rubbellosgewinner" ist auch eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Stutzig kann man zudem werden, dass es im Betreff des Schreibens heißt: "3. Preis bis 1.500 EUR in Bar", demnach wären 1.500 € die Obergrenze, zur Untergrenze das angeblichen Gewinns wird nichts gesagt.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.500 € = 2.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 75.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas? Hinzu kommen noch weitere Geschenke und Versprechungen auf der Rückseite der Einladung.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit und Wirksamkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten immer wieder über die miese Abzocke.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Reservieren Sie für mich und meine Gäste ___ Plätze", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfängern der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "XX.02.2008 Einschreiben nicht abgefordert" und "wir erhielten von unserer Mitarbeiterin vor Ort die Auskunft, das Sie unter der angegebebenen Telefonnummer leider nicht erreichbar sind" heißt es da und weiter: "Wir versuchen es nun schon seit Tagen Ihnen den Gewinn telefonisch mitzuteilen, doch ohne Erfolg". Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
+++ NACHTRAG VOM 7. APRIL 2009 - Warnung im Internet-Portal der WAZ Megiengruppe
Unter Berufung auf die Verbraucherzentrale in Dorsten, wird in dem Bericht auch vor der Einladung "Spar Lotterie Finanzdienst" gewarnt. Zu diesem Bericht führt der Link an Ende dieses Beitrages.
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"Gratulation zum Hauptpreis", verschiedene Adressen
- Plaungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
- Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
Warnung veröffentlicht: 22. April 2009
Drei Mal überarbeitet/ergänzt, zuletzt am 18. Dezember 2009.
Zuerst erreicht uns eine Einladung in der Lohne-Variante aus dem Ruhrgebiet. Am 18. Mai erreicht uns eine mit der Postfachadresse in Wagenfeld aus Rheinland-Pfalz. Ein aufmerksamer Bürger aus Bayern schickt uns seine Einladung in der Lohne-Variante Anfang Juni 2009. Wiederum mit der Wagenfeld-Adresse bekommen wir kurz vor Weihnachten 2009 eine Einladung aus dem Landkreis Lippe. Die Fahrt war dort aber auch bereits im Juni 2009.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Beim "Planungsbüro" in Lohne handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. Gleiches gilt für das "Verwaltungsbüro" in Wagenfeld. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: So wollen die Verantwortlichen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden zu bekommen.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 1.198,00 € bei der "Sonderverlosung Herbst 2008" gewonnen.
"1.198,00 €uro warten auf den Gewinner, Herr Schmidt!" (Name von uns geändert), heißt es. Aber Achtung: "Herr Schmidt" steht hinter einem Komma, was als Anrede zu werten ist, nicht aber als Aussage, dass Herr Schmidt auch der Gewinner ist. Aber selbst wenn ein derartiges Gewinnversprechen eindeutig abgegeben wird, so ist es dennoch verlogen und wird einfach nicht gehalten. Denn bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.198 € = 1,797.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat fast 1,8 Mio. € pro Bus zu verschenken?
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Ich freue mich auf die Übergabe und melde für diese Fahrt ___ Person/en verbindlich an!", heißt es in dem Schreiben. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Das "Planungsbüro" in Lohne ist uns nicht unbekannt. Es erfreut sich sage und schreibe acht älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste und wird auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg geführt. Exakt das Gleiche gilt für das "Verwaltungsbüro" in Wagenfeld. Überhaupt verwenden die für die Postfach-Adressen Verantwortlichen immer die gleiche Einladung.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett gelogen wird. Dieser Versuch wird auch im vorliegenden Fall unternommen: "1.198,00 €uro warten auf den Gewinner, Herr Schmidt! Dessen können Sie sicher sein, denn wir belügen oder täuschen unsere Gäste nicht - egal in welchem Alter!", heißt es dort. Zudem ist dem Brief ein Quittungsvordruck beigefügt, auf dem der "Gewinner" den Betrag von 1.198 € quittieren soll. Wir bleiben dabei: Schwindel.
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€uro-Verwaltungsbüro, Buchungsannahme Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg
Warnung veröffentlicht am 18. Mai 2009.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Die "Buchungsannahme Bärbel Sommer" ist im Telefonbuch von Oldenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Ein Anspruch auf Bargewinne, Sachpreise und Reisegutscheine im Wert von 4.308 € wird dem Empfänger der Schwindel-Post vorgegaukelt.
Weiter oben heißt es hingegen man sei "potentieller Gewinner". Das Wort potentiell heißt so viel wie denkbar oder möglich unsd wird und wird von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendet, um sich herauszureden, wenn ein Teilnehmer doch einmal den Gewinn einfordert.
Kurzum: Derartige Versprechen, selbst wenn sie wasserdicht formuliert werden, dienen bekanntermaßen nur dazu, die Eingeladenen, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magentfeldprodukte)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze am __.06.2009", heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind ebenfalls typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
Frech ist der Text, denn man packt die Empfänger an Erfahrungen, die sie bereits alle gemacht haben, nämlich nicht eingehaltenen Gewinnversprechen. Der oder die Absender erzählen, dass sie Empfängern von Gewinnmeitteilung bereits zu ihrem Recht auf die Gewinne verholfen hätten.
Wir bleiben dabei: Alles Schwindel, wieso sonst lügt man hinsichtlich der frei erfundenen Firma und wieso sonst versteckt man sich hinter einem Postfach?
6. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Hinzu kommt, dass wir die Adresse in Oldenburg bereits kennen. Sie erfreut sich eines anderen Eintrages, den wir am 20. Februar 2009 in unsere Liste aufgenommen haben. Folgen Sie zum Lesen dem letzten Link unten.
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TV-Bingo Sonderziehung, verschiedene Adressen
- Buchungsservice Magarete Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten
- Buchungsannahme Bärbel Sommer, Postfach 4525, 26035 Oldenburg
Warnung veröffentlicht am 20. Feb. 2009.
Überarbeitet/ergänzt am 14. Mai 2009.
Die erste Einladung im Februar mit der Adresse in Großenkneten erhalten wir aus Berlin. Auch die zweite - diesmal mit der Postfach-Adresse in Oldenburg kommt von einem Veraucher aus der Region Berlin-Brandenburg.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Den "Buchnungsservice Magarete Manos" gibt es nicht. Unter "Monas" findet man im Telefonbuch von Großenkneten nichts, weder eine Einzelperson, noch eine Firma. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. Gleiches gilt für "Bärbel Sommer" in Oldenburg. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe:
Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird a l l e n Empfängern des Schreibens ein Gewinn von jeweils 5.000 € in bar vorgegaukelt. Aber Achtung: Wer genau hinschaut, liest "Gewinnoption". Die Kaffeefahrten-Branche übersetzt eine solche druchaus übliche Floskel etwa mit "Möglichkeit". So wird man sich vor Ort herausreden, wenn jemand seinen Gewinn einfordert. Zudem soll es ein Los für ein Traumhaus geben. "Tatsache ist und bleibt, Sie haben gewonnen", heißt es dazu schon im Kopf der verlogenen Einladung; auch das eine Floskel aus dem Kaffeefahrten-Deutsch, die übersetzt bedeuten kann, dass sie ein Stofftier billigster Machart bekommen könnten; das wäre dann der Gewinn.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 5.000 € = 7.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 7,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 250.000 € Bargeld zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Platzreservierung für ___ Personen", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Der "Buchungsservice Magarete Manos" erfreut sich bereits dreier anderer Warnlisten-Eintragungen bei uns. Sie stammen aber alle aus jüngerer Zeit. Über das entsprechende Postafch werden demnach aktuell in großem Stil Kaffeefahrten organisiert. Auch in die Warnliste bei der Verbraucherzentrale in Hamburg ist Frau "Manos" bereits eingetragen.
Zur Einladung "Euro-Gewinnbenchrichtigungzentrale", die ebenfalls unter "Buchungsservice Magarete Manos" erschienen ist, gibt es auch bereits Presseberichte, die tief blicken lassen. Wir müssen Sie aber warnen, was sie dort lesen können, könnte in ihnen die kalte Wut aufsteigen lassen. Folgen Sie dazu dem Link unten.
Neu ist für uns die Postfachadresse in Oldenburg. Nichts desto weniger ist die Einladung unseriös.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Immerhin: "Reisekatalogvorstellung mit Promotion" soll es geben. Damit gestehen die Verantwortlichen dann doch ein, dass es eine Kaffeefahrt werden wird.
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"Phillips Lotto Service", Postfach 410252, 28312 Bremen
Warnung veröffentlicht am 11. März 2009.
Ergänzt/überarbeitet: Zwei Mal, zuletzt am 18. Mai 2009.
Die erste Einladung erreicht und aus dem Landkreis Bad Kreuznach (RLP). Die Einladungen Nr. 2 und 3 schicken uns Bürger aus Baden-Württemberg. Am 15. Mai erreicht uns eine Einladung aus Südhessen.
Wir können es kurz machen: Die Einladung gleicht der vom "MRC Lotto Service" wie ein Ei dem anderen. Nur einen Unterschied gibt es: Die Adresse in der Antwortkarte, die man zurückschicken muss, um sich zur (Kaffee-)Fahrt anzumelden, ist eine andere. Um Wiederholungen zu vermeiden verweisen wir insofern auf den schon bestehenden Warnlisten-Eintrag vom "MRC Lotto Service". Folgen Sie dazu dem ersten Link unten.
Im Übrigen erfreut sich auch die Bremer Postfach-Adresse bereits eines Warnlisten-Eintrages bei uns (siehe zweiter Link unten) als auch bei der Verbraucherzentrale in Hamburg - damals unter der frei erfundenen Bezeichnung "Reiseservice de Jong".
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"Sonderfahrt - Neueröffnung Firmenzentrale", Stadt-Promotion, Abtl. Neueröffnung, Postfach 1116, 49454 Bakum
Warnung veröffentlicht am 5. Mai 2009.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. "Stadt-Promotion" ist im Telefonbuch von Bakum nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird im Brief Folgendes geschildert: "Frau Erna B. aus Berlin hat € 500.- in Bar gewonnen. Herr Heinrich S. aus Neubrandenburg hat einen LCD-Fernseher gewonnen und Sie lieber Herr ____ haben den absoluten Hauptpreis gewonnen," heißt es in der Einladung, wobei aber offen bleibt, was wohl der Hauptpreis ist.
Geschenke soll es geben, so ein Navigationsgerät, das aber ausdrücklich aus "Treueprämie" bezeichnet wird. Wer hier Fußnoten und das Kleingedruckte liest und es zudem versteht das "Kaffeefahrten-Deutsch" in normalverständliches Deutsch zu übersetzen erkennt: Die "Treueprämie" bekommen nur solche Teilnehmer, die auch treu sind, also die heillos überteuerte Ware kaufen und das drittklassige "Geschenk" aus ostasiatischer Billig-Produktion damit mehr als mitbezahlen.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magentfeldprodukte)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Personen ____", heißt es in der Einladung. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen, vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett in die Irre geführt wird. Es ist aber so. "Keine Kaffeefahrt", steht in der Einladung. Wir bleiben dabei: Alles Schwindel. Nichts von dem Gesagten stimmt. Das zeigen ja schon die falschen Firmen-Angaben. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Sonderfahrt Schöner Leben - Gewinnabteilung", VIP-Reiseservice, Posfach 2119, 49651 Cloppenburg
Warnung veröffentlicht am 5. Mai 2009.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. So ist es auch hier. Der "VIP-Reiseservice" ist im Telefonbuch von Cloppenburg nicht zu finden. Es handelt sich um eine Scheinfirma. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird im Brief wortreich geschildert, dass schon viele Andere 750 € gewonnen hätten und der Empfänger der Einladung "der nächste Rubbel-Los-Gewinner" sei. Dabei bedeutet der Satz nichts anderes als dass es ein Rubbellos zu gewinnen gibt.
Durch andere Formulierungen wird der vorgegaukelte Eindruck noch verstärkt. "seien Sie unser Ehrengast und lassen Sie sich im Kreise netter Menschen einmal so richtig hochleben. Ich lade Sie hiermit zu einer wunderschönen Ausflugsfahrt ein, wo wir Ihnen Ihren persönlichen Gewinn überreichnen möchten", heißt es in der Einladung.
Geschenke soll es geben, so eine "hochwertige Dampfbügelstation". Wer hier Fußnoten und das Kleingedruckte liest und es zudem versteht das "Kaffeefahrten-Deutsch" in normalverständliches Deutsch zu übersetzen erkennt: Das "Geschenk" bekommen nur "neue Kunden". Das aber sind Personen, die heillos überteuerte Ware kaufen und das drittklassige "Geschenk" aus ostasiatischer Billig-Produktion damit mehr als mitbezahlen.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann
- überteuerte Ware (oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magentfeldprodukte)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Buchen Sie bitte für insgesamt Personen ____", heißt es in der Einladung. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen, vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett in die Irre geführt wird. Es ist aber so. Man distanziert sich einerseits von unseriösen Konkurrenten und deren leeren Versprechungen, um in gleicher Weise Lügen aufzutischen. "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch". Wir bleiben dabei: Alles Schwindel. Nichts von dem Gesagten stimmt. Das zeigen ja schon die falschen Firmen-Angaben. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"DER GRÖSSTE REISECLUB EUROPAS", Schlossers Clubreisen, Postfach 1120, 49454 Bakum
Warnung veröffentlicht am 28. April 2009.
Ergänzt/überarbeitet am 30. April 2009
Am 28. April erreicht uns die erste Einladung aus Baden-Württemberg. Am 29. April folgen drei weitere ebenfalls aus BW - genauer: Aus der Region rund um Stuttgart.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Schlossers Clubreisen" ist im Telefonbuch von Bakum nicht zu finden. Das dortige Ordnungsamt berichtet uns von Dutzenden Anrufen zu der Postfachadresse und natürlich sind der Gemeinde Bakum "Schlossers Clubreisen" ebenso unbekannt, wie "Carola Schlosser", die das Postfach auch bereits benutzt hat. Es hat schon etwas makaberes, dass man auf dem Ordnungsamt einer 5.900-Einwohner-Gemeinde angeblich "Europas größten Reiseclub" nicht kennt. Verbraucherschützer und andere Insider wissen natürlich: In Gewinnmitteilungen sind praktisch ausnahmslos frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen an Stelle tatsächlich existierender Firmen genannt. Stattdessen verstecken sich die unbekannten Hintermänner hinter einer Postfachadresse. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird allen Empfängern vorgegaukelt, sie hätten den "Hauptgewinn 3.000 €" gewonnen.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € pro Bus zu verschenken?
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Platzreservierung für ___ Personen", heißt es in der Einladung. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Das Postfach 1120 in Bakum ist uns nicht unbekannt. Die dafür Verantwortlichen erfreuen sich bereits zweier älterer Warnlisten-Eintragungen bei uns. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Unseriöse Kaffeefahrten-Unternehmen sind in jüngerer Vergangenheit besonders bemüht, den Eindruck von Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit zu erwecken, weil Sie nur dann genug Leute zum Mitfahren bewegen können. Tatsächlich können sich nur wenige, insbesondere ältere Menschen, vorstellen, dass in einem solchen Schreiben praktisch komplett gelogen wird. Es ist aber so. Man distanziert sich einerseits von "unseriösen" Konkurrenten und leeren Versprechungen, um in gleicher Weise Lügen aufzutischen. "Unser Motto lautet: Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch". Wir bleiben dabei: Alles Schwindel. Nichts von dem Gesagten stimmt. Das zeigen ja schon die falschen Firmen-Angaben. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Euro-Gewinnbachnachrichtigungzentrale", Reise & Touristik, Carola Schlosser, Postfach 1120, 49454 Bakum
Warnung veröffentlicht am 22. April 2009.
Ergänzt/überarbeitet: Zwei Mal, zuletzt am 18. Mai 2009.
Im April waren uns zunächst zwei Einladungen, jeweils aus den Ländern Bremen und Niedersachsen zugegangen. Am 14. Mai erreicht uns die dritte aus Baden-Württemberg.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Reise & Touristik Carola Schlosser ist im Telefonbuch von Bakum nicht zu finden. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: So wollen die Verantwortlichen verhindern ...
1. von den Empfänger der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. dass sie von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird j e d e m Empfänger eingeredet, er habe den 2. Preis in der "großen Sonderverlosung 2008" gewonnen: 3.500 € in bar.
Die Sache hat aber Pferdefüße und davon gleich zwei:
Zum einen sind in den linken Rand des Schreibens Felder eingeblendet, in die die angeblichen Gewinner bis Platz vier eingetragen sind. Durch einen drucktechnischen Trick sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist" und das bedeutet, dass der Empfänger des Schreibens überhaupt nichts gewonnen hat. Der im Dunkeln gebliebene Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
Zum anderen heißt es in dem Feld in ganz kleiner, kaum erkennbarer, Schrift: Rebbellosgewinner. Dies ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, um sich gegen Gewinnherausgeabe-Ansprüche zu wehren. Das bedeutet nämlich, dass der angebliche 3.500-€-Gewinner lediglich ein Rubbellos gewonnen hat.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Uns liegen zwei Stücke vor und das Gewinnversprechen ist in allen gleich. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.500 € = 5.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 5 Mio. € pro Bus zu verschenken? Hinzu kommt, dass die ominöse "Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale" die Einladung offenkundig bundesweit streut und möglicherweise Hunderte von Bussen einsetzt. Die versprochenen Gesamt-Gewinne könnten sich so schnell auf Hunderte von Millionen Euro belaufen. Der letzte echte Lottojackpot wäre dagegen ein Taschengeld.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Hiermit melde ich ___ Personen zur Übergabe an." Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
"Reise & Touristik Carola Schlosser" ist uns nicht unbekannt. Das "Unternehmen" erfreut sich bereits eines älteren Warnlisten-Eintrages bei uns. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. Vorherige Versuche, die Gewinnmitteilung zuzustellen seien gescheitert heißt es und dass es sich bei dieser Einladung um den letzten Zustellversuch handelt.
"Sie Frau ___ haben in unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt. Es geht schließlich um 3.500 €. Daraufhin beauftragen wir unseren Außendienstmitarbeiter Herr Leihen Sie persönlich zu besuchen, um Sie Frau ___ mit Ihren 2. Preis zu überraschen. Leider wurde Herr Leihen auf dem Weg zu Ihnen in einen Verkehrsunfall verwickelt und konnte Sie nicht an diesem Tag besuchen. Her Leihen wollte Ihnen den Besuch noch rechtzeitig absagen, bedauerlicherweise konnte er sie Frau ___ telefonisch nicht erreichen."
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Uns ist zudem aufgefallen, dass eine optisch sehr ähnliche Einladung auch bereits kursiert ist, allerdings mit anderen Adressdaten in der Antwortkarte und mit etwas anderem Text.
+++ NACHTRAG VOM 23. APRIL 2009 - Bericht in Merkur-Online.de +++
In Merkur-online, dem Portal der munich online GmbH, einem Unternehmen der Mediengruppe Münchner Merkur wird über "Carola Schlosser" berichtet. Lum Lesen der Mitteilung folgenden Sie dem Link am Ende dieses Beitrages.
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"Lotto Gewinn-Service",
zwei verschiedene Adressen bei ansonsten inhaltsgleicher Einladung:
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
- Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme
Warnung veröffentlicht: 22. April 2009
Ergänzt am 18. Dezember 2009.
Im April 2009 schickt uns eine aufmerksame Bürgerin aus Rheinland-Pfalz ihre Einladung. Kurz vor Weihnachten 2009 folgt eine zweite aus dem Landkreis Lippe (NRW), obwohl die Fahrt dort auch schon im Mai 2009 stattgefunden hat.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei der "Eventverwaltung" in Steinfeld handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. Das gilt auch für das "Service-Büro" in Damme. An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: So wollen die Verantwortlichen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden zu bekommen.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger vorgegaukelt, er habe 1.500,00 € gewonnen.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: "Sie sind der potentielle Gewinner", heißt es da. Achtung: Potentiell heißt so viel wie "möglich". Übersetzt man das Kaffeefahrten-Deutsch bedeutet das: Man hat nichts gewonnen.
Aber selbst wenn ein derartiges Gewinnversprechen eindeutig abgegeben wird, so ist es dennoch verlogen und wird einfach nicht gehalten. Denn bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.500 € = 2.250.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat über 2 Mio. € pro Bus zu verschenken?
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für mich insgesamt ___ Plätze für die Auszahlung!", heißt es in dem Schreiben. Es ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die "Eventverwaltung" in Steinfeld und das "Service-Büro" in Damme sind uns nicht unbekannt. Beide erfreuen sich einer ganzen Reihe älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste: Beide sind zudem auch in der Warnliste der Verbraucherzentrale im Hamburg geführt.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
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Wintergewinnspiel 2007/2008, Bavaria Reisen UG, Postfach 1251, 28802 Stuhr
Warnung veröffentlicht am 15. April 2009
Ergänzt/überarbeitet am 22. April 2009
Die erste Einladung erhalten wir aus Nordrhein-Westfalen. Auch die zweite kommt von dort, genauer: aus der Region Köln
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Bavaria Reisen UG" geben sie eine falsche, im Handelsregister beim Amtsgericht Walsrode, das für Stuhr zuständig ist, im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er habe den 1. Preis im "Wintergewinnspiel" gewonnen: 5.000 € in bar!
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In dem Feld, in dem der 5.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und "Rubbellosgewinner". "Nominiert ist" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 5.000 € = 7.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 7,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit einer Viertel Millionen € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Postfach-Adresse ist noch unbekannt. Das gilt allerdings nicht für den Text in der Einladung. Etwa die Hälfte des Textes ist identisch mit dem in der Einladung von "Magareta Manos". Ein Link zu diesem Eintrag in unserer Warn-Liste finden Sie am Ende des Beitrages.
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert", "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?" Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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Es ist an der Zeit "Danke" zu sagen, verschiedene Adressen
- Planungsbüro, Postfach 1105, 39378 Lohne
- Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
- Service-Büro. Postfach 1113, 49394 Damme
Warnung veröffentlicht am 31. März 2009
Zwei Mal überarbeitet/aktualisiert, zuletzt am 18. Dezember 2009.
Die erste Einladung erhalten wir aus Rheinland-Pfalz, die zweite aus Bayern, die dritte aus Südhessen. Die vierte kommt aus dem Landkreis Lippe; wenn auch erst im Dezember 2009. Die Fahrt war zwar schon im April. Dennoch soll die Information hier nicht vorenthalten werden, zumal ma erkennt, dass die gleiche Einladung mit gleich drei verschiedenen Adressen kursiert.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
Wir könnten es auch kurz machen, denn diese Einladung ist die neunte, die das "Planungsbüro" ausgespuckt hat und die in dieser Warnliste verewigt ist. Im Fall des "Verwaltungsbüros" sind es sieben uns bereits bekannte Einladungen. Auch das "Service-Büro" hat diese Jahr bereits fünf "Schummel-Gewinnmitteilungen" verfasst. Dennoch wollen wir durch unsere Warn-Liste-Eintragungen die Konsumenten auch darauf hinweisen, wie sie generell unseriöse Einladungen erkennen können, das ist nämlich nicht schwer.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Beim "Planungsbüro" handelt es sich um um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Das Gleiche gilt für das "Verwaltungsbüro" und das "Service-Büro". Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Schmeichelnde Wort liest der Adressat der Einladung: Die mittelständischen Unternehmen in der Bunderepublik Deutschland, die Säulen der deutschen Wirtschaft, bedanken sich bei den Menschen, die dazu beigtragen haben, das die BRD heute ein so großes Ansehen in der Welt genießt. Sie gehörden zu der Generation, die Deutschland nach dem Krieg wieder aufgebaut hat", heißt es da.
Dann wird dem Empfänger vorgegaukelt, er erhalte 1.000 €. Zudem soll es LCD-Fernseher, Digitalcamera, Navigationsgerät, Arm- und Beintrainer, Schwenkheizofen, Wekzeug- und Messerkoffer, Seniorenfahrrad, DVD-Player, Brotbackautomat oder ein schnurloses Senioren-Telefon. Das liest sich so, als gäbe es nur einen Artikel pro Person. Dann aber steht geschrieben: "Pro Person maximal 3 Artikel!", wobei unklar ist, ob die dann doch bezahlt werden müssen.
Hier eine Auswahl von Ausreden oder Methoden, mit denen sich die Kaffeefahrten-Branche die lästigen Gewinn- und Geschenke-Forderungen vom Leib hält:
- "Sie glauben doch nicht wirklich, dass es hier heute Bargeld gibt!"
- "Die Kollegin mit dem Geld ist leider noch unterwegs."
- "Oh, das ist aber jetzt ein Missverständnis. Hier gibt es heute kein Geld, weil ..."
Bedenken Sie zudem: Diese Einladungen sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung im vorliegenden Fall wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Hinzu kämen noch die angeblichen Geschenke.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Wer hier die angeblichen Gesundheitsprodukte kauft, bezahlt die minderwertigen Geschenke mehr als mit!
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte reservieren Sie für den XX.04.2009 insgesamt __ Plätze!", heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Dass man weitere Personen mitbrigen kann, ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten, denn je mehr mögliche Opfer mitfahren, desto mehr freuen sich die Abzocker.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Wie eingangs angeführt: Die Postfachadresse aus Lohne "erfreut" sich bereits acht (!!!) älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste. Im Falle des "Verwaltungsbüros" sind es auch schon sieben. Fünf sind es im Fall "Service-Büro" Zudem sind beide Adressen auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird mit "Naturpark Pfälzer Wald" bzw. "Naturpark Starnberger See" sehr allgemein angebeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Im vorliegenden Fall ist in der Einladung noch nicht einmal ein Abfahrtsort vorgegeben. Selbst den muss der Mitfahrer von sich aus vorgeben.
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Wintergewinnspiel 2007/2008, Oskar Reisen GmbH, Postfach 102747, 28027 Bremen
Warnung veröffentlicht am 24. März 2009
Die erste Einladung erhalten wir aus Baden-Württemberg.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bisher war es üblich, dass sich die Kaffeefahrten-Branche hinter frei erfundenen bezeichnungen ohne Rechtsformenzusatz versteckt hat. Die Verantwortlichen gehen in diesem Fall sogar noch einen Schritt weiter: Mit "Oskar Reisen GmbH" geben sie eine falsche in Bremen im Handelsregister überhaupt nicht eingetragene Firma an. So wird nicht nur der Verbraucher getäuscht sondern zudem auch noch gegen das GmbH-Gesetz verstoßen.
Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er habe den 1. Preis im "Wintergewinnspiel" gewonnen: 10.000 € in bar!
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: In dem Feld, in dem der 10.000-€-Gewinn genannt wird, sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte zu lesen, nämlich: "nominiert ist" und diese von der Kaffeefahrten-Branche verwendete Floskel bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat.
In das gleiche Feld ist zudem das Wort "Rubbellosgewinner" eingetragen, und zwar so klein, dass es nur von Menschen mit gutem Sehvermögen überhaupt gelesen werden kann. Auch das ist ist eine gern verwendete Floskel, die bedeutet, dass man (vielleicht) ein Rubbellos geonnen hat aber eben nicht den genannten Bargeldbetrag.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 10.000 € = 15.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 15 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit einer Halben Millionen € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn sowas?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsch Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Personenzahl: ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Postfach-Adresse ist noch unbekannt. Das gilt allerdings nicht für den Text in der Einladung. Etwa die Hälfte des Textes ist identisch mit dem in der Einladung von "Magareta Manos". Ein Link zu diesem Eintrag in unserer Warn-Liste finden Sie am Ende des Beitrages.
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Erstes Einschreiben - nicht abgefordert", "Telefonische Benachrichtigung - nicht erreicht" und "Erinnerungsschreiben - keine Reaktion" heißt es da und gipfelt in dem Satz: "Auf das Schreiben vom --.--. 2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie vielleicht wirklich auf das Bargeld verzichten?" Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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Buchungsservice, Abt. Bargeld / Reisen, Rätsel-Gewinner, PF 1801, 49788 Lingen
Veröffentlicht: 19. Jan. 2009
Überarbeitet/ergänzt: 17. und 27. Feb., 2. und 24. März 2009
Unter der Überschrift
- "Stettiner Haff Ueckermünde",
- "Festspielstadt Bayreuth",
- "Naturpark Fränkische-Schweiz",
- "Frankenmetropole Nürnberg",
- "Fuggerstadt-Augsburg" und
- "Naturpark Frankenwald"
erreichen uns eine Einladung aus Mecklenburg-Vorpommern und fünf aus Bayern. Die Einladungen sind bis auf die Ortsangaben im Kopf identisch.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS IST
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die unseriöse Veranstaltungen erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Den "Buchungsservice" gibt es in Lingen so nicht. Es handelt sich also um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird den Empfängern mitgeteilt, sie seien jeweils für 3.000 € in Bar "nominiert". Das Wort bedeutet so viel wie vorgeschlagen, benannt, vorgesehen. Endgültig ist damit aber noch nichts. Man muss allerdings auch wissen, dass das Wort "nominiert" in etwa einem Drittel aller Kaffeefahrten-Einladungen vorkommt. Bei der Veranstaltung vor Ort berufen sich die "Sprecher" auf die Unbestimmtheit und bestreiten so den Anspruch auf die genannte Summe Bargeldes.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen, die natürlich inhaltsgleich waren, verschickt. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € zu verschenken?
Zudem wird ein Überraschungsgeschenk im Wert von 149 € versprochen. Aus eigenen Kontrollen wissen wir, dass Geschenke diesen Wert nicht haben. Das von uns ermittelte war im Großhandel für 2,34 € zu beziehen.
Gewinn- und Geschenke-Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall ist von bis zu "drei von Ihnen einzuladenen Gästen" die Rede.
4. BESONDERHEITEN
Der Einladung vorausgegangen ist offenbar ein Preisrätsel. Wir wissen, dass manches Preisrätsel nur veranstaltet wird, um Adressen für die Kaffeefahrten-Branche zu gewinnen. So liegt der Fall offenbar auch hier. Die Teilnehmern dürfen sich also auf viele Einladungen zu Kaffeefahrten freuen. Dass es die versprochenen Gewinne gibt, darf hingegen sehr bezweifelt werden, zumal diese ja allen Empfängern der Einladung gleichermaßen versprochen werden und sich so auf Hundertausende oder sogar Millionen Euro summieren.
Neu ist die Masche, dass sich lediglich die Angaben zur Region, dem angeblichen Ziel also, unterscheiden. Jeder Empfänger erhält einen Brief, in dem eine Region oder eine Stadt in seiner Nähe genannt wird.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das genaue Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
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Verwaltungszentrum - Frühlings-Gala 2009, Verwaltungszentrale, Postfach 1151, 49768 Herzlake
Warnung veröffentlicht am 24. März.
Die erste Einladung erhalten wir aus Berlin.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die "Verwaltungszentrale" gibt es so nicht. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt.
Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er sei Rubbellosgewinner und habe 250 € "aus der Lotterie-Sonderziehung" gewonnen. Das ist schon sehr merkwürdig: Man hat an etwas gewonnen, an dem man überhaupt nicht teilgeommen hat.
Die Sache hat einen weiteren Haken. Wenn die Kaffeefahrten-Branche nämlich die Floskel "Rubbellosgewinner" verwendet heißt das, man hat ein Rubbellos gewonnen.
Bedenken Sie außerdem: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 250 € = 375.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 375.000 € - pro Bus - zu verschenken?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft werden.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder und praktisch ausnahmslos über die miese Abzocke.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie ___ Plätze", heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt ins Unbekannte anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfach-Adresse in Herzlake ist in unserer Warnliste bereits einmal verzeichnet. Auch in die Warnliste bei der Verbraucherzentrale in Hamburg ist die Adresse bereits eingetragen.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
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MRC Lotto Service, Postfach 1129, 49627 Ahausen
Warnung veröffentlicht: Sept. 2008
Ergänzt/überarbeitet: 24. Sept., 17. und 24. Nov., 17. Dez. 2008, 5., 8. und 22. Jan., 12. und 26. Feb. 2009
DIE EINLADUNG WEIST DIE TYPISCHEN MERKMALE AUF, DIE EINE UNSERIÖSE VERANSTALTUNG ERWARTEN LASSEN. IM EINZELNEN:
BESONDERHEIT
Durch die Gestaltung der Einladung wird der (falsche) Eindruck erweckt, der Brief habe etwas mit den staatlichen Lotteriegesellschaften zu tun!
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die Fa. "MRC Lotto Service" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden 1.000 € aus einem Lotteriegewinn zugesagt. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Das wird spätenstens deutlich, wenn man "MRC Lotto Service" in eine Internet-Suchmaschine eingibt. 102 Treffer listet man auf.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1,5 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird. Diese Verkaufsfahrt wird auch bereits angekündigt. Wer die Antwortpostkarte ausgefüllt zurücksendet, erhält eine entsprechende Einladung.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne den Partner oder einen engen Freund mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postafchadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Die staatliche Lotto-Gesellschaft von Sachsen-Anhalt warnt in einer Pressemitteilung vor "MRC Lotto Service". Man kennt die "Fa." nicht. Eine ähnliche Mitteilung findet sich auch bei Sachsen Lotto. Warnungen gibt es auch von Lotto Berlin und der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Selbst wenn Ziele genannt werden, erfolgt das so unbestimmt, dass es den Behörden nicht weiterhilft.
+++ NACHTRAG VOM 24. SEPT. 2008 +++
Innerhalb von 24 Stunden sind uns aus der Bevölkerung vier Einladungen von "MRC" zugeleitet worden. Natürlich sind alle identisch. Alle Empfänger haben 1.000 € gewonnen. Daran ist schon zu erkennen, wie unglaubwürdig auch diese Gewinnmeitteilung / Einladung ist.
+++ NACHTRAG VOM 17. NOV. 2008 - TEILNEHMERBERICHT +++
Uns erreicht ein Teilnehmerbericht aus Süddeutschland. Wie nicht anders zu erwarten war, handelte es sich auch hier um eine bloße Kaffeefahrt mit merkwürdigen Praktiken. Neben ein paar Haushaltsgegenständen wurden Reisen verkauft, für die aber Buchungsgebühren zu entrichten waren. Angeblich sollte es am Urlaubsort zur Rückerstattung eines großen Teils des Kaufpreises kommen. Da sind erhebliche Zweifel angebracht, zumal das Reiseziel in Polen liegt.
Die versprochenen 1.000 € Bargeld hat natürlich niemand erhalten.
Anders als in der Einladung ausgewiesen mussten die Teilnehmer auch das Frühstück selbst bezahlen.
Zudem erfahren wir, dass die Einladung auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Berlin kursiert.
+++ NACHTRAG VOM 24. November 2008 +++
Uns liegen inzwischen 10 Einladungen - jetzt auch aus Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen vor. Natürlich sind sie alle inhaltsgleich.
+++ NACHTRAG VOM 17. DEZ. 2008 +++
Alleine aus Sachsen erreichen uns heute drei Anrufe, in denen darüber berichtet wird, dass die Einladung nun dort kursiert. Mancher Anrufer bringt seine tiefe Abneigung gegen das Geschäftsgebahren der Kaffeefahrten-Branche zum Ausdruck und möchte etwas dagegen unternehmen. Wir empfehlen: Geben Sie die Einladung bei Ihrer Lokalpresse ab und verweisen Sie die Journalisten auf diesen Internet-Auftritt. Vielleicht wird eine Warnung veröffentlicht. Vielleicht fährt aber auch ein Journalist sogar verdeckt mit und berichtet hinterher über den Schwindel. Lesen Sie auch bitte die Tipps und Anregungen in unserem Merkblatt. Folgen Sie dazu bitte dem Link am Ende dieses Beitrages.
+++ NACHTRAG VOM 5. JAN. 2009 +++
Jetzt sind offenbar die Bügerinnen und Bürger in Niedersachsen an der Reihe. Zumindest weisen uns zwei Bürger aus Norddeutschland darauf hin, dass nun auch dort die Einladungen in den Briefkästen landen.
+++ NACHTRAG VOM 8. JAN. 2009 +++
Eine ältere Dame meldet sich aus Niedersachsen und teilt mit, dass auch ihr Ehemann die 1.000 € gewonnen habe. Nur: Der ist bereits 1995 verstorben! Gerne dürfen Sie diese Tatsache als weiteren Beweis für das unseriöse Treiben der Verantwortlichen werten.
+++ NACHTRAG VOM 22. Jan. 2009 +++
Eine Dame aus Berlin meldet uns, dass die Einladung nun auch im Breich unserer Hauptstadt gestreut wird. Alleine heute haben wir drei Anrufe zu "MRC Lotto Service" erhalten.
+++ NACHTRAG VOM 12. FEB. 2009 +++ Presse warnt
Die Märkische Oderzeitung veröffentlichte am 10. Februar 2009 im Internet eine Warnung. Den Link finden Sie am Ende unseres Beitrages.
+++ NACHTRAG VOM 26. FEB. 2009 +++
Anrufe und Mails aus dem Raum Berlin legen nahe, dass eine zweite Welle "MRC-Einladungen" über Stadt und Region schwappt. Wir empfehlen: Leiten Sie die Einladungen an Ihre Lokalpresse weiter. Die kann eine Warnung veröffentlichen. Das ist wichtig, weil die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche unsere Senioren sind, die nur selten einen Internet-Anschluss haben, aber durchaus intensiv die Tageszeitung lesen!
