23. Juli 2020 | 04:08

Landrat Wolfgang Schuster, Schuldezernent Roland Esch und Bildungsdezernent Heinz Schreiber beziehen Stellung

Kreis kündigt Nutzungsvereinbarung eines Raumes in der Grundschule Rechtenbach – Gemeinde Hüttenberg nicht einverstanden

Foto: Lahn-Dill-Kreis

Foto: Lahn-Dill-Kreis

Der besagte Raum wird seit August 2019 von der Gemeinde Hüttenberg für die Betreuung von Kindern im letzten Kindergartenjahr genutzt. Nun wird der Raum für den Schulbetrieb im neuen Schuljahr wieder benötigt und steht für diesen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Die heimische Presse berichtete ausführlich.

Zur Situation äußern sich Landrat Wolfgang Schuster und seine Dezernentenkollegen Roland Esch und Heinz Schreiber:

„Wir haben uns über die Raumsituation der Grundschule Hüttenberg informiert. Der Raumbedarf der Schule ist begründet und wurde vom Staatlichen Schulamt Weilburg bestätigt. Es gibt zudem eine klare gesetzliche Regelung: Die Landkreise sind für die Schulen und deren Ausstattung zuständig. Dieser Aufgabe kommt der Lahn-Dill-Kreis in der Gemeinde Hüttenberg vorbildlich nach. Die Städte und Gemeinden sind für die Betreuung der Kindergartenkinder verantwortlich. Als Schulträger ist der Lahn-Dill-Kreis der Gemeinde Hüttenberg entgegengekommen und hat zeitlich befristet einen Raum für die Kinder im letzten Kindergartenjahr zur Verfügung gestellt. Es war und ist der Gemeinde Hüttenberg bekannt, dass dies nur zeitlich befristet galt bzw. gilt und bei Eigenbedarf der Schule endet. Diese Situation liegt jetzt vor.“

Lösung: Zeitlich befristeter Kompromiss und langfristiges Alternativangebot

Nach einem Besuch in der Grundschule Rechtenbach und einem gemeinsamen Gespräch zwischen Wolfgang Schuster, Heinz Schreiber und Schulleiterin Doris Fischer am 23. Juli 2020 konnte sich auf Folgendes geeinigt werden: Unter Zurückstellung pädagogischer Notwendigkeiten der Grundschule Rechtenbach – auch unter Berücksichtigung der Corona-Zeit – überlässt der Lahn-Dill-Kreis der Gemeinde Hüttenberg einen Klassenraum für die Betreuung der Kinder im letzten Kindergartenjahr für ein Jahr. Wolfgang Schuster: „Diese Überlassung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 und kann nicht mehr verlängert werden, da mit einer steigenden Schülerzahl zu rechnen ist. Alternativ bieten wir der Gemeinde Hüttenberg an, die leerstehende Hausmeisterwohnung in unmittelbarer Nähe der Grundschule gegen eine angemessene Miete zu nutzen. Erforderliche Sanierungsarbeiten würden zu Lasten der Gemeinde Hüttenberg gehen.“