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Presseinformation


Landrat
Wolfgang Schuster
Nr.: 252/ 2009
Auskunft erteilt:
Susanne Müller-Etzold (Pressestelle)
Telefon: 06441 407-1105
Telefax: 06441 407-1051
E-Mail:
presse@lahn-dill-kreis.de
Internet:
http://www.lahn-dill-kreis.de

Bereitschaft zum freiwilligen Waffenverzicht ungebrochen

Wetzlar/Dillenburg, 2009-09-02

Wie Landrat Wolfgang Schuster mitteilt, ist auch fünf Monate nach dem Amoklauf von Winnenden, bei dem ein 17-jähriger Schüler 15 Menschen erschoss, die Zahl der bei der Waffenbehörde des Lahn-Dill-Kreises abgegebenen Schusswaffen weiterhin immens hoch.

Nachdem Mitte Mai bereits rund 180 registrierte Schusswaffen der Vernichtung zugeführt werden konnten, entschlossen sich in den vergangenen drei Monaten wiederum etliche Abgabewillige zum Verzicht auf insgesamt 240 Lang- und Kurzwaffen. Hierbei handelt es sich nach wie vor meist um geerbte Waffen oder sogenannte Altbestände, deren Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorgaben nicht nachgewiesen werden konnte. Dem Kauf eines Waffenschrankes zogen die Besitzer die Abgabe zur Vernichtung des oft wertlosen Erbstückes vor. Gleichwohl sind diese Waffen nicht ungefährlich. Häufig waren sie noch funktionsfähig und auch die Munition lag oft dabei. Tatsächlich wurden sogar geladene, schussfertige Waffen abgegeben.

Landrat Wolfgang Schuster unterstreicht in diesem Zusammenhang nochmals die Verpflichtung aller Waffenbesitzer zur sicheren Unterbringung ihrer Schusswaffen und Munition, um einen Zugriff Unbefugter zu verhindern. Diese ordnungsgemäße Unterbringung in sogenannten Sicherheitsbehältnissen (Waffenschränken) ist der Waffenbehörde nachzuweisen. Waffen- und Munitionsbesitzer, die dieser Pflicht noch nicht nachgekommen sind, werden letztmalig aufgefordert, diese Anzeige unverzüglich nachzuholen.

Bei Nichtbeachtung dieser Nachweispflicht muss mit Festsetzung von Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gerechnet werden. Auch ein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ist nicht auszuschließen.

Die Formulare „Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition“ sowie „Hinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition im privaten Bereich“ sind bei der Waffenbehörde, Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441 407-2451 oder 06441 407-2450 vorrätig oder unter
www.lahn-dill-kreis.de/Verwaltung/Formulare/Waffen- und Sprengstoffrecht
abrufbar und werden auch bei den Ordnungsämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorrätig gehalten.

Die Waffenbehörde bittet darum, Waffenabgaben vorher telefonisch anzumelden.

Eine Ausnahme besteht vorübergehend hinsichtlich der Abgabe unerlaubt besessener Waffen. Durch eine sogenannte „Amnestieregelung“ im Waffenrecht wird unter anderem Straffreiheit garantiert, wenn zum 25. Juli 2009 illegal besessene Waffen bis zum 31. Dezember 2009 der zuständigen Waffenbehörde übergeben werden.


Die "Ausbeute" im Frühjahr 2009

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