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Abteilung Soziales und Integration (41)
Das Recht der Sozialhilfe wurde durch den Gesetzgeber ab dem 01.01.2005 neu geregelt.
Insbesondere die Schaffung des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und die Integration des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das Sozialgesetzbuch XII haben erhebliche Auswirkungen auf die Sozialhilfeleistungen zur Folge.
Zuständig für die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist die Lahn-Dill-Arbeit GmbH.
Die Ausführung des Sozialgesetzbuches XII sowie weiterer Leistungsgesetze ist beim Lahn-Dill-Kreis der Abteilung 41 - "Soziales und Integration“ übertragen:
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