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Haushaltssicherungskonzept: RP verlangt Nachbesserung
Wetzlar/Dillenburg, 2010-03-18
Das vom Kreistag des Lahn-Dill-Kreises am 14.12.2009 beschlossene Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2010 findet nicht die Billigung der Aufsichtsbehörde. Das Regierungspräsidium Gießen hat den Landrat dies wissen lassen und zugleich erklärt, bis zur Vorlage eines überarbeiteten Konzeptes den vorgelegten Haushalt nicht genehmigen zu können.
Wie Landrat Wolfgang Schuster mit seiner Reaktion verdeutlichte, ist das umstrittene Haushaltssicherungskonzept im Lichte der in den zurückliegenden Jahren vorgenommenen Konsolidierungsbemühungen des Kreises auf der einen und der fortschreitenden Aufgabenentwicklung auf der anderen Seite zu sehen.
Er erinnerte daran, dass das Jahr 2008 mit einer moderaten Unterdeckung von 2,5 Mio. Euro abgeschlossen wurde und der Haushalt 2009 ausgeglichen war. Dessen ungeachtet müsse man die Herausforderung annehmen und habe gemeinsam mit seinen Kollegen im Verwaltungsvorstand zwischenzeitlich – wie auch im Vorjahr – eine Regelung für die Stellenbesetzungssperre erarbeitet. Im Übrigen habe er den Fachbereichen eine nochmalige Auflage erteilt, weitere Konsolidierungsbeiträge in einem Gesamtvolumen von 6 Mio. Euro zu identifizieren. Wenn es ginge, diese Marke zu erreichen, dann bleibe dies nicht ohne nachhaltige Auswirkungen auf einzelne Maßnahmen und Standards in der Leistungserbringung. Er strebe an, dem Kreistag zu seiner Sitzung am 28.06.2010 ein modifiziertes Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
Schuster weiter: „Die bundesweit in dieser Dimension nahezu einmaligen Finanzierungsprobleme der hessischen Landkreis sind in ihren wesentlichen Teilen nicht hausgemacht sondern struktureller Natur. 24,2 Mio. Euro unserer Unterdeckung resultieren im laufenden Jahr aus Ertragsrückgängen und Aufwandssteigerung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches. 7,6 Mio. Euro sind auf den Mehraufwand bei Transferleistungen, insbesondere im Sozialbereich und in der Kinder- und Jugendhilfe zurückzuführen.“
Der Kreis vermöge – wie in der Vergangenheit bereits praktiziert – das Problem abzumildern, es aber nicht generell zu lösen. Eine Kongruenz der überantworteten Aufgaben auf der einen und der Finanzausstattung auf der anderen Seite könne nur durch den Landesgesetzgeber herbeigeführt werden. Das müsse dem Land, das die finanziellen Eckpunkte für die Wirtschaftsführung der Landkreise formuliere und auf der anderen Seite als Kommunalaufsicht agiere, klar sein.
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