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Nr.: 132/
2008 Auskunft erteilt: Jörg Kratkey Telefon: 06441 407-1104 Telefax: 06441 407-1051 E-Mail: joerg.kratkey@lahn-dill-kreis.de Internet: http://www.lahn-dill-kreis.de |
RP-Auflagen bringen erhebliche Einschränkungen für Kreisbevölkerung: Erste Bewertung durch Ersten Kreisbeigeordneten Wolfgang Hofmann
Wetzlar/Dillenburg, 2008-06-26
Die vom Regierungspräsidium Gießen nur unter Bedingungen genehmigte Haushaltssatzung des Lahn-Dill-Kreises für das Jahr 2008 wird erhebliche Einschränkungen für die Kreisbevölkerung mit sich bringen. Dies ergibt eine erste Bewertung des von Regierungspräsident Wilfried Schmied persönlich unterzeichneten fünfseitigen Schreibens der Aufsichtsbehörde durch den Ersten Kreisbeigeordneten Wolfgang Hofmann.
Nach Hofmanns Angaben dauert die Zeit der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung für den Lahn-Dill-Kreis noch weiter an, da die vom Regierungspräsidenten verhängten Bedingungen nicht sofort erfüllt werden können. Vielmehr sei dazu ein Beschluss des Kreistages notwendig. Erst wenn dieser gefasst sei und der Regierungspräsident dann die Beschlüsse akzeptiere, könne der Haushalt voll umfänglich umgesetzt werden. Im Ergebnis bedeutet dies natürlich, dass aktuell Finanzmittel nur in den Fällen ausgezahlt werden könnten, in denen eine rechtliche Verpflichtung dazu bestehe wie etwa bei Löhnen und Gehältern. Mittel zur Vereinsförderung, aber auch beispielsweise für nicht absolut zwingende Schulbauten seien damit nach wie vor gesperrt.
Hofmann, der den im Urlaub weilenden Landrat Wolfgang Schuster vertritt, wird konkrete Maßnahmenvorschläge erst nach sorgfältiger und detaillierter Vorbereitung vorlegen können. Gleichwohl hält er die eine oder andere über die Presse kommunizierte Äußerung von Regierungspräsident Wilfried Schmied zumindest für diskutabel. So spreche der Regierungspräsident beispielsweise von einer Besorgnis erregenden Finanzsituation. Dies treffe, so Wolfgang Hofmann, nicht nur für den Lahn-Dill-Kreis, sondern für nahezu alle hessischen Landkreise zu, da die Landkreise in Hessen im bundesweiten Vergleich über das höchste Aufgabenspektrum, gleichzeitig aber über die schlechteste Finanzausstattung seitens des Landes verfügten. Der von Schmied gezogene Vergleich der Gesamtausgaben, die um rund 5,6 Prozentpunkte steigen, verkenne, dass auch beim Landkreis die Einnahmesituation überdurchschnittlich gestiegen ist.
Die von der Aufsichtsbehörde monierte Stellenausstattung des Lahn-Dill-Kreises sei nach Hofmanns Einschätzung nach wie vor sachgerecht. Zum einen sei der Lahn-Dill-Kreis der einwohnerstärkste mittelhessische Landkreis, zum anderen die Stadt Wetzlar die einwohnerschwächste Sonderstatusstadt, so dass – um diesen Effekt bereinigt – naturgemäß andere Personalkapazitäten vorgehalten werden müssten, als bei wesentlich kleineren Landkreisen. Auch berücksichtige der Regierungspräsident nach wie vor nicht, dass der Lahn-Dill-Kreis Schulträger für alle im Kreisgebiet gelegenen Schulen sei, während die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf sich die Schulträgerschaft mit den Sonderstatusstädten Marburg und Gießen teilen. Der Lahn-Dill-Kreis habe deshalb bereits im Jahre 2006 mit einer empirischen Untersuchung gutachterlich nachgewiesen, dass seine Stellenausstattung den Vergleich mit den anderen mittelhessischen Landkreisen nicht scheuen müsse. Dieses Gutachten sei auch dem Regierungspräsidenten vorgelegt worden – eine Reaktion habe es bis heute noch nicht gegeben.
Abschließend machte Wolfgang Hofmann zur Personalsituation noch darauf aufmerksam, dass der Lahn-Dill-Kreis heute, also mit Stand Haushaltsjahr 2008, weniger Personal beschäftige als vor 10 Jahren, obwohl das Land Hessen im Jahre 2005 durch eine gesetzliche Änderung rund 90 Planstellen aus dem Landeshaushalt auf den Kreisstellenplan abgewälzt habe. Auch diese Sondersituation habe Regierungspräsident Schmied unberücksichtigt gelassen. Sobald detailliertere Einschätzungen zur Verfügung des Regierungspräsidenten vorliegen, kündigte Erster Kreisbeigeordneter Hofmann an, werde weiter informiert, insbesondere was die vom Landkreis vorgesehenen Maßnahmen betreffe.
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