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"Deutsches Zentrallager für Logistik und Koordination"
Warnung veröffentlicht am 11. März 2009
Aus einem Nachbarkreis erhalten wir eine Einladung in eine namentlich genannte Gaststätte. Ein Absender ist erst gar nicht genannt. Sollten Sie eine solche Einladung erhalten, leiten Sie diese bitte dem Ordnungsamt zu, das für den Veranstaltungsort zuständig ist. In Hessen sind die Ordnungsämter der Kreise zuständig.
In unserem Lahn-Dill-Kreis waren in den vergangen Jahren sämtliche Veranstaltungen, zu denen durch solche oder ähnliche Schreiben eingeladen worden war, illegal. Zudem hat es die versprochenen Geschenke in keinem einzigen Fall gegeben.
Soweit die Veranstaltungen überhaupt stattgefunden haben, wurden sie unangekündigten Kontrollen unterzogen. Anschließend wurden ausnahmslos Bußgeldverfahren eingeleitet und manchmal auch Strafanzeigen erstattet. In allen Fällen, in denen wir authentische Verkaufspreise der angebotenen Ware über das Internet ermitteln konnten, zeigte sich, dass die Ware heillos überteuert angeboten worden war.
Deswegen nochmals unsere Bitte: Geben Sie die Einladung beim Ordnungsamt ab.
Eigentlich überflüssig zu erwähnen: Das "Deutsche Znetrallager für Logistik und Koordination" ist natürlich eine Phantasie-Bezeichnung, hinter der sich jemand Unbekanntes verbirgt, der nichts Gutes im Schilde führt. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
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"Montana-Fahrradwerke", Reiseclub, Postfach 110645, 28086 Bremen
Warnung veröffentlicht am 10. März 2009
Die erste Einladung erhalten wir aus Baden-Württemberg.
Wir empfehlen:
Leiten Sie die Einladung Ihrer Lokalpresse zu. Vielleicht veröffentlicht man dann eine Warnung, die auch die schutzbedürftigen älteren Menschen, wirksam erreicht.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die "Montana-Fahrradwerke" findet man im Internet nicht. Nicht im Telefonbuch und auch nicht in einem Branchenbuch. Es handelt sich also, wie bei Kaffefahrten praktisch immer, um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt und das auch nur in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er sei Hauptgewinner; bei was wird aber nicht wirklich deutlich. Sehr abstrakt und zudem gramatikalisch falsch heißt es dort: "Sie, Herr ____ wurden uns von unseren Geschäftspartner, bekannten grossen deutschen Versandhäusern und Einkaufsmärkten besonders empfohlen."
Weiter ist von einem "Fahrrad Anrechtsschein" die Rede. Dann berichtet die nicht existierende Fa. auch noch von ihrem 80-jährigen Geburtstag.
Dann wieder ist von einer Verlosung unter Stammkunden die Rede. Fragt sich, wie man bei einer Phantasiefirma Stammkunde sein kann.
Der oder die Briefeschreiber können sich also nicht einmal klar festlegen um was es überhaupt geht.
Optional heißt es weiter untern im Text. Diese von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel bedeutet, das man überhaupt nichts gewonnen hat.
Bedenken Sie: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 250 € (geschätzter Wert eines Fahrrades) = 375.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat knapp 400.000 - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besätzt wäre, mit 50 Fahrädern an Bord zurückfahren. Das geht schon einmal logistisch nicht.
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magentfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit vielen Jahren bekannt ist, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinader ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden: Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, berichten immer wieder über die miese Abzocke.
Sollte es doch Fahrräder "sofort ausgehändigt" geben, wie es im Brief heißt, wird es sich um Spielzeugmodelle handeln. Das ist auch ein gerne von der Branche verwandter Trick.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Begeistern Sie auch Ihren Ehepartner, Partner und Ihre Bekannten, uns zu besuchen. Sie dürfen zusätzlich 3 Personen zu unserem Tag der offenen Tür mitbringen", heißt es in der Einladung. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
Die unbekannten Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Herr ____ hat den Gewinn nicht abgeholt. Diese Mitteilung ist die letzte Möglichkeit zur Hauptgewinnabholung." Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
6. HERKUNFT DER EINLADUNG
Die Auswertung der uns 2008 etwa 360 zugespielten Einladungen - bis auf eine allesamt unseriös - hat ergeben, dass rd. 90% aus Niedersachsen stammen und zwar aus einem Gebiet, dass grob durch Bremen, Meppen, Oldenburg und Osnabrück begrenzt wird. Im Zentrum liegt Cloppenburg. Diese Gegend ist unter Polizisten, Ordnungsämtern und Verbraucherschützern als Kaffeefahrten-Hochburg bekannt. Auch diese Einladung stammt aus Bremen. Das beweist natürlich nichts, passt aber zusammen mit den anderen aufgeführten Merkmalen ins Bild.
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"Spargel-Paul" ohne weitere Adresse
Warnung veröffentlicht am 10. März 2009
Überarbeitet/aktualisiert am 1. April 2009
Aus unserem Beritt erhalten wir eine Einladung in eine namentlich genannte Gaststätte in einem unserer Nachbar-Kreise. Ein Absender ist erst gar nicht genannt. Sollten Sie eine solche Einladung erhalten, leiten Sie diese bitte dem Ordnungsamt zu, das für den Veranstaltungsort zuständig ist.
In unserem Lahn-Dill-Kreis waren in den vergangen Jahren sämtliche Veranstaltungen, zu denen durch solche oder ähnliche Schreiben eingeladen worden war, illegal. Zudem hat es die versprochenen Geschenke in keinem einzigen Fall gegeben.
Soweit die Veranstaltungen überhaupt stattgefunden haben, wurden sie unangekündigten Kontrollen unterzogen. Anschließend wurden ausnahmslos Bußgeldverfahren eingeleitet und manchmal auch Strafanzeigen erstattet. In allen Fällen, in denen wir authentische Verkaufspreise der angebotenen Ware über das Internet ermitteln konnten, zeigte sich, dass die Ware heillos überteuert angeboten worden war.
Deswegen nochmals unsere Bitte: Geben Sie die Einladung beim Ordnungsamt ab.
Eigentlich überflüssig zu erwähnen: "Spargel-Paul" ist natürlich eine Phantasie-Bezeichnung, hinter der sich jemand Unbekanntes verbirgt, der nichts Gutes im Schilde führt. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
+++ NACHTRAG VOM 1. APRIL 2009 - Bericht in der Nordsee-Zeitung +++
Sicher kein April-Scherz ist der heutige Bericht in der Nordsee-Zeitung, der unsere Warnung einmal mehr als richtig erwiesen hat.
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"Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale",
- Dienstleistungsservice Martina Steidel, Postfach 9010, 26138 Oldenburg
- Agentur Reisberger, Postfach 1118, 49454 Bakum
- Buchungsservice Arkadius Nimmerfroh, Postfach 9010, 26138 Oldenburg
- Buchungsservice Magarete Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten
Warnung veröffentlicht: 5. Jan. 2009
Ergänzt/überarbeitet: 1., 10., 11., 13., 17., 20. und 27. Feb., 5. u. 12. März 2009
Heute (12. März 2009) liegen uns
- 2 Einladungen "Steidel"
- 1 Einladung "Agentur Reisberger"
- 16 Einladungen "Arkadius Nimmerfroh" und
- 11 Einladungen "Magarete Manos"
aus allen Teilen Deutschlands vor.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen. Sie können es sich aber auch einfach machen und diesen Text überspringen und die am Ende verlinkten Presseberichte anklicken. Was dort von Journalisten berichtet wird, sagt alles und spricht für sich selbst.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bemerkenswert: Die Einladung erscheint mit vier verschiedenen Adress-Angaben in der Antwort-Postkarte:
- Dienstleistungsservice Martina Steidel, Postfach 9010, 26138 Oldenburg
- Agentur Reisberger, Postfach 1118, 49454 Bakum
- Buchungsservice Arkadius Nimmerfroh, Postfach 9010, 26138 Oldenburg
- Buchungsservice Magarete Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten.
Alle vier existieren nicht. Eine gewerbetreibende Frau Steidel ist der Stadt Oldenburg schlicht nicht bekannt. Es handelt sich also in allen vier Fällen um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Empfänger eingeredet, er habe den 3. Preis im großen "Bargeld-Gewinnspiel" gewonnen: 2.500 € in bar.
Die Sache hat aber Pferdefüße und davon gleich zwei:
Zum einen findet sich im Brief der Satz "Denn der Bargeldgewinner, Herr XY, erhält garantiert 2.500,- Euro in Bar ausgezahlt."
Achtung: Bei dem eingeschobenen Namen handelt es sich um eine Anrede und nicht um die Aussage, dass Herr XY gewonnen hat.
Zum anderen sind in den linken Rand des Schreibens Felder eingeblendet, in die die angeblichen Gewinner bis Platz vier eingetragen sind. Durch einen drucktechnischen Trick sind zwei - allerdings sehr entscheidende - Worte nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist" und das bedeutet, dass der Empfänger des Schreibens überhaupt nichts gewonnen hat. Der im Dunkeln gebliebene Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt. Uns ist dieser Trick bereits bekannt, weil er immer mal wieder angewandt wird und zwar in etwa einem Fünftel aller Kaffeefahrten-Einladungen.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Uns liegen ja 30 Stück vor und das Gewinnversprechen ist in allen gleich. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 2.500 € = 3.750.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat fast 4 Mio. € pro Bus zu verschenken? Hinzu kommt, dass die ominöse "Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale" die Einaldung offenkundig bundesweit streut und möglicherweise Hunderte von Bussen einsetzt. Die versprochenen Gewinne könnten sich sogar auf Hunderte von Millionen Euro belaufen. Der letzte echte Lottojackpot wäre dagegen ein Taschengeld.
Kurzum: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck,
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
- Der "Dienstleistungsservice Steidel",
- die "Agentur Reisberger" und
- der "Buchungsservice Arkadius Nimmerfroh"
sind nicht unbekannt und erfreuen sich bereits bei der Verbraucherzentrale im Hamburg einer gewissen Aufmerksamkeit. Alle drei sind dort auch bereits in eine Warn-Liste eingetragen.
Auch in den Medien wird berichtet, so auf der Internet-Seite der WAZ Mediengruppe. Der jüngste Bericht ist in der Online-Ausgabe des Bonner General-Anzeigers vom 9. Feb. 2009 zu finden. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. Vorherige Versuche, die Gewinnmitteilung zuzustellen seien gescheitert heißt es und dass es sich bei dieser Einladung um den letzten Zustellversuch handelt. "Also tun Sie uns den Gefallen und antworten Sie rasch", heißt es weiter unten. Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Bemerkenswert ist auch, dass die gleiche Einladung gleich mit vier verschiedenen Adressen bundsweit zur gelichen Zeit auftaucht. Wir vermuten, dass hier ein Dienstleistungsunternehmen, dass die Einladungen in großem Stil druckt und verschickt, für vier verschiedene und unbekannte Auftraggeber gelichzeitig aktiv ist und sich nicht die Mühe gemacht hat, für jeden Auftraggeber eine neue Einladung zu entwerfen. Die Einladung "Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale" wurde gleichsam recycelt.
7. ES WERDEN AUCH VERSTORBENE EINGELADEN
Wie seriös die Einladung im Allgemeinen und das Gewinnversprechen im Besonderen ist, lässt sich auch daran ablesen, dass diese in einem Fall an eine Person gerichtet war, die bereits vor 13 Jahren verstorben ist!
+++ NACHTRAG VOM 13. FEB. 2009 - TEILNEHMERBERICHT IM BONNER GENERAL-ANZEIGER +++
Im Bonner General-Anzeiger, der in einem Bericht vom 9. Februar 2009 gewarnt hatte, folgte am 13. Februar der Bericht über die Fahrt. Grobe Zusammenfassung an dieser Stelle: Mies behandelte Senioren werden belogen, dass sich die Balken biegen und schlussendlich sogar noch erfolgreich abgezockt. Die Polizei ist aber erfreulicherweise eingeschritten. Es ist also genau das eingetreten, vor dem wir hier immer wieder warnen und uns gleichsam dem Mund fusselig reden bzw. die Finger wund tippen. Den Link zum Bericht finden Sie am Ende des Beitrages.
+++ NACHTRAG VOM 20. FEB. 2009 +++ KAFFEEFAHRT NACH NEUKIRCHEN
Über eine ganz schlimme Kaffeefahrt nach Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) verbunden mit einer massenhaften Rentner-Abzocke berichtet das Göttinger Tageblatt in seiner Online-Ausgabe vom 18. Februar 2009. Lesen Sie selbst den Artikel und folgen Sie dazu dem entsprechenden Link am Ende dieser Warnlisten-Eintragung.
Ergänzend wollen wir nach darauf hinweisen, dass wir aufgrund eigener Erkenntnisse und auch aus Polizeikreisen wissen, dass die auf Kaffeefahrten verkauften Nahrungsergänzungsmittel im Großhandel für in aller Regel maximal 50 € gehandelt werden! Preise im vierstelligen Bereich sind also heillos überhöht.
+++ NACHTRAG VOM 27. Feb. 2009 +++ WARNUNG AUCH DER VERBRAUCHERZENTRALE RPL
Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt jetzt in ihrem Internet-Auftritt vor der Einladung "Euro-Gewinnbenaschrichtigungzentrale", Großenkneten. Wer mag, hier ist der Pfad: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123572835911444/link543581A
+++ NACHTRAG VOM 5. MÄRZ 2009 +++ Teilnehmerbericht liegt vor
Folgenden Teilnehmerbericht von einem Herrn aus Nordrhein-Westfalen haben wir erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich haben gestern an einer Kaffeefahrt teilgenommen. Diese wurde vom Buchungsservice Margarete Manos, Postfach 2101, 26192 Großenkneten angeboten. Ich war der Gewinner des dritten Preises mit 2500 €.
Die 49 Fahrgäste wurden unterwegs eingesammelt und es ging dann zu einem
älteren Gasthof ... Beim Frühstück stellte ich fest, daß jeder Teilnehmer den dritten Preis gewonnen hatte.
Nach dem Frühstück (2 halbe Brötchen und eine Tasse Kaffee) ging es los
mit Versprechen von Gewinnen, Geschenken und anderen Zuwendungen. Es sollte ein 8 kg Esspaket für jeden Gast geben. Angeblich hatte die Sponsoren-Firma aber nur einen Beutel Nudeln und Tomatenmarkt geliefert, dieses wollte der Moderator uns nicht anbieten und so gab es ein Kaffee-Gedeck (ein Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee). Weiter wurde versprochen einen Werkzeug Koffer für alle Paare - dies war wörtlich und es hieß nicht für jedes Paar. Die Firma hatte aber nur einen kleinen Kasten mit Dübel und Bohrern geschickt. Dieses wollte man uns nicht anbieten und so wurde am Ende der Veranstaltung ein Flachbildschirm verlost.
Mit dem Gewinn war es genauso wie Sie es beschrieben haben es endete damit, daß jeder ein Rubbellos bekam, die Gewinne sollten anschließend in bar ausgezahlt werden, das war auch garnicht schwer, denn es hat keiner über zwei Euro gewonnen.
Nach der Mittagspause wurde dann ein Produkt vorgestellt, daß der Gesundheit dienen sollte und zwar Q 10. Die Firma hieß GURI. Dieses sollte in der Apotheke 1998 € kosten. Dann kam ein großer Metallkoffer auf die Bühne und hierin befanden sich rote Mappen mit 800 Euro die von einem Institut gestiftet waren. Die Besucher wurden gefragt wer etwas für seine Gesundheit tun wolle, wer das bejahte bekam diese rote Mappe.
Anschließend wurde nochmals 200 € verschenkt und dann stellte sich heraus, daß die Pillen noch 998 € kosten sollten. Hierzu gab es noch eine Kaschmirdecke und ein 35-teiliges Messerset.
Dann kam ein anderer Moderator, der Reisen anbot. Er stellte fünf Reisen vor, jede für 299 €. Wer Interesse hatte, bekam 200 € gut und eine zweite
Reise geschenkt.
Ein Fahrgast wollte den Gewinn von 2500 € haben, er wurde sehr schnell
vom Moderator mundtot gemacht. Die ganze Veranstaltung dauerte von 9.30 bis 19.00 Uhr.
Leider habe ich Ihren Bericht erst heute gelesen, so dass ich nicht mehr
reagieren konnte.
+++ NACHTRAG VOM 12. MÄRZ 2009 - Teilnehmerbericht aus dem Lahn-Dill-Kreis +++
Ein Bürger aus unserem Kreis hat an der Fahrt am 3. März teilgenommen. Sie führte nach Östrich-Winkel. Nahrungsergänzungsmittel seien angeboten worden, wobei ein ursprünglicher Preis vom 3.200 € genannt worden sei, so der Teilnehmer. Es seien aber auch kleinpreisigere Artikel, wie Armbänder für 25 € und Ringelblumensalbe für 5 € angeboten worden. Schließlich habe ein zweiter "Sprecher" noch 15 Reisen "verlost", wobei die "Gewinner" aber Buchungsgebühren zahlen mussten. In seinem Bus seine etwa 30 Personen mitgefahren. Die Verkaufsveranstaltung habe etwa von 10:00 bis 16:00 Uhr gedauert. Vom versprochenen Gewinn war nicht mehr die Rede. Mit angeblichen Gutscheinen der Krankenkasse seien die Teilnehmer in die Irre geführt worden.
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Versandhaus-Gewinnabteilung: Rätsel (Vierjahreszeiten), c.o. Steiner Reisen, Versandhaus-Gewinnabteilung, Postfach 1262, 49754 Werlte
Warnung veröffentlicht am 27. Feb. 2009
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
Wir könnten es auch kurz machen, denn diese Einladung ist die dritte, die "Steiner Reisen" ausspuckt und die in dieser Warnliste verewigt wird. Dennoch wollen wir durch unsere Warn-Liste-Eintragungen die Konsumenten auch darauf hinweisen, wie sie generell unseriöse Einladungen erkennen können, das ist nämlich nicht schwer.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei "Steiner Reisen" in Werlte handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger vorgegaukelt, er habe 3.000 € gewonnen. Grundsätzlich gilt natürlich: Auf Kaffeefahrten wird kein Gewinn in dieser Höhe ausgezahlt, egal, was in der verlogenen Einladung steht.
Wer sich aber die Zeit nimmt, die Einladung genau und mehrfach durchzulesen und feinfühlig auf bestimmte Formulierungen zu achten, wird erkennen, dass der vordergründig erweckte Eindruck sich bald in Luft auflöst. So auch hier.
In dem Beileger heißt es nämlich: "Gerne würden wir Ihnen dieses Geld überreichen 3.000,- EURO in Bar". Man schreibt im Konjunktiv. Gleichzeitig sind in dem Beileger kleine Glücksschweinchen abgebildet. Diese haben es aber in sich. In sehr kleiner Schrift steht auf den Tierchen "Rubbel-gewinnspiel".
Übersetzt man nun diese "Kaffeefahrten-Deutsch", heißt das, dass der Empfänger der Einladung möglicherweise ein Rubbellos erhält. Vielleicht hat er dann tatsächlich zwei Euro gewonnen!
Weiterhin ist ein Flachbildschirm abgebildet. In diesem Zusammenhang wird von kostenlos aber überhaupt nicht mehr gesprochen.
Zudem soll es ein 4 kg schweres "Schlemmer- und Lebensmittelpaket" geben und eine Bohrmaschine für den Herren und Bettwäsche für die Dame. Auch wiederum im kleiner Schrift heißt es dort "opt.". Eine Option ist eingentlich ein Anrecht, dass vom Inhaber wahlweise ausgübt werden kann. Die Kaffeefahrten-Branche legt es etwa so aus: Man kann sich etwas aussuchen; die Geschenke gibt es also nicht zusammen, sondern nur eines davon. Aus Teilnehmerberichten wissen wir aber, dass es die Geschenke selbst dann nicht gibt, wenn sie unzweideutig versprochen worden sind.
Geschenke gibt in aller Regel nur für Teilnehmer, die auch Geld ausgeben und z.B. ein Nahrungsergänzungsmittel, eine Magnetfeldmatte oder ein anderes Produkt, das gut für die Gesundheit sein soll, für mehrere Hundert Euro kaufen. Diese Käufer zahlen ein Vielfaches des tatsächlichen Wertes und bezahlen die "Geschenke" auf diese Weise natürlich mit. Dann noch von "Geschenken" zu sprechen verbietet sich eiegntlich.
Hier noch eine Auswahl von Ausreden oder Methoden, mit denen sich die Kaffeefahrten-Branche die lästigen Gewinn-Forderungen vom Leib hält:
- "Sie glauben doch nicht wirklich, dass es hier heute Bargeld gibt!"
- "Die Kollegin mit dem Geld ist leider noch unterwegs."
- "Oh, das ist aber jetzt ein Missverständnis. Hier gibt es heute kein Geld, weil ..."
Bedenken Sie: Diese Einladungen sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung im vorliegenden Fall wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bringen Sie doch Ihre Freunde und Bekannten gleich mit..." heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Dass man weitere Personen mitbringen kann, ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Wie eingangs angeführt: Die Postfachadresse aus Werlte "erfreut" sich bereits dreier Eintragungen aus der jüngeren Vergangenheit in dieser Warn-Liste. Zudem ist die Adresse auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen. Hinzu kommt, dass die Presse in Baden-Württemberg bereits in vier Fällen, teilweise unter Bezug auf Verbraucherschützer oder auch die Polizei, ebenfalls vor "Steiner Reisen" warnt.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
In die Einladung ist eine angebliche Teilnahmekarte eingeblendet, mit der der Empfänger der Einladung einmal an einem Preisrätsel teilgenommen haben soll. Diese angebliche Teilnahmakarte ist aber mit dem Computer erzeugt worden und damit frei erfunden.
In der ersten Einladung, die uns aus der Bevölkerung vorgelegt wurde, wurde einer Dame zum Gewinn des Preisrätsels "Vierjahreszeiten 2009" mit dem Lösungswort "Winter" gratuliert, die bereits 2007 verstorben ist!!!
Einladungen in fast gleicher Machart, aber anderer Adresse sind bereits 2008 kursiert. Den Link zum damaligen Warnlisten-Eintrag finden Sie unten, am Ende dieses Beitrages. Die Kaffeefahrten-Branche ist nicht sehr einfallsreich. Einmal verwendete Einladungen werden immer mal wieder "aufgewärmt".
LINKS
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"Sonderfahrt-Gewinnabteilung: Rätsel-Sommer '08",
- Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
- Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme
Warnung veröffentlicht am 27. Feb. 2009
Überarbeitet/ergänzt am: 5. März 2009
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
Wir könnten es auch kurz machen, denn diese Einladung ist die achte, die das "Planungsbüro" und die neunte, die das "Service-Büro" ausspuckt haben und die in dieser Warnliste verewigt werden. Dennoch wollen wir durch unsere Warn-Liste-Eintragungen die Konsumenten auch darauf hinweisen, wie sie generell unseriöse Einladungen erkennen können, das ist nämlich nicht schwer.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Beim "Planungsbüro" handelt es sich ebenso um um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung wie beim "Service-Büro". An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger vorgegaukelt, er sei "designierter Gewinner von 800,00 €uro in Bar!"
Das Wort bedeutet so viel wie für etwas vorsehen. Wer für etwas vorgesehen ist, ist es aber noch nicht endgültig. Bei der Veranstaltung vor Ort werden sich die "Sprecher" auf die Unbestimmtheit dieses Begriffes berufen und so den Anspruch auf die genannte Summe Bargeldes bestreiten.
Zudem soll es für jeden "Kunden" ein "Elektro-Seniorenfahrad" geben. Hier zeigt die Erfahrung Folgendes: "Kunde" ist nur, wer vorher etwas gekauft hat; in der Regel heillos überteuerte und weitgehend nutzlose Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise, die sprachlich gerne zur "Trinkkur" aufgewertet werden.
Es kann aber immerhin passieren, dass das Fahrrad unter den Teilenhmern verlost wird. Ob es dann ein "echter" Teilnehmer erhält oder jemand, der mit den Veranstaltern gemeinsame Sache macht, kann nicht gesagt werden.
Hier eine Auswahl von Ausreden oder Methoden, mit denen sich die Kaffeefahrten-Branche die lästigen Gewinn-Forderungen vom Leib hält:
- "Sie glauben doch nicht wirklich, dass es hier heute Bargeld gibt!"
- "Die Kollegin mit dem Geld ist leider noch unterwegs."
- "Oh, das ist aber jetzt ein Missverständnis. Hier gibt es heute kein Geld, weil ..."
Bedenken Sie: Diese Einladungen sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung im vorliegenden Fall wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 800 € = 1.200.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,2 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Hinzu kämen noch die Elektro-Fahräder.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Wir fahren mit insgesamt ___ Person/en!," heißt es in der Antwortkarte, mit der man sich zur Fahrt anmelden muss. Dass man weitere Personen mitbrigen kann, ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Wie eingangs angeführt: Die Postfachadresse aus Lohne "erfreut" sich bereits sieben (!!!) älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste. Die Adresse aus Damme ist sogar einmal mehr verzeichnet. Zudem sind beide Adressen auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Im vorliegenden Fall ist in der Einladung noch nicht einmal ein Abfahrtsort vorgegeben. Selbst den muss der Mitfahrer von sich aus vorgeben.
6. BESONDERHEITEN
In der Einladung distanziert man sich von der unseriösen Kaffeefahrten-Branche. Wir stellen dieses Phänomen in jüngerer Vergangenheit öfter fest. "Wir veranstalten keine Kaffeefahrten!, heißt es da. Man will sich in günstigem Licht präsentieren. Man versucht Kunden zu gewinnen, indem man sich positiv abhebt. Dennoch muss von einer Lüge ausgegangen werden. Wir gehen von einer Kaffeefahrt mit der üblichen Senioren-Abzocke aus, zumal uns ein Teilnehmerbericht vom April 2008 vorliegt, der uns in dieser Auffassung bestärkt. Folgen Sie dazu dem Link am Ende des Beitrages.
Die Verantwortlichen sind Firmen oder Gewerbetreibende, die nicht vom Verschenken leben, sondern Geld verdienen wollen. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
Wer sich unsere Warn-Liste genauer ansieht, wird feststellen, dass die bereits mehrfach erfassten Postfachadressen in
- Lohne und
- Damme sowie in
- Steinfeld und
- Wagenfeld
ansonsten inhaltsgleiche Einladungen verwenden.
LINKS
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"B+R Touristik", Postfach 1271, 26892 Dörpen
Warnung veröffentlicht: 21. Jan. 2009
Ergänzt/überarbeitet: 20. Feb. 2009
Die erste Einladung erhalten wir aus Baden-Württemberg, die zweite aus Niedersachsen und die dritte aus Hessen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"B+R Touristik" existiert nicht. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden wird der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt, dass er über ein ominöses Guthaben auf einem oder mehreren "Travel-Konten" in Höhe von 249,60 € verfügt. Achtung Falle: Weiter unten im Text ist von "Einlösung/Auszahlung" die Rede. Hier ist zu befürchten, dass der Betrag für einen überteuert angebotenen Artikel oder eine Reise eingelöst werden muss. Erfahrungsgemäß übersteigt die dann noch fällige Zuzahlung den tatsächlichen Wert der Ware deutlich. Mit anderen Worten: Wie immer ist das Gewinn- oder Geldversprechen keinen Schuss Pulver wert.
Durch einem Beileger wird zwar der Eindruck erweckt, jeder Fahrgast könne aus einer Liste von diversen Haushaltsgegenständen etwas Mitnehmen - von kostenlos ist aber gar nicht mehr die Rede. Will heißen: Muss gekauft werden.
Weiterhin wird unter der Überschrift "Große Kunden-Prämien-Aktion" noch Ware versprochen. Wenn in Kaffeefahrten-Einladungen vom Kunden gesprochen wird, meint man einen Käufer, der durch den Erwerb heillos überteuerter Ware, die in aller Regel minderwertigen Zugaben mehr als mitbezahlt hat. Umsonst gibt es also nichts.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 249,60 € = 374.400 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat pro Bus 374.400 € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Die Antwort-Karte lässt Platz, damit man mehrere Personen zur "Jahresabschluss-Aktions-Woche" mitbringen kann. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg enthält gleich drei Eintragungen der Postfach-Adresse in Dörpen und zwar unter verschiedenen anderen namen. Wie in der Branche üblich wechselt man die falschen Firmierungen immer mal wieder aus.
Auch uns ist "B+R Touristik" nicht fremd. Bereits 2007 kursierten Einladungen unter diesem Logo, allerings mit anderer Postfach-Adresse.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfängern der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Mir erscheint es ungewöhnlich, dass Sie Ihr Guthaben bisher nicht eingelöst haben", heißt es da scheinheilig.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Lotteriezentrale Brandenburg"
Warnung veröffentlicht: 11. Feb. 2009
Aus Brandenburg erhalten wir eine Einladung in eine namentlich genannte Gaststätte. Ein Absender ist erst gar nicht genannt. Sollten Sie eine solche Einladung erhalten, leiten Sie diese bitte dem Ordnungsamt zu, das für den Veranstaltungsort zuständig ist.
In unserem Lahn-Dill-Kreis waren in den vergangen Jahren sämtliche Veranstaltungen, zu denen durch mit solchen oder ähnlichen Schreiben eingeladen worden war, illegal.
Soweit die Veranstaltungen überhaupt stattgefunden haben, wurden sie unangekündigten Kontrollen unterzogen. Anschließend wurden ausnahmslos Bußgeldverfahren eingeleitet und manchmal auch Strafanzeigen erstattet. In allen Fällen, in denen wir authentische Verkaufspreise der angebotenen Ware über das Internet ermitteln konnten, zeigte sich, dass die Ware heillos überteuert angeboten worden war.
Deswegen nochmals unsere Bitte: Geben Sie die Einladung beim Ordnungsamt ab.
Eigentlich überflüssig zu erwähnen: Mit den staatlichen Lottogesellschaften hat die Einladung natürlich nichts zu tun.
LINKS
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"Lotteriezentrale Sachsen"
Warnung veröffentlicht: 11. Feb. 2009
Aus Brandenburg erhalten wir eine Einladung in eine namentlich genannte Gaststätte. Ein Absender ist erst gar nicht genannt. Sollten Sie eine solche Einladung erhalten, leiten Sie diese bitte dem Ordnungsamt zu, das für den Veranstaltungsort zuständig ist.
In unserem Lahn-Dill-Kreis waren in den vergangen Jahren sämtliche Veranstaltungen, zu denen durch mit solchen oder ähnlichen Schreiben eingeladen worden war, illegal.
Soweit die Veranstaltungen überhaupt stattgefunden haben, wurden sie unangekündigten Kontrollen unterzogen. Anschließend wurden ausnahmslos Bußgeldverfahren eingeleitet und manchmal auch Strafanzeigen erstattet. In allen Fällen, in denen wir authentische Verkaufspreise der angebotenen Ware über das Internet ermitteln konnten, zeigte sich, dass die Ware heillos überteuert angeboten worden war.
Deswegen nochmals unsere Bitte: Geben Sie die Einladung beim Ordnungsamt ab.
Eigentlich überflüssig zu erwähnen: Mit den staatlichen Lottogesellschaften hat die Einladung natürlich nichts zu tun.
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Beratex GmbH, Abt. Urlaubsreisen, Postfach 107207, 28072 Bremen
Warnung veröffentlicht: 10. Feb. 2009
Aktualisiert/überarbeitet: 17. Apr. 2009
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. IDENTITÄT UNKLAR
Anders als sonst üblich, existiert die Fa. Beratex in Bremen tatsächlich. Dennoch beinhaltet die Einladung schon auch die sonst für unseriöse Kaffeefahrten üblichen Merkmale, die das sind:
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem arglosen Empfänger ein Hauptgewinn in Höhe von 100.000 € versprochen. Wer allerings die Einladung etwas genauer unter die Lupe nimmt, verliert schnell seine Illussionen vom großen Reichtum. Im Text nämlich ist plötzlich nur noch von einer "Gewinnoption" die Rede. Das Wort Option benutzt die Kaffeefahrten-Branche gerne, um zu verschleiern, dass es keinen Gewinn gibt. Option übersetzt man in diesem Kreisen etwa mit "theoretischer Möglichkeit". "Es geht schließlich um 100.000 €", heißt es weiter, womit ja auch nicht gesagt ist, dass der Einladungsempfänger auch der Gewinner ist. Später heißt es noch der Gewinn, der dann aber nur noch abstrakt erwähnt ist, werde ich Bar und in Euro ausgezahlt.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach verspricht die "Beratex GmbH" oder wer auch immer sich dahinter verbrigt 1.500 Mal oder sogar noch öfter 100.000 €. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 100.000 € = 150.000.000 €. Glauben Sie wirklich, man hält bei der Kaffeefahrt 150 Mio. Euro in Bar vor?
Ein Trick ist auch das Versprechen "Kostenlos für ein Ehepaar: einen LCD-Flachbild-TV ...". Die Betonung liegt auf EIN. In der Praxis müssen sich alle anwesenden Paare ein Gerät "teilen."
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Man kann weitere Personen zur Fahrt ins Unbekannte anmelden. Das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Obwohl die Beratex GmbH tatsächlich existiert ist sie auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale im Hamburg eingetragen. Auch im Verbraucherschutzportal www.antispam.de wird viel über das Unternehmen mit Sitz in Bremen diskutiert.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Es gibt auch Presseberichterstattung, so in der Südthüringer Zeitung (Online) unter dem 17. Jan. 2009. Folgen Sie dazu dem Link am Ende dieses Beitrages.
+++ NACHTRAG VOM 17. APR. 2009 - ZDF-Reporter berichten +++
Das ZDF hatte die Fa. Beratex ins Visier genommen und strahlte den Bericht am gestrigen Abend, um 21:00 Uhr bei ZDF.Reporter aus. Ungewöhnlich war, dass die Fahrt von Norddeutschland nach Dänemark geführt hat, womit das Geschehen der deutschen Polizei und deutschen Ordnungsämtern entzogen war. Den Zahn, die Erwartung des Gewinns von 100.000 €, zog der Werbsprecher den Teilnehmer mit einer einzigen flappsigen Bemerkung.
LINKS
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Interessengemeinschaft der Lotterie & Rätselfreunde -wir um die 50 und aufwärts-
- Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme bzw.
- Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Warnung veröffentlicht: 3. Feb. 2009
Überarbeitet/ergänzt: 11., 12. und 23. Feb. 2009
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei
- der "Interessengemeinschaft",
- dem "Service-Büro",
- dem "Verwaltungsbüro" und
- der "Eventverwaltung"
handelt es sich um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle zustellfähiger Anschriften sind lediglich Postfachadressen genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger ein Bargeldbetrag in nicht genannter Höhe sowie eine hochwertiges Schmuckstück versprochen. Der Bargeldgewinn kann sich schnell als symbolischer Euro entpuppen, auch wenn der Eindruck erweckt wird, es könnten 500 € sein.
Bedenken Sie: Die Einladungen sind alle inhaltsgleich. Alle vier, die uns vorliegen, erwecken den Eindruck des gleichen Gewinns. Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach verspricht auch die "Interessengemeinschaft" oder wer auch immer sich dahinter verbrigt 1.500 Mal oder sogar noch viel öfter Geld und Schmuck. Das dürfte die Verantwortlichen Hundertausende oder sogar Millinen Euro kosten. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat derartige Werte zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Freunde und Nachbarn kann man lt. Einladung mitbrigen. Das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse aus Damme "erfreut" sich bereits sieben (!!!) älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste. Zudem ist die Adresse auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Das Gleich gilt für das "Verwaltungsbüro" in Wagenfeld, dass mit sechs älteren Warnungen in dieser Liste versehen ist.
Auch die Postfach-Adresse in Steinfeld ist schon mit vier Eintragungen bedacht worden.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Im vorliegenden Fall wird der Empfänger der Einladung als Lotterie und Rätselteilnehmer angesprochen. Ein Bezug zu einen konkreten Preisausschreiben wird erst gar nicht hergestellt, so dass davon auszugehen ist, dass Lotterie und Rätsel ebenfalls frei erfunden sind.
In der Einladung distanziert man sich von der unseriösen Branche: "Keine Kaffeefahrt" heist es da. Man will sich in günstigem Licht präsentieren. Man versucht Kunden zu gewinnen, indem man sich positiv abhebt. Dennoch gehen wir von einer Kaffeefahrt mit den üblichen fragwürdigen Begleiterscheinungen aus.
Die Verantwortlichen sind Firmen oder Gewerbetreibende, die nicht vom Verschenken leben, sondern Geld verdienen wollen. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
Wir stellen zunehmend fest, dass man sich in Einladungen zu distanzieren versucht, diese Distanzierungsversuche aber glatt gelogen sind.
Eine von der Aumachung her sehr ähnliche Einladung ist uns im Januar 2009 aus Niedersachsen zugespielt worden. In der Antwort-Postkart waren hier jedoch die "Lotterie und Rätselfreunde, Postfach 0369, 49736 Haselünne" genannt. Auch das eine Phantasie-Bezeichnung. Auch diese Adresse ist bereits einschlägig bekannt.
Dass die gleiche Einladung mit drei bzw. sogar vier verschiedenen Adressen auftaucht, lässt darauf schließen, dass eine größere Firma, die den Druck und den Versand der Einladung übernimmt, für mehrere Auftraggeber aus der Kaffeefahrten-Branche tätig ist und die gleiche Einladungs-Vorlage schlicht mehrfach verwendet.
+++ NACHTRAG VOM 23. FEB. 2009 +++ Zeitungsbericht im "Harburger"
Die Hamburger Tageszeitung Harburger berichtet über die von uns schon erwartete Abzocke. Um den Bericht zu lesen, folgen Sie dem Link am Ende dieses Beitrages.
