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Presseinformation


Erster Kreisbeigeordneter
Wolfgang Hofmann
Nr.: 000/ 2010
Auskunft erteilt:
Susanne Müller-Etzold (Pressestelle)
Telefon: 06441 407-1105
Telefax: 06441 407-1051
E-Mail:
presse@lahn-dill-kreis.de
Internet:
http://www.lahn-dill-kreis.de

Für Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz besteht keine Gefahr!

Wetzlar/Dillenburg, 2010-06-02

Für Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz besteht keine Gefahr!



Grundwasserbelastung mit leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen


Sehr geehrte Anwohner im Bereich Stadt Haiger, Stadtteil Weidelbach der Straßenzüge „Vor der Heide“ 1- 13 und „Heideweg“ 1 – 10,

das Regierungspräsidium Gießen hat uns informiert, dass in dem Bereich der Grundstücke „Vor der Heide“ 1 – 13 und „Heideweg“ 1 – 10 das Grundwasser mit leichtflüchtigen Halogenkoh-lenwassenstoffen (LHKW) belastet ist. Die Nutzung des belasteten Grundwassers sollte bis auf Weiteres unterbleiben.

Ihr Handlungsbedarf ist dann gegeben, wenn Sie über einen Gartenbrunnen, eine Zisterne oder einen Gartenteich verfügen, deren Speisung durch Grundwasser erfolgt. Da uns Angaben dar-über fehlen, ob Sie Grundwasser in der beschriebenen Weise nutzen, werden alle im Meldere-gister erfassten Anwohner und die Eigentümer der betroffenen Grundstücke vorsorglich über die aktuelle Problematik informiert.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Nachsicht, sofern auch minderjährige Personen ange-schrieben wurden. Wir haben es als wichtiger und dringlicher angesehen, die Information über die potentielle Gefährdung weiter zu geben als die familiären Verhältnisse der gemeldeten Per-sonen zu klären.

Wir bitten Sie, uns bis zum 18.06.2010 folgende Informationen zukommen zu lassen

a) Befindet sich in Ihrem Verantwortungsbereich als Eigentümer oder Mieter/Pächter eine Grundwassernutzung, wenn ja, welcher Art ist diese (z.B. Brunnen, Zisterne, Garten-teich...)?
b) Zu welchen Zwecken haben Sie bisher das entnommene Grundwasser verwendet?

Bitte antworten Sie auch auf dieses Schreiben, wenn Sie über keine Grundwassernutzung verfü-gen bzw. als z.B. Mieter keine Nutzungsmöglichkeit eines auf dem Grundstück vorhandenen Brunnens o.ä. haben oder wenn der Fall der Minderjährigkeit zutrifft.

Im Hinblick auf eine evtl. Untersagungsverfügung ist dieses Schreiben als Anhörung im Sinne von § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz anzusehen. Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 18.06.2010 zu äußern. Eine vorbereitete Rückantwort ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Weiser
Untere Wasserbehörde
Lahn-Dill-Kreis

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