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Presseinformation
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Nr.: 383/
2009 Auskunft erteilt: Susanne Müller-Etzold (Pressestelle) Telefon: 06441 407-1105 Telefax: 06441 407-1051 E-Mail: presse@lahn-dill-kreis.de Internet: http://www.lahn-dill-kreis.de |
Hinweise zum Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Wetzlar/Dillenburg, 2009-12-29
Böller, Kracher, Raketen und Feuerwerk – in wenigen Tagen werden wir uns von 2009 verabschieden und das Neue Jahr gebührend willkommen heißen. Bürgerinnen und Bürger und auch die Geschäftswelt sollten sich dabei unbedingt an die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Gebrauch und die Abgabe von Feuerwerkskörpern halten.
Gemäß den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes ist das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen (Kleinfeuerwerk) an Personen unter 18 Jahren verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung bedeuten Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Von dieser Regelung ist lediglich Kleinfeuerwerk der Klasse I (Kennzeichnung auf der Packung) ausgenommen.
Kleinfeuerwerk der Klasse II dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abbrennen. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.
Ansprechpartner für Fragen zum Thema beim Lahn-Dill-Kreis ist Manfred Fiedler, Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht, Tel. 06441 407-2400.
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