LINKS
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Energie-Umfrage Infozentrale, Postfach 1119, 49682 Emstek
2005, 2007, 2008, 2009: Alle Jahre wieder veranstalten ein oder mehrere unbekannte Unternehmen, die sich hinter frei erfundenen Bezeichnungen und hinter Postfächern verstecken, fast das gleiche Preisrätsel mit den gleichen Fragen und dem gleichen Lösungswort.
Das Rätsel hat aber einen Haken. Wer daran teilnimmt, wird unweigerlich zu einer Kaffeefahrt eingeladen. Nicht ausgeschlossen, dass die Adresse anschließend weiterverkauft wird. Weitere Einladungen, die sich dann immer noch auf das ursprüngliche Schein-Rätsel beziehen, werden folgen. Unter anderem ist uns ein Unternehmen bekannt, dass dann auf Verkaufsveranstaltungen Reisen anbietet.
Uns sind sowohl die Teilnahmepostkarten als auch die nachfolgenden Einladungen mit (angeblicher) Gewinnmitteilung bereits bekannt und vom Herbst 2008 haben wir sogar einen Teilnehmerbericht erhalten. Die uns jetzt aus Bayern zugespielte Postkarte gleicht denen aus den Vorjahren bis auf die Adresse. Deswegen ersparen wir uns an dieser Stelle Wiederholungen und verweisen einfach auf die entsprechenden älteren Einträge (siehe Link unten).
Im Nürnberger Abendblatt erscheint am 1. März 2009 ein Bericht, der auf die "Energie-Umfrage-Infozentrale" zu passen scheint. Zu dem Bericht führt der letzt Link (siehe unten).
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Agentur Reisberger, Postfach 1118, 49454 Bakum
Eine Einladung erhalten wir aus Bremen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die "Agentur Reisberger" existiert nicht. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger 10.000 € in bar versprochen. In das entsprechende Feld im Schreiben ist allerdings auch in Klein das Wort "nominiert ist Rubbellosgewinner" eingesetzt. Übersetzt man nun das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche bedeutet das, dass man nur ein Rubbellos gewonnen hat. "Nominiert ist" bedeutet so viel wie möglicherweise vorgesehen. Die Worte sind allerdings nur schwer zu lesen. Hier werden also drucktechnische Tricks angewendet, um die Empfänger der Einladung zu täuschen und in den Bus zu bekommen.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 10.000 € = 15.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 15 Mio. € zu verschenken?
Fragen Sie sich selbst, ob Sie irgendwann, irgendwo 10.000 € mit einem Rubbellos gewonnen haben. Wenn in derartigen Einladungen der Begriff "Rubbellosgewinner" verwendet wird, heißt das, dass man ein Rubbellos gewonnen hat. Diese werden - wie wir aus Teilnehmerbereichten wissen tatsächlich ausgehändigt. Mancher hat dabei doch tatsächlich 2 Euro gewonnen!
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bis zu vier Personen Ihrer Wahl", kann man mitbringen zur Busfahrt ins Unbekannte. Das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor der "Agentur Reisberger" umd der damit verbundenen Postfach-Adresse.
Die Postfach-Adresse ist uns nicht unbekannt. Es existiert ein älterer Eintrag in unserer Liste. Den Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Der Text der Einladung ist im Wesentlichen identisch mit der dem ebenso frei erfundenen "E*U*R Lotto Finanzdienst". Auch dazu finden Sie am Ende einen Link.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Auf unser Schreiben vom XX.05.2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich. Wollen Sie wirklich auf das Bargeld verzichten", heißt es da scheinheilig.
Oben links im Briefkopf ist ein Kasten eingeblendet wonach
- ein Einschreiben vom Februar 2008 nicht abgeholt worden sei,
- man den Empfänger im August 2008 telefonisch nicht erreicht habe und
- das Erinnerungsschreiben vom Oktober 2008 ohne Reaktion geblieben sei.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
LINKS
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"E*U*R Lotto Finanzdienst",
- Club Reisen, Zweigstelle Bremen, Postfach 103723, 28037 Bremen
- Club Reisen, Postfach 770213, 13002 Berlin
Warnung veröffentlicht: 8. Jan. 2009.
Überarbeitet / Aktualisiert: 16. Jan., 28. Jan., 6. Feb. u. 13. März 2009
Die erste Einladung erhalten wir aus Südhessen. Heute (16. Jan. 2009) erreichen uns auch die ersten Anrufe und E-Mails aus unserem heimischen Lahn-Dill-Kreis.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Weder der "E*U*R Lotto Finanzdienst" noch "Club Reisen" existieren. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger 10.000 € in bar versprochen. In das entsprechende Feld im Schreiben ist allerdings auch in Klein der Schriftzug "nominiert ist Rubbellosgewinner" eingesetzt. Übersetzt man nun das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche bedeutet das, dass man nur ein Rubbellos gewonnen hat. "Nominiert ist" bedeutet so viel wie möglicherweise vorgesehen. Die Worte sind allerdings kaum zu erkennen. Zum einen sind sie sehr klein geschrieben und zum anderen in schwarzer Farbe in ein Feld mit ohnehin schon duklem Hintergrund eingedruckt. Hier werden also drucktechnische Tricks angewendet, um die Empfänger der Einladung zu täuschen und in den Bus zu bekommen.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 10.000 € = 15.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 15 Mio. € zu verschenken?
Fragen Sie sich selbst, ob Sie irgendwann, irgendwo 10.000 € mit einem Rubbellos gewonnen haben. Wenn in derartigen Einladungen der Begriff "Rubbellosgewinner" verwendet wird, heißt das, dass man ein Rubbellos gewonnen hat. Diese werden - wie wir aus Teilnehmerbereichten wissen - tatsächlich ausgehändigt. Mancher hat dabei doch tatsächlich 2 Euro gewonnen!
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bis zu vier Personen Ihrer Wahl", kann man mitbringen zur Busfahrt ins Unbekannte. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor "Club Reisen" und der damit verbundenen Postfach-Adresse.
Die Postfach-Adresse ist uns nicht unbekannt. Sie wurde bereits von einer anderen Schein-Firma namens "Langen-Reisen" verwendet. Dazu finden sich bereits zwei ältere Eintragungen in unserer Liste. Zu dem jüngeren der beiden Einträge finden Sie einen Link am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Auf unser Schreiben vom XX.05.2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich. Wollen Sie wirklich auf das Bargeld verzichten", heißt es da scheinheilig.
Oben rechts im Briefkopf ist ein Kasten eingeblendet wonach
- ein Einschreiben vom Dezember 2007 nicht abgeholt worden sei,
- man den Empfänger im Februar 2008 telefonisch nicht erreicht habe und
- das Erinnerungsschreiben vom Mai 2008 ohne Reaktion geblieben sei.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
7. ES WERDEN VERSTORBENE EINGELADEN
Die Kaffeefahrten-Branche lädt auch gerne Menschen zur Gewinnübergabe ein, die bereits Jahre zuvor verstorben sind. Auch daran lässt sich die Seriosität der Machenschaften ermessen. Auch im vorliegenden Fall liegt eine Einladung an eine Person vor, die bereits vor einigen Jahren gestorben ist.
+++ NACHTRAG VOM 28. JAN. 2009 +++ SELBE EINLADUNG - NEUE ADRESSE
Aus NRW erhalten wir die Einladung mit der neuen Postfach-Adresse in Berlin. An der Warnung halten wir fest.
+++ NACHTRAG VOM 6. FEB. 2009 +++ TEILNEHMERBERICHT LIEGT VOR
Am 4. Feb. 2009 hat eine Person aus dem mittelhessischen Raum an der Fahrt teilgenommen. Kurz gesagt haben sich unsere Warnungen erwartungsgemäß bestätigt. Von 10.000 € Gewinn war keine Rede mehr. Stattdessen gab es Sauerstoffgeräte, Proteine und Haushaltsgegenstände zu kaufen und Reisen zu buchen. Da hier auch polizeilich ermittelt wird, können wir weitere Details (noch) nicht veröffentlichen.
+++ NACHTRAG VOM 13. MÄRZ 2009 - Fernsehbericht in der MDR-Sendung "ESCHER" +++
Gestern hat sich der MDR-Ratgeber Escher der Einladung zugewandt. Ein Mann aus Sachsen nahm, begleitet von seinem Rechtsanwalt und mit versteckter Kamera ausgestattet, an der Fahrt teil. Was dann berichtet wurde, geht auf keine Kuhhaut:
Zunächst wollte der Busfahrer den Anwalt, der um die 40 Jahre alt war, nicht mitnehmen, der sei zu jung. Auf den versprochenen Gewinn in Höhe von 10.000 € angesprochen sagte der Fahrer: "Vergessen Sie's".
Die Fahrt endete in einer schmutzigen Gaststätte mit sehr schlechten sanitären Einrichtungen. Auch das Essen wurde als sehr schlecht beschrieben.
Zu Beginn der Veranstaltung wurde allen Teilnehmern der Blutdruck gemessen. Im Bericht wird der Verdacht geäußert, die Messergebnisse seien manipuliert worden, weil der Mann, der sonst normalen Blutdruck hat, einen von 205:125 attestiert bekam. Es wurden von den "Sprechern" in diesem Zusammenhang medizinisch unhaltbare Aussagen getroffen. Welche Produkte angeboten worden waren, war dem Bericht nicht zu entnehmen, man darf aber davon ausgehen, dass es solche mit Gesundheitsbezug gewesen sein dürften.
Schlimm: Weiter hieß es, dass regelrecht überwacht worden sei, wer den Saal verlassen hat. Sicherlich eine Vorsichtsmaßnahme der Veranstalter, um zu verhindern, dass die Polizei gerufen wird.
Sage und schreibe 12 Stunden wurden die Teilnehmer "beschallt".
Den Gewinn gab es natürlich nicht. Dem Teilnehmer und seinem Rechtsanwalt ist es aber gelungen, herauszufinden, wer sich hinter der Einladung verborgen hat. Jetzt wird der gemäß § 661a des BGB auf den Gewinn verklagt.
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"Neujahrsempfang 2009", verschiedene Adressen:
- Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
- Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Die erste Einladung erhalten wir im Januar 2009 aus Bayern, dann folgend Mitteilung aus Baden-Württemberg und Hessen (Stand: 19. Jan. 2009)
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
- Beim "Planungsbüro", Lohne,
- bei der "Eventverwaltung", Steinfeld und
- beim "Service-Büro" in Damme
handelt es sich um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger ein Geschenk aus einer Liste versprochen, das auf der Rückseite der Einladung abgebildet ist. Auf der Rückseite aber heist es: "Für jeden Kunden". Den Begriff "Kunde" muss man nunmehr vom Kaffeefahrten-Deutsch in normal verständliches Deutsch übersetzen. Hiernach heist Kunde: Käufer. Mit anderen Worten: Nur wer überteuerte Ware kauft und somit sein "Geschenk" mehr als mitbezahlt, erhält es auch.
Bedenken Sie zudem: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach verspricht auch die "Eventverwaltung" oder wer auch immer sich dahinter verbrigt etwa 1.500 Mal ein Geschenk. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat etwas zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall sind es bis zu drei Personen.
4. DIE ADRESSEN SIND BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Alle drei Adressen sind in unserer Warn-Liste bereits mehrfach eingetragen. Zudem sind sie auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg erfasst.
5. ZIELE: UNBEKANNT
Die Ziele der Fahrten werden nicht genau bezeichnet. Es ist lediglich nebulös vom
- "Naturpark Augsburg",
- "Naturpark Südliche Weinstraße",
- "Naturpark Schwäbische Alp" oder
- "Naturpark Vogelsberg"
die Rede. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
In der Einladung distanziert man sich von Werbebriefen, in denen man bis zu 2.000 € Gewinn versprochen bekommt, aber nicht einen Euro erhält. Zudem heist es im Briefkopf "Keine Werbefahrt!"
Man will sich in günstigem Licht präsentieren. Man versucht Kunden zu gewinnen, indem man sich positiv abhebt. Dennoch gehen wir von einer Kaffeefahrt mit den üblichen fragwürdigen Begleiterscheinungen aus. Die Verantwortlichen sind Firmen oder Gewerbetreibende, die nicht vom Verschenken leben, sondern Geld verdienen wollen. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
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"Eilsendung - Bargeldsegen - Erinnerung", Verwaltungszentrum, Postfach 1133, 26189 Großenkneten
Zwei Einladungen werden uns im Januar 2009 aus Baden-Württemberg zugespielt.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Weder "Eilsendung - Bargeldsegen - Erinnerung" noch das "Verwaltungszentrum" existieren. Es handelt sich um frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger 4.000 € in bar versprochen. In das entsprechende Feld im Schreiben ist allerdings auch in Klein das Wort "Rubbellosgewinner" eingesetzt. Übersetzt man nun das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche bedeutet das, dass man nur ein Rubbellos gewonnen hat.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 4.000 € = 6.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 6 Mio. € zu verschenken?
Fragen Sie sich selbst, ob Sie irgendwann, irgendwo 4.000 € mit einem Rubbellos gewonnen haben.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall sind es bis zu drei Personen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Sie haben unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt", heißt es da.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
Mit der Adressangabe "Plaungsbüro Stolz", Postfach 1116, 49601 Quakenbrück in der Antwortpostkarte kursiert fast zu gleichen Zeit eine fast inhaltsgleiche Einladung ebenfalls in Baden-Württemberg. Einen Link zum entsprechenden Warnlisten-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages.
+++ NACHTRAG VOM 4. FEB. 2009 +++ Zeitungsbericht
Heute erscheint in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten ein Bericht, der zur Einladung "Bargeldsegen" passt, zumindest sind alle von der Zeitung zitierten Textpassagen in den uns vorliegenden Einladung enthalten. Zudem ist auch der versprochenen Gewinn in Höhe von 4.000 € identisch. Zum Bericht folgen Sie dem Link am Ende des Beitrages.
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"Interessengemeinschaft der Lotterie & Rätselfreunde -wir um die 50 und aufwärts-", Postfach 0369, 49736 Haselünne
Die Einladung erhalten wir von einem Bürger aus Niedersachsen im Januar 2009.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei der "Interessengemeinschaft" handelt es sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnung. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger ein Bargeldbetrag in nicht genannter Höhe sowie eine hochwertiges Schmuckstück versprochen. Der Bargeldgewinn kann sich schnell als symbolischer Euro entpuppen, auch wenn der Eindruck erweckt wird, es könnten 500 € sein.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Demnach verspricht auch die "Interessengemeinschaft" oder wer auch immer sich dahinter verbrigt 1.500 Mal oder sogar noch öfter Geld und Schmuck. Das dürfte die Verantwortlichen Hundertausende oder sogar Millinen Euro kosten. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat derartige Werte zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
In einem Beileger werden jedem "Fahrgast" sofort zum Mitnehmen zahlreiche Produkte aus dem Haushalt angepriesen. Von kostenlos ist dort aber nicht die Rede! Zudem ist von einer großen "Kunden-Prämien-Aktion" die Rede. Hier muss man das Kaffeefahrten-Deutsch übersetzen. Hiernach ist Kunde nur, wer auf der Fahrt etwas kauft. Oft gibt es Nahrungsergänzungsmittel oder Magnetfeldunterbetten, die wie Medikamente beworben und für Hunderte von Euro verkauft werden. Wer hier zuschlägt hat sein Geschenk damit bereits mehr als mitbezahlt.
Gerne verweist die Branche auf Sponsoren, die angebliche Geschenke beisteuern. Das ist ein weiterer Versuch mit unwahren Behauptungen Menschen zu den Fahrten zu locken.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Freunde und Nachbarn kann man lt. Einladung mitbrigen. Das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse aus Haselünne "erfreut" sich bereits dreier älterer Eintragungen in dieser Warn-Liste. Damals trat man unter den ebenfalls frei erfundenen Bezeichnungen
- "TV Shopping Club",
- "Bauer Kiepenmann", Organisationsbüro und
- "COB-Service-National"
auf.
Zudem ist die Adresse auch in der Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Im vorliegenden Fall wird der Empfänger der Einladung als Lotterie und Rätselteilnehmer angesprochen. Ein Bezug zu einen konkreten Preisausschreiben wird erst gar nicht hergestellt, so dass davon auszugehen ist, dass Lotterie und Rätsel ebenfalls frei erfunden sind.
In der Einladung distanziert man sich von der unseriösen Branche: "Keine Kaffeefahrt" heist es da.
Man will sich in günstigem Licht präsentieren. Man versucht Kunden zu gewinnen, indem man sich positiv abhebt. Dennoch gehen wir von einer Kaffeefahrt mit den üblichen fragwürdigen Begleiterscheinungen aus. Die Verantwortlichen sind Firmen oder Gewerbetreibende, die nicht vom Verschenken leben, sondern Geld verdienen wollen. Warum sonst gibt man sich nicht zu erkennen?
Wir stellen zunehmend fest, dass man sich in Einladungen zu distanzieren versucht, diese Distanzierungsversuche aber glatt gelogen sind.
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"Eilsendung - Bargeldsegen - Erinnerung", Planungsbüro Stolz, Postfach 1116, 49601 Quakenbrück
Die Einladung wird uns im Dezember 2008 aus Baden-Württemberg zugespielt.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Weder "Eilsendung - Bargeldsegen - Erinnerung" noch das "Planungsbüro Stolz" existieren. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger 4.000 € in bar versprochen. In das entsprechende Feld im Schreiben ist allerdings auch in Klein das Wort "Rubbellosgewinner" eingesetzt. Übersetzt man nun das "Kaffeefahrten-Deutsch" ind Hochdeutsche bedeutet das, dass man nur ein Rubbellos gewonnen hat.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 4.000 € = 6.000.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 6 Mio. € zu verschenken?
Fragen Sie sich selbst, ob Sie irgendwann, irgendwo 4.000 € mit einem Rubbellos gewonnen haben?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall sind es bis zu drei Personen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Das "Planungsbüro Stolz" ist auch in eine Warn-Liste bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Sie haben unverständlicher Weise auf unser erstes Schreiben nicht reagiert, was uns sehr komisch vorkommt", heißt es da.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
+++ NACHTRAG VOM 6. JAN. 2009 +++
Wiederum aus Baden-Württemberg erreichen uns zwei Einladungen, die bis auf die Adresse in der Antwortpostkarte identisch sind. Die Adresse hier lautet: "Verwaltungszentrum", Postfach 1133, 26189 Großenkneten.
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"Fischer Fritz und Räucherkate", "Reisedienst Bartels", Postfach 770129, 28701 Bremen
Die Einladung wird uns im Dezember 2008 aus Niedersachsen zugespielt. Auch aus Brandenburg erhalten wir eine entsprechende Mail. Nachdem "Fischer Fritz" bereits Ende 2007 / Anfang 2008 aktiv war, scheint ein Jahr später eine zweite Welle über unser Land hereinzubrechen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Weder "Fischer Fritz" noch der "Reisedienst Bartels" existieren. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem "Besucher" als Dankeschön für seine Teilnahme ein "Farb TV, Strahlungsarm, Videotext, Fernbedienung, Vollausstattung usw." versprochen. Zudem soll der Empfänger der Einladung ein Paket mit Bio-Lebensmitteln erhalten. Hinzu kommt, dass auch noch ein nicht näher quantifizierter "Bargeldgewinn aus der Erntedank-Verlosung" und jedes Paar soll noch eine Bügelstation erhalten.
Zunächst muss das Kaffeefahrten-Deutsch übersetzt werden. Teilnehmer im Sinne der Kaffeefarten-Unternehmer ist nur, wer etwas kauft. In der Praxis bedeutet das: Man bekommt etwas "geschenkt", dass man vorher über einen heillos überteuerten Warenpreis mehr als mitbezahlt hat.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, versprechen die Verantwortlichen Geldgewinne und Geschenke im Gesamtwert von vielleicht 500 €. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 500 € = 750.000 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 750.000 € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Bereits Ende 2007 / Anfang 2008 wurde die Republik mit Einldungen von "Fischer Fritz" überschwemmt. Über 40 Einladungen wurden uns aus allen Teilen Deutschlands zugespielt. Der Einladungstext unterschied sich geringfügig vom heutigen. Die Adressen in den Antwort-Postkarten waren andere. Den Link zur damailgen Warnlisten-Eintragung finden Sie am Ende dieses Beitrages. Darin enthalten sind auch sehr aufschlussreiche Teilnehmerberichte.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genannt. Fehlende oder falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind im Übrigen typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Die Verantwortlichen wollen den Empfänger der Einladung regelrecht Schuldgefühle einreden. "Wir haben Sie vermisst!!!", heißt es schon im Briefkopf. "Zu Ihrer letzten persönlichen Einladung sind Sie ja leider nicht gekommen. Da wir fest mit Ihnen gerechnet hatten, haben wir demenstprechend riesigen logistischen Aufwand betrieben, ausreichend Geschenke einzukaufen. Nach Durchsicht unserer Kundenunterlagen stellten wir fest, dass Sie Ihre Geschenke und Prämien nicht abgeholt haben. Nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung, laden wir Sie noch einmal letztmalig ein, dies nachzuholen", ist weiter unten zu lesen.
Nichts von dem Gesagten stimmt. Wie alles, was sich in derartigen Einladungen findet, dient auch diese Masche nur dem Zweck, möglichst viele Leute in die Busse zu bekommen und dann abzuzocken.
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"Lachs Rudi", ohne weitere Adresse
Einladung kursiert im Lahn-Dill-Kreis im November 2008
WARUM DERARTIGE EINLADUNGEN GENERELL UNSERIÖS SIND
Sie weisen die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen und wir haben eine Veranstaltung von "Lachs Rudi" kontrolliert und entsprechende Erkenntnisse gewonnen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Lachs Rudi“ ist frei erfunden. Eine zustellfähige Adresse wird nicht genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Eine "Treue-Prämie - Ehepaare - das große Pflegeset Aloe-Vera im Werte von 149,- €" wird versprochen. Zudem soll es ein Lebensmittel-Paket geben.
3. WAS MAN WISSEN MUSS
Wenn in der Verkaufsveranstaltungs- oder Kaffeefahrten-Branche von "Treue-Prämie" die Rede ist, heißt das übersetzt: Nur wer etwas kauft, erhält das Geschenk. In der Praxis: Wer etwas zu einen heillos überzogenen Preis kauft, bezahlt das Geschenk mehr als mit. Zudem sind die Geschenke bei weitem nicht den Preis wert, der ihnen angedichtet wird.
Zudem heißt es in der Einladung im Kleingedruckten: "Änderungen vorbehalten." Mit anderen Worten: All' die schönen Worte sind unverbindlich; ein Muster ohne Wert.
UNSERE ERFAHRUNGEN UND WAS MAN ALS VERBRAUCHER TUN KANN
Wir kennen diese Art von Einladungen. Seit vier Jahren kontrollierten wir jede uns bekannt gewordene Veranstaltung. Sie waren allesamt illegal. Nicht eine einzige war angemeldet. Wir haben fast immer Bußgeldverfahren eingeleitet. Seltsamerweise sind auch recht viele Veranstaltungen, die wie kontrollieren wollten, einfach ausgefallen. In allen Fällen wurde überteuerte Ware, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich angeboten. Dabei wurden die Teilnehmer durchweg belogen. Immer wenn wir, teilweise mit Hilfe der Polizei, eingeschritten sind, haben Menschen, die etwas gekauft hatten, die Gelegenheit genutzt, ihre Kaufverträge zu widerrufen.
WAS KANN ICH ALS VERBRAUCHER TUN?
Informieren Sie rechtzeitig das Ordnungsamt, dass für den Veranstaltungsort zuständig ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Merkblatt. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.
WAS UNSERE KONTROLLE ERGEBEN HAT
Die Veranstaltung in unserem Kreis am 26. November 2008 war illegal - sie war entgegen den Vorschriften nicht angemeldet. Der Veranstalter hätte eine Reisegewerbekarte besitzen müssen, die er aber nicht hat.
Eine ältere Dame ließ sich ein Magnetfeld-Unterbett für sage und schreibe 1.100 € aufschwatzen. Der eigentliche Preis soll bei 1.800 € gelegen haben. Der Verkäufer zog noch diverse (Schein-)Rabatte in Höhe von 700 € ab. Auf dem Kaufvertrag war eine Firma mit Sitz in der Schweiz angegeben. Bei einer Internet-Recherche haben wir die Firma nicht gefunden. Auf dem Stadtplan der Schweizer Stadt, in der die Fa. ihren Sitz haben soll, haben wir die genannte Straße auch nicht gefunden. Will ein Käufer von seinem 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, scheitert das in vorliegenden Fall, weil es die Fa. offenbar überhaupt nicht gibt!
Nach der Veranstaltung suchten die beiden Veranstalter noch andere Teilnehmer zu Hause auf und boten die Matratze für 500 € an!
Fast überflüssig darauf hinzuweisen, dass die Veranstaltung mit Lachs und einem wie auch immer gearteten Lebensmittel-Großhandel nichts zu tun hat. Der Einladungstext ist im Wesentlichen frei erfunden.
Immerhin: Ein Mittagessen hat es gegeben und auch die in einem Beileger zur Einladung angekündigten Lebensmittel wurden den Gästen ausgehändigt. Ob dies auch unserer Kontrolle geschuldet ist, wissen wir natürlich nicht.
WAS WIR NOCH WISSEN
"Lachs Rudi" ist am 25. November auch in unserem benachbarten Landkreis Gießen aktiv gewesen. Dort fanden sich aber nur vier Gäste ein. Zudem waren unsere Kollegen vom Kreisordnungsamt vor Ort. Kurzum: Die Veranstaltung ist ausgefallen.
Auch im westlich gelegenen Landkreis Limburg-Weilburg ist "Lachs Rudi" heute (27. Nov.) tätig. Dort ist das Gemeindeordnungsamt zusammen mit der Polizei eingeschritten.
Uns wird zugetragen, dass "Lachs Rudi" auch in Südhessen in Erscheinung getreten ist. Die Einladung weicht in ein paar Punkten von den uns vorgelegten ab. Dort trat die Polizei auf den Plan und die Veranstaltung fiel aus.
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"Großes Geburtstags-Bingo im Reiseclub", VIP-Reiseclub, Abt. Geburtstags-Bingo, Postfach 1337, 49603 Quakenbrück
Die Einladung wird uns am 26. November 2008 aus Berlin zugeleitet.
Die Einladung weist erhebliche Übereinstimmungen mit anderen, die offenbar einer Firmengruppe aus Molbergen zugeordnet werden können, auf. Deswegen ersparen wir uns an dieser Stelle Wiederholungen und bitten Sie vielmehr dem nachfolgenden Link zu folgen.
Auffällig ist allerdings, dass diese Einladung die erste ist, die in den Absenderangaben nicht Molbergen, sondern vielmehr Quakenbrück anführt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt in einem ausführlichen Warn-Listen-Eintrag ebenfalls vor den Nutzern des Postfachs 1337 in Quakenbrück und stellt ebenfalls die Beziehung der den Postfachadressen in Molbergen her.
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"Adventstouristik - Weihnachtsfeier 2008", Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
Die Einladung kursiert im Landkreis Gießen im November 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Adventstouristik" existiert nicht. Es handelt sich um eine frei erfundene Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Teilnehmer eine "weihnachtliche Delikatessenzusammenstellung" versprochen. Zudem soll der Adressat eines der auf der Rückseite der Einladung abgebildeten Geschenke erhalten. Darunter sind ein Senioren-Fahrrad, ein DVD-Player, ein Werkzeugkofferset, ein Navigationssystem, ein LCD-Flach-TV, ein Staubsauger, ein Senioren-Telefon und eine Digital-Vidoekamera. Auf der Rückseite selbst ist aber interessanterweise von "kostenlos" und "Geschenk" nicht mehr die Rede.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, versprechen die Verantwortlichen Geldgewinne und Geschenke im Gesamtwert von vielleicht 500 €. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 500 € = 750.000 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 750.000 € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall werden sie als "mitgebrachte Gäste" bezeichnet.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Unsere Warn-Liste enthält bereits fünf ältere Eintragungen zum "Verwaltungsbüro" in Wagenfeld.
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Wagenfelder Adresse in ihre Warn-Liste aufgenommen.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Es heißt zwar, es gehe zu einem Gasthaus "Zum goldenen Anker", ob es das aber in der Zielregion "Region Naturpark Vogelsberg" überhaupt gibt, ist fraglich. Bei einer Internet-Recherche sind wir jedenfalls auf keines gestoßen. Fehlende oder falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind im Übrigen typisch und diesen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
+++ NACHTRAG VOM 9. DEZ. 2008 +++
FRECH:
Wer sich anmeldet, erhält eine Bestätigung, in der es u.a. heißt: "Dies ist eine Festbuchung" und weiter: "Eine Stornierung Ihrerseits wird jetzt nicht mehr angenommen." Mit Kosten von 15 bis 20 € muss demnach rechnen, wer sich angemeldet hat und nicht teilnimmt.
WIR SAGEN:
Da in der ersten Einladung von Kosten im Falle des Nichtantritts der Fahrt überhaupt nicht die Rede war und der Teilnehmer damit auch nicht rechnen muss, halten wir die Forderung für rechtswidrig. Uns ist zudem aus der Praxis kein einziger Fall bekannt, in dem ein Kaffeefahrten-Unternehmen derartige Forderungen eingetrieben hätte.
GRUND:
Die hervorstechendste Eigenschaft der Kaffeefahrten-Unternehmen ist, dass sie anonym bleiben (siehe oben unter Nr. 1), weil sie gegen diverse Gesetze verstoßen. Diese Anonymität müssten sie aber aufgeben, sollten sie versuchen, Forderungen beizutreiben.
FAZIT:
Die Drohung mit den Kosten dient nur dem Zweck, die Empfänger der "Reisebestätigung" in jedem Fall zur Teilnahme zu zwingen.
TIPP:
Sollte das Kaffeefahrten-Unternehmen wider Erwarten die Forderung doch z.B. unter Mithilfe von Inkasso-Büros betreiben wollen, gibt es unsererseits zwei Tipps:
1. Informieren Sie das Inkasso-Büro über die aus Ihrer Sicht rechtswidrige Forderung und kündigen Sie an, das zuständige Amts- oder Landgericht von dem Vorfall zu unterrichten. Für das Inkasso-Geschäft ist nämlich eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz erforderlich und die kann das zuständige Amts- bzw. Landgericht widerrufen, wenn sich das Inkass-Büro als unzuverlässig erweist.
2. Lassen Sie es bis zum förmlichen Mahnbescheid kommen. Dieser muss vom Amtsgericht ausgestellt sein. Legen Sie gegen den förmlichen Mahnbescheid unverzüglich Widerspruch ein. Dann muss das Kaffeefahrten-Unternehmen gegen Sie klagen. Das aber wird es unserer Einschätzung nach nicht tun, weil es dann erklären muss, wie es zu der Forderung kam. Das Gericht wird die Klage dann aller Voraussicht nach zurückweisen. Das weiß auch die Kaffeefahrten-Branche.
+++ NACHTRAG VOM 15. Dez. 2008 +++
Uns ist ein Teilnehmerbericht zugegangen. Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt. Es war nur eine Kaffefahrt. Reisen gab es zu buchen. Außerdem ein Nahrungsergänzungsmittel, das für rd. 750 € pro Packung abgegeben wurde. Geschenke erhielten nur Käufer, die die Zugabe somit mitbezahlt hatten. Die Fahrt ging nicht - wie angekündigt - in ein Lokal namens "Goldener Anker". Zudem mussten Frühstück und Mittagessen entgegen der Zusage in der Einladung doch selbst bezahlt werden.
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"Bauer Strieglitzmaier", ohne weitere Adresse
Einladung kursiert im Lahn-Dill-Kreis im November 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Der „Bauer Strieglitzmaier“ ist frei erfunden. Eine zustellfähige Adresse wird nicht genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Ein Kaffeeautomat für alle Ehepaare wird versprochen. Erfahrungen zeigen, dass man damit rechnen muss, dass
- es nur einen einfachen Filterhalter gibt oder
- dass sich alle anwesenden Paare ein Gerät teilen müssen.
Weiterhin werden sechs verschiedene Lebensmittel angeboten. Im Kleingedruckten, für ältere Menschen kaum leserlich, wird das Versprechen aber gleich wieder „kassiert“: „Änderung in Form, Farbe und Menge vorbehalten“, heißt es da.
BESONDERHEITEN
Die Veranstaltung in unserem Landkreis ist aus unbekannten Gründen ausgefallen.
UNSERE ERFAHRUNGEN UND WAS MAN ALS VERBRAUCHER TUN KANN
Wir kennen diese Art von Einladungen. Seit vier Jahren kontrollieren wir jede uns bekannt gewordene Veranstaltung. Sie waren allesamt illegal. Nicht eine einzige war angemeldet. Wir haben fast immer Bußgeldverfahren eingeleitet. Seltsamerweise sind auch recht viele Veranstaltungen, die wie kontrollieren wollten, einfach ausgefallen. In allen Fällen wurde überteuerte Ware, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich angeboten. Dabei wurden die Teilnehmer durchweg belogen. Immer wenn wir, teilweise mit Hilfe der Polizei, eingeschritten sind, haben Menschen, die etwas gekauft hatten, die Gelegenheit genutzt, ihre Kaufverträge zu widerrufen.
WAS KANN ICH ALS VERBRAUCHER TUN?
Informieren Sie rechtzeitig das Ordnungsamt, dass für den Veranstaltungsort zuständig ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Merkblatt. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.
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"Metzger Willi und der Biohof", Reisedienst Bartels, Postfach 770129, 28701 Bremen
Die Einladung wird uns aus Niedersachsen zugespielt im November 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Weder "Metzger Willi" noch der "Reisedienst Bartels" existieren. In beiden Fällen handelt es sich um Phantasie-Bezeichnungen. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird jedem Teilnehmer ein "Farb TV, Strahlungsarm, Videotext, Fernbedienung, Vollausstattung, usw." zugesagt.
Hier muss das Kaffeefahrten-Deutsch ins Hochdeutsche übersetzt werden. Unter Teilnehmer verstehet die Kaffeefahrten-Branche in aller Regel nur KÄUFER. Es erhält ein Fernseher bestenfalls wer beispielsweise 1.000 € für ein Magentfeld-Produkt oder ein Nahrungsergänzungsmittel ausgibt. Diese Produkte werden erfahrungsgemäß derart überteuert angeboten, dass der Käufer sein "Geschenk" bereits mitbezaglt hat.
Versprochen werden ferner 102,40 € aus einer Lotterie. Ein Gutschein über einen LCD-Flachbildfernseher istz beigefügt
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, versprechen die Verantwortlichen Geldgewinne und Geschenke im Gesamtwert von vielleicht 1.000 €. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1,5 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch, dass man weitere Personen mitbringen kann. Im vorliegenden Fall, solle man eine weitere Person zum Tragen der Geschenke mitbringen. Auch die Antwort-Postkarte, mit deren Hilfe man sich zur "Halbtagesfahrt" anmelden muss, lässt Raum für die Anmeldung weiterer Mitfahrer.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Es sind bereits andere Einladungen unter "Metzger Willi" im Umlauf gewesen. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg hat den "Metzger Willi" in ihre Warn-Liste aufgenommen.
Die jetzt vorliegende Einladung ist den bereits beknnten älteren sehr ähnlich. So ist der Text fast gleich. Lediglich die Postfach-Adresse hat sich geändert. Den Link zu unserem älteren Warn-Listen-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Der Wiesbadener Kurier hat bereits über "Metzger Willi" berichtet. Einen Link zu diesem Bericht finden Sie ebenfalls am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. LINKS
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"Dienstleistungsservice Martina Steidel", Postfach 9010, 26138 Oldenburg
Die Einladung wird uns aus Brandenburg zugespielt im November 2008.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Den Dienstleistungsservice Martina Steidel" gibt es nicht. Wie üblich verwendet die Kaffeefahrten-Branche Phantasie-Bezeichnungen. Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Zunächst wird der Adressat des Schreibens schon einmal unter Druck gesetzt. Man habe den Gewinner weder per Einschreiben, noch telefonisch erreicht. Das ist schon einmal Unsinn.
Dann wir der Empfänger der Einladung zur Auszahlung seines Gewinns in Höhe von 10.000 € in Bar eingeladen. Klar ist aber: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Die am Ende dieses Beitrages verlinkte Pressemitteilung verdeutlich das. Natürlich wird in allen Einladungen das gleiche Gewinnversprechen gemacht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 10.000 € = 15 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 15 Mio. € zu verschenken?
Versprochen werden weiterhin DVD-Player und ein 7 Pfund schwerer Präsentkorb.
Derartige Versprechen, die nie eingehalten werden, dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Siehe Pressemitteilung am Ende des Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Wie oben angeführt, hat der Empfänger der Einladung angeblich 10.000 € gewonnen. Durch einen sicher nicht zufälligen drucktechnischen Effekt sind zwei - allerdings sehr entscheidende Worte - nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist" und das bedeutet, dass der Empfänger des Schreibens überhaupt nichts gewonnen hat. Der im Dunkeln gebliebene Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt.
Dieser Trick ist auch nicht neu. Sie finden einen weiteren Link zu einer früheren Warnung, in der dieser auch bereits verwendet wurde.
7. LINKS
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Schöner Leben, Postfach 1402, 36004 Fulda
Die Einladung wird uns aus Bayern zugespielt im Oktober 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Schöner Leben" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine Firma solchen Namens existiert in Fulda nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger der Einladung vordergründig Lebensmittel im Wert von 7.500 € versprochen.
