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Landrat
Wolfgang Schuster
Nr.: 206/ 2010
Auskunft erteilt:
Jörg Kratkey
Telefon: 06441 407-1104
Telefax: 06441 407-1051
E-Mail:
joerg.kratkey@lahn-dill-kreis.de
Internet:
http://www.lahn-dill-kreis.de

Lahn-Dill-Kreis: Aufsichtsbehörde genehmigt Haushalt 2010

Wettzlar/Dillenburg, 2010-07-28

Das Gießener Regierungspräsidium als Kommunalaufsichtsbehörde für den Lahn-Dill-Kreis habe den Haushalt 2010 unter strengen Auflagen genehmigt. Das teilte jetzt der Erste Kreisbeigeordnete Wolfgang Hofmann in Vertretung für den in Urlaub befindlichen Landrat Wolfgang Schuster mit.


Wie Wolfgang Hofmann erläuterte, hat sich die Aufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren zunächst detailliert mit den Rahmenbedingungen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise auseinandergesetzt. Besonders eingehend wurde dann das vom Kreistag Ende Juni 2010 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept (ein Konzept für strukturelle Sparmaßnahmen) des Kreises unter die Lupe genommen. Wie die Aufsichtsbehörde in ihrer Haushaltsverfügung mitteilt, kann das Haushaltskonsolidierungskonzept derzeit als ausreichend akzeptiert werden.

Gleichwohl verlange die Aufsichtsbehörde in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept anzupassen und fortzuschreiben sei. Spätestens mit dem Haushaltsplan 2011 müsse eine aktualisierte Fassung vorliegen.

Im Übrigen habe die Aufsichtsbehörde die Haushaltsgenehmigung unter strengen Auflagen erteilt.

Neben der erforderlichen Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes erwarte die Aufsichtsbehörde eine Begrenzung der tatsächlich besetzten Stellen der Beamten und Angestellten des Kreises sowie eine Begrenzung des Personalaufwandes auf einen Betrag von maximal 44,6 Mio. Euro. Die Gesamtsumme aller für freiwillige Leistungen zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird auf 3,5 Mio. Euro begrenzt. Darüber hinaus erwarte die Aufsichtsbehörde eine Überprüfung der Organisationsstrukturen der Verwaltung mit dem Ziel, die Steigerung der Effizienz bei der Aufgabenerfüllung zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Da die Aufsichtsbehörde einer Nettoneuverschuldung nicht zustimmen könne, wurde die Kreditaufnahme unter den so enannten „Einzelgenehmigungsvorbehalt“ gestellt, d. h. dass jede einzelne neue Kreditaufnahme zur Mitfinanzierung von Investitionen einzeln von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss. „Die Einzelkreditgenehmigung durch die Kommunalaufsicht ist das schärfste Schwert“, so Wolfgang Hofmann.

Abschließend teilte Hofmann mit, dass die Gremien des Kreises über die vorliegende Haushaltsgenehmigung unterrichtet werden. Darüber hinaus werde die Umsetzung des genehmigten Haushalts ebenso veranlasst wie die Vorbereitung des Haushaltsplans 2011.

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