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Landrat
Wolfgang Schuster
Nr.: 164/ 2010
Auskunft erteilt:
Susanne Müller-Etzold (Pressestelle)
Telefon: 06441 407-1105
Telefax: 06441 407-1051
E-Mail:
presse@lahn-dill-kreis.de
Internet:
http://www.lahn-dill-kreis.de

Gut vorgesorgt – Testamentarische Regelungen, Vollmachten und Verfügungen stehen im Mittelpunkt eines Vortrages in der Wetzlarer Kreisverwaltung

Wetzlar/Dillenburg, 2010-06-21

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., vertreten durch Landrat Wolfgang Schuster, Vorsitzender des Kreisverbandes Lahn-Dill, lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger für Dienstag, den 29. Juni 2010, 15:00 Uhr, in den Kreistagssitzungssaal der Wetzlarer Kreisverwaltung (Karl-Kellner-Ring 51) ein.

Unter dem Motto „Gut vorgesorgt – Testamentarische Regelungen, Vollmachten und Verfügungen“ referiert der Wetzlarer Rechtsanwalt und Notar Dr. Dieter Lefèvre. Die Teilnahme an diesem Vortrag ist kostenlos und unverbindlich. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Da erfahrungsgemäß das Interesse an diesen Themen sehr groß ist, wird um vorherige telefonische Anmeldung beim Landesverband Hessen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge unter der Rufnummer 069 944907-0 gebeten.

Landrat Schuster verdeutlichte die Notwendigkeit, sich rechtzeitig mit diesen Themen auseinander zu setzen und für sich seinen ganz persönlichen Willen für den Ernstfall zu formulieren. „Mit dieser Vortragsveranstaltung wollen wir dazu Hilfestellung und Orientierung geben“, so Schuster.

In diesem Zusammenhang wies der Landrat darauf hin, dass gerade das Thema Testament und Schenkung nicht zuletzt durch die Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts zu vielfältigen Fragen geführt habe. Diesen Fragen nehme sich der Volksbund sowohl durch das Bereitstellen schriftlicher Unterlagen, die in der Bundesgeschäftsstelle der Organisation in 34117 Kassel, Werner-Hilpert-Straße 2, angefordert werden könnten als auch mit seinen Vortragsveranstaltungen an.

Darüber hinaus verfolge man mit der vorstehenden Vortragsveranstaltung das Ziel, über Themenschwerpunkte wie Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu informieren.

Dazu merkte Wolfgang Schuster an, dass sich die Zahl der Menschen, für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden ist, weil sie psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich behindert seien und daher ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln könnten, derzeit mit 1,27 Mio. Menschen beziffern lasse. Allerdings sei mit steigender Tendenz zu rechnen. Davon können nicht nur ältere Mitbürgerinnen und Mitbürgern betroffen sein sondern auch junge Menschen, z. B. nach Operationen, Krankheit oder Unfällen. Dr. Dieter Lefèvre wird in der bevorstehenden Vortragsveranstaltung auch Hinweise dazu geben, wie man entsprechende Regelungen abfasst und auf welche Punkte es zu achten gilt.

Wolfgang Schuster abschließend: „Ich freue mich, dass wir diese Informationsveranstaltung in Wetzlar anbieten können und hoffe, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbürger dieses Angebot annehmen.“

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