Im Kleingedruckten jedoch heißt es: "Änderungen vorbehalten, solange der Vorrat reicht". Damit werden die Versprechungen gleich wieder einkassiert.
Bedenken Sie: Viele andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie und natürlich wird in diesen das gleiche Versprechen abgegeben.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 7.500 € = 11.250.000 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, Lebensmittel im Verkaufswert von über 11 Mio. € zu verschenken hat?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Dass es etwas zu kaufen gibt wird klar, wenn man die Einladung genauer liest. Da gibt es einen Gutschein über 50 €, der aber nur bei der Veranstaltung eingelöst werden kann! Das setzt ja wohl einen Verkauf voraus.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Wo es hingeht, bleibt offen. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. LINKS
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"Kaufhauskette Kuippers NL / BRD", Agentur Reisberger, Postfach 1118, 49454 Bakum
Die Einladung wird uns aus Nordrhein-Westfalen zugespielt im Oktober 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die "Kaufhauskette Kuippers" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger ein Preis aus einem Preisausschreiben versprochen, das es aber überhaupt nicht gegene hat. In die Einladung eingeblendet ist eine Teilnahmepostkarte, die der Empfänger der Einladung überhaupt nicht ausgefüllt hat. Diese Einblendung dient ausschließlich der Täuschung.
"Jeder Teilnehmer erhält auf jeden Fall einen Gewinn im Wert von 398 €", heißt es ganz klein in der Einladung. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie, natürlich wird in allen das gleiche Gewinnversprechen gemacht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 398 € = 597.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat Waren im Verkaufswert von fast 600.000 € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEI VERBRAUCHERSCHÜTZEN BEREITS BEKANNT
Sowohl die Verbraucherzentrale Hamburg als auch das Internet-Portal www.antispam.de warnen ebenfalls vor der Adresse.
5. LINKS
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"Die Glücklichen-Gewinner der letzten Ausflugsfahrt", NRC Vertrieb, Postfach 1367, 49643 Cloppenburg
Die Einladung wird uns aus Berlin zugespielt im November 2008.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Bei "NRC Vertrieb" handelt es sich um eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Mit warmen Worten wird der älteren Genereation geschmeichelt ohne deren Aufbauleistung nach dem Krieg, "ohne die Deutschland in der Welt nicht da wäre, wo es heute steht".
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger der Einladung ein Flachbildfernseher versprochen, der auf der Sonderfahrt direkt ausgehändigt werden soll.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, haben die Verantwortlichen über 1.000 Fernsehgeräte versprochen! Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat so viele Fernseher zu verschenken?
Es ist allgemein bekannt: Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Gäste mitbringen.
4. BESONDERHEITEN
Im vorliegenden Fall kennen wir den Einladungstext bereits aus einer anderen Einladung. Selbst die graphische Gestaltung ist teilweise identisch. Einen Link zu dieser früheren Einladung, zu der uns auch Teilnehmerberichte und Informationen aus den Medien vorliegen, finden Sie am Ende dieses Beitrages.
5. +++ NACHTRAG VOM 16. JAN. 2009 +++ ZDF berichtet
Am gestrigen 15. Januar berichtete das ZDF in ZDF.reporter wieder einmal über eine Kaffeefahrt. Das ZDF nennt NRC Vertrieb, Postfach 1367, 49643 Cloppenburg als Absender der ominösen Einladung.
Angeboten wurden ...
... angeblicher Gold-Schmuck, der 450 € wert sein sollte und für eine Schutzgebühr in Höhe von 49 € vertickt wurde. Wie nicht anders zu erwarten war, ergab die nachträgliche Prüfung, dass der Schmuck kein Gold enthielt und fast wertlos war. Aber 10 Fahrtteilnehmer kauften.
... eine Decke gegen Strahlen. Angeblicher Wert 1.898 €. Angeblich in Krankenhäusern getestet. Verkaufspreis 998 €. Hier wurde der berühmte Apothekentrick angewandt (Details siehe Merkblatt - Link unten). Ein befragter Apotheker berichtete zudem, dass diese Decke in den einschlägigen Fachkreisen noch nie besprochen wurde.
Ein Teilnehmer flog raus, als er den versprochenen Gewinn in Höhe von 1.500 € einforderte. Anfangs sagte man ihm, er habe da etwas missverstanden, Bargeld habe er nicht gewonnen vielmehr ein Rubbellos.
Die Veranstaltung dauerte (Busfahrt eingerechnet) von ca. 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr! Den anwesenden Senioren seien "in Grund und Boden" geredet worden, gegenüber den Journalisten seien die Veranstalter aber wortkarg gewesen.
Der Filmbeitrag ist leider nicht als Video im Internet verfügbar, nur ein Text auf der Homepage des ZDF. Den Link dazu finden Sie unten.
LINKS
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Energie-Umfrage Gewinnzentrale, Postfach 1129, 49380 Lohne
Einladungen bzw. Teilnahmepostkarten kursierten im hiesigen Lahn-Dill-Kreis Ende 2005, im Frühjahr 2008 und erneut im Aug./Sept. 2008.
WARUM DIE ANGELEGENHEIT UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung (Kaffeefahrt) erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Die "Gewinnzentrale" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall soll der Empfänger "einmal exklusive Sonderpreise (ges. Wert 560,- Euro)" gewonnen haben. In gleicher Weise wird ein Reise- und Urlaubspreis im Wert von 200 € zugesagt. Das Highlight aber ist "die Nominierung auf 10 Jahre Energiekostenbefreiung im Wert von 21.500 €"
Achtung: Hier gilt es das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche zu übersetzen. Der oben zitierte Klammer-Zusatz "ges. Wert 560,- Euro" kann bedeuten, dass 560 Euro als Gewinne für sämtliche Teilnehmer zur Verfügung stehen und unter diesen aufgeteilt werden.
Weiterhin heißt Nominierung, das man für etwas vorgesehen ist. Das bedeutet aber, dass man noch gar nichts gewonnen hat.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Natürlich wird in allen Einladungen das gleiche Gewinnversprechen gemacht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x (560 € + 200 €) = 1,14 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,14 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage wie hier, man könne "3 Freunde oder Bekannte" mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Außerdem ist auch uns die Adresse bereits bekannt.
Wer im Internet recherchiert, wird zudem auf eine ganze Reihe von Energieversorgungsunternehmen stoßen, die vor der "Energie-Umfrage Infozentrale", Lohne ebenfalls warnen. Im Übrigen findet sich eine weitere Warnung auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Nur von Aachen ist die Rede. Dort aber gibt es sicherlich Hunderte Gaststätten. Man weiß also nicht wirklich, wo man am Ende in der Veranstaltung sitzt. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
6. BESONDERHEITEN
Der Einladung vorgeschlatet war eine Gewinnspielteilnahme. Wir haben bereits in einem älteren Eintrag in dieser Warn-Liste vor der Teilnahme gewarnt, weil wir den Braten bereits gerochen hatten. Wie befürchtet, diente das Preisrätsel nur der Gewinnung weiterer Adress-Daten. Offenkundig haben alle, die an dem sehr leichten Rätsel teilgenommen haben, auch eine Gewinnmitteilung erhalten.
Die Postkarte weist außerdem erhebliche Ähnlichkeiten mit der von "Die große EU-Staaten Mineralöl-Umfrage", Gewinnzentrale, Postfach 1129, 49430 Neunkirchen auf. Wir warnten im vergangenen Jahr ebenfalls davor und sollten Recht behalten. Im Dezember berichtete uns ein Paar von der von uns erwarteten unseriösen Kaffeefahrt. Einen Link zu dem entsprechenden älteren Warnlisten-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Bereits Ende 2005 war eine in vielen Punkten sehr ähnliche Einladung kursiert. Seinerzeit nahm eine Mitarbeiterin unserer heimischen Presse verdeckt an der Fahrt teil. Sie berichtete später über die Kaffeefahrt. Von den versprochenen Gewinnen und der Heizkostenbefreiung war nicht mehr die Rede. Stattdessen wurden Magnetfeldmatten und dergl. für über 1.000 € angeboten.
7. +++ NACHTRAG VOM 24. NOVEMBER 2008 - TEILNEHMERBERICHT +++
Uns liegt der Bericht einer Person vor, die Ende Oktober 2008 teilgenommen hat. Sie führt aus: Ziel sei eine Dorfgaststätte in der Nähe von Aachen gewesen. Anfangs sei der Eindruck erweckt worden, die Waren sollten nur vorgestellt werden, darunter Magnetfeld-Produkte. Kleinpreisigere Artikel wie ein Wollwaschmittel seien angeboten worden. Für ein Unterbett mit Oberbett und ein Kissen sei zu Beginn ein Preis von 1.798 € genannt worden. Die Veranstaltung habe sechs (!!!) Stunden gedauert. Das kostenlose Mittagessen sei von schlechter Qualität gewesen. Anschließend sei man noch in eine Lebkuchenfabrik in Aachen gefahren worden. Eine Besichtigung habe dort aber nicht stattgefunden. Man habe lediglich im Werksverkauf einkaufen können. Die angeblichen Gewinne seien nicht ausgeteilt worden.
8. LINKS
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Davenport ans Associates, PO Box 98438, Las Vegas, NV 89193-8438, USA
Schreiben kursiert im hiesigen Lahn-Dill-Kreis seit Oktober 2008
Es handelt sich nicht um eine mehr oder weniger getarnte Einladung zu einer Kaffeefahrt.
WARUM DAS SCHREIBEN DENNOCH UNSERIÖS IST:
Unseriös ist das Schreiben, weil zunächst in verquastem kaum verständlichen Deutsch mit einer Gewinnsumme von 7.186.355 € geworben wird.
Zum Schluss wird der Empfänger gegebten, per Postanweisung der Scheck 20 € zu zahlen.
Im Kleindgedruckten kassieren die Verantwortlichen jeden Eindruck eines Gewinns, den sie auf der Vorderseite des Schreiben noch erzeugt haben.
Offenbar stellte die Fa. lediglich gegen Entgelt Informationen zu kostenlosen Preisrätseln und Gewinnspielen zur Verfügung.
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"Warenhaus Ellemanns", Postfach 1262, 49754 Werlte
Die Einladung wird uns aus Bayern zugespielt im Oktober 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Das "Warenhaus Ellemanns" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger der Einladung ein Flachbildfernseher im Wert von 1.299,- € als Gewinn zugesagt. Zwar wird die Auslieferung versprochen und in diesem Zusammenhang sogar die Adresse des Empfängers genannt, aber nur zwei Zeilen tiefer heißt es aber: "Der Gewinn ... muss nur noch abgeholt werden." Zudem kann man sich auch noch Aussuchen, ob man den Gewinn in bar haben möchte.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Zwei davon liegen uns bereits vor; natürlich wird in beiden das gleiche Gewinnversprechen gemacht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.299 € = 1.948.500 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat Waren im Verkaufswert oder Bargeld von fast 2 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Im Fall des "Warenhaus Ellemanns" wird das Gewinnversprechen im Kleingedruckten auch schon wieder kassiert. Während oben im Text eindeutigt der Eindruck erweckt wird, man habe bereits wahlweise Ware oder Bargeld in Wert von fast 1.300 € gewonnen, wird am Ende des Textes eingeschränt, dass diese Zusage nur gelt, wenn man tatsächlich gezogen wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Zwar wird als Ziel Rosenheim genannt, aber es gibt dort kein solches Warenhaus. Wo es also tatsächlich hingeht, bleibt offen. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. LINKS
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International Lotto Commission - Lotteria Primitiva - Plaza Romano No. 19 Planta 5, 28011 Madrid, Espana
Gewinnmitteilung aus Spanien kursiert seit: November 2007
Unseriös weil, ...
... das Schreiben doch zahlreiche Rechtschreibe- und Grammatikfehler enthält,
... der Adressat an der Lotterie überhaupt nicht teilgenommen hat,
... der "Gewinner" angeblich 715.555 € gewonnen hat, aber 10% der Gewinnsumme (= 71.555 € !!!) an eine Sicherheitsfirma zahlen soll,
... der "Gewinner" gleichzeitig unterschreiben muss, "keinen Gewinnanspruch" geltend zu machen und
auch die Verbraucherzentrale in Hamburg auf Ihrer Internet-Seite warnt.
Unser Urteil:
Einen Gewinn gibt es nicht. Die Verantwortlichen versuchen lediglich Abzocke bei denjenigen zu betreiben, die hierauf reagieren. Wir raten: Finger weg und auf gar keinen Fall Geld überweisen!
+++ Nachtrag vom 3. April 2008 +++ Neues Schreiben, ähnlicher Inhalt
Das Schreiben ist in einer etwas anderen Variante erneut aufgetaucht.
In dem Brief, der in Malaga abgestempelt worden ist, heißt es, der Adressat soll 10% der angeblich gewonnenen Summe von 815.810 € überweisen. Schon allein der gesunde Menschenverstand sollte jeden von so einer Dummheit abhalten, denn jemand, der einen Gewinn überweisen will, zieht nicht vorher Geld von mir ein und schon gar nicht eine derart hohe Summe.
Wir haben eine Internet-Recherche durchgeführt und fassen an dieser Stelle kurz zusammen:
Die verantwortlichen Personen sind offenbar in ganz Europa aktiv. Vor allen Dingen aus Österreich und der Schweiz sind Veröffentlichungen zu finden. In allen wird eindringlich gewarnt. In manchen Fällen wird bereits von Opfern berichtet, die tatsächlich Tausende Euro nach Spanien überwiesen haben und - wie nicht anders zu erwarten war - auf ihren angeblichen Gewinn vergeblich warten.
Veröffentlichen und Warnungen finden sich
- in der Neuen Zürcher Zeitung (mit Verwies auf eine Warnung der Kantonspolizei Schwyz),
- in der Mittelbayerischen Zeitung,
- im Internet-Auftritt der Arbeiterkammer Niederösterreich,
- in den Westfälischen Nachrichten.
Auf einer weiteren Schweizer Internetseite wird im Warnhinweis, der allerdings bereits aus 2006 stammt, auf die Baselbieter Kantonspolizei Bezug genommen. Bei der Zürcher Neuen Zeitung sind bereits 69 digitale Leserkommentare zu den Schreiben aus Spanien eingegangen.
+++ Nachtrag vom 7. Oktober 2008 +++ WISO berichtet!
In der gestrigen Sendung hat sich das ZDF der Sache angenommen und folgenden Fall geschildert:
Ein Mann auf das Gewinnversprechen vertraut und insgesamt rd. 43.000 € transferiert. Natürlich hat er den versprochenen Gewinn in Höhe von über 2 Mio. € nicht bekommen. Sein Geld ist voraussichtlich futsch.
Die Journalisten setzten sich zunächst mit dem Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel in Verbindung. Auch dort kennt man die betrügerische Masche und warnt im Internet, wobei hier die Einladungen auch abgebildet sind. Das Verbraucherzentrum weist zudem darauf hin, dass die (echte) spanische Lotteriegesellschaft ebenfalls eine Warnung auch in deutscher Sprache herausgegeben hat. Darin heist es, dass es auch bereits zu Festnahmen gekommen ist (siehe Link am Ende dieses Beitrages).
Bei weiteren Recherchen in Spanien fand das ZDF bestätigt, dass die dortigen Strafverfolgungsbehörden auch ermitteln und zwar gegen eine dreistellige Zahl von Verdächtigen. WISO ermittelte darüber hinaus, dass es die in den Briefen angegebenen Adressen nicht gibt und die genannten Telefonnummern lediglich Mobilfunknummern sind, die mal eben schnell gewechselt werden können. Ein befragter spanischer Ermittler nannte eine Schadensumme von 50 Mio. €!
LINKS
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"0 - €uro - Gratisreisen", Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
Die Einladung wird uns aus Bayern zugespielt im Oktober 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Das "Planungsbüro" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden 1.000 € Gewinn aus einem Rubbellos-Gewinnspiel zugesagt. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Zwei davon liegen uns bereits vor; natürlich wird in beiden das gleiche Gewinnversprechen gemacht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1,5 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Man muss mitunter das Kaffeefahrten-Deutsch in normales Hochdeutsch übersetzen. So bedeutet Rubbellos-Gewinnspiel, dass sie ein Rubbellos gewonnen haben und nicht etwa 1.000 €.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postfachadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Außerdem ist die genannte Postfach-Adresse auch in unserer Liste bereits fünf Mal vertreten (!!!). Einen Link zu einem der fünf bisherigen Warnlisten-Einträgen finden Sie am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren. Im vorliegenden Fall ist die Region mit "Naturpark Starnberger See" nur sehr allgemein angegeben.
6. BEMERKENSWERT
Wir kennen die Einladung bereits. Eine optisch identische allerdings mit anderer Postfach-Adresse ist uns bereits bekannt und in dieser Warn-Liste auch eingetragen. Folgen Sie dazu dem ersten Link am Ende des Beitrages.
7. LINKS
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"Frau Antje und die Käserei Jan de Jong freuen sich auf Ihren Besuch", Reiseservice de Jong, Postfach 410252, 28312 Bremen
Die Einladung wird uns aus Bayern zugespielt im Oktober 2008.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Der "Reiseservice de Jong" ist ebenso eine Phantasie-Bezeichnung wie "Jan de Jong". Solche Firmen existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden 5.000 € Gewinn versprochen. Besonders perfide: In den Brief ist eine "Los-Nummer" eingedruckt, die man freirubbeln muss. Diese Nummer ist natürlich identisch mit einer Nummer, die angeblich 5.000 € gewonnen hat. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Da wir inzwischen zwei Einladungen erhalten haben, wissen wir: Jeder Empfänger des Schreibens rubbelt die Nummer frei, die auch etwas weiter unten im Brief als gewinnende Losnummer aufgeführt ist. Demnach hat jeder "gewonnen".
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 5.000 € = 7,5 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 7,5 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladungen, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Zudem ist das Gewinnversprechen zweideutig formuliert, denn es heißt man sei nur ausgewählt. Das klingt doch sehr danach, dass die 5.000 € überhaupt noch nicht zugelost worden sind.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postafchadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Außerdem ist die genannte Postfach-Adresse auch in unserer Liste bereits zwei Mal vertreten. Einen Link zu einem älteren aber sehr aufschlussreichen Warnlisten-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages. Dieser ältere Eintrag enthält auch Teilnehmerberichte, die für sich sprechen.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt überhaupt nicht oder nur sehr unbestimmt genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren. So liegt der Fall auch hier. Es ist nur die Rede von einem "Naturpark Hessisches Bergland".
LINKS
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"Das große Deutschland-Rätsel", Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
Einladung kursiert im Lahn-Dill-Kreis seit: August 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
Das "Planungsbüro" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden 1.000 € Gewinn aus einem Gewinnspiel zugesagt. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Vier Einladungen liegen uns bereits vor; und natürlich wird in allen vieren der Eindruck erweckt, der jeweilige Empfänger habe die 1.000 € gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1,5 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladungen, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postafchadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Außerdem ist die genannte Postfach-Adresse auch in unserer Liste bereits viermal vertreten. Zwei Links zu den bisherigen Warnlisten-Einträgen finden Sie am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt überhaupt nicht oder nur sehr unbestimmt genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren. So liegt der Fall auch hier. Es ist nur die Rede von einem "Naturpark Hessisches Bergland".
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"0 - Euro - Gratisreisen", Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Einladung kursiert im Lahn-Dill-Kreis seit: September 2008
DIE EINLADUNG WEIST DIE TYPISCHEN MERKMALE AUF, DIE EINE UNSERIÖSE VERANSTALTUNG ERWARTEN LASSEN. IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Eventverwaltung" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall werden 1.000 € Gewinn aus einer Ziehung zugesagt. Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Zwei davon liegen uns bereits vor; natürlich wird in beiden das gleiche Gewinnversprechen gemacht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 1.000 € = 1,5 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 1,5 Mio. € zu verschenken?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. DIE ADRESSE IST BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Die Postafchadresse ist auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.
Außerdem ist die genannte Postfach-Adresse auch in unserer Liste bereits zweimal vertreten. Die entsprechenden Links finden Sie am Ende dieses Beitrages.
5. ZIEL: UNBEKANNT
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
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"Fleischer Hellmut und Biohof", verschiedene Adressen:
- Postfach 1202, 49628 Essen
- * Sonderfahrt * Buchungszentrale -Fleischer Hellmut- Postfach 1228, 49342 Diepholz
Einladung kursiert seit: Juli 2008 (Anschrift Essen) bzw. August 2008 (Anschrift Diepholz)
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Diese Warnliste enthält bereits zwei weitere Eintragungen mit der gleichen Postfachadresse. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Typisch für Einladungen zu unseriösen Veranstaltungen: Es werden beachtliche Gewinne und Geschenke versprochen. So auch hier:
Der Adressat erhalte einen "Farb-TV", ein Lebensmittelpaket sowie ein "Wertgeschenk in Höhe von 300 € aus unserer Sommerverlosung", heißt es in der Einladung.
"Zusätzlich für alle Paare ... : eine Bügelstation", heißt es außerdem. Uns sind Fälle bekannt, in denen EIN EINZIGES solches Geschenk für ALLE Paare zur Verfügung stand. Die Anwesenden hätten sich das Geschenk also teilen müssen.
Weiterhin soll der Empfänger der Einladung einen Lotteriegewinn in Höhe von 102,40 € in bar erzielt haben. Dieser Gewinn soll im Rahmen der Tagesfahrt bar ausgezahlt werden.
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man solle eine zweite Person mitbringen, auch wenn diese zum Tragen der Geschenke benötigt wird.
Der Absender ist nicht erkennbar, nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach sind an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben. Der Adressat gibt sich nicht zu erkennen.
Das Ziel der Halbtagesfahrt ist nicht genannt. Das dient dazu Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Vor der Postfachadresse in Essen warnt auch die Verbraucherzentrale in Hamburg.
+++ TEILNEHMERBERICHT +++ Nachtrag vom 9. September 2008
Folgender Teilnehmerbereicht hat uns erreicht:
"Absender der Einladung: Buchungsservice, Postfach 1202, 49628 Essen - Keine Straße, keine Angabe Handelsregister
Halbtagesreise: 28.8.2008, von meinem Wohnort ab 7.40
Erklärtes Ziel laut Werbung: Fleischer Hellmut im Biohof; Ort ungenannt
Tatsächliches Ziel: Gasthof \"Gesundbrunnen\" in Helle (6 km von Bad Zwischenahn), ca. 30 km von meinem Wohnort
In Westerstede sind laut Busfahrer von 13 angemeldeten Teilnehmern nur 5 zugestiegen. Gesamtzahl am Zielort: 12.
Kännchen Kaffee musste man selbst bezahlen: 3,30 Euro
Angeboten und beworben: Espresso-Maschine, Staubsauger, Messerset für 700 €, Mittel gegen Arthrose für 3600 (!) €, Magnetfeldmatratze (Preis nicht genannt, da meinerseits kein Interese), Magnetarmband, Magnetpflaster, Alpenkräuter-Balsam, Fleckenentferner. Meine Frau und ich haben nichts gekauft, aber zwei ältere, vergnügte Damen (eine über 90) langten kräftig zu, die eine noch mehr als die andere. Nur ihretwagen könnte Veranstaltung rentabel gewesen sein.
Nicht erhalten: schriftlich zugesicherte 102,40 €, Tüte mit Schinken, Likör usf. Es gab eine Tüte mit billigsten Nahrungs- bzw. Genussmitteln (Eistee, Apfelmus u. a.; ich habe es mir nicht einmal genau angesehen, Gewicht ca. 2,5 kg). Vom zu verlosenden Fernseher keine Spur. Mittagessen: gratis, aber überaus geschmack- und phantasielos. Keine Vor- und Nachspeise. Beanstandungen durch Teilnehmer (\"fade\").
Rückkehr am Ausgangspunkt gegen 14.30."
+++ Nachtrag vom 8. August 2008 +++
Aus NRW erreicht uns ein neuer Typ Einladung von "Fleischer Hellmut". Die Adresse in der Antwort-Postkarte lautet auf Diepholz. Im Kopf sind stilisierte Sonnen abgebildet. Im Fall von Essen (Niedersachsen) handelte es sich noch um Herzen. Der Text ist identisch, die Versprechnungen auch.
***
+++ Nachtrag vom 11. August +++
Aus NRW wird uns eine weitere Einladung zugespielt.
- Adresse in der Antwort-Postkarte: Essen
- Symbole im Briefkopf: zwei stilisierte Sonnen
LINKS
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"Aal-Werner und die Spreewälder Fischräucherei laden Sie herzlich ein", Spreewälder Reiseservice, Postfach 410252, 28312 Bremen
Einladung kursiert seit: Ende Juni 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Die Adresse ist uns bereits bekannt. Monatelang kursierten Einladungen unter der gleichen Postfach-Adresse aber unter der Phantasie-Bezeichnung "Käserei de Jong". Hierzu haben uns auch drei interessante Teilnehmerberichte erreicht. Einen Link zu den entsprechenden Informationen finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Den Empfängern der Einladung wird versprochen:
- ein Lebensmittelpaket,
- ein 8-tägiger "Sonnenurlaub auf unsere Kosten",
- jedem Paar eine Espressomaschine und
- allen Teilnehmern noch ein Geschenk im Wert von 348,00 €.
Soweit die Versprechungen. Im Falle der "Käserei de Jong" sah die Wahrheit laut Teilnehmerberichten so aus:
Eine einzige Espressomschine stand für alle anwesenden Paare zur Verfügung. Man beachte die Wortspielerei. Den Reisegutschein solle man im nächsten Reisebüro vorlegen und verrechnen lassen. "Dabei steht auf dem Schein nichts Verwertbares. Kein Reisebüro kann und wird darauf einen Rabatt gewähren", schreibt uns ein Teilnehmer. Auch die übrigen Versprechungen wurden, bis auf das drittklassige Lebensmittelpaket, gebrochen. Selbst das Lebensmittelpaket hatte keine Ähnlichkeit mit dem, was in der Einladung versprochen worden war.
Der Absender ist nicht erkennbar, nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach ist an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben. Der Adressat gibt sich nicht zu erkennen.
Das Ziel der Halbtagesfahrt wird nicht genannt. Das dient dazu Ordnungsämter und Polizei die Arbeit zu erschweren.
Die Versprechungen stellen einen Vorwand dar, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware angeboten wird.
Vor der Postfachadresse warnt auch die Verbraucherzentrale in Hamburg.
+++ ERSTER TEILNEHMERBERICHT +++ Nachtrag vom 27. August 2008
Folgender Teilnehmerbericht hat uns erreicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir in ... haben auch solche Einladungen zu einem Forellenhof Günter und die Haltener Fischräucherei und zwar vom \"Reiseservice, Postfach 410252, 28312 Bremen\" bekommen.
Es stand in der Einladung nichts von einer Werbe-/oder Verkaufsveranstaltung, sonst wären wir nicht mitgefahren.
Den Forellenhof Günter gibt es gar nicht und wir haben ihn auch nicht gesehen, denn wir freuten uns, dort Fisch einkaufen zu können und dachten nicht im Entfertesten an eine Werbefahrt, da in der Einladung nichts davon drin stand (Einladung kann ich Ihnen gerne faxen, wenn Sie mir Ihre Fax-Nummer nennen.
Wir wurden in das kleine Städtchen \"Billerbeck\" gebracht in ein Bürgerhaus, wo ein Frühstück auf uns wartete. Mittagessen selber bezahlen. 8 Stunden Gehirnwäsche usw.
Es waren ungefähr 100 Teilnehmer aus Essen-Ruhr und Mülheim-Ruhr dabei. Gegenüber der Veranstaltung war sogar ein kleiner Polizeistand. Ich ging dort hin und erklärte, was dort ablief. Der Polizist teilte mir mit, die Veranstaltung sei angemeldet und wir sollten diesen Tag als \"Lebenserfahrung\" abhaken. Wie nett. Versprochene Geschenke haben wir natürlich nicht erhalten. Es war die reinste Folter.
Es wurden dubiose Kaufverträge unterschrieben, damit man die Geschenke erhalten sollte. Auf der 3. Durchschrift waren 00,00 Euro angegeben und gefragt, wohin der Spediteur die Steroanlage, Staubsauger usw. schicken sollte. Das wurde 3 mal wiederholt das Spielchen. Dann der eigentliche Grund: Nochmals ein Kaufvertrag über eine Kur zum Preis von 2.999,00 Euro, der aber zum halben Preis versprochen wurde. Diesmal stand auf der 3. Durchschrift nicht 00,00 Euro, sondern der Kaufpreis, der in Raten abzahlbar wäre.
So eine Abzocke habe ich noch nicht erlebt. Natürlich fahren viele Senioren aus Einsamkeit diese Kaffeefahrten mit und wissen nicht, wie sie sich dieser \"Gehirnwäsche\" entziehen können.
Diese Fahrt fand am Dienstag, 19. August 2008 statt.
Wie ich von Bekannten aus Gelsenkirchen gestern erfuhr, war auch am 21.08.2008 die gleiche Veranstaltung, obwohl die Stadt Billerbeck mir mitteilte, dass dieses Wanderlager nicht angemeldet sei.
+++ ZWEITER TEILNEHMERBERICHT +++ Nachtrag vom 9. September 2008
Ein zweiter Teilnehmerbericht ist eingegangen:
"Am 27,08,08 unternahmen meine Frau und ich eine sogn.Kafefahrt mit dem og. Genannten Unternehmem ,nach ca 8 Std Gehirnwäsche standen wir mit leeren Händen und Tränen in den Augen vor unserem Bus der uns nach Hause fuhr. Mittagessen mussten wir natürlich auch selbst bezahlen, bekommen haben wir von den versprochnen Sachen nichts, habe etliche Zeugen, werde Morgen zur Polizei gehen und diese Gesellschaft anzeigen. Aktuelle Adresse: ..."
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 100-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
***
Nachtrag vom 10. Juli 2008
Per E-Mail erhalten wir einen Hinweis aus Mecklenburg-Vorpommern, wonach auch dort die Einladung mit einem Unterschied kursiert: Man hat die "Spreewälder Fischräucherei" in "Müritzer Fischräucherei" und den "Spreewälder Reiseservice" in den "Müritzer Reiseservice" umbenannt.
Es fällt überhaupt auf, mit welch geradezu putzigen Phantasie-Bezeichnungen die Kaffeefahrten-Branche arbeitet. Neben Fischer Fritz, "kennen" wir schon Schinken-Paule, Metzger Willi, Bauer Kiepenmann und jetzt kommt noch Aal-Werner.
***
Nachtrag vom 16. Juli 2008
Ein Bürger aus Niedersachsen teilt mit, dass dort unter "Aal-Werner und Steinhuder Fischräucherei" eingeladen wird.
Ist hier eine neue Taktik sichtbar? Alle Adressaten finden in ihren jeweiligen Einladungen einen Bezug zu ihrer Heimatregion, was den Einladungen wohl mehr Seriosität verleihen soll.
Die Rostocker werden von der "Müritzer Aalräucherei" eingeladen, die Sachsen von der "Spreewälder ..." und die Niedersachsen von der "Steinhuder Aalräucherei". Die Postfachadresse ist trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen allerdings identisch.
***
Nachtrag vom 7. ASugust 2008
Wiederum aus Niedersachsen berichten Bürger, dass dort auch die Bezeichnung "Wismarer Fischräucherei" verwandt wird. Dementsprechend lautet auch die Adresse in der Antwort-Postkarte Wismarer Reiseservice, Postfach 410252, 28312 Bremen.
LINKS
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"Stauffenberg Reisen", Postbus 155, 7740 AD Wachtum
Einladung kursiert seit: August 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Sie weist die typischen Merkmale einer unseriösen Einladung auf, dazu gehören:
1.
Eine Phantasie-Bezeichnung an Stelle einer tatsächlich existierenden Firma. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich nicht zu erkennen.
2.
Ein niederländisches Postfach an Stelle einer nach deutschem Recht zustellfähigen Anschrift. Hier haben wir den Eindruck, dass Kaffeefahrten-Unternehmer zunehmend in die Niederlande ausweichen, um den Deutschen Ordnungsämtern und Staatsanwaltschaften zu entgehen.
3.
Ein Lügenmärchen im Text. Im vorliegenden Fall geht es um die angebliche Auflösung einer Firma, die so nie existiert hat. Außerdem soll Ware verschenkt werden. Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird. Zudem bedankt man sich für Kundentreue. Seltsam für ein Unternehmen, das es nie gab.
4.
Versprechungen. Geschenke soll es geben. Stutzig wird der Experte beim Blick auf die Rückseite. "Zum Mitnehmen für jeden Reisegast" heißt es da und dazu sind Garten-Set, Tafel-Service, Werkzeugkoffer und Grill-Set abgebildet. "Zum Mitnehmen" heißt aber oft, dass es bezahlt werden muss.
Zusätzlich für jeden Reisegast kostenlos soll es einen Sommer-Schlemmerkorb, ein Schlemmer-Frühstück und ein Gourmet-Mittagessen geben.
Achtung: Aus zahlreichen Teilnehmerberichten wissen wir, dass selbst solche - eher bescheidenen Versprechungen - nicht eingehalten werden.
Eine Rheinschifffahrt wird zudem versprochen.
"Reisegast" kann zudem bedeuten, dass das Versprochene nur bekommt, wer auf der Veranstaltung eine Reise bucht.
Zudem soll jeder "treue Kunde" eine hochwertige Armbanduhr erhalten. Das heißt in der Kaffeefahrten-Sprache, nur wer kauft und damit seine "Treue" unter Beweis stellt und sein "Geschenk" durch überhöhten Warenpreis gleich mit bezahlt, bekommt es auch.
5.
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Gäste mitbringen.
6.
Zudem ist diese Adresse auch in der Warn-Liste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unsere Warn-Liste umfasst derzeit über 85 Eintragungen. Deswegen haben wir viele Kontakte zu Bürgern, von denen wir auch Teilnehmerberichte erhalten. Aufgrund unserer Erfahrungen, gehen wir davon aus, dass mit Folgendem zu rechnen ist:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten. Die Veranstalter sagen manchmal, sie hätten mit der Einladung nichts zu tun und futsch ist die Illusion vom schönen Gewinn.
Wenn es Geschenke gibt, haben diese erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Viele Personen, die bereits an Kaffeefahrten teilgenommen haben, berichten uns, dass die "Präsentkörbe" oft mit wenigen "drittklassigen" Lebensmitteln bestückt sind und wenig mit den schönen Abbildungen in den Einladungen gemeinsam haben.
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur" oder "Medikament", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Arznei sind. Es gibt sogar Fälle, in denen sich die Verkäufer als Ärzte oder Universitäts-Dozenten ausgeben, um ihren Ausführungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Die Wirkungen der Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Ganz besonders bösartig ist der "Apotheken-Trick" und der geht so:
Auf Kaffeefahrten oder anderen Verkaufsveranstaltungen preist ein Verkäufer, der manchmal sogar vorgibt über medizinisches Wissen zu verfügen ein angeblich lebensverlängerndes Wundermittel an, das auch über Apotheken zu sehr teuren Preisen bestellbar sei. Zweifelnde Zuhörer werden in eine Apotheke geschickt oder gebeten, dort anzurufen. Staunend bekommen sie in der Apotheke den hohen Preis bestätigt, denn der Hersteller hat die Produkte vorher zu einem Phantasiepreis angemeldet und mit einer sogenannten „Pharmazentralnummer“ versehen lassen. Mit dieser Nummer kann man das Mittel in jeder Apotheke auf dem Bildschirm erscheinen lassen, auch wenn keine einzige Apotheke damit belie-fert würde. Viele Laien sind beeindruckt, wenn sie in der Apotheke mitgeteilt bekommen: Eine aus sechzig 20 ml Trinkampullen bestehende Packung soll stolze 1.489 € kosten. Da erscheint der nun während der Verkaufsveranstaltung offerierte „Sonderpreis“ von knapp unter 1000 € geradezu als Schnäppchen. Viele Ältere greifen da zu, um ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun, teilt die Landesapothekerkammer Thüringen in einer Pressemitteilung bereits aus dem Jahr 2005. Tatsächlich werden die Käufer abgezockt, denn das Präparat wird zu einem tatsächlich deutlich überhöhten Preis angeboten.
Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 100-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Manchmal wird aber auch Druck aufgebaut: Personen die nichts kaufen, werden unter Druck gesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, sie seien Schmarotzer und würden sich nicht an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Dass eine solche Forderung wiederum nichts mit den Einladungen, in denen von Verkaufsveranstaltung nicht die Rede war aber Geschenke und Gewinne versprochen wurden, nichts zu tun hat, verschweigen die Veranstalter. Personen, die in der Veranstaltung die versprochenen Geschenke und Gewinne einfordern, werden gelegentlich beleidigt, ignoriert, geschnitten oder vom bestens geschulten Verkäufer im Vortrag als negative Beispiele herabgewürdigt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen fast immer ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB). Hier hatte das Landgericht Koblenz am 2. Juni 2008 berichtet, dass die Klage einer Verbraucherin aus einer Gewinnzusage erfolgreich war. Der Adressat der Anmeldekarte wurden zur Zahlung der versprochenen 1.500 € verurteilt.
