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Gisela Ballmann Infektionsschutz und Umweltmedizin Schlossstraße 20 35745 Herborn Telefon: 06441 / 407 1617 Telefax: 06441 / 407 1055 E-Mail an: gisela.ballmann@lahn-dill-kreis.de |
Informationen zu Masern
Nach einem Masernausbruch in der Schweiz wurden zunehmende Fallzahlen von Masernerkrankten auch aus Baden-Württemberg und Bayern gemeldet.
Im Gegensatz zu anderen Infektionskrankheiten (z.B. Q-Fieber) steht für Masern ein kompetenter Impfstoff zur Verfügung. Masern sind keineswegs eine harmlose Kinderkrankheit. Die Krankheit ist hochansteckend und kann erhebliche Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen. Da bislang jedoch nicht alle Kinder und Jugendliche ausreichend geimpft sind, kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Masern.

Übertragungswege, Symptome und Verlauf von Masernerkrankungen
Masern, eine durch Viren verursachte Erkrankung, wird beim Sprechen, Husten und Niesen (Tröpfcheninfektion) übertragen.
Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits 5 Tage vor bis etwa 4 Tage nach dem typischen Hautausschlag.
Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Entzündung der Augen, Schnupfen, Husten und einem geröteten Gaumen und Rachen.
Nach wenigen Tagen entsteht ein Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Dieser beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den Körper aus.
Zuvor werden auch sogenannte Koplik-Flecken (weiße Flecken an der Mundschleimhaut) beobachtet, die typisch für Masern sind.
Als Komplikationen werden Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Durchfälle sowie eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) beobachtet. Diese Entzündung des Gehirns beginnt meist wenige Tage nach dem Ausschlag mit erneutem Fieber, Kopfschmerzen und Benommenheit bis hin zum Koma. Bei den in Deutschland gemeldeten Fällen werden auf 1000 Erkrankungsfälle ca. 1-2 Fälle mit Enzephalitis registriert. Auch Todesfälle können auftreten.
Als sehr seltene Komplikation kann eine sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, die erst nach Jahren Beschwerden verursacht und immer zum Tode führt.

Derzeit wird von der ständigen Impfkommission (STIKO) eine erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat empfohlen. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahrs sollte auch die zweite MMR-Impfung erfolgt sein.
Empfohlen wird die Impfung für alle ungeimpften bzw. empfänglichen Personen im Gesundheitsdienst und bei der Betreuung von Immungeschwächten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen und in Kinderheimen.
Auch nach Kontakt zu einem Masernfall kann die Impfung als so genannte Inkubationsimpfung noch vor der Erkrankung schützen.
Eine Altersbegrenzung für die MMR-Impfung besteht nicht. Sie kann in jedem Alter erfolgen.
Nach wie vor sind von Masern überwiegend Kinder und Jugendliche betroffen, sofern sie nicht geimpft sind. Entsprechend erfolgt die Übertragung der Infektionen häufig in Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Kinder solche Einrichtungen nicht besuchen dürfen, wenn sie an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind.
Außerdem müssen Eltern die entsprechende Einrichtung über eine Masern-Erkrankung informieren.
Personen, die im selben Haushalt wie eine an Masern erkrankte (oder erkrankungsverdächtige) Person leben (Geschwister, Eltern) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen, sofern sie keine Immunität gegen Masern haben.
Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Personen mit Kontakt zu Masern-, Mumps-, Rötelnkranken haben ein erhöhtes Erkrankungs- und (insbesondere für Erwachsene) ein erhöhtes Komplikationsrisiko. Hier sollte umgehend eine Impfung nachgeholt werden.
Weiterführender Link:
06441 407-1617 Dr. Gisela Ballmann, Fachdienst Infektionsschutz
06441 407-1642 Petra Ansorg, Fachdienst Infektionsschutz
06441 407-1628 Dr. Hans Eckl, Fachdienst Kinder- u. Jugendgesundheit
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