Die nachfolgenden Fragen zum Hessischen Landgestüt, wurden von der Redaktion der Dill-Post/Dill-Zeitung an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestellt.
Hier die Antworten zu den Fragen
1. bis 4. – in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt und Landrat Wolfgang Schuster:
Zuständig ist das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises. Das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises war und ist regelmäßig auf dem Landgestüt Dillenburg präsent. Insbesondere der Ernährungs- und Pflegezustand der Pferde war dabei immer tadellos.
Dem Veterinäramt war natürlich bekannt, dass laufend Gespräche, insbesondere zwischen der Landestierschutzbeauftragten und dem Hessischen Landgestüt, aber auch mit anderen externen Sachverständigen zur Verbesserung des Tierschutzes (z. B. zur Bewegungsmöglichkeit für die Pferde und Veränderung der glatten Laufwege) geführt wurden.
Die daraus resultierenden positiven Ergebnisse / Veränderungen (z. B. Einrichtung zunächst eines Paddocks, dann sechs Paddocks, Anschaffung der Führanlage, Aufrauhen der Stallgasse, etc.) waren sichtbar, Verwaltungsmaßnahmen vor diesem Hintergrund nicht angezeigt.
5.
Experten geben als Mindestgröße für einen sachgerechten ganzjährig benutzbaren Auslauf 150 qm pro Pferd an. Diese Größe gilt auch für Hengste. Koppeln / Weiden müssen je nach Boden und Aufwuchs weit größer sein. Man rechnet hier in guter fachlicher Praxis mit zumindest 10.000 qm pro Pferd. Bei Gruppenauslaufhaltung kann diese Fläche deutlich reduziert werden.
Die „Leitlinien zur tierschutzgerechten Pferdehaltung“ geben „täglich freie Bewegung“ für jedes Pferd vor. Die Leitlinien werden als Grundlage der Beurteilung bundesweit benutzt. Wie im Tierschutzrecht üblich, werden unbestimmte Rechtsbegriffe über Gerichtsverfahren konkretisiert. Deutsche Gerichte gehen seit 2004 von mehrstündigen notwendigen freien Auslauf aus. Dieser ist zusätzlich zu täglicher Arbeit (Reiten, Fahren) zu gewährleisten und kann von Führmaschinen oder Paddocks nicht erfüllt werden.
Es ist bundesweit üblich und gute fachliche Praxis Junghengste gemeinsam aufzuziehen und gemeinsam auf die Koppel zu lassen. Auch Reithengste werden vielerorts in Gruppen mit Wallach gehalten. Bei Zuchthengsten ist eine Vergesellschaftung mit anderen Wallachen je nach Individuum und Rasse möglich, aber es gibt definitiv auch viele Zuchthengste, die strikt alleine auf den Auslauf und die Weide gehen müssen.
6.
Die Mindestvoraussetzungen sind ganzjährig begehbare Ausläufe, mit denen sichergestellt werden kann, dass sämtliche Pferde tägliche freie Bewegung haben. Für die Pferde, die täglich zusätzlich arbeiten (Reiten, Fahren), sind zwei Stunden Freilauf ausreichend. Das aus Tierschutzsicht problematische Kopfsteinpflaster im Gestüt ist aus Denkmalschutzgründen leider nicht zu verändern.
7.
So wie auch früher immer wieder Hengste ge- und verkauft wurden, werden diese auch an geeignete Interessierte verkauft. Andere Landgestüte haben bislang keinerlei Interesse an einem der Hengste bekundet.
8.
Die Auszubildenden werden ihre Ausbildung abschließen können. Diejenigen, deren Ausbildung über das Datum der Schließung des Gestüts hinausgeht, werden in Kooperationsbetriebe (Ausbildungsbetriebe) vermittelt werden.
Links zu den Artikeln vom 22. Juli 2017:
Susanne Müller-Etzold
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