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"Verwaltungs- und Bearbeitungsbüro", verschiedene Adressen:
- BB Centrum, Postfach 100101, 03001 Cottbus
- Astrids - Reiseservice, Postfach 1140, 49601 Quakenbrück
Einladung kursiert seit: August 2008
DIE EINLADUNG WEIST DIE TYPISCHEN MERKMALE AUF, DIE EINE UNSERIÖSE VERANSTALTUNG ERWARTEN LASSEN. IM EINZELNEN:
1. Verschleierung der wahren Identität
Das "Verwaltungs- und Bearbeitungsbüro" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine solche Firma existiert nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. Das Versprechen von Gewinnen, Geschenken oder anderen Zuwendungen
Im vorliegenden Fall werden 298,00 € aus der Auflösung der Fa. "MTF-Europazentrale" zugesagt. Diese "Fa." gibt es nicht.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Bei einem voll besetzten Bus müsste der Veranstalter Tausende Euro aufwenden. Für wie wahrscheinlich halten Sie das? Glauben Sie tatsächlich, angebliche Firmen, die sich nicht zu erkennen geben, haben etwas zu verschenken?
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 298,00 € = 447.000 Mio. € pro Bus. Wir wissen bereits von mindestens zwei Bussen, die fahren.
Nebulös werden zudem weitere Prämien zugesagt.
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
3. Man kann weitere Personen mitbringen
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Gäste mitbringen.
4. Adresse bereits als unseriös bekannt
Beide Adressen sind auch schon in einer Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen. "Astrids Reiseservice" wurde in unserer Liste bereits vier Mal verewigt.
5. Ziel: Unbekannt
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Fahrt nicht genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Selbst wenn Ziele genannt werden, erfolgt das so unbestimmt, dass es den Behörden nicht weiterhilft.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unsere Warn-Liste umfasst derzeit über 85 Eintragungen. Deswegen haben wir viele Kontakte zu Bürgern, von denen wir auch Teilnehmerberichte erhalten. Aufgrund unserer Erfahrungen, gehen wir davon aus, dass mit Folgendem zu rechnen ist:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten. Die Veranstalter sagen manchmal, sie hätten mit der Einladung nichts zu tun und futsch ist die Illusion vom schönen Gewinn.
Wenn es Geschenke gibt, haben diese erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Viele Personen, die bereits an Kaffeefahrten teilgenommen haben, berichten uns, dass die "Präsentkörbe" oft mit wenigen "drittklassigen" Lebensmitteln bestückt sind und wenig mit den schönen Abbildungen in den Einladungen gemeinsam haben.
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte, Nahrungsergänzungsmittel ohne ähnliche der Gesundheit angeblich förderliche Waren zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur" oder "Medikament", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Arznei sind. Es gibt sogar Fälle, in denen sich die Verkäufer als Ärzte oder Universitäts-Dozenten ausgeben, um ihren Ausführungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Die Wirkungen der Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Ganz besonders bösartig ist der "Apotheken-Trick" und der geht so:
Der "Sprecher", der manchmal sogar vorgibt über medizinisches Wissen zu verfügen, preist ein angeblich lebensverlängerndes Wundermittel an, das auch über Apotheken zu sehr teuren Preisen bestellbar sei. Zweifelnde Zuhörer werden in eine Apotheke geschickt oder gebeten, dort anzurufen. Staunend bekommen sie in der Apotheke den hohen Preis bestätigt, denn der Hersteller hat die Produkte vorher zu einem Phantasiepreis angemeldet und mit einer sogenannten „Pharmazentralnummer“ versehen lassen. Mit dieser Nummer kann man das Mittel in jeder Apotheke auf dem Bildschirm erscheinen lassen, auch wenn keine einzige Apotheke damit beliefert würde. Viele Laien sind beeindruckt, wenn sie in der Apotheke mitgeteilt bekommen: Eine aus sechzig 20 ml Trinkampullen bestehende Packung soll stolze 1.489 € kosten. Da erscheint der nun während der Verkaufsveranstaltung offerierte „Sonderpreis“ von knapp unter 1000 € geradezu als Schnäppchen. Viele Ältere greifen da zu, um ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun, teilte die Landesapothekerkammer Thüringen in einer Pressemitteilung bereits 2005 mit. Tatsächlich werden die Käufer abgezockt, denn das Präparat wird zu einem tatsächlich deutlich überhöhten Preis angeboten.
Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 90-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Manchmal wird zudem Druck aufgebaut: Personen die nichts kaufen, werden bedrängt. Ihnen wird vorgeworfen, sie seien Schmarotzer und würden sich nicht an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Dass eine solche Forderung wiederum nichts mit den Einladungen, in denen von Verkaufsveranstaltung nicht die Rede war aber Geschenke und Gewinne versprochen wurden, nichts zu tun hat, verschweigen die Veranstalter. Personen, die in der Veranstaltung die versprochenen Geschenke und Gewinne einfordern, werden gelegentlich beleidigt, ignoriert, geschnitten oder vom bestens geschulten Verkäufer im Vortrag als negative Beispiele herabgewürdigt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen fast immer ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB). Hier hatte das Landgericht Koblenz am 2. Juni 2008 berichtet, dass die Klage einer Verbraucherin aus einer Gewinnzusage erfolgreich war. Der Adressat der Anmeldekarte wurden zur Zahlung der versprochenen 1.500 € verurteilt.
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"Pozellanmanufaktur Engel" - ohne weitere Adresse
Einladung kursiert in verschiedenen Bundesländern seit etwa Juni 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Es fehlt an einer Adresse. Stattdessen wird nur eine frei erfundene Phantsiebezeichnung verwendet und es werden schöne Geschenke versprochen. Zwei Merkmale einer zu erwartenden unseriösen Veranstaltung sind damit erfüllt.
Auf der Internet-Seite www.antispam.de finden sich weitere Informationen zur "Porzellanmanufaktur Engel", die klar verdeutlichen, wie unseriös das Geschäftsgebahren der hierfür verantwortlichen Personen ist.
Ein Forenmitglied berichtet Folgendes:
Zitat:
"Die fliegenden Händler mit ihren tollen Geschenkekisten kamen, fragten den Wirt, ob die Ordnungsbehörde sich schlau gemacht hätte und als dies bestätigt wurde, haben sie schneller als man gucken konnte das Hasenpanier ergriffen. Man sah nur noch eine kleine Staubwolke am Horizont."
Weiterhin verweisen wir auf einen Bericht im Wiesbadener Kurier vom 7. August 2008 unter der vielsagenden Überschrift
"Engel" sind böse Buben".
Klicken Sie den Link am Ende dieses Beitrages an, um den Bericht des Wiesbadener Kuriers zu lesen.
Uns liegen zwei Einladung vor. Eine kommt aus Niedersachsen, die zweite aus Bayern.
WAS KÖNNEN SIE TUN?
Werden Sie zu einer mutmaßlichen Verkaufsveranstaltung in eine konkret bezeichnete Gaststätte eingeladen, lassen Sie die Einladung unbedingt dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zukommen. Die Behörde kann nach § 56a der Gewerbeordnung tätig werden. Das zeigen auch der Bericht im Wiesbadener Kurier und die Schilderung des Foren-Mitgliedes.
LINKS
Die verlinkten Pressemitteilungen belegen das unseriöse Treiben derer, die sich hinter der Phantasie-Bezeichnung "Porzellanmanufaktur Engel" verbergen.
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"Eilsendung", Postfach 1317, 27780 Wildeshausen
Einladung / Gewinnmitteilung kursiert seit: Mai 2008 in Bayern und seit dem 4. August 2008 im Lahn-Dill-Kreis
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Den Empfängern der Briefe wird in großen Buchstaben eingeredet, sie hätten 2.350 € gewonnen. Kaum leserlich wird aber ergänzt: "für Gewinnanteile vom 2.350 € Wertjackpot", womit das verlockende Gewinnversprechen im Kleingedruckten gleich wieder einkassiert wird.
Es wird der Eindruck erweckt, jedes Paar erhalte ein Computer-Laptop. Wer allerdings die Beschreibung genauer liest, wird allerdings dahinter kommen, dass lediglich eine Tasche für ein Laptop versprochen wird, denn es ist zweimal von einem Bag (engl. für Tasche) die Rede.
Es werden weitere Geschenke als "Dankeschön" versprochen. Das heißt auf Deutsch: Den Gegenstand erhält nur, wer etwas (überteuertes) gekauft und somit sein eigens "Geschenk" mit bezahlt hat.
Ein weiteres Merkmal unseriöser Kaffeefahrten ist auch erfüllt: Der Absender gibt sich nicht zu erkennen. Es sind nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben.
Typisch für unseriöse Kaffeefahrten auch, dass der Adressat des Schreibens weitere Gäste zur Fahrt anmelden kann.
Ebenfalls typisch ist, dass das Ziel der Halbtagesfahrt nicht genannt wird. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Auch in der Warn-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg ist das Postfach 1317, 27780 Wildeshausen genannt.
In unserer Warn-Liste ist die Adresse in Wildeshausen auch bereits zweimal vermerkt.
Die Versprechungen stellen einen Vorwand dar, die Empfänger der Einladung, darunter meist unerfahrene oder gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Erfahrungsgemäß gilt: Kostbare Geschenke bzw. Bargeld gibt es nie! Selbst weniger kostspielige Versprechungen halten die Veranstalter oft nicht ein.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unsere Warn-Liste umfasst derzeit über 80 Eintragungen. Deswegen haben wir viele Kontakte zu Bürgern, von denen wir auch Teilnehmerberichte erhalten. Aufgrund unserer Erfahrungen, gehen wir davon aus, dass mit Folgendem zu rechnen ist:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten. Die Veranstalter sagen manchmal, sie hätten mit der Einladung nichts zu tun und futsch ist die Illusion vom schönen Gewinn.
Wenn es Geschenke gibt, haben diese erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Viele Personen, die bereits an Kaffeefahrten teilgenommen haben, berichten uns, dass die "Präsentkörbe" oft mit wenigen "drittklassigen" Lebensmitteln bestückt sind und wenig mit den schönen Abbildungen in den Einladungen gemeinsam haben.
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte, Nahrungsergänzungsmittel ohne ähnliche der Gesundheit angeblich förderliche Waren zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur" oder "Medikament", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Arznei sind. Es gibt sogar Fälle, in denen sich die Verkäufer als Ärzte oder Universitäts-Dozenten ausgeben, um ihren Ausführungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Die Wirkungen der Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Ganz besonders bösartig ist der "Apotheken-Trick" und der geht so:
Der "Sprecher", der manchmal sogar vorgibt über medizinisches Wissen zu verfügen, preist ein angeblich lebensverlängerndes Wundermittel an, das auch über Apotheken zu sehr teuren Preisen bestellbar sei. Zweifelnde Zuhörer werden in eine Apotheke geschickt oder gebeten, dort anzurufen. Staunend bekommen sie in der Apotheke den hohen Preis bestätigt, denn der Hersteller hat die Produkte vorher zu einem Phantasiepreis angemeldet und mit einer sogenannten „Pharmazentralnummer“ versehen lassen. Mit dieser Nummer kann man das Mittel in jeder Apotheke auf dem Bildschirm erscheinen lassen, auch wenn keine einzige Apotheke damit beliefert würde. Viele Laien sind beeindruckt, wenn sie in der Apotheke mitgeteilt bekommen: Eine aus sechzig 20 ml Trinkampullen bestehende Packung soll stolze 1.489 € kosten. Da erscheint der nun während der Verkaufsveranstaltung offerierte „Sonderpreis“ von knapp unter 1000 € geradezu als Schnäppchen. Viele Ältere greifen da zu, um ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun, teilte die Landesapothekerkammer Thüringen in einer Pressemitteilung bereits 2005 mit. Tatsächlich werden die Käufer abgezockt, denn das Präparat wird zu einem tatsächlich deutlich überhöhten Preis angeboten.
Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 90-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Manchmal wird zudem Druck aufgebaut: Personen die nichts kaufen, werden bedrängt. Ihnen wird vorgeworfen, sie seien Schmarotzer und würden sich nicht an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Dass eine solche Forderung wiederum nichts mit den Einladungen, in denen von Verkaufsveranstaltung nicht die Rede war aber Geschenke und Gewinne versprochen wurden, nichts zu tun hat, verschweigen die Veranstalter. Personen, die in der Veranstaltung die versprochenen Geschenke und Gewinne einfordern, werden gelegentlich beleidigt, ignoriert, geschnitten oder vom bestens geschulten Verkäufer im Vortrag als negative Beispiele herabgewürdigt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen fast immer ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB). Hier hatte das Landgericht Koblenz am 2. Juni 2008 berichtet, dass die Klage einer Verbraucherin aus einer Gewinnzusage erfolgreich war. Der Adressat der Anmeldekarte wurden zur Zahlung der versprochenen 1.500 € verurteilt.
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"Ganz Deutschland war dabei!", Service-Büro, Potfach 1113, 49394 Damme
Einladung kursiert seit: August 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Der Empfänger der Einladung hat angeblich 104,70 € gewonnen, einen LCD-Fernseher im Wert von 448,00 soll es noch dazu geben und auch 6 kg Lebensmittel aus "Deutschen Landen" sind versprochen. Auf von weiteren "250,00 € nur für Sie! Gratis und bares Geld!" ist die Rede. Derartige Versprechungen sind einerseits typisch für unseriöse Kaffeefahrten und sie werden andererseits nicht eingehalten. Aufgrund zahlreicher Schilderungen und aus Presseberichten wissen wir, dass selbst Lebensmittelpakte sehr spartanisch ausfallen und mitunter versprochene Mittagessen doch selbst bezahlt werden müssen. Auch eingeschweiste Fertiggerichte wurden Teilnehmern bereits vorgesetzt.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Bei einem voll besetztem Bus müsste der Veranstalter Tausende Euro aufwenden. Für wie wahrscheinlich halten Sie das?
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x (104,70 + 250,00 + 448,00 €) = 1,2 Mio. €!
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Gäste mitbringen.
Ein weiteres Merkmal unseriöser Kaffeefahrten ist auch erfüllt: Der Absender gibt sich nicht zu erkennen. Es sind nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben.
Das Ziel der Halbtagesfahrt ist nicht genannt. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Die Versprechungen stellen einen Vorwand dar, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Wir kennen das "Service-Büro" (gibt es nicht, ist eine Phantasie-Bezeichnung) in Damme schon. Unsere Warn-Liste enthält bereits fünf Eintragungen zum Postach 1113. Die letzte datiert vom Mai dieses Jahres. Dazu liegt uns auch ein Teilnehmerbericht vor. Den Link zu diesem Warn-Listen-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Zudem ist diese Adresse auch in der Warn-Liste der Verbraucherzentrale in Hamburg eingetragen.
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unsere Warn-Liste umfasst derzeit über 80 Eintragungen. Deswegen haben wir viele Kontakte zu Bürgern, von denen wir auch Teilnehmerberichte erhalten. Aufgrund unserer Erfahrungen, gehen wir davon aus, dass mit Folgendem zu rechnen ist:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten. Die Veranstalter sagen manchmal, sie hätten mit der Einladung nichts zu tun und futsch ist die Illusion vom schönen Gewinn.
Wenn es Geschenke gibt, haben diese erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Viele Personen, die bereits an Kaffeefahrten teilgenommen haben, berichten uns, dass die "Präsentkörbe" oft mit wenigen "drittklassigen" Lebensmitteln bestückt sind und wenig mit den schönen Abbildungen in den Einladungen gemeinsam haben.
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur" oder "Medikament", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Arznei sind. Es gibt sogar Fälle, in denen sich die Verkäufer als Ärzte oder Universitäts-Dozenten ausgeben, um ihren Ausführungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Die Wirkungen der Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Ganz besonders bösartig ist der "Apotheken-Trick" und der geht so:
Auf Kaffeefahrten oder anderen Verkaufsveranstaltungen preist ein Verkäufer, der manchmal sogar vorgibt über medizinisches Wissen zu verfügen ein angeblich lebensverlängerndes Wundermittel an, das auch über Apotheken zu sehr teuren Preisen bestellbar sei. Zweifelnde Zuhörer werden in eine Apotheke geschickt oder gebeten, dort anzurufen. Staunend bekommen sie in der Apotheke den hohen Preis bestätigt, denn der Hersteller hat die Produkte vorher zu einem Phantasiepreis angemeldet und mit einer sogenannten „Pharmazentralnummer“ versehen lassen. Mit dieser Nummer kann man das Mittel in jeder Apotheke auf dem Bildschirm erscheinen lassen, auch wenn keine einzige Apotheke damit belie-fert würde. Viele Laien sind beeindruckt, wenn sie in der Apotheke mitgeteilt bekommen: Eine aus sechzig 20 ml Trinkampullen bestehende Packung soll stolze 1.489 € kosten. Da erscheint der nun während der Verkaufsveranstaltung offerierte „Sonderpreis“ von knapp unter 1000 € geradezu als Schnäppchen. Viele Ältere greifen da zu, um ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun, teilt die Landesapothekerkammer Thüringen in einer Pressemitteilung bereits aus dem Jahr 2005. Tatsächlich werden die Käufer abgezockt, denn das Präparat wird zu einem tatsächlich deutlich überhöhten Preis angeboten.
Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 100-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Manchmal wird aber auch Druck aufgebaut: Personen die nichts kaufen, werden unter Druck gesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, sie seien Schmarotzer und würden sich nicht an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Dass eine solche Forderung wiederum nichts mit den Einladungen, in denen von Verkaufsveranstaltung nicht die Rede war aber Geschenke und Gewinne versprochen wurden, nichts zu tun hat, verschweigen die Veranstalter. Personen, die in der Veranstaltung die versprochenen Geschenke und Gewinne einfordern, werden gelegentlich beleidigt, ignoriert, geschnitten oder vom bestens geschulten Verkäufer im Vortrag als negative Beispiele herabgewürdigt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen fast immer ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB). Hier hatte das Landgericht Koblenz am 2. Juni 2008 berichtet, dass die Klage einer Verbraucherin aus einer Gewinnzusage erfolgreich war. Der Adressat der Anmeldekarte wurden zur Zahlung der versprochenen 1.500 € verurteilt.
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"Bargeldregen", Insel Tours, Postfach 1108, 49454 Bakum
Einladung kursiert seit: Juli 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Der Empfänger der Einladung hat angeblich 1.500 € gewonnen. Durch einen sicher nicht zufälligen drucktechnischen Effekt sind zwei - allerdings sehr entscheidende Worte - nur bei gutem Sehvermögen und guten Lichtverhältnissen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist" und das bedeutet, dass der Empfänger des Schreibens überhaupt nichts gewonnen hat. Der unbekannte Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Bei einem voll besetztem Bus müsste der Veranstalter 75.000 € verschenken. Für wie wahrscheinlich halten Sie das. Kleiner Zusatzhinweis: Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. 1.500 Einladungen x 1.500 € = 2,25 Mio. €!
Wie bei Kaffeefahrten üblich wird jedem Reisegast ein Lebensmittelpaket versprochen. In diesem Fall soll es acht Pfund schwer sein. Auch Frühstücksbufett, Mittagessen und Freigetränk werden versprochen, dazu sind Bilder hübsch angerichteter Mahlzeiten zu sehen. Achtung: Am Ende hat die Wirklichkeit nicht viel mit den Versprechungen gemeinsam.
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne drei weitere Personen mitbringen.
Ein weiteres Merkmal unseriöser Kaffeefahrten ist auch erfüllt: Der Absender gibt sich nicht zu erkennen. Es sind nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben.
Das Ziel der Halbtagesfahrt ist nicht genannt. Lediglich die Region "mittleres Fuldatal" ist genannt. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Die Versprechungen stellen einen Vorwand dar, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Wer mitfahren möchte, muss sich mittels Antwortpostkarte anmelden. Auf dieser Postkarte befindet sich ein Strichcode. Da uns ein Bürger regelmäßig Einladungen zukommen lässt können wir vergleichen und haben festgestellt, dass der Strichcode in Sachen "Bargeldregen" der gleiche ist wie bei der "Euro-Gewinnbenachrichtungzentrale" (bitte folgend Sie hierzu dem Link am Ende dieses Beitrages). Demnach handelt es sich möglicherweise um das gleiche Unternehmen. Mindestens bedienen sich die Veranstalter aus dem gleichen Adressen-Pool.
NACHTRAG vom 29. Juli 2008
Wir haben unsere älteren Unterlagen durchgesehen und dabei festgestellt, dass der im Wesentlichen gleiche Brief schon einmal Anfang 2007 im Umlauf war. Zwar ist der Text verändert worden, alle anderen Elemente der Einladung sind jedoch gleich, sogar die Versprechungen auf der Rückseite des Briefes. Die Adresse auf der Antwort-Postkarte lautete damals wie folgt: Service-Center, Postfach 450245, 28296 Bremen.
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unsere Warn-Liste umfasst derzeit über 80 Eintragungen. Deswegen haben wir viele Kontakte zu Bürgern, von denen wir auch Teilnehmerberichte erhalten. Aufgrund unserer Erfahrungen, gehen wir davon aus, dass mit Folgendem zu rechnen ist:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten. Die Veranstalter sagen manchmal, sie hätten mit der Einladung nichts zu tun und futsch ist die Illusion vom schönen Gewinn.
Wenn es Geschenke gibt, haben diese erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Viele Personen, die bereits an Kaffeefahrten teilgenommen haben, berichten uns, dass die "Präsentkörbe" oft mit wenigen "drittklassigen" Lebensmitteln bestückt sind und wenig mit den schönen Abbildungen in den Einladungen gemeinsam haben.
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur" oder "Medikament", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Arznei sind. Es gibt sogar Fälle, in denen sich die Verkäufer als Ärzte oder Universitäts-Dozenten ausgeben, um ihren Ausführungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Die Wirkungen der Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Ganz besonders bösartig ist der "Apotheken-Trick" und der geht so:
Auf Kaffeefahrten oder anderen Verkaufsveranstaltungen preist ein Verkäufer, der manchmal sogar vorgibt über medizinisches Wissen zu verfügen ein angeblich lebensverlängerndes Wundermittel an, das auch über Apotheken zu sehr teuren Preisen bestellbar sei. Zweifelnde Zuhörer werden in eine Apotheke geschickt oder gebeten, dort anzurufen. Staunend bekommen sie in der Apotheke den hohen Preis bestätigt, denn der Hersteller hat die Produkte vorher zu einem Phantasiepreis angemeldet und mit einer sogenannten „Pharmazentralnummer“ versehen lassen. Mit dieser Nummer kann man das Mittel in jeder Apotheke auf dem Bildschirm erscheinen lassen, auch wenn keine einzige Apotheke damit belie-fert würde. Viele Laien sind beeindruckt, wenn sie in der Apotheke mitgeteilt bekommen: Eine aus sechzig 20 ml Trinkampullen bestehende Packung soll stolze 1.489 € kosten. Da erscheint der nun während der Verkaufsveranstaltung offerierte „Sonderpreis“ von knapp unter 1000 € geradezu als Schnäppchen. Viele Ältere greifen da zu, um ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun, teilt die Landesapothekerkammer Thüringen in einer Pressemitteilung bereits aus dem Jahr 2005. Tatsächlich werden die Käufer abgezockt, denn das Präparat wird zu einem tatsächlich deutlich überhöhten Preis angeboten.
Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 100-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Manchmal wird aber auch Druck aufgebaut: Personen die nichts kaufen, werden unter Druck gesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, sie seien Schmarotzer und würden sich nicht an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Dass eine solche Forderung wiederum nichts mit den Einladungen, in denen von Verkaufsveranstaltung nicht die Rede war aber Geschenke und Gewinne versprochen wurden, nichts zu tun hat, verschweigen die Veranstalter. Personen, die in der Veranstaltung die versprochenen Geschenke und Gewinne einfordern, werden gelegentlich beleidigt, ignoriert, geschnitten oder vom bestens geschulten Verkäufer im Vortrag als negative Beispiele herabgewürdigt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen fast immer ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB). Hier hatte das Landgericht Koblenz am 2. Juni 2008 berichtet, dass die Klage einer Verbraucherin aus einer Gewinnzusage erfolgreich war. Der Adressat der Anmeldekarte wurden zur Zahlung der versprochenen 1.500 € verurteilt.
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"Schinken-Hannes wird 65!!"
Die Einladung zu einer mutmaßlichen Verkaufsveranstaltung in einer örtlichen Gaststätte kursiert seit Juli 2008.
Die Einladung ist unseriös, weil "Schinken-Hannes" eine freie Erfindung ist. Typisch für unseriöse Verkaufsveranstaltungen ist auch, dass in der Einladung eine vernünftige Adresse fehlt. So liegt der Fall hier. Zudem werden diverse Geschenke versprochen. Auch das ist typisch für eine unseriöse Veranstaltung.
Durch die Einladung wird gegen sämtliche Vorgaben des § 56a der Gewerbeordnung verstoßen. Diese Vorschrift
- verlangt, dass vernünftige Adressen genannt werden,
- verlangt, dass die Ware die vertrieben werden soll, genannt wird,
- verbietet es, dass Geschenke oder Verlosungen versprochen werden.
Weil in solchen Fällen die Veranstaltungen verboten werden und zudem Bußgelder verhängt werden können, war unsererseits eine unangekündigte Kontrolle geplant. Die Verkaufsveranstaltung fiel jedoch aus.
Die betroffene Gastwirtin hatte nämliche die entsprechende Reservierung eines Saales nicht entgegengenommen, weil Sie derartige Veranstaltungen nicht unterstützen möchte. Sie hatte zudem die mit der Reservierung zusammenhängende unseriöse Einladung von einer Nachbarin gezeigt bekommen. Die Wirtin verlangte von den Veranstaltern eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der Behörde. Natürlich konnte diese nicht beigebracht werden. Die Gastwirtin hat - wie wir finden - lobenswert und vorbildlich gehandelt. Würden alle Gastronomen so handeln, wäre das Problem mit den so gut wie immer unseriösen Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten gelöst.
Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich "Schinken-Hannes" ebenfalls auftaucht, können weitergehende Informationen bei uns erhalten.
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Ammerländer Aalräucherei Fischer
Einladung kursiert seit Juni 2008.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Kaffeefahrt, denn die angeschriebenen Personen werden vor Ort in eine Gaststätte eingeladen.
Bei der "Ammerländer Aalräucherei ..." handelt es sich um Phantasie-Bezeichnungen.
Anstelle einer weiteren ausführlichen Begründung, warum die Angelegenheit unseriös ist, beschränken wir uns an dieser Stelle auf den Hinweis, dass
... die Polizei in Tostedt bei Hamburg eine Verkaufsveranstaltung der "Ammerländer Aalräucherei Albers" verhindert hat. Laut Pressemitteilung im Internet-Auftritt des Hamburger Abendblattes ist die Einladung ansonsten mit der von der "Aalräucherei Fischer" identisch,
... das Ordnungsamt der Gemeinde Edewecht (Niedersachsen) ebenfalls eine Verkaufsveranstaltung der "Ammerländer Aalräucherei Albers" verhindert hat.
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"Ihr Reisepartner", Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
Einladung kursiert seit: Juni 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Diese Warnliste enthält bereits drei weitere Eintragungen mit der gleichen Postfachadresse. Einen Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Der Adressat erhalte einen Betrag von 150 € und Paare den doppelten Betrag, heißt es in der Einladung. In den Genuss des Betrages kommt aber nur, wer an der "Promotions-Aktion" teilnimmt. Mit naderen Worten, nur wer überteuerte Ware kauft, kann einen Gutschein oder entsprechend hohen Schein-Rabatt in Anspruch nehmen.
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne noch Gäste mitbringen, denn "Jeder Gast erhält noch einen wunderschönen Präsentkorb".
Der Absender ist nicht erkennbar, nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach sind an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben. Der Adressat gibt sich nicht zu erkennen.
Als Ziel der Fahrt ist lediglich eine Region genannt. Das dient dazu Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Die Versprechungen stellen einen Vorwand dar, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Vor der Postfachadresse warnt auch die Verbraucherzentrale in Hamburg.
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten. Die Veranstalter sagen manchmal, sie hätten mit der Einladung nichts zu tun und futsch ist die Illusion vom schönen Gewinn.
Wenn es Geschenke gibt, haben diese erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Viele Personen, die bereits an Kaffeefahrten teilgenommen haben, berichten uns, dass die "Präsentkörbe" oft mit wenigen "drittklassigen" Lebensmitteln bestückt sind und wenig mit den schönen Abbildungen in den Einladungen gemeinsam haben.
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur" oder "Medikament", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Arznei sind. Es gibt sogar Fälle, in denen sich die Verkäufer als Ärzte oder Universitäts-Dozenten ausgeben, um ihren Ausführungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Die Wirkungen der Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 100-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Manchmal wird aber auch Druck aufgebaut: Personen die nichts kaufen, werden unter Druck gesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, sie seien Schmarotzer und würden sich nicht an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Dass eine solche Forderung wiederum nichts mit den Einladungen, in denen von Verkaufsveranstaltung nicht die Rede war aber Geschenke und Gewinne versprochen wurden, nichts zu tun hat, verschweigen die Veranstalter. Personen, die in der Veranstaltung die versprochenen Geschenke und Gewinne einfordern, werden gelegentlich beleidigt, ignoriert, geschnitten oder vom bestens geschulten Verkäufer im Vortrag als negative Beispiele herabgewürdigt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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Langen - Reisen, Postfach 103723, 28037 Bremen
Einladung kursiert seit: Mai / Juni 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Der Empfänger der Einladung hat angeblich ein Guthaben in Höhe von 298 €, bei einer in Auflösung befindlichen "Firma Deutsche Rästelfreunde". Das ist kurz gesagt absoluter Schwindel. Eine solche Firma existiert nicht und hat nicht existiert.
Bedenken Sie: Zahlreiche andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie. Bei einem voll besetztem Bus müsste der Veranstalter Tausende Euro aufwenden. Für wie wahrscheinlich halten Sie das?
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 298,00 € = 447.000 Mio. €!
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Gäste mitbringen.
Ein weiteres Merkmal unseriöser Kaffeefahrten ist auch erfüllt: Der Absender gibt sich nicht zu erkennen. Langen - Reisen ist in diesem Fall offenbar eine frei erfundene Bezeichnung. Zudem ist nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben. Das verhindert, dass der Verantwortliche eindeutig indentifiziert werden kann.
Das Ziel der Halbtagesfahrt ist nicht genannt. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Die Versprechungen stellen einen Vorwand dar, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Die Adresse ist bereits bekannt. In unserer Warn-Liste findet sich dazu ein Eintrag, den Sie finden, wenn Sie den Link am Ende dieses Beitrages anklicken.
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unsere Warn-Liste umfasst derzeit über 80 Eintragungen. Deswegen haben wir viele Kontakte zu Bürgern, von denen wir auch Teilnehmerberichte erhalten. Aufgrund unserer Erfahrungen, gehen wir davon aus, dass mit Folgendem zu rechnen ist:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten. Die Veranstalter sagen manchmal, sie hätten mit der Einladung nichts zu tun und futsch ist die Illusion vom schönen Gewinn.
Wenn es Geschenke gibt, haben diese erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Viele Personen, die bereits an Kaffeefahrten teilgenommen haben, berichten uns, dass die "Präsentkörbe" oft mit wenigen "drittklassigen" Lebensmitteln bestückt sind und wenig mit den schönen Abbildungen in den Einladungen gemeinsam haben.
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur" oder "Medikament", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Arznei sind. Es gibt sogar Fälle, in denen sich die Verkäufer als Ärzte oder Universitäts-Dozenten ausgeben, um ihren Ausführungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Die Wirkungen der Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Ganz besonders bösartig ist der "Apotheken-Trick" und der geht so:
Auf Kaffeefahrten oder anderen Verkaufsveranstaltungen preist ein Verkäufer, der manchmal sogar vorgibt über medizinisches Wissen zu verfügen ein angeblich lebensverlängerndes Wundermittel an, das auch über Apotheken zu sehr teuren Preisen bestellbar sei. Zweifelnde Zuhörer werden in eine Apotheke geschickt oder gebeten, dort anzurufen. Staunend bekommen sie in der Apotheke den hohen Preis bestätigt, denn der Hersteller hat die Produkte vorher zu einem Phantasiepreis angemeldet und mit einer sogenannten „Pharmazentralnummer“ versehen lassen. Mit dieser Nummer kann man das Mittel in jeder Apotheke auf dem Bildschirm erscheinen lassen, auch wenn keine einzige Apotheke damit belie-fert würde. Viele Laien sind beeindruckt, wenn sie in der Apotheke mitgeteilt bekommen: Eine aus sechzig 20 ml Trinkampullen bestehende Packung soll stolze 1.489 € kosten. Da erscheint der nun während der Verkaufsveranstaltung offerierte „Sonderpreis“ von knapp unter 1000 € geradezu als Schnäppchen. Viele Ältere greifen da zu, um ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun, teilt die Landesapothekerkammer Thüringen in einer Pressemitteilung bereits aus dem Jahr 2005. Tatsächlich werden die Käufer abgezockt, denn das Präparat wird zu einem tatsächlich deutlich überhöhten Preis angeboten.
Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 100-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Manchmal wird aber auch Druck aufgebaut: Personen die nichts kaufen, werden unter Druck gesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, sie seien Schmarotzer und würden sich nicht an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Dass eine solche Forderung wiederum nichts mit den Einladungen, in denen von Verkaufsveranstaltung nicht die Rede war aber Geschenke und Gewinne versprochen wurden, nichts zu tun hat, verschweigen die Veranstalter. Personen, die in der Veranstaltung die versprochenen Geschenke und Gewinne einfordern, werden gelegentlich beleidigt, ignoriert, geschnitten oder vom bestens geschulten Verkäufer im Vortrag als negative Beispiele herabgewürdigt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen fast immer ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB). Hier hatte das Landgericht Koblenz am 2. Juni 2008 berichtet, dass die Klage einer Verbraucherin aus einer Gewinnzusage erfolgreich war. Der Adressat der Anmeldekarte wurden zur Zahlung der versprochenen 1.500 € verurteilt
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"Saison-Eröffnungsfahrt 2009", MBO-Busreisen, Postbus 2169, 7801 CD Meppen
Warnung veröffentlicht am 26. Juni 2009.
Die erste Einladung erhalten wir aus Baden-Württemberg.
Wir bitten bzw. regen an: Informieren Sie Ihre örtliche/n Zeitung/en und verweisen Sie auf diesen Warnlisten-Eintrag (Abdruck mitgeben, Link senden). Wird die Presse aktiv, sind die klassischen Opfer der Kaffeefahrten-Branche, unsere Senioren nämlich, gewarnt. Wir haben Hinweise dafür, dass Fahrten, vor denen öffentlich gewarnt wurde, ausfallen. Damit wäre dem Verbraucherschutz ein guter Dienst erwiesen.
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT IN 99% ALLER EINLADUNGEN/GEWINNMITTEILUNGEN
In so gut wie jeder Einladung/Gewinnmitteilung geben die Verantwortlichen falsche und frei erfundenen Firmenbezeichnungen an. So ist es auch hier. Nirgendwo im Internet gibt es einen Hinweis dafür, dass die Fa. "MBO-Busreisen" tatsächlich existiert.
Zudem ist an Stelle einer zustellfähigen Anschrift lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen. Das hat drei gute Gründe: Sie wollen verhindern ...
1. von den Empfängern der Einladung auf den Gewinn verklagt zu werden (§ 661a BGB).
2. von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt zu werden und
3. dass sie sich Ärger mit Ordnungs- und Polizeibehörden einhandeln.
Damit ist indirekt schon ein mehr als deutlicher Hinweis gegeben auf die unsauberen Praktiken, die wir erwarten.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
Im vorliegenden Fall wird dem Empfänger vorgegaukelt, es habe 3.000 € bei der "Sommerverlosung" gewonnen.
Die Sache hat aber einen Pferdefuß: An anderer Stelle heißt es nämlich: "Unsere nominierten BARGELD-Hauptgewinner" ...
"Nominiert" ist eine von der Kaffeefahrten-Branche gerne verwendete Floskel, die bedeutet, dass man überhaupt nichts gewonnen hat. Eigentlich bedeutet das Wort so viel wie vorgesehen.
Bedenken Sie bitte: Einladungen zu "Gewinnübergaben" vulgo Kaffeefahrten sind immer identisch. Jeder der sie bekommen hat, hat das gleiche Gewinnversprechen erhalten wie Sie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Dann sähe die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 3.000 € = 4.500.000 €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, hat 4,5 Mio. € - pro Bus - zu verschenken? Der Bus, den Sie besteigen, müsste, wenn er voll besetzt wäre, mit 150.000 € Bargeld an Bord zurückfahren. Wer glaubt denn so was?
Tatsächlich dienen derartige Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware (oft Magnetfeldprodukte und Nahrungsergänzungsmittel)
- mit falschen Versprechungen,
- Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit (z.B. Apotheken-Trick mit der PZN-Nr.)angeboten und
- zum Teil auch durch Ausüben von Druck
verkauft wird.
Obgleich diese Masche schon seit Jahrzehnten bekannt ist und Verbraucherschützer, Polizisten und Journalisten in Presse Funk und Fernsehen immer und immer wieder warnen, fallen immer noch viele Menschen darauf herein. Darunter sind oft ältere Leute, die sich der Tricks und Lügen der "Sprecher" vor Ort kaum erwehren können. Wir wissen, dass die Opfer den rhetorisch geschickt vorgetragenen Attacken oft mehrerer Sprecher hintereinander ausgesetzt werden - stundenlang. Wann immer dazu Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlich werden, berichten Journalisten, die verdeckt mitgefahren sind, immer wieder über die miese Abzocke.
