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IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen
(Ausgabe 2010)

Ein Leitfaden für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen

Der Leitfaden wurde erstmalig im August 2001 vom Hessischen Sozialministerium veröffentlicht und liegt jetzt in der aktualisierten Ausgabe von 2010 vor.

Da das Thema Infektionen insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche eine herausragende Rolle spielt, ist es naheliegend, Betreuer, Lehrer und Eltern hier mit in die Verantwortung einzubeziehen. Dazu ist es notwendig, dass alle diese Personen auch mehr über Infektionen wissen und
vor allem die Maßnahmen kennen, die eine Ausbreitung von Infektionen verhindern helfen.

Diese Broschüre informiert deshalb unter Einbeziehung der entsprechenden Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes. Sie beinhaltet die Verhaltensanweisungen, die Betreuer/Betreuerinnen und Leiter/Leiterinnen von Gemeinschaftseinrichtungen betreffen, die Beschreibungen einiger in diesen Bereichen häufiger Krankheitsbilder sowie die Bestimmungen über die Wiederzulassungen in Kindergärten und Schulen nach entsprechenden Infektionserkrankungen. Ebenso enthalten sind Hinweise auf die neuesten Empfehlungen der ständigen Impfkommission.

Alle Beschäftigten in den Gemeinschaftseinrichtungen sollen mittels dieser Broschüre das notwendige Wissen vermittelt bekommen, wie unsere Kinder wirksam vor Infektionskrankheiten zu schützen sind.

[Quelle: IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen]

Bei Fragen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Abteilung Gesundheit des Lahn-Dill-Kreises auf: Fachdienst Infektionsschutz und Umweltmedizin, Tel. 02771 oder 06441 407-1618 oder -1620 oder -1623.

Datei zum Download:
IfSG-Leitfaden im PDF Format

Deckblatt des IfSG-Leitfaden

Inhaltsverzeichnis

- Vorwort
- Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz
- Information für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 IfSG
- Merkblatt „Elternbrief“
- Übersicht über ansteckende Krankheiten und dabei zu beachtende Regelungen
- Meldeformular gemäß § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz
- INformation der Beschäftigten gemäß § 35 IfSG
- Merkblatt für die Beschäftigten
- Erklärung des/der Beschäftigten der Gemeinschaftseinrichtung
- Prävention und Aufklärung gemäß § 34 Abs. 10 IfSG
(Die Bedeutung von Impfungen / Impfkalender)
- Auszug aus den Empfehlungen für die Wiederzulassung nach
überstandener Krankheit in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
- Merkblatt „Kopflausbefall“

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