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Mit dem Pflichtpfand ins abfallpolitische Mittelalter – Große Koalition setzt Trittins Amoklauf fort
Wetzlar/Dillenburg, 2006-04-27
In Deutschland ist es leichter, beispielsweise Cola in Ein-Weg-Flaschen oder Büchsen zu beschaffen, als diese am Ende rechtskonform zu entsorgen. Zum 1. Mai wird sich dies insofern ändern, als Tankstellen, Discounter und Getränkefachmärkte Einwegflaschen auch dann gegen Rückerstattung des Pfandes zurücknehmen müssen, wenn sie nicht ursprünglich bei ihnen gekauft worden waren. Ausgenommen sind Kioske oder Einzelhändler mit weniger als 200 m² Verkaufsfläche. Bis dato hat beispielsweise Lidl die Flaschen nicht zurückgenommen, die bei Aldi gekauft worden sind und umgekehrt.
Diese von der EU-Kommission erzwungene Verbesserung für den Verbraucher wird noch dadurch ergänzt, dass Einwegpfand nicht nur für Bier, Cola, Limo und Wasser erhoben werden muss, sondern auch für kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke wie Eistee usw. Bleibt nur die Frage, welchen abfallpolitischen Sinn es macht, das Pfand auf eine Flasche davon abhängig zu machen, ob früher Bier oder Wein bzw. Schnaps oder Sekt drin gewesen ist. Umweltpolitisch lassen sich diese über den Bundesrat erzwungenen Privilegierungen sicherlich nicht rechtfertigen. Auch bleibt der Makel bestehen, dass mit dem Pflichtpfand dem System des Grünen Punktes die Filetstücke entzogen werden, nämlich Flaschen aus Glas und PET sowie Bierdosen. Der Grüne Punkt hat dadurch bei einem unveränderten logistischen Aufwand für Getrenntsammlung und Logistik deutlich geringere Erlöse. Dies bedeutet höhere Stückkosten für die im System verbleibenden Materialien.
Da aber die bepfandeten Einwegbehälter zu einem erheblichen Teil – die Schätzungen gehen bis zu 50 % - nicht an der Ladentheke zurückgegeben werden, landen sie – wenn nicht in der Landschaft oder in der Restmülltonne – dessen ungeachtet im Gelben Sack bzw. im Glascontainer des Dualen Systems. Dies mit dem Unterschied, dass dem DSD die bis dato zufließenden Entsorgungskosten vorenthalten bleiben. Lachende Dritte sind die Verkaufsstellen, die über den so genannten Pfandschlupf zum Teil deutlich höhere Erträge erzielen als mit dem Verkauf des Getränkes.
Damit wird sich die Effizienz der erstrebten Rücknahmewirkung möglicherweise verbessern. Allerdings wird sich die Einweg-Wirtschaft mit einer bereits vorbereiteten groß angelegten Kampagne bemühen, das an die Mehrweg-Systeme verlorene Terrain wieder zu holen.
Der Handel steht jetzt vor der Notwendigkeit, umgehend 35.000 neue Rücknahmeautomaten mit entsprechenden Raum-, Investitions- und Bewirtschaftungskosten zu installieren. Es gibt längere Wartezeiten für die Kundschaft.
Auch bedarf es einer neuen Administration. Im Juni 2005 gründeten Handel und Industrie für den Aufbau der Infrastruktur für das Pflichtpfand die „Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG)“. Sie soll einerseits Vorkehrungen dafür schaffen, dass nicht Getränkeverkäufern Büchsen und Flaschen gegen Pfand zurückgegeben werden, auf die zuvor gar kein Pfand kassiert worden war. Insbesondere wäre sonst zu besorgen, dass beispielsweise aus Nachbarländern Lkw-Ladungen leerer Büchsen angedient und damit ganz neue „Geschäftsfelder“ eröffnet würden.
Die Gefahr soll dadurch abgewendet werden, dass jede Einwegflasche usw. mit einer fälschungssicheren Kennung versehen wird. Insbesondere die Bemühungen um Fälschungssicherheit können jedoch noch nicht als abgeschlossen angesehen werden.
Die Kennung muss aber auch noch ein anderes Problem lösen. Es ist nämlich damit zu rechnen, dass die Kundschaft die mit Pfand erworbenen Behälter nicht unbedingt am Ort des Erwerbs zurückgibt. Folglich wird es Verkaufsstellen geben, die aufgrund ihrer Lage (z.B. an Bahnhöfen) viel Pfand kassieren und wenig wieder herausrücken müssen.
Umgekehrt werden andere Verkaufsstellen möglicherweise sehr viel mehr Pfandbehälter zurücknehmen müssen als sie zuvor verkauft haben. Folglich bedarf es eines Clearing-Systems für den Pfandausgleich. Dieses wiederum setzt entsprechende Registration voraus. Es muss folglich dokumentiert werden, wer welches Pfand kassiert und wer welches wieder herausgegeben hat. Darauf aufbauend bedarf es eines Finanzausgleichs.
Aber damit nicht genug. Es muss auch ausgeschlossen werden, dass Händler nach der Rücknahme große Chargen – gegebenenfalls über Strohmänner – der Konkurrenz andienen, um dort das Pfand zu kassieren. Deswegen muss die Kennung, die zunächst die Zugehörigkeit des Behälters zum Pfandsystem dokumentiert hat, nach der Rücknahme zerstört werden. Dies alles lässt sich nur bewerkstelligen über den flächendeckenden Einsatz entsprechend ausgestatteter und ausgerüsteter automatischer Rücknahmesysteme. Experten rechnen mit einem Investitionsbedarf von 1,3 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Clearing der Geldströme sowie der Aufwand für den Umbau der Räumlichkeiten und deren Bewirtschaftung. Vergessen werden dürfen schließlich nicht die Personalkosten für die Bedienung der neuen Technik.
Man wird mit Spannung erwarten dürfen, was sich auf diesem Sektor in den nächsten Wochen abspielen wird. Vor allem muss man sich auch fragen, wie Deutschland sich damit dem Weltmeisterschaftspublikum präsentieren wird.

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