Bezahlbarer Wohnraum ist in Hessen vielerorts knapp. Um das Angebot deutlich anzuheben, hat die Landeregierung den Masterplan Wohnen ins Leben gerufen. Hierfür stehen bis 2020 stehen insgesamt 1,7 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Richtlinien wurden geändert bzw. zusammengeführt und Förderkonditionen deutlich verbessert. Mehr Übersichtlichkeit und weniger Bürokratie sollen Investoren Planung und Bau von bezahlbarem Wohnraum erleichtern. Im Fokus stehen insbesondere bezahlbare Mieten für Geringverdiener, Haushalte mit mittlerem Einkommen und Studierende. Deutlich angehoben wurden die gewährten Förderpauschalen: Bei 0,6 % Zinsen werden nun bis zu 1.800 EUR/pro m² Darlehen bereitgestellt (vorher 1.600 EUR).
Meldefrist für Städte und Gemeinden: 30. September 2018
Die Landesregierung stellt in den kommenden Jahren diese Mittel gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis sind aufgerufen, entsprechende Bauvorhaben bis zum 30. September 2018 über die Wohnungsbauförderstelle des Lahn-Dill-Kreises, Tel. 06441 407-1752 anzumelden. Die Wohnungsbauförderstelle stellt die entsprechenden Anmeldevordrucke zur Verfügung, berät und informiert z. B. über Mietpreis- und Belegungsbindungen.
(Quelle: Presseinformation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 2. August 2018) – s. auch
Nicole Zey
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