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Nr.: 192/
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Landrat Dr. Ihmels: Bundesregierung soll beim Grünen Punkt den Verbleib von 800 Millionen Euro aufklären
Wetzlar, 2006-09-13
Umweltverbände bitten die Bundesregierung um Aufklärung des Verbleibs von 800 Millionen Euro die beim Dualen System Deutschland (DSD) aus der Bilanz verschwunden sind. Es handelt sich dabei um Gelder, die von den Verbrauchern für die Verpackungsverwertung gezahlt worden sind und bei der Übernahme durch Heuschrecken in schwarze Kanäle geflossen sein sollen.
Damit scheint sich die Geschichte des Unternehmens mit dem Grünen Punkt als Geschichte von Durchstechereien fortzusetzen. Vor allem hat das DSD von Anbeginn seiner Existenz an der Politik gesagt, wo es lang geht. Bisher fragte man vergeblich nach den Gründen dieser Willfährigkeit. Das SPD-geführte Ministerium solle diesem Eindruck ein Ende bereiten und die zum Schutz des DSD geplante Novellierung der Verpackungsverordnung wenigstens zurückstellen bis der Verbleib der versickerten 800 Millionen Euro aufgeklärt ist.
Konkret geht es bei der Novellierung der Verpackungsverordnung darum, dass das DSD unliebsame Konkurrenz erhalten hat. Ökologisch bringt sie keinen Fortschritt. Im System gibt es keine Veränderung, die den Benutzern Anreiz geben könnte, mehr Verpackungsabfälle als bisher über den Gelben Sack usw. der Verwertung zuzuführen. Es bleibt dabei, dass – insbesondere in Ballungsräumen – etwa die Hälfte der Verpackungsabfälle im Restmüll landet, d. h. überwiegend in der klassischen Verbrennung (=Vernichtung). Verschärfte Konkurrenz gibt es lediglich hinsichtlich der Verteilung der Lizenzgebühren von nahezu 2 Mrd. Euro jährlich.
Zwar haben die neuen Konkurrenten in einem Punkt zur Erhöhung der Erfassungsmenge beigetragen. Sie würden dies auch gerne weiterhin tun. Nämlich durch Einbeziehung von Kinos, Krankenhäusern und anderen Großanfallstellen für Verpackungsabfälle. Insoweit waren sie pfiffiger als der Grüne Punkt. Dieser Praxis will die Bundesregierung indes durch Veränderung der Verpackungsverordnung einen Riegel vorschieben.
Es gehe hier um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Einziger Nutznießer ist zufälligerweise das Unternehmen mit dem Grünen Punkt. Es wird dadurch auch zukünftig Dividenden an die Heuschrecken abgeben können.
Über eine – ökologisch sicherlich wünschbare – Steigerung der Erfassungsmengen (bei der der Koloss DSD sicherlich Federn verlieren würde) möchte die Bundesregierung erst auf der Basis der Ergebnisse weiterer Großversuche nachdenken. Wenn indes auf der Basis der aktuellen Novellierung der Verpackungsverordnung neue Einsammlungs- und Verwertungsverträge abgeschlossen worden sind, stehen diese einer künftigen Öffnung der Verpackungsverordnung für neue Technologien als unausräumbares juristisches Hindernis entgegen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
Damit ist nicht nur sichergestellt, dass Deutschland auch in der Zukunft das weltweit kostenträchtigste System der Verpackungsentsorgung haben wird und die aufwändigsten Mitwirkungsverpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird damit zugleich jegliche Innovation blockiert, die durch Vernetzung der Verpackungsverwertung mit Materialströmen anderer Provenienz herbeigeführt werden könnte.
Im Rahmen einer Abfallwirtschaft im Sinne von Materialwirtschaft sind nach Finanzverantwortung organisierte Stoffströme notgedrungen aufwändiger als erforderlich. Abfallwirtschaft ist zu einem ganz wesentlichen Anteil Logistik. Isolierte Lösungen haben keine Zukunft. Es macht weder ökologisch noch ökonomisch Sinn, Portionspackungen für Kaffeesahne (weil Verbrauchsverpackungen) getrennt zu erfassen, um sie dann am Ende doch nach Sortierung der Restmüllentsorgung zuzuführen und die Kinderbadewanne aus Plastik der Verwertung vorzuenthalten, weil sie keine Verpackung darstellt.
In der Sache geht es darum, dass mit der Verpackungsverordnung für alle, die Verpackungen in Verkehr bringen, eine Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung begründet worden ist. Dabei ging man davon aus, dass die Adressaten dieser Verpflichtung dieser nicht selbst nachkommen würden (Selbstentsorgung), sondern sich eines Dritten, nämlich des Dualen Systems Deutschland (DSD „Der Grüne Punkt“) bedienen würden. Dies wurde in der Folgezeit auch gängige Praxis.
Das DSD errichtete mit administrativer Unterstützung aller Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) ein flächendeckendes System zur Erfassung gebrauchter Verpackungen mit nachfolgender Verwertung. Daraus entwickelte sich ein Imperium mit Monopolcharakter, das mit hohem Aufwand die politische und politiknahe Landschaft pflegte und nicht zuletzt unter Mithilfe von Administration und Justiz jeglichen Ansatz von Konkurrenz brachial niederwalzte. Genannte sei beispielsweise ein mit 300.000 DM finanzierter Film, der dem Ziel der Diffamierung des Trockenstabilatverfahrens diente, das das Prinzip der Getrenntsammlung und damit das Monopol des DSD in Frage stellte.
Die Regierungen betrachteten diese Entwicklung nicht nur mit Wohlgefallen, sondern unterstützten sie aktiv. An der Spitze Bundesumweltministerin Merkel. Als offenbar wurde, dass das DSD die gesetzlichen Verwertungsanforderungen nicht erfüllte, bewirkte sie eine Herabsetzung der Anforderungen durch Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag statt das Monopol aufzulösen und Wettbewerb einzuführen. Geknackt wurde das Monopol am Ende durch unterschiedliche Aktivitäten seitens der Europäischen Kommission, des Europäischen Gerichtshofes sowie des Bundeskartellamtes.
Nachdem über diesen Weg die Mitbenutzung der Einrichtung des DSD durch Wettbewerber erzwungen worden war, bauten die Administrationen von Bund und Ländern geradezu karikaturhaft neue Hürden auf. Sie forderten, dass für jede Mitbenutzung, die weder die Bevölkerung noch einen Landkreis berührten oder interessierten, flächendeckend Abstimmungserklärungen mit den Landkreisen beizubringen seien. Die Konkurrenten mussten also bei jedem Landrat und weiteren Würdenträgern Klinken putzen; teilweise wurden sogar Entscheidungen der Kommunalparlamente herbeigeführt. Darüber hinaus musste jeder Mitbewerber mit dem vom DSD beauftragten örtlichen Entsorger Anschlussverträge über Teilleistungen aushandeln. Dies alles für einen Vorgang, der noch nicht einmal eine minimale Verbesserung der Entsorgung mit sich brachte.
Zu diesem unglaublichen administrativen Aufwand sind noch die Mengenstromnachweise hinzuzurechnen, die von den einzelnen Unternehmen landesweit vorzulegen sind (die indes offensichtlich von den Bürokratien nicht überprüft wurden). Erwähnt seien schließlich die Unzahlen von prozessualen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit der Verpackungsverwertung geführt worden sind. Es wäre interessant zu wissen, wie der neu geschaffene Normenkontrollrat einen solchen Komplex beurteilen würde. Vielleicht findet er ja im Zusammenhang mit der Novellierung und dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand einen Einstieg.
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