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Landrat
Wolfgang Schuster
Nr.: 229/ 2009
Auskunft erteilt:
Susanne Müller-Etzold (Pressestelle)
Telefon: 06441 407-1105
Telefax: 06441 407-1051
E-Mail:
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Internet:
http://www.lahn-dill-kreis.de

Illegale Werbeverkaufsveranstaltung hat Konsequenzen: 4.500 Euro Geldbußen verhängt

Wetzlar/Dillenburg, 2009-08-07

Für den 26. November 2008 hatte „Lachs Rudi“ in und um Dillenburg zahlreiche Bürger zur Vorstellung der Produkte seiner Firma eingeladen. Einen Weihnachtspräsentkorb sollte es gratis geben und ein „Aloe-Vera“ Pflegeset im Wert von 149 Euro dazu.

Ein aufmerksamer Bürger leitete dem Kreisordnungsamt seine Einladung zu und so erschienen zwei Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnungs- u. Gewerberecht der Kreisverwaltung zur Kontrolle. Dabei stellte sich – allerdings alles andere als unerwartet – heraus, dass es „Lachs-Rudi“ nicht gibt. Der Name war frei erfunden und das Pflegeset gab es auch nicht. Stattdessen wurden Matratzen mit gesundheitsförderlicher Wirkung angepriesen. Angeblich sollen Mineralien und Halbedelsteine in den Stoff eingearbeitet und gesundheitsförderlich sein.

Eine ältere Dame aus Dillenburg konnte nicht widerstehen und kaufte für 1.000 Euro. Die Dame erhielt keine Quittung, hätte von ihren Rücktrittsrecht also gar keinen Gebrauch machen können. Die Ordnungsbeamten allerdings sahen sich den Kaufvertrag näher an und fotografierten ihn. Ergebnis: Die Firma, die auf dem Kaufvertrag stand und angeblich in der Schweiz sitzt, war frei erfunden.

Nach der Veranstaltung suchte der Verkäufer verschiedene Teilnehmer sogar noch zu Hause auf und bot das Textil für nur noch 500 Euro an. Hinterher stellte sich heraus, dass der Mann auch schon wegen Betruges beim Verkauf derartiger Matratzen bestraft worden war. Von der Kreisverwaltung erhielt der Veranstalter dann die Quittung: 3.500 Euro Geldbuße wurde verhängt, weil der Mann die Veranstaltung nicht angemeldet hat und zudem die erforderliche Reisegewerbekarte nicht besaß. Sein Helfer – auch der nicht unbescholten – wurde zu 1.000 Euro Geldbuße verdonnert. Dieser Tage wurden die Bußgeldbescheide bestandskräftig.


Fast zur gleichen Zeit kam es vor dem Amtsgericht Wetzlar zur Verhandlung in einem ähnlichen Fall. Auch hier wurden Bürger – diesmal aus Hüttenberg – Anfang 2008 von der ebenfalls frei erfundenen „Produktinformation Nord – B&B Produktbewertungen“ (die weitere Adresse war erst gar nicht angegeben) in eine Gaststätte eingeladen.

Dort wurde schlussendlich ein Nahrungsergänzungsmittel angeboten, dem eine gesundheitsfördernde Wirkung angedichtet worden war. Knapp 1.500 Euro sollte die Packung kosten. Im Landratsamt wurde zufällig bekannt, dass dieses Mittel exklusiv für ein Unternehmen der Kaffeefahrten-Branche hergestellt worden und insofern am freien Markt gar nicht ohne weiteres zu bekommen war. Der Preis im Einkauf: 49 Euro. Es wurde also zum dreißigfachen des Einkaufspreises offeriert!

„Keineswegs ungewöhnlich – eher normal, deswegen gehen wir solchen Sachen auch nach“, sagt Frank Schuster vom Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht. Zwar konnten die Leute vom Ordnungsamt in Hüttenberg keinen Verkauf nachweisen, denn man war etwas zu früh in die Veranstaltung geplatzt. Doch dass die Ware ohne Verkaufsabsicht nur vorgestellt werden sollte, nahm die zuständige Richterin am Amtsgericht dem ebenfalls schon einschlägig in Erscheinung getretenen Veranstalter nach der Befragung von fünf Zeugen nicht ab, verurteilte ihn zu 750 Euro Buße und bestätigte damit den Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung (noch nicht rechtskräftig). Auch die Gerichts- und die Anwaltskosten muss der Mann aus Norddeutschland zahlen. Immerhin: Sein Anwalt versprach, sein Mandant werde zukünftig einen Bogen um den Lahn-Dill-Kreis machen.

Reinhard Strack-Schmalor, Abteilungsleiter der Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, bittet die Bürger auch künftig aufmerksam zu sein und Einladungen zu mutmaßlichen Verkaufsveranstaltungen, die im Lahn-Dill-Kreis stattfinden sollen, beim Kreis abzugeben. „Ohne die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger können wir den Täuschern nicht das Handwerk legen“, verlautet es aus dem Landratsamt.

Kontakt: Frank Schuster, Tel. 06441 407-2430, Fax -2900.

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