2. Januar 2020 | 10:16

Schweine, Schafe und Ziegen müssen gemeldet werden

Stichtag ist der 1. Januar 2020

(Foto: taxzi von Getty Images via Canva.com)

(Foto: taxzi von Getty Images via Canva.com)

Wie zu jedem Jahresanfang besteht auch in diesem Jahr wieder die Verpflichtung der Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter, ihre Tiere bis zum 15. Januar beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) zu melden.

Dabei ist die Anzahl der jeweils am 1. Januar im Bestand vorhandenen Schweine bzw. Schafe und Ziegen anzuzeigen. Die Meldung beim HVL ist zusätzlich zu der Meldung bei der Hessischen Tierseuchenkasse zu machen, d. h. die Meldung ist bei zwei Stellen erforderlich. Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse fordert der HVL jedoch nicht zur Meldung auf. Sie kann direkt über die HI-Tier-Datenbank (https://www.hi-tier.de/HitCom/) oder über einen Vordruck des HVL gemacht werden. Diesen können Tierhalter telefonisch (06631 78450) anfordern oder auf der Homepage des HVL (www.hvl-alsfeld.de) herunterladen.

Ziel der Stichtagsmeldung ist es, die Effektivität der Tierseuchenbekämpfung zu erhöhen. Im Falle eines Seuchenausbruchs muss rasch und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und -ursachen.

Ohne Meldung droht ein Bußgeld

Die Veterinärabteilung des Lahn-Dill-Kreises weist darauf hin, dass eine fehlende Stichtagsmeldung beim HVL auch ohne Erinnerungsschreiben mit einem Bußgeldverfahren geahndet wird. Es wird daher darum gebeten, die Stichtagsmeldung so schnell wie möglich (auch nach dem 15. Januar 2020) nachzuholen.

Für weitere Fragen zum Thema steht das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises unter der Telefonnummer 06441 407-7711 zur Verfügung.