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Mietzuschuss und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
Besonderheit: Die Städte Dillenburg, Haiger, Herborn und Wetzlar haben eigene Wohngeldstellen.
Diese Wohngeldstellen führen dort die Antragssachbearbeitung durch.
Antragsvordrucke erhalten Sie bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen.
Alternativ können Sie hier die Wohngeldanträge der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung als PDF-Datei herunterladen.
Empfehlung:
Die Beantragung von Miet- und Lastenzuschuss ist für Sie mit einem gewissen Aufwand verbunden. Die Wohngeldstelle bietet Ihnen dazu an, sich vorab telefonisch zu erkundigen, ob sich für Sie ein Wohngeldanspruch ergeben würde.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Miet- bzw. Lastenzuschuss aus jeweils ZWEI Teilen besteht (Antragsformular und Anlagen). Beide Teile sind für die Antragsbearbeitung erforderlich und entsprechend auszufüllen.
Mietwohnung: Antrag auf Mietzuschuss
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