Aus vielen Teilnehmerberichten wissen wir auch, dass Menschen die dann kaufen oft einen Kaufvertrag unterschreiben auf dem keine oder sogar nur eine falsche Firma steht. So kann man von Kaufvertrag fast nicht mehr zurücktreten, obwohl einem dieses Recht (§§ 312, 355 BGB) eigentlich zusteht.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
"Bitte buchen Sie Plätze ___ ", heißt es auf der Antwortkarte, mit der man sich zur Busfahrt anmelden soll. Auch das ist typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt. Nur Regionen, ganze Nachbarländer oder große Städte werden angegeben. Fehlende, sehr allgemein gehaltene oder gar falsche Angaben zum Ziel der Kaffeefahrt sind typisch und dienen (auch) dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. ADRESSE BEREITS ALS UNSERIÖS BEKANNT
Vor "MBO-Busreisen" warnt auch die Verbraucherzentrale im Hamburg und auch das Verbraucherschutzportal www.antispam.de.
LINKS
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"Jährliche Vergabe eines Sparguthabens" Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Einladung kursiert seit: Juni 2008
Unseriös, weil
... zunächst der Eindruck erweckt wird, der Adressat habe ein Sparguthaben in Höhe von 1.667,80 € gewonnen. Dann aber heißt es, das Geld erhalte man nur, wenn eine im Schreiben genannte Sparbuch-Nr. mit einer zu ziehenden Nummer übereinstimmt,
... die in dem Schreiben erwähnte "Finanzsparkasse TK" eine freie Erfindung ist,
... die Erklärung, es würden "nicht abgerufene Zinsgewinne" verlost, ein Märchen ist. Jede Bank die Zinsen, die anderen Konto- oder Depotinhabern oder gegebenenfalls deren Erben zustehen würden, verlost oder verschenkt, würde sich strafbar machen und ihre Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz verlieren,
... an Stelle einer ordentlichen Anschrift lediglich eine Postfach-Adresse genannt wird,
... auch die Verbraucherzentrale Hamburg vor der Adresse warnt,
... diese Warn-Liste bereits eine Eintragungen mit der gleichen Postfach-Adresse aber anderen Einladungen enthält. Am Ende dieser Information können Sie den Link zu der ersten Einladung anklicken,
... die zweideutig formulierten Versprechen nur dem Zweck dienen, leichtgläubige oder unerfahrene Menschen auf eine Kaffeefahrt zu locken.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
Hier gibt es Informationen zu der ersten uns zum Postfach 1120, 49435 Steinfeld vorliegenden Einladung.
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"Gewinne / Ausschüttung / Organisationsbüro", Postfach 1151, 49768 Herzlake
Einladung / Gewinnmitteilung kursiert seit: Juni 2008
Unseriös, weil ...
... dem Adressaten suggeriert wird, er habe 1.200 € und einen LCD-Fernseher gewonnen. Der Eindruck wird verstärkt durch einen beigefügten Verrechnungsscheck-Vordruck. Das Gewinnversprechen ist aber zweideutig gehalten. So ist davon die Rede, man sei Rubellosgewinner, was oft heißt, das man ein Rubellos gewonnen hat. Das kann aber durchaus eine Niete sein. Man kann die Einladung auch auf noch andere Art lesen. So wird eingangs berichtet, Frau Erna B. und Herr Friedrich S. hätten die 1.200 € und den Fernseher gewonnen. Ein Bezug zum Adressaten muss man an dieser Stelle nicht herauslesen,
... zudem der Eindruck erweckt wird, es gäbe Geschenke aus dem Bereich Haushalt, wobei es aber nur heißt, die Ware sei "garantiert zum Mitnehmen" - von kostenlos ist aber nicht die Rede,
... an Stelle einer ordentlichen Anschrift lediglich eine Postfach-Adresse genannt wird,
... "Gewinne / Ausschüttungen / Organisationsbüro" lediglich eine Phantasie-Bezeichnung darstellt,
... die zweideutig formulierten Versprechen nur dem Zweck dienen, leichtgläubige oder unerfahrene Menschen auf eine Kaffeefahrt zu locken, deren Ziel im Übrigen nicht genannt wird.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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"Herzlichen Glückwunsch", Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme
Einladung / Gewinnmitteilung kursiert seit: Ende Mai 2008
Unseriös, weil ...
... in dieser Liste bereits vier weitere Warnungen mit gleicher Postfach-Adresse veröffentlicht sind,
... von einem Preisrätsel die Rede ist, das angeblich im letzten Jahr durchgeführt worden ist, das aber, wie uns ein Adressat versichert hat, frei erfunden ist,
... der Eindruck erweckt wird, der Adressat habe 137,90 € gewonnen,
... wie üblich der Absender nicht erkennbar, die Bezeichnung Service-Büro eine Phantasie-Bezeichnung und nur eine Postfach-Adresse angegeben ist,
... zu einer Tagesfahrt eingeladen wird, deren Ziel nur sehr unbestimmt bezeichnet wird,
... wir davon ausgehehen, dass lediglich zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll und
... weil auch die Verbraucherzentrale Hamburg vor dem "Service-Büro" in Damme warnt.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebe Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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Nachtrag +++ TEILNEHMERBERICHT +++ Nachtrag
Am 15. Juli suchte uns eine Person auf, die Anfang Juli 2008 an der entsprechenden Kaffeefahrt teilgenommen hat. Folgends gab sie zu Protokoll:
Es fuhren zwei Busse nach Obersuhl, im Kreis Hersfeld-Rotenburg, in eine Gaststätte. In dem einen Reisebus saßen 16 Personen und in dem anderen, einem Linienbus 33 Personen. Bei den 49 anwesenden Personen handelte es sich fast nur um Rentner.
Zu Beginn der Veranstaltung wurden die Einladungen eingesammelt.
Der Veranstalter stellte sich als zweiter Geschäftsführer des Organisations-Büros vor und sagte, dass seine Firma aus Cloppenburg sei.
Dann wurden zunächst Reisen vorgestellt, danach Nahrungsergänzungsmittel und dann noch einmal Reisen.
Die Kaufverträge wurden jeweils nach Abschluss der jeweiligen Vorstellungsrunde unterschrieben.
Das Nahrungsergänzungsmittel „Vital“ kostete 1.200 Euro und das gäbe es ansonsten nirgendwo anders zu kaufen. Die Vorstellung des Produktes dauerte knapp 3 Stunden und wurde ohne Pausen durchgeführt. Aus dem Bus mit den 33 Teilnehmern wurde es allein 6-mal gekauft (5 Käufer waren vermutlich Russlanddeutsche). Wie viele Teilnehmer aus dem anderen Bus etwas davon kauften, ist nicht bekannt.
Reisen seien nur sehr wenige verkauft worden.
Nachdem sich der gewünschte Verkaufserfolgt nicht einstelle, wurde der Veranstalter arrogant und beleidigend gegenüber den Teilnehmern. Beispielsweise wurde ein Teilnehmer von ihm als „Nasenbohrer“ bezeichnet und eine andere Teilnehmerin „solle doch die Zähne drin lassen“. Zusätzlich sagte er, dass diejenige die nicht ihre Adresse auf den ausgeteilten Zettel schreiben würden, auch kein Geschenk erhalten würden.
Anstatt des versprochenen Schlemmer-Menüs erhielt jeder ein kleines Fertiggericht.
Der Veranstalter wurde von einem Teilnehmer gefragt, wie arrogant er noch werden wolle. Daraufhin wurde dieser des Raumes verwiesen und er und sein Sohn verbrachten den Rest der Veranstaltung außerhalb der Gaststätte. Dort trafen sie auf eine weitere Person, die mit im Bus angereist war. Diese erläuterte, dass sie einfach nur so mitgefahren sei, und dass sie den „Verkaufskram“ von drinnen schon kennen würde und deswegen draußen geblieben wäre.
Am Ende bekam noch jeder ein Paket. Laut Einladung sollte es sich dabei um 5 Pfund schweres Wurstpaket handeln. Im Paket enthalten waren jedoch nur eine Dose Wurst und eine Flasche Wein.
Bevor es wieder zurück ging, gab es noch eine Auseinandersetzung zwischen dem Busfahrer und dem Veranstalter. Vermutlich, da die Veranstaltung länger als geplant gedauert hatte und der Busfahrer dann über seine vorgeschrieben Arbeitszeit gekommen ist.
Süffisant bemerkte der Teilnehmer, in der Einladung habe auch gestanden: „DAS GABS BEI UNS NOCH NIE!“ Er stimme zu, die Versprechungen seien in der Tat noch nie eingehalten worden.
***
Nachtrag vom 7. August 2008
Manchmal mieten Kaffeefahrten-Veranstalter den Veranstaltungssaal für viele Monate an. Auf diese Weise versuchen Sie die Meldepflicht der Veranstaltung beim Gewerbeamt zu umgehen. Im Gegenzug melden Sie dann aber ein stehendes Gewerbe nach § 14 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde an. Das kann für Verbraucher durchaus Vorteile haben. Wer
- vom Kaufvertrag zurücktreten,
- eine Abmahnung bei der Wettbewerbszentrale oder Verbraucherzentrale erwirken,
- Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten erstatten oder
- den Gewinn nach § 661a BGB einklagen
will, erhält beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde die Auskunft, wer sich hinter den Einladungen und Versprechungen des "Service-Büro", Damme, versteckt.
Wie wir erfahren haben, ist das "Service-Büro" genau so vorgegangen und zwar für Kaffeefahrten, die aus unserem Kreis heraus ins hessisch-thüringische Grenzgebiet geführt haben.
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"Astrids-Reiseservice", Postfach 1140, 49601 Quakenbrück
Einladung kursiert seit: Mai 2008
Unseriös, weil...
... dem Adressaten suggeriert wird, er habe 2.000 € gewonnen. Das Gewinnversprechen ist aber zweideutig gehalten; so heißt es im Fuß des Schreibens nur noch "nominiert ist", eine Formulierung auf die sich die Veranstalter berufen, wenn sie Forderungen nach dem versprochenen Gewinn zurückweisen,
... der Adressat sei Rubbellos-Gewinner heißt es weiter, was nichts anderes bedeutet, dass er ein Rubellos erhält. Nicht ausgeschlossen, dass man ein Freilos oder auch mal 2 € gewinnen kann,
... zudem eine ganze Reihe Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Hobby, Garten und Unterhaltungselektronik versprochen werden,
... an Stelle einer ordentlichen Anschrift lediglich eine Postfach-Adresse genannt wird,
... "Astrids-Reiseservice" lediglich eine Phantasie-Bezeichnung darstellt, die auch auf drei weiteren Einladungen, vor denen in dieser Liste gewarnt wird, auftaucht,
... auch die Verbraucherzentrale Hamburg vor "Astrids Reiseservice" warnt,
... die zweideutig formulierten Versprechen nur dem Zweck dienen, leichtgläubige oder unerfahrene Menschen auf Verkaufsveranstaltungen zu locken, deren Ziel zudem nicht genannt ist.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
[mehr]
"TV Shopping Club", Bearbeitungsbüro, Postfach 0369, 49736 Haselünne
Unseriös, weil...
... dem Adressaten suggeriert wird, er habe einen LCD Flach-Fernseher gewonnen.
... zudem eine ganze Reihe Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Hobby, Garten und Unterhaltungselektronik versprochen werden,
... an Stelle einer ordentlichen Anschrift lediglich eine Postfach-Adresse genannt wird,
... "TV Shopping Club" lediglich eine Phantasie-Bezeichnung darstellt,
... auch die Verbraucherzentrale Hamburg vor "TV Shopping Club" warnt,
... die zweideutig formulierten Versprechen nur dem Zweck dienen, leichtgläubige oder unerfahrene Menschen auf Verkaufsveranstaltungen zu locken, deren Ziel zudem nicht genannt ist.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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"Sonderfahrt Blumenshow - Rüdesheim", Freizeit & Garten, Postbus 132, 9410 AC Beilen
Einladung / Gewinnmitteilung kursiert seit: Mai 2008
Unseriös, weil ...
... dem Adressaten suggeriert wird, er habe 2.500 € und einen Rasenmäher gewonnen. Das Gewinnversprechen ist aber zweideutig gehalten; so heißt es, man sei "nominiert". Eine Formulierung auf die sich die Veranstalter berufen, wenn sie Forderungen nach dem versprochenen Gewinn zurückweisen,
... zudem einige Geschenke aus dem Bereich Haushalt versprochen werden, sowie ein Schlemmerkorb, wobei weitere Haushaltswaren abgebildet sind, die aber nur Bestandtteil eines Bazars sind, also gekauft werden müssen,
... an Stelle einer ordentlichen Anschrift lediglich eine Postfach-Adresse genannt wird,
... "Freizeit & Garten" lediglich eine Phantasie-Bezeichnung darstellt,
... auch die Verbraucherzentrale Hamburg vor "Freizeit & Garten", Beilen warnt,
... die zweideutig formulierten Versprechen nur dem Zweck dienen, leichtgläubige oder unerfahrene Menschen auf eine Kaffeefahrt zu locken, was immerhin insofern zugegeben wird, als es laut Einladung eine "Reise-Messe-Neuheiten-Show Garten & Freizeit 2008" geben soll.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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"Frühjahrsputz", verschiedene Adressen:
- Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme
- Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld
Einladung / Gewinnmitteilung kursiert seit: April 2008
Unseriös, weil ...
... in dieser Liste bereits drei weitere Warnungen mit gleicher Postfach-Adresse veröffentlicht sind,
... das Service-Büro in Damme dadaurch auffällt, dass es regelmäßig mit beachtlichen Bargeld-Gewinnen versucht, Menschen zur Kaffeefahrt zu locken, so auch hier, denn es wird der Eindruck erweckt, die eingeladene Person haben 2.000 € gewonnen. Allerdings ist es kein eindeutiges Versprechen,
... wie üblich der Absender nicht erkennbar, die Bezeichnung Service-Büro eine Phantasie-Bezeichnung und nur eine Postfach-Adresse angegeben ist,
... zu einer Tagesfahrt eingeladen wird, deren Ziel nur sehr unbestimmt bezeichnet wird,
... wir davon ausgehehen, dass lediglich zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
***
Nachtrag vom 14. Mai 2008
Nachdem die erste Einladung aus Baden-Württemberg gekommen ist, erreicht uns aus dem benachbarten Landkreis Limburg-Weilburg eine weitere Einladung. Der Text ist identisch, es werden allerdings unterschiedliche Absenderangaben genannt. So taucht hier erstmals die Adresse Eventverwaltung, Postfach 1120, 49435 Steinfeld auf.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebe Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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"Die Schinkenräucherei Paule lädt Sie herzlich ein", Astrids-Reiseservice, Postfach 1140, 49601 Quakenbrück
Einladungen kursieren seit April 2008
Unseriös, weil
... der Eindruck erweckt wird, der Adressat erhalte folgende Geschenke: Multi-Funktions- Kontaktgrill/Mikrowelle, Lebensmittelpaket, ein weiteres Geschenk im Wert von 149 € und alle Paare wahlweise eine Heckenschere oder Motorsäge,
... der Absender nicht erkennbar, die angebliche Firma nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
... die Adresse in dieser Warn-Liste schon einmal an anderer Stelle aufgeführt ist, nämlich auf Einladungen unter der Übschrift "Fischer Fritz und Räucherkate" (siehe auch dort).
... insofern höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt wird,
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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"Euro-Gewinnbenachrichtigungzentrale", verschiedene Adressangaben:
- AK Reisen, Postfach 1126, 26761 Leer
- Europa-Gewinnzentrale, Postbus 51, 9640 AB te Veendam, Niederlande
- Weser Tours, Utbremerstraße 67a, 28217 Bremen
Einladungen kursieren seit April 2008
Aktuell (22. April 2008) liegen uns zehn Stück vor.
Unseriös, weil ...
... alle Eingeladenen angeblich 1.500 € gewonnen haben sollen, was für die Veranstalter eine extrem teure Veranstaltung werden würde. Achtung: Das Gewinnversprechen ist bewusst zweideutig formuliert. In das Schreiben sind vier Felder eingeblendet, in das die (angeblichen) Gewinner des ersten bis vierten Preises eingetragen sind. Alle Adressaten sind jeweils in das Feld für den zweiten Preis eingetragen. Die Felder sind aber - kaum leserlich - mit den Worten "nominiert ist" versehen. Demnach hat der Adressat noch gar nichts gewonnen! Die Veranstalter werden sich mit Verweis auf diese fast nicht leserlichen Worte in jedem Fall um die Zahlung des Gewinns drücken.
... es das angebliche Gewinnspiel nie gegeben hat, denn die in die Einladung eingeblendete Postkarte, mit der man an einem Gewinnspiel teilgenommen haben soll, eine Täuschung darstellt. Vergleiche haben ergeben, dass das Lösungswort in allen Einladungen die gleiche Handschrift zeigt und die Absenderangaben in der Postkarte mit Hilfe eines Computers erzeugt worden sind, die angeblichen Gewinner die Karte also nie ausgefüllt haben,
... außerdem soll der Adressat einen LCD-Fernseher und ein Navigationssystem bekommen und weitere Geschenke aus den Bereich Lebensmittel und Haushalt,
... der Absender nicht erkennbar, die angebliche Firma nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
... die Adresse in dieser Warn-Liste schon zweinmal aufgetaucht ist, nämlich auf Einladungen unter der Übschrift "Eilsendung - Erinnerung" und "SLK Lotterie Gesellschaft" (siehe auch dort).
... insofern höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt wird.
***
Nachtrag vom 17. April 2008
Inzwischen liegt hier eine Einladung aus dem benachbarten Landkreis Marburg-Biedenkopf vor. Anders als in den bisher vorliegenden fünf Einladungen ist hier die oben schon angeführte niederländische Adresse angegeben.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Oft sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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Nachtrag vom 22. Juli 2008
Aus Baden-Württemberg erreicht uns ein neue Typ Einladung. Neu ist die Bremer Anschrift in der Antwort-Postkarte. Seltsamerweise ist eine Straße angegeben.
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Nachtrag vom 8. August 2008
Ein Teilnehmer aus dem Fränkischen hat uns ein paar Zeilen zu seinen Erlebnissen geschrieben. Zitat:
"Gewinn von 1.500 € nicht bekommen
Navi nicht bekommen
Fernseher nicht bekommen
Werkzeugset nicht bekommen
Mittagessen nicht bekommen
Präsentkorb nicht bekommen (pro Person 1 Dose Eintopf)"
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SLK Lotterie Gesellschaft, verschiedene Absenderangaben:
- AK Reisen, Postfach 1126, 26761 Leer
- SLK Lotterie Gesellschaft, Postbus 51, 9640 AB te Veendam, Niederlande
Gewinnmitteilungen / Einladungen kursiert seit April 2008
Unseriös, weil
... der Eindruck erweckt wird, der Adressat habe grantiert 2.500 € gewonnen, wobei bei genauem Durchlesen auffällt, dass das Versprechen zweideutig formuliert wurde,
... außerdem soll der Adressat einen LCD-Fernseher und einen DVD-Rekorder gewonnen haben,
... der Absender nicht erkennbar, die angebliche Firma nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
... der Absender möglicherweise vorsätzlich einen Irrtum erzeugen will, in dem er die Phantsie-Bezeichnung SLK verwandt hat, die ähnlich klingt wie die Süddeutsche Klassenlotterie "SKL",
... die Adresse in dieser Warn-Liste schon einmal aufgetaucht ist, nämlich auf Einladungen unter der Übschrift "Eilsendung - Erinnerung" (siehe auch dort).
... insofern höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt wird,
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Nachtrag vom 14. Mai 2008
Es erreicht uns eine Einladung aus Baden-Württemberg. Darauf ist mit "Postbus 51, 9640 Ab te Veendam, Niederlande" eine andere Adresse auf der eingeblendeten Antwortpostkarte genannt.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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"Zentrale für Gewinnzusagen", verschiedene Adressen:
- Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
- Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
Einladung kursiert seit:
März 2008 (Wagenfeld) und mit neuer Anschrift in Lohne seit Juni 2008
WARUM DIE EINLADUNG UNSERIÖS IST:
Diese Warnliste enthält bereits zwei weitere Eintragungen mit der gleichen Postfachadresse.
Verklausuliert wird ein zweideutiges Gewinnversprechen über "1.000 €uro in bar!" abgegeben wird. Es wird gratuliert und lediglich noch von Formalitäten gesprochen, die den Adressaten vom Bargeld trennen. Andereseits heißt es an einer anderen Stelle, dass man der "potenzielle" Gewinner sei, also der mögliche Gewinner, eine Formulierung, auf die sich die Veranstalter berufen werden, um Forderungen nach den 1.000 € zurückzuweisen,
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne den jeweiligen Partner, Freunde oder Nachbarn mitbringen. Jedem Teilnehmer werden "kostenlose Spezialitäten zum Mitnehmen" zugesagt. Versprochen werden zusätzlich "Stammkunden-Geschenke bis zu 880,00 €uro pro Gast". Fragt sich, wer wohl als Stammkunde eingestuft wird und die Geschenke ihr Geld tatsächlich wert sind (dazu weiter unten im Text mehr),
Der Absender ist nicht erkennbar, nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach sind an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben. Der Adressat gibt sich nicht zu erkennen.
Das Ziel der Tagesfahrt ist nicht genannt. Es wird ledigliche eine Region genannt. Das dient dazu Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
Die Versprechungen stellen einen Vorwand dar, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Vor der Postfachadresse warnt auch die Verbraucherzentrale in Hamburg.
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 1.200 € und damit fast zum 100-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 50-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebene Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen und Teilnehmerberichten müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf
den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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"Hauptstadt-Rätsel", Buchungsservice, Abt. Deutschland, PF 1349, 49380 Lohne
Einladung kursiert seit: März 2008
Unseriös, weil ...
... der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
... verklausuliert ein Gewinnversprechen über "ein Fahrrad ./. Wertpreise 290,-- EURO" abgegeben wird, wobei unklar ist, was das kaufmännische Minuszeichen "./." in dem Text für einen Sinn ergeben soll,
... jeder Adressat bis zu drei Gäste mitbringen kann,
... jedem Teilnehmer ein Überraschungsgeschenk im Wert von 149,-- € versprochen wird,
... jedem Paar / Ehepaar "1 Video/DVD-Player" zugesagt wird,
... alles dafür spricht, dass lediglich zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
***
Nachtrag vom 23. April 2008
Uns liegt ein Teilnehmerbericht vor. Wie erwartet verbirgt sich hinter dem Schreiben die Einladung zu einer Kaffeefahrt. Das Frühstück bzw. Mittagessen hatte nichts mit dem im Scheiben versprochenen zu tun. Es gab zwei Brötchenhälften mit Jagdwurst und Käse, zwei halbe gekochte Eier und Kaffee.
Angekündigt waren "Werksmesse / Sektempfang / Showeinlagen". Nichts davon fand statt.
An Stelle des Geldgewinns in Höhe von 2.500 € erhielt jeder Teilnehmer ein Rubellos. Einige Teilnehmer gewannen tatsächlich einen oder zwei Euro oder ein Freilos. Ein Fahrrad sei tatsächlich ausgehändigt worden.
Dann kam, was kommen musste: eine Reihe überteuerter Waren wurde angeboten, wobei der Teilnehmer hinterher offenbar die tatsächlichen Verkaufswerte ermittelt hat:
- Bratpfanne Mistral angeblicher Wert: 285 €, Verkauspreis: 60 €, im Internet für 18 € zu bekommen.
- Es wurde das Nahrungsergänzungsmittel "Q 10 aktiv" für 899 € verkauft. Der Käufer erhielt noch ein Messerset und einen Koferroller als Geschenk. Das Präparat soll in der Apotheke aber nur 160 € kosten; im Internet ist es auf jeden Fall für knapp 260 € zu bekommen.
- Auch Reisen wurden angeboten. Dafür waren Bearbeitungsgebühren fällig.
Das versprochene Überraschungsgeschenk für 149 € und den Video/DVD-Player gab es erwartungsgemäß nicht.
Man kann sagen, dass sich wieder einmal all das zugetragen hat, vor dem wir an dieser Stelle immer wieder warnen.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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"Metzger Willi und Biohof", Postfach 1202, 49628 Essen
Einladung kursiert seit: März 2008
Unseriös, weil ...
... die gleich Postfach-Adresse genannt ist wie bei "Fischer Fritz und Räucherkate". Lesen Sie hierzu den ausführlichen Warnhinweis in dieser Liste, der auch zwei Teilnehmerberichte beinhaltet,
... ebenfalls wie bei "Fischer Fritz" eine Bügelstation und ein LCD-Flachbildfernseher versprochen werden,
... wie üblich der Absender nicht erkennbar, die Bezeichnung "Metzger Willi und Biohof" eine Phantasie-Bezeichnung und nur eine Postfach-Adresse angegeben ist,
... 102,40 € Bargeld versprochen wird. Uns ist keine Kaffeefahrt bekannt, bei der tatsächlich Geldversprechen oder Geldgewinne tatsächlich und ohne Bedingungen ausgezahlt worden wären,
... jeder eingeladene Gast einen Fernseher erhalten soll,
... auch die Verbraucherzentrale in Hamburg "Metzger Willi" in ihre "Schwarze Liste" eingetragen hat und entsprechend warnt,
... alles dafür spricht, dass lediglich zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer reihenweise gegen Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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Gartenschau-Gewinnabteilung: Rätsel (Sommer Rätsel 2007), Gartenschau - Postfach 1317 - 27780 Wildeshausen
Einladung kursiert seit: März 2008
Unseriös, weil ...
... die Einladung einige Gemeinsamkeiten mit der der "Gartencenter-Gewinnabteilung" aufweist, die hier im Frühjahr 2007 im Umlauf war. Drei Frauen und ein Polizeibeamter aus dem Lahn-Dill-Kreis nahmen teil und berichteten in einem Pressegespräch vor Rundfunk und Zeitungsjournalisten über ihre Erlebnisse,
... wie üblich der Absender nicht erkennbar, die Bezeichnung "Gartenschau" eine Phantasie-Bezeichnung und nur eine Postfach-Adresse angegeben ist,
... der Adressat, wir gehen davon aus, alle Adressaten den zweiten Preis eines Rätsels gewonnen haben sollen, der aber nicht genannt wird,
... auch die Verbraucherzentrale in Hamburg vor zwei Einladungen warnt, die exakt die gleiche Anschrift aufweisen wie hier,
... wir davon ausgehehen, dass lediglich zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen angeboten. Deren gesundheitliche Wirkung ist umstritten. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde!
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie doch immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden in unserem Land Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer reihenweise gegen Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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Nachtrag vom 18. März 2008
Eine zweite Einladung wurde uns zugesandt. Sie war gerichtet an eine Dame, die bereits 2005 verstorben ist, aber am "großen Sommer Rätsel 2007" teilgenommen haben soll!
Eine dritte Einladung liegt uns auch vor. Alle drei Adressaten haben angeblich den 2. Preis gewonnen. Zum Wahrheitsgehalt der getroffenen Aussagen erübrigt sich jeder weitere Kommentar.
***
Nachtrag vom 20. März 2008
Auch der Adressat der vierten uns vorliegenden Einladung hat - angeblich - den zweiten Preis gewonnen, der aber wird im eigentlichen Anschreiben nicht näher bezeichnet. Durch ein kleines Beiblatt könnte der Eindruck entstehen, es handele sich um 3.000 €.
***
Nachtrag vom 27. März 2008
Die fünfte und sechste Einladung liegt vor. Weitere Personen haben angerufen.
Teilweise sind in die Einladungen Gewinnspiel-Teilnahmekarten eingeblendet, die die Adressaten irgendwann tatsächlich einmal ausgefüllt hatten. Teilweise sind aber auch am Computer selbst erzeugte Teilnehmekarten eingeblendet worden. Ein solches Einladungsschreiben "Sommer Rätsel 2007" war an eine Person gerichtet, die bereits im Jahr 1997 verstorben war! Eine Dame, die ebenfalls eingeladen wurde, teilt uns mit, dass sie nie an einem derartigen Rätsel teilgenommen hat.
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"Delikatessen Hummer und H&T Familienbetrieb, Bad Zwischenahn" - ohne weitere Adressangaben
Einladung kursiert seit: Februar 2008
Die Veranstaltung am 3. März 2008 wurde kotrolliert, da sie entgegen § 56a der Gewerbeordnung nicht angemeldet war.
Die Bezeichnung Delikatessen-Hummer sowie H&T sind reine Phantasie-Bezeichnungen. Der Absender ist tatsächlich nicht erkennbar. Wie üblich bei unseriösen Verkaufsveranstaltungen, verschleiern die Verantwortlichen ihre wahre Identität.
Den Gästen wurde ein Nahrungsergänzungsmittel angeboten und ein Fußsprudelbad.
Verausgabt wurde ein etwa schuhkartongroßes Päckchen mit nicht gerade hochwertigen Lebensmitteln. Der Inhalt des Kartons entsprach aber nur teilweise der Versprechung aus der Einladung.
Die übrigen versprochenen Geschenke, als da waren:
- 200 € Jubiläumsgeschenk
- Pflegeset Aloe Vera (angeblicher Wert 149 €)
- 10 € Trinkgeld
wurden hingegen nicht ausgegeben. Derartige Versprechungen sind (leider) üblich, um unerfahrene oder leichtgläubige Menschen auf Verkaufsveranstaltungen zu locken. Deswegen sind diese Versprechungen auch verboten.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch die Verbraucherzentrale Hamburg in ihrer Warn-Liste vor der Einladung von "Delikatessen Hummer" warnt.
***
Eine weitere Veranstaltugung, zu der unter der Bezeichnung Delikatessen Hummer eingeladen worden war, fand hier am 14. April 2008 statt. Sie wurde unter Mithilfe der Wetzlarer Polizei kontrolliert. Die zwei angetroffenen Veranstalter waren nicht mit denen vom 3. März identisch.
Der ältere der beiden Herren war fast eine Stunde lang um Ausreden nicht verlegen, doch dann gelang unserer Behörde der Nachweis, dass doch Waren verkauft worden sind. Ein unterschriebener Kaufvertrag, von dem die Käuferin aber noch nicht einmal eine Durchschrift erhalten hatte, wurde sichergestellt.
Angeboten wurden ein Nahrungsergänzungsmittel und ein Bewegungs-Regenerator; letzterer sollte knapp 700 € kosten.
Auch was die Geschenke anbetrifft, redete sich der ältere der beiden Männer heraus. Es gab nur einen eingeschweißten Schinken, dessen Haltbarkeitsdatum schon bald ausläuft, obwohl ein ganzes Paket verschiedener Lebensmittel versprochen worden war. Von den aufgeführten Geschenken gäbe es nur jeweils eines, sie seien "optional", was wohl so etwas wie "entweder oder" heißen soll. Das verspochene Mittagessen gab es; ansonsten: Fehlanzeige. Das Aloe-Vera-Set sollte es als Treue-Geschenk geben, also nur für Personen die etwas gekauft hätten. Auch das 200 € Wertgeschenk gab es natürlich nicht.
Jetzt erwartet die beiden Herren ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen § 56a der GewO.
***
Nachtrag vom 15. April 2008
Bemerkenswert ist, dass es zwischen den beiden Veranstaltungen vom 3. März und vom gestrigen Tage kaum Gemeinsamkeiten gibt. Die Veranstalter waren nicht identisch und auch beim Warenangebot gab es keine Gemeinsamkeiten. Deswegen lässt sich die These aufstellen, dass in der Werbeverkaufsveranstaltungsbranche arbeitsteilig gearbeitet wird. Offenbar gibt es Dienstleistungsunternehmen, die nur mit der Aufgabe betraut werden, die Einladungen zu versenden. Diese Unternehmen haben aber möglicherweise nichts mit den Verkaufshandlungen zu tun.
Apropos Waren: Das Trainingsgerät, das für knapp 700 € verkauft wurde, stammt aus chinesischer Produktion und ist bei einem gewerblichen Händler über ebay für 119 € zuzüglich Versandkosten zu bekommen!
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"500,00 Euro sicher!", Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme
Einladung kursiert seit: März 2008
Unseriös, weil ...
... in dieser Liste bereits zwei weitere Warnungen mit gleicher Postfach-Adresse veröffentlicht sind,
... wie üblich der Absender nicht erkennbar, die Bezeichnung Service-Büro eine Phantasie-Bezeichnung und nur eine Postfach-Adresse angegeben ist,
... zu einer Tagesfahrt eingeladen wird, deren Ziel mit "Naturpark Hessisches Bergland" nicht genau bezeichnet wird,
... der Adressat 1.000 € gewonnen haben soll. Uns ist keine Kaffeefahrt bekannt, bei der jemals annähernd derartige Versprechungen eingehalten worden sind. Diese Versprechen dienen lediglich dazu unerfahrene oder leichtgläubige Menschen auf Verkaufsveranstaltungen zu locken. Deswegen sind derartige Versprechungen auch verboten,
... wir davon ausgehehen, dass lediglich zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen angeboten. Deren gesundheitliche Wirkung ist umstritten. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde!
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie doch immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden in unserem Land Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer reihenweise gegen Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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Gewinn Kontor Bremen Ltd., Postfach 610104, 28261 Bremen
Einladungen zu Kaffeefahrten unter obiger Anschrift sind per heute (18. Februar 2008) insgesamt vier bekannt. Zu diesen detailierteren Eintragungen gelangen Sie, indem Sie den jeweiligen Pfad kopieren und anschließend ins Internet-Adressfeld einfügen:
1.
"Hanseatisches Gewinnspiel Kontor Bremen"
http://www.lahn-dill-kreis.de/kaffeefahrten/ldk_internet_kaffeefahrten_58550.html
2.
"Fischer Fritz und Räucherkate"
http://www.lahn-dill-kreis.de/kaffeefahrten/ldk_internet_kaffeefahrten_51937.html
3.
"Eilsendung - Erinnerung"
http://www.lahn-dill-kreis.de/kaffeefahrten/ldk_internet_kaffeefahrten_52339.html
NEU!
4.
"Die Glücklichen - Gewinner der letzten Ausflugsfahrt"
Unseriös, weil
... der angebliche Absender im Handelsregister des Amtsgerichtes Bremen nicht eingetragen ist,
... ein Eintrag auch im englischen Firmenregister nicht feststellbar ist, wobei die Firma theoretisch aber auch noch in anderen Ländern, die die Limited als Rechtsform ebenfalls kennen, eingetragen sein könnte,
... der Eindruck erweckt wird, der Adressat habe einen Flachbildfernsehgerät gewonnen. Allerdings lässt sich der Einladung auch eine zweideutige Formulierung entnehmen, um Gewinnansprüche der Adressaten zurückzuwiesen. So heißt es man sei berechtigt, die Verlosung durchzuführen,
... die Adresse in Bremen keine unbekannte ist. Unsere Liste enthält zurzeit drei weitere Warnungen vor Einladungen, in denen die gleiche Adresse genannt ist,
... der Adressat nicht erkennen kann, mit wem er es tatsächlich zu tun hat,
... unter dem Vorwand des angeblichen Gewinns nur zu einer Kaffeefahrt gelockt werden soll.
***
Nachtrag vom 10. März 2008
Im Sat.1-Magazin "Akte 08" vom 4. März 2008 wurde über eine Kaffeefahrt
berichtet. Zu dieser Veranstaltung war mittels Brief eingeladen worden, der die Überschrift trägt: "Die Glücklichen - Gewinner der letzten Ausflugsfahrt".
Das Ergebnis kurz zusamengefasst:
Frühstück musste selbst bezahlt werden. Teilnehmer wurden eingeschüchtert.
Reporter, der verdeckt teilgenommen hatte, wurde bedrängt. Versprochene
Fernseher gab es nicht. Später schritt Polizei ein. Einige Sachen der
Veranstalter, die zuvor bereits geflüchtet waren, wurden sichergestellt bzw.
beschlagnahmt. Veranstaltung endete vorzeitig.
Fazit: Wieder einmal hat sich unsere Warnung als richtig erwiesen.
***
Nachtrag vom 3. Juni 2008
Unter der Überschrift "Die Glücklichen - Gewinner der letzten Ausflugsfahrt" kursiert die Einladung erneut und zwar in den uns benachbarten Kreisen Gießen und Limburg-Weilburg. Wie schon im Februar ist eine Reisegruppe älterer Menschen vor einem Bus stehend abgebildet. Vor den Leuten stehen Kartons. Wir halten das Bild für eine Fotomontage. In beiden Fällen ist der 11. Juni als Abfahrtstag genannt.
Es verwundert, dass diese Einladung erneut verwendet wird, obwohl durch die Berichterstattung in SAT1 jedermann gewarnt sein müsste.
***
Nachtrag vom 29. Juni 2008
Eine Reporterin der Rhein-Zeitung hat an der Kaffeefahrt teilgenommen und in der Ausgabe der Zeitung vom 21. Juni 2008 entsprechend berichtet.
Eine kurze Zusammenfassung können Sie auf der Homepage der Zeitung abrufen.
***
Nachtrag vom 25. Juli 2008
Einen sehr guten Aufsatz zum Kaffeefahrten im Allgemeinen und zum "Gewinn Kontor Bremen" im Besonderen hat Herr Rechtsanwalt Eike Erdel aus Homberg auf seine Homepage veröffentlicht. Hier ist der Pfad: http://www.rechtsanwalt-erdel.de/aktuelles_hf.htm
Leider ist es uns aus technischen Gründen (noch) nicht möglich diesen Warnlisten-Eintrag um mehr als einen Link zu ergänzen.
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"Schöner Leben", Postfach 2119, 49651 Lankum
Eine Einladung wird uns aus Niedersachen zugespielt im November 2008 (Variante 1). Eine zweite erhalten wir im Januar 2009 aus Brandenburg (Var. 2).
