Die BAföG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises weist daraufhin, dass Anträge für das Schuljahr 2019/2020 von den Schülerinnen und Schülern frühzeitig gestellt werden sollten. Eine rechtzeitige Antragstellung ist Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung und schnelle Leistungsgewährung.
Die BAföG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises ist für Schülerinnen und Schüler zuständig, deren Erziehungsberechtigte ihren ständigen Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben. Ob ein tatsächlicher Anspruch auf BAföG besteht, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben der Frage, ob die besuchte Schule grundsätzlich förderungsfähig ist, spielt u. a. auch das Einkommen der Eltern eine wichtige Rolle.
Chancen auf Ausbildungsförderung könnten Besucherinnen und Besucher folgender Ausbildungsstätten haben:
Ausbildungsstättenart | Wohnung bei den Eltern | Wohnung nicht bei den Eltern |
Weiterführende, allgemeinbildende Schulen ab der Klasse 10 sowie Fachoberschulen (Zugangsvoraussetzung: ohne abgeschlossene Berufsausbildung) |
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EURO 580,00 |
Berufsfachschulen | EURO 243,00 *) | EURO 580,00 |
Fachschulen, deren Besuch ohne abge-schlossene Berufsausbildung möglich ist |
EURO 243,00 |
EURO 580,00 |
Abendhauptschulen, Berufsaufbau-schulen, Abendrealschulen**) und Fachoberschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung***) |
EURO 439,00 |
EURO 675,00 |
Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendgymnasium und Kollegs |
EURO 446,00 |
EURO 716,00 |
*) sofern ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird
**) ab dem 3. Semester
***) keine Gültigkeit für Mischklassen
Nähere Auskünfte zum Antragsverfahren und über mögliche Ansprüche erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der BAföG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, Telefon 06441 407-1462, -1463 oder -1468.
Ergänzende Informationen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen sind zudem unter www.bafoeg-hessen.de sowie über die App www.bafög-direkt.de zu finden.
Susanne Müller-Etzold
Pressestelle
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-1105
06441 407-1051
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