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Nr.: 097/
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Bewährungsprobe für Pflichtpfand steht noch aus
Wetzlar/Dillenburg, 2006-05-04
Ob sich das System der Pflichtpfanderhebung bewähren wird, muss sich in den nächsten Wochen erst noch erweisen. Aufgrund einer bevorstehenden Kampagne zur Reaktivierung der Einwegbehälter rechnet man insgesamt mit jährlich 12 bis 15 Milliarden Einweggebinden. Dies bedeutet ein Pfandvolumen von rund 4 Milliarden Euro – eine Herausforderung zu vielfältiger Aktivität mit hohen Erträgen.
So müssen Supermärkte unter bestimmten Voraussetzungen leere Einwegflaschen auch dann gegen Pfandrückerstattung zurücknehmen, wenn sie ursprünglich nicht bei ihnen gekauft worden waren. Um zu verhindern, dass Büchsen, Flaschen usw. zurückgegeben werden, für die zuvor kein Pfand bezahlt worden ist, müssen die Gebinde fälschungssicher als bepfandet gekennzeichnet sein. Da dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis es gelingt, die – noch nicht lückenlos eingeführte – Kennzeichnung zu fälschen. Bei angenommenen Produktionskosten von einigen Cent pro Behälter mit gefälschter Kennung bietet sich vor dem Hintergrund des Milliardenvolumens ein enormes Betätigungsfeld. Dies umso mehr, als bei händischer Rücknahme die Fälschung ohnehin unerkannt bliebe.
Da denkt man unwillkürlich an die Durchstechereien im Zusammenhang mit dem Dualen System Deutschland (DSD).
Nach der Rücknahme gegen Pfanderstattung muss das Kennzeichen wieder vernichtet werden, um zu verhindern, dass die zurücknehmende Stelle die Gebinde – gegebenenfalls über Strohmänner – an die Konkurrenz weiter gibt und auf diese Weise das Pfand einstreicht. Bei der Rückgabe über Automaten ist dies leicht sicherzustellen. Allerdings wird auf absehbare Zeit nur ein Teil der Rücknahme über Automaten organisiert werden. Diese lohnen sich erst ab einer bestimmten Größenordnung.
Auch wird es aufgrund der unterschiedlichen Lage einzelner Verkaufsstellen passieren, dass diese mehr Einweggebinde gegen Pfand zurücknehmen müssen als sie verkauft haben und umgekehrt. Der Ausgleich zwischen Gewinnern und Verlierern kann vernünftigerweise nur über eine zentrale Clearingstelle erfolgen. Den Aufwand mag man sich nicht vorstellen, wenn und soweit er sich nicht über eine Vernetzung der Automaten herstellen lässt. Aber selbst wenn hier eine Regelung gefunden würde, bliebe die händische Rücknahme außen vor.
All diese Probleme sind bisher praktisch nicht gelöst. Möglicherweise vertraut man darauf, dass weiterhin ein beträchtlicher Teil der Einweggebinde nicht gegen Pfanderstattung zurückgegeben wird. Mit Hilfe des dadurch entstehenden Pfandschlupfes könnte man möglicherweise die Verluste der Verlierer als abgedeckt ansehen. Die Gewinner hätten indes einen wettbewerbsrechtlich unvertretbaren Vorteil.
Vor allem aber würde der nicht gegen Pfanderstattung zurückgegebene Teil der Einweggebinde über die klassischen Entsorgungswege Gelber Sack, Restmülltonne und Landschaftsräumdienste entsorgt werden. Diese erhielten dafür aber kein Entgelt und müssten entsprechende Mehrkosten zu Lasten der Allgemeinheit tragen. Hier zeigt sich wieder einmal, wohin es führt, wenn man Ideologen die Chance gibt, an der Realität vorbei zu regieren.
Wie einfach wäre es gewesen, für alle Verpackungen – soweit nicht Mehrweg – eine Abgabe zu erheben. Das Aufkommen müsste den Trägern der Abfallentsorgung zufließen. Diese müssten daraus nicht nur die Erfassung und Verwertung finanzieren, sie müssten auch verpflichtet werden, u.a. mit 1-Euro-Kräften die Landschaft regelmäßig von allem Unrat – Büchsen und Flaschen machen nur einen Bruchteil aus – zu entrümpeln.
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