Die Einladungen zeigen im Kopf einen blau hinterlegten Scheck. Vom der Gestaltung sind sie sich sehr ähnlich, unterscheiden sich allerdings hinsichtlich des Textes.
WARUM DIE EINLADUNGEN UNSERIÖS SIND
Sie weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen.
IM EINZELNEN:
1. VERSCHLEIERUNG DER WAHREN IDENTITÄT
"Schöner Leben" ist eine Phantasie-Bezeichnung. Eine Firma solchen Namens existiert in Lankum nicht. An Stelle einer zustellfähigen Anschrift ist lediglich eine Postfachadresse genannt. Die tatsächlich Verantwortlichen geben sich somit nicht zu erkennen.
2. VERSPRECHEN VON GEWINNEN, GESCHENKEN UND ANDEREN ZUWENDUNGEN
VARIANTE 1
Im vorliegenden Fall werden dem Empfänger der Einladung vordergründig Lebensmittel im Wert von 750 € versprochen.
Im Kleingedruckten jedoch heißt es: "Änderungen vorbehalten". Damit werden die Versprechungen gleich wieder einkassiert.
Bedenken Sie: Viele andere Menschen haben die gleiche Einladung erhalten wie Sie und natürlich wird in diesen das gleiche Versprechen abgegeben.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer im Jahr 2002 festgestellt, dass dieser pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 Einladungen verschickt hat. Unterstellt, dass dies im vorliegenden Fall auch passiert ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
1.500 Einladungen x 750 € = 1.125.000 Mio. €. Glauben Sie wirklich, eine Fa., die sich nicht zu erkennen gibt, Lebensmittel im Verkaufswert von über 1 Mio. € zu verschenken hat?
Derartige Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird.
Dass es etwas zu kaufen gibt wird klar, wenn man die Einladung genauer liest. Da gibt es einen Gutschein über 50 €, der aber nur bei der Veranstaltung eingelöst werden kann! Das setzt ja wohl einen Verkauf voraus.
VARIANTE 2
In der Varinate 2 wird der Eindruck erweckt, der Empfänger habe sogar 1.750 € gewonnen. Hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes derartiger Aussagen, verweisen wir auf den vorstehenden Text.
Weiterhin wird der Gewinn im Zusammenhang mit einem Rubbellosgewinn genannt. Übersetzt man auch hier das "Kaffeefahrten-Deutsch" ins Hochdeutsche so heißt das, dass der Empfänger der Einladung ein Rubellos gewonnen hat. Mancher Teilnehmer soll tstsächlich schon einmal 2 € gewonnen haben.
3. MAN KANN WEITERE PERSONEN MITBRINGEN
Typisch für Einladungen zu Kaffeefahrten ist auch die Aussage, man könne weitere Personen mitbringen.
4. ZIEL: UNBEKANNT
Wo es hingeht, bleibt offen. Das dient dazu, Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die in aller Regel illegalen Veranstaltungen zu erschweren.
5. BESONDERHEITEN
VARIANTE 1
Der Kopf der Einladung ist einem Scheck nachempfunden. Eine Summe von 750 € ist dort eingetragen. Bei genaueren Hinsehen kann man ein winziges Komma hinter der "7" erkennen. Aus 750 € werden 7,50 €. Zudem soll man diesen Scheck mitbringen, um am Lebensmittel-Test teilzunehmen.
VARIANTE 2
Auch hier ist ein blau hinterlegter Scheck abgebildet. Eine Summe von 1.750 € ist darin eingetragen.
6. DIE EINLADUNG IST BEREITS BEKANNT
Wir haben bereits im Herbst 2008 vor einer anderen Einladung gewarnt, die von der Aufmachung mit diesen Einladung fast identisch ist. Nur im Text gibt es Unterschiede und hinsichtlich der Adresse in der Antwort-Postkarte. Einen Link zu dem älteren Warnlisten-Eintrag finden Sie am Ende dieses Beitrages.
+++ NACHTRAG VOM 18. FEB. 2009 - TEILNEHMERBERICHT +++
Ein Verbraucher aus Niedersachsen meldet sich. Er hat an der Kaffeefahrt teilgenommen und ein Nahrungsergänzungsmittel erworben, das als "Schönheitstinktur" angeboten wurde. Der Hersteller des uns bekannten Präparates ist in Kaffeefahrten-Kreisen nicht unbekannt.
Der Sprecher habe erklärt, dass die Packung eigentlich fast 2.000 € wert sei. Er bot sie schließlich für knapp unter 1.000 € an. Wir finden das Mittel im Internet bei regulären Händlern für 279 €.
Schlimm: Im Kaufvertrag fehlt eine zustellfähige Adresse der Handelsfirma, für die das Mittel verkauft worden ist. Der Käufer hat so enorme Probleme von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Ein weiteres Mal bestätigt sich eine unserer inzwischen über 100 Warnungen.
+++ NACHTRAG VOM 20. MÄRZ 2009 - KÄUFR MELDET SICH ERNEUT +++
Mittels Einschreiben mit Rückschein an die Postfachadresse hat der Kaffeefahrer den Kaufvertrag widerrufen. Anschließend hat ihm die tatsächliche Firma, die uns nun bekannt ist, einen Adressaufkleber zukommen lassen. Den hat er auf den Karton geklebt und zurückgeschickt. Die Anzahlung und eine erste bereitzzs abgebuchte Rate hat er zurückerhalten. Es ist also noch einmal gutgegangen.
7. LINKS
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Meier Europareisen, Schevenwiese 17, 49637 Menslage
Gewinnmitteilung über eine gewonnene Reise kursieren wiederholt.
Fragwürdig, weil ...
die Firma offenbar die Adressen der Empfänger vom Gewinnspiel „Deutschland im Wettbewerb“ (siehe dort) gekauft hat, denn auch in die Einladung von Meier war die Teilnahme-Postkarte zur Pisa-Studie eingeblendet und
die Verbraucherzentrale in Hamburg ebenfalls warnt.
***
Nachtrag vom 06.02.2008
Einladungen von Meier tauchen wiederholt auf. "M.E.I.E.R" scheint im Übrigen eine Abkürzung für
Multi europäische und internationale erlebnis reisen GmbH
zu sein, so heißt die Fa. nämlich tatsächlich. Die Firma ist auch im Handelsregister eingetragen. Dadurch hebt Sie sich positiv von den sonst üblichen Irreführungen bei Einladungen zu Kaffeefahrten / Gewinnmitteilungen ab.
Was einen erwartet, wenn man deren kostenlose Reisen antritt und ob nicht doch an verschiedenen Stellen bezahlt werden muss, kann von hier nicht beurteilt werden. Wer eine solche Mitteilung erhält, kann ja einmal im Internet nach Erfahrungsberichten von Reiseteilnehmern suchen.
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Energie-Umfrage, Infozentrale, Postfach 1329, 49380 Lohne bzw.
Energie-Umfrage Gewinnzentrale, gleiche Adresse
Preisrätselteilnahmekarte (Postwurfsendung) kursiert seit: Januar 2008
Wir gehen aufgrund inzwischen gewonnener Erfahrungen davon aus, dass dieses Rätsel lediglich der Gewinnung von Adressdaten dient. Wir rechnen damit, dass die Teilnehmer später Einladungen zu Kaffeefahrten erhalten.
Der 1. Preis soll 10 Jahre Heizkostenbefreiung sein; es folgen 4 x 5 Jahre Heizkostenbefreiiung usw. Insofern weist der Fall Parallelen zum dem Fall "Energie-Umfrage-Gewinnzentrale" auf (siehe an entsprechender Stelle in dieser Warnliste).
Wir gehen auch deswegen von einem unseriösen Hintergrund aus, weil der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist.
Wer im Internet recherchiert, wird auf eine ganze Reihe von Energieversorgungsunternehmen stoßen, die vor der "Energie-Umfrage Infozentrale", Lohne ebenfalls warnen. Im Übrigen findet sich eine weitere Warnung auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern.
Die Postkarte weist außerdem erhebliche Ähnlichkeiten mit der von "Die große EU-Staaten Mineralöl-Umfrage", Gewinnzentrale, Postfach 1129, 49430 Neunkirchen auf. Wir warnten im vergangenen Jahr ebenfalls davor und sollten Recht behalten. Im Dezember berichtete uns ein Paar von der von uns erwarteten unseriösen Kaffeefahrt. Siehe hier: http://www.lahn-dill-kreis.de/kaffeefahrten/ldk_internet_kaffeefahrten_51600.html
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ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (Nachtrag vom 14. März 2008)
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen angeboten. Diese Produkte werden oft als Kuren bezeichnet oder der Eindruck erweckt, sie seien Medikamente. Die gesundheitliche Wirkung der Nahrungsergänzungsmittel ist umstritten. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen so genannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde!
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie doch immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden in unserem Land Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen gleich mehrere Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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Nachtrag vom 20. März 2008
Wie wir nicht anders erwartet haben, diente das Preisausschreiben lediglich der Gewinnung von Adressdaten. Offenkundig haben alle, die teilgenommen haben, auch eine Gewinnmitteilung erhalten. Offenbar schreibt man diejenigen, die sich nicht mittels beigfügter Postkarte oder telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer 0180-50506220 (14 ct pro Minute) angemeldet haben, ein zweites Mal an. Es ist eine Postkarte beigefügt, mit deren Hilfe man sich noch zur Fahrt anmelden kann, die für die Adressaten in unserem Lahn-Dill-Kreis in die "Region Koblenz" führen soll.
Unverändert erwarten wir, dass am Ende wieder nur eine Kaffeefahrt steht.
Bereits Ende 2005 war eine in vielen Punkten sehr ähnliche Einladung kursiert. Seinerzeit nahm eine Mitarbeiterin unserer heimischen Presse verdeckt an der Fahrt teil. Sie berichtete später über die Kaffeefahrt. Von den versprochenen Gewinnen und der Heizkostenbefreiung war nicht mehr die Rede. Stattdessen wurden Magnetfeldmatten und dergl. für über 1.000 € angeboten.
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Neujahrsempfang '08", Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
Einladung kursiert seit: Januar 2008
Unseriös, weil
... dem Adressaten eingeredet wird, "mit der Abgabe Ihres Teilnehmescheines austomatisch an unserer Geinnspielaktion teilgenommen" zu haben, was eine reine Erfindung ist,
... man sich von Gewinnmitteilungen, in denen Bargeld versprochen wird, distanziert aber gleichzeitig Fernseher, Massagesessel, Camcorder, DVD-Player usw. "garantiert". Achtung: Es wird zwar der Eindruck erweckt, diese Dinge gäbe es kostenlos, allerdings fehlt es an entsprechenden eindeutigen Formulierungen. Begriffe wie "kostenlos", "Geschenk" werden in diesem Zusammenhang nicht verwendet,
... sich angebliche Werbeträger verpflichtet hätten, dem Adressaten seinen "Extra-Bonus" auszuhändigen. Verwiesen wird auf die Rückseite der Einladung. Dort sind Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik usw. abgebildet. "Lassen Sie sich den von Ihnen ausgewählten Extra-Bonus kostenlos aushändigen", heißt es.
... der Absender nicht erkennbar, nur eine Phantasie-Bezeichnung genannt und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
... die angegebene Adresse identisch ist mit der, vor der sowohl wir als auch die Verbraucherzentrale in Hamburg ebenfalls warnt,
... man auch Gäste mitbringen kann und
... durch die Versprechnungen höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll, die in den "Naturpark Hessisches Bergland" führen soll.
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Achtung: Ein Bürger aus unserem Kreis hat an einer Fahrt des "Verwaltungsbüros" teilgenommen. Details dazu lesen Sie bitte hier nach: http://www.lahn-dill-kreis.de/kaffeefahrten/ldk_internet_kaffeefahrten_55652.html
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Produktionformation Nord, B&B Produktbewertungen
Einladung kursiert hier: Seit Januar 2008
Es handelte sich um keine Kaffeefahrt, sondern um eine Veranstaltung vor Ort, bei der die Gäste in eine Gaststätte eingeladen worden waren.
Wie bei Einladungen üblich, bei denen Absenderangaben fehlen und Gewinne und Geschenke versprochen werden, handelte es sich um eine Verkaufsveranstaltung, bei der ein Nahrungsergänzungsmittel namens Cardicethin plus offeriert wurde. Den Anwesenden war ein Preis von knapp 1.500 € / Packung genannt worden, bevor wir einschritten. Laut Internet-Recherche ist das Präparat ab etwa 800 € zu bekommen. Zur Preiswürdigkeit und zum Nutzwert kann hier nichts gesagt werden.
Die Verbraucherzentrale schreibt zum Enzym Q 10, das in Cardicethin Plus neben anderen Vitaminen enthalten ist, Folgendes:
"Werbeversprechen: "Für eine ausreichende Energieproduktion ab 40, für Herz- und
Kreislauf, fängt freie Radikale ab. Stoppt vorzeitigen Alterungsprozess."
Kommt in jeder Körperzelle und in fast allen Nahrungsmitteln vor. Es wird vom Körper in ausreichender Menge produziert. Eine Stärkung der Abwehrkräfte oder das Verhindern von Alterungsprozessen konnten durch Studien nicht bewiesen werden. Bei Erkrankungen des Herz- Kreislaufssystems eventuell positive Wirkungen, dafür ärztlichen Rat einholen. Mögliche Nebenwirkungen: Bei hochdosierter längerfristiger Einnahme, kann es zu Appetitverlust, Übelkeit, Durchfällen und Zellschäden kommen.
Fazit: Bei gesunden Menschen überflüssig, daher nicht empfehlenswert."
Nach § 12 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches ist es verboten Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungsmittel gehören dazu) mit krankheitsbezogener Werbung anzubieten. Zuwiderhandlungen können durch die zuständige Veterinärbehörde mit Geldbuße bis zu 20.000 € geahndet werden.
Wie üblich strotzt die Veranstaltung von Täuschungen, Irreführungen und Rechtsverstößen. So hätte die Veranstaltung 14 Tage vorher bei uns angemeldet werden müssen. Das war natürlich aus guten Gründen nicht geschehen, denn wenn das erfolgt wäre, hätte die Veranstaltung verboten werden müssen, denn § 56a der Gewerbeordnung verbietet bzw. schreibt folgendes vor:
- In der Einladung muss der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder die Firma sowie die Anschrift des Gewerbetreibenden enthalten sein, in dessen Namen die Geschäfte abgeschlossen werden sollen.
- Die Art der Ware, die vertrieben wird, ist anzugeben.
- Geschenke, Gewinne einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen dürfen nicht angekündigt werden.
Im vorliegenden Fall war gegen sämtliche oben angeführte Regeln verstoßen worden. Die "Firma" im Briefkopf war eine reine Phantasie-Bezeichnung. Adressangaben fehlten ansonsten ganz. Es war von einer Gewinnübergabe die Rede. Ein ganzer Korb Lebensmittel war versprochen und für jedes "VIP-Kundenehepaar" ein LCD Flachbildfernseher und ein Kaffee-Tab-Automat. Nach entsprechenden Anspielungen unsererseits hat der Veranstalter dann immerhin die versprochenen Blutdruckmessgeräte verschenkt. Auch das Essen haben die 13 Gäste erhalten.
Der Verkäufer soll sich, einer Zeugenausage zu Folge, als Arzt bezeichnet haben. Uns gegenüber hat er sich als gelernter Schlosser bzw. ehemaliger Busfahrer bzw. Busunternehmer zu erkennen gegeben.
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"Hanseatisches Gewinnspiel Kontor Bremen", Gewinn Kontor Bremen Ltd., Postfach 610104 Bremen
Einladung kursiert seit:
Unseriös, weil
... der angebliche Absender im Handelsregister des Amtsgerichtes Bremen nicht eingetragen ist,
... ein Eintrag auch im englischen Firmenregister nicht feststellbar ist, wobei die Firma theoretisch aber auch noch in anderen Ländern, die die Limited als Rechtsform ebenfalls kennen, eingetragen sein könnte,
... die Einladung optisch fast identisch ist mit der vom "Hanseatischen Gewinnspiel Kontor Hamburg", vor der wir als auch die Verbraucherzentrale im Hamburg ebenfalls warnen,
... der Eindruck erweckt wird, der Adressat habe eine Rente in Höhe von 1.000 € monatlich und lebenslang gewonnen. Allerdings lassen sich die Absender Hintertürchen offen, um Gewinnansprüche der Adressaten zurückzuwiesen. So heißt es beispielsweise, der Adressat habe die "Rätselnummer XXXXX". Gewonnen hat eine "Glücksnummer XXXXX". Fraglich ist, ob die Rätselnummer mit der Glücksnummer identisch ist. An entsprechender Stelle wird der Begriff "designiert für Glücksnummer" verwendet. Das heißt so viel wie "vorgesehen" und bedeutet aber auch, dass etwas noch nicht zu 100% feststeht,
... die Adresse in Bremen keine unbekannte ist. Unsere Liste enthält zurzeit zwei Warnungen vor Einladungen, in denen die gleiche Adresse genannt ist,
... der Adressat nicht erkennen kann, mit wem er es tatsächlich zu tun hat,
... unter dem Vorwand des angeblichen Gewinns nur zu einer Kaffeefahrt gelockt werden soll.
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Hinweise:
Erfahrungsgemäß werden auf derartigen Fahrten oft Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Es ist verboten diese mit gesundheitsfördernder Wirkung anzupreisen. Zuwiderhandlungen sind mit Geldbuße bis zu 20.000 € bedroht.
Oft werden auch Magnetfeldprodukte angeboten. Auch diese sollen angeblich gegen alle möglichen und unmöglichen Leiden oder Krankheiten helfen. Hierzu ist auf Folgendes hinzuweisen: Das Oberlandesgericht Hamm hatte 2005 einem Unternehmen bei Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft untersagt, im geschäftlichen Verkehr für mit Magneten ausgestattete Schmückstücke "mit der fachlich sehr umstrittenen Meinung der generellen Wirksamkeit der Magnettherapie" zu werben. Das Gericht verlangt vom Unternehmen, dass es darauf, dass die Wirkung sehr umstritten ist, hinweisen muss.
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"Käserei de Jong" - "Phillips de Jong", Postfach 410252, 28312 Bremen
Einladung unter der Überschrift "Frau Antje und die Käserei de Jong laden Sie herzlich ein" kursiert seit: Januar 2008
Unseriös, weil
... dem Adressaten ein "19 Zoll LCD-Fernseher" und ein 8-tägiger "Sonnenurlaub auf unsere Kosten" versprochen wird,
... jedem "VIP-Gast" ein Lebensmittelpaket zugesagt wird,
... alle Teilnehmer "garantiert" "1 Extra Geschenk im Wert von 149,00 €" erhalten sollen,
... alle Paare / Ehepaare garantiert eine Espressomaschine erhalten sollen,
... der Absender nicht erkennbar, nur einen Phantasie-Bezeichnung angegeben und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist und der Adressat so nicht erkennen kann, mit wem er es eigentlich zu tun hat,
... das Ziel der Halbtagesfahrt überhaupt nicht genannt ist und
... die Versprechungen insofern lediglich einen Vorwand darstellen, den Adressaten zu einer Verkaufsfahrt zu locken.
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Hinweise
Da in der Einladung ein kostenloser Urlaub versprochen wird, weisen wir darauf hin, dass wettbewerbswidrig handelt, wer entgegen dieser Versprechung ein Entgelt fordert und zwar unabhängig welche Bezeichnung er dafür wählt. Uns sind Fälle bekannt, in denen "Bearbeitungsgebühren" gefordert wurden oder auch ein Entgelt für eine "Reiserücktrittversicherung", was ja ziemlich unsinnig ist, denn die Reise an sich soll ja kostenlos sein. Oft wird nur eine magere Dienstleistung angeboten, die durch erhebliche Zuzahlungen am Urlaubsort teurer wird. Es kann auch passieren, dass am Urlaubsort weitere Verkaufsveranstaltungen stattfinden.
Erfahrungsgemäß werden auf derartigen Fahrten oft Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Es ist verboten diese mit gesundheitsfördernder Wirkung anzupreisen. Zuwiderhandlungen sind mit Geldbuße bis zu 20.000 € bedroht.
Oft werden auch Magnetfeldprodukte angeboten. Auch diese sollen angeblich gegen alle möglichen und unmöglichen Leiden oder Krankheiten helfen. Hierzu ist auf Folgendes hinzuweisen: Das Oberlandesgericht Hamm hatte 2005 einem Unternehmen bei Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft untersagt, im geschäftlichen Verkehr für mit Magneten ausgestattete Schmückstücke "mit der fachlich sehr umstrittenen Meinung der generellen Wirksamkeit der Magnettherapie" zu werben. Das Gericht verlangt vom Unternehmen, dass es darauf, dass die Wirkung sehr umstritten ist, hinweisen muss.
Außerdem könnte durch derartige Werbung auch das Heilmittelwerbegesetz verletzt sein.
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Nachtrag vom 8. Feb. 2008
Uns hat folgender Teilnehmerbericht erreicht:
"Habe die Halbtagesfahrt der "Käserei de Jong" interessehalber mitgemacht.
Die Käserei de Jong war leider verhindert, weshalb sich mehrere Anbieter die
Veranstaltung netterweise geteilt haben. Abgeboten wurden:
Gelenkschmerzenverhinderungsmittel, Entstrahlungschips, Titanarmband mit
Magneten, Wollwaschmittel-Gel, Sonathin "Generalgesundmacher" von einem Werber
der angeblich 4 Monate in Heidelberg Medizin studiert hatte und versprach, dass
das Mittel zu 85 Prozent alle Adern und Gefäße in circa 4 Monaten entkalke.
Außerdem hilft es gegen alle anderen Krankheiten, die im Alter vorkommen. Preis
nach diversen Abzügen war 999,00 €. Anschließend gab es noch 3 Tage-Reisen.
Zu zahlen war pro Person eine Buchungsgebühr von 40,00€, die auf den quitierten Rechnungen aber nicht erschienen??? Und nun das schönste: Dieser
Halbtagesausflug dauerte von für die ersten Einsteiger 06:30 Uhr bis 21:00 Uhr ... Die Gutscheine für Reisen, LCD Fernseher 19 Zoll, usw. waren natürlich nur Optionen. Fazit: Das muß man sich nicht antun. Viele Grüße ..."
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Nachtrag vom 10. März 2008
Ein weiterer Teilnehmerbericht ist eingegangen. Er soll hier auszugsweise wiedergegeben werden:
Heute habe ich an einer Kaffeefahrt ... teilgenommen. Leider muss ich ihnen sagen das alle Fahrgäste sehr wütend waren danach, denn die ... angebotenen Sachen, die ja jeder Teilnehmer bekommen sollte wie z.B die Spezialitäten aus Holland von der Firma de Jong, war schlicht weg gelogen!
Statt dessen bekamen wir einen Beutel Eistee ein Paket Brötchen, eine Dose Suppe, eine Dose Mandarinen und ein Päckchen Scheiblettenkäse der Firma Alpenmark ... das finde ich eine Unverschämtheit ganz zu schweigen
von dem was ... [den] Kunden noch so alles gratis versprochen haben wie da wäre die Espressomaschiene oder das Geschenk in Werte von 149.00 Euro nichts hat man davon gesehen.
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Nachtrag vom 5. Mai 2008
Drei Einladungen aus dem heimischen Raum sind eingegangen. Die Abfahrtstermine liegen zwischen dem 20. und dem 29. Mai. Die Einladungen sind im Verglich zu den ersten, die oben beschrieben wurden, etwas abgeändert worden. "Frau Antje" taucht jetzt nicht mehr auf. An Stelle des Fernsehers wird ein Hollandfahrrad versprochen. Mittagessen, Espressomaschine und das Lebensmittelpaket werden allerdings unverändert versprochen.
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Nachtrag vom 6. Mai 2008
Wir erhalten die Mitteilung, dass die Einladung auch im Bereich Heilbronn (Baden-Württemberg) kursiert. Die Kaffeefahrt ist terminiert für den 2. Juni 2008. Das Papier entspricht der Einladung, die auch in unserem Kreisgebiet aufgetaucht ist und von der uns jetzt vier Exemplare vorliegen.
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Nachtrag vom 9. Mai 2008
Wir erhalten einen weiteren Erfahrungsbericht. Der Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz berichtet, dass es das versprochene Fahrrad nicht gegeben hat. Für die versprochene Espressomaschie galt, dass lediglich EIN Gerät für alle anwesenden Paare zur Verfügung stand. Die Paare sollten untereinander ausmachen, wer denn das Gerät erhalten soll und wer es wann an wen weitergibt! Proteste der Zuhörer seien mit dem Hinweis "EINE Maschine für alle Paare", zurückgewiesen worden.
Den Reisegutschein solle man im nächsten Reisebüro vorlegen und verrechnen lassen. Dabei steht auf dem Schein nichts Verwertbares. Kein Reisebüro kann und wird darauf einen Rabatt gewähren. Das Papier: Ein Muster ohne Wert.
Obgleich immer wieder betont worden sei, dass nichts verkauft werde, wurde dann doch Ware zum Kauf angeboten, so eine Matratzenauflage - angeblich von der Fa. Bayer Leverkusen, die 2.500 € wert sein sollte. Man bot sie für 1.250 € an.
Der Bericht schließt mit folgenden zwei Sätzen: "Alles zusammengenommen kann man nur feststellen, eine neue infame Art, die Leute schamlos auszubeuten und im wahrsten Sinne des Wortes zu VERAR..... !!!
Man möge mir den harten Ausdruck entschuldigen, aber für so eine dreiste Abzocke, kann men keinen anderen Ausdruck finden."
Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.
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Nachtrag vom 14. Mai 2008
Die Zahl der hier vorliegenden Einladungen ist auf 18 gestiegen, davon kommen 13 aus dem heimischen Lahn-Dill-Kreis.
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Nachtrag vom 26. Mai 2008
Wir werden davon informiert, dass Einladungen
- in Detmold,
- im Landkreis Heilbronn (Reisedatum: 9. Juni 2008) und
- in Erkelenz
aufgetaucht sind.
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Nachtrag vom 27. Mai 2008
Informationen zur "Käserei de Jong" sprudeln munter weiter. Alleine heute sind drei weitere Einladungen hier eingegangen. Im Original oder als Scann liegen uns jetzt 21 Stück vor. Meldungen erreichen uns aus:
- dem Enzkreis in Baden,
- Berlin und
- Kassel.
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Nachtrag vom 27. Juni 2008
Das Bayerische Fernsehen hatte am 16. April 2008 über die Kaffeefahrt der "Käserei de Jong" berichtet und der Westfälische Anzeiger ebenfalls. Auch in den dort geschilderten Fällen haben sich die Versprechungen und Zusagen in Luft aufgelöst. An Stelle eines ordentlichen Hollandrades gab es ein solches in Miniaturausgabe.
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Nachtrag vom 14. Juli 2008
In der GIEßENER ALLGEMEINEN vom 10. Juli 2008 erscheint folgender ausführlicher Bericht:
WENN DIE KAFFEEFAHRT-IDYLLE PLÖTZLICH TRÜGT
Gießen/Oestrich-Winkel (agl). Welch Idylle: eine herrliche Fahrt nach Oestrich-Winkel gelegen am schönen Rhein, ein leckeres Frühstücksbüfett, kostenloser Braten zum Mittag, und weil man es so gut meint, gibt es auch noch einen Urlaub geschenkt. Paare und Ehepaare bekommen eine Espressomaschine. Ganz so war's dann doch nicht, oder eher: Es war kein Spaß, es war unangenehm, und es wurde deutlich, dass dieser Ausflug mit Seriosität nicht viel zu tun hat.
Ohne mich zu erkennen zu geben, habe ich an einer Kaffeefahrt teilgenommen. Morgens um halb neun ging's los zur Halbtagesfahrt - dieser Begriff allerdings sollte neu definiert werden, denn selbst wenn man zwölf Stunden als halben Tag ansieht, kommt es nicht hin. Ich stieg also in den Bus und stellte das fest, was ich schon vorher angenommen hatte: den Altersschnitt habe ich deutlich gesenkt. Dankenswerterweise teilte uns der Busfahrer mit, zu welchem Ziel die Reise geht. In der Einladung stand das ja nicht. Vor »Schorsch Eger's Weinstadl« angekommen, steigen wir aus dem Bus und sehen auch schon das in Anzüge gekleidete Empfangspersonal. Bereits Goethe habe in Oestrich-Winkel entspannt, heißt es auf dem Internetportal der Stadt. Im Weinstadl von heute hätte der Dichterfürst aber wohl kaum gerastet, es sei denn, er hätte das Gerümpel am Eingang als einladend empfunden und sich gerne reichlich verspätet unter der Weihnachtsbeleuchtung des rustikal anmutenden Saales erholt.
Von Entspannung kann bei mir an diesem Tag keine Rede sein und von Appetit auch nicht. Die Herren in den Anzügen weisen uns die Plätze zu, wir warten noch auf die Leute, die mit einem zweiten Bus kommen sollen. Je zwei mit Wurst und Käse belegten Brote liegen lieblos dekoriert vor jedem auf einem Teller - keine Ahnung, wie lange schon. Den Teller schiebe ich zur Seite und trinke den Kaffee. Der ist in Ordnung, für den zweiten müsste ich bezahlen. Und das will ich am ganzen Tag nicht, keinen müden Cent, und zwar aus Prinzip.
Mein Tischnachbar verleiht seinem Unmut ob des kulinarischen Armutszeugnisses deutlich Ausdruck. Das sei doch kein Büfett. Auf ein Büfett im eigentlichen Sinne habe man verzichtet, so die Antwort. Warum? Weil es ja Gäste gebe, die sich Dinge vom Büfett nehmen und einstecken. Kritik ist eine Sache; sich miteinander unterhalten, obwohl der da vorne spricht, eine andere. Sobald in einer Reihe Stimmen zu hören sind, kommen die Aufpasser und ermahnen zur Ruhe.
Es geht los, Vorhang auf für Hans. Viele tolle Sachen erzählt er, der nette Hans: Von den bösen Jugendlichen, die heute ihr Unwesen treiben, und von seiner Jugend. Klar, auch er habe früher Kirschen geklaut, aber die Oma habe er nicht vom Fahrrad gestoßen. Ach ja, so war das damals, und die schlechte Zeit, die hat es auch gegeben, sagt der Hans. Die gab es ja tatsächlich. Aber was hat das mit einer Verkaufsveranstaltung zu tun, außer dass der Veranstalter auf Themen setzt, bei denen er vielleicht Nicken, Beifall und ein »Ja, so ist es« erwarten und auf diese Weise die Kaufbereitschaft steigern könnte. Ach ja, und das Wichtigste ist ja die Gesundheit der Familie und das eigene Wohlergehen. Und damit es insbesondere den jüngeren Angehörigen gut geht, sollte es einem doch wert sein, zehn Euro für einen Chip auszugeben, den die Enkelin oder der Enkel an das Handy kleben kann. Simsalabim, die gefährlichen Strahlen werden in Lichtsignale umgewandelt - so zumindest die Versprechung. Der Absatz kommt ins Rollen, der Rubel auch.
Die Verwandtschaft ist bei dieser Kaffeefahrt übrigens fast schon inflationär ein Thema. Der Opa beispielsweise, der putze zu Hause mit dem angepriesenen Wollwaschmittel alles Mögliche und bringe das Haus zum Glänzen. Die Flasche dieses Wunder wirkenden Wollwaschmittels kostet übrigens nicht zehn Euro, nicht neun Euro - der Sensationscountdown läuft rasant nach unten und wird vom eifrigen Warenverteiler gebetsmühlenartig wiederholt - nein noch nicht mal vierzig Cent, dafür aber doch wieder, nachdem viele Kaffeefahrtler zugegriffen haben, neun Euro soviel. Dafür gebe es die zweite Packung kostenlos dazu. Angepriesen wird außerdem ein Magnetband für 25 Euro, eine Salbe mit Rosskastanie für 10 Euro und ein Mittelchen für die Gelenke, für das man 98 Euro hinlegen muss, bei sofortiger Barzahlung sind es 90 Euro.
Nach dem Mittagessen - das übrigens nicht kostenlos ist, wie es der Gutschein eigentlich vermuten ließe - kommen die Herren in den Anzügen hinaus auf die Straße, um den Frischluft tankenden Mitfahrern mitzuteilen, dass die Show weitergeht. Und die hat es dahingehend in sich, dass mir persönlich nach einem stundenlangen ununterbrochenen Vortrag darüber, wie wichtig doch Krebsvorsorge und was Gutes fürs Herz ist, der Kopf qualmt.
Wissenschaftliche oder pseudowissenschaftliche Belege, verbunden mit dem Appell, an die Gesundheit zu denken und in sie zu investieren, spult der Herr da vorne mit dem Mikrofon um den Hals herunter. Investieren? Naja, ihm sei es ja egal, ob man das Präparat kaufe oder nicht. Wenn man denke, dass das alles Unsinn sei, solle man die Finger davon lassen.
Nach Stunden des Kopfqualmens ist es soweit: »Sonathin« wird präsentiert. Vier Monate einnehmen, von der Wirkung zehn Jahre profitieren und 2899 Euro zahlen, wenn der normale Preis gälte. Doch da gebe es ja Vergünstigungen. Zum einen von der Versicherungsgemeinschaft, die ja ein Interesse daran habe, dass man dank guter Vorsorge mit »Sonathin« weniger Medikamente brauche. Zum anderen solle es dann auch noch eine Finanzspritze vom Veranstalter geben. Aber der Haken sei der, dass angeblich nur zehn Anwesende die angeblich Glücklichen sein könnten, die das Wunderwerk der Vorbeugung erwerben könnten. Das Los entscheide. Ich ziehe es aus terminlichen Gründen vor, die Veranstaltung am frühen Abend zu verlassen.
Von anderen Teilnehmern habe ich erfahren, dass in den folgenden Stunden noch Reisen verkauft wurden. Und dass das versprochene Paket, in dem sich unter anderem sechs große XXL-Eier, je 500 Gramm Leerdamer, Gouda und Edamer Käse sowie ein Liter Brombeerwein befinden sollten, nach dem Aussteigen in der Heimat verteilt wurde. Am späten Abend - mancher kehrte um 22.30 Uhr zurück - störte es kaum noch jemanden wirklich, dass nichts darin war außer drei Konservendosen, die beispielsweise Erbsen und Möhren enthielten.
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"Bauer Kiepenmann",
verschiedene Anschriften:
- Bearbeitungsbüro, Postfach 2107, 49727 Rütenbrock
- Organisationsbüro, Postfach 0369, 49736 Haselünne
Einladung kursiert seit: Januar 2008
Unseriös, weil
... die Adresse in unserer Warn-Liste bereits zum dritten Mal auftaucht. In den anderen Fällen wurden die Phantasie-Bezeichnungen "B + R Touristik" bzw. "Bus und Reise Touristik" gewählt,
... wie üblich der Absender nicht erkennbar ist und nur eine Phantasie-Bezeichnung gewählt wurde,
... zu einer "Halbtagesfahrt" eingeladen wird, deren Ziel nicht genannt wird,
... unter der fast schon drolligen Legende eingeladen wird, Bauer Kiepenmann werde 65 Jahre alt und man das mit dem Adressaten feiern wolle, bevor der Bauernhof an seinen Sohn Ewald übergeben werde und
... wir davon ausgehehen, dass lediglich zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen angeboten. Deren gesundheitliche Wirkung ist umstritten. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie doch immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden in unserem Land Schwierigkeiten bekommen.
Beachtlich ist, dass im vorliegenden Fall keine allzu üppigen Geschenken oder Gewinne versprochen werden. Lediglich ein Mittagessen wird eindeutig zugesagt. Ansonsten gibt es laut Einladung ein "5 kg Schlemmerpaket" zum Mitnehmen. Von kostenlos ist interessanterweise nicht die Rede.
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Nachtrag vom 14. März 2008
Inzwischen liegen hier acht Einladungen vor, darunter eine aus Bayern und eine aus dem Saarland.
Anrufer fragen nach dem Bauern Kiepenmann und erwarten tatsächlich, dass die Fahrt auf einen Bauernhof führt. Dass es sich hierbei um eine reine Phantasie-Bezeichnung handelt, durch die der Adressat getäuscht wird, hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen.
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Nachtrag vom 16. April 2008
Die Zahl der hier vorliegenden Einladungen ist auf 12 gestiegen, zwei weitere Personen haben e-Mails gesandt.
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Nachtrag vom 17. April 2008
In der Vergangenen Woche meldete sich eine ältere Dame aus NRW. Sie nennt die Adresse "Organisationsbüro", Postfach 0369, 49736 Haselünne und sagt, dass sie an einer Fahrt dieser Firma teilgenommen hat. Dabei habe sie ein Magnetfeld-Bett für 1.450 € erstanden. Bei der Auslieferung habe man ihr dann noch sechs Flaschen Reinigungsmittel für 200 € aufgeschwatzt. Sie wolle den Kauf rückgängig machen, sie erreiche den Verkäufer unter seiner Handy-Nr. aber nicht mehr. Außerdem nennt Sie noch die Anschrift einer Fa. in den Niederlanden, die hier auch schon negativ aufgefallen ist.
In allen Fällen, in denen wir eine Warnung in dieser Liste veröffentlicht haben und uns außerdem Teilnehmerberichte zugegangen sind, haben sich unsere Warnungen als begründet erwiesen.
