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Presseinformation


Erster Kreisbeigeordneter
Wolfgang Hofmann
Nr.: 019/ 2012
Auskunft erteilt:
Susanne Müller-Etzold (Pressestelle)
Telefon: 06441 407-1105
Telefax: 06441 407-1051
E-Mail:
presse@lahn-dill-kreis.de
Internet:
http://www.lahn-dill-kreis.de

„Hessisches Curriculum zur Schulung ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuerinnen und Betreuer“

Wetzlar/Dillenburg, 2012-01-25

9. Staffel beginnt im Februar 2012 in Wetzlar – Anmeldungen sind noch möglich!

Seit dem 1. Januar 1992 gibt es das so genannte „Betreuungsgesetz“, das die bis dahin geltenden Regelungen zu Vormundschaften und Pflegschaften abgelöst hat. Gerade die ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und erfordert ein hohes Maß an persönlichem Einsatz und sozialer Kompetenz.

Vor dem Hintergrund langjähriger Schulungserfahrungen wurde in enger Zusammenarbeit mit der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) der Betreuungsvereine und in Abstimmung mit Vertretern der Betreuungsstellen das „Hessische Curriculum zur Schulung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer“ entwickelt. Diese Schulungsveranstaltung spricht im Lahn-Dill-Kreis seit Jahren einen großen Interessentenkreis an und startet im Februar des kommenden Jahres bereits mit der 9. Staffel. Anmeldungen sind noch möglich!

Die Veranstaltungsreihe 2012 beginnt am 23. Februar 2012 und findet statt jeweils donnerstags von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr statt. Veranstaltungsort: Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e. V. Sozialstation, Goethestraße 9, 35578 Wetzlar.

Vorgesehen sind insgesamt 9 Termine (= Module) – letzter Termin: 3. Mai 2012.

Anmeldungen bitte an folgende Adresse: Betreuungsverein e. V. im VdK Lahn-Dill, Hohe Straße 700 Nr. 6, 35745 Herborn, Tel. 02772 9230955.

Achtung: Die Teilnehmer/innenzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Es wird eine Kostenpauschale von 10,00 Euro erhoben. Das Curriculum wird im Frühjahr 2013 erneut in Dillenburg angeboten. Voranmeldungen von 2012 haben Vorrang.


Was erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht was passiert, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln? Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – Themen, mit denen sich immer mehr Menschen schon in der „Blüte ihrer Jahre“ auseinandersetzen sollten, um im Falle eines Falles vorbereitet zu sein. Vorbereitet zu sein heißt z. B. für Familien, als Familienangehörige untereinander (Eltern/Kinder; Ehegatten; etc.) eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erteilen.

Gedacht für bereits tätige Betreuerinnen und Betreuer – und solche, die es ehrenamtlich werden wollen – vermittelt das Curriculum umfassende Basisqualifikationen zu rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Themenbereichen. Ziel ist es vor allem, die schon jetzt oder zukünftig im Betreuungsbereich engagierten Bürgerinnen und Bürger qualifiziert vorzubereiten, zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen.

Andererseits ist es natürlich auch für die Hessischen Betreuungsvereine von großem Nutzen: Es unterstützt sie bei der planmäßigen Einführung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Die vorgesehenen Unterrichtsmodule sind flexibel gestaltbar – Arbeitsblätter, Folien und Vordrucke stehen zur laufenden Aktualisierung auf einer CD zur Verfügung. Da das Schulungskonzept landesweit eingesetzt wird, bieten einheitliche geltende Standards eine „Qualitätsgarantie“ der Fortbildung.

Das vorliegende Schulungskonzept bietet eine gute Grundlage, um vorhandene Potentiale ehrenamtlichen Engagements zu fördern und weiter zu entwickeln. Vor allem befähigt es Betreuerinnen und Betreuer einerseits „professionell“ zu arbeiten – andererseits bietet es Möglichkeiten des gegenseitigen Austausches und der gegenseitigen Unterstützung. Gerade für betreuende Familienangehörige kann das Rückhalt, Sicherheit und Stärkung der eigenen Motivation in einem Bereich bedeuten, der nicht einfach zu bewältigen ist und ein großes Maß an Verantwortung verlangt.

Noch Fragen? Hier Ihre Ansprechpartner/innen bei den mitwirkenden Betreuungsvereinen im Lahn-Dill-Kreis:
• Betreuungsverein des Caritasverbandes Wetzlar Lahn-Dill-Eder e. V., Jens Uwe Möglich, Tel. 06442 950215;
• Betreuungsverein der Diakonie Lahn Dill, Diakonisches Werk, Rita Broermann-Becker Tel. 06441 9013-31;
• Betreuungsverein e. V. im VdK Lahn-Dill, Brigitte Bai, Tel. 02772 9230955.


Was steckt dahinter?

Das Betreuungsgesetz ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Es hat die früheren Vorschriften über Vormundschaften und Pflegschaften abgelöst. Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten – auch in Teilbereichen – eigenständig zu erledigen, soll eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite stehen. Betreuung kann je nach individueller Lebenssituation die Bereiche Personen-, Vermögens- und Gesundheitsfürsorge sowie Mitbestimmung über den Aufenthalt der zu betreuenden Person umfassen. Die betreuten Personen bleiben grundsätzlich geschäftsfähig und ihre Selbstbestimmung bleibt ihnen weit möglichst erhalten. Geregelt ist das Betreuungsgesetz u. a. im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), §§ 1896-1908 k.

Der Lahn-Dill-Kreis war Anfang 2004 einer der ersten Landkreise in Hessen, die das Schulungskonzept „Hessisches Curriculum zur Schulung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer“ eingeführt haben. Es wird als Gemeinschaftsprojekt durch die hiesigen Betreuungsvereine freier Träger und durch die Betreuungsbehörde, angesiedelt in der Abteilung Gesundheit der Kreisverwaltung, organisiert und durchgeführt.

Datei zum Download:
Flyer zum Curriculum 2012

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