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Fachdienst 41.1 - "Grundsicherung"

Der Fachdienst „Grundsicherung“ bietet die Beratung und Leistungsgewährung für nicht erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

Darüber hinaus wird für einkommensschwache Mieter oder Selbstnutzer eines Eigenheims ein staatlicher Zuschuss (Miet- oder Lastenzuschuss) zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten und angemessenen Wohnens gewährt.

"Passgenau in Arbeit" PiA beabsichtigt die (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII beziehen.

Das Wohnhilfebüro beantwortet alle Fragen rund um das Thema „Probleme bei Miet- und Energiezahlungen“.

Zur Förderung von Auszubildenden, denen für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung nicht die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, berät die BAföG-Stelle.

Die Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende gehört seit dem 01.01.2007 ebenfalls zu den Aufgaben der Abteilung Soziales und Integration.

Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben Kinder, die bei einem Elternteil leben,
das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt erhalten.


Weitere Hilfen unseres Fachdienstes:

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Vorbeugende Gesundheitshilfe

Hilfe bei Krankheit


Hilfen in anderen Lebenslagen:

- Übernahme der Bestattungskosten



Fachdienstleitung:

Südkreis:

Frau Christina Streck, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Tel.: 06441/407-1441


Nordkreis:

Frau Cornelia Draht, Wilhelmstr. 16, 35683 Dillenburg
Tel.: 02771/407-352


Hinweis:

Das Projekt "PiA" ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit und wird über den Europäischen Sozialfonds gefördert.



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