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"Große Eröffnungsfahrt zum Frankfurter - Neujahrsbasar", RRV-Reisen, Neujahrsfahrten, Postbus 17, 7880 AA Roswinkel - Niederlande
Einladung kursiert seit: Ende Dezember 2007
Die Einladung ist mäßig unseriös weil,
... in zweideutigen Formulierungen und Satzstellungen der Eindruck erweckt wird, der Adressat habe etwas gewonnen und zwar bei einer "Herbstverlosung 2007" (an der der Adressat möglicherweise überhaut nicht teilgenommen hat, was eine durchaus übliche Masche ist),
... der Adressat "in der Hauptgewinnstaffel gezogen" wurde (?!?)
... an anderer Stelle wieder nur von einer Nominierung die Rede ist, das heißt, der Adressat hat keinswegs etwas gewonnen,
... der Adressat auch bis zu drei Bekannte mit zur Fahrt nehmen kann und auch das eine übliche Methode bei unseriösen Verkaufsveranstaltungen ist,
... ein "Neujahrs-Schlemmerkorb", ein "elegantes Fondue-Set" und ein "Multi-Grillset" versprochen wird
... ein "Neujahrs-Treuegeschenk im Wert von 49,- Euro" versprochen wird (Achtung: Ob derartige Geschenke auch nur annähernd den Wert haben, der ihnen angedichtet wird, können Sie vor Ort kaum überprüfen)
... die Verbraucherzentrale Hamburg ebenfalls vor einer Einladung, die unter der gleichen Absenderadresse versandt worden war, warnt
... der Absender nicht wirklich deutlich erkennbar ist - eine Internet-Recherche bezüglich der angeblichen Firma verlief jedenfalls erfolglos,
... eine Busfahrt zu einem nicht genau bezeichneten Ort führt (Frankfurt ist groß) und
... höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll, was aber in einer Formulierung auch mehr oder minder offen zugegeben wird. Darin wird "eine kurze / informative Reise-Messe-Neuheiten-Show" angekündigt.
***
Wer die Einladung sehr kritisch und mehrfach durchliest, kann den Eindruck gewinnen, dass letzten Endes nur sehr wenig wirklich versprochen wird. Ein abgebildeter Fernseher von Grundig erweckt den Eindruck. Der Text jedoch lässt diesen Schluss nicht zu.
***
Nachtrag vom 25.01.2008
In der Einladung heißt es ja auch: "Ein besonders Highlight was Sie sich auf dieser Sonderfahrt nicht entgehen lassen sollten, ist der Besuch des Frankfurter Flughafens. Erleben Sie den neuen Airbus A380 einmal hatnah, das größte Passagier-Flugzeug was je gebaut wurde wartet auf Sie..."
Ein Bürger aus dem Südhessischen, der am Frankfurter Flughafen arbeitet, hat auch eine Einladung für die Fahrt am 31.01.2008 erhalten. Er hat sich mit Fraport in Verbindung gesetzt und dort erfahren, dass an diesem Tag kein A 380 in Frankfurt sein wird. Es sei auch kein entsprechender Besuch angemeldet. Das heißt, niemand, der sich den fliegenden Riesen tatsächlich ansehen will, sollte sich auf die unseriöse Kaffeefahrt verlassen.
[mehr]
"G + S Garten und Freizeit Gewinnabteilung", verschiedene Absender-Angaben:
- Müller-Touristik, Postfach 610321, 28263 Bremen
- "G+S Garten und Freizeit", Postbus 51, 9640 AB te Veendam, Niederlande
Kursiert seit: November 2007 und mit niederländischer Adresse seit Mai 2008
Unseriös, weil ...
der Eindruck erweckt wird, der Adressat habe 2.000 € gewonnen, wobei mit gelber Schrift auf grünem Hintergrund die Worte "nominiert ist" zu lesen sind, womit das Gewinnversprechen bewusst, aber nur schwer leserlich zweideutig formuliert ist,
kostenlose Leistungen / Geschenke in Form von
- Frühstück, Mittagessen, Freigetränk,
- Präsentkörben und
- DVD-Playern oder Fernseher
versprochen werden,
der Absender nicht erkennbar, nur eine Phantasie-Bezeichnung angegeben und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
eine „Gewinnübergabe" zu einem in keinster Weise bezeichneten Ort führen soll und
insofern höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt wird, was aber durch die Ankündigung "Vorführung von Reise-Messe-Neuheiten mit Top-Angeboten -Promotion-Show" praktisch schon eingestanden wird.
***
Eine Person aus dem Lahn-Dill-Kreis hatte sich angemeldet und erhielt ein Antwortschreiben, in der ihr die Abfahrtszeiten des Busses mitgeteilt wurden. Auch das Antwortschreiben enthält keinerlei Absenderangaben. Dadurch verstößt der Absender entweder gegen die Gewerbeordnung (§ 15b), wenn es sich um ein Einzelgewerbe handelt oder das GmbH-Gesetz (§ 35a), wenn es sich um eine GmbH handelt oder das Handelsgesetzbuch (§§ 37a, 125a), wenn es sich um eine Personengesellschaft (KG, OHG) handelt. In diesen Fällen können Buß- oder Zwangsgelder durch die Gewerbebehörde oder das zuständige Registergericht festgesetzt werden.
***
Nachtrag vom 20. Mai 2008
die Einladung taucht mit niederländischer Anschrift auf. Die Adresse findet sich ebenfalls auf Einladungen der
- der "Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale" und
- der "SLK Lotterie-Gesellschaft".
Beide Einladungen sind in dieser Warn-Liste an anderer Stelle beschrieben.
Trotz neuer Absenderangaben sind die Tricks und Irreführungsversuche im Anschreiben die gleichen geblieben.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Das ZDF berichtete am 27. April 2008 über eine Kaffeefahrt und stellte ebenfalls fest, dass die vertriebe Ware um ein Vielfaches überteuert abgegeben worden war. Die Käufer waren die Dummen!
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien und angesichts unserer eigenen mehrjährigen Erfahrungen aus unangekündigten Kontrollen müssen wir feststellen, dass es seriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltung zu denen mit Geschenken und Gewinnen eingeladen wird, praktisch nicht gibt.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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„Weihnachtsfeier 2007“, Verwaltungsbüro Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
Einladung kursiert seit: November 2007
Unseriös, weil ...
der eingeladenen Person für die „rege Teilnahme an unseren beliebten Tages- und Mehrtagesfahrten 2007“ gedankt wird, obwohl diese Person noch nie an einer solchen Fahrt teilgenommen hat,
angebliche Werbeträger und Sponsoren aus Werbeüberschüssen einen „Extra-Treue-Bonus“ an die Gäste aushändigen sollen,
der Gast zwei Barbarie-Weihnachtsenten, ½ Jungtruthahn und eine Martins-Weihnachtsgans erhalten soll,
auch jeder Gast, den die eingeladene Person mitbringen kann, die genannten Geschenke erhalten soll,
jeder Eingeladene sich aus einer Geschenkeliste entweder ein Fahrrad, eine Mikrowelle, ein DVD-Player, ein Halogen-Heizstrahler, ein Werkzeugkofferset, ein Besteck-Koffer oder einen Staubsauger aussuchen kann,
der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
die angegebene Adresse identisch ist mit der, vor der sowohl wir als auch die Verbraucherzentrale in Hamburg ebenfalls warnt,
man auch Gäste mitbringen kann und
höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll, die in den "Naturpark Wilhelmshöhe" führen soll.
***
Unser Befürchtungen haben sich wieder einmal bestätigt.
Ein Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis hat teilgenommen. Nun erwartet man beim Ziel "Naturpark Wilhelmshöhe" eigentlich eine Fahrt nach Kassel oder zumindest in die Nähe. Weit gefehlt. Luftlinie 48 km weiter südlich endete die Fahrt in Neukirchen im Schwalm-Eder-Kreis. Von den versprochenen Lebensmitteln gab es nur einen Teil. Auf der Rückseite der Einladung wurde einerseits der Eindruck erweckt, es gäbe eine ganze Reihe Geschenke, was aber durch die verwirrende bzw. widersprüchliche Wortwahl "kostenlos und entgeltlich" (?!) wieder relativiert wird. Tatsächlich gab es wohl keines der wertvolleren Geschenke.
Angeboten wurden Reisen. Wer buchte, musste zunächst einmal 30 € Bearbeitungsgebühr entrichten. Gebucht wurde nur die Region, in die es gehen soll (z.B. Schwarzwald). Das genaue Ziel, das Hotel und der Reisetermin stehen hingegen noch gar nicht fest. Im Reiseprosepekt wird - immerhin hier ist man ehrlich - darauf hingewiesen, dass im Urlaub "über neue Reiseangebote und Messeneuheiten" informiert wird, also eine weitere Verkaufsveranstaltung stattfinden wird.
Weiterhin wurde ein elektrisches Gerät verkauft, das elektromagnetische Schwingungen an eine Art Matratze übertragen soll. Die Gerätschaft soll gegen viele Krankheiten und Leiden helfen. Auch Sitzkissen wurden angeboten und ein paar kleinere Artikel, wie ein Nachtkerzen-Balsam. Das wurde für 15 € verkauft. Unsere Recherche hat ergeben, dass es im Großhandel für 1,25 € zu bekommen ist.
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"Fischer Fritz und Räucherkate",
verschiedene Adressen:
- Fischer Fritz, Postfach 710628, 28765 Bremen
- Buchungszentrumwest, Postfach 1121, 28817 Achim
- Gewinn Kontor Bremen Ltd., Postfach 610104, 28261 Bremen
- Buchungs-Service -Fischer-Fritz- Postfach 1202, 49628 Essen
- Astrids-Reiseservice, Postfach 1140, 49601 Quakenbrück
Kursiert seit: September 2007, im Lahn-Dill-Kreis seit Ende November 2007
Unseriös, weil ...
der Eindruck erweckt wird, der Adressat habe 109,80 € in bar gewonnen,
ein Gutschein über eine Bügelstation und ein LCD Flachbildschirm-Fernseher beigefügt ist und so der Eindruck erweckt wird, diese sei auch kostenlos zu bekommen,
weitere nicht näher bezeichnete Geschenke und Prämien angekündigt werden,
zudem noch ein Präsentkorb mit Lebensmitteln versprochen wird („Achtung! Große Bio-Werbung“)
ein weiteres „Wertgeschenk in Höhe von 300 € aus unserer Sommerverlosung“ versprochen wird,
der Absender nicht erkennbar, "Fischer Fritz" lediglich eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
eine Busfahrt zu einem nicht bezeichneten Ort führt und
höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
in den Internet-Seiten der Verbraucherzentrale Hamburg ein Erlebnisbericht wiedergegeben ist, wonach es bei „Fischer Fritz“ nur zu einer Kaffeefahrt ging, bei der Nahrungsergänzungsmittel für über 2.500 € veräußert wurden. Der jedem Gast versprochene Geldgewinn, wurde unter 10 Teilnehmen ausgelost.
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Bereits aus dem Jahr 2005 liegt uns eine Einladung von "Fischer Fritz" vor, die der heutigen in vielen Punkten gleicht. Sogar die Anlagen zu der Einladung, so die Gewinnmitteilung, der Gutschein über die Bügelstation und die Abbildung des Mittagessens sind gleich.
***
Uns liegen inzwischen Einladungen aus Berlin, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bayern (Allgäu) und Baden-Württemberg vor - insgesamt 17 Stück. Weitere Bürger haben angerufen. Interessant ist, dass zwei der Einladungen nicht den fiktiven "Fischer Fritz", sondern "Kurz-Reisen" als Absender-Adresse aufweisen, eine "Firma" die hier allerdings auch bereits negativ aufgefallen ist.
Die Vielzahl der Einladungen und Anrufe, die in den letzten Wochen hier eingegangen sind, lassen allerdings den Schluss zu, dass die Kaffeefahrten-Branche sehr arbeitsteilig arbeitet. Wir nehmen an,
... dass die Einladungen von darauf spezialisierten Unternehmern, die nicht auch Veranstalter sind, versandt werden und
... es sich nicht nur um einen, sondern um eine Vielzahl verschiedener Veranstalter handeln muss, weil die uns vorliegenden Einladungen auf Veranstaltungstermine zwischen dem 8. Oktober und dem 8. November 2007 in ganz Deutschland lauten. Diese Termine können kaum von ein und demselben Unternehmen abgearbeitet werden.
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Inzwischen liegt uns auch eine schriftliche Schilderung eines Ehepaares vor, das teilgenommen hat. Wie nicht anders zu erwarten war, verbirgt sich hinter der Einladung eine Kaffeefahrt. Die versprochenen "109,80 €" wurden nicht ausgehändigt. Auch das tatsächlich ausgehändigte Lebensmittelpaket hatte - zum Nachteil der Teilnehmer - wenig Ähnlichkeit mit dem, das versprochen worden war. Das Ehepaar schreibt, dieser Tag sei "das Allerletzte" gewesen und, dass die meisten Mitfahrer auf die reißerisch angepriesenen Geschenke hereingefallen seien. Angeboten worden seien Magentfeldmatratzen für mehrere Hundert Euro,
Fußcreme, Waschmittel und Salben.
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Die 18. uns zur Verfügung gestellte Einladung nennt folgende Absenderangaben: "Buchungszentrumwest, Postfach 1121, 28817 Achim". Ansonsten ist sie im Wesentlichen inhaltsgleich mit den oben bereits beschriebenen.
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4. Dezember 2007: Die Zahl der vorliegenden Einladungen ist auf 23 gestiegen,
darunter erstmals drei aus verschiedenen Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises.
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Nachtrag vom 18.12.2007:
Jetzt liegen 27 Einladungen vor, erstmals auch aus Nordrhein-Westfalen. Weitere eingeladene Bürger haben auch angerufen.
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Nachträge vom 21.12.2007:
Die Zahl der Einladungen ist auf 31 gestiegen. Viele weitere Bürger haben angerufen oder E-Mails geschickt. Offenkundig wird die Einladung jetzt schwerpunktmäßig in NRW versandt. Es liegt allerdings auch die erste aus Thüringen vor. Eine weitere Person meldet nun auch aus Rheinland-Pfalz das Auftauchen einer Fischer-Fritz-Einladung.
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Nachtrag vom 02.01.2008:
Ein Bürger aus dem Landkreis Lüneburg teilt mit, dass "Fischer Fritz" nun auch Einladungen in Niedersachsen verteilen lässt.
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Nachtrag vom 11.01.2008:
Inzwischen liegen 36 Einladungen vor. Weitere 16 Personen haben per E-Mail mitgeteilt, dass sie eine Einladung bekommen haben. Zahlreiche Anrufe sind dabei gar nicht mitgezählt.
Viele fragen, was sie gegen unseriöse Kaffeefahrten tun können. Dazu geben wir folgende Tipps:
Die Einladungen können Sie Ihrer heimischen Presse vorlegen. Journalisten interessieren sich mitunter dafür. Gerne können Sie Ihre Lokalpresse auch auf diesen Internet-Auftritt hinweisen. Ende 2005 hat eine Redakteurin aus unserem Zuständigkeitsbereich verdeckt an einer Kaffeefahrt teilgenommen und anschließend einen schönen Pressebericht dazu verfasst.
Gewerbetreibende und Firmen sind verpflichtet auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, "Ross und Reiter" zu nennen. Einzelgewerbetreibende müssen ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und eine ladungsfähige Anschrift angeben (§ 15b Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung). Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden. Insofern können Sie die Einladung bei Ihrem Gewerbeamt abgeben.
Ähnliche Vorschriften gelten für Firmen, die im Handelsregister des Amtsgerichtes eingetragen sind, z. B. GmbH's oder KG's (§§ 35a und 79 GmbHG, § 37a HBG). Kommen Firmen dieser Pflicht nicht nach, sind sie hierzu von dem Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten.
Da für den Adressaten ja nicht erkennbar ist, ob ein Einzelgewerbetreibender oder eine Firma hinter den Einladungen steckt, würden wir die Einladung zunächst beim Ordnungsamt abgeben. Sollte das bei Ermittlungen feststellen, dass eine Firma verantwortlich ist, müsste das Ordnungsamt die Sache an das zuständige Registergericht abgeben.
***
Nachtrag vom 17.01.2008 im Stenogrammstil:
Neuer Stand:
- 38 Einladungen, zuletzt vor allen Dingen aus dem Westen und dem Norden der Republik sowie
- 19 E-Mails
- Neue Anschrift des Empfängers der Anmeldepostkarten: Essen (siehe oben)
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Nachtrag vom 23.01.2008
Heute erreicht uns ein Teilnehmerbericht aus Thüringen.
Wie erwartet, fand eine Kaffeefahrt statt. Frühstück - "das einzig Gute an der Fahrt" - gab es kostenlos. Mittagessen musste bezahlt werden. Da fragt man sich schon, wieso es angeblich eine Bügelstation und einen Flachbildfernseher kostenlos geben soll, dass vergleichsweise billige Mittagessen aber bezahlt werden muss.
Interessant: Bis zur Mittagspause wurden lediglich kleinpreisige Produkte bis zu etwa 50 € angeboten, danach wurde die Gruppe geteilt und zwar in erkennbar unwillge Teilnehmer und solche, von denen sich die zwei Verkäufer noch etwas versprochen haben. Die Gruppe der Unwilligen - es war die Mehrheit - wurde in eine benachbarte Stadt gekarrt und konnte sich bis zur Rückfahrt an den Veranstaltungsort etwa eineinhalb Stunden die Füße vertreten.
Das Lebensmittelpaket, dass die Teilnehmer erhielten, hatte mit dem in der Einladung versprochenen wenig gemeinsam.
Einige Teilnehmer sollen ein Nahrungsergänzungsmittel gekauft haben.
Den versprochenen Geldgewinn und den Fernseher gab es natürlich nicht.
***
Nachtrag vom 16.04.2008
Am 14.04.2008 erreichen uns aus dem Ortenaukreis in Baden-Württemberg zwei Nachrichten, wonach unter dem Briefkopf "Fischer Fritz ..." auch dort zur Kaffeefahrt geladen wird. Erstmals taucht dabei die Anschrift "Astrids-Reiseservice, Postach 1140, 49601 Quakenbrück" auf.
Es liegen inzwischen vor:
41 Einladungen und
24 weitere E-Mails
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Mag. J. E. Schollmeier, Friedrich Mueller Rechtsabteilung, Postfach 333, 1011 Wien
Gewinnmitteilungen unter "Friedrich Mueller" kursieren immer wieder. Die erste, die hier eingangen ist, datiert vom August 2007
Unseriös weil:
... der Eindruck eines Gewinnes erweckt wird, man aber über eine 0900er Telefonnummer für 2,99 €/min anrufen muss,
... zahlreiche Verbraucherschutzzentralen in ganz Deutschland und sogar in Österreich ebenfalls warnen,
... der Adressat im Kleingedruckten erfährt, dass seine Adresse usw. zu Werbezwecken - auch für Werbeanrufeanrufe - und zur Weitergabe an andere Direktwerbeunternehmen und deren Dienstleister zur Verfügung gestellt werden soll,
... es im österreichischen Parlament im Jahr 2002 sogar einmal eine Anfrage an den Bundesminister für Justiz betreffend "Gewinnspiele über Rechtsanwalt Jürgen Maul im Auftrag von Friedrich Mueller" gegeben hat,
... man im Internet lesen kann, dass die Verantwortlichen offenbar bereits mehrere juristische Niederlagen vor Gericht erlitten haben.
Wir warnen davor, die genannten Telefonnunmmern anzurufen. Es ist schlicht unlogisch zunächst viel Geld fürs Telefonieren auszugeben zu sollen, um im Gegenzug dann einen hohen Gewinn zu erhalten. Überhaupt: Wer das Kleingedruckte liest, wird seine Illusionen vom schnellen Reichtum schnell verlieren.
+++ NACHTRAG VOM vom 18. JAN. 2008 +++
Wie wir aus gut unterrichteter Quelle erfahren haben, soll in Österreich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen laufen.
+++ Nachtrag vom 7. Oktober 2008 +++
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kiel veröffentlicht im Internet viele hilfreiche Informationen zu Friedrich Mueller. Den Link finden Sie am Ende des Beitrages. Daraus ergibt sich, dass auch die Bundesnetzagentur die Sperrung einiger 0900er Telefonnummer veranlasst hat, die "Friedrich Mueller" zuzuordnen sind.
+++ NACHTRAG VOM 8. DEZ: 2008 +++
SPIEGEL TV berichtet in einem 7-minütigen Film über das unseriöse Gebahren von "Friedrich MUELLER". Den Link dazu finden Sie ganz am Ende dieses Beitrages. In den Bericht wird aufgezeigt, dass man Anrufer bis zu 40 min am Telefon "festnagelt", wofür Kosten in Höhe von fast 120 € entstehen. Auf den versprochenen Gewinn wartet der Anrufer vergeblich.
LINKS
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Eilsendung - Erinnerung, verschiedene Adressen
- Fröhlich Reisen, Postfach 110624, 28086 Bremen
- Kurz-Reisen, Postfach 610109, 28261 Bremen
- Meister-Reisen, Postfach 450264, 28296 Bremen
- Gewinn Kontor Bremen Ltd., Postfach 610104, 28261 Bremen
- AK-Reisen, Postfach 1126, 26761 Leer
- Langen Reisen, Postfach 103723, 28037 Bremen
- Astrids Reiseservice, Postfach 1140, 49601 Quakenbrück
Gewinnmitteilungen / Einladungen kursieren in verschiedenen Varianten seit: August 2007 und erneut Anfang 2008
Unseriös, weil
... mitgeteilt wird, ein Gewinn sei nicht abgeholt worden,
... erklärt wird, man habe den Adressaten telefonisch nicht erreicht,
... dem Adressaten mitgeteilt wird, er habe 2.000 € gewonnen. Allerdings ist die Formulierung doppeldeutig. Einerseits wird dieser Eindruck erweckt, andererseits ist eine Spalte der Tabelle mit "Nominierungstermin" überschrieben. Will heißen, man hat noch gar nichts gewonnen.
... der Absender nicht erkennbar, die angebliche Firma nur eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
... eine Fahrt zur Gewinn-Abholung zu einer nicht näher bezeichneten Lokalität in Frankfurt - genannt wird der dortige Zoo - erfolgen soll,
... insofern höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt wird,
... hier vier optisch fast identische Einladungen vorliegen, wobei vier verschiedene Absender - alle in Bremen - genannt sind und die Verbraucherzentrale Hamburg vor dreien davon, nämlich "Kurz", "Meister" und "Fröhlich" ebenfalls warnt und
... sich viele ebefalls in die Irre geführte Verbraucher in Internet-Foren
ausgetauscht haben.
***
Es fällt auf, dass sich die Versender keine allzu große Mühe bei der Erstellung der Einladung geben, denn die in Tabellenform im zuletzt im April 2008 genannten angeblichen Gewinner sind die selben wie schon im Sommer 2007!
Eine Fa. Gewinn Kontor Bremen Ltd. ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Bremen nicht eingetragen.
***
Nachtrag vom 30. Januar 2008
Was die "Fa." "Gewinn Kontor Bremen" anbetrifft, wurden uns inzwischen acht Einladungen aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern zugesandt.
***
Nachtrag vom 27. März 2008
Eine weitere Variante der "Eilsendung-Erinnerung"-Einladungen taucht auf. Absender wäre demnach AK-Reisen, Leer. Wer dazu im Internet recherchiert, stößt lediglich auf Seiten, in denen sich andere Eingeladene austauschen. AK-Reisen stellt demnach erneut eine reine Phantasie-Bezeichnung dar. Warum die Verantwortlichen für derartige Einladungen ihre wahre Identität verschleiern, können Sie unten in den zusätzlichen Informationen nachlesen.
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Nachtrag vom 17. April 2008
Als neuer mutmaßlicher Absender taucht "Langen Reisen", Postach 103723, 28037 Bremen auf. Im Übrigen gilt bereits das weiter oben Gesagte.
***
Nachtrag vom 24. April 2008
Es taucht die Einladung mit der inzwischen siebten Anschrift, nämlich "Astrids Reiseservice", auf. Die entsprechende Nachricht erreicht uns aus Nordrhein-Westfalen. Die Abdresse "Astrids Reiseservice" taucht in kürzster Zeit bereits in der dritten Einladung auf. Auch bei "Fischer Fritz und Räucherkate" sowie "Schinkenräucherei Paule", beide sind in dieser Liste an anderer Stelle eingetragen, wird die Adresse aus Quakenbrück genannt.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Unseren Erfahrungen und zahlreichen Berichten von uns namentlich bekannten Fahrtteilnehmern zu Folge, ist mit Folgendem zu rechnen:
Angebliche Gewinne und Geschenke werden von unseriösen Veranstaltern nur versprochen, um gutgläubige und unerfahrene, meist ältere Menschen auf Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten zu locken. Tatsächlich werden diese Zusagen nicht eingehalten. Manchmal sind die Versprechungen auch bewusst zweideutig gehalten.
Die Geschenke haben erfahrungsgemäß bei Weitem nicht den Wert, der ihnen angedichtet wird. So beglückte ein Veranstalter in Wetzlar seine weiblichen Gäste mit einem Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt. Laut Preisaufkleber soll der Karton einen Wert von 149,50 € gehabt haben. Wir konnten recherchieren, dass der Einkaufspreis tatsächlich bei 2,34 € gelegen hat!
Fast immer werden auf solchen Fahrten Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu sehr hohen Preisen und verbunden mit teilweise unfassbaren Heilsversprechen angeboten. Gerne verwenden unseriöse Veranstalter dann Begriffe wie "Kur", um zu verschleiern, dass Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden dürfen und keine Medikamente sind. Die Wirkungen dieser Nahrungsergänzungen sind umstritten. Krankheiten heilen können sie nicht; es sind eben keine Medikamente. Es ist sogar bei Geldbuße bis zu 20.000 € verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogener Wirkung anzubieten.
Die Veranstalter behaupten oft, sie würden deutlich unter Apothekenpreisen liegen. Das stimmt mitunter - aber nur vordergründig. Uns haben Apotheker erklärt, dass der Hersteller bzw. der Großhandel die Verkaufspreise in das Informationssystem der Apotheken einstellt. Man selbst habe keinen Einfluss auf die dort angegebenen Preise. Ob es sich dabei um einen echten realistischen Verkaufspreis handelt oder um einen sogenannten Mondpreis, der nur zu Werbezwecken und um den Verkauf auf Kaffeefahrten anzukurbeln, genannt wird, kann nicht gesagt werden. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 € und damit zum 50-fachen des Einkaufspreises auf einer Verkaufsveranstaltung angeboten wurde! In einem zweiten Fall lag der Verkaufspreis eines solchen Mittels immer noch um das 30-fache über dem Einkaufspreis.
Der Verkauf von Magnetfeldprodukten kann, je nachdem wie reißerisch die Werbeversprechen sind, sogar eine Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz sein.
Mitunter werden auch Reisen angeboten. Auch hier gilt es aufzupassen. Manchmal werden Bearbeitungsgebühren verlangt. Wenn Sie buchen und eine solche Gebühr bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Quittung "Ross und Reiter" mit Vor- und Zunamen sowie einer zustellfähigen Anschrift genannt werden. Bei den Reisen kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ziel weitere Verkaufsveranstaltungen über sich ergehen lassen müssen. Die Veranstalter weichen mit derartigen Veranstaltungen gerne in Urlaubsregionen auch außerhalb Deutschlands aus, weil sie hierzulande immer mal wieder mit den Ordnungsbehörden und der Polizei Schwierigkeiten bekommen.
Weil die Kaffeefahrten-Unternehmer fast immer gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen, verschleiern sie in den Einladungen in etwa 98% der Fälle ihre wahre Identität. So vermeiden sie auch, auf die Herausgabe der Gewinne verklagt zu werden, denn die Eingeladenen haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Gewinn (§ 661a BGB).
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Telefongewinnspiel, Postfach 1464, 49644 Emstekerfeld
Gewinnmitteilung kursiert seit: August 2007
Unseriös, weil ...
die Gewinnmitteilung einer Telekomrechnung nachempfunden ist, die Deutsche Telekom AG sich davon distanziert und rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen prüft,
allen Empfängern 400 € Gewinn versprochen werden,
man eine Antwort-Postkarte wegschicken muss, auf die höchstwahrscheinlich eine Einladung zu einer Verkaufsfahrt folgt und
der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist.
***
Nachtrag:
Tatsächlich findet eine Kaffeefahrt statt. Das wissen wir von einer Person, die teilgenommen hat. Mit dem Bus ging es in den Schwalm-Eder-Kreis. Dort wurden dann Magnetfeldmatten für 998 € angeboten und Induktionskochfelder, Kissen, Gel-Sohlen, Pfannen und Sitzauflagen mit massierender Wirkung für 800 €. Außerdem wurden drei verschiedene Reisen angeboten.
Damit hat sich unsere Warnung vor der irreführenden Einladung in vollem Umfang bestätigt. Den Gewinn in Höhe von 400 € hat es auch nicht gegeben.
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Eilsendung – Erinnerung, „Meister-Reisen, Postfach 45 02 64, 28296 Bremen bzw. "Kurz-Reisen", Postfach 61 01 09, 28261 Bremen
Gewinnmitteilung / Einladung kursiert seit: Juli 2007
Unseriös, weil ...
mitgeteilt wird, ein Gewinn sei nicht abgeholt worden,
erklärt wird, man habe den Adressaten telefonisch nicht erreicht,
dem Adressaten mitgeteilt wird, er habe 2.000 € gewonnen (sieben Einladungen liegen hier vor, demnach hätten alle jeweils 2.000 € gewonnen),
der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
eine Fahrt zur Gewinn-Abholung zu einer nicht näher bezeichneten Lokalität in Bad Homburg bzw. Hohenlimburg erfolgen soll,
insofern höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt wird,
die Verbraucherzentrale Hamburg auch vor Meister-Reisen, Bremen, warnt, wobei nicht klar ist, ob beide identisch sind, da sie sich hinsichtlich der Potfach-Nr. unterscheiden und
sich viele ebefalls in die Irre geführte Verbraucher in Internet-Foren ausgetauscht haben.
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Liquidation & Verwaltung, Verwaltungsbüro, Postfach 1117, 49414 Wagenfeld
Einladung kursiert seit: August 2007
Unseriös, weil ...
der Eindruck erweckt wird, dem Adressaten stünden „337,89 €uro“ aus einem Preisrätsel der aufzulösenden Fa. „Rätsellöser / MTF-Gewinner“ zu, wobei es eine solche Firma im rechtliche Sinne höchtswahrscheinlich nicht gibt,
man sich aus einer ganzen Reihe von Produkten, die angeblich bei der „Firmenauflösung“ angefallen sind eines kostenlos aussuchen kann,
die Verbraucherzentralen Hamburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vor im Wesentlichen inhaltsgleichen Einladungen von Veranstaltern mit aber anderen Postfach-Adressen ebenfalls warnen,
der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
man auch Gäste mitbringen kann,
eine Busfahrt mit Kaffee und Kuchen, Frühstück und Mittagessen inklusive „visueller Führung“ zu einem nicht näher bezeichneten Ort in „der Region Naturpark Wilhelmshöhe“ führt und
höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
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"Die große EU-Staaten Mineralöl-Umfrage", Gewinnzentrale, Postfach 1129, 49430 Neunkirchen
Preisrätselteilnahmekarte (Postwurfsendung) kursiert seit: August 2007
Wir gehen aufgrund inzwischen gewonnener Erfahrungen davon aus, dass dieses Rätsel lediglich der Gewinnung von Adressdaten dient. Wir rechnen damit, dass die Teilnehmer später Einladungen zu Kaffeefahrten erhalten.
Dem Gewinner winken angeblich sieben Jahre kostenfreies Tanken, oder drei Jahre kostenfreies Tanken zusammen mit einem Reisepreis oder einem Sonderpreis oder einem Tankgutschein. Insofern weist der Fall Parallelen zum dem Fall "Energie-Umfrage-Gewinnzentrale" auf (siehe dort).
Wir gehen auch deswegen von einem unseriösen Hintergrund aus, weil der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Fall ebenfalls in ihre Warn-Liste aufgenommen.
Wer die Adresse in eine Internet-Suchmaschine eingibt, findet den Bericht eines Teilnehmers, der folgende Adresse nennt: EU-Staaten-Gewinnspiel, Gewinnzentrale, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen. Er berichtet vom Verkauf - seiner Ansicht nach heillos überteuerter Bettwäsche aus Kaschmir. Der Grundpreis habe bei 2.500 € gelegen. Dann habe es für die Interessenten Gutscheine über 1.100 € gegeben, so dass immer noch 1.400 € zu bezahlen gewesen wären. Der Teilnehmer berichtet davon, dass 14 Personen gekauft haben.
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Im August hatten wir vor dem Preisausschreiben gewarnt. Dass diese Warnung begründet war zeigt sich jetzt, denn es kursieren seit September 2007 Gewinnmitteilungen der "Gewinnzentrale".
Wir erwarten einmal mehr, dass es sich um eine verkappte Einladung zu einer Kaffeefahrt handelt.
Es fehlt an einer zustellfähigen Adresse, es werden Gewinne versprochen und man ist "nominiert" für sieben Jahre kostenfreies Tanken.
Auffällig ist außerdem, dass die Gewinnbenachrichtigung ausgesprochen viele Ähnlichkeiten mit der der "Energie-Umfrage Gewinnzentrale" aufweist. Dieser Fall endete damals ebenfalls auf einer Kaffeefahrt. Die heimische Presse war damals durch eine verdeckt arbeitende Person vertreten. Im Nachgang wurde in der Zeitung über das unseriöse Gebaren entsprechend berichtet.
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Dezember 2007: Jetzt liegt uns auch ein Erfahrungsbericht vor. Demnach ging die Fahrt nach Aachen und war mit dem Besuch einer Lebkuchenfabrik verbunden. Die Besichtigung habe allerdings nur ein halbe Stunde gedauert. Es wurden Töpfe, Kaschmir-Betten und Magnetfeldauflagen verkauft. Preise von 6.500 € wurden genannt, letztlich wurden 1.198 € verlangt. Türkei-Reisen wurden an einzelne Personen verlost. Mitfahrer sollten 238 € zahlen. Auch eine Buchungsgebühr in Höhe von 60 € sei verlangt worden, berichtet eine Teilnehmerin. Gefährlich: Man könne Medikamente absetzen, wenn man das Magnetfeldprodukt kaufe, denn das fördere die Durchblutung!
Wieder einmal hat sich unsere Warnung als richtig erwiesen.
[mehr]
Planungsbüro, Postfach 1105, 49378 Lohne
Verschiedene Gewinnmitteilungen verbunden mit Einladungen zu Kaffeefahrten kursieren seit: März 2007
Im März 2007 unter der Phantasie-Bezeichnung „Multi-Gewinnspiel-System“
Unseriös weil, ...
... angekündigt wird, dass 2.800 € auf den Gewinner warten und der Adressat einer der Gewinner sei,
... erklärt wird, dem Adressaten sei ein Geschenk über 108 € sicher,
... mitgeteilt wird, man habe erfolglos versucht, die Gewinnnachricht per Brief zuzustellen,
... weitere Geschenke in Form eines „Riesenschlemmerpakets“ und ein weiteres im Wert von 149,50 € versprochen werden,
... die Postfach-Adresse mit der von „Garantierter Gewinn in Höhe von 2.000 €!“ identisch ist,
... der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist, und
... höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
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Nachtrag vom 06.02.2008
Eine weitere Einladung ohne weitere Bezeichnungen im Briefkopf taucht im Lahn-Dill-Kreis auf. Eingeblendet ist ein frei erfundenes Glückslos.
Von 300 € Bargeldgewinn ist die Rede.
Ziel der Fahrt soll das Hessische Bergland sein.
An der Warnung wird festgehalten.
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„Energie-Umfrage Gewinnzentrale“, Postfach 1669, 49383 Lohne
Kursiert seit: April 2007
Unseriös weil, ...
... der Adressat angeblich einen Sonderpreis im Wert von 70 und einen Reisepreis im Wert von 140 € gewonnen hat und als Hauptgewinner für 10 Jahre Heizkostenbefreiung im Wert von 25.000 € nominiert sein soll,
... der Absender nicht erkennbar, die "Firma" eine Phantasie-Bezeichnung und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
... im Herbst 2005 mit fast komplett identischen Schreiben zu einer wie üblich unseriösen Verkaufsveranstaltungen nach Winterberg / Sauerland eingeladen worden war. Die heimische Presse war verdeckt vertreten und berichtete hinterher über das zweifelhafte Geschehen, dass keinen Bezug zu einem Gewinnspiel eines Energieversorgers aufwies,
... sich die heimischen Energieversorgungsunternehmen von den Einladungen öffentlich distanzierten.
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Ganz Deutschland hat mitgemacht = Sie haben gewonnen!, Service-Büro, Postfach 1113, 49394 Damme
Kursiert seit: Februar 2007
Unseriös weil, ...
dem Adressaten ein Gewinn in Höhe von 1.500 Euro und ein weiteres Gratis-Geschenk in Höhe von 138,50 € versprochen wird,
der Absender nicht erkennbar und nur ein Postfach an Stelle einer ordentlichen Adresse angegeben ist,
höchstwahrscheinlich nur zu einer Verkaufsfahrt gelockt werden soll.
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Nachtrag vom 23. Juni 2008
Erfreuliches Nachspiel:
Ein Klägerin hat von den Verantwortlichen ihren Gewinn nach Maßgabe des § 661a BGB eingeklagt und Recht bekommen. Die entsprechende Pressemitteilung der rheinland-pfälzischen Justiz finden Sie hier.
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