Aktuelles
Wirtschaft
Tourismus
Verkehr
Jugend Frauen Bildung
Gesundheit
Soziales
Politik
Verwaltung
Volltextsuche:
Kfz-Zulassung
Fahrzeugscheinverlust
Kurzzeitkennzeichen
Fahrzeugbriefverlust
Erledigung durch Stadt- bzw. Gemeindever...
Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV und §...
Umkennzeichnung
Kennzeichenverlust
Technische Änderung
Zahlungsarten
Neuzulassung
Wiederzulassung
Außerbetriebsetzung
Halterwechsel
Umschreibung
Zulassung
Zulassung
Ausfuhrkennzeichen
Anschrift- /Namensänderung
zurück
Kontaktinfo
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Kfz-Zulassungsbehörde
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Telefon:
06441 407-0

Telefax:
06441 407-2903

E-Mail an:
kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de
Öffnungszeiten Kfz-Zulassung Wetzlar
Montag:
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag u. Mittwoch:
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Donnerstag:
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag:
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Öffnungszeiten Kfz-Zulassung Herborn-Burg
Montag:
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Dienstag
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch:
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Donnerstag:
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag:
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Kfz-Zulassungswesen

Information zum Kfz-Zulassungswesen

Die folgende Aufstellung soll Ihnen bei Ihrem Besuch in einer der Zulassungsbehörden des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar oder Herborn-Burg helfen.
Bitte prüfen Sie zunächst, welchen Vorgang Sie dort erledigen möchten und sehen Sie dann nach, welche Unterlagen Sie nach der entsprechenden Auflistung dafür benötigen.

Sollte der gewünschte Vorgang nicht aufgelistet sein, stehen wir Ihnen - wie auch bei allen anderen Fragen der Kfz-Zulassung - gerne zur Verfügung.
Ihr Wunschkennzeichen können Sie vorab bereits online reservieren!


Bei Ihrem Besuch melden Sie sich bitte zunächst am Informationsschalter. Dort erhalten Sie nach Überprüfung der Unterlagen eine Wartemarke.
Die folgende Auflistung erforderlicher Unterlagen bezieht sich auf Regelfälle. Es kann daher vorkommen, dass in begründeten Einzelfällen andere Unterlagen vorzulegen sind oder weitere Papiere gefordert werden.


Ebenso verhält es sich mit den angegebenen Gebühren; die Gebühren enthalten die Verwaltungsgebühr und die evtl. anfallende Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt. Auch sie bezieht sich auf Regelfälle und kann je nach Vorgang abweichen, insbesondere wenn Fahrzeugpapiere wegen Verlust oder Unbrauchbarkeit neu ausgestellt werden müssen, das Fahrzeug zulassungsfrei (mit Betriebserlaubnis) oder der Fahrzeugbrief sicherungsübereignet ist.

Hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen und der Kosten ist daher ein vorheriger Anruf empfehlenswert.

Datei zum Download:
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (Nur bei Zulassung / Umschreibung auf Minderjährige)

Druckversion


| Aktuelles | Wirtschaft | Tourismus | Verkehr | Jugend Frauen Bildung | Gesundheit | Soziales | Politik | Verwaltung |

© 2005 Lahn-Dill-Kreis, Tel.: 06441 407-0
Bei Fragen, Anregungen und Kritiken zu den Webseiten klicken Sie bitte hier.